Um Schwankungen im so ermittelten Rohgewinnaufschlag deuten zu können, müssen saisonale Ereignisse in die Betrachtungen der ermittelten Zeitreihen miteinbezogen werden. Handelt es sich um ein Speiserestaurant, dessen Geschäftsbetrieb keinen saisonal schwanken unterliegt, sollten sich die Rohgewinnaufschlagsätze von Woche zu Woche gleichen. Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass eine Umsatzerhöhung, analog auch eine Steigerung des Wareneinsatzes zur Folge hat. Werden jedoch für einzelne Wochen Abweichungen der Rohgewinnaufschlagsätze festgestellt, kann ein Prüfer daraus folgende Schlüsse ziehen:

  • Sind die Rohgewinnaufschlagsätze höher als in den übrigen Wochen, können Wareneinkäufe verschwiegen worden sein.
  • Sind die Rohgewinnaufschlagsätze niedriger als in den anderen Wochen, können Erlöse nicht gebucht worden sein.

Ursachenermittlung bei Unregelmäßigkeiten

Werden vom Unternehmer im Rahmen der Prüfungsvorbereitungen derartige Abweichungen auch festgestellt, sollten diese aufgeklärt und erläutert werden.

Sofern in der Praxis Wareneinkäufe in der Buchführung verschwiegen wurden, kann auch davon ausgegangen werden, dass die Betriebseinnahmen analog ebenfalls einer Kürzung unterlagen. Abweichungen im Zeitreihenvergleich können auf derartige Manipulationen hinweisen. Sollten das Kassenbuch bzw. die übrigen Aufzeichnungen trotz Auffälligkeiten beim Zeitreihenvergleich formell keinen Anlass zu Beanstandungen geben, bleibt dem Prüfer nur eine aufwendige Verprobung bzw. genaue Nachkalkulation um die steuerlichen Bemessungsgrundlagen wegen materieller Mängel ändern zu können.

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