Fachbeiträge & Kommentare zu Wohnungseigentum

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Gemeinschaft der Wohnungsei... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob sich die Wohnungseigentümer im Rahmen einer möglichen Verwirkung ihrer Ansprüche zurechnen lassen müssen, dass die Verwaltung wusste, dass eine AGB-Klausel unwirksam ist. Vergemeinschaftungsbeschluss Das OLG stellt für eine Zurechnung auf den Vergemeinschaftungsbeschluss ab. Dabei wird übersehen, dass die Gemeinschaft der Wohnun...mehr

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Gemeinschaft der Wohnungsei... / 3 Das Problem

In einem Bauträgerfall stellt sich die Frage, ob sich die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Wissen des Verwalters zurechnen lassen muss. Der Bauträger meint, die Verwaltung habe bereits aus einem anderen Fall gewusst, dass eine Abnahmeklausel unwirksam ist.mehr

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Gemeinschaft der Wohnungsei... / 1 Leitsatz

Kenntnisse des Verwalters, die im Hinblick auf die Frage relevant sind, ob eine konkludente Abnahme durch die Erwerber gegenüber dem Bauträger vorliegt, sind den einzelnen Erwerbern erst zuzurechnen, nachdem ein Beschluss über die Geltendmachung der Mängel durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gefasst worden ist.mehr

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Leistungsklage: Zustellung ... / 3 Das Problem

K klagt gegen die zunächst verwalterlose Gemeinschaft der Wohnungseigentümer B, die Jahresabrechnung 2017 aufzustellen. Wohnungseigentümer S tritt der B auf Seiten der B bei und tritt der Klage entgegen. Er meint, die Klage sei unzulässig, weil es an einer Vorbefassung der Versammlung fehle. Es sei ferner "evident treuwidrig", dass K die mangels Existenz des zur Umsetzung er...mehr

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Leistungsklage: Zustellung ... / 2 Normenkette

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Leistungsklage: Zustellung ... / 6 Entscheidung

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Gemeinschaft der Wohnungsei... / 2 Normenkette

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Gemeinschaft der Wohnungsei... / 6 Entscheidung

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Vereinbarung: Anspruch auf ... / 3 Das Problem

K erwirbt im Jahr 2003 Wohnungseigentum an 2 Wohnungen. Auf Grundlage einer einmaligen Öffnungsklausel in der Gemeinschaftsordnung wandelt K das Wohnungs- im Jahr 2004 zu Teileigentum um und vermietet die Räume an ein Steuerbüro. Nach Beendigung des Mietvertrags beabsichtigt K das Teileigentum zu veräußern, hilfsweise es zu vermieten. Auf Vermittlungsbemühungen des eingescha...mehr

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Vereinbarung: Anspruch auf ... / 1 Leitsatz

Die Möglichkeit, für ein Wohnungseigentum einen um 15 % höheren Verkaufspreis zu erzielen, führt nicht dazu, dass ein Wohnungseigentümer einen Anspruch auf Änderung der Gemeinschaftsordnung dahingehend hat, dass sein Teileigentum in Wohnungseigentum (rück-)umgewandelt wird.mehr

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Bauträgervertrag: Abnahmekl... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nach über 18 Jahren namens der Wohnungseigentümer noch Rechte gegen den Bauträger geltend machen kann. Mängelrechte Der Vorschussanspruch ist ein Mängelrecht, welches 5 Jahre nach der Abnahme verjährt. Gibt es keine Abnahme, gibt es auch keine Verjährung. Allerdings gibt es dann eigentlich...mehr

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Vereinbarung: Anspruch auf ... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall möchte ein Eigentümer sein Teil- in Wohnungseigentum umwandeln. Nach herrschender Meinung handelt es sich bei der Umwandlung um eine Änderung der Gemeinschaftsordnung. Für diese Änderung gibt § 10 Abs. 2 WEG einen Anspruch. Jeder Wohnungseigentümer kann danach eine vom Gesetz abweichende Vereinbarung oder die Anpassung einer Vereinbarung verlangen, so...mehr

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Vertretungsmacht: Missbrauch? / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall fragt sich, ob es für die Wirksamkeit der Kündigung eines Vertrags einer Entscheidung der Wohnungseigentümer bedarf. § 9b Abs. 1 Satz 1 WEG § 9b Abs. 1 Satz 1 WEG soll zum einen den Rechtsverkehr mit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer erleichtern. Wer mit einem Verwalter einen Vertrag schließt, soll nicht befürchten müssen, dass dessen Vertretungsm...mehr

