Fachbeiträge & Kommentare zu Zoll

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Steuersatz / 3.5.3 Allgemeine Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur

Bei der Anwendung des Zolltarifs bzw. der Einreihung der Waren zu den einzelnen Kapiteln, Positionen und Unterpositionen (Tarifierung) gelten allgemein die Grundsätze nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (AV; vgl. Teil I Titel I Abschn. A des TARIC). Des Weiteren können die als Verwaltungsanweisungen vom BMF herausgegebenen Erläute...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 10. Zölle u Verbrauchsteuern (§ 5 Abs 5 S 2 Nr 1 EStG)

Schrifttum: Federmann, Zur Problematik eines eigenständigen Bilanzansatzes für auf das Vorratsvermögen entfallende Zölle u Verbrauchsteuern, DB 1977, 1449. Rn. 831 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Nach § 5 Abs 5 S 2 Nr 1 EStG sind als Aufwand (gewinnmindernd) berücksichtigte Zölle u Verbrauchsteuern auf der Aktivseite anzusetzen, soweit sie auf am Abschlussstichtag auszuweisende WG ...mehr

Lexikonbeitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer – national und international, Abkürzungsverzeichnis

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 8.1 Grundlagen

Rz. 85 Die Notwendigkeit intensiver zwischenstaatlicher Amtshilfe ergibt sich aus der Sicht der Zollverwaltung insbesondere aus folgenden Gesichtspunkten: Der Warenverkehr über die Grenzen und die internationalen Wirtschaftsverflechtungen haben sich immer mehr ausgedehnt. Die sich fortentwickelnden wirtschaftlichen Verhältnisse mit zunehmendem Warenverkehr, die zur Vereinfac...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Federmann, Zur Problematik eines eigenständigen Bilanzansatzes für auf das Vorratsvermögen entfallende Zölle u Verbrauchsteuern, DB 1977, 1449. Rn. 831 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Nach § 5 Abs 5 S 2 Nr 1 EStG sind als Aufwand (gewinnmindernd) berücksichtigte Zölle u Verbrauchsteuern auf der Aktivseite anzusetzen, soweit sie auf am Abschlussstichtag auszuweisende WG des Vorrats...mehr

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zfs 07/2025, Funktionelle Z... / 1 Aus den Gründen:

I. Der Beklagte hat bei der Klägerin eine Kfz-Haftpflichtversicherung unterhalten. In diesem Zusammenhang streiten die Parteien um Ansprüche nach einem angeblich fingierten Verkehrsunfall. Die Klägerin hat gegen den Beklagten einen Vollstreckungsbescheid über einen Betrag von 5.002,15 EUR erwirkt, wobei sie die Forderung wie folgt bezeichnet hat: "Rückgriff aus Versich.Vertr....mehr

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zfs 07/2025, Keine Beschwer... / 2 Aus den Gründen:

[2] II. „Die sofortige Beschwerde des Vaters gegen den Beschluss, mit dem der Verfahrenskostenhilfeantrag der Mutter beschieden wurde, ist als unzulässig zu verwerfen (§§ 76 Abs. 2 FamFG, 572 Abs. 2 S. 2 ZPO): [3] Der Vater verkennt in grundsätzlicher Hinsicht, dass es sich bei dem Verfahrenskostenhilfeprüfungsverfahren nicht um ein kontradiktorisches Verfahren handelt, in de...mehr

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Forderungsverkauf: Factorin... / 2.1 Entstehung des Factorings

Rz. 3 Der Grundgedanke des Factoring-Geschäfts – der Forderungsverkauf – wurde von Historikern schon bis 3000 v. Chr. nachgewiesen, als babylonische Händler ihre Forderungen aus Warenverkäufen abgetreten haben.[1] Der Begriff des Factors wurde in den USA geprägt. Vor allem europäische Textilfabrikanten verkauften ihre Waren in den USA Ende des 19. Jahrhunderts auf Kommissions...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Spezial-Leasing

Rn. 1006 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Sog Spezial-Leasing liegt vor, wenn der Leasinggegenstand derart speziell auf die Bedürfnisse des Leasingnehmers zugeschnitten ist, dass dieser auch nach Ablauf der Grundmietzeit nur durch den Leasingnehmer selbst wirtschaftlich sinnvoll Verwendung finden kann und keine anderweitige wirtschaftlich sinnvolle Verwertung möglich ist. Da die F...mehr

