Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungseigentum

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Gemeinschaft der Wohnungsei... / 1 Leitsatz

Wohnungseigentümer zählen zu den Nachbarn i. S. d. Art. 66 Abs. 1 Satz 4 und Abs. 2 Satz 1 BayBO, wenn sie baurechtliche Nachbarrechte aus eigenem Recht geltend machen können, weil der Behörde bei ihrer Entscheidung über die Baugenehmigung auch der Schutz der nachbarlichen Interessen des Sondereigentums aufgetragen ist.mehr

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Gemeinschaft der Wohnungsei... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Die Beklagte habe die Baugenehmigung öffentlich bekanntmachen dürfen (Art. 66 Abs. 2 Satz 4 Hs. 1 BayBO). Mit den Sondereigentümern sei eine hinreichende Anzahl von 20 Nachbarn (i. S. d. Art. 66 Abs. 1 Satz 4 BayBO) und damit von Beteiligten gem. Art. 13 Abs. 1 Nr. 1 BayVwVfG (Art. 66 Abs. 2 Satz 1 BayBO) im gleichen Interesse beteiligt. Der Einwand der K, nur si...mehr

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Gemeinschaft der Wohnungsei... / 5 Hinweis

Problemüberblick Nach § 74 Abs. 1 Satz 2 VwGO muss die Klage innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts erhoben werden. Fraglich kann insoweit sein, ob die von der Beklagten gewählte öffentliche Bekanntmachung der Baugenehmigung zulässig war. Öffentliche Bekanntmachung der Baugenehmigung Den Eigentümern der benachbarten Grundstücke sind vom Bauherrn oder seinem...mehr

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Gemeinschaft der Wohnungsei... / 2 Normenkette

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Gemeinschaft der Wohnungsei... / 6 Entscheidung

VGH München, Beschluss v. 14.1.2022, 9 ZB 19.331mehr

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Nichtbeschluss (WEMoG)

Begriff Als "Nichtbeschluss" bezeichnet man einen Beschluss, der durch einen wesentlichen Verfahrensmangel gekennzeichnet ist. Der Nichtbeschluss ist als nicht existent zu betrachten und entfaltet keine Rechtswirkung. Er bedarf keiner Anfechtung und auch nicht der Feststellung seiner Nichtigkeit. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Gesetzliche Regelungen zur Wirksamkeit...mehr

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Gemeinschaft der Wohnungsei... / 3 Das Problem

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K wendet sich mit einer Klage vom 23.10.2017 gegen eine Baugenehmigung vom 9.8.2017 für eine Nutzungsänderung auf einem benachbarten Grundstück (hier: eine neue Einrichtung für eine schulische Mittagsbetreuung). Das VG weist die Klage wegen Nichteinhaltung der Klagefrist des § 74 Abs. 1 Satz 2 VwGO als unzulässig ab. Der Antrag auf Wie...mehr

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Vormerkungsberechtigter: Zu... / 5 Hinweis

Problemüberblick Zur Sicherung des Anspruchs auf Einräumung eines Rechts an einem Grundstück kann nach § 883 Abs. 1 Satz 1 BGB eine Vormerkung in das Grundbuch eingetragen werden. "Grundstück" in diesem Sinne ist auch ein Wohnungseigentum. Hat jemand ein Wohnungseigentum gekauft, kann daher zur Sicherung seines Anspruchs, dass das Wohnungseigentum ihm zu Eigentum übertragen w...mehr

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Beschlussklage: Beklagter / 5 Hinweis

Problemüberblick Seit dem 1.12.2020 sind die Beschlussklagen, also die Anfechtungsklage (= die Klage im Fall), Nichtigkeitsklage und Beschlussersetzungsklage, nach § 44 Abs. 2 Satz 1 WEG gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu richten. Bis dahin waren die Beschlussklagen gegen die Wohnungseigentümer zu richten. Für eine Übergangszeit war zu erwarten, dass Wohnungseige...mehr

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Erhaltungsbeschluss: Inhalt... / 3 Das Problem

