Fachbeiträge & Kommentare zu Zoll

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Rechtsgeschäft.

Rn 5 § 139 gilt für Rechtsgeschäfte aller Art sowie Gesamtakte, wie Vereins-, Gesellschafts- und Wohnungseigentümerbeschlüsse, soweit diese einen rechtsgeschäftlichen Charakter besitzen (BGHZ 124, 122; 139, 298; BGH NJW 12, 2648 Tz 10, nicht lediglich interne Wirkung). Im Miet- und Arbeitsvertragsrecht wird § 139 weitgehend verdrängt (Rn 3). Bei normativ wirkenden Regelungen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelungszweck; Reichweite.

Rn 1 Individuelle Parteivereinbarungen haben wegen ihres Einzelfallbezugs einen stärkeren Geltungsanspruch als abstrakt-generelle AGB (Zoller JZ 91, 850). In den (praktisch die Regel bildenden) Fällen, in denen die Parteien hierzu keine Regelung getroffen haben, entscheidet das Gesetz daher das funktionelle Rangverhältnis (W/L/P/Lindacher/Hau § 305b Rz 1): Individualabreden ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Prozessuales.

Rn 11 Der Erbe muss die Erschöpfungseinrede in dem Rechtsstreit, den der ausgeschlossene Nachlassgläubiger gegen ihn führt, geltend machen in dem er die Erschöpfung des Nachlasses einwendet und Klageabweisung beantragt und darüberhinaus (hilfsweise) die Aufnahme des Haftungsbeschränkungsvorbehalts nach § 780 I ZPO beantragt, das Unterlassen kann zu einer Haftung des Rechtsan...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Zusammenspiel mit intertemporalem Prozessrecht.

Rn 28 Hingegen ist nach der Grundregel des intertemporalen Prozessrechts das Zivilprozessrecht in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden, wodurch Änderungen des Gesetzes auch schwebende Verfahren ergreifen (MüKoZPO/Gruber Vor zu § 1 Rz 1 f; Musielak/Musielak/Voit Einl Rz 13; Stein/Jonas/Brehm vor § 1 Rz 119). Die allgemeine intertemporal prozessrechtliche Regel gilt freili...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anspruchsumfang.

Rn 5 Im Gegensatz zu § 347 2 aF, §§ 994 ff erweitert II die Gegenansprüche des Rücktrittsschuldners: Die notwendigen Verwendungen (§ 994 Rn 2) sind ihm allemal zu ersetzen (näher Kohler JZ 13, 171). Dabei sind Verwendungen alle sachbezogenen Vermögensaufwendungen, die unmittelbar der Erhaltung, Wiederherstellung oder Verbesserung der Sache dienen (etwa BGHZ 131, 220, 222 f m...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Abänderung (Abs 1).

Rn 2 Die Abänderung setzt eine formell rechtskräftige Entscheidung voraus. Ermöglicht wird also die Anpassung der rechtskräftigen Endentscheidung an geänderte Verhältnisse. Die Entscheidung muss eine Dauerwirkung zum Gegenstand haben (insb Duldungs-, Regelungs- oder Unterlassungsanordnungen). Es müssen sich die der Entscheidung zugrunde liegenden Tatsachen oder die Rechtslag...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Abschließende Regelung.

Rn 11 Die nicht zu berücksichtigenden Nebenforderungen sind im Gesetz abschließend aufgezählt; erweiternde Auslegung oder Analogie sind nicht zulässig, so dass der Zuwachs eines Grundstücks (§ 946 BGB), Lagergelder, Frachten, Vertragsstrafen und Finanzierungskosten wie auch Zölle und Steuern auf die Hauptforderung, namentlich die MWSt, beim Streitwert generell zusätzlich zu ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Der Klageantrag.

Rn 27 Angesichts der denkbaren Mannigfaltigkeit der Möglichkeiten einer Anpassung kann das Erfordernis eines bestimmten Klageantrags (§ 253 II Nr 2 ZPO) zu Schwierigkeiten führen. Diese mögen sich (auch wie schon bisher) häufig mit Hilfe von § 139 ZPO überwinden lassen (vgl Heinrichs FS Heldrich, aaO 200 f). In Ausnahmefällen mag man aber an ähnliche Lockerungen des Bestimmt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Bild- und Tonübertragung (Abs 3).

Rn 6 Nach Abs 3 gilt in geeigneten Fällen für Videokonferenzen der § 128a ZPO entsprechend. Ein Einverständnis aller Beteiligten ist hierfür nicht erforderlich (Keidel/Sternal Rz 45; aA Zöller/Feskorn Rz 10). Abs 3 verweist auch auf eine Beweisaufnahme durch Videokonferenz (§ 128a II ZPO), obgleich der (insoweit zu eng geratene) Wortlaut von Abs 3 sich nur auf die Erörterung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Mündliche Verhandlung durch Videokonferenz (Abs 1).

Rn 4 Die Regelung in Abs 1 ermöglicht eine normale mündliche Verhandlung unter Nutzung von Videotechnik, so dass eine oder beide Parteien sowie ihre Prozessbevollmächtigten und Beistände sich an jedem beliebigen Ort außerhalb des Gerichts (dies muss kein Gerichtssaal sein, so auch Windau AnwBl 21, 28; Resch/Kübra jM 22, 46) aufhalten können und von dort aus alle Prozesshandl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Abgabe von Anträgen und Erklärungen (Abs 1).

Rn 2 Anträge und Erklärungen sind alle Äußerungen, die gegenüber dem Gericht abzugeben sind und für dieses bestimmt sind. Schriftliche Äußerungen verlangen an sich die Form des § 126 BGB (Unterschrift). Da aber selbst der verfahrenseinleitende Antrag gem § 23 I 5 nur eine Soll-Vorschrift darstellt und der schriftlichen Erklärung auch die Niederschrift bei der Geschäftsstelle...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Aktivlegitimation.

Rn 2 Zur Klage nach § 805 legitimieren all jene Rechte, die gem §§ 50, 51 InsO auch im Insolvenzverfahren zur vorzugsweisen Befriedigung berechtigen. Dies sind zunächst besitzlose Pfandrechte, also das Pfandrecht des Vermieters (§§ 562 ff BGB; Bruns NZM 19, 46, 54), des Verpächters (§ 581 II, §§ 562 ff bzw § 592 BGB) und des Gastwirts (§ 704 BGB), aber auch Grundpfandrechte,...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Erbfall.

Rn 2 Der ›Erbfall‹ ist als äußeres Merkmal für die Beerbung in aller Regel der Tod des Erblassers, seltener die bloße Todesvermutung. Die Feststellung des exakten Todeszeitpunktes kann wegen der Möglichkeit der Reanimation und Intensivtherapie im Einzelfall schwierig sein. Maßgebend ist der sog Gesamthirntod (hM BayObLG NJW-RR 99, 1309), dh wenn alle Funktionen von Großhirn,...mehr

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zfs 06/2023, Anwaltliche Ve... / 2 Aus den Gründen:

Zitat [10] II. Die sofortige Beschwerde des Klägers gemäß § 11 Abs. 1 RPflG, §§ 104 Abs. 3, 567 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2, 569 ZPO ist zulässig. Insbesondere übersteigt der Wert des Beschwerdegegenstands 200,00 EUR, § 567 Abs. 2 ZPO. Die Beschwerde ist jedoch unbegründet. Im Ergebnis zutreffend hat das LG die zu berücksichtigenden Reisekosten des Klägers mit insgesamt 394,50 EU...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Erbschaftsklage.

Rn 21 Der Erbe muss, trotz des Gesamtanspruchs, im Klageantrag, wegen § 253 II Nr 2 ZPO und einer eventuellen Vollstreckung, die herausverlangten Nachlassgegenstände einzeln bezeichnen (MüKo/Helms § 2018 Rz 28), kann sie aber nach Rechtshängigkeit ergänzen. Auskunftsanspruch (§ 2027) und Klage aus dem Erbschaftsanspruch können in einer Stufenklage nach § 254 ZPO verbunden un...mehr

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FoVo 06/2023, Beantragung e... / II. Die Lösung

Die Zuständigkeit in der Forderungspfändung Soll die Zuständigkeit in der Zwangsvollstreckung bestimmt werden, ist nach der sachlichen, der örtlichen und der funktionellen Zuständigkeit zu fragen. Für die Forderungspfändung beantworten sich die Fragen aus § 828 ZPO und § 20 Abs. 1 Nr. 17 RPflG.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.5.2 Gesetzlich oder durch Satzung vorgeschriebene Rücklagen

Tz. 486 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Wie bereits erwähnt (s Tz 466, 467), betrifft § 14 Abs 1 S 1 Nr 4 KStG nur die "anderen" Gewinnrücklagen iSd §§ 266 Abs 3 III 4, § 272 Abs 3 S 2 HGB, deren Bildung im Belieben der OG steht. Die Zuführung zu ges Rücklage ist nicht durch § 14 Abs 1 S 1 Nr 4 KStG eingeschränkt, so bereits der Ges-Wortlaut. Eine ges Rücklage ist bei der AG und S...mehr

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AGS 06/2023, Rundfunkgebühr... / III. Besondere Belastungen

1. Allgemein Gem. § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 bis 4 ZPO sind vom Einkommen verschiedene Beträge abzusetzen. Dabei handelt es sich überwiegend z.B. um Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Versicherungsbeiträge, Werbungskosten, Freibeträge für Erwerbstätige, für die Partei und Ehegatten und unterhaltsberechtigte Kinder, Kosten für Unterkunft und Heizung sowie Mehrbedarfe. Neben die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Sicherungsanspruch – § 650f I 1.

Rn 5 Gem I 1 hat der Unternehmer einen eigenständigen, einklagbaren Anspruch auf Sicherheitsleistung. Über ihn kann durch Teilurteil auch dann entschieden werden, wenn der Rechtsstreit zugleich den Vergütungsanspruch betrifft (BGHZ 230, 120 = NJW 21, 2438). Der Anspruch entsteht mit Abschluss des Bauvertrages, muss allerdings gem I 1 nur auf Verlangen des Unternehmers erfüll...mehr

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ZErb 06/2023, Zur Dispositi... / 1 Gründe

I. Der Wert der vom Kläger und Berufungskläger begehrten Aufhebung des angefochtenen Teil-Urteils zu den Nr. 2 und 3 des Tenors war angesichts des Werts des dort tenorierten Wertermittlungsanspruchs, der die Kosten der Einholung eines Sachverständigengutachtens umfasst, auf 5.000 EUR zu schätzen; gegenüber diesem und dem (nicht angegriffenen) Auskunftsanspruch hatte der Antra...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vorlage der Urkunde.

Rn 4 Der Beweis kann durch Vorlage der Urkunde angetreten werden, wenn die Urkunde sich in den Händen des Beweisführers befindet. Entscheidend ist, dass er die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Urkunde ausübt (MüKoZPO/Schreiber § 420 Rz 2). Eine als Beweismittel genannte Urkunde muss spätestens bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vorgelegt werden, wenn sie nicht ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Europäische Vereinbarung zur Staatenimmunität.

Rn 8 Ausgehend von dem Grundsatz der Staatenimmunität behandelt das Europäische Übereinkommen über Staatenimmunität vom 16.5.72, das von der BRD durch Zustimmungsgesetz im Jahre 1990 innerstaatlich in Kraft gesetzt wurde (BGBl II 90, 34, im Folgenden EÜS), eine Vielzahl von Fällen, in denen ein Vertragsstaat im Erkenntnisverfahren vor den deutschen Gerichten keine Immunität ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Anwendungsbereich der §§ 145 ff.

Rn 6 Als Regelungen des AT gelten die §§ 145 ff für alle Arten von Verträgen des materiellen Privatrechts, soweit keine Sonderregeln existieren (BGH NJW-RR 22, 952 [BGH 06.04.2022 - VIII ZR 219/20], Rz 25 ff zu §§ 558 ff). Der Vertrag ist im dt Recht keine Kategorie, die ausschl dem Obligationenrecht zugewiesen ist, wenngleich hier ihr Hauptanwendungsfall liegt. Entspr gibt ...mehr

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ZErb 06/2023, Zur Erbaussch... / 2 Gründe

Die zulässige Klage ist in der Hauptsache begründet (I.) und unterliegt lediglich im Hinblick auf Zinsansprüche und Nebenforderungen einer teilweisen Abweisung (II.). I. Die Klägerin hat gegen die Beklagten zu 1) bis 3) gem. den §§ 2303 Abs. 1 S. 2, 2306 Abs. 1 BGB einen Anspruch auf Auszahlung ihres Pflichtteils in Höhe des zugesprochenen Betrags von 542.731,70 EUR. Die nach ...mehr

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Umsatzsteuer in der Buchhal... / 3.1 Eingangsrechnungen: Vorsteuerabzug prüfen

Im kreditorischen Bereich der Buchhaltung sind die unterschiedlichen Eingangsrechnungen und, falls erforderlich, auch zusätzliche Unterlagen über den Geschäftsvorfall (Aufträge, Verträge, Lieferscheine, Frachtbriefe etc.) auf die umsatzsteuerliche Behandlung hin zu untersuchen, um eine zutreffende Buchung auszulösen. Die erforderlichen Zahlen für die Umsatzsteuer-Voranmeldun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.1 § 233a Abs. 1 S. 1 AO

Rz. 13 Gemäß § 233a Abs. 1 S. 1 AO sind die sich aus einer Steuerfestsetzung der Einkommen-, Körperschaft-, Umsatz- oder GewSt (bis 31.12.1996 auch die Vermögenssteuer) ergebenden Unterschiedsbeträge i. S. d. § 233a Abs. 1 S. 1 AO zu verzinsen.[1] Die Höhe der zu zahlenden Zinsen ergeben sich aus § 238 AO. Die Regelung des § 233a Abs. 1 S. 1 AO ist abschließend; eine entspre...mehr

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Report aus Brüssel (USTB 20... / 8. Bericht der KOM zum Programm "Fiscalis 2020"

Die Kommission hat am 14.12.2022 einen Bericht an das EP und den Rat über die abschließende Bewertung des Programm "Fiscalis 2020" vorgelegt (vgl. https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-16066-2022-INIT/de/pdf). Das Programm "Fiscalis 2020" wurde durch die VO (EU) Nr. 1286/2013 vom 11.12.2013 zur Festlegung eines Aktionsprogramms zur Verbesserung des reibungslosen F...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Definition und Wesen von Steuern

Rz. 1 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Steuern sind Geldleistungen, die ein Staat zur Finanzierung seiner allgemeinen Leistungen erhebt. Eine Legaldefinition für Steuern findet sich in § 3 Abs 1 AO mit folgendem Wortlaut: "Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Steuerliche Nebenleistungen

Rz. 15 Stand: EL 134 – ET: 06/2023 Die steuerlichen Nebenleistungen dienen – anders als eine Steuer (> Rz 1–11) – nicht der Erzielung von Einnahmen, sondern dazu, eine nach dem Gesetz geschuldete Steuer festzusetzen und rechtzeitig zu erheben bzw im Falle der Zinsen, einen Ausgleich zu schaffen für verspätete Zahlungen oder Rückzahlungen. Sie sind in § 3 Abs 4 AO abschließend...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.8.2 Betroffene Gegenstände

Rz. 87 Nur die in der Anlage 3 des UStG aufgenommenen Abfallstoffe fallen unter die Regelung des § 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG. Eine Erweiterung des Katalogs auf andere Abfallstoffe ist nur durch gesetzliche Regelung möglich. Für die Abgrenzung der Gegenstände ist die Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis [1] mit dem darin enthaltenen Abfallverzeichnis (sog. Abfallschlü...mehr

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Anwendung des Reverse-Charg... / 4 Übersicht über die optionale Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens in den EU-Mitgliedstaaten

Welche EU-Mitgliedstaaten von fakultativen Regelungen der MwStSystRL, insbesondere der Art. 199 und 199a MwStSystRL, aber auch aufgrund darüber hinausgehender Sonderermächtigungen durch den Rat der EU, Gebrauch machen, ergibt sich aus der nachstehenden Übersichtstabelle:mehr

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zfs 05/2023, Verletzung rechtliche Gehör durch Außerachtlassung eines Beweisantrags

Hinweis Durch die mit Schriftsatz vom … angebotenen Beweismittel wäre Beweis über … durch die Vernehmung der angebotenen Zeugen … beziehungsweise durch die Einholung eines entsprechenden Sachverständigengutachtens zu erheben gewesen. Dem wurde seitens des Gerichts jedoch nicht nachgegangen. Hierin ist eine Verletzung des rechtlichen Gehörs gemäß Art. 103 Abs. 1 GG zu sehen, s...mehr

