Fachbeiträge & Kommentare zu Zoll

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / c) Form, Frist und Feststellungsinteresse

Rz. 84 Die Klauselerteilungsklage nach § 731 ZPO ist eine prozessuale Feststellungsklage.[27] Das Prozessgericht erteilt die Klausel also nicht selbst, sondern stellt nur fest, dass die Erteilung der Klausel zulässig ist. Entsprechend ist der Antrag zu fassen. Im Übrigen gelten die allgemeinen Anforderungen an eine Klageschrift, §§ 129 ff., 253 ff. ZPO. Rz. 85 Die Klage ist a...mehr

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§ 15 Verteilungsverfahren / III. Widerspruchsklage

Rz. 65 Der widersprechende Gläubiger muss dem Verteilungsgericht binnen eines Monats ab dem Verteilungstermin nachweisen, dass er gegen die beteiligten Gläubiger Widerspruchsklage nach § 878 ZPO erhoben hat, damit die Hemmung der Ausführung des Teilungsplans über diesen Termin hinaus andauert. Die Frist für die Erhebung der Widerspruchsklage beginnt hierbei mit dem Tage des ...mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / e) Einstweiliger Rechtsschutz

Rz. 122 Die Erinnerung nach § 732 ZPO hat keine aufschiebende Wirkung. Da dem Gläubiger die Vollstreckungsklausel erteilt ist, kann dieser also die Zwangsvollstreckung ungeachtet der Angriffe des Schuldners nach § 732 ZPO betreiben, sofern er die weiteren Voraussetzungen geschaffen hat. Rz. 123 Will der Schuldner dies verhindern, bedarf er des einstweiligen Rechtsschutzes, de...mehr

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§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / 6. Klauselerteilung bei Firmenübernahme, §§ 729, 727 ZPO

Rz. 290 § 729 ZPO erfasst die Titelumschreibung im Falle der Veräußerung und Fortführung eines Handelsgeschäfts, § 25 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 HGB sowie den Fall der Vermögensübernahme nach § 419 BGB a.F. Letztgenannte Vorschrift galt lediglich bis zum 31.12.1998, so dass kaum noch eine Praxisrelevanz gegeben ist. Allenfalls in der Langzeitüberwachung können solche Fälle noch ...mehr

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§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / b) Terminsort

Rz. 82 § 802f Abs. 2 S. 4 ZPO enthält eine Aufzählung möglicher Orte, an denen die Abnahme der Vermögensauskunft stattfinden darf, sowie deren Art – in Präsenz oder per Bild- und Tonübertragung. Die Entscheidung über Ort und Art des Termins liegt im Ermessen des Gerichtsvollziehers, der die Interessen der Beteiligten, einschließlich des Interesses des Gläubigers an einer züg...mehr

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§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / c) Antrag des Schuldners auf Schutzanordnung, § 712 ZPO

Rz. 182 § 712 ZPO gibt dem Schuldner die Möglichkeit, die Vollstreckbarkeit aus einem Titel abzuwenden, der ohne Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar erklärt worden ist. Er betrifft auch die Fälle, in denen das Urteil für vorläufig vollstreckbar erklärt wurde und in denen der Schuldner die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung abwenden kann, der Gläubiger jedoch...mehr

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§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / VII. Bestätigung inländischer Titel als Europäische Vollstreckungstitel

Rz. 345 Die Verordnung (EG) Nr. 805/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.4.2004 zur Einführung eines Europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen (EuVTVO) hat die beschleunigte Vollstreckung zivilrechtlicher Titel in anderen Mitgliedsstaaten der EU mit Ausnahme Dänemarks und des türkisch besetzten Teils Zyperns zum Ziel. Sie betrifft unbes...mehr

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§ 5 Vermögensauskunft Dritter / 5. Zeitliche Grenze

Rz. 24 Die in der Literatur[30] und auch teilweise in der Rechtsprechung[31] vertretene Auffassung, dass ein enger zeitlicher und auch sachlicher Zusammenhang zwischen Vermögensauskunft und Drittauskünften bestehen müsse, ist meines Erachtens abzulehnen und wird auch in der Rechtsprechung überwiegend abgelehnt.[32] Rz. 25 Wie sich schon aus dem Wortlaut von § 802l ZPO ergibt,...mehr

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§ 15 Verteilungsverfahren / 2. Verteilungsverfahren verdrängt andere Verfahren

