Fachbeiträge & Kommentare zu Wirtschaftsprüfer

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Prospekthaftung

Rz. 211 [Autor/Zitation] Das Testat des Abschlussprüfers oder eine sonstige Bescheinigung kann auch in einen Verkaufsprospekt aufgenommen werden (s. BGH v. 12.3.2020 – VII ZR 236/19, BeckRS 2020, 8216 Rz. 2, 39). Fraglich ist, ob der Abschlussprüfer im Falle der Unrichtigkeit des Bestätigungsvermerks oder der Bescheinigung aus dem Titel der Prospekthaftung in Anspruch genomme...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Billigung erlaubter Nichtprüfungsleistungen

Rz. 213 [Autor/Zitation] Art. 5 Abs. 4 UAbs. 1 APrVO enthält eine zusätzliche Beschränkung für die Erbringung anderer als der verbotenen, also erlaubter, Nichtprüfungsleistungen. Demnach dürfen der Abschlussprüfer und die Mitglieder seines Netzwerks erlaubte Nichtprüfungsleistungen nur dann erbringen, wenn der Prüfungsausschuss des geprüften Unternehmens diese Leistung billig...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Allgemeines

Rz. 44 [Autor/Zitation] Im Regelfall wird der Abschlussprüfer durch die Gesellschaft bestellt. Dies geschieht in mehreren Verfahrensschritten, die sämtlich vollzogen sein müssen, um die Stellung als gesetzlicher Abschlussprüfer zu begründen (vgl. Rz. 187):mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Gesetzliche Einschränkungen

Rz. 74 [Autor/Zitation] Die Stellungnahme des Abschlussprüfers zur Beurteilung der Lage des Unternehmens durch die gesetzlichen Vertreter setzt grds. einen Lagebericht voraus, in dem die gesetzlichen Vertreter eine solche Beurteilung abgegeben haben. Darüber hinaus ist die Stellungnahme nach dem Gesetzeswortlaut nur erforderlich, soweit die geprüften Unterlagen und der Lagebe...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Prüfungsplanung

Rz. 831 [Autor/Zitation] Der Abschlussprüfer hat die Prüfung so zu planen, dass eine wirksame Prüfungsdurchführung sichergestellt ist. Dies beinhaltet auch die Festlegung des Prüfungsumfangs sowie der zeitlichen Planung und Steuerung der Prüfung sowie die Bestimmung von Art, zeitlicher Einteilung und Ausmaß der geplanten Prüfungshandlungen (ISAE 3000 (Revised) Rz. 40). Der Ab...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Prüfungsumfang, Bestellung, Auskunftsrechte

Rz. 20 [Autor/Zitation] Nach § 6 Abs. 1 Satz 2 PublG sind eine Reihe von Prüfungsvorschriften des HGB sinngemäß anzuwenden, aufgrund der dynamischen Verweise jeweils in ihrer aktuell geltenden Fassung (vgl. Rz. 12). Bei der Anwendung dieser Vorschriften sind zT Besonderheiten zu beachten, die im Folgenden dargestellt werden. Rz. 21 [Autor/Zitation] § 316 Abs. 3 HGB regelt die P...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 320 Abs. 1 verpflichtet die gesetzlichen Vertreter der KapGes. dem Abschlussprüfer den Jahresabschluss, den Lagebericht und den gesonderten nichtfinanziellen Bericht unverzüglich nach der Aufstellung vorzulegen. Weiterhin haben sie ihm zu ermöglichen, die Bücher und Schriften, die Vermögensgegenstände und Schulden, insbes. die Kasse und die Bestände a...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Identifizierung und Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Darstellungen

Rz. 833 [Autor/Zitation] Der Abschlussprüfer muss geeignete Personen im Hinblick auf folgende Sachverhalte befragen (ISAE 3000 (Revised) Rz. 45): ob sie Kenntnisse von begangenen oder vermuteten Verstößen haben, die sich auf die elektronische Wiedergabe des JA, Lageberichts, Konzernabschlusses und Konzernlageberichts auswirken; ob die Unternehmensleitung über die Funktion einer...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Fehlen der nach § 319 Abs. 1 erforderlichen Berufszulassung

Rz. 266 [Autor/Zitation] Liegt aufgrund eines Verstoßes gegen Abs. 1 keine Eignung als Abschlussprüfer vor, weil der gewählte Prüfer nicht zur Durchführung der gesetzlichen Abschlussprüfung befähigt ist, muss für die Rechtsfolgen zum einen nach dem Zeitpunkt des Nichtvorliegens/Entfallens der Prüferbefähigung und zum anderen zwischen den Folgen für den geprüften Abschluss und...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Grundlagen

