Beim sog. "Zeitreihenvergleich" werden Waren und Umsätze für jeweils einen bestimmten Zeitraum (Tag, Woche, Monat) ggf. gewichtet gegenübergestellt und der Rohaufschlag ermittelt. Der höchste Rohaufschlag wird als richtig unterstellt und für die Schätzung des Betriebsergebnisses herangezogen.

Zum Zeitreihenvergleich hat die Rechtsprechung folgende Grundsätze aufgestellt:

  • Die Durchführung eines Zeitreihenvergleichs[1] setzt voraus, dass im Betrieb das Verhältnis zwischen dem Wareneinsatz und den Erlösen im betrachteten Zeitraum weitgehend konstant ist.
  • Es darf nicht zu Änderungen in der Betriebsstruktur gekommen sein.
  • Ein Nachweis der materiellen Unrichtigkeit bei einer formell ordnungsmäßiger Buchführung ist durch einen Zeitreihenvergleich nicht möglich. Bei Aufzeichnungen, die formell ordnungsgemäß oder nur mit geringfügigen formellen Mängeln behaftet sind, kann der Nachweis der materiellen Unrichtigkeit der Aufzeichnungen grundsätzlich nicht allein aufgrund der Ergebnisse eines Zeitreihenvergleichs geführt werden.
  • Bei formell nicht ordnungsgemäßer Buchführung haben andere Schätzungsmethoden Vorrang vor dem Zeitreihenvergleich.
  • Steht fest, dass die Buchführung sowohl formell als auch materiell unrichtig ist, kann ein Zeitreihenvergleich zur Schätzung herangezogen werden, sofern sich im Einzelfall keine andere Schätzungsmethode aufdrängt.
  • Bei einem programmierbaren Kassensystem stellt das Fehlen der aufbewahrungspflichtigen Betriebsanleitung sowie der Protokolle nachträglicher Programmänderungen einen formellen Mangel dar, der zu einer Hinzuschätzung berechtigt.
  • Die Schätzungsmethode des Zeitreihenvergleichs setzt eine besonders sorgfältige Ermittlung der Tatsachengrundlagen voraus.
  • Setzt der Betriebsprüfer irrig die Größen "Wareneinkauf" und "Wareneinsatz" gleich, liegt darin eine so gravierende methodische Schwäche des durchgeführten Zeitreihenvergleichs, dass dieser nicht verwertbar ist.
  • Auf eine "Warenbestands-Trendentwicklung", deren Schätzungsgrundlagen das Finanzamt nicht offenlegt, kann eine Hinzuschätzung nicht gestützt werden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt ProFirma Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge