Fachbeiträge & Kommentare zu Werkvertrag

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§ 16 Vertragstypen / o) Kombination Miet-/Dienstvertrag

Rz. 804 Ein unter Wiederholung des Gesetzeswortlautes formulierter schriftlicher Handelsvertretervertrag i.V.m. einem "Mietvertrag" für die zeitlich festgelegte Mindestnutzungsdauer von Schreibtisch, Stuhl und Telefon kann nach dem wirklichen Geschäftsinhalt ein Arbeitsvertrag sein (vgl. LAG Hamm v. 3.4.2007 – 19 Sa 2003/06 1 EUR Mietgebühr/Tag für die Zurverfügungstellung d...mehr

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§ 22 Allgemeine Rechtsgrund... / C. Staatliches Recht

Rz. 8 Der Arbeitgeber ist gesetzlich zum Schutz seiner Arbeitnehmer gegen Gefahren für Leben und Gesundheit verpflichtet (§§ 618, 619 BGB). Die Fürsorgepflicht wird durch die Spezialnormen des Arbeitsschutzrechtes konkretisiert und i.d.R. überlagert. "§ 618 BGB transformiert m.a.W. die Schutzpflichten des öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzes in das Arbeitsvertragsrecht" (M...mehr

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§ 16 Vertragstypen / e) Gesamtwürdigung/Gesamtbild und typisierende Betrachtungsweise

Rz. 789 Nach st. Rspr. ist die – nunmehr in § 611a Abs. 1 S. 4 BGB aufgenommene – Frage, wer Arbeitnehmer oder freier Mitarbeiter ist, letztlich nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zu beurteilen (vgl. OLG München v. 20.3.2014 – 7 W 315/14; LSG Hessen v. 17.12.2009 – L 8 KR 245/07; BAG v. 19.11.1997 – 5 AZR 653/96, DB 1998, 624 = NZA 1998, 364; BAG v. 9.5.1996, DB 1996, 2033...mehr

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§ 16 Vertragstypen / h) Außenauftritt – Visitenkarten/Laptop/E-Mail-Account/Tagessätze – Unterscheidbarkeit zu fest angestellten Arbeitnehmern

Rz. 794 Der Außenauftritt unter dem Logo/Brand des Auftraggebers in Kombination mit der Nutzung von Arbeitsmitteln des Auftraggebers stellen gewichtige Indizien für die Annahme eines Arbeitnehmerstatus dar (vgl. LAG Hamm v. 14.5.2012 – 2 Ta 668/11). Dies ist vor allem dann praxisrelevant, wenn die "Freien Mitarbeiter" mit Laptop und Visitenkarten des Auftraggebers ausgerüste...mehr

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§ 16 Vertragstypen / s) Checkliste Arbeitsrecht mit Erläuterungen

Rz. 809 Für die Abgrenzung zwischen Arbeitnehmer- und Freier-Mitarbeiter-Eigenschaft sind in erster Linie die Umstände von Bedeutung, unter denen die Dienstleistung zu erbringen ist, da sich die persönliche Abhängigkeit des Verpflichteten danach bestimmt, inwieweit die Ausführung der versprochenen Dienste weisungsgebunden und damit fremdbestimmt erfolgt (vgl. BAG v. 27.6.201...mehr

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§ 16 Vertragstypen / p) Umgestaltung des Arbeitnehmers zum freien Mitarbeiter

Rz. 805 Die Vertragsparteien können ein Arbeitsverhältnis aufheben und vereinbaren, es als "Freies Mitarbeiterverhältnis" fortzusetzen, soweit die Voraussetzungen echter Selbstständigkeit erfüllt werden. Eine bloß andere Bezeichnung reicht nicht aus. Schwierig ist die Abgrenzung bei einer inhaltlich unveränderten Tätigkeit. Das LAG Düsseldorf kam im Fall eines früheren Arbei...mehr

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§ 16 Vertragstypen / c) Beweislast für eine abweichende tatsächliche Durchführung

