Fachbeiträge & Kommentare zu Zoll

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Bildschirmarbeitsplatz / 2.2.3 Bildschirm

Bildschirme müssen nach ASR A6 leicht höhenverstellbar, dreh- und neigbar sein (Abschn. 6.3.2 Abs. 1 ASR A6). Sie sollen im Blickfeld angeordnet sein, wobei die Blicklinie ca. 30° aus der Horizontalen nach unten geneigt sein und in einem Winkel von ca. 90° auf die Bildschirmoberfläche treffen soll (Bildschirmoberfläche parallel zur Gesichtsfläche). Das vermeidet erhöhte Auge...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 16 Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Vernehmung [Rdn 240]

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / III. Keine Durchsuchungsanordnung erforderlich

Rz. 76 Keine Durchsuchungsanordnung ist in nachfolgenden Fällen erforderlich:mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / IX. Modul G – Forderungen gegenüber dem Finanzamt

Rz. 211 Häufiger als in der Praxis bedacht wird, stehen Schuldnern Erstattungsansprüche gegen das Finanzamt zu. Dies gilt beispielsweise dann, wenn der Schuldner im laufenden Kalenderjahr vorübergehend arbeitslos geworden ist oder die Arbeitsstelle mit nicht nur unerheblichen Gehaltsunterschieden gewechselt oder die Arbeitszeit aufgestockt oder reduziert wurde. Für die Pfändu...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 136 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Zustellung, Ersatzzustellung [Rdn 1906]

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / 2. Geld

Rz. 266 Gepfändetes Geld ist nach Abzug der Kosten der Zwangsvollstreckung vom Gerichtsvollzieher dem Gläubiger abzuliefern, § 815 Abs. 1 ZPO. Geld sind gültige deutsche Zahlungsmittel; ferner solche gültigen deutschen Wertzeichen, die vom Gerichtsvollzieher ohne gerichtliche Anordnung in Geld umgewechselt werden können, wie etwa Briefmarken, Stempel-, Kosten- oder Versicher...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 141 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Zustellung, Wohnung [Rdn 1991]

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§ 8 Die Verhandlungsstrategien / 3. Bitte um richterlichen Hinweis

Rz. 36 Nach dem Gesetz ist das Gericht verpflichtet, zu bewirken, dass die Parteien alle erheblichen Tatsachen vortragen, insbesondere lückenhaften Vortrag ergänzen und Beweismittel nennen. Übersieht eine Partei erkennbar einen Gesichtspunkt oder hält ihn für unerheblich, muss das Gericht so früh wie möglich darauf hinweisen und Gelegenheit zur Äußerung geben, § 139 Abs. 2 Z...mehr

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / VIII. Beschluss und Rechtsmittel

Rz. 95 Nach Erlass des Durchsuchungsbeschlusses werden die Vollstreckungsunterlagen regelmäßig an den Gläubiger zurückgesandt, der daraufhin wieder den Gerichtsvollzieher mit der weiteren Vollstreckung beauftragen muss. Der Gläubiger kann aber mit dem Antrag auf Erlass der Durchsuchungsanordnung das Vollstreckungsgericht bitten, die gesamten Vollstreckungsunterlagen dem Geri...mehr

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / II. Eigentumsvorbehalt

Rz. 309 In der Praxis stellt der Gläubiger eines unter Eigentumsvorbehalt verkauften Gegenstands häufig den Antrag auf Zuweisung an sich selbst. Ist der Schuldner mit der vereinbarten Ratenzahlung in Rückstand geraten, erwirkt der Gläubiger wegen der Restforderung einen vollstreckbaren Titel. Aufgrund dieses Titels pfändet der Gerichtsvollzieher bei dem Schuldner den unter E...mehr

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / I. Verfahrensmöglichkeiten

Rz. 299 § 825 Abs. 1 ZPO bietet dem Gläubiger die Möglichkeit, weitere Anträge hinsichtlich der Verwertungsart gepfändeter Gegenstände zu stellen, um damit die Höhe des Erlöses u.U. nachhaltig zu verbessern.[401] Hierbei kann die Versteigerung an einem anderen Tag und/oder an einem anderen Ort als in der Stadt/Gemeinde der Pfändung erfolgen, z.B. wird ein Kunstgegenstand ehe...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / d) Fristen

Rz. 218 Für vorbereitende Schriftsätze regelt § 132 ZPO bei einem bereits anberaumten Termin zur mündlichen Verhandlung folgende Mindestfristen:mehr

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / IV. Anwesenheitsrecht des Gläubigers

