Fachbeiträge & Kommentare zu Zoll

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zfs 08/2023, Der Wert eines... / 2. Rechtsfolgen

Neben den möglichen Rechtsfolgen Geld- oder Freiheitsstrafe sowie der Nebenstrafe Fahrverbot ist bei der Unfallflucht die Maßregel der Entziehung der Fahrerlaubnis wegen des Regelbeispiels in § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB maßgeblich von Bedeutung. Die Norm beinhaltet zwei Komponenten. Einmal verlangt der Wortlaut, dass "der Täter weiß oder wissen kann", dass an einer fremden Sache e...mehr

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AGS 08/2023, Keine Kostenfe... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Unzulässige Teilkostenentscheidung Das LAG Berlin-Brandenburg hat sich der Auffassung des BGH (AGS 2007, 263 = RVGreport 2007, 269 [Hansens] und zfs 2012, 586 m. Anm. Hansens = RVGreport 2012, 312 [Ders.]) angeschlossen. Danach kann ein Rechtsmittel einer Partei nur einheitlich als selbstständiges Rechtsmittel oder als unselbstständiges Anschlussrechtsmittel geführt werden...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Umsatzsteuer

Rn. 1 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Der Zufluss der in Rechnung gestellten USt einerseits und die USt-Zahlung an das FA andererseits sind kein durchlaufender Posten, BFH vom 30.05.1990, I R 6/88, BStBl II 1991, 235 zu 2.a. Das gilt entsprechend für die dem StPfl in Rechnung gestellte und von ihm gezahlte USt (Vorsteuer) und die vom FA erstattete Vorsteuer, BFH vom 29.06.1982, V...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / aa) Unabdingbarkeit, Unvererblichkeit, Übertragung, Pfändbarkeit, Aufrechnung

Rz. 1656 Der Mindesturlaubsanspruch nach dem BUrlG ist gesetzlich garantiert. Abweichende Vereinbarungen in Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Regelungsabreden sind nur zugunsten des Arbeitnehmers zulässig (§ 13 Abs. 1 S. 2 BUrlG). Abweichende Regelungen in Tarifverträgen zulasten der Arbeitnehmer sind hingegen mit Ausnahme von Regelungen entgegen §§ 1, 2, 3 Abs. ...mehr

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zfs 08/2023, Der Wert eines... / b) Unbenannter schwerer Fall

Interessanter könnte hingegen eher die Fallgestaltung sein, dass ein so genannter unbenannter schwerer Fall zur Anwendung von § 243 StGB führt. Dass eine nicht von den Regelbeispielen erfasste Konstellation auch zur Annahme eines besonders schweren Falles führen kann, ist durch die Formulierung der Norm vorgesehen und auch generell anerkannt:[16] Die als Regelbeispiel konzip...mehr

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zfs 08/2023, Zur Gewichtung... / 2 Aus den Gründen:

[21] II. Die Berufung der Klägerin hat Erfolg, soweit sie eine Feststellung der Haftung der Beklagten dem Grunde nach zu 50 % begehrt. Insoweit liegen die Voraussetzungen für ein Grundurteil nach § 304 ZPO vor. Im Übrigen ist die Sache auf den Hilfsantrag der Klägerin zur Entscheidung über die Höhe und die Kosten an das Landgericht zurückzuverweisen. [22] Das angefochtene Urt...mehr

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zfs 08/2023, Zur Beiziehung... / 2 Aus den Gründen:

[9] Die Revision ist zulässig und hat auch in der Sache Erfolg. Sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils, soweit darin zum Nachteil des Klägers erkannt worden ist, und in diesem Umfang zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. [10] I. Das Berufungsgericht hat – soweit in der Revisionsinstanz von Relevanz – zur Begründung seiner Entscheidung ausgeführt: ...mehr

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Literaturverzeichnis

Achenbach/Ransiek/Rönnau, Handbuch Wirtschaftsstrafrecht, 5. Aufl., 2019 Ahlberg/Götting, Beck'scher Online-Kommentar zum Urheberrecht, 30. Edition, Stand 15.1.2021 Ahrend/Förster/Rößler, Steuerrecht der betrieblichen Altersversorgung mit arbeitsrechtlicher Grundlegung, 45. Aktualisierung, Stand März 2021 Anzinger/Koberski, Arbeitszeitgesetz, Kommentar, 5. Aufl., 2020 Arens/Bran...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.2 Der Zolltarif

