Fachbeiträge & Kommentare zu Zoll

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / e) Einstweiliger Rechtsschutz

Rz. 138 Die Klage nach § 768 ZPO hat keine aufschiebende Wirkung. Da dem Gläubiger die Vollstreckungsklausel erteilt ist, kann dieser also die Zwangsvollstreckung ungeachtet der Angriffe des Schuldners nach § 768 ZPO betreiben, sofern er die weiteren Voraussetzungen geschaffen hat. Rz. 139 Will der Schuldner dies verhindern, bedarf er des einstweiligen Rechtsschutzes, den die...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / VII. Kosten und Gebühren

Rz. 1086 An gerichtlichen Gebühren fällt für die Beantragung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses die Festgebühr nach Nr. 2111 KV GKG in Höhe von derzeit 20,00 EUR an. Nach § 12 Abs. 6 GKG ist dieser Betrag mit der Einreichung des Antrages auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses zu entrichten. Dies gilt auch, soweit die Herausgabe einer beweglichen Sach...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / VI. Kosten und Gebühren

Rz. 877 Für die Beantragung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses fällt eine Festgebühr nach Nr. 2111 KV GKG i.H.v. 22,00 EUR an. Nach § 12 Abs. 5 GKG ist dieser Betrag mit der Einreichung des Antrages auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses zu entrichten. Rz. 878 Der Rechtsanwalt erhält eine 0,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG aus dem nach § 25 Abs...mehr

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§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / A. Einleitung

Rz. 1 Die Vollstreckung darf nach der Vorschrift des § 750 ZPO nur beginnen, wenn der Gläubiger im Besitz eines Vollstreckungstitels ist, der mit einer Vollstreckungsklausel versehen wurde – soweit diese nicht entbehrlich ist – und der vor Beginn der Vollstreckung zugestellt worden ist (siehe auch § 35 GVGA). Über den Wortlaut der Norm hinaus, müssen diese Voraussetzungen au...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / VI. Kosten und Gebühren

Rz. 949 Für die Beantragung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses die Festgebühr nach Nr. 2111 KV GKG i.H.v. derzeit 22,00 EUR an. Gem. § 12 Abs. 5 GKG ist dieser Betrag mit der Einreichung des Antrags auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses zu entrichten. Rz. 950 Der Rechtsanwalt erhält eine 0,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG aus dem nach § 25 Abs...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 2. Lohnverschiebung (§ 850h Abs. 1 ZPO)

Rz. 174 Eine Lohnschiebung liegt nur dann vor, wenn der Drittschuldner sich dem Schuldner gegenüber verpflichtet hat, die Vergütung für dessen Arbeitsleistung ganz oder teilweise an einen Dritten in der Weise zu leisten, dass der Dritte einen eigenen Anspruch auf die Leistung hat.[217] Eine Vereinbarung zwischen Schuldner und Dritten des Inhalts, dass dieser den Vergütungsan...mehr

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§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / 1. Einleitung

Rz. 21 Wie oben bereits dargelegt, ist es auch bei der Durchführung des Zwangsvollstreckungsverfahrens notwendig, dass die allgemeinen Verfahrensvoraussetzungen vorliegen. Dazu gehören das Vorliegen der deutschen Gerichtsbarkeit (§§ 18–20 GVG), die Zulässigkeit des Rechtsweges, die Partei- und Prozessfähigkeit, die Prozessvollmacht, die Postulationsfähigkeit, die Prozessführ...mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / e) Einstweiliger Rechtsschutz

Rz. 178 Der Schutzantrag nach § 765a ZPO hat zunächst keine Auswirkungen auf die Zwangsvollstreckung des Gläubigers, hemmt diese also nicht. Vor einer Entscheidung durch das Vollstreckungsgericht kann der Gläubiger also die Zwangsvollstreckung ungeachtet der Einwendungen des Schuldners betreiben, sofern er die weiteren Voraussetzungen geschaffen hat. Rz. 179 Auch hier kann de...mehr

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§ 13 Vollstreckung zur Vorn... / 2. Besonderen und ausschließlichen Gerichtsstand beachten

Rz. 166 § 893 Abs. 2 ZPO ordnet allerdings für die Klage auf das Interesse aus dem materiellen Recht eine besondere und nach § 802 ZPO auch ausschließliche örtliche und sachliche Zuständigkeit des Prozessgerichtes der ersten Instanz an.[194] Für die Entscheidung über die Klage ist danach das Prozessgericht der ersten Instanz zuständig, welches die Entscheidung über die Verpf...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / IV. Kosten und Gebühren

Rz. 1119 An gerichtlichen Gebühren fällt für die Beantragung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses die Festgebühr nach Nr. 2111 KV GKG in Höhe von derzeit 22,00 EUR an. Nach § 12 Abs. 6 GKG ist dieser Betrag mit der Einreichung des Antrages auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses zu entrichten. Dies gilt auch, soweit die Herausgabe des Wertpapiers nach §...mehr

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§ 15 Verteilungsverfahren / 1. Beginn und Zuständigkeit für das Verteilungsverfahren

Rz. 19 Das Verteilungsverfahren wird von Amts wegen nach der Hinterlegung durch den Gerichtsvollzieher bzw. den Drittschuldner eingeleitet. Eines besonderen Antrages eines der beteiligten Gläubiger bedarf es mithin nicht. Voraussetzung ist damit allein, dass:mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 1. Bevorrechtigte Ansprüche

Rz. 94 Liegen der Pfändung des Arbeitseinkommens Unterhaltsansprüche des jeweiligen Gläubigers zugrunde, ist es in einem weiteren Umfang der Pfändung unterworfen; die Pfändungsfreigrenzentabelle findet keine Anwendung (§ 850d Abs. 1 S. 1 ZPO), sofern der Gläubiger einen Antrag auf Vollstreckung nach § 850d ZPO stellt. Rz. 95 Privilegiert sind die gesetzlichen Ansprüche auf la...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 2. Mehrere bevorrechtigte Pfändungen

Rz. 128 Treffen mehrere bevorrechtigte Pfändungen zusammen, gilt bezüglich des nach § 850c ZPO pfändbaren Betrages ebenfalls das Prioritätsprinzip des § 804 Abs. 3 ZPO. Im Hinblick auf den Vorrechtsbereich des § 850d ZPO kommt es auf die zeitliche Abfolge der Pfändung nicht an, sondern allein auf die Rangfolge des § 850d Abs. 2 ZPO. Rz. 129 Beispiel Der verheiratete Schuldner...mehr

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§ 15 Verteilungsverfahren / 3. Beteiligten des Verfahrens

Rz. 28 Am Verteilungsverfahren sind grundsätzlich diejenigen Gläubiger beteiligt, für die eine Pfändung bewirkt wurde. Hierzu gehören auch der Arrestgläubiger und der Gläubiger, der eine Vorpfändung nach § 845 ZPO bewirkt hat.[17] Rz. 29 Nicht beteiligt sind dagegen:mehr

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B / 23 Beweiserhebungs-/Beweisverwertungsverbot für Berufsgeheimnisträger [Rdn 1250]

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / aa) Prozessparteien

Rz. 460 Nach dem ausdrücklichen Wortlaut kann nur ein Dritter die Drittwiderspruchsklage erheben. Dritter ist derjenige, der Inhaber eines die Veräußerung hindernden Rechtes ist, ohne zugleich Schuldner zu sein, und gegen den auch sonst aus dem Titel nicht vollstreckt werden darf.[459] Dritter kann insoweit auch eine GbR neben ihren Gesellschaftern sein.[460] Rz. 461 Kein Dri...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / III. Pfändung und Verwertung des Anspruchs auf Zugewinnausgleich

Rz. 1136 Gepfändet und verwertet wird der Anspruch grundsätzlich nach den §§ 829, 835 ZPO. Jedoch bestimmt § 852 Abs. 2 ZPO, dass er wie der Pflichtteilsanspruch "der Pfändung nur dann unterworfen ist, wenn er durch Vertrag anerkannt oder rechtshängig geworden ist." Rz. 1137 Der Anspruch auf den Zugewinnausgleich kann aber auch schon dann gepfändet werden, wenn ein vertraglic...mehr

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§ 15 Verteilungsverfahren / VII. Muster: Aufforderung, den Widerspruch anzuerkennen, an den im Termin nicht erschienenen Gläubiger

Rz. 101 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.7: Aufforderung, den Widerspruch anzuerkennen, an den im Termin nicht erschienenen Gläubiger An _________________________ (betroffene Gläubiger) In der Verteilungssache 1.) _________________________ – Gläubiger zu 1) – Verfahrensbevollmächtigte: RAe _________________________ 2.) _________________________ – Gläubige...mehr

