Fachbeiträge & Kommentare zu Wirtschaftsprüfer

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.2.2 Dokumentationsvoraussetzungen

Rz. 692 Materielle Voraussetzung der Abzugsfähigkeit ist, dass die Aufwendungen und die betriebliche Veranlassung der geschäftlichen Bewirtung in standardisierter Form schriftlich dokumentiert werden. Diese Dokumentation dient der Erleichterung der Nachprüfung durch die Finanzverwaltung und der Einschränkung von Missbrauchsmöglichkeiten im Bewirtungswesen.[1] § 4 Abs. 7 EStG...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Länderbezogene Berichtersta... / 3 Hinweise

Neben dem "steuerlichen" bzw. nicht-öffentlichen CbCR, der ausschließlich von den Finanzbehörden bzw. Abschlussprüfern eingesehen werden darf, besteht auf EU-Ebene eine darüber hinausgehende Verpflichtung zur Erstellung und Offenlegung eines Ertragsteuerinformationsberichts, sog. Public CbCR. In Deutschland wurde die entsprechende EU-Richtlinie in § 342 ff. HGB umgesetzt. Der...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 7.2 Bilanzberichtigung

Rz. 433 Eine Bilanzberichtigung hat zu erfolgen, wenn die Bilanz unrichtig ist, weil zwingende handels- und steuerrechtliche Grundsätze und Vorschriften nicht berücksichtigt worden sind. Eine Bilanzberichtigung liegt vor, wenn ein unrichtiger Bilanzansatz durch einen richtigen ersetzt werden soll. Die Bilanzberichtigung kann alle Positionen der Bilanz hinsichtlich Ansatz und ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagenbuchführung / 4.1 Eine Anlagenkartei wird beim Zugang des Wirtschaftsguts erstellt

Für jedes angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgut wird eine Anlagenkartei erstellt. Hierin werden folgende Werte festgehalten: das Anschaffungs-/Herstellungsdatum, die Anschaffungs-/Herstellungskosten, die Nebenkosten, die Nutzungsdauer, die Abschreibungen die Wertverluste. Diese Anlagenkartei aus der Anlagenbuchführung bildet dann auch die Grundlage für die Inventur und die ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Corporate Social Responsibi... / 3.1 Überblick

Nachfolgend werden einige der wichtigen, branchenübergreifend anwendbaren Dokumente (Normen, Standards, Leitlinien) mit Bezug zu CSR vorgestellt, die von zahlreichen Unternehmen beachtet oder angewendet werden. Themenübergreifendmehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anhang / 5.6.10 Abschlussprüferhonorar

Anzugeben ist das Gesamthonorar des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr, aufgeschlüsselt in das Honorar für Abschlussprüfungsleistungen, andere Betätigungsleistungen, Steuerberatungsleistungen, sonstige Leistungen, soweit die Angaben nicht in einem das Unternehmen einbeziehenden Konzernabschluss enthalten sind.[1] Kleine Kapital- und KapCo-Gesellschaften brauchen diese Angaben ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Organschaft: Überblick über... / 2.3.2 Organträger (OT)

Als Organträger kommen in Betracht:[1] Eine unbeschränkt einkommensteuerpflichtige und gewerblich tätige natürliche Person. Eine nicht steuerbefreite Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse. Eine selbst eigengewerblich tätige Personengesellschaft. Die Personengesellschaft muss eine eigene – nicht nur geringfügige – gewerbliche Tätigkeit ausüben.[2] Eine nur gewerbl...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anhang / 6 Überblick rechtsformabhängiger Angaben für Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien

Neben den rechtsformunabhängigen Anhangangaben sind ergänzende rechtsformabhängige Angaben zu beachten: Sofern nicht in der Bilanz: Angabe des nach § 58 Abs. 2a AktG in den Posten "Andere Gewinnrücklagen" eingestellten Eigenkapitalanteils von Wertaufholungen bei Vermögensgegenständen des Anlage- und Umlaufvermögens.[1] Sofern nicht in der Bilanz: Angabe des während des Geschäf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 27 ... / 5.5 Ausstellung der Bescheinigung durch ein Kreditinstitut (Abs. 4)

Rz. 180 Bei Aktien besteht die Möglichkeit, den Anspruch auf Dividende abzutrennen und auf eine rechtlich selbstständige Urkunde zu übertragen (Dividendenschein oder Kupon). Der Dividendenschein kann unabhängig von der Aktie veräußert werden und berechtigt dann eine andere Person als den Anteilseigner zum Bezug der Dividende. In derartigen Fällen kann die AG den Empfänger de...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Auskunftsverweigerungsrecht... / 3. Auskunftsverweigerungsrechte von sog. Berufsgeheimnisträgern (§ 102 AO)

Sinn und Zweck: Das Auskunftsverweigerungsrecht für bestimmte Berufsgeheimnisträger bezweckt den Schutz von Berufsgeheimnissen und trägt insoweit dem besonderen Vertrauensverhältnis zwischen betroffenen Personen und dem Berufsgeheimnisträger sowie zu bestimmten Institutionen (Kirche, Gesetzgebungsorgane) Rechnung. Berufsgeheimnisträgerbegriff allgemein: Der Begriff des Berufs...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Auskunftsverweigerungsrecht... / I. Steuervollzug und Mitwirkungs- und Auskunftspflichten für Beteiligte als Ausgangspunkt

Besteuerungsgrundsätze und gesetzlicher Auftrag als Ausgangspunkt: Gemäß § 85 S. 1, 2 AO haben Finanzbehörden (insb. Finanzämter) einen gesetzmäßigen, gleichmäßigen Steuervollzug in Gestalt von Festsetzung und Erhebung sicherzustellen, wobei insb. dafür Sorge zu tragen ist, dass Steuern weder verkürzt noch zu Unrecht erhoben werden. Untersuchungsgrundsatz: Um diesem gesetzlic...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Aufzeichnungspflichten im B... / 5.8 Besonderheit bei größeren Bargeldbeträgen

Werden Bargeldbeträge von 10.000 EUR oder mehr vereinnahmt, müssen alle Buchführungspflichtige folgende Angaben schriftlich festhalten:[1] Art des Geschäfts (Verkauf der Ware X, Dienstleistung Y) sowie Namen bzw. Firma und Anschrift des Empfängers bzw. Vertragspartners (Identität) Dies gilt sowohl für den Groß- als auch für den Einzelhandel. Sowohl für Buchführungspflichtige als ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB V § 229 Versorg... / 2.3.3 Renten der Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen für bestimmte Berufsgruppen (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 21 Als beitragspflichtige Einnahmen sind nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Renten der Versicherungs- und Versorgungseinrichtungen für bestimmte Berufe zu berücksichtigen. Die Verfassungsmäßigkeit der Einbeziehung dieser Renten in die Beitragspflicht wurde vom BSG (Urteil v. 10.9.1987, 12 RK 49/83) bestätigt. Hierbei stellt der Gesetzgeber insbesondere auf Leistungen öffentlich-re...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Einkommensteuerliche Pflichten des Zwangsverwalters

Kommentar Das BMF hat ein umfangreiches Schreiben veröffentlicht, welches die steuerlichen Pflichten des Zwangsverwalters eines Grundstücks darstellt. Der BFH hat sich in einem Urteil v. 10.2.2015, IX R 23/14, umfassend zu der Frage, welche steuerlichen Pflichten den Zwangsverwalter eines Grundstücks treffen, Stellung genommen. Dieses Urteil hat seinen Niederschlag in einem B...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Abkürzungs- und Schrifttumsverzeichnis

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.5.1 Ermittlung des Unternehmenswerts unter "Berücksichtigung" der Ertragsaussichten

Rz. 290 Wie sich aus der Begründung des Regierungsentwurfs zu Art. 2 Nr. 2 ErbStRG ergibt, ist die Wertermittlung "unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten" aus Sicht des Gesetzgebers gleichbedeutend mit der Bewertung im Ertragswertverfahren. Davon gingen auch die während der Dauer des Gesetzgebungsverfahrens veröffentlichten Diskussionsbeiträge in der Literatur einhelli...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.7 Nachweis des niedrigeren Verkehrswerts (§ 198 BewG)

Rz. 576 Im Vergleich zu der Bedarfsbewertung nach dem bis zum 31.12.2008 geltenden Recht führen die neuen Bewertungsverfahren im Durchschnitt zu deutlich höheren Werten. Eine unter Auswertung der Kaufpreissammlungen des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte Niedersachsen für die Jahre 1996–2006 durchgeführte Untersuchung, bei der der durch Mikrosimulation ermittel...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Kapitalerhöhung aus Gesells... / a) Erstellung der Bilanz

Grundlage des Erhöhungsbeschlusses ist eine Bilanz, deren Bilanzstichtag zum Zeitpunkt des Eingangs der Anmeldung bei dem Registergericht nicht länger als acht Monate zurückliegen darf (§ 57e Abs. 1, § 57f Abs. 1 S. 2 GmbHG). Die Bilanz muss durch einen Abschlussprüfer geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehen worden sein (§ 57...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
LkSG, CSRD und CSDDD: Sorgf... / 5 Sorgfaltspflichten nach der CSDDD

Das EU-Parlament hat im Frühjahr 2024 nach langen kontroversen Verhandlungen mit dem Rat und der Kommission die CSDDD endgültig verabschiedet, sodass die Richtlinie am 5.7.2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden konnte. Gegenüber dem Entwurf der Kommission ist es dabei vor allem zu einer massiven Einschränkung des unmittelbaren Anwendungsbereichs der neuen Vorgaben gekomm...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umlaufvermögen im Abschluss... / 2.5 Einzelfragen zum Ausweis bestimmter Vermögensgegenstände

Rz. 12 Bei einer Reihe von Vermögensgegenständen treten Besonderheiten auf, die eine eindeutige Zuordnung zum Anlage- bzw. Umlaufvermögen erschweren. Im Folgenden wird ein alphabetischer Überblick über derartige Vermögensgegenstände und ihren Bilanzausweis gegeben: Ausstellungsgegenstände in Schauräumen gehören zum Umlaufvermögen, wenn sie zur Veräußerung bereitgehalten werde...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umlaufvermögen im Abschluss... / 2.3 Abgrenzung zum Finanzanlagevermögen

Rz. 8 Noch schwieriger als die Abgrenzung des Umlaufvermögens gegenüber dem Sachanlagevermögen erweist sich die gegenüber dem Finanzanlagevermögen. Für diese Abgrenzung gelten die vorstehenden Ausführungen zwar entsprechend, jedoch mit einer anderen Gewichtung der Kriterien. Sofern es sich nicht um Beteiligungen[1] i. S. d. § 271 Abs. 1 HGB handelt, die aufgrund der Definiti...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Überschuldung: Status, Prüf... / 4.2 Fortbestehensprognose

Rz. 19 Für die im Rahmen der rechtlichen Überschuldungsprüfung nach § 15a InsO zwingend vorzunehmende Fortbestehensprognose[2] entstehen vereinzelt Irritationen hinsichtlich der inhaltlichen Ausgestaltung. Die notwendige Prognose ist insbesondere dann einer missverständlichen Interpretation ausgesetzt, wenn es an einer ausreichenden betriebswirtschaftlichen Fundierung fehlt....mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
ESRS E1: Detailbetrachtung ... / 6 Einfluss des EU-Omnibus-Pakets auf den ESRS E1

Mit dem EU-Omnibus-Paket verfolgt die Europäische Kommission das Ziel, die Anforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung praxisnäher, kohärenter und entlastender zu gestalten. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Überarbeitung der ESRS, darunter auch des ESRS E1. Die übergeordneten Änderungen zielen auf eine Vereinfachung und Harmonisierung ab, ohne dabei die inhalt...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Überschuldung: Status, Prüf... / 4.2.3.2 Finanzplan

Rz. 25 Finanzplanung als Liquiditätsplanung "Die Fortbestehensprognose soll eine Aussage dazu ermöglichen, ob vor dem Hintergrund der getroffenen Annahmen und der daraus abgeleiteten Auswirkungen auf die zukünftige Ertrags- und Liquiditätslage ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, die im Planungshorizont jeweils fälligen Verbindlichkeiten bedienen zu können."[...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzanalyse in der HGB- u... / 1 Begriff und Zielsetzung der Bilanzanalyse

Rz. 1 Der Jahresabschluss ist – zusammen mit dem in jüngster Zeit immer wichtiger werdenden Lagebericht – für externe Interessenten ein zentrales, oft sogar das einzige Instrument zur Unterrichtung über die wirtschaftliche Lage von Unternehmen.[1] Bei Nichtkapitalgesellschaften besteht er aus der Bilanz und GuV,[2] bei Kapitalgesellschaften tritt der Anhang hinzu.[3] Von mit...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer (ISA 700 (Revised))

Rz. 554 [Autor/Zitation] ISA 700 (Revised) verlangt, im Bestätigungs- oder Versagungsvermerk über Abschlussprüfungen bei "listed entities" den "engagement partner" namentlich zu nennen; aus Schutzgründen kann von der namentlichen Nennung abgesehen werden (vgl. ISA 700 (Revised) Rz. 46). Der Begriff "engagement partner" ist in den ISA definiert als "Auftragspartner – Der Partn...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Wahrnehmung des Informationsrechts durch Wirtschaftsprüfer

