Auf der Suche nach neuen Geldquellen findet der Staat immer wieder die Dienst- und Geschäftsfahrzeuge der gewerblichen Steuerzahler. In vielen Unternehmen ist vor allem die Trennung zwischen der geschäftlichen und privaten Nutzung durch den Unternehmer selbst oder durch leitende Angestellte ein Streitpunkt. Kann der Wagen als Geschäftswagen behandelt werden? Ist es sinnvoll, den Wagen als Geschäftswagen zu behandeln? Welche Kosten können steuerlich wirksam in den Unternehmensbereich verlagert werden, wenn der Wagen laut Definition ein Privatwagen ist? Grundlage für die Antworten auf diese Fragen bietet das Fahrzeugcontrolling, das Sie mit wenig Aufwand und der Hilfe der hier beschriebenen Excel-Tabellen aufbauen können.

Anhand einer Musterlösungsdatei können Sie die nachfolgend beschriebenen Arbeitsschritte nachstellen [1].

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s. Arbeitshilfe "Fahrzeugcontrolling"

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