Rz. 680 [Autor/Zitation] Unter dem Begriff des Prüfungsumfangs (vgl. Rz. 10) versteht man die Prüfungshandlungen, die ein Prüfer im Einzelfall für notwendig erachtet, um die Ziele der Prüfung zu erreichen. Das Ziel einer Prüfung ist es im Allgemeinen, das Vertrauen von Zielpersonen zum Prüfungsgegenstand zu erhöhen, indem der Prüfer ein oder mehrere Prüfungsurteile über den P...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Ausreichende angemessene Prüfungsnachweise

Rz. 305 [Autor/Zitation] Der maßgebliche internationale Prüfungsstandard zu Prüfungsnachweisen im Rahmen der Prüfung von JA und Konzernabschlüssen ist ISA 500 "Audit Evidence" (deutscher Titel gemäß ISA [DE] 500: "Prüfungsnachweise"; vgl. auch Küster/Bernhardt, WPg 2015, 1212). ISA 500 ist anwendbar auf die Prüfung von Abschlüssen für Zeiträume beginnend am oder nach dem 15.1...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 4 [Autor/Zitation] Die Pflichtprüfung durch sachverständige Abschlussprüfer iSd. § 319 soll das Vertrauen in die Finanzberichterstattung (ISA [DE] 200, Rz. 3) und damit das Institutionenvertrauen in KapGes. stärken (vgl. auch Weber in Großkomm. HGB6, § 323 Rz. 1; Quick, BB 34/2020, I; BGH v. 21.11.2018 – VII ZR 1/18, AG 2019, 461; für Österreich OGH v. 10.9.2012, 10 Ob 88...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Gesellschaften anderer Rechtsform

Rz. 135 [Autor/Zitation] Gesellschaften anderer Rechtsformen sind vor allem Personengesellschaften (bspw. OHG, KG). Für Personengesellschaften iSd. § 264a, insbes. die GmbH & Co. KG, gelten die Ausführungen zur GmbH (Rz. 118 ff.). Das Recht der Personengesellschaft ist ebenfalls weitgehend dispositiv, so dass im Gesellschaftsvertrag vielfältige Regelungsmöglichkeiten im Hinbl...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] § 319b sichert die innere und äußere Unabhängigkeit eines in ein Netzwerk eingebundenen Abschlussprüfers. Dafür statuiert die Netzwerkregelung aber keine eigenen netzwerkspezifischen Ausschlussgründe, sondern dehnt die bestehenden Ausschlussgründe des § 319 auf das Netzwerk des Abschlussprüfers aus, soweit diese im jeweiligen Einzelfall, zB durch die so...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. 15%-Grenze (Honorarabhängigkeit)

Rz. 198 [Autor/Zitation] Art. 4 Abs. 3 APrVO enthält noch eine weitere Honorargrenze, die allerdings in der Praxis eine geringere Bedeutung hat als die 70%-Grenze, da die meisten PIE durch vergleichsweise große Abschlussprüfungsgesellschaften geprüft werden, bei denen sich die vereinnahmten Honorare auf zahlreiche Mandate verteilen. Zur Vermeidung eines übermäßigen wirtschaft...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Berechnungsweise und einzubeziehende Leistungserbringer/-empfänger

Rz. 195 [Autor/Zitation] Zur Berechnung der 70%-Grenze werden die Honorare der letzten drei GJ aufaddiert und durch drei geteilt, um den "Durchschnitt" (gemeint ist unstrittig das arithmetische Mittel) zu errechnen. Dieser Durchschnitt wird anschließend mit 70 % multipliziert, um die Honorargrenze für die Nichtprüfungsleistungen zu bestimmen. Die Summe der Honorare für Nichtp...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Allgemeines

Rz. 365 [Autor/Zitation] Der Antrag an das Gericht muss die Gründe darlegen, aus denen heraus die Bestellung eines anderen Abschlussprüfers angestrebt wird (vgl. Bormann in BeckOGK HGB, § 318 Rz. 192 ff. [1/2024]). Dabei muss der Antragsteller Tatbestände darlegen, die objektiv die Besorgnis rechtfertigen, dass der Prüfer befangen ist oder dass ein sonstiger die Abberufung re...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Externe Rotation und Höchstlaufzeit des Prüfungsmandats

Rz. 272 [Autor/Zitation] Art. 17 Abs. 1 APrVO schreibt bei Unternehmen von öffentlichem Interesse eine Höchstlaufzeit des Prüfungsmandats von zehn Jahren vor, mit der Verpflichtung sodann einen (externen) Prüferwechsel (sog. externe Rotation) vorzunehmen. Durch das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) v. 3.6.2021 (BGBl. I 2021, 1534) wurde § 318 Abs. 1a aufgehoben und...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsentwicklung

Rz. 40 [Autor/Zitation] Durch die Vierte Richtlinie des Rates v. 25.7.1978 aufgrund von Artikel 54 Absatz 3 Buchstabe g) des Vertrages über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen (RL 78/660/EWG – Jahresabschluss-Richtlinie oder 4. EG-Richtlinie; ABl. EG 1978 Nr. L 222, 11) wurde in Art. 51 die Pflicht geregelt, dass bestimmte Gesellschaften ihren Jahre...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Rechtsfolgen der Kündigung

Rz. 472 [Autor/Zitation] Durch die Kündigung aus wichtigem Grund endet nicht nur der schuldrechtliche Prüfungsvertrag. Gleichzeitig verliert der Prüfer auch seine Stellung als gesetzlicher Abschlussprüfer. Diese Rechtsfolge tritt automatisch ein, da mit der Kündigung ein Teilakt der Bestellung als zusammengesetztes Rechtsinstitut (vgl. Rz. 187) ex nunc entfällt. Einer besonde...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Ermittlung der Kennziffern

Rz. 33 [Autor/Zitation] Konzernrechnungslegungspflicht besteht, wenn zwei der drei Größenkriterien Umsatzerlöse, Bilanzsumme und Zahl der Arbeitnehmer an mindestens drei aufeinander folgenden Konzernabschlussstichtagen überschritten werden. Wie im HGB (§§ 267, 293 HGB) ist dabei unbeachtlich, ob zu allen drei Abschlussstichtagen die gleichen oder unterschiedliche Kriterien üb...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Anwendung kraft Satzungswerk der Wirtschaftsprüferkammer

Rz. 137 [Autor/Zitation] Die WPK hat die Netzwerkregelung 2010 in das Satzungswerk der WPK überführt. Sie ist dort an die Stelle des früheren Zurechnungstatbestands der kundgemachten Kooperation getreten (Gelhausen/Precht, WPK Magazin 1/2010, 29, 31). Rz. 138 [Autor/Zitation] § 31 Abs. 1 Satz 1 BS WP/vBP verpflichtet WP/vBP, bei allen gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen ihre ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / H. Berufsrechtliche Folgen einer Verletzung der besonderen Pflichten des Abs. 1

Rz. 215 [Autor/Zitation] Ein WP/vBP, der seine Berufspflichten schuldhaft verletzt, muss mit der Verhängung einer berufsaufsichtlichen Maßnahme rechnen (§ 67 Abs. 1, § 130 Abs. 1 Satz 1 WPO). Unter den Voraussetzungen des § 67a WPO kann gegen Auflage zur Zahlung eines Geldbetrags vorläufig von der Verhängung einer berufsaufsichtlichen Maßnahme abgesehen werden. Als berufsaufs...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / g) Änderungen durch das CSRD-UmsG

Rz. 101 [Autor/Zitation] Das CSRD-UmsG transformiert die Regelungen der "Corporate Sustainability Reporting Directive" (CSRD, Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie; vgl. RL (EU) 2022/2464 v. 14.12.2022, ABl. EU 2022 Nr. L 322, 15) in deutsches Recht. Das Gesetzgebungsverfahren dazu sollte nach den Richtlinienvorgaben bis zum 6.7.2024 abgeschlossen sein. Ein früherer Ums...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Anzuwendende "Bestimmungen dieses Unterabschnitts"

Rz. 21 [Autor/Zitation] Nach § 324a Abs. 1 Satz 1 sind die "Bestimmungen dieses Unterabschnitts, die sich auf den Jahresabschluss beziehen, … auf einen Einzelabschluss nach § 325 Abs. 2a entsprechend anzuwenden". "Bestimmungen dieses Unterabschnitts" sind diejenigen des dritten Buchs zweiter Abschnitt dritter Unterabschnitt "Prüfung" und damit die Vorschriften der §§ 316 bis ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Aufgliederung und Erläuterung der Posten des Jahresabschlusses (Abs. 2 Satz 5)