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§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / aa) Bezeichnung der Parteien und der auskunftspflichtigen Person

Rz. 45 Es bedarf keiner besonderen Erwähnung, dass der Antrag die aus dem Titel ersichtlichen Gläubiger und Schuldner zu bezeichnen hat. Dies ergibt sich schon unmittelbar aus § 750 ZPO. Dem im Titel bezeichneten Schuldner fällt insoweit die Auskunftspflicht zu. Rz. 46 Voraussetzung für eine wirksame Vermögensauskunft ist die Prozessfähigkeit des Schuldners, was sich nach § 5...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / 2. Begriff der körperlichen Sache

Rz. 30 Körperliche Sachen im Sinne der Vorschrift sind bewegliche Sachen (einschließlich der Wertpapiere, § 808 ZPO) und unbewegliche Sachen. Die Ansprüche auf Herausgabe können schuldrechtlicher (Miete, Pacht, Leihe pp.) oder auch dinglicher Natur (§§ 985, 1006 BGB) sein. Herausgabe bedeutet die Verschaffung unmittelbaren Besitzes, Leistung dagegen Besitz- und Eigentumsüber...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / b) Herausgabepflichten

Rz. 206 Über die Pflicht zur Auskunft hinaus ist der Schuldner verpflichtet, dem Vollstreckungsgläubiger gem. § 836 Abs. 3 ZPO diejenigen Urkunden herauszugeben, die über die Forderung vorhanden und in seinem Besitze sind. Herauszugeben sind zum einen die Urkunden, deren Vorlage erforderlich ist, um den Anspruchsteller als zur Empfangnahme der Leistung berechtigt zu legitimi...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / 3. Pfändung

Rz. 42 Die Pfändung wird grundsätzlich durch die Zustellung des Pfändungsbeschlusses an den Drittschuldner wirksam (§ 829 Abs. 3 ZPO). Ist ein Drittschuldner nicht vorhanden, wird die Pfändung mit Zustellung an den Schuldner wirksam (§ 857 Abs. 2 ZPO). Das Gebot an den Schuldner (Inhibitorium), sich jeder Verfügung über das Recht zu enthalten, ist für die Pfändung wesentlich...mehr

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§ 15 Verteilungsverfahren / XI. Muster: Klageänderung von Widerspruchsklage auf Bereicherungsklage

Rz. 105 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 15.11: Klageänderung von Widerspruchsklage auf Bereicherungsklage An das Amtsgericht/Landgericht in _________________________ In dem Rechtsstreit _________________________ ./. _________________________ ändern wir im Namen und in Vollmacht des Klägers die Klage und beantragen nunmehrmehr

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§ 13 Vollstreckung zur Vorn... / II. Muster: Isolierter Kostenvorschussantrag

Rz. 169 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 13.2: Isolierter Kostenvorschussantrag An das Amtsgericht/Landgericht/Oberlandesgericht[204] in _________________________ In der Zwangsvollstreckungssache des _________________________ – Gläubiger und Antragssteller – Verfahrensbevollmächtigte: RAe _________________________ gegen den _________________________ – Schuldne...mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / d) Einstweiliger Rechtsschutz

Rz. 321 Nach § 76 Abs. 3 GBO hat die Beschwerde keine aufschiebende Wirkung, es sei denn, durch sie wurde ein Zwangsgeld festgesetzt. Allerdings ist das Beschwerdegericht nach § 76 Abs. 1 GBO berechtigt, eine einstweilige Anordnung zu erlassen, insbesondere dem Grundbuchamt aufzugeben, eine Vormerkung oder einen Widerspruch einzutragen bzw. die noch nicht vollzogene Eintragu...mehr

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§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / c) Notfristzeugnis, § 706 Abs. 2 ZPO

Rz. 117 Das Notfristzeugnis auch Notfristattest genannt, erbringt den Nachweis, dass gegen eine rechtskraftfähige Entscheidung innerhalb der Notfrist ein Rechtsmittel (bzw. Einspruch oder Rüge, § 321a ZPO) nicht eingelegt worden ist. Es ist daher grundsätzlich das geeignete Mittel zur Erlangung des Rechtskraftzeugnisses. Das Notfristzeugnis (§ 706 Abs. 2 ZPO) wird von Amts w...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / 5. Kosten und Gebühren

