Fachbeiträge & Kommentare zu Wirtschaftsprüfer

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Internes Kontrollsystem (IKS) / Zusammenfassung

Begriff Das interne Kontrollsystem (IKS) dient der Überwachung innerhalb eines Unternehmens, um Verstöße gegen Gesetze und andere Vorschriften zu erkennen bzw. diesen vorzubeugen. Ohne internes Kontrollsystem werden zudem viele Chancen einer effizienten Unternehmensführung nicht genutzt. Die Vorteile eines funktionierenden IKS sind trotz der Kosten sichtbar. Fehlende Kontrol...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Interne Revision / 2 Gesetzliche Grundlagen

Banken sind verpflichtet, eine interne Revision einzurichten, die der Unternehmensleitung unterstellt ist.[1] Gesetzliche Anforderungen an die Einrichtung einer internen Revision ergeben sich auch aus § 91 Abs. 2 AktG und aus § 64a Abs. 1 Satz 3 und Satz 4 Nr. 3 VAG a.F. bzw. § 29 VAG.[2] Verantwortlich für die Einrichtung sind der Vorstand[3] bzw. der Geschäftsführer einer ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Interne Revision / 6.2 Prüfmethoden

Die Prüfmethoden der internen Revision für den Bereich des Financial Auditing sind mit dem Vorgehen der externen Revision weitgehend identisch. Insbesondere bei der Prüfung der Geschäftstätigkeit und des Managements gehen die Methoden darüber hinaus. Ein wichtiges Element bilden Stichproben, darüber hinaus sind Prozessaufnahmen und Gespräche mit den beteiligten Personen zu fü...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.2.3.3 Anzurechnendes Arbeitseinkommen

Rz. 14 Bei selbstständig tätigen Versicherten, die wegen ihrer Arbeitsunfähigkeit einen Anspruch auf Krankengeld haben, ist ebenfalls zu prüfen, ob zeitgleich Arbeitseinkommen erwirtschaftet wird. Denn Arbeitseinkommen, das während der Arbeitsunfähigkeit in der Person des Arbeitsunfähigen aufgrund seiner Arbeitsleistung erzielt wird, führt zum Ruhen des Krankengeldes nach § ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.2.6 Weitere Einnahmen

Rz. 124 Auch Zahlungen auf den Zugewinnausgleichsanspruch sind zu berücksichtigende Einnahmen (LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 13.5.2015, L 4 AS 168/15 NZB; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 22.5.2019, L 13 AS 202/18), auch Zuflüsse aus einem Zugewinnausgleich in Raten. In Fällen einer Einmalzahlung ist der Zufluss nach Abs. 3 zu berücksichtigen. Erst durch faktische Zahl...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rohstoffe, Hilfsstoffe und ... / 7 Anwendung des Niederstwertprinzips

Die Anschaffungskosten (auch wenn diese mithilfe eines Bewertungsvereinfachungsverfahrens ermittelt wurden) sind zum Bilanzstichtag nach § 253 Abs. 4 HGB einem Niederstwerttest zu unterziehen. Danach sind bei RHB Abschreibungen vorzunehmen, um diese mit einem niedrigeren Wert anzusetzen, der sich aus einem Börsen- oder Marktpreis zum Abschlussstichtag ergibt. Ist ein Börsen-...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Digitalisierung in der Buch... / 3 Digitale Kommunikation mit externen Partnern: Finanzamt, Banken, Steuerberater & Co

Ein großer Teil der Aufgaben in der Buchhaltung besteht in der Kommunikation mit externen Partnern. Diese erhalten Informationen aus der Buchhaltung, entweder, weil es dazu gesetzliche Regeln gibt (z. B. das Finanzamt), oder durch vertragliche Vereinbarungen bestimmt (z. B. Kreditgeber). Auch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer verlangen Informationen auf digitalem Wege. Dab...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Projektmanagement: der rich... / 1 Welche Ziele sollen erreicht werden?

Projekte werden zur Erreichung eines bestimmten Zieles durchgeführt. Anlässe für ein Projekt ergeben sich z. B. durch Neuerungen oder Änderungen der fachlichen Anforderungen, veränderte gesetzliche Bestimmungen oder Anpassungen von Geräten, etwa der Hardware; neue Ideen oder Verbesserungsvorschläge, etwa im Produktbereich; einen Prüfungsbericht (z. B. Wirtschaftsprüfer, Datensc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Sachverständige, Gutachter, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater.