Rz. 79 Grundsätzlich hat auch der Gläubiger das Recht, bei der Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher anwesend zu sein (§ 31 Abs. 9 GVGA).[118] Ob dies allerdings auch dann gilt, wenn der Schuldner der Anwesenheit des Gläubigers widerspricht, dürfte bezweifelt werden. Hierin könnte ein Verstoß gegen Art. 13 GG gesehen werden. Nach einer vermittelnden Auffassung kann es j...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / X. Absendung

Rz. 343 Auch die Absendung eines Schriftsatzes wird nunmehr durch die Nutzungspflicht des beA (§ 130d S. 1 ZPO) bestimmt. § 130a ZPO eröffnet die Einreichung elektronischer Dokumente eines Anwalts aus seinem beA, sofern die Voraussetzungen der Absätze 2 bis 4 erfüllt sind.[209] Danach können alle vorbereitenden Schriftsätze und deren Anlagen, schriftlich einzureichende Anträg...mehr

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§ 7 Die Taktiken während de... / II. Erfüllung vor Rechtshängigkeit

Rz. 26 Fällt der Klageanlass zwischen Anhängigkeit (d.h. Eingang der Klage oder des Mahnantrags bei Gericht) und Rechtshängigkeit (d.h. Zustellung der Klage bzw. des Mahnantrags an den Beklagten gemäß §§ 261 Abs. 1, 253 Abs. 1, 696 Abs. 3 ZPO) weg, gibt es nach herrschender Meinung[13] noch kein erledigendes Ereignis im Sinne des Gesetzes. Der Kläger kann die Klage daraufhin...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 138 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Zustellung, Geschäftsraum [Rdn 1931]

Rdn 1932 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Zustellung, Allgemeines, Teil A Rdn 1850. Rdn 1933 1. Wer ein Geschäftslokal betreibt, dem kann ersatzweise auch dort zugestellt werden, wobei unter "Geschäftslokal" nicht nur Ladengeschäfte, sondern auch Behörden, Büroräume und die Kanzleien von Notaren, Rechtsanwälten und Steuerberatern zu verstehen ...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / VIII. Beugehaft

Rz. 132 Nach § 802j Abs. 1 ZPO darf die Beugehaft die Dauer von sechs Monaten nicht übersteigen. Der Schuldner kann die Freiheitsentziehung durch Abgabe der Vermögensauskunft jederzeit abwenden. Das Gesetz knüpft die Haftsanktion an die Nichtbefolgung einer Verpflichtung, die sich ohne Schwierigkeiten erfüllen lässt. Der Schuldner muss lediglich seine Vermögensverhältnisse o...mehr

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§ 7 Die Taktiken während de... / I. Befangenheitsantrag gegen einen Richter

Rz. 91 Ein Richter kann sowohl in den Fällen, in denen er von der Ausübung des Richteramts kraft Gesetzes ausgeschlossen ist, als auch wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, § 42 Abs. 1 ZPO. Ablehnungsgründe sind somit sämtliche Ausschließungsgründe und die Besorgnis der Befangenheit. Rz. 92 Ist das Gericht voreingenommen und ist zu befürchten, dass der Rechtsstre...mehr

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Literaturverzeichnis

Anders/Gehle, Kommentar zur ZPO, 81. Aufl., 2023 Dassler/Schiffhauer/Hintzen/Engels/Rellermeyer, Zwangsversteigerungsrecht, 16. Aufl., 2020 zitiert: Dassler/Schiffhauer/Bearbeiter Wimmer (Hrsg.), Frankfurter Kommentar zur Insolvenzordnung, 9. Aufl., 2018 zitiert: FK-InsO/Bearbeiter Gaul/Schilken/Becker-Eberhard, Zwangsvollstreckungsrecht, 12. Aufl., 2010 Grüneberg (vormals Palandt...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / 3. Kostenersatz

Rz. 442 Das selbstständige Beweisverfahren ist auch gebührenrechtlich ein selbstständiges Verfahren, in welchem die Gerichtsgebühr der Antragsteller zu tragen hat, während ihre außergerichtlichen Kosten die Verfahrensbeteiligten jeweils selbst zu tragen haben. Ein Kostenausgleich entsprechend den §§ 91 ff. ZPO findet im selbstständigen Beweisverfahren, welches zu keiner Stre...mehr

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / 3. Annahmeverzug des Schuldners

Rz. 44 Liegen die Voraussetzungen nach § 756 Abs. 2 ZPO nicht vor, muss der Gerichtsvollzieher selbstständig prüfen, ob der Gläubiger seine Leistung erbracht oder in einer den Verzug begründenden Weise angeboten hat.[54] Rz. 45 Bei der Vollstreckung muss in jedem Fall die volle Gegenleistung erbracht werden. Dabei muss die Gegenleistung dem Schuldner durch den Gerichtsvollzie...mehr