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AGS 07/2025, Behandlung von... / III. Einzusetzendes Einkommen, § 115 Abs. 1 ZPO

1. Allgemeines Im Rahmen des PKH-Überprüfungsverfahren sind die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der PKH-Partei, insbesondere im Hinblick auf Vermögen und Einkommen, erneut zu überprüfen. Es ist dabei zu beachten, dass die PKH eine Form der staatlich gewährten Sozialhilfe für den Bereich der Rechtspflege darstellt und nicht uneingeschränkt für alle zur Verfügung ...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 1.5.1 Änderung der Lohnsteuerklasse

Eine Änderung des Lohnsteuerabzugs bei Abruf der ELStAM (Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) mit einer ändernden Eintragung ist von der nächstfälligen Lohnzahlung an zu berücksichtigen; es erfolgt auch keine Neuberechnung bereits ausgezahlter Beträge.[1] Ehegatten, die beide in einem Dienstverhältnis stehen, können im Laufe eines Kalenderjahres einmal durch Antrag bei der...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 5.2 Voraussetzungen und Umfang der Auskunftspflicht

Rz. 40 Liegt dem eingehenden Ersuchen eine Rechtsgrundlage zugrunde, so bestimmt sich nach dieser der Umfang und der Inhalt der zu erteilenden Auskunft. Dies gilt gleichermaßen für die zu erfüllenden Voraussetzungen. Daher ist stets zu prüfen, ob eine Amtshilfevereinbarung mit dem ersuchenden oder empfangenden Staat besteht, für welche Steuern sie gilt, ob sie in der Form de...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.4.1.9.2 Wann ist ein Buch ein Buch?

Rz. 39b Stand: 06/02 – 07/2025 Ein umsatzsteuerermäßigtes Buch zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass es einen Text zum Lesen beinhaltet (FG Hamburg vom 09.12.2013, 4 K 203, 12, rkz., astw.iww.de, Abruf-Nr. 189160; dazu Weimann, AStW 2016, 886; vgl. auch DER SPIEGEL, Ausgabe 22/2016, 127 sowie Weimann, UidP, Kapitel 69.7.2). Die Einordnung richtet sich nach dem sog. Zollko...mehr

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zfs 07/2025, Keine Beschwer... / 3 Anmerkung:

Zutreffend hat das KG herausgearbeitet, dass der Gegner der um Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe nachsuchenden Partei kein Beteiligter des Prozess-/Verfahrenskostenhilfe-Prüfungsverfahrens ist (so bereits BGH NJW 1984, 740). Das Gericht hat dem Gegner gem. § 118 Abs. 1 S. 1 ZPO lediglich Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Diese Stellungnahme soll das Gericht vor überf...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 4 Lohnpfändung durch einen sonst bevorrechtigten Gläubiger

Die Pfändungsgrenzen des § 850c ZPO kommen auch nicht zur Anwendung, wenn Arbeitseinkommen wegen einer Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung gepfändet wird[1], da der Schuldner auch in diesem Fall bis zur Grenze seiner Leistungsfähigkeit einstehen soll.[2] Das nicht pfändbare Arbeitseinkommen bestimmt das Vollstreckungsgericht dann ebenfalls betrags...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 5.1 Lohn des Arbeitnehmers von mehreren Arbeitgebern

Bezieht der Schuldner Arbeitseinkommen aus verschiedenen selbstständigen Arbeits- oder Dienstverhältnissen, bleiben die verschiedenen Ansprüche grundsätzlich selbstständig. Allerdings ist der Schuldnerschutz begrenzt auf einen einmaligen Gesamtbetrag in Höhe des unpfändbaren Einkommensbetrags; es würde sonst auch zu einer Ungleichbehandlung mit Schuldnern kommen, die nur ein...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Wesensgehalt der RAP

Rn. 799 Stand: EL 80 – ET: 08/2008 Die RAP sind in § 5 Abs 5 EStG identisch definiert mit § 250 Abs 1 u 2 HGB. Das Handelsrecht passt sich hier spürbar den einkommensteuerlichen Vorgaben im Interesse einer steuerneutralen Umsetzung der 4. EG-Richtlinie an das nationale Recht an. Historisch sind die RAP ein Relikt aus der dynamischen Bilanztheorie Eugen Schmalenbachs. Derzufol...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

