Fachbeiträge & Kommentare zu Wirtschaftsprüfer

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Eigene oder fremde betriebliche Zwecke

Rz. 52 [Autor/Stand] Eigenen oder fremden betrieblichen Zwecken dienen Grundstücke oder Grundstücksteile, die zu eigenen oder fremden gewerblichen (§ 15 EStG), freiberuflichen (§ 18 EStG) oder land- und forstwirtschaftlichen Zwecken (§ 13 EStG) genutzt werden. Auch die Verwendung für einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i.S.d. § 14 AO (z.B. Werkstätten, Verkaufsläden, etc...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Auslagenteilung

Rz. 16 [Autor/Stand] Gemäß § 465 Abs. 2 StPO können auch bei rechtskräftiger Verurteilung besondere Auslagen der Staatskasse und besondere Auslagen des Angeklagten (z.B. die Auslagen für einen Wirtschaftsprüfer bei schwierigen Bilanzfragen) aus Billigkeitsgründen ganz oder teilweise der Staatskasse auferlegt werden. Diese Möglichkeit der Auslagenteilung besteht namentlich in ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Einvernehmen mit dem FA

Rn. 53 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Einvernehmen mit dem FA bedeutet Zustimmung bzw nachträgliche Genehmigung durch das FA. Zwar verwendet das Gesetz in § 4a Abs 1 S 2 Nr 2 S 2 EStG den Terminus "Einvernehmen" und in § 4a Abs 1 S 2 Nr 3 S 2 EStG "Zustimmung", dh abweichende Formulierungen. Gleichwohl gelten nach gefestigter Rspr in beiden Fällen dieselben Maßstäbe (BFH v 24.01...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Hinzuziehung mehrerer Beistände

Rz. 38 [Autor/Stand] Der Beschuldigte/Angeklagte kann während eines Strafverfahrens nach seiner Wahl beliebig viele Strafverteidiger, steuerliche Berater oder Hochschullehrer mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragen, jedoch nicht mehr als drei (Wahl-)Verteidiger gleichzeitig (§ 137 Abs. 1 StPO). Grundsätzlich sind die Kosten mehrerer Verteidiger jedoch gem. § 464a A...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / A. Entstehungsgeschichte, Bedeutung und Anwendungsbereich

Rz. 1 [Autor/Stand] Eine Regelung über die Kosten des Verfahrens wurde erstmalig durch das 2. AOStrafÄndG vom 12.8.1968[2] in die RAO eingefügt. Die Erstattung der Verfahrenskosten war dort in § 444 RAO geregelt. Die gesetzliche Kostenregelung steht in engem Zusammenhang mit der durch Art. 2 Nr. 21 EGOWiG neu in die StPO eingefügten Vorschrift des § 464a StPO. Nach § 464a Abs...mehr

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§ 35 Betriebliche Altersver... / 8. Datenschutz

Rz. 439 I.R.d. administrativen Abwicklung betrieblicher Versorgungswerke ist vielfach ein Datentransfer aus dem Unternehmen heraus an dritte Stellen zwingend erforderlich. So sind z.B. Versorgungsverpflichtungen bilanziell zu erfassen, was je nach Durchführungsweg unterschiedliche versicherungsmathematische Bewertungsansätze erfordert. Diese Bilanzwerte sind im Regelfall dur...mehr

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§ 16 Vertragstypen / c) Einbindung der Hauptversammlung bei der Vorstandsvergütung

Rz. 571 Die Einbindung/Zuständigkeit der Hauptversammlung bei der Vorstandsvergütung erfolgt nach der neuen Rechtslage bei börsennotierten Gesellschaften ab dem 1.1.2020 aufgrund verschiedener Gesetzesänderungen durch das ARUG II (vgl. ARUG II v. 12.12.2019, BGBl I, 2637) wie folgt (s. Rdn 563 ff.): Rz. 572 Gem. § 120a Abs. 1 AktG beschließt die Hauptversammlung der börsennot...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Persönlicher/sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 2 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 § 4a EStG ist auf unbeschränkt und beschränkt StPfl anzuwenden, § 50 Abs 1 EStG schränkt insoweit nicht ein. Die Vorschrift gilt auch für PersGes einschließlich Gewinnermittlung durch Sonder- und Ergänzungsbilanzen (einheitliche Gewinnermittlung). Für buchführungspflichtige Körperschaften geht die Spezialvorschrift § 7 Abs 4 KStG vor. Greift ...mehr