Rz. 76 Der Zolltarif ist maßgeblich für die bei Entstehen einer Zollschuld gesetzlich geschuldeten Abgaben. Es handelt sich um ein systematisch aufbereitetes Warenverzeichnis, in dem sämtliche Waren aufgelistet sind, die im grenzüberschreitenden Warenverkehr gehandelt werden können, sodass jeder Ware eine bestimmte Zolltarifnummer zugeordnet werden kann.[1] Der Aufbau des Zo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4.4 Zolltarifauskünfte

Rz. 95 Zuständig für die Abgrenzung von dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Waren von den Waren, auf die der allgemeine Steuersatz anzuwenden ist, sind die Finanz- oder Steuerbehörden, nicht etwa die Zollbehörden. Allerdings haben sowohl betroffene Unternehmer (z. B. Lieferer) als auch die Finanzbehörden (insbesondere die FÄ) die Möglichkeit, bei den Zollbehörden Auskün...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 3 Regelung durch das FVG

Rz. 7 Das zur Ausführung von Art. 108 GG erlassene FVG regelt den Aufbau der Bundes- und der Landesfinanzverwaltung und unterscheidet dabei zwischen obersten Behörden, Oberbehörden, Mittelbehörden und örtlichen Behörden. Oberste Behörden sind das Bundesministerium der Finanzen[1] bzw. die für die Finanzverwaltung zuständige oberste Landesbehörde[2], in der Regel das jeweilige...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 1.3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 3 Die Verteilung der Aufgaben zwischen den Finanzbehörden des Bundes und der Länder wird durch Art. 108 GG vorgegeben. Danach werden Zölle, Finanzmonopole, die bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern einschließlich der Einfuhrumsatzsteuer, die Kraftfahrzeugsteuer und sonstige auf motorisierte Verkehrsmittel bezogene Verkehrsteuern ab dem 1.7.2009 sowie die Abgaben i...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2 Zuständigkeitsregelungen in den §§ 18-29 AO

Rz. 4 § 18 AO bestimmt die Zuständigkeit für gesonderte Feststellungen nach § 180 AO, die entweder für die GrSt oder die Steuern vom Einkommen bedeutsam sind. Die §§ 19 bis 23 AO enthalten Einzelregelungen für bestimmte Steuerarten. Im Einzelnen betreffen sie die Zuständigkeit für Steuern vom Einkommen und Vermögen natürlicher Personen sowie vom Einkommen und Vermögen der Körp...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2 Bundes- und Landesfinanzbehörden

Rz. 3 Die Aufgaben der Finanzverwaltung sind nach Art. 108 GG auf Bund und Länder verteilt. Zölle, Finanzmonopole, die bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern einschließlich der Einfuhrumsatzsteuer, die Kraftfahrzeugsteuer und sonstige auf motorisierte Verkehrsmittel bezogene Verkehrsteuern ab dem 1.7.2009 sowie die Abgaben im Rahmen der EGen werden durch Bundesfinanzbe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2.2.2.2 Zölle (Abs. 2 Nr. 2)

Rz. 7 Auch für die Zölle bedarf es keiner Amtshilfe nach dem EUAHiG, weil eine enge Zusammenarbeit der Zollbehörden der EU-Mitgliedstaaten durch völkerrechtliche Vereinbarungen und Rechtsverordnungen der EU geregelt ist und praktiziert wird.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2.2.2.1 USt und Einfuhrumsatzsteuer (Abs. 2 Nr. 1)

Rz. 6 Die Festsetzung und Erhebung der USt gehörte bereits nach der letzten Fassung des EGAmtshG[1] nicht mehr zum Anwendungsbereich der Amtshilfe. Dies gilt weiterhin, da anstelle der Amtshilferegelung jetzt auch im EUAHiG die USt und die EUSt nicht zum sachlichen Anwendungsbereich des EUAHiG gehören. Für die USt gilt die EU-Zusammenarbeitsverordnung Nr. 904/2010[2] mit der...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUA... / 2.2.2 Ausnahmen (Abs. 2)

Rz. 5 Das EUAHiG ist abweichend von der Grundsatzregelung des Abs. 1 S. 2 auf eine Reihe von Steuern und Abgaben nicht anwendbar. Dies gilt insbesondere für Umsatzsteuern und Zölle, sowie für weitere, abschließend in Abs. 2 aufgelistete Abgaben, für die i. d. R. anderweitige Vorschriften für die Amtshilfe angewandt werden.[1] 2.2.2.1 USt und Einfuhrumsatzsteuer (Abs. 2 Nr. 1)...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, EUAHiG Gesetz über die Durchführung der gegenseitigen Amtshilfe in Steuersachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-Amtshilfe-Gesetz – EUAHiG v. 26.6.2013, BGBl I 2013, 1809)