Rz. 53 An gerichtlichen Gebühren fällt für die Beantragung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses die Festgebühr nach Nr. 2111 KV GKG i.H.v. 22,00 EUR an. Nach § 12 Abs. 6 GKG ist dieser Betrag mit der Einreichung des Antrages auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses zu entrichten. Rz. 54 Für die Sachpfändung erhält der Gerichtsvollzieher die Festgebühr von...mehr

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§ 3 Vor- und außergerichtli... / II. Voraussetzungen für die gütliche Erledigung

Rz. 40 Die Gewährung einer Zahlungsfrist mit Vollstreckungsaufschub ist zwar nur eine Möglichkeit der gütlichen Einigung. Sie ist aber in der Praxis die bedeutendste. Da der Gläubiger nicht über die Amtspflichten des Gerichtsvollziehers disponieren kann, ist ein vollständiger Ausschluss des Einigungsversuchs durch den Gläubiger nicht zulässig, aber der Ausschluss von Zahlung...mehr

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§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / 4. Prozessfähigkeit

Rz. 36 Die Prozessfähigkeit entspricht gemäß § 52 ZPO der Geschäftsfähigkeit. Nach h.M. muss der Gläubiger prozessfähig sein oder durch seinen gesetzlichen Vertreter handeln, um das Vollstreckungsverfahren durch seinen Antrag einzuleiten und auf dessen Fortgang Einfluss zu nehmen. Umstritten ist, ob auch der Schuldner prozessfähig sein muss.mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / e) Einstweiliger Rechtsschutz

Rz. 237 Die Erinnerung nach § 766 ZPO bewirkt für den Schuldner oder einen von der Zwangsvollstreckung betroffenen Dritten zunächst keine aufschiebende Wirkung hinsichtlich der begonnenen oder unmittelbar bevorstehenden Zwangsvollstreckung. Rz. 238 Gemäß §§ 766 Abs. 1 S. 2, 732 Abs. 2 ZPO kann der Rechtspfleger im Rahmen des Abhilfeverfahrens[245] oder der Richter im eigentli...mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / c) Klageverfahren

Rz. 445 Gegenüber dem Klageverfahren bei der allgemeinen Vollstreckungsgegenklage ergeben sich hier keine Besonderheiten, sodass auf die obigen Ausführungen verwiesen werden kann. Allerdings kommt § 767 Abs. 2 ZPO keine Bedeutung zu, da § 780 ZPO eine abschließende Regelung beinhaltet.[457] Rz. 446 Der Erbe hat die Voraussetzungen der Haftungsbeschränkung darzulegen und im Be...mehr

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§ 6 Pfändung und Verwertung... / cc) Gefundene, aber nicht gepfändete Gegenstände ins Protokoll?

Rz. 512 Hoch streitig ist die Frage, ob der Gerichtsvollzieher im Vollstreckungsprotokoll Gegenstände aufzuführen hat, die er in der Wohnung des Schuldners vorgefunden hat, die er aber für unpfändbar oder nicht verwertbar hält. Die Rechtsprechung zeigt hier ein breites Spektrum. Auf Verlangen des Gläubigers wird der Gerichtsvollzieher bei einem Zwangsvollstreckungsversuch in ...mehr

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§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / XI. Kosten der Zwangsvollstreckung, § 788 ZPO

Rz. 392 Die Kosten der Zwangsvollstreckung werden gesondert in § 17 besprochen. Hier soll nur ein kurzer Hinweis gegeben werden. Die Kosten der Zwangsvollstreckung fallen – soweit sie notwendig waren – dem Schuldner zur Last § 788 Abs. 1 S. 1 ZPO. Dies stellt die konsequente Umsetzung der Verzugsvorschriften nach §§ 280, 286 BGB und letztlich des Verursachersystems dar. Ein T...mehr

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§ 13 Vollstreckung zur Vorn... / 5. Mögliche Einwendungen des Schuldners gegen den Antrag und weitere Reaktionsmöglichkeiten

Rz. 41 Das Gericht hat den Schuldner grundsätzlich nach § 891 ZPO zum Antrag des Gläubigers zu hören. Da weder § 891 ZPO noch § 78 ZPO hier eine Ausnahme vorsehen, gilt auch für den Schuldner der Anwaltszwang für seine Stellungnahme im Rahmen der Anhörung nach § 891 ZPO.[74] Rz. 42 Der Schuldner kann sich dann zunächst nach allgemeiner Auffassung mit den Einwänden zur Wehr se...mehr