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§ 82 Neue Beschäftigungsfor... / B. Erscheinungsformen der Plattformarbeit

Rz. 2 Bei der Vermittlung von Erwerbstätigkeit über Internetplattformen wird teilweise versucht, eine Kategorisierung nach verbraucherbezogenen sowie unternehmensbezogenen Geschäftsmodellen vorzunehmen (Krause, DJT 2016, B 99). Das erste Modell umfasst die Vermittlung analoger sowie digitaler Dienstleistungen unmittelbar an den Verbraucher. Hier reicht die Palette von der Ve...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Walther, Verlustnutzung beim atypisch stillen Gesellschafter trotz ausstehender Einlage, GmbHR 1997, 823; Geuenich, Steuerliche Verlustzuweisung bei nicht eingezahlter Einlage des stillen Gesellschafters – Wechselwirkung zwischen Bilanzierung und Ergebniszuweisung, DStR 1998, 57; Kempermann, Unterbeteiligte als "andere Unternehmer" iSd § 15a Abs 5 EStG, FR 1998, 248; Hitzemann,...mehr

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Kundenverträge und Fertigun... / 3.4 Percentage-of-Completion-Methode

Rz. 78 Bei der Percentage-of-Completion-Methode wird der Ertrag nach Maßgabe des Leistungsfortschritts erfasst. Die Höhe des in jeder Periode zu realisierenden Teilgewinns orientiert sich am Fertigstellungsgrad des Auftrags zum Bilanzstichtag. Für die Feststellung des Projektfertigstellungsgrads präferiert die deutsche Literatur die Cost-to-Cost-Methode,[1] die davon ausgeht...mehr

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Kundenverträge und Fertigun... / 3.1 Realisationsprinzip als Grundsatz der Erlösrealisierung

Rz. 60 Wie bereits unter Rz. 5 erwähnt, finden sich in der deutschen Rechnungslegung – im Gegensatz zur internationalen Rechnungslegung – keine differenzierten Regeln zur Abgrenzung und Erfassung von Umsatzerlösen aus Kundenverträgen. Dementsprechend muss die Abgrenzung und Erfassung von Umsatzerlösen aus Kundenverträgen den allgemeinen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.2 Erstattungsfähige Auslagen

Rz. 10 Erstattungsfähig sind nach § 464 Abs. 2 StPO die notwendigen Auslagen. § 464a Abs. 2 StPO nennt typisierte Auslagen, die im Gesetz nicht abschließend aufgelistet sind, so dass weitere Auslagen denkbar sind.[1] Hierzu gehören nach: § 464a Abs. 2 Nr. 1 StPO die Entschädigung für eine notwendige Zeitversäumnis nach den Vorschriften für die Entschädigung von Zeugen.[2] § 46...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.3 Heranziehung mehrerer Verteidiger

Rz. 12 Der Beteiligte kann sich im Steuerstrafverfahren mehrerer Verteidiger bedienen.[1] Gemäß § 91 Abs. 2 S. 2 ZPO werden Kosten für mehrere Rechtsanwälte, abgesehen von dem Fall eines notwendigen Wechsels eines Rechtsanwalts, nur bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts erstattet. Entsprechendes ergibt sich für den Fall der Hinzuziehung mehr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.1 Kostenerstattung

Rz. 3 § 408 AO betrifft nur die Kostenerstattung im Steuerstrafverfahren. Entsprechend gilt nach § 410 Abs. 1 Nr. 12 AO die Vorschrift im Bußgeldverfahren wegen Steuerordnungswidrigkeiten. Gemäß § 385 Abs. 1 AO gelten auch für die Kosten des Steuerstrafverfahrens die Regelungen der StPO. Die Vorschrift ergänzt die strafprozessualen Regelungen über die Kosten des Strafverfahr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 3.4.2 Einspruch durch Angehörige steuerberatender Berufe

Rz. 32 Anstelle des Angeklagten kann ein bevollmächtigter Rechtsanwalt für seinen Mandanten einen Einspruch einlegen. Der Einspruch eines Steuerberaters ist entgegen anders lautender Auffassungen[1] ebenfalls zulässig.[2] Dies ergibt sich schon aus dem Wortlaut des § 392 Abs. 1 AO. Danach können Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 1.1 Recht auf Verteidigung

Rz. 1 Nach § 385 Abs. 1 AO gelten für das Steuerstrafverfahren und für das Verfahren wegen Straftaten, auf die sich die Ermittlungskompetenz der Finanzbehörden i. S. v. § 386 Abs. 1 AO erstreckt[1], die allgemeinen Vorschriften der StPO. Hier treffen insbesondere §§ 137–149 StPO Regelungen zur Verteidigung, die für den Bereich des Steuerstrafrechts noch durch die speziellere...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.1 Erweiterung der Verteidigungsbefugnis

Rz. 7 Nach § 138 Abs. 1 StPO können zu Verteidigern Rechtsanwälte sowie Rechtslehrer an deutschen Hochschulen bestellt werden. Dieser Personenkreis wird durch § 392 Abs. 1 AO für das Steuerstrafverfahren auf Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer erweitert. Diese Berufsträger dürfen in den Grenzen des § 392 Abs. 1 AO, sofern die Fin...mehr

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 7 Abweichung durch Bewilligungen der Aufsichtsbehörde (Abs. 5)

Rz. 75 Abs. 5 eröffnet für Bereiche, in denen üblicherweise keine Tarifverträge geschlossen werden, die Möglichkeit von den Grundnormen durch Bewilligung durch die Aufsichtsbehörde abzuweichen, wie es die Absätze 1, 2 und 2a zulassen. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass die Abweichung aus betrieblichen Gründen erforderlich ist und die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht ge...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.13.2 Tauglicher Täter

Rz. 107 Auch bei § 379 Abs. 2 S. 1 Nr. 1d AO handelt es sich um ein Sonderdelikt. Nur mitteilungspflichtige Stellen i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 1–3 und 6 GwG sind zur Mitteilung verpflichtet. Dabei handelt es sich insbesondere um folgende in Deutschland ansässige Finanzinstitute: Kreditinstitute [1] sowie im Inland gelegene Zweigstellen und Zweigniederlassungen von Kreditinstitute...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 3.5 Form der Revisionseinlegung

Rz. 12 Die Revision ist schriftlich einzulegen, Abs. 1 S. 1. Eine Erklärung zur Niederschrift ist[1] nicht vorgesehen; sie ist unzulässig. Schriftform bedeutet grundsätzlich handschriftliche Unterzeichnung, und zwar mit einem die Identität des Unterzeichnenden ausreichend kennzeichnenden, individuellen Schriftzug.[2] Der Name muss nicht voll ausgeschrieben oder lesbar sein. ...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 1. § 52d FGO – Schriftsätze einer Partnergesellschaft als elektronische Dokumente

Der BFH stellt in einer aktuellen Entscheidung klar, dass Wirtschaftsprüfer und Steuerberater im Jahr 2022 noch nicht verpflichtet waren, ihre Schriftsätze in finanzgerichtlichen Verfahren als elektronische Dokumente gem. § 52d FGO zu übermitteln. Im Streitfall hatte das FG eine Klage abgewiesen, die sich gegen einen Erbschaftsteuerbescheid richtete. Das Urteil wurde der Pro...mehr

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Zahlungsbericht und Ertrags... / 7.4.3 Prüfung des Ertragsteuerinformationsberichts

Rz. 56 Der Abschlussprüfer muss bei der Prüfung von Jahresabschlüssen von Geschäftsjahren, die nach dem 21.6.2024 beginnen, stets prüfen, ob das Unternehmen zur Offenlegung eines Ertragsteuerinformationsberichts verpflichtet war und seiner Pflicht nachgekommen ist (§ 317 Abs. 3b HGB). Dagegen hat nach § 171 AktG eine inhaltliche Prüfung durch den Aufsichtsrat zu erfolgen. Dam...mehr

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Zahlungsbericht und Ertrags... / 1.2.5 Konzernzahlungsberichterstattung

Rz. 12 Bei Industriezugehörigkeit des Mutterunternehmens Nach § 341v Abs. 1 Satz 1 HGB i. V. m. § 341q HGB haben Mutterunternehmen mit Sitz im Inland aus der mineralgewinnenden Industrie und der Industrie des Abbaus von Holz in Primärwäldern jährlich einen Konzernzahlungsbericht zu erstellen. Die Pflicht zur Konzernzahlungsberichterstattung ist mit der Pflicht zur Aufstellung ...mehr

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Zahlungsbericht und Ertrags... / 7.4 Ertragsteuerinformationsbericht nach dem HGB

Rz. 53 Ziel des nun im Rahmen des BEPS-Aktionsplans über die geänderte EU-Bilanzrichtlinie geforderten Ertragsteuerinformationsberichts soll es sein, eine informierte öffentliche Debatte darüber zu ermöglichen, ob multinationale Unternehmen und Konzerne ihren Beitrag zum Gemeinwohl auch dort leisten, wo sie tätig sind.[1] Dabei wird erneut der Weg über eine weitere notwendig...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 7 Geldbuße