Rz. 23 Liegen die Voraussetzungen für die Einleitung des Verteilungsverfahrens vor, so entfällt für die beteiligten Gläubiger das Rechtsschutzbedürfnis für eine Erinnerung nach § 766 ZPO gegen eine Vollstreckung eines ebenfalls am Verteilungsverfahren beteiligten Gläubigers.[10] Nach anderer Ansicht[11] soll dies erst der Fall sein, wenn der Verteilungstermin stattfindet. Rz...mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / XVIII. Muster: Antrag auf nachträglichen Erlass einer Durchsuchungsanordnung nach § 758a ZPO wegen verweigerter Sachpfändung

Rz. 575 Muster 6.18: Antrag auf nachträglichen Erlass einer Durchsuchungsanordnung nach § 758a ZPO wegen verweigerter Sachpfändung Hinweis: Die Seiten 1 und 2 der Anlage 3 ZVFV sind jeweils mit den Daten des Einzelfalls auszufüllen. Seite 1, Anlage 2 ZVFV: Seite 2, Anlage 2 ZVFV: Seite 3, Anlage 3 ZVFV: Seite 4, Anlage 3 ZVFV: Seite 5, Anlage 3 ZVFV: Anlage 1 zum Antrag auf Erlass...mehr

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§ 15 Verteilungsverfahren / 6. Verteilungstermin und der Widerspruch gegen den Teilungsplan

Rz. 39 Der nach Ablauf der Zwei-Wochen-Frist zu erstellende Teilungsplan (§ 874 Abs. 1 ZPO) wird nach § 875 ZPO auf der Geschäftsstelle zur Einsichtnahme durch die Gläubiger ausgelegt und in einem nach § 217 ZPO frühestens drei Tage nach der erfolgten Auslage zu bestimmenden Verteilungstermin auch erörtert. Ab dem Zeitpunkt der Auslage kann der Teilungsplan von dem Gericht n...mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / d) Klageverfahren

Rz. 96 Damit die Klauselerteilungsklage nach § 731 ZPO Erfolg hat, muss der Kläger darlegen und im Zweifel auch beweisen, dass die allgemeinen Voraussetzungen der Erteilung der Vollstreckungsklausel sowie die besonderen Voraussetzungen für die qualifizierte Klausel nach § 726 Abs. 1 ZPO bzw. §§ 727 bis 729 ZPO vorliegen. Anders als im Klauselerteilungsverfahren, wo dem Gläub...mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / 7. Kassenpfändung

Rz. 241 Möchte der Gläubiger auf die Bareinnahmen eines Restaurants oder eines sonstigen Geschäftes des Schuldners zurückgreifen, so kann er dies im Wege der sogenannten Kassenpfändung bewerkstelligen. Die beabsichtigte Zwangsvollstreckungsmaßnahme zielt dann auf die Pfändung von Bargeld ab. Bei Bargeld handelt es sich um eine bewegliche Sache, sodass dieses der Mobiliarzwan...mehr

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§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / a) Zuständigkeit

Rz. 29 Die sachliche Zuständigkeit des Gerichtsvollziehers für die Abnahme der Vermögensauskunft mit den zwei Akten der Vorlage des Vermögensverzeichnisses und der Versicherung an Eides statt, dass dieses soweit als möglich vollständig und richtig ist, ergibt sich unmittelbar aus §§ 753 Abs. 1, 802a Abs. 2 S. 2 Nr. 2 ZPO. Sie betrifft die Abnahme der originären Vermögensausk...mehr

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§ 12 Zwangsvollstreckung zu... / 4. Offenbarungsverpflichtung des Schuldners

Rz. 20 Soweit die herauszugebende Sache nicht vorgefunden wird, ist der Schuldner gemäß § 883 Abs. 2 ZPO zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung darüber verpflichtet, dass er die Sache nicht besitze und auch nicht wisse, wo die Sache sich befinde. Dem Gläubiger soll damit Kenntnis vom Verbleib der Sache und zuverlässige Kenntnis davon ermöglicht werden, dass der Herau...mehr

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§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / 5. Sonderfall: Sicherungsvollstreckung gem. § 720a ZPO

Rz. 232 Nach § 720a ZPO hat der Gläubiger die Möglichkeit, mit einem Urteil oder einem sonstigen Titel nach § 795 ZPO, welches lediglich gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar erklärt wurde, die Sicherungsvollstreckung zu betreiben. Die Vorschrift schützt als Ausnahme von § 751 Abs. 2 ZPO die Interessen des Gläubigers, indem sie ihm ermöglicht, die Vollstrecku...mehr

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§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / 5. Vollstreckungsfähiger Inhalt des Titels

Rz. 79 Der Titel muss einen vollstreckungsfähigen Inhalt haben. Grundsätzlich gilt, dass nur der auf eine Leistung des Schuldners gerichtete Titel vollstreckungsfähig ist (Zahlung von Geld, Herausgabe einer Sache, Leistung vertretbarer Sachen, Vornahme von Handlungen, Abgabe von Willenserklärungen, Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach bürgerlichem Recht oder Duldung...mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / a) Anwendungsbereich der Austauschpfändung

Rz. 384 Ist eine körperliche bewegliche Sache nach § 811 ZPO aus Gründen des Schuldnerschutzes (siehe dazu oben Rdn 302 ff.) unpfändbar, so mag dies den Gläubiger in besonderer Weise beeinträchtigen, wenn es sich um einen wertvollen Gegenstand handelt. Rz. 385 § 811a ZPO gibt dem Gläubiger die Möglichkeit, die höherwertigere körperliche Sache im Austausch gegen eine in der Nu...mehr

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§ 12 Zwangsvollstreckung zu... / 1. Voraussetzungen

Rz. 32 Die allgemeinen Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen müssen erfüllt sein. Die Räumungsvollstreckung erfolgt nur auf Antrag des Gläubigers. Rz. 33 Der zu vollstreckende Anspruch muss auf Herausgabe, Überlassung oder Räumung einer unbeweglichen Sache oder eines eingetragenen Schiffes oder Schiffsbauwerkes lauten. Ein Vollstreckungstitel über eine dieser Verpflichtungen is...mehr

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§ 14 Zwangsvollstreckung au... / 1. Anforderungen an den Vollstreckungstitel

Rz. 6 Die Zwangsvollstreckung aus einem Duldungs- oder Unterlassungstitel setzt zunächst voraus, dass die allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen der Zwangsvollstreckung (siehe § 2) vorliegen. Rz. 7 Insoweit muss ein Titel vorliegen, der eine Verpflichtung zu einem Dulden oder Unterlassen begründet. Unterlassen ist jedes untätige Verhalten, das einen Kausalverlauf nicht beei...mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / a) Voraussetzungen des Antrages

Rz. 147 Stellt die Zwangsvollstreckung unter voller Würdigung des Schutzbedürfnisses des Gläubigers wegen ganz besonderer Umstände für den Schuldner eine mit den guten Sitten nicht mehr zu vereinbarende Härte dar, so kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Schuldners die Zwangsvollstreckung nach § 765a ZPO ganz oder teilweise aufheben, untersagen oder einstweilen einst...mehr

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§ 14 Zwangsvollstreckung au... / 3. Erfordernis eines vollstreckbaren Titels zum Zeitpunkt der Festsetzung

Rz. 91 Soll gegen den Schuldner ein Ordnungsmittel wegen der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen ein Unterlassungs- oder Duldungsgebot festgesetzt werden, so bedarf es keiner weiteren Ausführungen, dass ein vollstreckbarer und vollstreckungsfähiger Titel zum Zeitpunkt der Zuwiderhandlung vorgelegen haben muss. Ansonsten läge nämlich schon kein Verhaltensverstoß mehr vor. Dies ...mehr

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§ 14 Zwangsvollstreckung au... / 1. Androhung des Ordnungsmittels im Vollstreckungstitel möglich

Rz. 38 § 890 Abs. 2 ZPO verlangt, dass das im Falle eines Verstoßes gegen die Duldungs- oder Unterlassungspflicht festzusetzende Ordnungsmittel dem Schuldner zuvor angedroht wurde. Hierbei handelt es sich um zwingendes Recht, sodass der Schuldner nicht – auch nicht in einem Prozessvergleich – auf die Androhung durch einen Vollstreckungsvertrag verzichten kann.[71] Nichts and...mehr

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§ 13 Vollstreckung zur Vorn... / 7. Vollstreckung des Zwangsmittels

Rz. 143 Der Beschluss über die Festsetzung des Zwangsgeldes und der ersatzweisen Zwangshaft ist dem Schuldner ebenso wie der Beschluss über die Festsetzung der Zwangshaft nach § 329 Abs. 3 ZPO von Amts wegen zuzustellen. Der Gläubiger kann sich nach § 169 Abs. 1 ZPO sodann eine Zustellbescheinigung erteilen lassen. Rz. 144 Der Beschluss bedarf einer Vollstreckungsklausel, da ...mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / VI. Sicherungsvollstreckung nach § 720a ZPO