Rz. 785 Die Beweislast für eine vom Vertragswortlaut abweichende tatsächliche Durchführung hat diejenige Partei, die sich darauf beruft. Trägt der Arbeitgeber vor, bei dem Arbeitsvertrag habe es sich um ein Scheingeschäft i.S.v. § 117 BGB gehandelt, in Wirklichkeit läge ein Freies-Mitarbeiter-Verhältnis vor, das auch in tatsächlicher Hinsicht so durchgeführt worden sei, so t...mehr

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§ 16 Vertragstypen / l) Dauerrechtsverhältnis – Rahmenverträge – Arbeit auf Abruf

Rz. 799 Gerade das Recht der selbstständigen Leistungserbringung kennt Rahmenverträge, in denen die Vertragsparteien lediglich die grundsätzliche Ausgestaltung ihrer Geschäftsbeziehung regeln. Die konkrete Leistungserbringung, wie die Übersetzungen von Schriftstücken, regeln dann Einzelverträge. Der 9. Senat des BAG hat mehrfach Rahmenverträge als Verträge mit einem Selbstst...mehr

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§ 16 Vertragstypen / k) Zeitliche Weisungsabhängigkeit/ständige Dienstbereitschaft/Dienst- und Einsatzpläne

Rz. 798 Ein zentrales Kriterium für die Arbeitnehmereigenschaft ist nach der Rspr. des BAG die erwartete ständige Dienstbereitschaft bzw. das Aufführen in Dienstplänen oder Einsatzplänen (vgl. BAG v. 25.8.2020 – 9 AZR 373/19, juris). Denn der Umstand, dass der Mitarbeiter in einem Dienstplan aufgeführt ist, ist ein starkes Indiz dafür, dass er sich diesem auch unterwirft und...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 9. Haftung des Leiharbeitnehmers und Haftungsprivileg bei Schädigungen im Entleiherbetrieb

Rz. 1844 Für den Leiharbeitnehmer gelten die allgemeinen Grundsätze zur arbeitsrechtlichen Haftungsmilderung ggü. dem Verleiher auch, wenn er bei seiner Tätigkeit im Entleiherbetrieb Schäden verursacht, die im Außenverhältnis dem Verleiher aufgrund des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages angelastet werden (Auswahlverschulden nach § 831 BGB ). Rz. 1845 Bei Schlechtleistung im Ent...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Motive und Alternativen für Unternehmen und Freie Mitarbeiter/Solo-Selbstständige

Rz. 748 Freie-Mitarbeiter-Verträge sind sehr weit verbreitet. Bei zahlreichen Unternehmen erfreuen sie sich großer Beliebtheit, z.T. drängen aber auch Mitarbeiter auf den Abschluss eines Freien-Mitarbeiter-Vertrages. Die Erscheinungsformen und Bezeichnungen sind vielfältig. Sie werden auch als Kooperations-, Beratungs-, Kommissions-, Vertriebspartner-, Subunternehmer-, Diens...mehr

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§ 16 Vertragstypen / VIII. Muster – Freier Mitarbeiter Vertrag

Rz. 1436 Muster 16.33: Freier-Mitarbeiter-Vertrag Muster 16.33: Freier-Mitarbeiter-Vertrag (Anm.: Den Vertrag als Freier-Mitarbeiter-Vertrag bezeichnen, um den Willen der Vertragsparteien zu bekunden.) Freier-Mitarbeiter-Vertrag zwischen der Fa. _________________________ _________________________ (Adresse) – im Folgenden auch "Auftraggeber" genannt – und Herrn/Frau __________________...mehr

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§ 66 Verträge mit ins Ausla... / 8. Einschränkungen der Dienstleistungsfreiheit in bestimmten Branchen

Rz. 148 Bei der Erbringung von Dienstleistungen aus den Beitrittsstaaten ist allerdings der Einsatz von sonstigen aus den Beitrittsstaaten stammenden Mitarbeitern eines Unternehmens mit Sitz in den Beitragsstaaten durch die Übergangsregelung im Beitrittsvertrag in einigen Dienstleistungssektoren begrenzt. Dies betrifft vor allem das Baugewerbe und verwandte Wirtschaftszweige...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Beurteilung des Erwerbsstatus

Rz. 344 Der Arbeitgeber hat gem. § 28d Abs. 1 SGB IV den Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die Einzugsstelle (Krankenkasse) zu zahlen. Zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag gehören der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeitrag des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers. Nicht hierzu gehört die Umlage zur Unfallversicherung. Von der Zahlung des Beitrags ist...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Abfluss von Ausgaben beim StPfl bei Einschaltung Dritter

Rn. 103 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Die Einschaltung eines Dritten kann zum einen dadurch erfolgen, dass der StPfl nicht an den Gläubiger, sondern an einen Dritten leistet. In diesem Fall ist ein Abfluss beim StPfl nur dann gegeben, wenn durch die Leistung an den Dritten der Verlust der wirtschaftlichen Verfügungsmacht beim StPfl eingetreten ist, BFH vom 16.10.2007, VIII R 21...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / 94. Schwarzarbeit

Rz. 1488 Bei Schwarzarbeit handelt es sich gem. der Definition des § 1 Abs. 2 SchwArbG um Dienst- oder Werkleistungen, die erbracht werden oder die jemand ausführen lässt und dabeimehr

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zfs 08/2023, Terminsvertret... / 3 Anmerkung:

Eine ausführliche und sehr gut begründete Entscheidung, die alle entscheidungserheblichen Probleme anspricht. Mit diesem Beschluss ist eine in der Praxis des Kostenfestsetzungsverfahrens seit vielen Jahren umstrittene Frage geklärt. Geht es im Kostenfestsetzungsverfahren um die Kosten für die Einschaltung eines Terminsvertreters, wird die Praxis im Regelfall mit zwei untersch...mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Kollektivarbeitsrecht

aa) Neuwahl des Betriebsrats Rz. 866 Die Erhöhung der Zahl der im Betrieb i.d.R. beschäftigten Arbeitnehmer um die sog. Freien Mitarbeiter/Scheinselbstständigen kann z.B. dazu führen, dass die Arbeitnehmer erstmals die Wahl eines Betriebsrates/Betriebsobmanns oder die Erhöhung der Zahl der Betriebsratsmitglieder verlangen, weil die Zahl von fünf bzw. 21, 51 usw. wahlberechtig...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 870 Für das Sozialversicherungsrecht bildet § 7 Abs. 1 SGB IV die gesetzliche Grundlage zur Abgrenzung, ob ein Mitarbeiter als sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter oder selbstständiger freier Mitarbeiter anzusehen ist. Die sozialversicherungsrechtliche Abgrenzung, ob es sich um echte Selbstständigkeit oder Scheinselbstständigkeit handelt, erfolgt daher nicht über ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 2. Antrag auf Feststellung des Erwerbsstatus gem. § 7a SGB IV

a) Antragsberechtigung, Zuständigkeit, Form und Umfang der Prüfung Rz. 913 Mit dem "Gesetz zur Förderung der Selbstständigkeit" v. 20.12.1999 ist erstmals ein (freiwilliges/optionales) Anfrageverfahren zur Statusklärung in § 7a Abs. 1 S. 1 SGB IV eingeführt worden (sog. optionales Anfrageverfahren). Rz. 914 Mit Wirkung zum 1.4.2022 hat der Gesetzgeber mit der Reform des Status...mehr

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§ 16 Vertragstypen / f) Rechtzeitigkeit des Anfrageverfahrens/Beginn der Versicherungspflicht/Fälligkeit

aa) Anfrageverfahren "innerhalb" eines Monats nach Beschäftigungsbeginn Rz. 943 Grds. beginnt die Versicherungspflicht in der Sozialversicherung mit dem Tag des Eintrittes in das Beschäftigungsverhältnis. Abweichend davon tritt gem. § 7a Abs. 5 S. 1 SGB IV die Versicherungspflicht erst später – mit der Bekanntgabe der Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung Bund – unter...mehr

