Im System der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) trägt der Endverbraucher die Umsatzsteuer. Deshalb ist er auch der Steuerträger. Für gewisse Umsätze soll nun der Endverbraucher nicht mit Umsatzsteuer belastet werden. Hierfür sind die Steuerbefreiungen in erster Linie vorgesehen (z. B. steuerfreie Arztumsätze). Bei der Steuerbefreiung soll demnach nicht der jeweilige Unternehmer, sondern der Endverbraucher begünstigt werden.

Im Bereich der steuerfreien Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftlichen Lieferungen ist die Wirkung dagegen anders. Hier soll vor allen Dingen der Export gefördert werden. Die exportierenden Unternehmer werden hierdurch wettbewerbsfähiger.

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