Rz. 16 [Autor/Zitation] Prüfungsberichte sind idR klar und verständlich abgefasst (vgl. § 321 Rz. 36 ff.); aber weniger geschäftserfahrene und auch durchaus selbst fachkompetente Gläubiger oder Gesellschafter haben häufig den Wunsch, sich durch Experten bei der Einsichtnahme und Auswertung der Prüfungsberichte unterstützen zu lassen. Gemäß Abs. 3 Satz 3 besteht hinsichtlich d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Anforderungen an Wirtschaftsprüfer eines Prüfungsverbands (Abs. 2a)

Rz. 44 [Autor/Zitation] § 340k Abs. 2a bezieht sich auf die in Abs. 2 genannten Jahresabschlussprüfungen und regelt, dass die in diesem Zusammenhang gesetzlich vorgeschriebenen Bestätigungsvermerke nur von WP unterzeichnet werden dürfen. In diesem Zusammenhang unterstreicht Abs. 2 die in § 43 Abs. 1 WPO fixierten Berufspflichten, wonach im Prüfungsverband tätige WP ihre Prüfu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Natürliche Personen als Abschlussprüfer (Abs. 7 Satz 1 Halbs. 1)

Rz. 476 [Autor/Zitation] Nach dem RefE CSRD-UmsG soll der geltende und im Folgenden zu Abs. 7 genannte Begriff "Prüfungsbericht" durch den Begriff "Abschlussprüfungsbericht" ersetzt werden, vgl. Rz. 104. Abschlussprüfer sind verpflichtet, den stets schriftlich auszustellenden Bestätigungs- oder Versagungsvermerk (§ 322 Abs. 1 Satz 1) zu unterzeichnen (§ 322 Abs. 7 Satz 1 Halbs...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Bescheinigte Abschrift eines Wirtschaftsprüfers (Abs. 1 Satz 5 Nr. 3)

Rz. 49 [Autor/Zitation] Soweit das Register der Hauptniederlassung nicht existiert oder nicht zur Vornahme von Beglaubigungen befugt ist, reicht es nach Nr. 3 aus, dass die Abschrift von einem Wirtschaftsprüfer vorgenommen wird, der dabei zu erklären hat, dass eine mit dem Register vergleichbare Einrichtung nicht vorhanden oder diese nicht zur Beglaubigung befugt ist. Wurde d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Ausstrahlungswirkung auf weitere Tätigkeiten des Wirtschaftsprüfers

Rz. 263 [Autor/Zitation] Neben der Abschlussprüfung können die Vorschriften der APrVO auch auf weitere Tätigkeiten des Wirtschaftsprüfers ausstrahlen. Ursächlich dafür sind Gesetzesverweise, durch die das nationale Recht in Deutschland insbes. auf den Blacklist-Katalog in Art. 5 der APrVO Bezug nimmt. Solche Verweise finden sich vor allem im AktG. Hier ist jedoch je nach Wort...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Auswirkungen auf Pflichten von Organmitgliedern, Wirtschaftsprüfern und der Bilanzkontrolle der BaFin.

Rz. 89 [Autor/Zitation] Da die DRS nach Möllers/Fekonja (ZGR 2012, 777, 797, 815) für die Gerichte eine Befassungs- und subsidiäre Befolgungspflicht begründen, muss ein Organmitglied, welches den DRS nicht folgen möchte, dies im Klagefall gegenüber dem Gericht ggf. begründen, etwa dadurch, dass die gewählte Abweichung von den DRS als ebenfalls GoB-konform betrachtet wird (aA ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Abschlussprüfer als Adressat