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§ 16 Vertragstypen / V. Übereinstimmungen im Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht

1. Gleichklang oder Dreiklang des Arbeitnehmerbegriffs? Rz. 1057 Übergreifend für das Arbeitsrecht, Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht ist für alle drei Rechtsgebiete der gemeinsame Ansatzpunkt zur Abgrenzung des Arbeitnehmers vom (selbstständigen) Freien Mitarbeiter die Anknüpfung an der Arbeitnehmereigenschaft, d.h. die persönliche Abhängigkeit. Trotz des Fehlens eine...mehr

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§ 16 Vertragstypen / c) Höhe der Rentenversicherung

Rz. 964 Die Höhe wird grds. entsprechend den üblichen Regeln, die für die Rentenversicherung versicherungspflichtiger Selbstständiger aufgestellt sind, berechnet. Danach bestimmt § 165 SGB VI, welche Einnahmen beitragspflichtig sind.mehr

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§ 16 Vertragstypen / 2. Konsequenzen einer falschen Handhabung im Arbeitsrecht – "arbeitsrechtliche Scheinselbstständigkeit"

a) Individualarbeitsrecht aa) Arbeitnehmerstatus Rz. 814 Am häufigsten werden die arbeitsrechtlichen Konsequenzen sichtbar, wenn ein möglicherweise fälschlich als freier Mitarbeiter oder als Solo-Selbstständiger oder ähnlich bezeichneter Mitarbeiter sich ggü. dem Auftraggeber/Arbeitgeber auf Schutzrechte beruft, die nur einem Arbeitnehmer zustehen. Wichtigster Fall ist die Kün...mehr

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§ 16 Vertragstypen / III. Sozialversicherungsrechtliche Situation

1. Rechtliche Grundlagen Rz. 870 Für das Sozialversicherungsrecht bildet § 7 Abs. 1 SGB IV die gesetzliche Grundlage zur Abgrenzung, ob ein Mitarbeiter als sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter oder selbstständiger freier Mitarbeiter anzusehen ist. Die sozialversicherungsrechtliche Abgrenzung, ob es sich um echte Selbstständigkeit oder Scheinselbstständigkeit handelt, e...mehr

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§ 16 Vertragstypen / I. Interessenlage und Grundsatzproblem der Scheinselbstständigkeit

1. Motive und Alternativen für Unternehmen und Freie Mitarbeiter/Solo-Selbstständige Rz. 748 Freie-Mitarbeiter-Verträge sind sehr weit verbreitet. Bei zahlreichen Unternehmen erfreuen sie sich großer Beliebtheit, z.T. drängen aber auch Mitarbeiter auf den Abschluss eines Freien-Mitarbeiter-Vertrages. Die Erscheinungsformen und Bezeichnungen sind vielfältig. Sie werden auch al...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 4. Konsequenzen einer falschen Handhabung im Sozialversicherungsrecht – "sozialversicherungsrechtliche Scheinselbstständigkeit"

a) Folgen des "Entdeckens" von Scheinselbstständigkeit Rz. 971 Im Sozialversicherungsrecht zeigen sich die Folgen einer Scheinselbstständigkeit besonders drastisch. Es geht um hohe Nachforderungen und Säumniszuschläge. Denn die unrichtige Behandlung von Arbeitnehmern als freie Mitarbeiter führt dazu, dass der Arbeitgeber keine Sozialversicherungsbeiträge, d.h. weder Arbeitgebe...mehr

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§ 16 Vertragstypen / II. Arbeitsrechtliche Situation

