Ermittlung der Tageseinnahmen bei "offenen Ladenkassen" per Kassenbericht

Von einer sog. "offenen Ladenkasse" spricht man, wenn die Kasseneinnahmen und -ausgaben nicht durch eine Registrierkasse aufgezeichnet werden, sondern der Ablauf wie folgt aussieht:

  • Das von den Kunden eingenommene Bargeld wird in die Kasse eingelegt.
  • Das Wechselgeld wird aus der Kasse an den Kunden herausgegeben.
  • Nach Geschäftsschluss wird der Kasseninhalt gezählt.
 
Achtung

Ermittlung des Tagesumsatzes bei einer "offenen Ladenkasse": Durchzählen

Wird das Bargeld nach Geschäftsschluss gezählt, entspricht die so ermittelte Summe regelmäßig nicht den Tageseinnahmen, denn vor Eröffnung des Geschäfts befand sich im Regelfall noch der Barbestand des Vortags in der Kasse. Dieser Betrag muss daher von der Endsumme abgezogen werden, um zu ermitteln, welcher Umsatz am Tag getätigt wurde. Außerdem sind im Laufe des Tages u. U. Betriebsausgaben in bar erfolgt, z. B. Portoausgaben, Nachnahmezahlungen bei Paketablieferungen, Spesen für Geschäftsreisen usw. Diese Beträge haben die Tageseinnahmen gemindert und sind daher dem Kassentagesendbestand hinzuzurechnen. Werden Beträge der Kasse für private Zwecke entnommen oder Barmittel aus dem privaten Bereich der Kasse zugeführt, muss der Endbestand um diese Privatentnahmen erhöht und um die Privateinlagen gemindert werden, um die insgesamt im Laufe des Tages erzielten Tageseinnahmen (Tagesumsatz oder sog. "Tageslosung") richtig zu ermitteln. Genauso ist mit Bankein- bzw. -auszahlungen zu verfahren. Die gesamten Tageseinnahmen ergeben sich daher nach folgendem Berechnungsschema:

 
  Endbestand (durch Zählen ermittelt)
- Barbestand zu Beginn des Tages
+ Betriebsausgaben in bar
+ Einzahlungen eines Filialbetriebs an die Hauptkasse
+ Einzahlungen auf das betriebliche Bankkonto
- Abhebungen vom betrieblichen Bankkonto
+ Private Barentnahmen
- Private Bareinlagen
= Tageskasseneinnahmen

Tab. 1: Grundsätzliches Ermittlungsschema Tageskassenumsatz

Was bei Filialen zu beachten ist

Für jede Filiale ist ein separater Kassenbericht zu erstellen.

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