Seit mehreren Jahren treten an einem in Wohnungseigentum aufgeteilten Gebäude Feuchtigkeitsschäden auf. Die Wohnungseigentümer beschließen daher im Juni 2018, bestimmte Bauteile zu überprüfen. Im Jahr 2019 werden den Wohnungseigentümern die Ergebnisse vorgestellt. Im Jahr 2020 wird ein "Bauausschuss" gebildet. Im Jahr 2021 beschließen die Wohnungseigentümer nach diesen Kläru...mehr

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Vormerkungsberechtigter: Zu... / 3 Das Problem

Das Wohnungseigentum von Wohnungseigentümer Z ist seit dem 12.2.1999 mit einer Auflassungsvormerkung zugunsten des K belastet. Am 19.7.2001 wird zugunsten der B, einer Innungskrankenkasse, eine Zwangssicherungshypothek eingetragen, die Ansprüche auf Gesamtsozialversicherungsbeiträge gegen den damaligen Eigentümer des Wohnungseigentums sichern sollte. Am 5.3.2002 wird K als E...mehr

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Prozessführungsbefugnis: We... / 5 Hinweis

Problemüberblick Der Fall spricht 2 spezifische wohnungseigentumsrechtliche und ein zivilprozessuales Problem an. Im Fall wendet sich der Wohnungseigentümer gegen – zunächst – unzulässige bauliche Veränderungen. Dieses wohnungseigentumsrechtliche Problem ist auch im neuen Recht leicht zu lösen, wenn die bauliche Veränderung sein Sondereigentum beeinträchtigt. Denn dann kann e...mehr

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Sondernutzungsrecht: Vermie... / 5 Hinweis

Problemüberblick Der Fall, der im Mietrecht spielt, weist mehrere wohnungseigentumsrechtliche Probleme auf. Eines besteht in der Frage, ob ein Wohnungseigentümer, dessen Wohnungseigentum ein Sondernutzungsrecht zugewiesen ist, berechtigt ist, dieses zu vermieten. Ein anderes besteht in der Frage, wer die Reparatur eines Bauteils organisieren darf, das im gemeinschaftlichen Ei...mehr

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Benutzungsbestimmung: Wäsch... / 3 Das Problem

Nach der Gemeinschaftsordnung ist im Kellergeschoss eines in Wohnungseigentum aufgeteilten Hauses eine "Waschküche/Trockenraum" vorgesehen, die/der von allen Miteigentümern genutzt werden darf. In diesem Raum steht ein – funktionsfähiger – Wäschetrockner. Der Wäschetrockner verfügt über einen eigenen Strom(zwischen-)zähler. Im Jahr 2011 beschließen die Wohnungseigentümer, di...mehr

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Benutzungsbestimmung: Wäsch... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall ist – aus Sicht der Mehrheit der Wohnungseigentümer – ein Wäschetrockner ein Ärgernis. An ihm entzündet sich regelmäßig Streit, wer die mit ihm in Zusammenhang stehenden Kosten zu tragen hat. Um dem ein Ende zu bereiten, bestimmen die Wohnungseigentümer, dass der Wäschetrockner aus einem als Waschküche bzw. Trockenraum gewidmeten Kellerraum entfernt w...mehr

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Versammlung und "2G-Plus" / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die viel diskutierte Frage, ob die Rechte der Wohnungseigentümer verletzt werden, wenn eine Versammlung einberufen wird, an der von Gesetzes wegen nur Genesene oder Geimpfte teilnehmen dürfen. Kernbereich des Wohnungseigentums Ein Beschluss oder eine Vereinbarung sollen nach h. M. nichtig sein, wenn sie in den "Kernbereich des Wohnungseigentu...mehr

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Beschlussersetzungsklage: V... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall möchte ein Wohnungseigentümer, dass das Dachgeschoss als Maßnahme der erstmaligen ordnungsmäßigen Herstellung des gemeinschaftlichen Eigentums ausgebaut wird. Da der Antrag bei den anderen Wohnungseigentümern keinen Anklang findet, erhebt er nach § 44 Abs. 1 Satz 2 WEG eine Beschlussersetzungsklage. Beschlussersetzungsklage Geht es darum, die Zustimmung...mehr

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Beschlusskompetenz: Verwalt... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall muss das AG 3 Beschlüsse auf ihre Ordnungsmäßigkeit prüfen. Beim Beschluss zu TOP 8 geht es um eine Tatfrage, die wohnungseigentumsrechtlich nicht wirklich interessiert. Hier muss man nur wissen, dass eine Mangelbeseitigung natürlich so ausgeführt werden muss, dass sie geeignet ist, einen Mangel auch zu beseitigen. Dies ist selbstverständlich nicht de...mehr

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Vermietung: Beschlusskompetenz / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Der Beschluss ist nach Auffassung des AG in Ermangelung einer Beschlusskompetenz nichtig. Gem. § 13 Abs. 1 WEG dürfe jeder Wohnungseigentümer, soweit nicht das Gesetz entgegenstehe, mit seinem Sondereigentum nach Belieben verfahren, insbesondere dieses bewohnen, vermieten, verpachten oder in sonstiger Weise nutzen und andere von Einwirkungen ausschließen. Ein Wohn...mehr

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Beschluss über Nachschüsse:... / 5 Hinweis

Problemüberblick Es handelt sich zum einen um eine Anfechtungsklage mit der ein Wohnungseigentümer der Sache nach gegen einen Beschluss nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG vorgeht. Neben seiner hier wegen zeitlicher Überholung nicht weiter verfolgten Behauptung, eine Versammlung habe die damals in Nordrhein-Westfalen geltende Coronaverordnung entgegengestanden, geht es um die Frage, ...mehr

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Jahresabrechnung: Verzicht ... / 5 Hinweis

Problemüberblick Die Wohnungseigentümer besitzen ein Selbstorganisationsrecht. Danach können sie namens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegenüber Dritten, aber auch gegenüber dem Verwalter, auf Ansprüche verzichten. Auf einem anderen Blatt steht, ob eine solche Entscheidung im Einzelfall ordnungsmäßiger Verwaltung entspricht. Im Fall geht es vor diesem Hintergrund um ...mehr

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Beschlussklage: Beklagter / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K erhebt nach dem 1.12.2020 eine Anfechtungsklage gegen die anderen Wohnungseigentümer. Fraglich ist, ob man darin eine Klage gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sehen kann.mehr

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Vermietung: Beschlusskompetenz / 5 Hinweis

Problemüberblick Nach § 13 Abs. 1 WEG kann jeder Wohnungseigentümer mit den in seinem Sondereigentum stehenden Gebäudeteilen nach Belieben verfahren, insbesondere diese vermieten. Die Wohnungseigentümer können dieses Recht einschränken. Die Wohnungseigentümer können z. B. das Recht zur Vermietung des Sondereigentums eines Wohnungs- oder Teileigentums im Wege einer Vereinbarun...mehr

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Versammlung und "2G-Plus" / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Es gebe keinen Verfügungsanspruch auf Bestellung eines Verwalters im Wege der gerichtlichen Beschlussersetzung. Vor Beantragung einer Beschlussersetzung müsse der Antragsteller im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren alles versucht haben, eine Entscheidung der Wohnungseigentümer selbst zu erreichen. Hieran fehle es. Dem könne das Inkrafttreten der 15. Bayerischen ...mehr

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Prozessführungsbefugnis: We... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K, der im Ausland wohnt, geht am 25.11.2020 gegen bauliche Veränderungen vor (hier: mehrere Wohnungseigentümer hatten den Terrassenbelag ausgetauscht). Im April 2021 beschließen die Wohnungseigentümer, sämtliche von K gerügten baulichen Veränderungen zu genehmigen und lehnen gleichzeitig einen Antrag des K, ihn zur Fortsetzung des Rechtsstreits zu ermächti...mehr

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Erhaltungsbeschluss: Inhalt... / 4 Die Entscheidung

Die Anfechtungsklage hat Erfolg! Bei größeren Erhaltungsmaßnahmen müssten vor einem Erhaltungsbeschluss alle Mängel bekannt sein. Bereits an dieser Voraussetzung fehle es. Denn die Wohnungseigentümer hätten bestimmt, dass ein Architekt mit der Prüfung "weiterer" Feuchtigkeitsprobleme beauftragt werden solle. Dies zeige, dass der Reparaturbedarf nicht "durchermittelt" gewesen...mehr

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Jahresabrechnung: Verzicht ... / 3 Das Problem

Die Beschlüsse, mit denen die Wohnungseigentümer die Jahresabrechnungen 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 nach § 28 Abs. 5 WEG a. F. genehmigt hatten, werden jeweils wegen der Darstellung der Erhaltungsrücklage vom AG für ungültig erklärt. Im Februar 2021 beschließen die Wohnungseigentümer, dass diese Jahresabrechnungen dennoch nicht erneut erstellt werden sollen. Die bisherig...mehr

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Beschlussklage: Beklagter / 4 Die Entscheidung

Das AG verneint die Frage! Die Klage richte sich gegen die falsche Beklagte. Dies sei kein Fall einer Rubrumsberichtigung. Schon nach altem Recht habe man zwischen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und den übrigen Wohnungseigentümern in Bezug auf die Parteirolle in einem Prozess unterscheiden müssen. Es sei auch nicht möglich, die Klage auszulegen. Dies sei schon "nach...mehr

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Beschlusskompetenz: Verwalt... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer entlasten den Verwalter unter TOP 3 für das Jahr 2017. Unter TOP 6 wird der Verwalter beauftragt, die Wohnungseigentümer anzuschreiben, um Mängel im Sondereigentum zu erfassen (mit der Liste soll versucht werden, sich mit dem Bauträger zu vergleichen). Und zu TOP 8 stellen die Wohnungseigentümer fest, dass ein Regenfallrohr nicht ordnungsmäßig verbaut ...mehr

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Benutzungsbestimmung: Wäsch... / 4 Die Entscheidung

Die Anfechtungsklage hat Erfolg! Der Beschluss sei allerdings nicht nichtig. Zwar dürfe man einem Wohnungseigentümer konstitutiv keine Leistungspflichten auferlegen. Im Fall liege aber ein Vorbereitungsbeschluss vor. Mit einem solchen werde die Durchsetzung eines Anspruchs gegen einen Wohnungseigentümer vorbereitet, aber keine Aussage zum Bestehen oder Nichtbestehen dieses A...mehr

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Gebührenstreitwert im Überg... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K geht gegen Wohnungseigentümer B bereits vor dem 1.12.2020 auf Unterlassung vor (hier: Wohnen in den Räumen eines Teileigentums). Zu fragen ist, ob bei einem Rechtsmittel (hier: Nichtzulassungsbeschwerde) § 49a GKG a. F. anwendbar ist.mehr

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Verwalter: Bestellungsbesch... / 3 Das Problem

In einer Wohnungseigentumsanlage gibt es nur 2 Wohnungseigentümer (K und B). Mit den Stimmen von Wohnungseigentümer B bestellen sie einen F zum Verwalter. Dieser F war ein Mitarbeiter der X-GmbH, die von Wohnungseigentümer B betrieben wird. Die X-GmbH war in der Wohnungseigentumsanlage früher als Verwalterin tätig. Ihre Bestellung hielten AG und LG u. a. wegen der von ihr er...mehr

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Beschlussklage: Beklagter / 1 Leitsatz

Wenn der klagende Wohnungseigentümer in der Klage (datiert nach dem 1.12.2020) als Beklagte "die übrigen Wohnungseigentümer der Wohnungseigentumsanlage WEG …" bezeichnet und diese Klage dem Verwalter zugestellt wird, so ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nicht die Beklagte. Unter Beibehaltung der Parteiidentität ist eine vorgezogene Parteiberichtigung nicht möglich.mehr

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Prozessführungsbefugnis: We... / 1 Leitsatz