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FoVo 05/2023, Angabe eines ... / 2 II. Die Entscheidung

Beschwerde ist mangels Beschwer unzulässig Die Beschwerde ist nicht zulässig und daher gemäß § 572 Abs. 2 ZPO zu verwerfen. Im Grundsatz kann ein Ordnungsmittelbeschluss gemäß §§ 567 Abs. 1 Nr. 1, 793 ZPO mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Der Antragsteller hat auch die zweiwöchige Notfrist gemäß § 569 Abs. 1 ZPO eingehalten. Er ist jedoch nicht beschwert. Streit...mehr

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FF 05/2023, Einstweilige An... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsgegner wendet sich gegen den am 5.10.2022 im Wege der einstweiligen Anordnung und nach mündlicher Erörterung der Sache erlassenen Gewaltschutzbeschluss des Familiengerichts. [2] Mit dem angegriffenen Beschluss hat das Familiengericht im Wege der einstweiligen Anordnung zugunsten der Antragstellerin eine Schutzanordnung nach § 1 GewSchG erlassen und d...mehr

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AGS 05/2023, Angemessener V... / III. "Angemessenes" Kraftfahrzeug in der Verfahrenskostenhilfe, § 90 Abs. 2 Nr. 10 SGB XII

Mit dem Bürgergeld-Gesetz v. 16.12.2022 (BGBl. I, 2328 ff.) wurde in § 90 Abs. 2 SGB XII die neue Nr. 10 ab 1.1.2023 wie folgt angefügt: "10. eines angemessenen Kraftfahrzeuges.". Bisher gab es in der Prozess- und Verfahrenskostenhilfe keine gesetzliche Regelung, bis zu welchem Verkehrswert ein Kraftfahrzeug zum geschützten Vermögen der Hilfe suchenden Partei gehört. Die bish...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / II. Adressat des Vollstreckungsantrags

Rz. 143 Wie schon das Formular- nach der ZVFV 2012 wird lediglich das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht vorgegeben, d.h. die Angaben zur sachlichen Zuständigkeit. Die Konkretisierung in der örtlichen Zuständigkeit ist dagegen vom Antragsteller vorzunehmen. Der Antrag ist nach § 828 Abs. 2 ZPO an das Vollstreckungsgericht zu richten, bei dem der Schuldner im Inland seinen ...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / V. Begründung des Antrags

Rz. 97 Wiederum als Basisdaten außerhalb eines Rahmens und insoweit unverzichtbar, ist der jeweils gestellte Antrag nach § 758a Abs. 1 und/oder Abs. 4 ZPO zu begründen. Es sind die Angaben zu machen, die inhaltlich den Antrag rechtfertigen.[29] Rz. 98 Die Begründung dient der Darlegung, dass die verfassungsrechtlichen Grenzen der Vollstreckung eingehalten werden, jedenfalls d...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / V. Modul D Teil 1 – Die Durchsuchungsanordnung

Rz. 135 Modul D bildet die richterliche Ermächtigung des Gerichtsvollziehers nach § 758a Abs. 1 ZPO ab. Der Begriff der Wohnung (Art. 13 Abs. 1 GG) ist dabei weit auszulegen; sodass er Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräume,[34] Büroräume und Werkstätten, Nebenräume und Zugänge sowie Zweit- und Wochenendwohnungen umfasst. Zur Wohnung gehören auch Hof, Garten, Garage, Hausbode...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / XXIII. Unterschrift, Ausfertigung, Beglaubigung

Rz. 233 Bei dem Pfändungsbeschluss oder dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss handelt es sich um eine dem Rechtspfleger nach § 20 Abs. 1 Nr. 17 RPflG funktionell übertragene gerichtliche Entscheidung. Sie ist grundsätzlich zu unterschreiben oder qualifiziert elektronisch zu signieren. Der Gläubiger oder sein Bevollmächtigter sind hier also nicht gefragt, insbesondere dürf...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / VI. Modul C – Der Vollstreckungstitel

