Fachbeiträge & Kommentare zu Zoll

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 1.1 Vorläufiger Rechtsschutz

Rz. 1 Aus haushaltsrechtlichen Gründen haben Einspruch und Klage grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung (Rz. 4). Insofern will der Gesetzgeber sicherstellen, dass der öffentliche Haushalt nicht durch Einsprüche und Klagen derart beeinträchtigt wird, dass der Stpfl. entsprechende Rechtsbehelfe wegen einer Stundungswirkung nutzt.[1] Da somit die Wirksamkeit eines Verwaltung...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / B. Begriff der Steuer-(bzw. Zoll-)Ordnungswidrigkeit (§ 377 Abs. 1 AO)

I. Ordnungswidrigkeit Rz. 4 [Autor/Stand] Nach § 377 Abs. 1 AO sind Steuerordnungswidrigkeiten (Zollordnungswidrigkeiten) Zuwiderhandlungen, die nach den Steuergesetzen mit Geldbuße geahndet werden können. Steuerordnungswidrigkeiten (Zollordnungswidrigkeiten) werden damit zum einen durch die Bußgeldandrohung (s. Rz. 27 ff.) und zum anderen durch den Verstoß gegen eine Steuer-...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zuwiderhandlungen gegen Steuergesetze

Ergänzender Hinweis: Nr. 105, 106 AStBV (St) 2023 (s. AStBV Rz. 105 f.). Rz. 11 [Autor/Stand] Eine Zuwiderhandlung gegen Steuergesetze liegt vor, wenn der Täter gegen eine Rechtspflicht verstoßen hat, die ihm im Interesse der Besteuerung auferlegt ist[2]. Die meisten steuerlichen Rechtspflichten ergeben sich aus den einzelnen Steuergesetzen und dem 1. und 2. Teil der AO. Sie ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Ordnungswidrigkeit

Rz. 4 [Autor/Stand] Nach § 377 Abs. 1 AO sind Steuerordnungswidrigkeiten (Zollordnungswidrigkeiten) Zuwiderhandlungen, die nach den Steuergesetzen mit Geldbuße geahndet werden können. Steuerordnungswidrigkeiten (Zollordnungswidrigkeiten) werden damit zum einen durch die Bußgeldandrohung (s. Rz. 27 ff.) und zum anderen durch den Verstoß gegen eine Steuer- bzw. Zollnorm (s. Rz...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Opportunitätsprinzip

Ergänzender Hinweis: Nr. 104 AStBV (St) 2023 (s. AStBV Rz. 104). Rz. 22 [Autor/Stand] Die Fassung des § 377 Abs. 1 AO ("... geahndet werden können") macht deutlich, dass selbst dann, wenn eine tatbestandsmäßige, rechtswidrige und vorwerfbare Zuwiderhandlung vorliegt, die Verhängung eines Bußgeldes nicht zwingend geboten ist. Während bei strafbaren Handlungen nach dem Legalitä...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Entwicklung des GwG

Rz. 299 [Autor/Stand] Im Jahr 1993 wurde das Geldwäschegesetz mit dem Ziel neu eingeführt, die organisierte Kriminalität effektiver zu bekämpfen, indem illegal erworbene Vermögenswerte ausfindig gemacht und die Legalisierung verhindert werden soll.[2] Vor dem Hintergrund der Terroranschläge vom 11.9.2001 wurde der ursprüngliche Zweck des GwG dahin gehend ergänzt, dass nunmeh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Geldbuße

Rz. 27 [Autor/Stand] Ein weiterer gewichtiger Unterschied zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit besteht hinsichtlich der Unrechtsfolgen. Während die Begehung einer Straftat mit einer Strafe geahndet wird, kann die Ordnungswidrigkeit nur zur Verhängung einer Geldbuße führen. Sie hat auch repressiven Charakter[2], ist aber keine (echte) Strafe. Was den theoretischen Untersc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Die Ansprüche des Erbv... / 10. Vorläufiger Rechtsschutz bei beweglichen Sachen