1. Rechtliche Grundlagen – Abgrenzung Arbeits-/Dienst-/Werkvertrag a) Persönliche Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit Rz. 768 Weder die arbeitsrechtlichen Spezialgesetze noch das BGB trafen bis zur Einfügung des § 611a BGB in das BGB klare Regelungen zu freien Mitarbeitern oder Solo-Selbstständigen. Lediglich im HGB fand sich recht allgemein die Formulierung in § 84 Abs. 1 S...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung i.S.v. § 7 Abs. 1 SGB IV (Abgrenzungskriterien zur selbstständigen Tätigkeit)

aa) Weisungsgebundenheit und Eingliederung Rz. 878 Mit dem "Gesetz zur Förderung der Selbstständigkeit" wurde klargestellt, dass die wesentlichen Grundsätze zur Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit als freier Mitarbeiter sowie der Amtsermittlungsgrundsatz in der Sozialversicherung unverändert weitergelten. Die sozialversicherungsrechtliche...mehr

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§ 16 Vertragstypen / IV. Steuerrechtliche Situation

1. Rechtliche Grundlagen Rz. 1015 Die Abgrenzung, ob es sich um echte Selbstständigkeit oder Scheinselbstständigkeit handelt, erfolgt im Steuerrecht – nicht über den Arbeitnehmerbegriff des § 611a BGB und auch nicht über den Beschäftigtenbegriff des §7a SGB IV – über den Unternehmerbegriff in § 2 UStG und den Arbeitnehmerbegriff in § 1 LStDV (vgl. BFH v. 18.6.2015 – VI R 77/1...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 4. Konsequenzen einer falschen Handhabung im Steuerrecht – "Steuerliche Scheinselbstständigkeit"

a) Betriebsprüfungen, Prüfungshäufigkeit, Größenklassen Rz. 1028 Ob die steuerliche Falschbehandlung eines Nichtselbstständigen durch einen Arbeitgeber von der Finanzverwaltung beanstandet wird, kann u.a. davon abhängen, ob in dem jeweiligen Betrieb eine Betriebsprüfung stattfindet, in der die Thematik aufgegriffen wird. Die Betriebsprüfung ist ein Teil des Außenprüfungsdiens...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Individualarbeitsrecht

aa) Arbeitnehmerstatus Rz. 814 Am häufigsten werden die arbeitsrechtlichen Konsequenzen sichtbar, wenn ein möglicherweise fälschlich als freier Mitarbeiter oder als Solo-Selbstständiger oder ähnlich bezeichneter Mitarbeiter sich ggü. dem Auftraggeber/Arbeitgeber auf Schutzrechte beruft, die nur einem Arbeitnehmer zustehen. Wichtigster Fall ist die Kündigung, wenn das Arbeitsv...mehr

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§ 16 Vertragstypen / dd) Innerbetriebliche Stellenausschreibungen

Rz. 869 Nach der Rspr. des BAG kann auch im Fall einer innerbetrieblichen Stellenausschreibung (§ 93 BetrVG) der mit dem Mitbestimmungsrecht des § 93 BetrVG verfolgte Schutzzweck es rechtfertigen, dass die Arbeitsplätze auch der Freien Mitarbeiter einzubeziehen sind (vgl. BAG v. 27.7.1993 – 1 ABR 7/93, NZA 1994, 92).mehr

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§ 16 Vertragstypen / 3. Compliance Management System

Rz. 758 Für alle Beteiligten ist die Abgrenzung in den verschiedenen Rechtsgebieten eine große Herausforderung. Dies gilt sowohl für die unmittelbaren Vertragsparteien einschließlich Betriebs-/Personalrat als auch für die beratenden Rechtsanwälte (vgl. Rittweger, NZA 2022, 593 ff. zu den anwaltlichen Haftungsrisiken), für die Steuerberater, wobei zu berücksichtigen ist, dass...mehr

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§ 82 Neue Beschäftigungsfor... / A. Allgemeines