Rz. 11 Steuerordnungswidrigkeiten nach § 383 AO sind mit Geldbuße bedroht von 5 EUR gem. § 17 Abs. 1 OWiG bis zu 50.000 EUR gem. § 383 Abs. 2 AO. Dadurch, dass das Höchstmaß deutlich über den bei 1.000 EUR endenden Regelrahmen des § 17 Abs. 1 OWiG hinausgeht, macht der Gesetzgeber deutlich, dass er neben der steuerrechtlichen Nichtigkeit gem. § 46 Abs. 4 und 5 AO auch zum Zw...mehr

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Nachhaltigkeit: Innovative ... / 2 Social Impact Bewertung

Die Idee des Social Impact ist es, nicht nur Kosten-Nutzen-Analysen innerhalb des eigenen Unternehmens durchzuführen, sondern auch die externen Kosten einzubeziehen. Externe Kosten, auch bekannt als externe Effekte, sind Kosten, die nicht direkt von der Organisation getragen werden, sondern auf die Gesellschaft abgewälzt werden. Wenn z. B. ein Produktionsunternehmen die Umwe...mehr

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Nachhaltigkeit: Innovative ... / 6 Governance

Integrität der Führungskräfte Ein anderer Forschungszweig nutzt die Textanalyse von Unternehmensberichten, um individuelle CEO-Eigenschaften zu messen. Dikolli et al. konstruieren aus mehr als 30.000 Aktionärsbriefen ein sprachbasiertes Maß für die Verhaltensintegrität von CEOs und kommen zu dem Schluss, dass diese positiv mit der künftigen Unternehmensleistung verbunden ist....mehr

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§ 7 Beratungshilfe / V. Beratungspersonen

Rz. 28 Der Kreis der Beratungspersonen ist in § 3 Abs. 1 BerHG genannt: § 3 Abs. 1 BerHG "(1) Die Beratungshilfe wird durch Rechtsanwälte und durch Rechtsbeistände, die Mitglied einer Rechtsanwaltskammer sind, gewährt. Im Umfang ihrer jeweiligen Befugnis zur Rechtsberatung wird sie auch gewährt durch"mehr

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§ 7 Beratungshilfe / XI. Formularzwang

Rz. 54 Gem. § 1 BerHFV sind im Bereich der Beratungshilfe folgende Formulare zu verwenden: 1. vom Rechtsuchenden für den Antrag auf Gewährung von Beratungshilfe das in Anlage 1 bestimmte Formular mit Hinweisblatt, falls der Rechtsuchende eine natürliche Person ist und den Antrag nicht mündlich stellt, 2. von der Beratungsperson für ihren Antrag auf Zahlung einer Vergütung das ...mehr

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Verschmelzung: Die Fusion v... / 8 Verschmelzung einer AG auf eine GmbH

Überträgt eine börsennotierte AG ihr Vermögen als Ganzes auf eine GmbH, muss sie zunächst ein so genanntes "Delisting" durchführen, also die Börsennotierung beenden. Die Anteile an der GmbH sind nicht verkehrsfähig. Sie können also an den Börsen nicht gehandelt werden, da ihre Übertragung der notariellen Beurkundung bedarf. Hinzu kommt, dass insbesondere bei Inhaberaktien di...mehr

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Verschmelzung: Die Fusion v... / 4.2 Anmeldung der Kapitalerhöhung

Die Kapitalerhöhung muss ebenfalls zur Eintragung beim Handelsregister der aufnehmenden GmbH angemeldet werden.[1] Dies müssen stets alle Geschäftsführer vornehmen. Der Anmeldung der Kapitalerhöhung sind diese Unterlagen beizufügen: der Kapitalerhöhungsbeschluss, die in Hinblick auf das Stammkapital korrigierte Satzung, der Verschmelzungsvertrag und die notariellen Niederschrift...mehr

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Verschmelzung: Die Fusion v... / 2.2.3 Zeitpunkt des erstmaligen Gewinnanspruchs

Der Verschmelzungsvertrag gibt den Zeitpunkt an, ab dem die neuen Gesellschafter Gewinnansprüche erhalten. Außerdem ist ein davon gegebenenfalls abweichender Verschmelzungsstichtag zu benennen. Ab dem Verschmelzungsstichtag gelten alle Handlungen der übertragenden Rechtsträger als für Rechnung des übernehmenden Rechtsträgers vorgenommen. Sonderrechte, die der übernehmende Re...mehr