Rz. 23 Auf die bereits vor die Klammer gezogenen abgehandelten Module A zum Gläubiger und B zum Schuldner folgen in Modul C die Angaben zum Vollstreckungstitel. Dabei ist die Angabe mindestens eines Vollstreckungstitels zwingend (§§ 750, 704, 794, 795 ZPO), sodass sich die Angaben für den ersten Vollstreckungstitel auch außerhalb eines Rahmens befinden. Werden mehr als ein Vo...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / IV. Basisdaten zum Schuldner

Rz. 146 Zunächst sind Grundangaben zum Schuldner zu machen, die sich auf dessen Namen und seine postalische Anschrift beziehen. Daneben ist anzugeben, ob wegen einer Forderungspfändung bereits ein vorläufiges Zahlungsverbot besteht. Die Angaben befinden sich außerhalb eines Rahmens und sind deshalb einerseits zwingend und dürfen bei mehreren Schuldnern insgesamt mehrfach wied...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / VI. Haupt- und Nebenanträge

Rz. 149 Notwendiger Hauptantrag ist der Erlass des beizufügenden Beschlusses für einen Pfändungsbeschluss oder einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nach Maßgabe der Anlage 5 zur ZVFV. Da der Text außerhalb eines Rahmens steht, ist er nicht veränderlich und zwingend. Innerhalb des Formulars können sodann zusätzliche Anträge gestellt werden. Das lässt die Option unberührt,...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / X. Signatur und Unterschrift zur Entäußerung

Rz. 173 Nach Maßgabe des jeweiligen Übermittlungswegs für den Antrag auf Erlass des Pfändungs- oder des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses sieht Anlage 4 zur ZVFV die Angabe des Antragstellers als einfache Signatur und die Unterschrift des Antragstellers vor. Es bleibt ohne Bedeutung, dass in Anlage 1 zur ZVFV (Gerichtsvollzieherauftrag) von "Auftraggeber" und in Anlage 4...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / VI. Zusatzanträge

Rz. 100 Innerhalb des Formulars können sodann zusätzliche Anträge gestellt werden. Diese können auf eine örtliche und zeitliche Beschränkung oder Anordnungen im Hinblick auf Dritte bezogen sein, die sich ggf. in den Räumlichkeiten aufhalten. Rz. 101 Ausfertigungen des Beschlusses werden nur auf Antrag und nur in Papierform erteilt (§ 317 Abs. 2 S. 1 ZPO). Wird ein solcher Ant...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / X. Unterschrift

Rz. 117 Nach Maßgabe des jeweiligen Übermittlungswegs für den Vollstreckungsantrag sieht das Formular die Angabe des Auftragstellers als einfache Signatur und die Unterschrift des Auftraggebers vor. Stellt der Gläubiger den Antrag selbst, trägt er seinen Namen ein und unterschreibt. Als Antragsteller im Sinne dieser Angaben ist nicht der vertretene Gläubiger, sondern sein Bev...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / XVII. Modul O – Wirtschaftliche und persönliche Verhältnisse des Schuldners

Rz. 215 Gänzlich neu gegenüber der ZVFV 2012 ist die Zusammenfassung der Angaben über die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse des Schuldners in Modul O. Nach § 850c Abs. 2 ZPO erhält der Schuldner die dort genannten Freibeträge für die erste sowie die zweite bis fünfte gesetzlich unterhaltsberechtigte Person nur, wenn er den Unterhalt auch tatsächlich gewährt. Nur...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / XXI. Entäußerung des Vollstreckungsantrags

Rz. 86 Nach Maßgabe des jeweiligen Übermittlungswegs für den Vollstreckungsantrag sieht das Formular die Angabe des Auftraggebers als einfache Signatur und die Unterschrift des Auftraggebers vor. Als Auftraggeber im Sinne dieser Angaben ist nicht der vertretene Gläubiger, sondern sein Bevollmächtigter anzusehen. Der Name des Auftraggebers ist stets anzugeben und sollte bei de...mehr

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§ 3 Einzelbestimmungen der ... / V. Anträge zur Forderungspfändung

Rz. 11 Für die Forderungspfändung wird nach § 1 Abs. 3 ZVFV einerseits mit der Anlage 4 ZVFV ein Antrag auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses nach § 829 ZPO und andererseits eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach den §§ 829, 835 ZPO eingeführt. Bislang sah die ZVFV 2012 für die Vollstreckung wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche einerseits und wegen sonstiger Geld...mehr