Einführung

Unternehmen und Dienstleister, die im Internet nicht auffindbar sind, existieren nicht! So oder ähnlich denken immer mehr Menschen über die Bedeutung des Internets, insbesondere im geschäftlichen Bereich. Deshalb ist es für Unternehmer wichtig, zumindest mit einer eigenen Firmenwebsite im Internet präsent zu sein. Neben Übersichtlichkeit und Kundenfreundlichkeit sollte bei der Gestaltung der Website natürlich auch auf Rechtssicherheit geachtet werden.

Die 3 häufigsten Fallen

Verletzung von Rechten Dritter bei der ­Domainregistrierung

Die Angebote mit Domaindienstleistern suggerieren zunehmend, dass eine gewünschte, aber bereits von Dritten genutzte Mail mit leichter Abwandlung (z. B. unter anderer Top-Level-Domain) genutzt werden kann. Dies kann zu Abmahnungen etc. führen. Eine Recherche in Vorfeld hilft hier Ärger zu vermeiden.
→ Kap. 2

Nichtbeachtung von Urheber- und Nutzungsrechten

Einer der sicherlich häufigsten Verstöße ist die Verletzung von Urheberrechten bei der Gestaltung und Pflege eines Internetauftritts. Selbst bei laufenden Websites kommt es immer wieder zu Rechtsverletzung aufgrund fehlender Rechte insb. bei der Nutzung von Fotos und Texten.
→ Kap. 3–4

Impressum, Datenschutzhinweis und News­letterbestellung

Ohne Impressum (sehr hohes Abmahnrisiko!) und Datenschutzhinweis kommen gewerbliche Internetauftritte nicht aus. Aber auch eine Bestellmöglichkeit für Newsletter birgt rechtliche Risiken.
→ Kap. 5–10

1 Grundregeln für alle

Der rasante technische Fortschritt führt dazu, dass Internetauftritte immer wieder verändert und überarbeitet werden. Dabei dient der Internetauftritt meistens der Werbung für das Unternehmen bzw. für dessen Waren oder Dienstleistungen, unabhängig davon, ob Produkte/Dienstleitungen unmittelbar über den Webauftritt verkauft werden oder der Webauftritt nur dem "Vorverkauf" dient, z. B. zum Imageaufbau oder als Informations- und Kommunikationsplattform.

Das, was das Unternehmen im Internet bereitstellt, ist durch die Speicherung in Suchmaschinen vielfach für einen kaum überschaubaren Zeitraum abrufbar. Für den Internetverantwortlichen bedeutet dies, dass die abrufbaren Informationen, angefangen von der Domain bis hin zu einzelnen Texten oder Grafiken, überlegt ausgewählt werden müssen. Dabei ist nicht nur auf die inhaltliche Ausgestaltung der einzelnen Website-Elemente zu achten, sondern auch auf die Übereinstimmung mit dem geltenden Recht.

 
Hinweis

Die nachfolgenden Ausführungen gelten grundsätzlich für die Erstellung jeder Website. Je nach inhaltlicher Ausgestaltung des Webangebots können zusätzliche Anforderungen hinzukommen, wie beispielsweise spezielle AGBs. Zudem ist die räumliche Reichweite des Internetauftritts zu beachten. Wer beispielsweise einen Webshop betreibt und sein Angebot in verschiedenen Ländern verbreitet, muss nach dem Marktortprinzip die Regeln der Länder beachten, in denen er sein Angebot zur Verfügung stellt. Ein Indiz für die Reichweite ist beispielsweise die Sprache oder Währung in der das Angebot zur Verfügung gestellt wird. Möchte man das Angebot auf bestimmte Länder eingrenzen, so sollte man hierauf explizit hinweisen. Grundsätzlich haftet der Websitebetreiber für die Inhalte seines Internetauftritts und der damit einhergehenden Einhaltung rechtlicher Vorschriften, unabhängig davon, wer den Webauftritt erstellt, bearbeitet oder von der eingesetzten Software (z. B. WordPress).

Medienvielfalt

Die Nutzer von Internetseiten verwenden mittlerweile eine Vielzahl von Endgeräten, so PCs, Mobiltelefone, Tabletts oder ähnliches. Die daraus resultierenden technischen Gegebenheiten, wie eingesetzte Software, Bildschirmauflösungen, sind bei der Ausgestaltung der Website zusätzlich zu beachten. Insbesondere im Hinblick auf die Übermittlung der rechtlich notwendigen Informationen, zum Beispiel Datenschutzerklärung oder Impressum können Gestaltungsfehler bzw. Programmierfehler dazu führen, dass solche Elemente nicht erreichbar sind und somit schnell zu rechtlichen Problemen führen.

Geschäftlich in Facebook

Auch Sites wie Facebook (www.facebook.com) können für den geschäftlichen Webauftritt genutzt werden.

Abb. 1: Die Haufe Mediengruppe bei Facebook

 
Praxis-Tipp

Ob ein Internetauftritt allein über Facebook erfolgen soll, ist letztlich eine rein unternehmerische Entscheidung und von vielen Faktoren abhängig, wie z. B. Zielgruppe, Webangebot oder Zweck des Internetauftritts. Zu beachten ist jedoch, dass letztlich die Facebookbetreiber die Regeln für die Nutzung aufstellen. Sie können beispielsweise bestimmte Funktionen abschalten, einschränken oder kostenpflichtig anbieten. Auch bietet eine eigene, d. h. selbst administrierte Website mehr Gestaltungsspielraum und Nutzungsmöglichkeiten. Zudem sind die nachfolgenden rechtlichen Regeln auch bei einer Facebook-Seite zu beachten.

2 Wahl der Internetdomain

Am Anfang eines Internetauftritts steht die Domain. Die Internetdomain ist die Adresse, unter der das Internetangebot des Unternehmens vom Besucher aufgerufen werden kann. Die Auswahl des Domainnamens erfolgt in der Regel nicht nach recht...

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