Externe und soziale Kosten berücksichtigen

Ein Ausbau der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) wird insbesondere dann als notwendig erachtet, wenn im Unternehmen eine aktive (offensive) Umweltpolitik betrieben wird. In den Vordergrund rücken in diesem Fall die externen Kosten (und auch Nutzen) sowie mögliche Maßnahmen, diese zu vermeiden oder auszubauen. Für die Betriebswirtschaftslehre hat dies zur Konsequenz, dass die herkömmlichen Kostenbegriffe erweitert werden müssen, die nur den betrieblichen Produktionsmittelverbrauch widerspiegeln – nicht dagegen den betriebsbedingten Wertverzehr, der bei der Erstellung der Betriebsleistung außerhalb des Unternehmens anfällt.

Aus gesamtwirtschaftlicher Sicht stellt jede Umweltbeanspruchung einen "Verzehr an Gütern und Diensten" und damit Kosten dar. Nach einzelwirtschaftlicher (betriebswirtschaftlicher) Auffassung ist derjenige Güter- und Dienstleistungsverzehr als leistungsbedingt und damit den Kosten zugehörig einzustufen, der auf den Prozess der Leistungserstellung zwangsläufig einwirkt, sodass diese ohne ihn nicht zustande kommt. Demzufolge müssten nach betriebswirtschaftlicher Kostenlehre auch diese sozialen Kosten (negative externe Effekte) einbezogen werden.

Solange die externen Effekte mittels Abgaben, Gebühren oder Steuern internalisiert, d. h. zu ausgabewirksamen Kosten für das Unternehmen werden, bereitet dies keine Schwierigkeiten. Werden externe Effekte ohne eine derartige Internalisierung in eine umweltorientierte KLR einbezogen, ergeben sich allerdings ungelöste Abgrenzungs-, Erfassungs- und Bewertungsprobleme.

[1] Vgl. Müller (2011b), S. 424 – 429.

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