Rz. 165 Eine Leistungs-(Befriedigungs-)Verfügung kommt unter äußersten Umständen in Bezug auf Bereicherungsansprüche gegen den Beschenkten in Betracht. An den Verfügungsgrund sind hohe Anforderungen zu stellen, weil in einem solchen Falle die Hauptsache zumindest zum Teil vorweggenommen wird. Nur wenn der Antragsteller auf eine Anspruchserfüllung dringend angewiesen ist und ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Vor- und Nacherbfolge / 3. Kosten

Rz. 20 Der Streitwert für die positive Feststellungsklage – hier: gerichtet auf die Feststellung, dass Vor- und Nacherbfolge vorliegt – richtet sich regelmäßig nach dem Interesse des Klägers an der begehrten Feststellung, also dem für ihn aus der Feststellung resultierenden wirtschaftlichen Vorteil[19] – also nicht ohne weiteres nach dem Wert des gesamten Nachlasses. Bei posi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Nachlasssicherung, Nach... / 16. Muster: Mitteilung an das Mahngericht zur Unwirksamkeit des Mahn-/Vollstreckungsbescheids

Rz. 90 Findet der Nachlasspfleger Mahn- oder Vollstreckungsbescheide, die erst nach dem Tode des Erblassers zugestellt worden sind, sind die entsprechenden Mahngerichte zu unterrichten. Rz. 91 Muster 6.18: Mitteilung an das Mahngericht zur Unwirksamkeit des Mahn-/Vollstreckungsbescheids Muster 6.18: Mitteilung an das Mahngericht zur Unwirksamkeit des Mahn-/Vollstreckungsbesch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Erbteilungsklage / dd) Vorläufiger Rechtsschutz für das Auskunftsverlangen

Rz. 200 Eine einstweilige Verfügung auf Auskunft ist grundsätzlich unzulässig.[198] Dieser Grundsatz wird ausnahmsweise nur dann durchbrochen, wenn die Durchsetzung oder wenigstens die Sicherung des der Auskunft nachfolgenden Hauptanspruchs für den Antragsteller von existenzieller Bedeutung ist und dieser nicht ohne die sofortige Auskunftserteilung geltend gemacht werden kan...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Vermächtniserfüllung / 1. Leistungsverfügung als Ausnahme

Rz. 231 Eine Leistungs-(Befriedigungs-)Verfügung gem. § 940 ZPO kommt unter äußersten Umständen in Bezug auf Übertragungsansprüche gegen den Erben in Betracht. An den Verfügungsgrund sind hohe Anforderungen zu stellen, weil in einem solchen Falle die Hauptsache zumindest zum Teil vorweggenommen wird. Nur wenn der Antragsteller auf eine Anspruchserfüllung dringend angewiesen i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Vermächtniserfüllung / b) Rechtsstreit gegen den Erben nach Annahme der Erbschaft

Rz. 298 Will sich der Erbe die Möglichkeit der Haftungsbeschränkung auf den Nachlass offen halten, so muss er in das gegen ihn ergehende Urteil einen Vorbehalt gemäß § 780 ZPO aufnehmen lassen. Der entsprechende Antrag auf Aufnahme des Vorbehalts ist spätestens in der letzten mündlichen Verhandlung der Tatsacheninstanz zu stellen. Wird während des Rechtsstreits Nachlassverwa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Erbenfeststellungsklage / 14. Beschwerdemöglichkeit

Rz. 618 Gegen den abweisenden oder verwerfenden Beschluss ist die sofortige Beschwerde gegeben, § 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPO.[762] Der dem Antrag stattgebende Beschluss ist nicht anfechtbar, § 490 Abs. 2 S. 2 ZPO. Ist gegen die (teilweise) Ablehnung eines Beweissicherungsantrages Beschwerde eingelegt, hängt die Frage, ob ein Nichtabhilfebeschluss zu begründen ist oder nicht, von den...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pfändung: Ermittlung und Be... / 1.5.1 Änderung der Lohnsteuerklasse

Eine Änderung des Lohnsteuerabzugs bei Abruf der ELStAM (Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) mit einer ändernden Eintragung ist von der nächstfälligen Lohnzahlung an zu berücksichtigen; es erfolgt auch keine Neuberechnung bereits ausgezahlter Beträge.[1] Ehegatten, die beide in einem Dienstverhältnis stehen, können im Laufe eines Kalenderjahres einmal durch Antrag bei der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Erbenhaftung / 2. Abgrenzung zwischen Eigenschulden und Nachlassverbindlichkeiten

Rz. 186 Die Abgrenzung zwischen Eigenschulden des Erben und den Nachlassverbindlichkeiten ist erforderlich, um festzustellen, ob der Erbe nach § 1978 Abs. 3 BGB Ersatzforderungen gegen den Nachlass geltend machen kann und ob der Erbe im Prozess einen Haftungsbeschränkungsvorbehalt nach § 780 Abs. 2 ZPO bekommen kann. Dafür wurde von der Rechtsprechung folgender Maßstab entwi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 4. Vorläufiger Rechtsschutz für den Herausgabeanspruch

Rz. 311 Eine Leistungsverfügung in Bezug auf erbrechtliche Herausgabeansprüche kommt nur in Betracht, wenn der Antragsteller auf die Sache zur Erzielung seines Lebensunterhalts oder zur Vermeidung oder Beseitigung einer Notlage angewiesen ist.[343] Bei erbrechtlichen Sachverhalten geht es häufig um die Nutzung eines Gegenstandes durch einen anderen als den endgültigen Rechtsi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Schiedsverfahren in Er... / P. Abänderungsklage

Rz. 93 Schiedssprüche (§ 1054 ZPO) und Schiedsvergleiche (§ 1053 ZPO) können nach § 323 ZPO bzw. § 238 FamFG abgeändert werden.[79]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Erbenfeststellungsklage / b) Zulässigkeitsvoraussetzung: Rechtliches Interesse

Rz. 575 Vor der Anhängigkeit eines Rechtsstreits kommt eine von einem Beweissicherungsbedürfnis unabhängige Erhebung des Sachverständigenbeweises in Betracht, und zwar nur das schriftliche Sachverständigengutachten und kein anderer Beweisantritt. Grund für den Ausschluss anderer Beweismittel: Das Gesetz will die Durchbrechung des Grundsatzes der Unmittelbarkeit der Beweisauf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 8. Streitwert

Rz. 327 Der Streitwert einer Auskunftsklage richtet sich nicht nach dem von einer Ausgleichung zu erwartenden Vorteil, sondern nach dem Interesse an der verlangten Auskunft in ihrer Eigenschaft als den Leistungsanspruch sichernde Hilfsleistung.[372]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Testamentsgestaltung / d) Arten von Streitigkeiten

Rz. 316 Aus dem Gesetz ergibt sich nicht, für welche Streitigkeiten das Schiedsgericht eingesetzt werden kann. Die Schiedsklausel kann für alle Rechtsbeziehungen vorgesehen werden, die der Erblasser auch durch Testament regeln kann. Dies können sowohl Streitigkeiten über Vermächtnisse und Auflagen als auch Streitigkeiten über die Erbberechtigung sein.[385] Die Auslegung eine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Vor- und Nacherbfolge / a) Feststellungsverfügung

Rz. 17 Ob eine einstweilige Verfügung eine Feststellung – hier: die Feststellung der Anordnung von Vor- und Nacherbfolge – zum Inhalt haben kann, ist streitig. Gegen die Zulässigkeit wird insbesondere eingewandt, eine Verfügung mit feststellendem Inhalt nehme die Hauptsache vorweg, was im vorläufigen Rechtschutz unstatthaft sei. Eine entsprechende Verfügung könne auch nicht v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Erbenfeststellungsklage / II. Vorläufiger Rechtsschutz für das Feststellungsbegehren

Rz. 564 Eine einstweilige Verfügung mit feststellendem Inhalt ist gem. §§ 935, 940 i.V.m. § 938 Abs. 1 ZPO grundsätzlich statthaft. Beim Verfügungsanspruch muss der Antragsteller die bessere Berechtigung haben als der Antragsgegner; ein Verfügungsgrund kann angenommen werden, wenn allein durch das Zuwarten bis zum Erlass einer Hauptsacheentscheidung die Gefahr eines unverhäl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Erbrecht und Grundbuch / f) Ist zur Eintragung des Rechtshängigkeitsvermerks eine einstweilige Verfügung erforderlich?

Rz. 192 Die Rechtsprechung war zunächst der Meinung, für die Eintragung eines Rechtshängigkeitsvermerks bedürfe es des Erlasses einer einstweiligen Verfügung.[191] Die obergerichtliche Rechtsprechung ging dann jahrzehntelang davon aus, dass, weil der Rechtshängigkeitsvermerk etwas anderes ist als Widerspruch, Vormerkung und gerichtlich angeordnetes Veräußerungsverbot, es zu ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Allgemeines Literaturverzei... / 1 Kommentare:

Bamberger/Roth/Hau/Poseck, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 4. Auflage 2019 Anders/Gehle, Zivilprozessordnung, 80. Auflage 2022 BGB-RGRK, 12. Auflage 1975–1999 Damrau/Tanck, Praxiskommentar Erbrecht, 4. Auflage 2020 Daragan/Halaczinsky/Riedel, Praxiskommentar ErbStG und BewG, 4. Auflage 2023 Demharter, Grundbuchordnung, 32. Auflage 2021 Erman, Handkommentar zum Bürgerlichen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Erbrechtliche Auskunfts... / 3. Vorläufiger Rechtsschutz für das Auskunftsverlangen

Rz. 309 Eine einstweilige Verfügung auf Auskunft oder Rechnungslegung ist grundsätzlich unzulässig.[341] Dieser Grundsatz wird ausnahmsweise nur dann durchbrochen, wenn Durchsetzung oder wenigstens Sicherung des der Auskunft nachfolgenden Hauptanspruchs für den Antragsteller von existenzieller Bedeutung ist und dieser nicht ohne die sofortige Auskunftserteilung geltend gemac...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Handelsregister und Er... / 2. Erbschein als Nachweis

Rz. 11 Im Gegensatz zum Grundbuchrecht (dort § 35 GBO) wird der Erbschein als Beweismittel nicht ausdrücklich genannt. Trotzdem ist er die zum Nachweis des Erbrechts beim Registergericht am besten geeignete öffentliche Urkunde.[9] Die für die Erteilung eines Erbscheins entstehenden Kosten führen im Grundsatz nicht dazu, dessen Vorlage als untunlich anzunehmen.[10] Rz. 12 Der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Schiedsverfahren in Er... / aa) Allgemeines

Rz. 16 Bezüglich der Zulässigkeit einer Schiedsanordnung durch den Erblasser für Pflichtteilsstreitigkeiten vertritt jedoch eine zunehmende Meinung die Ansicht, mit einer letztwilligen Verfügung könne der Erblasser auch Pflichtteilsstreitigkeiten einem Schiedsgericht unterstellen, weil § 1066 ZPO insofern keine Einschränkung enthalte. Der Umstand, dass der Erblasser über den...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Internationales Erbrecht / 4. Kosten

Rz. 103 Die Verfahrens- und die Terminsgebühr nach Nr. 3100 bzw. 3104 VV RVG decken den Aufwand des Rechtsanwalts bei einer Beweisaufnahme zur Ermittlung des fremden Rechts sowohl in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten als auch in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ab. Rz. 104 Die Kosten eines von einer Partei eingeholten Rechtsgutachtens sind in der Regel nicht im Rahm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Erbenfeststellungsklage / 3. Wertermittlung einer Sache bzw. Sachgesamtheit

Rz. 588 Unter dem Begriff "Wert" einer Sache kann auch der Ertragswert (Nutzungswert) verstanden werden zur Ermittlung des Werts Und für die Praxis besonders wichtig: Der Wert eines ganzen Nachlasses. Rz. 589 Hinweis Statt der außergerichtlichen Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Wertermittlung nac...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Nachlassgerichtliches V... / aa) Rechtliche Grundlagen

Rz. 22 § 6 Abs. 1 FamFG verweist auch für die Ablehnung von Gerichtspersonen unmittelbar auf die §§ 41–49 ZPO. Danach kann ein Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden. Besorgnis der Befangenheit ist gegeben, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen, § 42 Abs. 2 ZPO. Zur umfangreichen Ka...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Erbenfeststellungsklage / 4. Feststellung der Echtheit oder Unechtheit einer Urkunde

Rz. 590 Die Echtheit einer Privaturkunde kann gem. § 256 Abs. 1 ZPO festgestellt werden.[728] § 256 Abs. 1 ZPO lässt die Feststellung der Echtheit oder Unechtheit einer Urkunde zu.[729] Im Gegensatz zur Feststellung eines Rechtsverhältnisses geht es hier – ausnahmsweise – um die Feststellung einer Tatsache, namentlich der Frage, ob die mit dem Namen einer Person unterschriebe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Erbenfeststellungsklage / 6. Feststellung der Echtheit oder Unechtheit einer Urkunde

Rz. 174 Die Echtheit einer Privaturkunde kann gem. § 256 Abs. 1 ZPO festgestellt werden.[223] § 256 Abs. 1 ZPO lässt die Feststellung der Echtheit oder Unechtheit einer Urkunde zu.[224] Im Gegensatz zur Feststellung eines Rechtsverhältnisses geht es hier – ausnahmsweise – um die Feststellung einer Tatsache, namentlich der Frage, ob die mit dem Namen einer Person unterschrieb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2023, Videoverhandl... / (1) Vorgabe des anderen Orts durch das Gericht?

Nach zum Teil vertretener Ansicht ist der "andere Ort" durch das Gericht festzulegen und es kann sogar Versäumnisurteil ergehen, wenn sich die betreffende Partei oder der Parteivertreter von einem anderen Ort als dem festgelegten "anderen Ort" einwählt.[15] Das ist abzulehnen. Nach der vorzugswürdigen und zwischenzeitlich herrschenden Gegenauffassung ist das Gericht nicht be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Lebensversicherung im ... / c) Muster: Antrag auf Kraftloserklärung eines Versicherungsscheins

Rz. 49 Muster 25.10: Antrag auf Kraftloserklärung eines Versicherungsscheins Muster 25.10: Antrag auf Kraftloserklärung eines Versicherungsscheins An das Amtsgericht[38] _________________________ Antrag auf Einleitung eines Aufgebotsverfahrens gem. §§ 466 ff. FamFG des _________________________ – Antragsteller – Prozessbevollmächtigter: _________________________ Wert:[39] 15.000 EUR...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Erbenhaftung / 2. Bestellung eines besonderen Vollstreckungsvertreters bzw. eines Klagepflegers

Rz. 549 Für den Fall, dass bei einer Vollstreckungshandlung die Zuziehung des Schuldners nötig wäre, der Erbe aber unbekannt oder ungewiss ist oder er die Erbschaft noch nicht angenommen hat, hat auf Antrag des Gläubigers das Vollstreckungsgericht gem. § 779 Abs. 2 ZPO einen besonderen Vollstreckungsvertreter zu bestellen. Dies ist nicht erforderlich, wenn ein Testamentsvoll...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Erbenfeststellungsklage / f) Kostenentscheidung

Rz. 613 Im selbstständigen Beweisverfahren ist grundsätzlich kein Raum für eine Kostenentscheidung;[752] über die Kosten ist im Hauptsacheprozess mit zu entscheiden.[753] Denn im Beweisverfahren wird nicht geprüft, ob der Hauptsacheanspruch besteht oder nicht; der Beweissicherungsbeschluss ist allein auf die Feststellung von Tatsachen gerichtet und nicht auf die Entscheidung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Erbenhaftung / (4) Haftungsbeschränkung des Miterben im Prozess

Rz. 434 Bei der Gesamthandsklage ist die Aufnahme eines Vorbehalts nach § 780 ZPO bezüglich des Hauptsacheantrags im Regelfall nicht erforderlich, weil bei Geldforderungen sich der Klageantrag auf Duldung der Zwangsvollstreckung in den Nachlass richtet, so dass sich bereits hieraus eine Beschränkung der Haftungsgrundlage auf den Nachlass ergibt und bei Herausgabeansprüchen u...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Erbenhaftung / II. Umschreibung der Vollstreckungsklausel bei einem gegen den Erblasser ergangenen Urteil

Rz. 509 Falls die Zwangsvollstreckung erst nach dem Tod des Erblassers beginnt, so muss der Nachlassgläubiger seinen Vollstreckungstitel auf den Erben als Rechtsnachfolger des Erblassers gem. § 727 ZPO umschreiben lassen (zur Möglichkeit der Bestellung eines besonderen Vollstreckungsvertreters gem. § 779 Abs. 2 ZPO ohne Titelumschreibung bei bereits zu Lebzeiten des Erblasse...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 07/2023, Videoverhandl... / h. Güteverhandlung als Videoverhandlung?

§ 128a ZPO erwähnt die mündliche Verhandlung, nicht ausdrücklich auch die Güteverhandlung. Zum Teil wurde daraus geschlossen, dass eine Güteverhandlung im Format des § 128a ZPO unzulässig sei.[42] Ein solches Verständnis widersprach dem gesetzgeberischen Zweck, zumal die Güteverhandlung der mündlichen Verhandlung regelmäßig unmittelbar vorausgehen soll, § 278 Abs. 2 S. 1 ZPO...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Schiedsverfahren in Er... / J. Mitwirkung Dritter bei der Abfassung des Schiedsspruchs

Rz. 63 Die Beiziehung eines Dritten mit Spezialkenntnissen bei der Beratung und Abfassung des Schiedsspruchs erachtet die h.M. als zulässig, sofern der Dritte nicht anstelle der Schiedsrichter richterliche Funktionen übernimmt.[52] Rz. 64 Dies bietet die Möglichkeit, in einem IPR-Fall einen ausländischen Rechtsanwalt oder Notar hinzuzuziehen oder in Fällen, bei denen speziell...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pfändung: Ermittlung und Be... / 4 Lohnpfändung durch einen sonst bevorrechtigten Gläubiger

Die Pfändungsgrenzen des § 850c ZPO kommen auch nicht zur Anwendung, wenn Arbeitseinkommen wegen einer Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung gepfändet wird[1], da der Schuldner auch in diesem Fall bis zur Grenze seiner Leistungsfähigkeit einstehen soll.[2] Das nicht pfändbare Arbeitseinkommen bestimmt das Vollstreckungsgericht dann ebenfalls betrags...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pfändung: Ermittlung und Be... / 5.1 Lohn des Arbeitnehmers von mehreren Arbeitgebern

Bezieht der Schuldner Arbeitseinkommen aus verschiedenen selbstständigen Arbeits- oder Dienstverhältnissen, bleiben die verschiedenen Ansprüche grundsätzlich selbstständig. Allerdings ist der Schuldnerschutz begrenzt auf einen einmaligen Gesamtbetrag in Höhe des unpfändbaren Einkommensbetrags; es würde sonst auch zu einer Ungleichbehandlung mit Schuldnern kommen, die nur ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Schiedsverfahren in Er... / R. Anerkennung von Schiedssprüchen im Ausland