Rn 21 Sachverständige und Gutachter haften für falsche Auskünfte, insb über die finanzielle Situation einer Person oder über den Wert des Vertragsgegenstands (zB BGH BB 60, 1301; NJW 91, 3282; 92, 3167, 3174; BGHZ 175, 276 Rz 28 ff); Entsprechendes gilt für Wirtschaftsprüfer (zB BGH NJW 56, 1595; VersR 79, 283, 284; NJW 01, 360, 364 f; VersR 13, 367; NJW 14, 383 Rz 11 ff; ZI...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Berichterstattung bei mehreren Abschlussprüfern

Rn. 104 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Im Fall von Gemeinschaftsprüfungen (sog. Joint Audits) ist die Erstellung eines gemeinsamen Prüfungsberichts sachgerecht (vgl. IDW PS 208 (2010), Rn. 21ff.; WP-HB (2021), Rn. M 698; bezüglich der Unterzeichnung HdR-E, HGB § 321, Rn. 85). Bei PIE ist die nach Art. 11 Abs. 2 lit. f) der AP-VO erforderliche Darlegung der Aufgabenverteilung zwis...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Maßnahmen des Abschlussprüfers zur Wahrung der Verschwiegenheit

Rn. 20 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Die Wahrung der Verschwiegenheitspflicht umfasst den Verzicht auf aktives Tun, aber auch die Verhinderung der Einsichtnahme Dritter (vgl. so auch § 10 Abs. 2 BS WP/vBP). In jedem Fall sind deshalb besondere Vorkehrungen zu treffen, damit Dokumente, Schriftstücke und Dateien, die mandantenspezifische Informationen enthalten, nicht zur Kenntnis...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, HGB § 323 Verantwortlichkeit des Abschlussprüfers

A. Anwendungsbereich Rn. 1 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 § 323 bezieht sich unmittelbar auf AP i. S. d. §§ 316–324a, d. h. auf alle Tätigkeiten, die nach diesen Vorschriften i. R.e. AP vorgenommen werden (vgl. Beck Bil-Komm. (2022), § 323 HGB, Rn. 10). Der Gesetzgeber verweist allerdings bei vielen anderen gesetzlich normierten Prüfungen auf § 323. Die Verweisungen betreffen Gründ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Zivilrechtliche Haftung des Abschlussprüfers

I. Haftung gegenüber dem geprüften und mit ihm verbundenen Unternehmen 1. Tatbestandsvoraussetzungen Rn. 27 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Anspruchsberechtigt aus § 323 sind das geprüfte UN und ein mit ihm nach den §§ 271 Abs. 2, 290 verbundenes UN, sofern dieses geschädigt wurde. Voraussetzungen für das Entstehen eines Schadensersatzanspruchs sind (vgl. ADS (2000), § 323, Rn. 76):...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

ADS, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, Kommentar zum HGB, AktG, GmbHG, PublG nach den Vorschriften des Bilanzrichtlinien-Gesetzes, 6. Aufl., Stuttgart 1995ff.; Althoff/Wirth, Nichtfinanzielle Berichterstattung und Prüfung im DAX 30. Eine Analyse der Erstanwendung des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes, WPg 2018, S. 1138–1149; Arbeitskreis Externe und Interne Überwach...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Haftung des Abschlussprüfers gegenüber Dritten

Rn. 43 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 § 323 regelt die vertragliche Haftung des AP gegenüber dem Mandanten und verbundenen UN bei Pflichtprüfungen abschließend. Er lässt hingegen die Ansprüche Dritter offen. Die Haftung aus § 323 kann auch nicht im Wege der extensiven Auslegung oder Analogie auf nicht in der Norm genannte Dritte ausgedehnt werden (vgl. IDW, FN-IDW 2000, S. 518; ü...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Erläuterungsrecht durch den Abschlussprüfer

Rn. 25 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Der AP ist zur Erläuterung des Prüfungsberichts gegenüber den Einblicksberechtigten befugt (vgl. § 321a Abs. 2 Satz 2), d. h. er ist hierzu nicht verpflichtet (vgl. nur IDW PS 450 (2021), Rn. 152f; MünchKomm. HGB (2020), § 321a, Rn. 12, m. w. N.; WP-HB (2021), Rn. M 34). Diese Befugnis besteht, ohne dass seitens der Gesellschaft eine Entbindu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Bestellung des Abschlussprüfers (§ 324a Abs. 2 Satz 1)

Rn. 12 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Der für den HGB-JA bestellte AP ist auch automatisch der Prüfer des IFRS-EA (vgl. § 324a Abs. 2 Satz 1). Hierbei handelt es sich um eine unwiderlegbare gesetzliche Vorgabe, die jedoch eine separate Beauftragung des AP für den zu prüfenden IFRS-EA nicht ausschließt; diese ist vielmehr zwingend angezeigt (vgl. NK-AP (2022), § 324a HGB, Rn. 5). ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Wirtschaftsprüfung.

Rn 22 Wirtschaftsprüfer führen wirtschaftliche Prüfungen durch, insb von Jahresabschlüssen der Unternehmen, und erteilen Bestätigungsvermerke über solche Prüfungen (§ 2 WPO). Darüber hinaus kann ein Wirtschaftsprüfer als Berater in wirtschaftlichen Angelegenheiten oder solchen mit Vermögensbezug tätig werden. Vertragliche Vereinbarungen über derartige Tätigkeiten sind regelm...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Unterzeichnung und Weiterleitung nach § 321 Abs. 5

Rn. 85 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Nach § 321 Abs. 5 Satz 1 hat der AP den Bericht eigenhändig mit seinem Namen zu unterzeichnen. Dabei ist nach § 18 WPO die Berufsbezeichnung "WP" bzw. nach § 128 Abs. 2 WPO die Berufsbezeichnung "vBP" ohne Hinzufügung anderer Berufsbezeichnungen sowie nach § 48 WPO das (Berufs-)Siegel zu verwenden (vgl. IDW PS 450 (2021), Rn. 114; überdies Be...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bilds der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (Abs. 2 Satz 3)

Rn. 54 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Nach § 321 Abs. 2 Satz 3 ist auch darauf einzugehen, ob der Abschluss insgesamt unter Beachtung der GoB oder sonstiger maßgeblicher RL-Grundsätze ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der VFE-Lage vermittelt. Gefordert ist eine ausdrückliche Feststellung zur Übereinstimmung des JA oder KA mit der Generalnorm des § 264 Abs. 2...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung (Abs. 2 Satz 1)

Rn. 48 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Nach § 321 Abs. 2 Satz 1 ist im Hauptteil des Prüfungsberichts festzustellen, ob die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen, der JA, der Lagebericht, der KA und der Konzernlagebericht den gesetzlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags oder der Satzung entsprechen. Im Begriff "feststellen" ist...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Gewissenhaftigkeit

Rn. 4 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Gewissenhaftigkeit konkretisiert die nach § 276 Abs. 2 BGB im Umkehrschluss geltende, allg. vertragsrechtliche Sorgfaltspflicht für die AP (vgl. Beck Bil-Komm. (2022), § 323 HGB, Rn. 11). Gewissenhaftigkeit beinhaltet grds. zwei Merkmale. Ein Aspekt ist die Sorgfalt, der andere das Handeln nach bestem Wissen und Gewissen (vgl. Gerhard (1961), ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Literaturverzeichnis

Rn. 55 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Ebke (1983), Wirtschaftsprüfer und Dritthaftung, Bielefeld. Gerhard (1961), Wirtschaftsprüferordnung, Köln et al. Marten/Quick/Ruhnke (2020), Wirtschaftsprüfung, 6. Aufl., Stuttgart. Sommerschuh (2002), Berufshaftung und Berufsaufsicht: Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und Notare im Vergleich, Baden-Baden.mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Berichtsteil über Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung (§ 321 Abs. 3)

Rn. 70 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Nach § 321 Abs. 3 sind Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung in einem gesonderten Berichtsteil zu erläutern. Zweck auch dieser Angabe ist es, die Überwachungstätigkeit der Kontrollorgane zu unterstützen, indem eine bessere Einschätzung der Schwerpunkte der AP ermöglicht wird sowie die notwendigen Erkenntnisse vermittelt werden, um Konsequenz...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Entstehungsgeschichte und Intention des § 321a

Rn. 1 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Der Prüfungsbericht ist das Dokument, in dem der AP einem abgegrenzten, UN-internen Adressatenkreis ausführlich über Ablauf und Ergebnis der Prüfung berichtet (vgl. ausführlich HdR-E, HGB § 321, Rn. 1ff.). Adressaten sind grds. die gesetzlichen Vertreter betreffender Gesellschaft. Primäradressat ist der AR sowie ein ggf. eingerichteter Prüfung...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Berichtsteil über Feststellungen nach § 317 Abs. 4 (§ 321 Abs. 4)