Rz. 193 [Autor/Zitation] Die falschen Prüfungsnachweise müssen von den Tätern gegenüber dem Abschlussprüfer gemacht werden, dh. dem Abschlussprüfer der zu prüfenden KapGes (§ 316 Abs. 1 iVm. § 319 Abs. 1), dem MU eines Konzerns (§ 316 Abs. 2 iVm. § 319 Abs. 5) oder eines mit diesem verbundenen Unternehmens (§ 271 Abs. 2; Klinger in MünchKomm. HGB4, § 331 Rz. 88; Grottel/Hoffm...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Schmölder, Überprüfte Regelung der aktienrechtlichen Pflichtrevision im Entwurf einer Novelle zum Versicherungsaufsichtsgesetz, JW 1930, 3687; Schlegelberger/Quassowski/Schmölder, Verordnung über Aktienrecht vom 19. September 1931 nebst den Durchführungsbestimmungen, 1932; Klausing, Gesetz über Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien (Aktien-Gesetz) nebst...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Bestellung des Abschlussprüfers (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 36 [Autor/Zitation] § 324a Abs. 2 Satz 1 normiert, dass der für die Prüfung des JA bestellte Abschlussprüfer auch für die Prüfung des Einzelabschlusses nach § 325 Abs. 2a als bestellt gilt. Anders als für die Bestellung des Konzernabschlussprüfers ("Als Abschlußprüfer des Konzernabschlusses gilt, wenn kein anderer Prüfer bestellt wird, der Prüfer als bestellt, der für die...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Eigenes Verschulden des Abschlussprüfers bei der Hinzuziehung

Rz. 110 [Autor/Zitation] Ohne Rücksicht auf das Verschulden des Gehilfen (zum Begriff vgl. Rz. 21 ff.) kommt für den Abschlussprüfer bei Pflichtverstößen seiner Prüfungsgehilfen eine Haftung allein aus dem Grund einer unzulässigen Zuziehung Dritter in Betracht. Eine Haftung folgt daher nicht schon daraus, dass er überhaupt Hilfspersonen hinzuzieht, denn wie sich aus Abs. 1 Sa...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) (Konzern-)Abschlussprüfer oder Sonderprüfer als Adressat

Rz. 62 [Autor/Zitation] Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 PublG ist der JA und der Lagebericht durch einen Abschlussprüfer zu prüfen. § 5 Abs. 1 Satz 2 PublG verweist auf die sinngemäße Geltung verschiedener HGB-Vorschriften zur Abschlussprüfung und – für Unternehmen von öffentlichem Interesse nach § 316a HGB – auf die VO (EU) Nr. 537/2014, die vorrangig anzuwenden ist. Abschlussprüfer ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Prüfungsrecht des Abschlussprüfers (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 25 [Autor/Zitation] Der Abschlussprüfer kann seiner Aufgabe nur gerecht werden, wenn ihm die zu prüfenden Unterlagen zugänglich sind. Dass ihm JA und Lagebericht vorzulegen sind, versteht sich eigentlich von selbst, weil es sich hierbei neben der Buchhaltung um den hauptsächlichen Gegenstand der Prüfung handelt. Abs. 1 Satz 2 betrifft darüber hinaus die dem JA und dem Lag...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Person des Abschlussprüfers

Rz. 18 [Autor/Zitation] Der JA und ggf. der Lagebericht sind nach § 6 Abs. 1 Satz 1 PublG durch einen Abschlussprüfer zu prüfen. Wer Abschlussprüfer sein darf, wird über den Verweis auf § 319 Abs. 1 HGB in § 6 Abs. 1 Satz 2 PublG bestimmt. Daraus ergibt sich zum einen, dass Abschlussprüfer für die Prüfung nach § 6 PublG nur Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaf...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Berufsgesellschaften als Abschlussprüfer (Abs. 7 Satz 3 und 4)

Rz. 479 [Autor/Zitation] Ist eine Wirtschaftsprüfungs- oder Buchprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer bestellt worden, muss der Bestätigungs- oder Versagungsvermerk zumindest von dem WP oder vBP unterzeichnet werden, der die Abschlussprüfung für die Prüfungsgesellschaft durchgeführt hat (§ 322 Abs. 7 Satz 3 und 4). Die Vorschrift ist gestützt auf Art. 28 Abs. 4 Satz 2 APrR...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Forster, Neue Pflichten des Abschlußprüfers nach dem Aktiengesetz von 1965, WPg 1965, 585; Forster, Die durch § 53 des Haushaltsgrundsätzegesetzes erweiterte Abschlußprüfung, WPg 1975, 393; Baetge, Früherkennung negativer Entwicklungen der zu prüfenden Unternehmung mit Hilfe von Kennzahlen, WPg 1980, 651; Forster, Abschlußprüfer und Abschlußprüfung im Wandel – Auswirkungen d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Prüfung durch einen Abschlussprüfer