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Verschmelzung: Die Fusion v... / 2.2 Der Verschmelzungsvertrag als Kernstück der Fusion

Der Verschmelzungsvertrag ist das Kernstück der Umwandlungsmaßnahme. Der Verschmelzungsvertrag muss eine Reihe von Angaben enthalten[1]: den Namen oder die Firma und den Sitz der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger; die Vereinbarung über die Übertragung des Vermögens jedes übertragenden Rechtsträgers als Ganzes gegen Gewährung von Anteilen oder Mitgliedschaften an dem...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.2.2.4 Erinnerungswert – Restwert – Schrottwert

Rz. 8 Üblicherweise wird (vor dem Hintergrund des Vollständigkeitsgebots) auf einen Erinnerungswert, i. d. R. 1 EUR, abgeschrieben. Dieser wird so lange fortgeführt, wie der Anlagegegenstand noch im Betriebsvermögen verbleibt. Verlässt der Anlagegegenstand das Betriebsvermögen bei einem Verkauf, bei einer Entnahme oder wird er auf sonstige Weise hieraus entfernt, wird er aus...mehr

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Abschreibungen, AfA und Wer... / 1.1.2.2.5 Änderungen und Berichtigungen des Abschreibungsplans

Rz. 12 Beachtung des Grundsatzes der Bewertungsstetigkeit Der Abschreibungsplan wird verbindlich, wenn der Jahresabschluss, in dem der Abschreibungsplan erstmals berücksichtigt wird, aufgestellt worden ist.[1] Ab diesem Zeitpunkt kann er nur noch unter bestimmten Voraussetzungen geändert werden. Nach dem Grundsatz der Bewertungsstetigkeit ist der ursprüngliche Abschreibungspla...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 2.2.2 Aktiengesellschaften

Rz. 21 Die AG ist eine rechtsfähige Person des Handelsrechts, auch wenn der Gegenstand des Unternehmens nicht im Betrieb eines Handelsgewerbes besteht. Ihre gesetzliche Grundlage ist das AktG v. 6.9.1965.[1] Die AG war ursprünglich die zweckmäßigste Unternehmensform für Großbetriebe, die auf die kapitalmäßige Beteiligung aus der Bevölkerung angewiesen waren. Heute spannt sic...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 1 U... / 3.5.3 Vorgesellschaft

Rz. 93 Mit Abschluss des formgültigen Gesellschaftsvertrags, der notariellen Beurkundung der Satzung, des Statuts u. Ä. endet die Vorgründungsgesellschaft.[1] Es entsteht eine sog. Vorgesellschaft, eine Vorgenossenschaft bzw. ein Vorverein (in den weiteren Erläuterungen Vorgesellschaft genannt). Die Vorgesellschaft endet in dem Zeitpunkt, in dem die Rechtsfähigkeit erlangt w...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / c) Stille Beteiligung am Unternehmen des Arbeitgebers (II)

Ein stiller Gesellschafter, der am Gewinn und Verlust des Unternehmens (A-GmbH) beteiligt wird, ist nicht als Mitunternehmer anzusehen, wenn er weder am Unternehmenswert noch am Zuwachs der stillen Reserven des Betriebsvermögens einschließlich des Firmenwerts beteiligt ist und ihm auch keine über das Recht, die Jahresabschlüsse einschließlich der Prüfungsberichte des Abschluss...mehr

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Nachvertragliches Wettbewer... / 5 Cooling-Off-Klauseln

Aus dem politischen Umfeld sind die sog. Cooling-Off-Klauseln bekannt. Sie sollen verhindern, dass Beschäftigte aus "Aufsichtsorganen" in die beaufsichtigten Unternehmen ohne Karenzzeit wechseln. Beamte bedürfen der Zustimmung ihres Dienstherrn, wenn sie eine Tätigkeit ausüben wollen, die mit der dienstlichen Tätigkeit in Zusammenhang steht und dienstliche Interessen beeinträ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E III Der Katalog zur Vergü... / 55 Wirtschaftsprüfer

Rz. 48 Nach dem rechtskräftigen Urteil des LG Magdeburg (LG Magdeburg, Urt. v. 25. 09. 2012, 11 O 1037/09, DStRE 2014, S. 253) sind "Nur"-Wirtschaftsprüfer nicht an die StBVV gebunden. Dies gilt auch für "Nur"-Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E III Der Katalog zur Vergü... / 16 Geldwäschebeauftragter