Vorbemerkungen Rz. 1 Das EUAHiG dient der Anpassung des nationalen deutschen Steuerrechts an das Recht der Europäischen Union. Das Gesetz setzt die Richtlinie 2011/16/EU des Rates v. 15.2.2011 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung in deutsches Recht um. Wie die Richtlinie v. 15.2.2011 die vorhergehende EG-Amtshilferichtlinie 77/799/EWG des...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.1 Allgemeines

Rz. 353 Nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG unterliegt – seit dem 1.1.2004 – die Einfuhr von Gegenständen im Inland oder in den österreichischen Gebieten Jungholz und Mittelberg der USt (Einfuhrumsatzsteuer – EUSt). Die Einfuhr setzt grundsätzlich voraus, dass eine Ware aus dem Drittlandsgebiet stammt und im Inland in den freien Verkehr gebracht wird. Anders als die USt für Lieferung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 4.3 Beschlagnahme, Durchsuchung, vorläufige Festnahme

Rz. 16 Die Beschlagnahme[1] und die Durchsuchung[2] sind wie die Untersuchungshaft[3] grundsätzlich der Anordnung des Richters vorbehalten. Bei Gefahr im Verzug sind zu Beschlagnahmen gem. §§ 98 Abs. 1, 111e, 111f StPO, zu Durchsuchungen gem. § 105 Abs. 1 StPO, zur Durchsicht von Papieren gem. § 110 StPO und zur vorläufigen Festnahme nach § 127 Abs. 2 StPO auch die Finanzbeh...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz[1] sieht in § 1 Abs. 1 JVEG eine Entschädigung von Zeuginnen, Zeugen und eine Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern vor, die von einem Gericht oder einem Staatsanwalt oder der Finanzbehörde, wenn diese das Ermittlungsverfahren selbstständig durchführt, zu Beweiszwe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.3 Ausland nach § 1 Abs. 2 UStG

Rz. 511 Ausland i. S. d. UStG ist nach § 1 Abs. 2 S. 2 UStG das Gebiet, das nach der Definition des Satzes 1 nicht Inland ist. Inland und Ausland schließen sich damit inhaltlich vollständig aus. Dabei erfasst der Begriff des Auslands nicht nur "Landgebiete", sondern auch Gebiete, die zu keinem anderen Staatsgebiet gehören (z. B. Hohe See, Luftgebiet über der Hohen See, Weltr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 3.1 Regelungen aufgrund von § 391 Abs. 2 AO

Rz. 17 Die allgemeine Zuständigkeitsregelung für die örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts kann durch Rechtsverordnung der jeweiligen Landesregierung bzw. nach Übertragung der Ermächtigung auch der Landesjustizverwaltung abgeändert werden.[1] Von dieser Möglichkeit ist Gebrauch gemacht worden in Baden-Württemberg [2], Bayern [3], Hessen [4], Niedersachsen [5], Nordrhein-Westfa...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 3 ... / 1 Steuerbegriff, Allgemeines

Rz. 1 Abs. 1 definiert den Begriff der Steuer in enger Anlehnung an § 1 Abs. 1 RAO, ohne die Zölle zu nennen. Abs. 2 nennt die beiden Realsteuern. Nach dem durch das SteuerändG 2001 v. 20.12.2001[1] eingefügten Abs. 3 wurden die Einfuhr- und Ausfuhrabgaben nach Art. 4 Nr. 10 und 11 des ZKes (ZK) zu Steuern i. S. d. AO. Aufgrund der Änderung des Abs. 3 durch das ZKAnpG[2] bez...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 3 ... / 6 Einfuhr- und Ausfuhrabgaben (Abs. 3)

Rz. 80 Durch das SteuerändG 2001 v. 20.12.2001, BGBl I 2001, 3794 ist die Bestimmung in Abs. 1 S. 1 "Zölle und Abschöpfungen sind Steuern i. S. dieses Gesetzes" durch die Regelung des neuen Abs. 3 ersetzt worden. Nach der am 1.5.2016 in Kraft getretenen Änderung des Abs. 3 durch das ZKAnpG[1] bezieht sich diese Regelung nunmehr auf Einfuhr- und Ausfuhrabgaben nach Art. 5 Nr....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 4 ... / 2.3 Unionsrecht

Rz. 9 Rechtsnorm i. S. d. § 4 AO ist auch das EU-Recht. Diesem kommt ein Anwendungsvorrang vor dem nationalen Recht zu, und zwar unabhängig davon, ob es sich um Bundes-, Landes- oder gemeindliches Satzungsrecht handelt.[1] Grundsätzlich gilt der Anwendungsvorrang des Unionsrechts vor nationalem Recht aufgrund Art. 23 Abs. 1 GG auch für entgegenstehendes deutsches Verfassungs...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 3 ... / 4.1 Gegenstand der Besteuerung

Rz. 72 Realsteuern (Objektsteuern) sind Steuern, die nach rein objektiven Merkmalen auf einer Sache oder einem Sachinbegriff lasten und die persönlichen Verhältnisse des Stpfl. unberücksichtigt lassen.[1] Nach § 3 Abs. 2 AO sind Realsteuern die GrSt und die GewSt. Die GewSt hat sich zwar durch den Wegfall der Lohnsummensteuer und der Besteuerung des Gewerbekapitals von einer...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 3 ... / 4.3 Aufkommen (Ertragshoheit)

Rz. 76 Art. 106 GG regelt die Ertragshoheit, d. h. die Verteilung der steuerlichen Erträge auf Bund, Länder und Gemeinden. Dabei ist derzeit nicht von allen nach dem GG möglichen Steuern Gebrauch gemacht: Bundessteuern [1]: Zölle, bundesgesetzlich geregelte Verbrauchsteuern ohne BierSt, StraßengüterverkehrSt (gesetzliche Regelung ist ausgelaufen), KapitalverkehrSt (wurde aus g...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.20.1 Allgemeines

Rz. 134 Im Rahmen der besonderen Steueraufsicht [1] besteht gem. § 120 Abs. 2 Nr. 4 AO die Möglichkeit, dass die Finanzbehörde dem von der Aufsicht Betroffenen Auflagen erteilen. Bei dieser Auflage handelt es sich um einen selbstständigen Verwaltungsakt, der mit einer anderen Entscheidung verbunden ist und auf dieser beruht. Sie lässt den Inhalt und die Rechtswirkungen des "H...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hund am Arbeitsplatz / 2.2 Werbungskostenabzug

Dient ein Hund überwiegend privaten Zwecken, ist ein Werbungskostenabzug generell ausgeschlossen. Hunde, die nahezu ausschließlich zur beruflichen Nutzung eingesetzt werden, werden steuerrechtlich als Arbeitsmittel behandelt. So z. B. Hunde von Hundeführern der Polizei und des Zolls sowie die Jagdhunde bei Forstbeamten.[1] Eine geringfügige private Mitnutzung ist unschädlich....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hund am Arbeitsplatz / 1 Steuerliche Abgrenzung zwischen Bürohund und Diensthund

Ein Bürohund oder Assistenzhund wird – im Gegensatz zu bestimmten beruflich genutzten Hunden – der privaten Sphäre zugerechnet, d. h. die Aufwendungen gelten als privat veranlasste Ausgaben und betreffen die private Lebensführung. Werden Hunde nahezu ausschließlich beruflich eingesetzt, können sie als Arbeitsmittel von den Werbungskosten abgesetzt werden, z. B. Hunde der Pol...mehr

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Innergemeinschaftliche Reih... / 2 Warenbewegte steuerfreie Lieferung seit dem 1.1.2020

Bei einer Beförderungs- oder Versendungslieferung liegt der Ort der Lieferung grundsätzlich in dem Staat, in dem die Beförderung oder Versendung an den Abnehmer oder in dessen Auftrag an einen Dritten beginnt. Nach der gesetzlichen Neuregelung der Reihengeschäfte in § 3 Abs. 6a UStG zum 1.1.2020 ist die Beförderung oder Versendung des Gegenstands nur einer der Lieferungen im...mehr

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Einfuhrumsatzsteuer und Vorsteuerabzug

Leitsatz Bei richtlinienkonformer Auslegung von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG erfordert die Einfuhr für das Unternehmen eine Verwendung des eingeführten Gegenstandes für Zwecke der besteuerten Umsätze des Unternehmers. Dies setzt voraus, dass er den Gegenstand selbst und damit dessen Wert für diese Umsätze verwendet. Erbringt der Unternehmer in Bezug auf den eingeführten Geg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 1 Grundlagen

Rz. 1 § 381 AO erfasst – vergleichbar § 379 AO – Handlungen im Vorfeld möglicher Steuerhinterziehungen. Es handelt sich bei § 381 AO um einen abstrakten Gefährdungstatbestand, der Handlungen erfasst, die wegen ihrer typischen Gefährlichkeit zu einer Verkürzung führen können, ohne dass diese Handlungen bereits eine Steuerverkürzung herbeiführen und nach den §§ 370, 378 AO gea...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 1.1 Materielles Recht der Ordnungswidrigkeiten

Rz. 1 Eine Ordnungswidrigkeit ist gem. § 1 Abs. 1 OWiG eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt. Im Gegensatz dazu ist die Definition der Steuer- oder Zollordnungswidrigkeiten in § 377 Abs. 1 AO deutlich eingeschränkt. Danach sind Steuer- bzw. Zollordnungswidrigkeiten "Zuwiderhandl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2 Objektiver Tatbestand

Rz. 3 Gemäß § 383 Abs. 1 AO handelt ordnungswidrig, wer entgegen § 46 Abs. 4 S. 1 AO Erstattungs- oder Vergütungsansprüche unbefugt geschäftsmäßig zum Zweck der Einziehung oder sonstigen Verwertung auf eigene Rechnung erwirbt. Rz. 4 Ein Erstattungsanspruch i. S. d. § 383 AO i. V. m. § 46 Abs. 4 S. 1 AO besteht, wenn eine Steuer, eine Steuervergütung, ein Haftungsbetrag oder e...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / 2. Berechnung des einzusetzenden Einkommens und Vermögens

Rz. 75 Die Partei hat einzusetzen: § 115 ZPO regelt: Zitat "(1) 1Die Partei hat ihr Einkommen einzusetzen. 2Zum Einkommen gehören alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert. 3Von ihm sind abzusetzen:" 1. a) die in § 82 Abs. 2 SGB XII bezeichneten Beträge; b) bei Parteien, die ein Einkommen aus...mehr

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BMF zur umsatzsteuerlichen ... / III. Das Reihengeschäft nach deutschem Recht

Mit Art. 12 Nr. 4 Buchst. b und c des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v. 12.12.2019[9] sind die Regelungen der Quick Fixes in nationales Recht umgesetzt worden. § 3 UStG hat einen neuen Abs. 6a erhalten, der das Reihengeschäft ab dem 1.1.2020 regelt; Abs. 6 S. 5 und 6 wurden ersatzlos gestr...mehr

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§ 9 Kostenerstattung nach d... / IV. Kosten in Unterhaltssachen

Rz. 44 Abweichend von den Vorschriften der ZPO über die Kostenverteilung entscheidet das Gericht in Unterhaltssachen nach billigem Ermessen über die Verteilung der Kosten des Verfahrens auf die Beteiligten, § 243 S. 1 FamFG. Haben die Beteiligten in einer Unterhaltssache einen Vergleich ohne Kostenregelung abgeschlossen, ist nach einer Entscheidung des BGH[28] die gesetzliche...mehr

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Literaturverzeichnis

Kommentare/Lehrbücher Asperger/Dörndorfer/Hellstab Die Kostenfestsetzung, 24. Aufl., Luchterhand, 2021 Binz/Dörndorfer/Zimmermann Gerichtskostengesetz, 5. Auflage, C.H. Beck München 2021, (zitiert: Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann) Bischof/Jungbauer/Bräuer/Hellstab/Klipstein/Klüsener/Kerber RVG Kommentar, 9. Aufl. 2021, Luchterhand (zitiert: Bischof/Jungbauer u.a., RVG, 9. ...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / VI. Änderung der Bewilligung, Überprüfung und anlassbezogene Mitteilungspflichten

Rz. 179 § 120a ZPO regelt die Möglichkeiten einer gerichtlichen Überprüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers. Sofern der Antragsteller seine Mitwirkung verweigert, nur ungenügende Angaben macht, Änderungen unrichtig oder nicht unverzüglich mitteilt, kann dies zu einer Aufhebung der bewilligten Verfahrenskostenhilfe führen. Anwälte sollten ...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / a) Verfahrensablauf

Rz. 690 Einstweilige Anordnungen stellen neben einem Hauptsacheverfahren grundsätzlich eine eigene gebührenrechtliche Angelegenheit dar, so dass die Vergütung hierfür jeweils gesondert anfällt. Rz. 691 Das Gericht kann durch einstweilige Anordnung eine vorläufige Maßnahme treffen, soweit dies nach den für das Rechtsverhältnis maßgebenden Vorschriften gerechtfertigt ist und ei...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / VIII. Stellungnahmemöglichkeit des Antragsgegners

Rz. 221 § 77 Abs. 1 FamFG regelt die Möglichkeit zur Stellungnahme für übrige Beteiligte und den Antragsgegner:mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 3. Abwehr unberechtigter Ansprüche

Rz. 254 Was die Frage eines materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs bei Abwehr unberechtigter Ansprüche betrifft, so geht der BGH nicht davon aus, dass grundsätzlich ein solcher Anspruch besteht, wenn jemand mit einer unberechtigten Forderung konfrontiert wird und diese durch einen Anwalt zurückweist. Zitat "Die Inanspruchnahme wegen einer Geldforderung begründet nich...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 8. Rechtsmittelverfahren, § 40 FamGKG

Rz. 272 Im Rechtsmittelverfahren bestimmt sich der Verfahrenswert nach den Anträgen des Rechtsmittelführers. Endet das Verfahren, ohne dass solche Anträge eingereicht werden, oder, wenn eine Frist für die Rechtsmittelbegründung vorgeschrieben ist, werden innerhalb dieser Frist Rechtsmittelanträge nicht eingereicht, ist die Beschwer maßgebend, § 40 FamGKG. Rz. 273 Der Wert des...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / 8. VKH für den Unterbevollmächtigten/Verkehrsanwalt – Reisekosten

Rz. 294 § 78 Abs. 3 FamFG schränkt die Beiordnung eines Anwalts in Familiensachen, die nicht Ehesachen und nicht Familienstreitsachen sind (denn für diese gilt § 78 FamFG nicht, sondern vielmehr gelten über § 113 Abs. 1 FamFG die allgemeinen Vorschriften der ZPO) dahin ein, dass ein nicht im Bezirk des Verfahrensgerichts niedergelassener Rechtsanwalt nur beigeordnet werden k...mehr

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Güterrecht / 3.1.10.4 Vollstreckung

Rz. 57 Die Auskunft und Belegvorlage ist eine Handlung, die durch einen Dritten nicht vorgenommen werden kann. Es entspricht allgemeiner Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, dass eine Verpflichtung zur Auskunftserteilung regelmäßig als unvertretbare Handlung nach § 888 ZPO zu vollstrecken ist durch Zwangsgeld oder Zwangshaft.[82] Wird die Auskunft im Laufe des Vollstr...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 9.3.10 Aufwendungen zur Rückerlangung eines entzogenen Kindes

Rz. 269 Bei Kindesentführungen haftet der nicht sorgeberechtigte Elternteil, der das Kind entführt/entzogen hat, für die entstandenen Rückführungskosten einschließlich der Detektivkosten.[335] Derartige Aufwendungen können als notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung aus dem Herausgabebeschluss und damit als deren Folge der gerichtlichen Kostenentscheidung prozessual erstatt...mehr

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§ 4 Die Leistungsansprüche ... / d) Anhörung/Parteivernehmung des Bevollmächtigten

Rz. 167 Es gibt zudem noch eine prozessuale Möglichkeit, mit der sich ein redlicher Bevollmächtigter vom Vorwurf, er habe vereinnahmte Gelder nicht ausgekehrt, entlasten kann: Da Streitigkeiten um den richtigen Gebrauch der Vollmacht überwiegend familiäre Streitigkeiten sind, neigen viele Gerichte dazu, einen frühen ersten Temin zu bestimmen, zu dem das persönliche Erscheinen...mehr

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§ 3 Beschaffung von Informa... / VI. Kostentragung

Rz. 159 Wird eine isolierte Auskunftsklage erhoben, gelten die allgemeinen Grundsätze der §§ 91 ff. ZPO. Hat sich die Auskunftsklage erledigt, kann eine Kostenentscheidung nach § 91a ZPO ergehen, falls die Parteien sich hierüber nicht außergerichtlich geeinigt haben. Der Beklagte muss wissen, dass er im Falle einer Verurteilung zur Auskunft unabhängig von einem späteren Leis...mehr