IDW, IDW Stellungnahme zum Entw des UmwSt-Erl (UmwStE-E), Ubg 2011, 549; Olkus/Stegmaier, SEStEG – fehlende Regelung oder planwidrige Regelungslücke? DB 2011, 2290; Pinkernell, Anmerkung zum Entw des UmwSt-Erl v 02.05.2011: Dreifache Verstrickung nach Anteilstausch mit alt-einbringungsgeborenen Anteilen? FR 2011, 568; Benz/Rosenberg, Anwendungsvorschriften (§ 27 UmwStG) und son...mehr

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AGS 07/2025, Behandlung von... / II. Änderungsverfahren gem. § 120a ZPO

Die PKH-Partei muss jederzeit auf Verlangen des Gerichts gem. § 120a Abs. 1 S. 3 ZPO erklären, ob eine Veränderung ihrer Verhältnisse eingetreten ist. Wegen nachträglicher Verschlechterung oder Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse können z.B. die bei der Bewilligung gem. § 120 Abs. 1 ZPO festgesetzten Zahlungen im Nachhinein abgeändert werden. Voraussetzung ist abe...mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 20.1 Pfändungsfortwirkung bei Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses

Da eine Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses mit einer vereinbarten Suspendierung der Hauptleistungspflichten das Arbeitsverhältnis nicht beendet, erstreckt sich die Pfändung ohne Weiteres auf das wieder fortlaufend fällig werdende Arbeitseinkommen nach Wiederaufnahme der Beschäftigung.[1] Gleiches gilt nach § 833 Abs. 1 ZPO auch bei einer Inhaltsänderung des Arbeitsverhäl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 14 Erstmalige Anwendung der §§ 20, 21, 22 und 24 UmwStG idF des StÄndG 2015 (§ 27 Abs 14 UmwStG)

Tz. 42 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Durch das StÄndG 2015 ist in den §§ 20, 21, 22 und 24 UmwStG die Möglichkeit, sonstige Gegenleistungen iHd Bw des eingebrachten Vermögens st-neutral gewähren zu können, eingeschr worden. Tz. 43 Stand: EL 119 – ET: 07/2025 Nach § 27 Abs 14 UmwStG gilt die Regelung für nach dem 31.12.2014 abgeschlossene Einbringungsverträge bzw gefasste Umw-Besc...mehr

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zfs 07/2025, Kein Anspruch ... / 2 Aus den Gründen:

II. Die zulässige Berufung des Klägers hat in der Sache keinen Erfolg. Das Landgericht hat rechtsfehlerfrei entschieden, dass dem Kläger ein Anspruch auf Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten nur in Höhe einer 1,3 Geschäftsgebühr nebst Unkostenpauschale und Umsatzsteuer, berechnet aus einem Gegenstandswert von 3.365,48 EUR zusteht. 1. Ohne Erfolg macht der Kläger mit der B...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 1.5.2 Der Pfändung entzogene Beträge

Nicht abgezogen werden können Beiträge zu Berufsorganisationen, Spenden und ähnliche Leistungen. Steuern, die nicht vom Arbeitgeber einbehalten werden, weil sie der Arbeitnehmer wegen seines Wohnsitzes im Ausland seinem Heimatstaat schuldet und unmittelbar entrichten muss, werden vom Bruttoeinkommen nicht nach § 850e Nr. 1 ZPO abgezogen.[1] Es können auch keine fiktiven Betr...mehr

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AGS 07/2025, Behandlung von... / V. Ermittlung der zu berücksichtigenden Fahrtkosten zur Arbeitsstätte, § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 ZPO, § 82 Abs. 2 Nr. 4 SGB XII, § 3 Abs. 6 Nr. 2 Durchführungsverordnung zu § 82 SGB XII

Gem. § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 1a ZPO i.V.m. § 82 Abs. 2 Nr. 4 SGB XII können von dem zu ermittelnden einzusetzenden Einkommen die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben abgesetzt werden. Diese können, wenn sie über die eigenen Lebenshaltungskosten hinaus zur Berufsausübung auch erforderlich sind, neben dem zu berücksichtigenden Erwerbstätigenfreibetra...mehr

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zfs 07/2025, Bedürftige Par... / 2 Aus den Gründen:

…“1. Die nach § 11 Abs. 1 RPflG, § 104 Abs. 3 S. 1, § 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO statthafte sofortige Beschwerde ist zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt worden, § 569 ZPO. Der Wert des Beschwerdegegenstandes, der der Differenz zwischen dem festgesetzten Erstattungsbetrag und der mit der sofortigen Beschwerde erstrebten Festsetzung entspricht, übersteigt 200 EUR...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.3 EU-Amtshilfegesetz

