Im Unternehmen sind insbesondere folgende Bereiche besonders sensibel für datenschutzrechtliche Belange:

  • Interne Daten, wie Finanzdaten, Erfindungen, Businessplanning etc.
  • Mitarbeiterdaten sowie Daten im Rahmen der Mitarbeitergewinnung (z. B. Bewerber)
  • Daten von Kunden und Lieferanten
  • Daten, die im Rahmen von Kommunikationsmaßnahmen und Internetauftritten erhoben werden

Die internen, nicht personenbezogenen Daten von Unternehmen sind grundsätzlich deshalb schützenswert, weil das Unternehmen diese für die eigene Tätigkeit benötigt. Weitere betriebliche Daten sind beispielsweise steuerrelevante Daten, wie Rechnungen, Lieferscheine, Angebote, Gesellschafterbeschlüsse etc. Diese sind zu schützen und aufzubewahren aufgrund einschlägiger gesetzlicher Vorschriften, wie beispielsweise den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung, dem Umsatzsteuerrecht, dem Handelsrecht usw. Hierbei geht es primär darum, Geschäftsprozesse nachzuvollziehen und öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu erfüllen.

Von Kunden und Lieferanten überlassene Daten sind regelmäßig aufgrund vertraglicher Verpflichtungen zu schützen, bzw. vor Zugriffen und Kenntnisnahme durch unberechtigte Dritte. Solche Verpflichtungen können als Haupt- oder Nebenpflicht bei Verträgen einschlägig sein oder sich auch aus dem Berufsrecht ergeben, z. B. bei Rechtsanwälten, Steuerberatern, Ärzten, Finanzdienstleistern.

Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person, zum Beispiel:

  • Name
  • Anschrift
  • Alter
  • Beruf
  • Staatsangehörigkeit
  • Religionszugehörigkeit etc.

Unternehmen bzw. Unternehmer, die im Bereich der Europäischen Union tätig sind, müssen sich insbesondere im Hinblick auf personenbezogene Daten generell an die einschlägigen Datenschutzvorschriften halten, insbesondere die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). In Deutschland gilt zusätzlich das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG 2018).

 
Achtung

DSGVO und BDSG gelten für alle Unternehmen

Die datenschutzrechtlichen Vorschriften von DSGVO und BDSG 2018 gelten für alle Unternehmen bzw. Unternehmer unabhängig von der Rechtsform. Darüber hinaus können weitere Vorschriften im Einzelfall zur Anwendung kommen. Hierzu zählen branchenspezifische Vorschriften beispielsweise für Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte, Versicherungen, Banken und Telekommunikationsanbieter.

 
Hinweis

Marktortprinzip bei DSGVO beachten

Bei der DSGVO gilt das Marktortprinzip. Damit werden nicht nur in der EU niedergelassene Unternehmen erfasst, es reicht bereits aus, dass sich das Angebot an einen nationalen Markt in der EU richtet oder dass die Datenverarbeitung der Beobachtung des Verhaltens von Personen in der EU dient. So sollen Unternehmen, die Waren und Dienstleistungen auf dem europäischen Markt anbieten, die gleichen Wettbewerbsbedingungen in Bezug auf den Umgang mit personenbezogen Daten haben.

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