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / M. Eigentumsvorbehalt/Anwartschaftsrecht

Rz. 243 Hat sich der Verkäufer einer beweglichen Sache das Eigentum bis zur Zahlung des Kaufpreises vorbehalten, so ist im Zweifel anzunehmen, dass die Übertragung des Eigentums unter der aufschiebenden Bedingung vollständiger Zahlung des Kaufpreises erfolgt und dass der Verkäufer zum Rücktritt von dem Vertrag berechtigt ist, wenn der Käufer u.a. mit der Zahlung in Verzug ko...mehr

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / I. Begriffsbestimmung

Rz. 119 Der Gerichtsvollzieher darf nur bewegliche Sachen pfänden, die sich im Gewahrsam des Schuldners (§ 808 ZPO), des Gläubigers oder eines zur Herausgabe bereiten Dritten befinden (§ 809 ZPO). Auf die Eigentumsverhältnisse kommt es dabei zunächst nicht an. Allerdings setzt die Herausgabebereitschaft i.S.d. § 809 ZPO voraus, dass der Dritte über den Pfändungsakt hinaus mi...mehr

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§ 7 Die Taktiken während de... / J. Strategien bei verspätetem Vorbringen

Rz. 48 Die Parteien müssen den Streitstoff umfangreich und mit Substanz schriftlich vortragen. Außerordentlich wichtig ist, alle relevanten Tatsachen so früh wie nur möglich dem Gericht mitzuteilen, also schon am besten in der Klageschrift selbst. Grobe Nachlässigkeit gemäß § 296 Abs. 2 ZPO liegt vor, wenn eine Prozesspartei ihre Pflicht zur Prozessförderung in besonders gra...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 134 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Zustellung, Bewirkung [Rdn 1882]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 1883 Literaturh...mehr

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§ 6 Die Maßnahmen des Bekla... / II. Anerkenntnis

Rz. 9 Kann der Beklagte einen begründeten Anspruch nicht umgehend erfüllen (und kann er somit keine Erledigungserklärung herbeiführen), ist ggf. im Prozessverlauf ein Anerkenntnis zu erklären. Das Gericht erlässt ohne mündliche Verhandlung[1] ein Anerkenntnisurteil, das gemäß § 708 Nr. 1 ZPO ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar ist.[2] Rz. 10 Ein sofortiges Anerke...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / 3. Grenzüberschreitender Rechtsverkehr

Rz. 68 Im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr (wenigstens eine der Parteien muss ihren Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat der EU haben) kann bei fälligen Geldforderungen der Antrag auf Erlass eines Europäischen Mahnbescheids gestellt werden.[68] Das gilt jedoch nicht für Dänemark.[69] Die Schweiz ist trotz Luganer Übereinkommen nicht beteiligt. A...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / 6. Feststellungsantrag

Rz. 192 Auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses, auf Anerkennung einer Urkunde oder auf Feststellung ihrer Unechtheit kann nach § 256 Abs. 1 ZPO Klage erhoben werden, wenn der Kläger ein rechtliches Interesse daran hat, dass das Rechtsverhältnis oder die Echtheit oder Unechtheit der Urkunde durch richterliche Entscheidung alsbald festgest...mehr

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§ 7 Die Taktiken während de... / N. Terminänderung

Rz. 73 Nachdem das Gericht in seiner Ladung Tag und Uhrzeit der mündlichen Verhandlung mitgeteilt hat, kann sich eine Terminkollision herausstellen. Dann muss ein Antrag auf Verlegung eines Termins gemäß § 227 Abs. 1 ZPO gestellt werden. Nach dieser Vorschrift kann aus erheblichen Gründen ein Termin aufgehoben oder verlegt oder eine Verhandlung vertagt werden. Die persönlich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Baumert/Beth/Thönissen, Ins... / 3.2.1 Beschluss

Rn 40 Die Entscheidung über die Aussetzung ergeht durch Beschluss.[49] Der Tenor lautet: "Der Rechtsstreit wird bis zur rechtskräftigen Erledigung des bei dem Arbeitsgericht … unter dem Aktenzeichen … anhängigen Beschlussverfahrens ausgesetzt."mehr

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§ 4 Die außerprozessualen S... / 3. Erfolgsaussichten