Rn. 76 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Nach § 91 Abs. 2 AktG hat der Vorstand einer AG, KGaA bzw. SE geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden. Bei börsennotierten AG, KGaA oder SE (i. S. d. § 3 Abs. 2 AktG) ist die Eignung dieser Maßnahmen und vornehmlich d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Unparteilichkeit

Rn. 12 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Unparteilichkeit als geforderte Grundhaltung des AP ergibt sich schon aus dem Zweck der AP, eine Kontrolle der UN-Leitung im Bereich der RL zu gewährleisten, sowie aus der Tatsache, dass die Adressaten des JA z. T. gegensätzliche Interessen verfolgen (vgl. Bonner-HdR (2019), § 323 HGB, Rn. 18; Beck Bil-Komm. (2022), § 323 HGB, Rn. 20f.). Die ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Regelungskontext und Reichweite

Rn. 14 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Verschwiegenheit als Verbindlichkeit des AP gegenüber dem geprüften UN, konkret gegenüber seinen gesetzlichen Vertretern, ist das Korrelat zu den umfassenden Auskunfts- und Einblicksrechten nach § 320 (vgl. Beck Bil-Komm. (2022), § 323 HGB, Rn. 26). Zusätzlich zur vertragsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht gegenüber dem geprüften UN ist das...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Stellungnahme zur Lagebeurteilung, insbesondere Fortbestand und zukünftige Entwicklung (Abs. 1 Satz 2)

Rn. 21 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Im Prüfungsbericht hat der AP nach § 321 Abs. 1 Satz 2 zur Beurteilung der Lage der KapG oder des Konzerns durch die gesetzlichen Vertreter Stellung zu nehmen, wobei insbesondere auf die Analyse des Fortbestands und der künftigen Entwicklung einzugehen ist. Die herausgehobene Bedeutung dieser Stellungnahme wird darin deutlich, dass der Gesetz...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Berichterstattung über festgestellte bestandsgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Tatsachen (Abs. 1 Satz 3 (2. Teilsatz))

Rn. 32 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Wurden im Verlauf der Prüfung Tatsachen festgestellt, die den Bestand des UN oder Konzerns gefährden oder seine Entwicklung beeinträchtigen, so ist darüber nach § 321 Abs. 1 Satz 3 (2. Teilsatz) zu berichten. Hat der Prüfer keine berichtspflichtigen Tatsachen festgestellt, ist eine diesbezügliche Angabe im Prüfungsbericht (Negativerklärung) n...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Berichterstattung bei freiwilligen Prüfungen

Rn. 93 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Bei freiwilligen Prüfungen bestimmen sich Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung nach den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und AP, wobei gesellschaftsvertragliche und satzungsmäßige Regelungen zu berücksichtigen sind. Freiwillige Prüfungen kommen insbesondere vor bei PersG und Stiftungen unterhalb der Schwelle des PublG, als "...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Aufstellung, Prüfung und Offenlegung des Konzernlageberichts

Tz. 7 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen müssen gem. § 315e Abs. 1 HGB ihren verpflichtend aufzustellenden IFRS-Konzernabschluss um einen Konzernlagebericht nach § 315 HGB erweitern (vgl. Grottel/Kreher, in: Beck Bil.-Komm., 11. Aufl., § 315e, Tz. 10). Die Regelungen des § 315e HGB gelten sowohl für Kapitalgesellschaften als auch für Personen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Tatbestandsvoraussetzungen

Rn. 27 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Anspruchsberechtigt aus § 323 sind das geprüfte UN und ein mit ihm nach den §§ 271 Abs. 2, 290 verbundenes UN, sofern dieses geschädigt wurde. Voraussetzungen für das Entstehen eines Schadensersatzanspruchs sind (vgl. ADS (2000), § 323, Rn. 76): Rn. 28 Stand: EL 39 – ET: 06/2023mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Berichterstattung über Tatsachen, die schwerwiegende Verstöße von gesetzlichen Vertretern und Arbeitnehmern gegen Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder Satzung erkennen lassen (Abs. 1 Satz 3 (3. Teilsatz))