Rz. 157 [Autor/Zitation] Das KonTraG hat die Pflicht zur Aufgliederung und ausreichenden Erläuterung der Posten des JA gegenüber dem bisherigen Recht eingeschränkt (krit. zur Gesetzesänderung Ludewig, WPg 1998, 595, 598 f.; aA Pfitzer in Dörner/Menold/Pfitzer2, 649, 668, der in der gesetzlichen Neuregelung lediglich die Umsetzung bereits existierender Berichtsgrundsätze sieht...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Jahresabschluss und Lagebericht

Rz. 71 [Autor/Zitation] § 316 Abs. 1 Satz 1 bestimmt als Gegenstand der Abschlussprüfung den JA und den Lagebericht von KapGes. Zum prüfungspflichtigen JA gehören Bilanz, GuV und Anhang; bei der nicht zur Konzernrechnungslegung verpflichteten kapitalmarktorientierten KapGes. kommen die Kapitalflussrechnung und der Eigenkapitalspiegel sowie ggf. (Wahlrecht) die Segmentberichte...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Voraussetzungen für die Erteilung eines Bestätigungsvermerks und inhaltliche Besonderheiten

Rz. 700 [Autor/Zitation] Wird die Rechnungslegung zB der Einzelkaufleute oder der Personenhandelsgesellschaften, die mit ihrer Rechnungslegung nicht unter die im PublG normierte Prüfungspflicht fallen, oder der nicht prüfungspflichtigen kleinen KapGes. (einschließlich Kleinstkapitalgesellschaft) freiwillig geprüft und soll das Ergebnis der Prüfung in einem Bestätigungsvermerk...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Prüfungspflichten nach dem KWG

Rz. 17 [Autor/Zitation] Die zentralen Prüfungspflichten des KWG und weiterer aufsichtsrechtlicher Gesetze und EU-Verordnungen ergeben sich aus § 29 KWG und untergliedern sich übergeordnet in die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Instituts (§ 29 Abs. 1 Satz 1 KWG), der Erfüllung von Anzeigepflichten, wie bspw. nach § 24 KWG, aus dem Kreditmeldewesen (Groß- und Millio...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Verfahren bei der Gesellschaft

Rz. 484 [Autor/Zitation] Nach Eingang der Kündigungserklärung haben die gesetzlichen Vertreter die Kündigung dem AR, der nächsten HV oder bei GmbH den Gesellschaftern mitzuteilen (§ 318 Abs. 7 Satz 1). Die Mitteilungspflicht besteht also gegenüber dem Aufsichtsorgan (bei der GmbH nur, soweit ein solches eingesetzt ist) und gegenüber den Gesellschaftern. Dabei kann bei der AG ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Einklang mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen

Rz. 692 [Autor/Zitation] Alle Aussagen im Lagebericht sind vom Abschlussprüfer darüber hinaus darauf zu prüfen, ob sie mit seinen bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang stehen. Dies gilt auch für Aussagen im Lagebericht, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage betreffen. Allerdings hat der Abschlussprüfer in den Fällen, in denen er diesbezüglich zwar einen E...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Berichterstattung und Kommunikation

Rz. 880 [Autor/Zitation] ISAE 3000 (Revised) Rz. 67 ff. stellt insbes. folgende Anforderungen an einen Prüfungsvermerk: Schriftform, klare Formulierung des Prüfungsurteils (ISAE 3000 (Revised) Rz. 67), klare Trennung des Prüfungsurteils von Informationen, die das Prüfungsurteil nicht betreffen (ISAE 3000 (Revised) Rz. 68), Mindestelemente des Prüfungsvermerks (ISAE 3000 (Revised...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / K. Rechtsfolgen von Verstößen gegen § 318

Rz. 493 [Autor/Zitation] Wählt das zuständige Organ der Gesellschaft entgegen § 318 Abs. 1 Satz 1 bis 3 bis zum Ablauf des GJ keinen Abschlussprüfer, zieht dies keine Sanktionen nach sich. Um dennoch die Bestellung eines Prüfers zu sichern, greift mit Ablauf des GJ die Pflicht der gesetzlichen Vertreter, einen Antrag auf gerichtliche Bestellung zu stellen (§ 318 Abs. 4 Satz 1...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Besonderheiten im Insolvenzverfahren

Rz. 136 [Autor/Zitation] Nach § 155 Abs. 3 Satz 1 InsO wird der Abschlussprüfer im Insolvenzverfahren ausschließlich durch das Gericht auf Antrag des Verwalters bestellt; für eine Mitwirkung der regulären Wahlorgane bleibt danach kein Raum. Wenn für das GJ vor Eröffnung des Verfahrens bereits ein Abschlussprüfer bestellt ist, wird die Wirksamkeit dieser Bestellung durch die E...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Bestandsgefährdend