Rz. 29a Innerstaatliche Basis für die Amtshilfe im Rechtsverkehr mit anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist das EUAHiG [1], das die EU-Amtshilferichtlinie in nationales Recht umsetzt. Durch drei Änderungen der EUAHiRL in jüngerer Zeit war das Gesetz an die aktuellen Änderungen, die weitgehend den Entwicklungen auf OECD-Ebene folgen, anzupassen.[2] Das EUAHiG biete...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 2.8 Rechtslage bei Vorschuss- und Abschlagszahlungen

Nicht abgerechnete Einkommensvorschüsse und Lohnabschlagszahlungen sollen bei nachfolgender Pfändung nach weit verbreiteter Ansicht auf den pfändungsfreien Betrag des später fällig werdenden oder abzurechnenden Arbeitseinkommens anzurechnen sein. Dieser Meinung ist auch das Bundesarbeitsgericht gefolgt.[1] Einkommensvorschüsse sind Vorauszahlungen auf noch nicht erarbeitetes...mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 20.2 Pfändungsfortwirkung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses und Neubegründung

Die Pfändungsfortwirkung bestimmt darüber hinaus § 833 Abs. 2 ZPO. Endet das Arbeitsverhältnis, z. B. infolge Kündigung oder aufgrund eines Auflösungsvertrags und begründen Schuldner und Drittschuldner innerhalb von 9 Monaten ein solches neu, so erstreckt sich die Pfändung auch auf das Einkommen aus dem neuen Arbeitsverhältnis. Unerheblich ist, aus welchem Grund das Arbeitsv...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Milatz/Lütticken, Wann und wie lange muss die Mehrheit der Stimmrechte für die Anwendbarkeit des § 20 Abs 1 S 2 UmwStG gegeben sein? GmbHR 2001, 560; Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Benz/Rosenberg, Einbringungsvorgänge nach dem Reg-Entw des SEStEG, BB-Special 2006, Nr 8, 51; Dörfler/Rautenstrauch/Adrian, Ei...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 1.2 Die unbedingt unpfändbaren Einkommensteile

Nach § 850a ZPO sind folgende Bezüge unbedingt unpfändbar: Die Hälfte der Gesamtvergütung für Mehrarbeitsstunden (Überstunden, Überschichten). Zu berücksichtigen ist das gesamte, für die geleistete Mehrarbeit zu zahlende Entgelt – nicht nur der eventuelle Überstundenzuschlag. Mehrarbeitsstundenvergütung fällt bei Tätigkeit über die normale (gewöhnliche) Arbeitszeit hinaus an,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.6.2.9 Gemeiner Wert der Zusatzleistung als Untergrenze der Bewertung (§ 21 Abs 1 S 4 UmwStG)

Tz. 51q Stand: EL 119 – ET: 07/2025 • § 21 Abs 1 S 4 UmwStG: Mindestansatz zum gW der Zusatzleistung Die Ermittlungsmethode der Bewertungseinschränkung einzig nach § 21 Abs 1 S 2 Nr 2 UmwStG (s Tz 51o) würde in bestimmten Fällen zu einer Besserstellung ggü der bisherigen Rechtslage und auch zu sog negativen AK (hier iSv AK mit einem Wert unter 0) für die aus dem Anteilstausch ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Mack/Schwedhelm/Streck, Ist die Nichtabzugsfähigkeit von Hinterziehungszinsen verfassungswidrig?, Stbg 1990, 305; Gast-de Haan, Verfassungswidrigkeit des Abzugsverbots für Hinterziehungszinsen gemäß § 4 Abs 5 S 1 Nr 8a EStG nF?, StVj 1990, 76; Bilsdorfer, Die Verzinsung hinterzogener Steuern, INF 1992, 321; Klos, Entstehen von Hinterziehungszinsen und ihre steuerliche Nichtabzu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Ansatz

Rn. 337 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Abweichungen zwischen HB und StB – Ansatzebene Aktivamehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 1.2 Übersicht über die Systematik des § 117 AO

Rz. 5 § 117 AO enthält in Abs. 1 zunächst eine Regelung dazu, dass die deutschen Finanzbehörden nach Maßgabe des deutschen Rechts Amtshilfe in Anspruch nehmen können. Das kann nicht nur auf ihr Ersuchen, sondern auch durch spontane Auskünfte und Mitteilungen ausländischer Finanzbehörden geschehen.[1] Ob sie einen Anspruch auf diese Hilfe haben und bei einem Ersuchen die Hilf...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Bestandsgefährdende Entwicklungen und frühes Erkennen