Rz. 95 § 1061 Abs. 1 S. 1 ZPO erklärt das UN-Übereinkommen vom 10.6.1958 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche für anwendbar.[83] Die bilateralen Anerkennungs- und Vollstreckungsverträge, die Deutschland mit der Schweiz, mit Italien, Österreich, den Niederlanden, Griechenland, Israel und Norwegen abgeschlossen hat, verweisen auf das genannte UN-Ü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Schiedsverfahren in Er... / 7. International-prozessrechtliche Fragen

Rz. 34 Richtet sich das Erbstatut nach deutschem Recht (Art. 21 Abs. 1, 2, 22 EuErbVO bzw. für Altfälle (Erbfall vor 17.8.2015) Art. 25 Abs. 1 EGBGB a.F.), so ist für die Frage, inwieweit Streitigkeiten einem vom Erblasser eingesetzten Schiedsgericht unterworfen sind, in jedem Falle deutsches Recht maßgebend. Aber auch bei Anwendung eines ausländischen Erbstatuts beurteilt s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Erbenfeststellungsklage / 3. Schriftsachverständigengutachten

Rz. 165 Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass auch im Zivilprozess trotz des dort herrschenden Beibringungsgrundsatzes ein Sachverständigengutachten von Amts wegen eingeholt werden kann, also ohne Antrag der beweispflichtigen Partei, §§ 144, 403, 442, 358a ZPO.[209] Insofern nähert sich der Zivilprozess bei entsprechendem Sachvortrag der Parteien dem Amtsermittlungsgrundsatz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Nachlassgerichtliches V... / d) Antragsberechtigung

Rz. 212 Antragsbefugt ist der Erbe (auch der Miterbe, § 352a Abs. 1 S. 2 FamFG, der Anteilserwerber oder der Erbeserbe).[132] Dabei genügt die formelle (schlüssige) Behauptung, ein Erbrecht zu besitzen. Daneben sind noch der Testamentsvollstrecker, der Nachlassverwalter und der Nachlassinsolvenzverwalter antragsbefugt. Dagegen besitzen Vermächtnisnehmer, Pflichtteilsberechti...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Erbenhaftung / V. Haftungsbeschränkungsvorbehalt des Erben in anderen Vollstreckungstiteln

Rz. 547 Soll die Möglichkeit der beschränkbaren Erbenhaftung für den Erben lückenlos "greifen", so muss der Vorbehalt des § 780 ZPO auch in andere Vollstreckungstitel, wie Vollstreckungsbescheid, notarielle vollstreckbare Urkunde und Prozessvergleich, aber auch in den Kostenfestsetzungsbeschluss aufgenommen werden (§§ 795, 699, 700 ZPO).[424] In einen Kostenfestsetzungsbesch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Erbenhaftung / 1. Fortsetzung der Zwangsvollstreckung aus demselben Titel

Rz. 548 Hatte im Zeitpunkt des Todes des Schuldners die Zwangsvollstreckung bereits begonnen, so wird sie in seinen Nachlass fortgesetzt, § 779 Abs. 1 ZPO. Die Zwangsvollstreckung muss aus demselben Titel weiter betrieben werden, aus dem sie bereits gegen den Erblasser betrieben worden war. Eine Titelumschreibung gem. § 727 ZPO ist nicht erforderlich. Es kommt auch nicht dar...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Verpflichtete (§ 2 GwG)

Rz. 307 [Autor/Stand] Zu den Verpflichteten gehören uneingeschränkt, soweit sie in Ausübung ihres Gewerbes oder Berufs handeln, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Steuerberater und Steuerbevollmächtigte und die in § 4 Nr. 11 StBerG genannten Vereine (Nr. 12) sowie Immobilienmakler (Nr. 14). Mit Einschränkungen zählen zu den Verpflichteten darüber hinaus Rechtsanwälte,...mehr