Rz. 1 Mit der wachsenden Selbstbestimmtheit hinsichtlich Arbeitszeit und Arbeitsort eng verwoben ist die Diskussion zur Abgrenzung der abhängigen von der freien Beschäftigung im digitalen Zeitalter. Die stetig wachsende plattformvermittelnde Erwerbstätigkeit führt zu weiteren Abgrenzungsschwierigkeiten und zeigt noch einmal mehr auf, dass der mit der AÜG-Reform 2017 neu eing...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 1015 Die Abgrenzung, ob es sich um echte Selbstständigkeit oder Scheinselbstständigkeit handelt, erfolgt im Steuerrecht – nicht über den Arbeitnehmerbegriff des § 611a BGB und auch nicht über den Beschäftigtenbegriff des §7a SGB IV – über den Unternehmerbegriff in § 2 UStG und den Arbeitnehmerbegriff in § 1 LStDV (vgl. BFH v. 18.6.2015 – VI R 77/12, juris Rn 11, sowie di...mehr

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§ 16 Vertragstypen / e) Verjährung bei Einkommen-/Lohn-, Umsatz- und Gewerbesteuer

Rz. 1055 Die Verjährung von Ansprüchen des Finanzamtes richtet sich nach § 169 AO. Eine Änderung von Steuerbescheiden aufgrund neuer Tatsachen, die dem Finanzamt z.B. durch eine Außenprüfung erst bekannt werden, ist noch bis zu vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuererklärung abgegeben wurde, möglich. Bei leichtfertiger Steuerverkürzung beträgt die Fests...mehr

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§ 16 Vertragstypen / g) Dreiecksverhältnisse

Rz. 910 Wird eine vermeintlich selbstständige Tätigkeit im Rahmen weiterer Vertragsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und Dritten erbracht, sind im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens auch diese weiteren Vertragsbeziehungen zu berücksichtigen (vgl. LSG Berlin-Brandenburg v. 23.6.2022 – L 4 BA 52/18, juris Ls. 1 und Rn 122, im Anschluss an BSG v. 4.6.2019 – B 12 R 1...mehr

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§ 16 Vertragstypen / VII. Checkliste zur Vertragsgestaltung

Rz. 1435 Checkliste: Vorprüfung zum Freien-Mitarbeiter-Vertragmehr

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§ 16 Vertragstypen / ff) Unzulässigkeit der Statusklage – Verwirkung

Rz. 852 Zu berücksichtigen ist, dass das Recht, eine (Status-) Klage zu erheben, verwirkt werden kann mit der Folge, dass eine angebrachte Klage unzulässig ist. Dies kommt jedoch nur nach besonderen Voraussetzungen in Betracht. Das Klagerecht kann ausnahmsweise verwirkt sein, wenn der Anspruchsteller die Klage erst nach Ablauf eines längeren Zeitraums erhebt und zusätzlich e...mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Ausschluss des Anfrageverfahrens

Rz. 930 Ausgeschlossen ist das Anfrageverfahren dann, wenn bereits durch eine Einzugsstelle (z.B. im Rahmen einer Prüfung nach § 28h Abs. 2 SGB IV) oder einen Rentenversicherungsträger (im Rahmen einer Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV) ein Verfahren zur Feststellung des Status der Erwerbsperson durchgeführt oder eingeleitet wurde (§ 7a Abs. 1 S. 1 Hs. 2 SGB IV), z.B. Überse...mehr

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§ 16 Vertragstypen / bb) Anfrageverfahren "außerhalb" eines Monats nach Beschäftigungsbeginn

Rz. 946 In diesem Fall beginnt die sozialversicherungsrechtliche Beschäftigung mit dem tatsächlichen Eintritt in das Beschäftigungsverhältnis (vgl. Rundschreiben der Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger v. 1.4.2022, Nr. 4.3.2 Abs. 2, S. 23, www.deutsche-rentenversicherung-bund.de).mehr

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§ 16 Vertragstypen / bb) Zustimmungspflichtige Einstellung

Rz. 867 Eine Besonderheit besteht bei der Einstellung von Freien Mitarbeitern in Bezug auf die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates gem. § 99 BetrVG . Grds. bezieht sich das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats (nur) auf die Einstellung von Arbeitnehmern und nicht auf die Beschäftigung eines Freien Mitarbeiters (ebenso Hromadka, Anm. zu BAG v. 27.7.1993, SAE 1994, 133). Nac...mehr