Rz. 916 [Autor/Zitation] Nach § 91 Abs. 2 AktG hat der Vorstand geeignete Maßnahmen zu treffen, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden. Gemäß Gesetzesbegründung zum KonTraG gehören zu den Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, insbes. risikobehaftete Geschäfte, Unrichtigkeiten der Rechnungslegung und Verstö...mehr

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AGS 07/2025, Behandlung von... / IV. Ermittlung der zu berücksichtigten Wohn- und Heizkosten, § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 3 ZPO

Kosten für Unterkunft und Heizung sind gem. § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 3 ZPO in voller tatsächlich anfallender Höhe einschließlich der weiteren umlagefähigen Mietnebenkosten abzusetzen (Lissner/Dietrich/Schmidt, a.a.O., Rn 59). Zunächst ist dies der Mietzins. Ferner sind die Betriebskosten abzuziehen. Hinzu kommen die Heizkosten. Die Kosten für den Verbrauch von Strom und Wasser ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dca) Folgen beim Leasingnehmer

Rn. 1041 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Aktivierung/Abschreibung: Mit Verortung des wirtschaftlichen Eigentums beim Leasingnehmer hat dieser das Leasinggut in seiner Bilanz zu aktivieren. Nach Auffassung der FinVerw soll der Leasingnehmer der Bewertung nicht seine eigenen AK, sondern die AK/HK des Leasinggebers nach § 6 Abs 1 Nr 1 EStG, die dieser der Berechnung der Leasingraten...mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 11 Das gepfändete Arbeitseinkommen

Im Pfändungsbeschluss wird die Forderung des Schuldners an den Arbeitgeber nur allgemein als "Arbeitseinkommen" bezeichnet. Der Begriff ist grundsätzlich zugunsten des Gläubigers weit auszulegen – die Berücksichtigung der Situation des Schuldners erfolgt durch die spezifischen Pfändungsschutzvorschriften.[1] Damit sind als Arbeitseinkommen alle in Geld zahlbaren Vergütungen ...mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 6.2 Rein tatsächliche Auskunft über Berechnung des gepfändeten Einkommensteils

Ob die Drittschuldnererklärung eine Lohnabrechnung (Angaben über die Bruttoeinkünfte, die Abzüge und den Familienstand des Schuldners) enthalten oder nur den gepfändeten Einkommensteil als solchen bezeichnen muss, ist streitig. Jedoch liegt bei Feststellung des gepfändeten Einkommensteils durch den Arbeitgeber anhand der Tabelle des § 850c ZPO die Mitteilung der Berechnung i...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 2.1 Verhältnis zu zollrechtlichen Vorschriften

Rz. 8 § 210 AO regelt die Befugnisse der besonderen Steueraufsicht nicht abschließend; der Vorschrift gehen vielmehr im Rahmen ihres Anwendungsbereichs die spezielleren Regelungen des Zoll- und Verbrauchsteuerrechts vor. Explizit findet sich dazu eine Regelung in der AO-DV Zoll zu § 210, wonach dieser durch Art. 46 UZK [1] i. V. m. § 10 ZollVG überlagert wird. Art. 46 UZK ent...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 Der Katalog der möglichen Bestimmungen ist – abweichend von dem früheren § 192 RAO – abschließend (s.O. Rz. 2). Die in den Nr. 1 bis 8 der Vorschrift enthaltene Aufzählung von Einzelermächtigungen ist gegenüber § 192 RAO insoweit ergänzt worden, als dies zur Anordnung weiterer Steueraufsichtspflichten erforderlich war. In Abs. 1 wurde durch das StMBG v. 21.12.1993[1] d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 3.4 Übergang zur Außenprüfung (Abs. 4)

Rz. 27 § 210 Abs. 4 AO lässt einen Übergang von der Steueraufsicht zur Außenprüfung nach §§ 193ff. AO zu, wenn die Feststellungen im Rahmen der Nachschau hierfür einen konkreten Anlass bieten.[1] Die Vorschrift macht deutlich, dass die Steueraufsicht eine Außenprüfung im Bereich des Zoll- und Verbrauchsteuerrechts nicht entbehrlich macht, wenngleich häufig die Nachschau das ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 3.1.3 Gegenstand der Prüfung und Feststellung