Rz. 159 Die Prozess-/Verfahrenskostenhilfe wird vom zuständigen Gericht freilich nur bewilligt, wenn die beabsichtigte Klage (oder Verteidigung gegen die Klage) Aussicht auf Erfolg hat, § 114 Abs. 1 ZPO. Ist das nicht der Fall, wird die Prozessführung von der Landeskasse nicht finanziert. Damit das Gericht die Erfolgsaussichten prüfen kann, ist das Streitverhältnis unter Ang...mehr

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§ 7 Die Taktiken während de... / F. Klageänderung

Rz. 15 Stellt sich für den Kläger während des Verfahrens heraus, dass er z.B. die falsche Person verklagt hat, dass er statt einer Auskunft nunmehr Zahlung beanspruchen möchte oder dass er für sein Klageziel einen anderen Antrag ankündigen muss, dann sollte er seine Klage ändern. Als Klageänderung kommen prozessuale Änderungen des Streitgegenstands (objektive Klageänderung, ...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / V. Modul D – (Kombinierte) Durchsuchungsanordnung

Rz. 143 Modul D bildet die richterliche Ermächtigung des Gerichtsvollziehers nach § 758a Abs. 1 ZPO ab. Gegenstand des Beschlusses ist daher die Durchsuchung. Der Zutritt zu einer Wohnung zu anderen Zwecken, etwa um die Gasversorgung zu sperren, stellt keine Durchsuchung i.S.v. Art. 13 Abs. 2 GG, §§ 758, 758a ZPO dar.[66] Der Begriff der Wohnung (Art. 13 Abs. 1 GG) ist dabei ...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / II. Adressat des Vollstreckungsantrags

Rz. 151 Wie schon das Formular- nach der ZVFV 2012 wird lediglich das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht vorgegeben, d.h. die Angaben zur sachlichen Zuständigkeit. Die Konkretisierung in der örtlichen Zuständigkeit ist dagegen vom Antragsteller vorzunehmen. Der Antrag ist nach § 828 Abs. 2 ZPO an das Vollstreckungsgericht zu richten, bei dem der Schuldner im Inland seinen ...mehr

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§ 7 Die Taktiken während de... / K. Vergleichsweise Lösungen

Rz. 53 Auch während eines laufenden Zivilprozesses kann es für den Mandanten bisweilen ratsam sein, einen Vergleich abzuschließen. Das Gericht soll in jeder Verfahrenslage darauf hinwirken, § 278 Abs. 1 ZPO. Zwar sind dann schon – im Gegensatz zu einer vorgerichtlichen Einigung – regelmäßig zusätzliche Kosten entstanden. Eine Einigung bietet sich aber dennoch an, wenn die Er...mehr

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Teil C: Außerordentliche un... / 56 Verfassungsbeschwerde, Begründung, faires Verfahren [Rdn 863]

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG § 1 AS... / 2.2 Außerbilanzielle (Einkünfte-)Korrektur (§ 1 Abs. 1 S. 1 AStG)

Rz. 77 Es müssen Einkünfte eines Steuerpflichtigen aus einer Geschäftsbeziehung zum Ausland mit einer ihm nahestehenden Person dadurch gemindert sein, dass er seiner Einkünfteermittlung andere Bedingungen, insbesondere Preise (Verrechnungspreise), zugrunde legt, als sie voneinander unabhängige Dritte unter gleichen oder vergleichbaren Verhältnissen vereinbart hätten (Fremdve...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 19 Dienstaufsichtsbeschwerde [Rdn 276]

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / a) Sachliche Zuständigkeit

Rz. 104 In der ersten Instanz ist in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten entweder das Amtsgericht oder das Landgericht anzurufen. Das Amtsgericht ist zuständig für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, soweit sie nicht ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstands den Landgerichten zugewiesen sind, § 23 GVG. Rz. 105 Die sachliche Zuständigkeit des Amtsgerichts besteht für A...mehr

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§ 8 Die Verhandlungsstrategien / 5. Vortragen im Termin

Rz. 47 Es muss frei geredet werden, § 137 Abs. 2 ZPO. Der Rechtsanwalt darf also keine vorbereiteten Schriftstücke ablesen oder sich nur auf seine Schriftsätze beziehen. Urkunden usw. darf er nur verlesen, soweit es auf den wörtlichen Inhalt ankommt, § 137 Abs. 3 S. 2 ZPO. Eine Bezugnahme auf Dokumente in der mündlichen Verhandlung ist zulässig, soweit keine der Parteien wide...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / II. Inhalt des Schuldnerverzeichnisses

Rz. 179 Das zentrale Vollstreckungsgericht führt das Schuldnerverzeichnis derjenigen Personen,mehr

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§ 12 Nach der ersten Instanz / C. Antrag auf Ergänzung des Urteils