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§ 17 Kosten der Zwangsvolls... / 3. Kosten des Prozessgerichts in der Zwangsvollstreckung

Rz. 54 Das Prozessgericht kann sowohl in der eigentlichen Zwangsvollstreckung als Vollstreckungsorgan sowie im Klauselverfahren und in der Zwangsvollstreckung als Rechtsmittelgericht in Anspruch genommen werden. Rz. 55 Wird das Prozessgericht als Vollstreckungsorgan in Anspruch genommen, d.h. bei der Zwangsvollstreckung vertretbarer und unvertretbarer Handlungen nach §§ 887, ...mehr

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§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / 9. Prozesskostenhilfe

Rz. 54 Die Möglichkeit der Gewährung von Prozesskostenhilfe muss vor der Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen überprüft werden. Insbesondere, wenn die Erteilung des Mandats erst nach Abschluss des Erkenntnisverfahren erfolgt. Die für das Erkenntnisverfahren gewährte Prozesskostenhilfe bezieht sich nicht auf die Zwangsvollstreckung, sondern ist dafür gesondert zu bean...mehr

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§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / c) Möglichkeit der Entschuldigung

Rz. 211 Der Schuldner kann sein Nichterscheinen entschuldigen, was dem Erlass des Haftbefehls grundsätzlich entgegensteht. Als Entschuldigung kommt etwa eine akute Erkrankung in Betracht, die jedoch nicht nur zu behaupten, sondern auch durch Vorlage eines – aussagekräftigen – ärztlichen Attestes nachzuweisen ist.[230] Rz. 212 Hinweis Allein die Vorlage einer Arbeitsunfähigkei...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / 1. Erwerb von Todes wegen, § 3 ErbStG

Rz. 98 In § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG wird als Erwerb von Todes wegen "der Erwerb durch Erbanfall (§ 1922 des Bürgerlichen Gesetzbuchs), durch Vermächtnis (§§ 2147 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs) oder aufgrund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs (§§ 2303 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs)" genannt. Da das deutsche Erbschaftsteuergesetz auf die Begriffe des deutschen Z...mehr

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§ 4 Verfahren auf Abnahme d... / e) Rechtsbehelfe von Gläubiger und Schuldner

Rz. 226 Nach inzwischen[255] allgemeiner Meinung kann der Erlass des Haftbefehls vom Schuldner mit der sofortigen Beschwerde nach § 793 ZPO in der zweiwöchigen Notfrist des § 569 ZPO angegriffen werden.[256] Nach § 572 ZPO kann der Richter der Beschwerde abhelfen; anderenfalls legt er sie dem Beschwerdegericht vor. In diesem Fall kann er nach § 570 Abs. 2 ZPO die Vollziehung...mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / bb) Veräußerung hinderndes Recht

Rz. 464 Voraussetzung für die Statthaftigkeit und damit die Zulässigkeit der Klage ist zunächst, dass der Dritte ein die Veräußerung hinderndes Recht an dem Vollstreckungsgegenstand behauptet. Im Rahmen der Begründetheit hat er dann das tatsächliche Vorliegen im Bestreitensfall zu beweisen. Rz. 465 Da es im Hinblick auf die Möglichkeiten des gutgläubigen Erwerbs keine Rechte ...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / IV. Pfändung des Herausgabeanspruchs

Rz. 663 Die Pfändung des Herausgabeanspruchs oder des Anspruchs auf Leistung einer beweglichen körperlichen Sache erfolgt nach den für die Geldforderungen geltenden Bestimmungen durch Pfändungsbeschluss des Vollstreckungsgerichts.[539] Die notwendige Bestimmung des zu pfändenden Herausgabeanspruchs verlangt die genaue Bezeichnung der Gegenstände, die herauszugeben sind.[540]...mehr

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§ 13 Vollstreckung zur Vorn... / 3. Antrag auf Festsetzung eines Zwangsmittels

Rz. 104 Der Antrag setzt voraus, dass die allgemeinen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung, insbesondere also Titel, Klausel, Zustellung vorliegen. Es kann hier auf § 2 verwiesen werden. Rz. 105 Der Antrag ist vom Gläubiger – eine Zwangsvollstreckung von Amts wegen kommt nicht in Betracht[157] – an das Prozessgericht des ersten Rechtszuges zu richten. Dabei gilt für den An...mehr