Rz. 103 [Autor/Zitation] § 316 Abs. 2 bestimmt hinsichtlich des Prüfers für die mit der Vorschrift angeordnete Prüfung lediglich, dass die Prüfung durch einen Abschlussprüfer durchzuführen ist. Zur Frage, ob auch mehrere Prüfer bestellt werden können, vgl. Rz. 79. Im Übrigen sind die Bestimmungen über Bestellung und Auswahl des Prüfers sowie über seine Pflichten und Rechte an ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Gloeckner, Die zivilrechtliche Haftung des Wirtschaftsprüfers, 1967 (zitiert "Haftung"); Schulze-Osterloh, Zur öffentlichen Funktion des Abschlußprüfers, ZGR 1976, 411; Forster, Die Praxis der Zusätze zum Bestätigungsvermerk, WPg 1980, 573; Leffson, Der Einfluß einer erkennbaren Gefährdung der Unternehmung auf die Aussagen im Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk, WPg 1980...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Regelfall

Rz. 575 [Autor/Zitation] Die Rechtsnatur des Bestätigungs- oder Versagungsvermerks ist nicht eindeutig normiert. Gegen die Einordnung als Willenserklärung spricht, dass die Erteilung des Vermerks nicht auf die Herbeiführung eines unmittelbaren Rechtserfolgs gerichtet ist (so bereits Erle, Bestätigungsvermerk, 1990, 76). Auch die Einordnung als Realakt (so Gloeckner, Haftung, ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (a) Unabhängigkeit des Abschlussprüfers

Rz. 314 [Autor/Zitation] Die Überwachung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers zählt zu den beiden bereits durch das BilMoG eingeführten (Rz. 295) ausdrücklich hervorgehobenen Kernaufgaben des Prüfungsausschusses im Rahmen der Überwachung der Abschlussprüfung. Mit der Neufassung von § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG durch das CSRD-UmsG-E (Rz. 59) wird ggf. auch die Befassung mit der...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / G. Berichtspflicht gegenüber dem neuen Abschlussprüfer (Abs. 4)

Rz. 101 [Autor/Zitation] § 320 Abs. 4 verpflichtet den bisherigen Abschlussprüfer, auf (schriftliche) Anfrage des neuen Abschlussprüfers über das Ergebnis der bisherigen Prüfung bzw. der Vorjahresprüfung zu berichten. Es handelt sich um ein unmittelbares Informationsrecht des Abschlussprüfers gegenüber dem bisherigen Abschlussprüfer (vgl. Schorse/Morfeld in BeckOK HGB45, § 32...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

Accountancy Europe, Dynamics Influencing Auditor Choice in the Public Interest Entity Market, 2023 (https://www.accountancyeurope.eu/wp-content/uploads/220608_Dynamics-influencing-auditor-choice-in-the-PIE-market_publication.pdf; Klebba, Unabhängige Bilanzprüfung, Die Arbeit 1932, 376; Adler, Bestellung des Bilanzprüfers nach der Durchführung der Pflichtprüfung, WT 1936, 66;...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Ausschlussgründe als Abschlussprüfer

Rz. 21 [Autor/Zitation] Die Wahl eines WP als Abschlussprüfer setzt voraus, dass dieser unabhängig gegenüber dem zu prüfenden Versicherungsunternehmen ist. Dementsprechend ist ein WP ausgeschlossen, wenn während des GJ, für dessen Schluss der zu prüfende JA aufgestellt wird, oder während der Abschlussprüfung geschäftliche, finanzielle oder persönliche Beziehungen vorliegen, d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Abschlussprüfer

Rz. 19 [Autor/Zitation] Abschlussprüfer ist der WP, welcher mit der betreffenden Abschlussprüfung befasst ist. Prüfungsgesellschaften, die Abschlussprüfer sind, handeln zwar grds. durch deren gesetzliche Vertreter, jedoch können diese gesetzlichen Vertreter nur Täter sein, wenn sie auch mit der betreffenden Prüfung persönlich befasst sind (Baumbach/Hueck, GmbHG). Dies ergibt ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Auswahl und Bestellung des Abschlussprüfers

Rz. 35 [Autor/Zitation] Der Abschlussprüfer wird gem. Abs. 1 grds. in Anwendung des allgemein geltenden Verfahrens des § 319 ausgewählt. Im Speziellen können jedoch keine vereidigten Buchprüfer bzw. Buchprüfungsgesellschaften Abschlussprüfungen von Unternehmen im Anwendungsbereich des § 340 durchführen, da Abs. 1 Satz 1 iVm. § 319 Abs. 1 Satz 2 hier eine Vorbehaltsaufgabe für...mehr