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Wohnungsgrundbuch: Amtswide... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Für den erneuten Antrag gebe es schon kein Rechtsschutzbedürfnis. Im Grundbuch eingetragen sei ein Miteigentumsanteil an einem Grundstück, der verbunden sei mit 2 verschiedenen Sondereigentumsrechten, nämlich einem Wohnungs- und einem Teileigentum. Ein Miteigentumsanteil von 191,51/1.000 an dem Grundstück sei verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung 1 (al...mehr

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Versammlung: Begleitung dur... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es neben der Frage, durch wen sich Wohnungseigentümer K vertreten lassen konnte, um die Frage, wann sich ein Wohnungseigentümer zur Versammlung durch einen Dritten begleiten lassen darf. Begleitung eines Wohnungseigentümers in der Versammlung Der BGH hat im Jahr 1993 auf einen Vorlagebeschluss des KG Berlin entschieden, dass die Versammlungen der W...mehr

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Versammlung: Beginn um 17:0... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob Beschlüsse unter einem formalen Mangel leiden, weil der Versammlungsort und die Versammlungszeit angeblich ermessenfehlerhaft bestimmt worden sind. Versammlungsort Die bei der Auswahl des Versammlungsortes einzuhaltenden Ermessensgrenzen und die jeweiligen Prüfsteine ergeben sich aus der Funktion der Versammlung. Der Versammlung...mehr

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Jahresabrechnung: Schuldner / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Habe ein Wohnungseigentümer vor dem 1.12.2020 Klage auf Erstellung der Jahresabrechnung gegen den Verwalter erhoben und erkläre er im Hinblick auf die während des Berufungsverfahrens zum 1.12.2020 eingetretene Rechtsänderung einen Parteiwechsel auf die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, sei deren Verweigerung der Zustimmung zu dem Parteiwechsel regelmäßig rech...mehr

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Bauliche Veränderung: Einor... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer beschließen, an den Balkonen ein den bauordnungsrechtlichen Anforderungen entsprechendes Geländer anbringen zu lassen und das bestehende Geländer zwecks Beweissicherung zu erhalten. Hintergrund ist, dass die durch den Bauträger angebrachten Balkongeländer bauordnungsrechtlich unzulässig sind, der Bauträger jedoch die Mangelbeseitigung verweigert. Sodan...mehr

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Jahresabrechnung: Schuldner / 5 Hinweis

Problemüberblick Neben prozessualen Fragen – der Wechsel des Beklagten in der Berufungsinstanz – geht es vor allem um die Frage, wer seit dem 1.12.2020 die Jahresabrechnung schuldet. Individualanspruch auf Jahresabrechnung Der BGH geht davon aus, dass ein Wohnungseigentümer gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer einen Individualanspruch auf Erstellung der Jahresabrechnun...mehr

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Bauliche Veränderung: Ordnu... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob eine bauliche Veränderung einen Wohnungseigentümer unbillig benachteiligt und ob für die Antwort auf diese Frage nur auf die Beeinträchtigung durch die Maßnahme selbst oder auf den späteren bloß möglichen Betrieb einer Anlage abgestellt werden darf. Mögliche Nachteile Das AG Ludwigshafen (Urteil v. 26.1.2022, 2p C 88/21, ZWE 202...mehr

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Versammlung: Begleitung dur... / 1 Leitsatz

Die Anwesenheit Dritter ist im Individualinteresse zulässig, wenn ein Wohnungseigentümer im Einzelfall ein berechtigtes Interesse an der Hinzuziehung eines Beraters oder eines Beistands hat, das gewichtiger ist als das Interesse der anderen Wohnungseigentümer, die Versammlung auf den Kreis der Wohnungseigentümer zu beschränken.mehr

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Vertretungsmacht: Missbrauch? / 3 Das Problem

Die Verwaltung kündigt namens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer den (Hausmeister-)Arbeitsvertrag mit Wohnungseigentümer K. Die Wohnungseigentümer haben die Kündigung nicht beschlossen. Fraglich ist, ob K diesen Umstand in seinem Kündigungsrechtsstreit gegenüber der Kündigungserklärung einführen kann.mehr

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Bauliche Veränderung: Ersth... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall steht die Frage im Mittelpunkt, ob ein Wohnungseigentümer berechtigt ist, in das gemeinschaftliche Eigentum einzugreifen, um dieses so herzustellen, wie es seines Erachtens vorgesehen war. Anspruch auf ordnungsmäßige Erstherstellung Jeder Wohnungseigentümer hat einen Anspruch darauf, dass das gemeinschaftliche Eigentum so hergestellt wird, wie es zunäch...mehr

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Versammlung: Beschluss nach... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es vor allem um die Frage, welche Inhalte der Beschluss nach § 23 Abs. 1 Satz 2 WEG haben muss. Die Wohnungseigentümer können danach beschließen, dass Wohnungseigentümer an der Versammlung auch ohne Anwesenheit an deren Ort teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können....mehr

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Bauliche Veränderung: Einor... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es vor allem um die Frage, ob eine Erhaltungsmaßnahme oder eine bauliche Veränderung vorliegt und ob es bei der Zuordnung auf die Ansichten der Wohnungseigentümer ankommt. Einordnung Wie das LG erkennt, können die Wohnungseigentümer nicht bestimmen, wie eine Baumaßnahme einzuordnen ist. Die Einordnung bestimmt das Gesetz nach objektiven Prüfsteinen...mehr

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Versammlung: Erreichbarkeit... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob eine Versammlungsstätte – der Versammlungsraum – auch nach Beginn der Versammlung noch erreichbar sein muss. Erreichbarkeit der Versammlungsstätte Die Versammlungsstätte muss auch nach dem Beginn einer Versammlung weiterhin zumutbar erreichbar sein. Werden die Türen zum Versammlungsraum verschlossen, was zulässig ist, muss siche...mehr

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Jahresabrechnung: Schuldner / 1 Leitsatz

Seit dem 1.12.2020 richtet sich der Anspruch des Wohnungseigentümers auf Erstellung der Jahresabrechnung gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.mehr

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Bauliche Veränderung: Grund... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer gestatten es Wohnungseigentümer X, auf seiner Dachterrasse eine Sauna (Holzaufbau), die nicht im Terrassenboden verankert ist, aufzustellen. Der Ofen in der Sauna wird elektrisch betrieben. Die Grundfläche beträgt ca. 3 × 2,74 m. Gegen diesen Beschluss wendet sich Wohnungseigentümer K. Er sieht sich durch den Aufbau erheblich in seinem "Wohnumfeld" ges...mehr

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Bauträgervertrag: Abnahmekl... / 3 Das Problem

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K macht gegen Bauträger B einen Vorschussanspruch für Mangelbeseitigungskosten sowie Schadensersatz wegen behaupteter Mängel geltend. B hatte die Wohnungseigentumsanlage im Jahr 1988 errichtet. In den mit den Erwerbern abgeschlossenen Kaufverträgen ist zur Abnahme das Folgende geregelt: "Das gemeinschaftliche Eigentum wird für die Wohn...mehr

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Versammlung: Begleitung dur... / 4 Die Entscheidung

Das AG meint, die Beschlüsse seien nicht deshalb für ungültig zu erklären, weil sie unter Verletzung des Grundsatzes der Nichtöffentlichkeit gefasst worden seien. Denn die Anwesenheit Dritter sei im Individualinteresse zulässig, wenn der einzelne Wohnungseigentümer ein berechtigtes Interesse an der Hinzuziehung eines Beraters oder eines Beistands habe, das gewichtiger sei al...mehr

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Wohnungsgrundbuch: Amtswide... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K hält es nicht für richtig, dass Wohnungseigentümer B ein Wohnungseigentums- und ein von B erworbenes Teileigentumsrecht miteinander verbunden hat. Seinen Antrag auf Amtswiderspruch weist das Grundbuchamt im Jahr 2020 indes ab. Seine als Beschwerde ausgelegte Eingabe weist das OLG – auch im Jahr 2020 – zurück. Es meint, durch die Vereinigung sei ein gemis...mehr

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Vertretungsmacht: Missbrauch? / 1 Leitsatz

Eine vom Verwalter namens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ausgesprochene Kündigung des mit einem Wohnungseigentümer geschlossenen (Hausmeister-)Arbeitsvertrags ist grundsätzlich von der Vertretungsmacht nach § 9b Abs. 1 WEG umfasst. Der im Innenverhältnis fehlende Beschluss der Wohnungseigentümer führt nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung nach § 180 BGB.mehr

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Bauliche Veränderung: Ordnu... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer gestatten es Wohnungseigentümer X, auf dem Balkon seiner Wohnung ein Klima-Splitgerät zu installieren. In dem Beschluss wird das Klima-Splitgerät wie folgt beschrieben: "Energieeffizienzklasse – Kühlen: A++, Außengerät Schalldruckpegel: 50 dBA – im Regelbetrieb deutlich leiser. Die Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzges...mehr

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Bauliche Veränderung: Grund... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob die Aufstellung einer Sauna eine grundlegende Umgestaltung ist oder zu einer unbilligen Benachteiligung führt. Grundlegende Umgestaltung Der Begriff "grundlegende Umgestaltung" ist enger zu verstehen als der Begriff der Änderung der Eigenart im bisherigen Recht. Ob eine grundlegende Umgestaltung anzunehmen ist, muss damit im Ein...mehr

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Gestattungsbeschluss: Blank... / 1 Leitsatz

Gestatten die Wohnungseigentümer ein Balkonkraftwerk oder eine Split-Klimaanlage, muss der Beschluss die näheren Umstände des konkreten Einbaus enthalten. Insbesondere muss den Wohnungseigentümern klar sein, welche Auswirkungen das Gerät auf das optische Erscheinungsbild und Immissionen hat.mehr

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Versammlung: Beginn um 17:0... / 3 Das Problem

Die Verwaltung lädt die Wohnungseigentümer zu einer Versammlung in ihr Verwalterbüro nach Norderstedt, um dort die Versammlung abzuhalten. Die Wohnungseigentumsanlage befindet sich südlich von Norderstedt in Hamburg. Als Versammlungszeit bestimmt die Verwaltung 17:00 Uhr an einem Werktag. Gegen die auf der Versammlung gefassten Beschlüsse geht Wohnungseigentümer K vor. Er be...mehr

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Versammlung: Beschluss nach... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer beschließen zu TOP 2 wie folgt: "Die Wohnungseigentümergemeinschaft beschließt, dass es den Eigentümern für die nächsten Eigentümerversammlungen gemäß § 23 Absatz 1 Satz 2 Wohnungseigentumsgesetz gestattet ist, an der Versammlung auch ohne physische Anwesenheit am Versammlungsort teilzunehmen und dabei im Wege einer elektronischen Kommunikation: 1. die...mehr

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Müllabwurfschächte: Beschlu... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, ob die Wohnungseigentümer – gegebenenfalls nach § 20 Abs. 1 WEG – beschließen können, eine Einrichtung bloß stillzulegen. Begriff der Verwaltung Es ist kein Gegenstand der Verwaltung, das gemeinschaftliche Eigentum aufzugeben. Gemeinschaftliches Eigentum kann auch nicht dadurch – wirtschaftlich betrachtet – aufgegeben werden, dass ...mehr

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Gebührenstreitwert: Künftig... / 3 Das Problem

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K beantragt unter anderem, Wohnungseigentümer B zur Zahlung fälliger Vorschüsse zur Kostentragung für Zeiträume von August 2022 bis April 2023 von insgesamt 1.926,36 EUR (Antrag zu 1) und zur Zahlung künftig – ab 5.5.2023 – fälliger Vorschüsse von monatlich 236,73 EUR zu verurteilen, bis wirksam über neue Vorschüsse beschlossen sei. De...mehr

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Gestattungsbeschluss: Blank... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer fassen zu TOP 1 folgenden Beschluss: "Die Wohnungseigentümergemeinschaft genehmigt die Montage einer Split-Klimaanlage innerhalb des Balkonbereichs und die dazu benötigte Kernbohrung durch die Außenwand. Die Montage muss fachgerecht ausgeführt werden. Die Kosten trägt der jeweilige Eigentümer der Wohnung. Künftige Wartungs- und Instandhaltungskosten ei...mehr

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Versammlung: Begleitung dur... / 3 Das Problem

In der Einladung zur Versammlung heißt es: "Nur der im Grundbuch eingetragene Eigentümer oder sein Vollmachtnehmer haben das Recht zur Teilnahme und Abstimmung. Ehepartner, Verwandte, Berater usw. sind zur Versammlung nur dann zugelassen, wenn der Eigentümer aufgrund körperlicher Gebrechen ohne Hilfsperson selbst an der Versammlung nicht teilnehmen könnte. Es wird noch einma...mehr

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Versammlung: Erreichbarkeit... / 3 Das Problem

Die Versammlung beginnt, wie angekündigt, um 17:00 Uhr im Verwalterbüro. Mit ihrem Beginn werden die Türen verschlossen. Die Wohnungseigentümer fassen mehrere Beschlüsse. Gegen diese geht Wohnungseigentümer K vor. Er trägt vor, er habe die auswärtig liegende Versammlungsstätte verkehrsbedingt erst um 17:05 Uhr erreicht. Er habe die Versammlungsstätte nicht betreten können, w...mehr