Rz. 152 Hat der Gläubiger einen gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbaren Titel auf Zahlung einer Geldleistung erwirkt, ohne selbst in der Lage zu sein, die Sicherheitsleistung zu stellen und damit nach § 751 Abs. 2 ZPO die Voraussetzungen für den Beginn der Zwangsvollstreckung zu schaffen, muss und sollte er gleichwohl nicht auf Sicherungsmaßnahmen verzichten, um ...mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / XV. Muster: Antrag auf vorzeitige Durchsuchungserlaubnis bei der Kassenpfändung

Rz. 568 Muster 6.15: Antrag auf vorzeitige Durchsuchungserlaubnis bei der Kassenpfändung Hinweis: Die Seiten 1 und 2 der Anlage 3 ZVFV sind jeweils mit den Daten des Einzelfalles auszufüllen. Seite 1, Anlage 2 ZVFV: Seite 2, Anlage 2 ZVFV: Seite 3, Anlage 3 ZVFV: Seite 4, Anlage 3 ZVFV: Seite 5, Anlage 3 ZVFV: Hierzu folgende Anlage: Anlage 1 zum Antrag auf Erlass einer Durchsuchun...mehr

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§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / a) Berichtigungsantrag nach § 319 ZPO

Rz. 89 Auch nach Abschluss des Erkenntnisverfahrens und Ausfertigung des Titels gibt es noch – wenn auch eingeschränkte – Möglichkeiten, Unrichtigkeiten zu korrigieren und Auslassungen zu ergänzen. Rz. 90 Schon unmittelbar nach Zustellung des Vollstreckungstitels muss überprüft werden, ob der im Erkenntnisverfahren zuletzt gestellte Antrag mit dem Tenor übereinstimmt. Abweich...mehr

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§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / 4. Bezeichnung der Parteien

Rz. 69 Die Person, für die vollstreckt werden soll (Gläubiger), und die Person, gegen die vollstreckt werden soll (Schuldner), müssen im Titel oder der beigefügten Vollstreckungsklausel namentlich bezeichnet sein (§ 750 Abs. 1 ZPO). Rz. 70 Die Grundlage für die Zwangsvollstreckung wird bereits im Erkenntnisverfahren geschaffen. Dort ist bereits sorgfältig auf die präzise Beze...mehr

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FoVo 01/2025, Beischreibung eines Vollstreckungstitels nach einer formwechselnden Umwandlung

Aus den unterschiedlichsten Gründen verändern Personen- oder Kapitalgesellschaften ihre Rechtsform, ohne ihre rechtliche Identität zu verlieren. Beispiel So wird etwa die "Beispiel GmbH" in die "Beispiel GmbH amp Co KG" umgewandelt. Die Umwandlung wird mit der Eintragung beim neuen Rechtsträger im Handelsregister wirksam. Vollstreckung verlangt Bezeichnung des Gläubigers im Ti...mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / a) Statthaftigkeit

Rz. 104 Der Schuldner ist mit Ausnahme der Anhörung nach § 730 ZPO am eigentlichen Klauselerteilungsverfahren nicht beteiligt und sieht sich mit der beginnenden Zwangsvollstreckung mit der vollstreckbaren Ausfertigung des Vollstreckungstitels konfrontiert.[46] Dies ist verfassungsrechtlich unbedenklich, da die Anhörung des Schuldners geeignet ist, den Erfolg der Zwangsvollst...mehr

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§ 15 Verteilungsverfahren / III. Muster: Klage nach § 856 ZPO auf Hinterlegung des gepfändeten Betrags

Rz. 97 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.3: Klage nach § 856 ZPO auf Hinterlegung des gepfändeten Betrags An das Amtsgericht/Landgericht in _________________________ Klage auf Hinterlegung nach § 856 ZPO In dem Rechtsstreit des _________________________[63] – Kläger – Prozessbevollmächtigter: RAe _________________________ gegen 1.) den ______________________...mehr

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§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / 10. Vollstreckbare Ausfertigung von notariellen Urkunden

Rz. 316 Die ausschließliche Zuständigkeit gemäß § 802 ZPO für die Erteilung der Klausel richtet sich danach, wer die Urkunde verwahrt. Das kann der Notar gem. § 797 Abs. 1 Nr. 2a ZPO sein, der die Urkunde errichtet hat (§ 45 Abs. 1 BeurkG). Mit dem Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts[285] wurden die §§ 45 Abs. 1, 55 Abs. 1 BNotO dahingehend geändert, dass ...mehr