Rz. 131 [Autor/Zitation] Nach Abs. 2 Satz 3 ist im Prüfungsbericht darauf einzugehen, ob der Abschluss insgesamt unter Beachtung der GoB ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der KapGes. vermittelt. Die Vorschrift wurde durch das KonTraG in § 321 eingefügt, damals als Satz 2. Der heutige Satz 3 entspricht Satz 2 idF de...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Anspruch auf Erteilung

Rz. 615 [Autor/Zitation] Liegen die Voraussetzungen für die Erteilung eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerks vor, so hat die Gesellschaft einen Rechtsanspruch auf seine Erteilung (vgl. zB Ebke in MünchKomm. HGB5, § 322 Rz. 4 mwN; Stenger in Hense/Ulrich4, § 43 WPO Rz. 499; zweifelnd Schulze-Osterloh, ZGR 1976, 411; zum Rechtscharakter des Prüfungsvertrags vgl. § 318 Rz....mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Überblick

Rz. 220 [Autor/Zitation] § 324 selbst beschreibt konkret nur die spezielle subsidiäre Aufgabe des Prüfungsausschusses, den Gesellschaftern einen Vorschlag für die Wahl des Abschlussprüfers zu machen, wenn die KapGes. keinen AR oder Verwaltungsrat hat oder wenn der AR oder Verwaltungsrat für den Vorschlag nicht zuständig ist (Abs. 2 Satz 5; Rz. 366 ff.). Der Gesetzestext ("wen...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Prüfungsumfang, Bestellung, Auskunftsrechte

Rz. 24 [Autor/Zitation] § 316 Abs. 3 HGB regelt die Pflicht zur Prüfung bei Änderung ua. eines zu prüfenden Konzernabschlusses, Konzernlageberichts (nach Vorlage des Prüfungsberichts) oder des Prüfungsgegenstands nach § 317 Abs. 3a HGB. Für diese sog. (Konzern-)Nachtragsprüfung existieren im Gegensatz zur Nachtragsprüfung eines geänderten JA (vgl. § 8 Abs. 3 Satz 1 und 2 Publ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Grundlagen und Prüfungsurteile

Rz. 930 [Autor/Zitation] Unter dem Begriff des Prüfungsumfangs (vgl. Rz. 10) versteht man die Prüfungshandlungen, die ein Prüfer im Einzelfall für notwendig erachtet, um die Ziele der Prüfung zu erreichen. Das Ziel einer Prüfung ist es im Allgemeinen, das Vertrauen von Zielpersonen zum Prüfungsgegenstand zu erhöhen, indem der Prüfer ein oder mehrere Prüfungsurteile über den P...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Verantwortung im Zusammenhang mit der Unternehmensfortführung

Rz. 165 [Autor/Zitation] Aussagen zur Verantwortung der Abschlussprüfer im Zusammenhang mit der Unternehmensfortführungsannahme waren im Standardsetzungsprozess zu ISA 700 (Revised) ein viel diskutiertes Thema (vgl. IAASB, Basis for Conclusions, January 2015, Rz. 79 ff.). Aufgrund der Wirtschafts- und Finanzmarktkrise 2008/09 war das öffentlichen Interesse an einer stärkeren ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Voraussetzungen und Anwendungsfälle

Rz. 647 [Autor/Zitation] Erkennen Abschlussprüfer nach Erteilung des Bestätigungsvermerks, dass die Voraussetzungen dafür nicht vorgelegen haben und er daher zu Unrecht erteilt wurde bzw. unter wesentlichen Mängeln leidet, müssen sie den Bestätigungsvermerk widerrufen (vgl. zB KG Berlin v. 19.9.2000 – 2 W 5362/00, AG 2001, 187 mwN; Bormann in BeckOGK HGB, § 322 Rz. 118 [11/20...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Gerichtliches Verfahren

Rz. 401 [Autor/Zitation] Über den Antrag nach § 318 Abs. 3 entscheidet nach § 376 Abs. 1 FamFG das Amtsgericht. Örtlich zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bereich die Gesellschaft ihren Sitz hat (§ 14 AktG; § 377 Abs. 1 FamFG), oder, wenn die Führung des HR für mehrere Amtsgerichte einem Amtsgericht übertragen ist, das registerführende Gericht (§ 376 Abs. 2 FamFG). Bei ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Inhalt einer Prüfung

