Gewinnanteile des (typisch) stillen Gesellschafters stellen auf Ebene des Handelsgeschäftsinhabers Betriebsausgaben dar. Echte (typisch) stille Gesellschafter sind als Kapitalgeber lediglich am Erfolg der Gesellschaft beteiligt, jedoch nicht am Betriebsvermögen und am Geschäftswert.[1]
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