Rz. 12a Das Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Strafdaten (Geldwäschegesetz – GwG) vom 23. 06. 2017 (BGBl I S. 1822) wurde durch Artikel 10 des Gesetzes vom 10. 07. 2018 (BGBl I S. 1102) geändert. Nach § 7 Abs. 3 GwG kann die Aufsichtsbehörde anordnen, dass z. B. Unternehmen einen außenstehenden Geldwäschebeauftragten zu bestellen haben. Nach § 7 Abs. 4 GwG ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E I Einführung in das Vergü... / d) Dritte Personen

Rz. 42 Die Vergütungsverordnung regelt nicht die Honorierung anderer nach §§ 3, 3a, 4 oder 6 StBerG ganz oder eingeschränkt zur Hilfeleistung in Steuersachen befugter Personen, Körperschaften, Vereinigungen oder Behörden. Allerdings verweist § 35 RVG für den Steuerrechtshilfe leistenden RA insbesondere auf die §§ 23–39 (vgl. Rz. 26). Ansonsten kann die StBVV nur in Einzelfäl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zu den Autoren

Dr. Christoph Goez ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuer- und Erbrecht in Münster. Der Gebührenrechtsexperte ist Mitautor seit der ersten Auflage; vormals war er Geschäftsführer der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe. Zudem ist er Vizepräsident des DUV – Deutscher Unternehmenssteuer Verband e. V. Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Gerald Schwamberger, Göttingen, war me...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E III Der Katalog zur Vergü... / 15 Fördermittelberatung

Rz. 12 Die Beratung von Unternehmen über öffentliche Fördermittel, die Unterstützung bei Beantragung solcher Mittel und die Werbung hierüber ist dann nicht als Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG vom 12. 12. 2007 anzusehen, wenn sie als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild gehört (§ 5 RDG). Nach § 5 Abs. 2 RDG gehört die Fördermittelberatung zur erlaubten Nebenleistun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E II Erläuterungen zur Hono... / 1. Einführung

Rz. 1 Die Tätigkeiten in den Praxen der Steuerberaterinnen und Steuerberater (im Folgenden: StB), der Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften haben sich insbesondere in den letzten Jahren hinsichtlich der Auftragsarten der Mandanten erheblich geändert. Waren vor ca. 20 Jahren die Honorareinnahmen in einer Steuerberatungspraxis zu ca. 90–95 % Vorbehaltsaufgab...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E III Der Katalog zur Vergü... / 9 Corona-Pandemie

Rz. 8a Die Folgen der Ausbreitung des Corona-Virus, insbesondere der Mutanten dieses Virus, haben das wirtschaftliche Leben nicht nur in der Bundesrepublik Deutschland, sondern in der ganzen Welt erheblich beeinträchtigt. Nicht nur Unternehmen und Arbeitnehmer sind von dieser Beeinträchtigung betroffen, sondern alle Privatpersonen ebenfalls. Mit besonderen Maßnahmen zur Bekä...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E I Einführung in das Vergü... / c) StB mit weiteren Berufsqualifikationen

Rz. 40 Soweit StB zugleich andere Berufsqualifikationen haben, die sie zur Hilfeleistung in Steuersachen berechtigen (z. B. RA, WP, vBP), kann zweifelhaft sein, ob sie an die StBVV gebunden sind, wenn eine in der Verordnung erwähnte Tätigkeit ausgeübt wird. Die neuere Rechtsprechung geht insofern davon aus, dass ein Gebührenwahlrecht für "Doppelbänder" (StB mit weiterer Beru...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, St... / 3. Zu Absatz 1 "Ratgebühr"

Rz. 3 Gebühren für Rat oder Auskunft dürfen nur berechnet werden, wenn sie nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen. Dies gilt auch für die Erstberatungsgebühr. Ergibt sich ein solcher Zusammenhang erst später, erfolgt Anrechnung der Erstgebühr. Beispiele: Beratung über die Erfordernisse bei einem Stundungsantrag. Später wird der Antrag vom StB ges...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Meyer/Goez/Schwamberger, StBVV § 36 Steuerliches Revisionswesen

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das JStG 2007 in Abs. 1 erweitert worden. Nunmehr ist klargestellt, dass die nach Bilanzrichtlinien-Gesetz (BiRiLiG), Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) oder Kapitalgesellschaften- und Co-Richtliniengesetz (KapCoRiLiG) erforderlichen Prüfungen und Plausibilitätsprüfungen bei der Erstellung von Jahresabschlüsse...mehr