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§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / 2. Zustellung von Amts wegen

Rz. 334 Urteile und Beschlüsse, die einen Vollstreckungstitel darstellen, sind von Amts wegen zuzustellen (§§ 317 Abs. 1, 329 Abs. 3 ZPO). Das gilt grundsätzlich auch für den Vollstreckungsbescheid als zahlenmäßig wichtigster Titel, insbesondere über unstreitige Forderungen, § 699 Abs. 4 ZPO. Die Amtszustellung ist in den §§ 166–190 ZPO geregelt. Dies gilt auch für die die V...mehr

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§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / aa) Im Fall der Berufung

Rz. 208 Wenn eine Partei gegen das Urteil Berufung einlegt, wird damit der Eintritt der formellen Rechtskraft gehemmt (§ 705 S. 2 ZPO). Dies bedeutet zugleich, dass es grundsätzlich bei der im Tenor ausgesprochenen Vollstreckbarkeit bleibt, die Berufung mithin keine die Vollstreckung aufschiebende Wirkung hat. Rz. 209 Tipp Der Rechtsmittelführer sollte daher bereits routinemä...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 3. Lohnverschleierung (§ 850h Abs. 2 ZPO)

Rz. 177 Nach § 850h Abs. 2 S. 1 ZPO werden solche Vergütungen dem Arbeitseinkommen des Schuldners hinzugezählt, die dadurch "verschleiert" werden, dass der Schuldner dem Drittschuldner nach der zwischen beiden vorgenommenen Vertragsgestaltung oder auch nur nach den tatsächlichen Verhältnissen Arbeitsleistungen unentgeltlich oder gegen eine unverhältnismäßig geringe Vergütung...mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / b) Einleitung der Verwertung und die Verwertungsarten

Rz. 432 Der Gerichtsvollzieher führt die Verwertung des gepfändeten Gegenstands nach § 91 Abs. 2 GVGA ohne einen besonderen Auftrag des Gläubigers selbstständig durch. Rz. 433 Dabei kommen unterschiedliche Verwertungsarten je nach der Art der gepfändeten Sache in Betracht:mehr

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T / 5 Telefonüberwachung, Begriff [Rdn 4465]

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D / 7 Durchsuchung, Allgemeines [Rdn 1769]

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / V. Kosten und Gebühren

Rz. 813 An gerichtlichen Gebühren fällt für die Beantragung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses die Festgebühr nach Nr. 2111 KV GKG i.H.v. derzeit 20,00 EUR an. Nach § 12 Abs. 5 GKG ist dieser Betrag mit der Einreichung des Antrages auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses zu entrichten. Rz. 814 Der Rechtsanwalt erhält die 0,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3...mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / 5. Pfändung von Orderpapieren, § 831 ZPO

Rz. 216 Indossable Papiere (zur Pfändung von Wertpapieren in Wertpapierdepots vgl. § 8 – Wertpapiere) werden nach § 831 ZPO dadurch gepfändet, dass der Gerichtsvollzieher diese in Besitz nimmt. Indossable Papiere sind solche, bei denen das Recht aus dem Papier dem Recht am Papier folgt. Rz. 217 Als Papiere im Sinne von § 831 ZPO kommen demnach in Betracht:mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / f) Einstweiliger Rechtsschutz

Rz. 285 Die Beschwerde hat grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung. Eine solche kommt nach § 570 Abs. 1 ZPO nur dann in Betracht, wenn die angefochtene Entscheidung die Festsetzung eines Ordnungs- oder Zwangsmittels zum Gegenstand hat. Diese Konstellation stellt sich also allenfalls für den Schuldner bei § 888 und § 890 ZPO (siehe hierzu §§ 13 und 14). Rz. 286 Das Gericht, ...mehr

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T / 2 Telefonüberwachung, Allgemeines [Rdn 4434]

Rdn 4435 Literaturhinweise: Albrecht/Braun, Die strafprozessuale Überwachung des Surfverhaltens, HRRS 2013, 500 Backes/Gusy, Wer kontrolliert die Telefonüberwachung?, 2003 Bär, Handbuch zur EDV-Beweissicherungen im Strafverfahren, 2007 Bagnol, Strafprozessuale Zwangsmaßnahmen und Telekommunikation – Der Regelungsgehalt der §§ 100a ff. StPO, JuS 2006, 698 Becker/Meinicke, Die sog...mehr

