Betriebliche Gesundheitsförderung meint nicht nur, Gesundheitsgefahren bei der Arbeit zu verringern oder auszuschließen oder die Arbeit menschengerechter zu gestalten. Es geht auch darum, Gesundheitsressourcen zu fördern. Dabei können schon kleine Maßnahmen – manche scheinbar ohne direkten Gesundheitsbezug – Verbesserungen bringen und zu einer höheren Akzeptanz der BGF beitragen. In der Praxis hat sich gezeigt, dass sich die Aufmerksamkeit dadurch erreichen lässt, wenn gleichzeitig andere relevante Themen behandelt werden.

Ob kleines, mittleres oder großes Unternehmen – mit den richtigen Experten an der Seite, lassen sich steuerliche Vorteile voll ausschöpfen und das unternehmerische Engagement öffentlichkeitswirksam darstellen. Viele Arbeitgeber schließen sich deshalb Verbundsystemen für Sportangebote an. Damit lassen sich Akzeptanz und Attraktivität des BGF-Angebots erheblich steigern.

 
Praxis-Beispiel

Schritt für Schritt zu mehr Urlaubstagen

10.000 Schritte am Tag fördern die Gesundheit. Doch wie bekommt man Mitarbeiter dazu, diese Leistung zu erbringen? Geschäftsführer Bernd Bogert und Manuela Garbrecht, Vorsitzende der Mitarbeitervertretung von St. Gereon Seniorendiensten mit Sitz in Hückelshoven erklären, wie es gehen kann.

Bogert: Wenn Sie eine Pflegekraft fragen, welche Belastungen hast du in deinem Arbeitstag, ist eine der häufigsten Antworten: lange Wege. Dafür haben wir zunächst eine organisatorische Lösung gefunden. Heute steht der Schrank mit Pflegeutensilien für jeden gut erreichbar in unmittelbarer Nähe zum Bewohnerzimmer. Doch dann haben wir noch etwas weiter gedacht. Wie können wir aus der Last eine Lust machen? Und da kam uns die wissenschaftliche Erkenntnis zugute, dass 10.000 Schritte am Tag gesund sind und fit halten. Also haben wir das, was gut ist, mit dem verbunden, was schon da ist.

Garbrecht: Grundlage war ein Laufprojekt aus den USA, das wir unseren Bedingungen angepasst haben. Wir haben eine interne Internetseite eingerichtet. Dort können die Mitarbeiter ihre täglichen Schritte eintragen. Der virtuelle Weg, den sie zurücklegen müssen, geht von Aachen nach München. Wer die Strecke in 3 Monaten schafft, hat sein Ziel erreicht und wird belohnt.

Man kann mit dem "Gereon-Lauf" jederzeit beginnen. Wenn man sich anmeldet, geht es los. Jeden Abend trägt man sein Ergebnis ein und zwar rein auf Vertrauensbasis. Ist das Ziel innerhalb von 3 Monaten erreicht, generiert die Seite automatisch eine Nachricht. Mit der geht man zur QM-Beauftragten. Die leitet dann in die Wege, dass einem 3 Tage Urlaub gutgeschrieben werden.

Bogert: Bei den Pflegekräften kommt die 10.000-Schritt-Herausforderung jedoch gut an. Einige laufen heute freiwillig einen längeren Weg oder nutzen die Treppe statt des Aufzugs. Sie verbinden damit: Ich kann auf der Arbeit etwas für mich tun.

5.1 Kooperation für ein vielfältiges Angebot

Optimale betriebliche Gesundheitsförderung zeichnet sich durch Vielfalt aus. In ländlicheren oder dünner besiedelten Gegenden haben sich Kooperationen als Lösung bewährt. Organisatorische Herausforderungen wie die Koordination von Maßnahmen, die Akquise von Teilnehmern oder die Finanzierung von Projekten lässt sich so auf mehrere Schultern verteilen. Als Kooperationspartner kommen in Frage:

  • Krankenkassen,
  • Kommunen
  • Sportvereine,
  • private Anbieter wie Fitness-Studios,
  • öffentliche Einrichtungen wie Volkshochschulen sowie
  • kirchliche oder paritätische Träger, aber auch
  • Innungen, Kammern und andere Verbände können branchengerechte Angebote organisieren.

Personal und Kosten lassen sich mit bedarfsgerechten Rund-um-Paketen sparen. Berater organisieren die komplette betriebliche Gesundheitsförderung, setzen sie um und werten sie aus. Es ist aber auch möglich, externe Dienstleister nur für spezielle Aufgaben wie Gesundheitstage, Ernährungsberatung oder Anti-Stress-Workshops in Anspruch zu nehmen.

Hier eine Auswahl von überregionalen Dienstleistern, die solche "Rund-um-Gesundheits-Pakete" anbieten:

5.2 Krankenkasse ins Boot holen?

Die Krankenkassen unterstützen Unternehmer bei den Maßnahmen zur Gesundheitsförderung. Dafür wird ein Teil der Krankenkassenbeiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer eingesetzt. Seit Inkrafttreten des Präventionsgesetzes 2016 sind die Krankenkassen verpflichtet, in die Gesundheitsförderung zu investieren. Seit 2019 sind das jährlich 7,52 EUR pro Versicherten, davon mindestens 3,15 EUR für betriebliche Gesundheitsförderung nach § 20b. 2019 gaben die Krankenkassen 240 Mio. EUR dafür aus, das entspricht 3,28 EUR je Versicherten.

Mögliche Leistungen der Krankenkassen in der betrieblichen Gesundheitsförderung sind z. B.:

  • Mitarbeiterbefragung zur Bedarfsermittlung,
  • Analysen zu Arbeitsunfähigkeit, Arbeitssituation und Altersstruktur,
  • Durchführung von Workshops,
  • Beratung zur Gestaltung gesundheitsförderlicher Arbeitsbedingungen,
  • Beratung zur Ziel- und Konzeptentwicklung sowie zu allen Themen der Beschäftigtengesundheit einschließlich Unterstützungsmöglichkeiten zur Verein...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt ProFirma Professional. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge