Diese Personen benötigen eine Berufshaftpflichtversicherung:

  • Eine Berufshaftpflichtversicherung benötigt jeder, der aufgrund seiner Berufsausübung Gefahr läuft, durch einen Beratungsfehler beim Kunden oder Mandanten einen Vermögensschaden zu verursachen. Das trifft zu bei den gängigen Beratungsberufen wie Rechtsanwalt, Steuerberater, Notar, Wirtschaftsprüfer, Architekt usw.
  • Wer andere berät und dabei Fehler begeht, läuft schnell Gefahr, beim Kunden einen finanziellen Schaden zu verursachen. Unternehmer in Deutschland sind gesetzlich dazu verpflichtet, alle von ihnen Dritten zugefügten Schäden zu ersetzen. Bei manchen Beratungsberufen, bspw. beim Rechtsanwaltsberuf, ist die Berufshaftpflichtversicherung Pflicht.

Zu beachten ist jedoch, dass die sogenannte Vermögensschadenshaftpflicht nicht bei allen Beratungsberufen und allen Fällen zwingende Zugangsvoraussetzung zur Berufsausübung als solches ist. So benötigt ein angestellter Steuerberater z. B. nicht zwingend eine eigene Berufshaftpflichtversicherung zur Ausübung seiner Tätigkeit, es genügt vielmehr die Mitversicherung über den Arbeitgeber. Ein Rechtsanwalt hingegen benötigt für die Ausübung seiner Tätigkeit zwingend eine eigene Haftpflichtversicherung.

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