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FF 01/2025, Ansprüche gegen... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Parteien streiten über die Zuständigkeit der angerufenen Zivilkammer. [2] Der Kläger und die Tochter des Beklagten zu 2, die am Rechtsbeschwerdeverfahren nicht beteiligte Beklagte zu 1, sind seit März 2015 rechtskräftig geschiedene Eheleute. Der Kläger ist Gläubiger titulierter Forderungen gegen seine geschiedene Ehefrau. Ausweislich einer von ihm eingereic...mehr

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§ 13 Vollstreckung zur Vorn... / a) Definition der vertretbaren Handlung

Rz. 5 In Rechtsprechung und Literatur wird der Begriff der vertretbaren Handlung im Sinne des § 887 ZPO als eine Handlung definiert, die statt von dem Schuldner auch von dem Gläubiger selbst oder einem beliebigen oder bestimmten Dritten vorgenommen werden kann, ohne dass sich aus Sicht des Gläubigers am wirtschaftlichen Erfolg und am Charakter der Leistung etwas ändert. Der ...mehr

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§ 14 Zwangsvollstreckung au... / 3. Vollstreckung der ersatzweisen und der originären Ordnungshaft

Rz. 133 Auch die Vollstreckung der ersatzweise für den Fall der fruchtlosen Beitreibung des Ordnungsgeldes angeordneten Zwangshaft sowie der originären Ordnungshaft nach der einmaligen oder mehrfachen Zuwiderhandlung erfolgt von Amts wegen. Die dabei anwendbaren Vorschriften sind allerdings umstritten. Rz. 134 Die eine Auffassung[192] geht davon aus, dass die Vollstreckung en...mehr

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§ 13 Vollstreckung zur Vorn... / a) Definition der unvertretbaren Handlung

Rz. 82 Eine unvertretbare Handlung im Sinne des § 888 ZPO liegt vor, wenn die Handlung nicht durch einen Dritten vorgenommen werden kann, sondern die Erfüllung der Verpflichtung allein vom Willen des Schuldners abhängt. Würde sie statt von dem Schuldner von dem Gläubiger selbst oder einem von diesem beauftragten Dritten vorgenommen, so würde sich aus Sicht des Gläubigers der...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / 1. Allgemeines

Rz. 26 Die Bestimmungen der §§ 846–849 ZPO treffen Sonderregelungen für die Vollstreckung in Ansprüche auf Herausgabe individuell bestimmter oder die Leistung der Gattung nach bestimmter körperlicher Sachen wegen einer Geldforderung. Zweck der Vorschriften ist es, dem Gläubiger einen Zugriff auf die körperlichen beweglichen Sachen, auf deren Besitz der Schuldner einen Anspru...mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / f) Kosten und Gebühren

Rz. 125 Für das Verfahren nach § 732 ZPO fallen mangels gesetzlicher Bestimmung keine Gerichtsgebühren an. Es können lediglich die gerichtlichen Auslagen nach Nr. 9000 ff. KV GKG erhoben werden. Rz. 126 Für den Rechtsanwalt handelt es sich bei der Klauselerinnerung nach § 18 Abs. 1 Nr. 4 RVG um eine besondere Angelegenheit, während allein die erstmalige Beantragung der Vollst...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / II. Körperliche Sachen und Ansprüche

Rz. 660 Körperliche Sachen im Sinne der Vorschrift sind bewegliche Sachen (einschließlich der Wertpapiere, § 808 Abs. 2 ZPO) und unbewegliche Sachen. Die Ansprüche auf Herausgabe können schuldrechtlicher (Miete, Pacht, Leihe pp.) oder auch dinglicher (§§ 985, 1006 BGB) Natur sein. Herausgabe bedeutet die Verschaffung unmittelbaren Besitzes, Leistung dagegen Besitz und Eigent...mehr

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§ 14 Zwangsvollstreckung au... / 3. Unterlassungstitel

Rz. 16 Die Verpflichtung, etwas zu unterlassen, beinhaltet zunächst, "etwas nicht zu tun", in einen bestimmten Kausalverlauf nicht einzugreifen, passiv zu bleiben. Rz. 17 Soll in diesem Sinne in einen tatsächlichen Prozess nicht eingegriffen werden, kann hierin aber zugleich eine Handlungspflicht liegen, wenn der Eingriff schon vor dem Titelerlass in Gang gesetzt wurde, d.h. ...mehr