Ein Wohnungseigentümer, der in einem Rechtsstreit, der am 1.12.2020 anhängig war, sich aus dem gemeinschaftlichen Eigentum ergebende Rechte geltend macht, verliert seine Prozessführungsbefugnis, wenn der Verwalter gegenüber dem Gericht schriftlich erklärt, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer eine Fortsetzung des Rechtsstreits nicht wünscht.mehr

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Beschluss über Nachschüsse:... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer "genehmigen die Jahresabrechnung 2019" am 22.12.2020. Wohnungseigentümer K geht gegen diesen Beschluss vor. Er ist der Ansicht, die Abhaltung der Versammlung habe gegen eine Coronaverordnung verstoßen. Die Verwaltung hätte die Versammlung im Übrigen als "Videokonferenz" abhalten können. Ein entsprechender Beschluss hätte außerhalb der Versammlung gefas...mehr

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Erhaltungsbeschluss: Inhalt... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall beschließen Wohnungseigentümer, Mängeln der Gebäudehülle entgegenzutreten. Sie entscheiden sich im Ergebnis nicht für einzelne Reparaturmaßnahmen, sondern für den Austausch der Fenster. Daher fragt sich, wie ein solcher Erhaltungsbeschluss vorzubereiten ist. Erhaltungsbeschluss Ist – wie im Fall – das gemeinschaftliche Eigentum zu erhalten, besteht grun...mehr

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Mehrhausanlage: Verständnis... / 5 Hinweis

Problemüberblick Gibt es in einer Wohnungs- und/oder Teileigentumsanlage mehrere Gebäude oder jedenfalls ein Gebäude und eine (Tief-)Garage, so spricht man von einer "Mehrhausanlage". § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG erlaubt es, für eine solche Mehrhausanlage durch eine oder mehrere Vereinbarungen vom Gesetz abweichende Bestimmungen zu treffen. Im Fall gibt es mehrere Vereinbarungen. F...mehr

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Jahresabrechnung: Verzicht ... / 4 Die Entscheidung

Das sieht das AG auch so! Der Verzicht auf die Berichtigung der Jahresabrechnungen und die Freistellung der Verwaltung von Schadensersatzansprüchen widerspreche einer ordnungsmäßigen Verwaltung. Denn die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer habe nicht darlegen können, aus welchem Grund eine Korrektur der Jahresabrechnungen nicht möglich oder unwirtschaftlich sein solle. Aus Si...mehr

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Vermietung: Beschlusskompetenz / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer beschließen, bei einer Neuvermietung solle "ein Zustimmungsvorbehalt der Eigentümergemeinschaft" gelten. Der vermietende Eigentümer habe die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer außerdem "über den Namen, Beruf, Familienstand und Wohnanschrift des Mietinteressenten sowie die Zahl der einziehenden Personen vor Vermietung zu informieren". Damit soll sicher...mehr

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Heizung (WEMoG) / 1.4 Heizkörper

Heizkörper in gemeinschaftlichen Räumen stehen im Gemeinschaftseigentum. Heizkörper im Bereich des Sondereigentums werden nach zwar umstrittener, aber herrschender Meinung dem Sondereigentum des jeweiligen Sondereigentümers zugeordnet, wenn sie letztlich der Versorgung nur der betreffenden Sondereigentumseinheiten dienen.[1] Heizkörper und dazugehörige Leitungen zum Anschlus...mehr

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Heizung (WEMoG) / Zusammenfassung

Begriff Die Heizung hat als Einrichtung der Wärme- und Warmwasserversorgung überragende Bedeutung in der Praxis des Wohnungseigentums. Zentrale Probleme sind hier die Eigentumszuordnung der Heizung und ihrer einzelnen Bestandteile, die Möglichkeiten der Eigentümergemeinschaft, Nutzungsregelungen zu treffen, sowie insbesondere die Heizkostenabrechnung. Gesetze, Vorschriften u...mehr

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Mehrhausanlage: Verständnis... / 3 Das Problem