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§ 14 Zwangsvollstreckung au... / X. Kosten und Gebühren

Rz. 141 Für das gerichtliche Verfahren fällt nach Nr. 2111 KV GKG eine Festgebühr von 22,00 EUR an. Der Gläubiger muss die Gebühr nach § 12 Abs. 6 GKG als Vorschuss leisten. Soweit keine eigenständige Kostengrundentscheidung ergeht, weil dem Antrag des Gläubigers stattgegeben wird, kann dieser die Gerichtsgebühren gegenüber dem Schuldner nach § 788 ZPO als notwendige Kosten ...mehr

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§ 16 Rechtsbehelfe in der Z... / c) Form, Frist und Rechtsschutzbedürfnis

Rz. 479 Bei der Drittwiderspruchklage handelt es sich um eine prozessuale Gestaltungsklage,[498] für die zunächst die allgemeinen Bestimmungen nach §§ 129 ff., 253 ff. ZPO gelten. Rz. 480 Die Klage ist nicht darauf gerichtet, die Zwangsvollstreckung in Gänze für unzulässig zu erklären, sondern lediglich die Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung des konkreten Gläubigers in da...mehr

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§ 7 Zwangsvollstreckung weg... / 4. Wirkungen der Vorpfändung

Rz. 170 Die Benachrichtigung an den Drittschuldner hat die Wirkung eines Arrestes (§ 930 ZPO), d.h. einer Forderungspfändung aufgrund eines Arrestbefehls,[212] sofern die Pfändung der Forderung innerhalb eines Monats bewirkt wird (§ 845 Abs. 2 S. 1 ZPO). Die Monatsfrist beginnt mit der Zustellung an den Drittschuldner und wird nach § 222 ZPO i.V.m. §§ 187–193 BGB berechnet. ...mehr

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§ 10 Zwangsvollstreckung we... / (3) Besonderheiten bei der Zwangsräumung

Rz. 108 Der praktische Hauptanwendungsfall des § 765a ZPO besteht im Bereich der Räumungsvollstreckung, die auch aus dem Zuschlagsbeschluss erfolgen kann.[138] Hierbei hat der Gläubiger auf folgende Eigentümlichkeiten zu achten:[139] Der Schutzantrag ist grundsätzlich nur befristet möglich. Bei einer Räumungsvollstreckung ist neben den zuvor (siehe Rdn 100 ff.) genannten Bedi...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / VII. Zusammenrechnung von Geld- und Naturalleistungen als Teile des Arbeitseinkommens, § 850e Nr. 3 ZPO

Rz. 123 Arbeitseinkommen des Schuldners in Geld- und Naturalleistungen (z.B. freie Kost und Logis oder private Nutzung des Firmenwagens[133]), die vom gleichen Arbeitgeber geleistet werden, ist einheitliches Arbeitseinkommen des Schuldners. § 850e Nr. 3 ZPO ordnet die Zusammenrechnung von Geldleistungen mit Naturalleistungen an. Aus der Gesamtsumme ist dann der nach § 850c A...mehr

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§ 9 Zwangssicherungshypothek / b) Versteigerungsantrag erfolgt wie bei einer rechtsgeschäftlich bestellten Hypothek

Rz. 64 Da die Zwangssicherungshypothek sich von einer rechtsgeschäftlich bestellten Hypothek lediglich hinsichtlich ihres Entstehungstatbestandes unterscheidet, kann der Gläubiger ebenso wie ein "normaler" Hypothekengläubiger hieraus die Zwangsversteigerung betreiben. Für die Zwangsvollstreckung aus einer Zwangshypothek enthält § 867 Abs. 3 ZPO eine besondere Regelung. Danac...mehr

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§ 2 Allgemeine Voraussetzun... / 5. Klauselerteilung bei Nacherbfolge oder Testamentsvollstrecker, § 728 i.V.m. § 727 ZPO

Rz. 281 Auch bei der Klauselerteilung im Falle des Nacherben (§ 2100 BGB) und nach Beendigung der Prozessführungsbefugnis des Testamentsvollstreckers handelt es sich um titelübergreifende Klauseln im Sinne des letzten Abschnittes. Nach den Vorschriften der §§ 326, 327 ZPO erstreckt sich die Rechtskraft von Urteilen in Rechtsstreitigkeiten zwischen einem Vorerben und einem Dr...mehr

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§ 8 Grundzüge des deutschen... / Literaturtipps

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