Rz. 14 Die Prüfungen und Feststellungen müssen sich auf Tatbestände, Vorgänge oder Unterlagen beziehen, die der Steueraufsicht in besonderen Fällen nach § 209 AO unterliegen. Die Nachschau berechtigt nur zu Maßnahmen, die der Überwachung der in § 209 AO angeführten zoll- und verbrauchsteuerpflichtigen Sachverhalte dienen und für die Besteuerung bzw. Feststellungen in diesem ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 3.2.1 Abgrenzung zur Nachschau nach Abs. 1

Rz. 18 Unabhängig von Abs. 1 unterwirft Abs. 2 Grundstücke und Räume ohne zeitliche und personelle Einschränkung der Nachschau, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sich dort Schmuggelware[1] oder nicht ordnungsgemäß versteuerte verbrauchsteuerpflichtige Ware befindet oder anderweitig gegen Vorschriften oder Anordnungen verstoßen wird, deren Einhaltung durch die St...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 21... / 3.2.1 Vorlagepflicht

Rz. 5 Die Vorlagepflicht umfasst sämtliche Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere und andere Urkunden über die der Steueraufsicht unterliegenden Sachverhalte und erstreckt sich darüber hinaus auf Unterlagen über den Bezug und den Absatz zoll- oder verbrauchsteuerpflichtiger Waren. Der Vorlagepflichtige hat in diesem Fall Informationen über Dritte zu geben, die ggf. als wei...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Nacherhebung einer Zollschuld im Nachgang einer Erstattung

Leitsatz 1. Ein Einfuhrabgabenbescheid, mit dem Zoll erstattet wird, stellt eine begünstigende Entscheidung im Sinne von Art. 27 Abs. 1 und Art. 28 Abs. 1 des Zollkodex der Union (UZK) dar. 2. Will die Zollbehörde im Nachgang der Erstattung eine Nacherhebung derselben Zollschuld gemäß Art. 105 Abs. 4 UZK vornehmen, muss sie die begünstigende Entscheidung gemäß Art. 27 Abs. 1 UZK zurücknehmen oder gemäß Art. 28 Abs. 1 UZK widerrufen. 3. Art. 116 Abs. 7 Unterabs. 1 UZK, welcher unter bestimmten Vora...Art. 2728 UZKmehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 3.2.7 Steuersätze für Kraftfahrzeug-Anhänger

Tarif nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 KraftStG Die für das Halten von Kraftfahrzeuganhängern (Anhänger) festzusetzende Kraftfahrzeugsteuer beträgt für je 200 kg Gesamtgewicht oder einen Teil davon 7,46 EUR, jedoch nicht mehr als 373,24 EUR. Bis zum 31.3.1994 galten für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger die gleichen Steuersätze, die nach dem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewi...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Anzeigepflichten (Steuerges... / 2.1 Erfasste Steuern, grenzüberschreitende Gestaltung

Die Meldepflicht besteht sowohl für sog. Intermediäre und für Nutzer und umfasst grenzüberschreitende Steuergestaltungen. Wesentliche von der Meldepflicht erfasste Steuern sind die Ertragsteuern (Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbesteuer) sowie Erbschaft-/Schenkungsteuer, Grunderwerbsteuer, Grundsteuer. Nicht erfasst werden die Umsatzsteuer, Zölle, Kirchensteuer sowie steuerl...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
EU-Grundrechtecharta - ABC ... / 3 Praxisfragen

Die für die Praxis wesentliche Frage ist die nach dem Anwendungsbereich der GRCh. Die Grundrechte sind nach Art. 51 GRCh nur anwendbar auf Maßnahmen der Organe und Einrichtungen der EU sowie auf die der Mitgliedstaaten, soweit sie Recht der EU durchführen. Im Steuerrecht sind die Grundrechte daher anwendbar auf Zölle, Verbrauchsteuern und die USt. Für direkte Steuern sind si...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.7.2.4 Einzelfälle

Rz. 259 Sowohl nach der herrschenden Literaturmeinung als auch nach der Ansicht des BGH schließt die Kenntnis vom äußeren steuerlichen Geschehensablauf die Selbstanzeige nicht aus.[1] Auch der einfache Ablauf der Steuererklärungsfristen führt für sich allein betrachtet nicht zur Tatentdeckung[2], da es für das Verstreichenlassen einer Erklärungsfrist zahlreiche Gründe geben ...mehr