Nach § 2 Abs. 5 einer Gemeinschaftsordnung (GO) bilden u. a. die Wohnungseigentümer, die in der Tiefgarage einen Stellplatz haben, in Bezug auf bestimmte Flächen und Räume eine "Sondernutzungsgemeinschaft Tiefgarage". Daneben gibt es für andere Baukörper Sondernutzungsgemeinschaften. Für die Sondernutzungsgemeinschaften ist jeweils eine Erhaltungsrücklage zu bilden. Ferner h...mehr

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Sondernutzungsrecht: Vermie... / 3 Das Problem

Mieter K und Vermieter B streiten über den Umfang der Mietsache. Zankapfel ist eine der Mietwohnung vorgelagerte Terrasse, die zwar nur über eine Terrassentür aus der Wohnung erreichbar, aber nicht im Mietvertrag erwähnt ist. Die Terrasse, an der für das Wohnungseigentum des B ein Sondernutzungsrecht besteht, ist mit ca. 50 x 50 cm großen Betonplatten belegt und zu den umlie...mehr

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Vormerkungsberechtigter: Zu... / 4 Die Entscheidung

Der BGH meint, das OLG müsse die Tatsachen weiter ermitteln. Denn K habe ggf. einen Anspruch aus § 888 Abs. 1 BGB. Es komme darauf an, ob K (weiterhin) im Wege der Erfüllung bzw. Nacherfüllung die lastenfreie Übertragung des Wohnungseigentums beanspruchen könne. Dies sei streitig und noch zu klären (B behauptet nämlich, der Kaufvertrag zwischen Z und K sei ein Scheingeschäft ...mehr

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Versammlung und "2G-Plus" / 3 Das Problem

Der Verwalter X legt sein Amt am 29.9.2021 mit sofortiger Wirkung nieder. Der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats A lädt die anderen Wohnungseigentümer daher zum 1.12.2021 zu einer außerordentlichen Versammlung ein. Dort soll ein neuer Verwalter bestellt werden. Nach Inkrafttreten der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zum 24.11.2021 sagt A die Versammlung wi...mehr

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Beschlussersetzungsklage: V... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K beantragt, dass das Gericht anstelle der Wohnungseigentümer folgenden Beschluss fasst: "Der Verwalter wird beauftragt, auf Basis der vom Architekten M vorgelegten Baukostenübersicht ‚Baukostensteigerung August 2020 zu Juni 2021, Basis vorliegende Angebote’ vom 21.6.2021 zur Umsetzung der ersten plangerechten Herstellung der DG S-Straße, die in dieser Über...mehr

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Sondernutzungsrecht: Vermie... / 1 Leitsatz

Ein Wohnungseigentümer ist berechtigt, die einem Sondernutzungsrecht unterliegende Fläche (hier: Terrasse) zu vermieten.mehr

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Sondernutzungsrecht: Vermie... / 4 Die Entscheidung

K hat gegen B nach Ansicht des AG einen Anspruch auf Reparatur der Terrasse! Die Terrasse sei nach Würdigung aller wesentlichen Umstände, vor allem ihrer Lage und dem Verhalten des B in der Vergangenheit, Teil der Mietsache und als solche von der Instandhaltungspflicht nach § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB umfasst. Zwar werde die Terrasse nicht im Mietvertrag erwähnt. Diesem könne ab...mehr

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Heizung (WEMoG) / 1.2 Heizungsraum

Der Heizungsraum selbst sowie die Zugänge und Zugangsflächen zu dem Heizungsraum sind Gemeinschaftseigentum. [1] Dient die Heizungsanlage nicht nur der Versorgung der Wohnungseigentumsanlage selbst, sondern auch noch weiteren Gebäuden, und steht diese etwa deshalb im Sondereigentum eines Wohnungseigentümers, so kann auch der Heizraum selbst, in dem die Anlage installiert ist,...mehr

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Beschlussersetzungsklage: V... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Das Gericht dürfe bei einer Beschlussersetzungsklage nur eine solche Entscheidung treffen, die zur Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes notwendig sei. Es müsse sich z. B. auf einen Grundlagenbeschluss oder die Vorgabe einer konkreten Maßnahme beschränken, um den Wohnungseigentümern die Möglichkeit zu eröffnen, zur Ausführung eigenverantwortlich weitere...mehr