Rn. 42 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Stellt der AP im Verlauf seiner Tätigkeit Tatsachen fest, die schwerwiegende Verstöße der gesetzlichen Vertreter oder von AN gegen Gesetz, Gesellschaftsvertrag oder Satzung erkennen lassen, so hat er darüber nach § 321 Abs. 1 Satz 3 (3. Teilsatz) zu berichten. Die Berichtspflicht bezieht sich nur auf Verstöße gegen Gesetze, die das UN oder se...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Rechtscharakter, Adressaten und Aufgaben des Prüfungsberichts

Rn. 4 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Die Erstellung des Prüfungsberichts gehört zu den Vertragspflichten des AP. Der AP hat über das Ergebnis der Prüfung in zweifacher Form zu berichten. Während der BV (externes Berichtsinstrument) nach § 322 in verkürzter Form der Öffentlichkeit das Prüfungsergebnis zusammenfasst, hat der Prüfungsbericht (internes Berichtsinstrument) die Funktio...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Schriftlichkeit und Vollständigkeit

Rn. 9 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Über Art und Umfang sowie über das Prüfungsergebnis ist schriftlich zu berichten (vgl. § 321 Abs. 1 Satz 2; Art. 11 Abs. 2 Satz 1 der AP-VO). Schriftlichkeit hat zur Folge, dass Wesentliches nicht etwa deshalb weggelassen werden darf, weil der Prüfer darüber bereits in anderer Form Bericht erstattet hat; denn der Prüfungsbericht ist als ein ei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelfälle (alphabetisch).

Rn 14 Anlageberatung/-vermittlung. Der Erfüllungsort für die Beratungspflicht liegt dort, wo die Beratung erfolgen soll bzw erfolgt ist (vgl BGH 6.4.2004 – X ARZ 384/03; BayObLG BB 97, 1868; München VersR 09, 1382 f; Köln OLGR 05, 553, 554; Schlesw OLGR 05, 630 f; Karlsr MDR 13, 1108). Das gilt auch für mit der Anlagevermittlung zusammenhängende Auskunftsverträge (vgl Köln V...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Einrichtung eines Tax Compliance Management Systems (CMS)

Tz. 42 Stand: EL 132 – ET: 06/2023 Die Einrichtung eines Tax CMS sollte sich nach den Empfehlungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) richten, das bereits im Jahr 2011 den Prüfungsstandard PS 980 erlassen hat, in dem die Grundsätze ordnungsgemäßer Prüfung von Compliance Management Systemen niedergelegt werden. Die Finanzverwaltung hat auf Hinweise zur Ausgestaltung ein...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Berichterstattung bei erstmaliger Prüfung

Rn. 99a Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Eine Erstprüfung liegt vor, wenn beim zu prüfenden UN ein Prüferwechsel stattgefunden hat oder zum ersten Mal eine JA-Prüfung durchgeführt wird (vgl. IDW PS 205 (2010), Rn. 1; ISA [DE] 510 (2020), Rn. 4; überdies Haufe HGB-Komm. (2022), § 321, Rn. 203; WP-HB (2021), Rn. M 692). Die Pflicht zu einer erstmaligen JA-Prüfung tritt bei neu gegrün...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Besonderheiten des Konzernprüfungsberichts

Rn. 88 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Nach § 321 Abs. 1 Satz 1 ist über Art und Umfang sowie über das Ergebnis der KA-Prüfung schriftlich zu berichten. Grds. muss dies unabhängig von der Berichterstattung über den JA des MU in einem selbständigen Prüfungsbericht erfolgen (vgl. IDW PS 450 (2021), Rn. 118; überdies Beck Bil-Komm. (2022), § 321 HGB, Rn. 188; MünchKomm. HGB (2020), §...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Berichterstattung bei Kündigung eines Mandats und in anderen Fällen des Prüferwechsels

Rn. 100 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Im Fall einer Kündigung des Prüfungsauftrags durch den AP aus einem wichtigen Grund (vgl. § 318 Abs. 6f.) hat der AP gemäß § 318 Abs. 6 Satz 4 gegenüber den Organen des geprüften UN über das Ergebnis der bisherigen Prüfung zu berichten. § 321 ist entsprechend anzuwenden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Feststellungen des bisheri...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.6.5 Fiktion des "Nicht-erkennen-Müssens" eines fehlerhaften Jahresabschlusses (§ 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 5 KStG)

Tz. 519 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Nach § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 5 KStG gilt die Voraussetzung des S 4 Buchst b (Nicht-erkennen-müssen des fehlerhaften Jahresabschlusses) als erfüllt (ges, nicht widerlegbare Fiktion) bei Vorliegen des uneingeschränkten Bestätigungsvermerks (Testat) eines Wirtschaftsprüfers nach § 322 Abs 3 HGB zum Jahresabschluss (der OG; dazu s IDW PS 400 Rn 17...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Dienstvertrag/Werkvertrag.