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Nachschuss-Beschluss: Verjä... / 4 Die Entscheidung

Mit einem geringen Erfolg! Die Beschlüsse seien auf der Grundlage des Parteivorbringens zwar anfechtbar gewesen, aber nicht nichtig. Ein Beschluss, mit dem die Wohnungseigentümer im Einzelfall – bezogen auf eine konkrete Jahresabrechnung – von den Vorgaben der Heizkostenverordnung abwichen, sei nicht nichtig, sondern lediglich anfechtbar (Hinweis auf BGH, Urteil v. 22.6.2018...mehr

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Jahresabrechnung: Schuldner / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K verklagt im Jahr 2018 die Verwalterin B1 auf Erstellung und Übergabe der Gesamtjahresabrechnung sowie der Einzeljahresabrechnungen für seine 2 Wohnungseigentumsrechte für das Jahr 2016. Das AG verurteilt B1 im November 2019 unter Klageabweisung im Übrigen, die Heizkostenabrechnungen für die Wohnungen des Klägers für das Jahr 2016 zu erstellen und vorzule...mehr

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Vertretungsmacht: Missbrauch? / 4 Die Entscheidung

Das LAG verneint die Frage! Die Kündigungserklärung sei von der gesetzlichen Vertretungsmacht der Verwalterin nach § 9b Abs. 1 Satz 1 WEG gedeckt. Auch wenn man davon ausgehe, dass die von der Verwalterin im Namen der Beklagten ausgesprochene Kündigung des mit dem Kläger bestehenden Arbeitsverhältnisses im Innenverhältnis zur Beklagten nicht von der Geschäftsführungsbefugnis...mehr

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Bauliche Veränderung: Ersth... / 3 Das Problem

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K verlangt von Wohnungseigentümer B im Wege der einstweiligen Verfügung, es zu unterlassen, eine Brandschutztür einzubauen, für die es keine Gestattung gebe. B meint, zum Einbau ohne Gestattung berechtigt zu sein. Er habe das Dach-/Speichergeschoss zur Nutzung für Wohnzwecke ausgebaut. Der Einbau der Brandschutztür beruhe auf Auflagen,...mehr

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Nachschuss-Beschluss: Verjä... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, wann die Verjährung für Vor- und Nachschüsse beginnt. Hausgeld und Verjährung Die Ansprüche auf Zahlung von Hausgeld verjähren nach § 195 BGB grundsätzlich in 3 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt am Ende des Jahres, in dem das jeweilige Hausgeld fällig war (§ 199 Abs. 1 BGB). Der Beschluss nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG führt nicht ...mehr

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Gebührenstreitwert: Künftig... / 5 Hinweis

Problemüberblick In dem Fall geht es um die Frage, ob sich der Gebührenstreitwert für eine Klage auf Zahlung künftiger Vorschüsse (§ 258 ZPO) gemäß § 48 Abs. 1 Satz 1 GKG in Verbindung mit § 9 ZPO nach dem 3,5-fachen Jahresbetrag richtet, wenn es eine Fortgeltungsklausel gibt. Das wird gegen LG Karlsruhe, Beschluss v. 8.7.2022, 11 T 42/22, mit Anm. Elzer, ZMR 2022, 922, und m...mehr

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Bauliche Veränderung: Grund... / 4 Die Entscheidung

Die Anfechtungsklage hat keinen Erfolg! Es liege keine grundlegende Umgestaltung vor. Grundlegend sei eine Umgestaltung nur dann, wenn sie der Wohnungseigentumsanlage als Ganzes unter Gesamtbetrachtung aller Umstände des Einzelfalls ein neues Gepräge gebe. Dies sei nicht der Fall. Bezugspunkt sei dabei nicht nur der rechte Seitenflügel mit der Dachterrasse im 3. Obergeschoss...mehr

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Bauliche Veränderung: Einor... / 4 Die Entscheidung

Das LG meint, ein Beschluss nach § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG oder § 21 Abs. 5 Satz 1 WEG sei nicht ersichtlich und könne daher nicht angegriffen werden. Der Umlageschlüssel sei nach der Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses mitgeteilt worden. Die Abstimmung habe ihn nicht erfasst. Die Berufung habe hingegen Erfolg, soweit sich K gegen den Beschluss über die Sonderumlage wende. E...mehr