Rz. 79 [Autor/Zitation] Gegenstand und Umfang einer Prüfung wird in § 317 bestimmt und in § 317 Abs. 4 bei börsennotierten Aktiengesellschaften gesetzlich erweitert. Rz. 80 [Autor/Zitation] § 317 Abs. 5 bestimmt, dass der Abschlussprüfer die internationalen Prüfungsstandards anzuwenden hat, in Abs. 6 wird dies um nationale Besonderheiten erweitert. Diese Regelungen betreffen da...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Fehlende Wahl (Abs. 4 Satz 1)

Rz. 424 [Autor/Zitation] Ein Abschlussprüfer ist nicht gewählt, wenn das Wahlorgan nicht tätig geworden ist oder eine Beschlussfassung nicht oder nicht wirksam zustande gekommen ist. Dies gilt auch für die Fälle der Nichtigkeit oder der – erfolgreichen – Anfechtung des Wahlbeschlusses, da auch in diesen Fällen ein Prüfer nicht wirksam gewählt wurde und damit nicht weggefallen...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Steuerberatungsleistungen

Rz. 222 [Autor/Zitation] Art. 5 Abs. 1 UAbs. 2 Buchst. a APrVO verbietet zahlreiche Steuerberatungsleistungen im Einzelnen. Darüber hinaus ist auch die "Steuerberatung im Zusammenhang mit der Erbringung von Steuerberatungsleistungen" vom Verbot erfasst (Art. 5 Abs. 1 UAbs. 2 Buchst. a UBuchst. vi APrVO). Das Verbot der "Steuerberatung im Zusammenhang mit der Erbringung von St...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Bestellung bei Versicherungsunternehmen

Rz. 296 [Autor/Zitation] Bis zum Inkrafttreten des FISG erfolgte die Bestellung des Abschlussprüfers bei Versicherungsunternehmen abweichend von § 318 Abs. 1 Satz 1 durch den AR bzw. das vergleichbare Organ bei VVaG (vgl. Schärtl in BeckOK HGB45, § 341k Rz. 18; vgl. ADS6, § 318 Rz. 279). Diese Ausnahmevorschrift (§ 341k Abs. 2 Satz 1 aF), die Art. 16 Abs. 1 UAbs. 2 Satz 2 APr...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Zustandekommen des Prüfungsvertrags

Rz. 449 [Autor/Zitation] In den Verfahren nach § 318 Abs. 3 und 4 wird der Abschlussprüfer durch das Gericht bestellt. Er erhält die Stellung eines gesetzlichen Abschlussprüfers, ohne dass es hierbei einer Mitwirkung der zu prüfenden Gesellschaft oder ihrer Organe bedarf. Die gerichtliche Bestellung ersetzt also sowohl die Wahl des Prüfers als auch die Auftragserteilung. Denn...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Vorlagepflicht (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 19 [Autor/Zitation] Jahresabschluss und Lagebericht und ggf. der gesonderte nichtfinanzielle Bericht sind unverzüglich, dh. ohne schuldhaftes Zögern (vgl. § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB), nach der Aufstellung dem Abschlussprüfer vorzulegen. Da nach § 264 Abs. 1 Satz 2 bei prüfungspflichtigen Gesellschaften JA und Lagebericht innerhalb der ersten drei Monate des GJ für das vergan...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Schriftliche Erklärungen

Rz. 860 [Autor/Zitation] Der Abschlussprüfer muss von den Mitgliedern des vertretungsberechtigten Organs des Emittenten schriftliche Erklärungen darüber einholen (ISAE 3000 (Revised) Rz. 56), dass sie dem Abschlussprüfer alle Informationen zur Verfügung gestellt haben, die aus ihrer Sicht relevant für die Prüfung sind, und dass sie die Erstellung der ESEF-Unterlagen in Übereins...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Regelungsgehalt, Bedeutung und Reichweite der Vorschrift

Rz. 345 [Autor/Zitation] Nach § 322 Abs. 3 Satz 2 kann ein Abschlussprüfer in den Bestätigungsvermerk "zusätzlich einen Hinweis auf Umstände aufnehmen, auf die er in besonderer Weise aufmerksam macht, ohne den Bestätigungsvermerk einzuschränken". Obwohl die Vorschrift in Abs. 3 zur Regelung des uneingeschränkten Bestätigungsvermerks normiert ist, kann ein solcher Hinweis zusä...mehr