Rz. 55
Viele außerbilanzielle Korrekturen werden im Berichtsbestandteil "Steuerliche Gewinnermittlung" der Kerntaxonomie erfasst. Dieser Berichtsbestandteil ist für Einzelunternehmer und Personengesellschaften ein Mussfeld.[1] Die Kapitalgesellschaften sind nicht verpflichtet, diesen Abschnitt auszufüllen,[2] da sie die entsprechenden Angaben zu den nicht abziehbaren Betriebsausgaben und den steuerfreien Einnahmen in ihrer Körperschaftsteuererklärung[3] aufschlüsseln müssen.[4] Die Körperschaftsteuererklärung muss auch elektronisch übermittelt werden.[5]
Rz. 56
Der Abschnitt "Steuerliche Gewinnermittlung" stellt sich wie folgt dar:
Ebene | Bezeichnung | Eigenschaft |
---|---|---|
1 | Steuerlicher Gewinn/Verlust | Summenmussfeld |
2 | Jahresüberschuss/-fehlbetrag | Mussfeld |
2 | Abrechnungen | Summenmussfeld |
3 | abzüglich ertragsteuerlich nicht steuerbare Erträge | Mussfeld |
4 | davon Investitionszulage | Mussfeld |
3 | abzüglich nach DBA steuerfreie Erträge | Mussfeld |
3 | abzüglich nach § 3 Nr. 40 steuerfreie Erträge (Teileinkünfteverfahren) | Mussfeld |
3 | abzüglich nach § 8b KStG steuerfreie Erträge | Summenmussfeld |
4 | Bezüge i. S. v. § 8b Abs. 1 und Abs. 2 KStG | Mussfeld |
4 | zuzüglich 5 % nach § 8b Abs. 3 und Abs. 5 KStG | Mussfeld |
3 | abzüglich übrige steuerfreie Erträge | Mussfeld |
3 | abzüglich erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten | Mussfeld |
3 | abzüglich Investitionsabzugsbetrag § 7g EStG | Mussfeld |
3 | Erläuterung zum Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG | |
3 | abzüglich sonstige Abrechnungen | Mussfeld |
3 | abzüglich Zinsschranke § 4h EStG | Mussfeld |
2 | Zurechnungen | Summenmussfeld |
3 | zuzüglich anteilige nicht abzugsfähige Abzüge nach § 3c EStG | Mussfeld |
4 | davon Beträge nach § 3c Abs. 2 EStG (Teileinkünfteverfahren) | Mussfeld |
3 | zuzüglich § 8b KStG | Mussfeld |
3 | zuzüglich Hinzurechnungsbetrag nach § 4 Abs. 4a EStG | Mussfeld |
3 | zuzüglich nicht abzugsfähige Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 5 und 7 EStG | Mussfeld |
3 | zuzüglich GewSt nach § 4 Abs. 5b EStG | Mussfeld |
3 | zuzüglich Auflösung des Ausgleichspostens bei Entnahmen § 4g EStG | Mussfeld |
3 | Zuzüglich Zinsschranke § 4h EStG | Mussfeld |
3 | zuzüglich Gewinnzuschlag § 6b Abs. 7 EStG | Mussfeld |
3 | zuzüglich Gewinnzuschlag § 6b Abs. 10 EStG | Mussfeld |
3 | zuzüglich Auflösung des Investitionsabzugsbetrags § 7g Abs. 2 EStG | Mussfeld |
3 | zuzüglich sonstige Hinzurechnungen (z. B. § 160 AO) | Mussfeld |
2 | Steuerliche Korrekturen bei Beteiligungen ausPersonengesellschaften | Summenmussfeld |
3 | Korrekturen nach § 3 Nr. 40 EStG und § 3c Abs. 2 EStG und § 8b KStG unter Berücksichtigung § 8b Abs. 3 und 5 KStG | Mussfeld |
3 | Übrige Korrekturen | Mussfeld |
2 | Zu- oder Abrechnungen nach Wechsel der Gewinnermittlungsart (aufgrund von Übergangsgewinnen / Übergangsverlusten) | Summenmussfeld |
3 | Zu- oder Abrechnungen nach Wechsel der Gewinnermittlungsart (voller Betrag im Jahr des Übergangs) | Mussfeld |
3 | Zurechnungen nach Wechsel der Gewinnermittlungsart (verteilt auf zwei Jahre) | Mussfeld |
3 | Zurechnungen nach Wechsel der Gewinnermittlungsart (verteilt auf drei Jahre) | Mussfeld |
Abb. 4: Kerntaxonomie des Bereichs "Steuerliche Gewinnermittlung"
Rz. 57
Das Mussfeld "nicht abzugsfähige Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 5 und 7 EStG" ist allerdings nicht abschließend oder überschneidungsfrei. Für die "beschränkt abziehbaren Betriebsausgaben" gibt es Unterpositionen zu den "sonstigen betrieblichen Aufwendungen" in der Gewinn- und Verlustrechnung. Sie werden in der E-Bilanz sowohl nach GKV als auch UKV in folgendem Umfang aufgeschlüsselt:
Ebene | Bezeichnung | Eigenschaft |
---|---|---|
6 | beschränkt abziehbare Betriebsausgaben | Summenmussfeld |
7 | Geschenke abziehbar | Mussfeld |
7 | Geschenke nicht abziehbar | Mussfeld |
7 | Bewirtungskosten (gesamt) | Mussfeld |
7 | sonstige beschränkt abziehbare Betriebsausgaben | Mussfeld |
8 | davon Aufwendungen für Aufsichts- und Verwaltungsräte | |
8 | davon Spenden |
Abb. 5: Kerntaxonomie "beschränkt abziehbare Betriebsausgaben" in der Gewinn- und Verlustrechnung
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