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§ 16 Vertragstypen / d) Rechtsbehelfe gegen Statusentscheidungen

Rz. 937 Gegen eine Status- bzw. Prognoseentscheidung sind Widerspruch und Klage zulässig. Gem. § 7a Abs. 6 S. 1 SGB IV haben Widerspruch und Klage aufschiebende Wirkung. Rz. 938 Im Widerspruchsverfahren können die Beteiligten gem. § 7a Abs. 6 S. 2 SGB IV nach Begründung des Widerspruchs eine mündliche Anhörung beantragen, die gemeinsam mit den anderen Beteiligten erfolgen sol...mehr

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§ 16 Vertragstypen / f) Straf- und bußgeldrechtliche Auswirkungen

Rz. 1056 Im Einzelfall kann die fehlerhafte steuerliche Behandlung den Tatbestand der vorsätzlichen Hinterziehung von Steuern (§ 370 AO) oder leichtfertigen Verkürzung von Steuern (§ 378 AO) erfüllen (vgl. die neue Rspr. des BGH v. 1.9.2020 – 1 StR 58/19 Rn 17 zum Gleichlauf von § 370 AO mit § 266a StGB ; s. auch oben Rdn 1006 ff.).mehr

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§ 16 Vertragstypen / 4. Ausländische Freie-Mitarbeiter/Solo-Selbstständige

Rz. 761 Die Risiken der Scheinselbstständigkeit, der bürokratische Aufwand und die Komplexität der Vorschriften, aber auch andere Probleme wie Fachkräftemangel oder Personalengpässe, veranlassen immer wieder die Betroffenen, über einfachere Alternativen nachzudenken. Dazu gehört, selbstständige Dienstleister aus dem Ausland zu holen oder im Ausland zu beschäftigen. So lösung...mehr

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§ 16 Vertragstypen / aa) Neuwahl des Betriebsrats

Rz. 866 Die Erhöhung der Zahl der im Betrieb i.d.R. beschäftigten Arbeitnehmer um die sog. Freien Mitarbeiter/Scheinselbstständigen kann z.B. dazu führen, dass die Arbeitnehmer erstmals die Wahl eines Betriebsrates/Betriebsobmanns oder die Erhöhung der Zahl der Betriebsratsmitglieder verlangen, weil die Zahl von fünf bzw. 21, 51 usw. wahlberechtigten Arbeitnehmern gem. § 9 B...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Betriebsprüfungen, Prüfungshäufigkeit, Größenklassen

Rz. 1028 Ob die steuerliche Falschbehandlung eines Nichtselbstständigen durch einen Arbeitgeber von der Finanzverwaltung beanstandet wird, kann u.a. davon abhängen, ob in dem jeweiligen Betrieb eine Betriebsprüfung stattfindet, in der die Thematik aufgegriffen wird. Die Betriebsprüfung ist ein Teil des Außenprüfungsdiensts der Steuerverwaltung und ein wesentliches Instrument...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 2. Risiko rechtlicher Fehleinschätzung – Scheinselbstständigkeit

Rz. 756 Insb. die Beitragslast bei der gesetzlichen Rentenversicherung und der gesetzlichen Krankenversicherung lassen für viele Mitarbeiter verstärkt das Bedürfnis aufkommen, die gesetzlichen Versicherungen durch Wechsel in die Selbstständigkeit verlassen zu können. Bei gleichzeitig geringer werdenden Leistungen werden die hohen Abgaben an die Deutsche Rentenversicherung Bu...mehr

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§ 82 Neue Beschäftigungsfor... / I. Vorfrage: Anwendbares Recht

Rz. 6 Bevor man sich der nationalen Qualifizierung des Vertragsverhältnisses nähert, stellt sich die Vorfrage, ob überhaupt deutsches Recht auf das jeweilige Vertragsverhältnis Anwendung findet. Keine Probleme ergeben sich, wenn die AGBs der Plattform keine Rechtswahlklausel enthalten und die Parteien auch keine individualvertragliche Vereinbarung treffen, da dann das Recht ...mehr