Rn 22 Beim Dienstvertrag ist nicht der Erfolg der Dienstleistung, sondern diese selbst geschuldet. Dementspr erhält der Dienstverpflichtete die – oft turnusmäßig für festgelegte Zeiträume – vereinbarte Vergütung auch dann, wenn der vom Dienstberechtigten mit der ausbedungenen Dienstleistung erstrebte Erfolg ausbleibt. Sichtbarer Ausdruck dessen ist es, dass das Dienstvertrag...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Abgrenzung des berechtigten Personenkreises

Rn. 9 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Berechtigt sind Gläubiger und Gesellschafter, denen der Gesetzgeber ein "berechtigtes Interesse an den Ursachen für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens" (BT-Drs. 15/3419, S. 43) zubilligt (vgl. IDW PS 450 (2021), Rn. 152e; überdies Beck-Bil-Komm. (2022), § 321a HGB, Rn. 3; kritisch BeckOGK-HGB (2020), § 321a, Rn. 17). Der darüber hinausgehen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Klarheit

Rn. 11 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Über Art und Umfang sowie über das Ergebnis der Prüfung hat der AP mit der gebotenen Klarheit zu berichten (vgl. § 321 Abs. 1 Satz 2). Durch die Formulierung des Abs. 1 Satz 2 in § 321 i. d. F. des sog. Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) vom 27.04.1998 (BGBl. I 1998, S. 786ff.) erfuhr der Grundsatz der Kla...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Berichterstattung über festgestellte Unrichtigkeiten und Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften der Rechnungslegung (Abs. 1 Satz 3 (1. Teilsatz))

Rn. 29 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Nach § 321 Abs. 1 Satz 3 hat der AP über Unrichtigkeiten und Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, die bei Durchführung der Prüfung festgestellt wurden, zu berichten. Unrichtigkeiten und Verstöße i. S. v. § 321 Abs. 1 Satz 3 (1. Teilsatz) beziehen sich ausschließlich auf RL-Normen für den JA bzw. KA oder (Konzern-)Lagebericht i. S. d. § 31...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Berichterstattung bei Prüfung von IFRS-Einzel- sowie IFRS-Konzernabschlüssen

Rn. 95c Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Erstellen MU aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder freiwillig nach § 315e einen KA nach IFRS, unterliegt dieser ebenso wie der zu erstellende Konzernlagebericht nach § 316 Abs. 2 Satz 1 der Prüfungspflicht und der AP hat über die Konzern-AP nach § 321 i. R.e. Prüfungsberichts zu berichten (vgl. § 315e Abs. 1 i. V. m. §§ 316ff.; überdies H...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Prüfungsauftrag

Rn. 18 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 In den Prüfungsbericht sind Angaben zum Prüfungsauftrag aufzunehmen. Hierzu gehören insbesondere Angaben zur Firma des geprüften UN, zum Abschlussstichtag und zur Wahl und Beauftragung des AP. In diesem Zusammenhang sollten das Datum der Auftragserteilung sowie ggf. der Umstand einer gerichtlichen Bestellung mit ausgeführt werden (vgl. ADS (2...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Verjährung

Rn. 39 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Für Schadensersatzansprüche nach § 323 Abs. 1 Satz 3 gilt die regelmäßige zivilrechtliche Verjährungsfrist des § 195 BGB von drei Jahren. Entsprechend § 199 Abs. 1 BGB beginnt die regelmäßige Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahrs, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den Umständen, welche den Anspruch begründen, sowie...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Berichtswahrheit

Rn. 13 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Der Grundsatz der Berichtswahrheit verlangt, dass der Inhalt des Prüfungsberichts nach der Überzeugung des AP den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen muss (vgl. IDW PS 450 (2021), Rn. 9). Seine Missachtung ist nach § 332 strafrechtlich sanktioniert (vgl. hierzu HdR-E, HGB § 321, Rn. 105). Dieser Grundsatz beinhaltet auch das Erfordernis e...mehr