Rz. 10 Wenn ein nach dem ursprünglich festgestellten (oder auch nachträglich berichtigten) Tatbestand geltend gemachter Haupt- oder Nebenanspruch (oder wenn der Kostenpunkt bei der Entscheidung) vom Gericht ganz oder teilweise übergangen worden ist, ist auf Antrag das Urteil durch nachträgliche Entscheidung zu ergänzen, § 321 Abs. 1 ZPO. Der schriftsätzliche Antrag ist vom R...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 25 Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Anfechtungsgegenstand/Begriff des Justizverwaltungsakts [Rdn 332]

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Allgemeines Literaturverzeichnis

AK-StPO, Kommentar zur Strafprozessordnung in der Reihe Alternativkommentare, herausgegeben von Wassermann zitiert: AK-StPO-Bearbeiter, (Paragraf und Rn) Albrecht, Jugendstrafrecht, 3. Aufl. 2000 zitiert: Albrecht (Paragraf und Rn) Alsberg, Beweisantragsrecht im Strafprozess, bearbeitet von Dallmeyer/Güntge/Tsambikakis, 8. Aufl. 2021 zitiert: Alsberg/Bearbeiter, (Rn) Anwaltkomment...mehr

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§ 5 Die Vertretung des Kläg... / 8. Beweiserleichterungen

Rz. 289 Bestehen Schwierigkeiten, ein erforderliches Beweismittel anzuführen, kann möglicherweise noch eine Beweiserleichterung helfen. Kann eine Partei den ihr obliegenden Beweis nicht führen, erscheint die durch die Beweislastregeln vorgezeichnete Konsequenz des Prozessverlusts häufig unbillig. Der Grund hierfür kann in Besonderheiten des Einzelfalls (etwa dem fehlenden Ei...mehr

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§ 12 Nach der ersten Instanz / 2. Angreifbare Urteile

Rz. 21 Gemäß § 511 Abs. 1 ZPO können mit der Berufung Endurteile angegriffen werden. Zudem sind Vorbehaltsurteile nach §§ 302 Abs. 3, 599 Abs. 3 ZPO und Zwischenurteile über den Grund des geltend gemachten Anspruchs nach § 304 Abs. 2 ZPO mit der Berufung angreifbar. Berufung ist auch dann einzulegen, wenn das erstinstanzliche Gericht das rechtliche Gehör einer Partei verletzt...mehr

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / 1. Ersatzbeschaffung

Rz. 255 Der Gläubiger kann dem Schuldner vor der Wegnahme der Sache ein Ersatzstück zur Verfügung stellen, welches dem geschützten Verwendungszweck entspricht. Die Wegnahme des erst mit dem Beschluss des Vollstreckungsgerichts pfändbar gewordenen Gegenstands erfolgt, wenn dem Schuldner das Ersatzstück übergeben wurde. Rz. 256 Bei der Frage der Angemessenheit der Austauschpfän...mehr

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / I. Gesetzliche Regelung

Rz. 102 Häufig erhält der Gläubiger in der Praxis die Vollstreckungsunterlagen durch den Gerichtsvollzieher mit dem Bemerken zurück, dass der Schuldner zu gewöhnlichen Zeiten nicht anzutreffen ist, z.B. in Diskotheken, Clubs pp. Die Nachtzeit umfasst die Stunden von 21.00 Uhr bis 6.00 Uhr (§ 758a Abs. 4 S. 2 ZPO). Rz. 103 Der Gerichtsvollzieher ist außerhalb der Wohnung des S...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3 Nur ein Geschäftsbetrieb oder mehrere?

Tz. 38 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Nach bisheriger Verw-Auff zu § 8 Abs 4 KStG aF (s Rn 8 des BMF-Schr v 16.04.1999, BStBl I 1999, 455) kann eine Kö nur einen einheitlichen Geschäftsbetrieb haben. Fraglich erscheint, ob das auch für § 8d KStG gilt. Gem § 8d Abs 1 S 1 KStG ist § 8c KStG auf Antrag nicht anzuwenden, wenn die Kö während des Beobachtungszeitraums A (hierzu s Tz 14...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / IV. Anwesenheit des Gläubigers

Rz. 123 Bereits früher war der Gläubiger berechtigt, bei Abgabe der eidesstattlichen Versicherung anwesend zu sein. Sofern der Gerichtsvollzieher mit einem Haftbefehl den Schuldner beim Amtsgericht vorgeführt hatte, nahm jedoch nie ein Gläubiger an der Vorführung teil. Rz. 124 Die Teilnahme ist dem Gläubiger grundsätzlich zu ermöglichen (§ 802i Abs. 1 S. 3 ZPO). Allerdings mu...mehr