Aus eigenem Interesse sollten folgende Unterlagen rund 30 Jahre aufbewahrt werden:

  • Urteile
  • Mahnbescheide
  • Prozessakten

Vielfach kommt es vor, dass diese Unterlagen auch nach Jahrzehnten noch einmal als Nachweis gebraucht werden. In diesem Fall kann die Aufbewahrung einen entscheidenden Vorteil haben.

Für bestimmte Unterlagen gibt es keinen Vernichtungszeitpunkt. Diese sollten deshalb ein Leben lang aufbewahrt werden. Hierzu gehören:

  • Ärztliche Gutachten
  • Ausbildungsurkunden
  • Abschlusszeugnisse
  • Geburtsurkunden, Taufscheine, Heiratsurkunden
  • Kirchenaustrittsbescheinigungen
  • Sterbeurkunden von Familienangehörigen
  • Unterlagen zur Rentenberechnung inkl. der hierzu gehörenden Arbeitsverträge, Gehaltsabrechnungen und Sozialversicherungsunterlagen.

Bestimmte Unterlagen werden erst zum Ablauf des Erwerbslebens benötigt. Dann, wenn beispielsweise ein Rentenantrag gestellt wird. Hier können Ausbildungsurkunden und Gehaltsabrechnungen unter Umständen hilfreich sein und zu einer höheren Rente führen.

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