Fachbeiträge & Kommentare zu Werkvertrag

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beschränkung der Mängelgewährleistung (Nr 8b).

Rn 52 Nr 8b findet nur auf AGB in Lieferungs- und Werkleistungsverträgen über neu hergestellte Sachen Anwendung. Wegen §§ 476, 650 ist der Anwendungsbereich auf Verträge über neu hergestellte unbewegliche Sachen, Werkleistungen außerhalb von § 650 und Verträge zwischen Verbrauchern beschränkt (Grüneberg/Grüneberg § 309 Rz 60). Rn 53 Lieferung einer Sache meint Besitzverschaff...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Regelanknüpfung: Vertragstypisierung (Abs 1).

Rn 8 I enthält feste Anknüpfungsregeln für die in lit a–h spezifizierten Vertragstypen. Für eine anderweitige Beurteilung im Einzelfall ist damit kein Raum, soweit eine Korrektur nicht anhand von III zu rechtfertigen ist. Gedanklich liegt der Mehrheit der Fälle des I (vgl Rn 2) der Anknüpfungsgrundsatz des II zugrunde. Einen einheitlichen unionsrechtlichen Vertragsbegriff en...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Scheckverkehr.

Rn 32 Der Scheck ist eine Sonderform der Anweisung (§ 783). Der Scheckvertrag ist ein Werkvertrag, der eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat (BGHZ 135, 116). Der Kunde (Aussteller) ist aufgrund der Vereinbarung berechtigt, Schecks auf die Bank (Bezogener) zu ziehen. Die Bank ist bei Vorlage eines formgültigen Schecks zur Zahlung verpflichtet. Der Vertrag kommt häufig st...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Sonstige Rechtsfolgen.

Rn 28 Beschränkt sich die Nichtigkeit auf das Kausalgeschäft, sind die Leistungen nach Bereicherungsrecht rückabzuwickeln (BGHZ 111, 311 f; AnwK/Looschelders Rz 75). Aus einem wegen Verstoßes gg das RBerG nichtigen Geschäftsbesorgungsvertrag mit einem Steuerberater kann ein Vergütungsanspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung resultieren (BGH NJW 00, 1562). Der Bereicherun...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / III. Gutachten

Rz. 48 Der Auftrag zur Erstellung eines Gutachtens dürfte im Bereich der Unfallschadensregulierung eher selten sein, da es dem Mandanten zumeist um eine konkrete Verhaltensempfehlung bzw. eine konkrete Rechtsverfolgung gegen den Unfallgegner geht. Die wissenschaftliche Aufarbeitung eines Rechtsproblems wird hingegen – gerade bei Verbrauchern – eher nicht gewünscht sein; alle...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Auf einen Dienstvertrag oder einen Werkvertrag, der eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat, finden, soweit in diesem Untertitel nichts Abweichendes bestimmt wird, die Vorschriften der §§ 663, 665 bis 670, 672 bis 674 und, wenn dem Verpflichteten das Recht zusteht, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, auch die Vorschriften des § 671 Abs. 2 entsprechende...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Wirtschaftsprüfung.

Rn 22 Wirtschaftsprüfer führen wirtschaftliche Prüfungen durch, insb von Jahresabschlüssen der Unternehmen, und erteilen Bestätigungsvermerke über solche Prüfungen (§ 2 WPO). Darüber hinaus kann ein Wirtschaftsprüfer als Berater in wirtschaftlichen Angelegenheiten oder solchen mit Vermögensbezug tätig werden. Vertragliche Vereinbarungen über derartige Tätigkeiten sind regelm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Funktion der Ausnahme.

Rn 22 Der Hauptanwendungsfall des Rücktrittsrechts nach V ergibt sich aus I 2: Danach gilt I 1 nicht, wenn der Schuldner bei nicht vertragsgemäßer Leistung die Nacherfüllung nach § 275 I bis III nicht zu erbringen braucht, also wenn die Nacherfüllung nach § 275 I nicht geschuldet wird oder der Schuldner sie nach II oder III mit Recht verweigert. Dies setzt die Unmöglichkeit ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Vorausgesetzt ist ein gesetzliches Rücktrittsrecht wegen Pflichtverletzung aufgrund nicht oder nicht vertragsgemäßer Leistung (vgl § 323 I), zB gem §§ 327i Nr 2, 327o (Beendigung), §§ 437 Nr 2, 438 IV 1 oder §§ 634 Nr 3, 634a IV 1. Insoweit deckt sich der Anwendungsbereich mit § 323. Nicht erfasst ist § 324 (Rn 1). Wegen I 3 mit § 216 II 2 ist bei vereinbartem Eigentums...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Digitale Produkte.

Rn 3a Infolge der Einführung des Verbrauchervertrages über digitale Produkte (§ 327) mit den Vertragsgegenständen digitaler Inhalt und digitale Dienstleistung, enthält § 650 nF in II-IV detaillierte Anwendungsvorschriften und Verweise. Hiermit soll die Anwendung der Sondervorschriften der §§ 327 ff auch bei der Verpflichtung zur Herstellung o Lieferung noch herzustellender d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Unterbliebene Mitwirkung (1 Fall 2).

Rn 7 Das wörtliche Angebot des Schuldners reicht auch dann aus, wenn zur Bewirkung der Leistung eine Handlung des Gläubigers erforderlich ist (BAG NZA 16, 1147 [BAG 19.01.2016 - 2 AZR 449/15]). Ob und ggf welche Mitwirkungspflichten des Gläubigers bestehen, ergibt sich aus dem Inhalt der Parteivereinbarungen (vgl Braunschw NJW-RR 23, 1415, 1418 [BGH 25.05.2023 - IX ZR 116/21...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Beispiele.

Rn 9 Überraschend +, nicht –: Abtretungsklausel im SV-Vertrag (+BGH NJW 17, 501 Rz 11); Automatische Vertragsverlängerung bei gleichzeitiger Regelung einer Vertragslaufzeit von jeweils einem Jahr (+BGH NJW 89, 2255 [BGH 01.06.1989 - X ZR 78/88]); Eigentumsvorbehalt, einfach und verlängert (–Grüneberg/Grüneberg § 305c Rz 6); Flatrate-Tarif und volumenabhängige Datendrosselung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Hersteller.

Rn 8 Nach der Rspr ist als Hersteller grds derjenige anzusehen, in dessen Namen und wirtschaftlichem Interesse die Herstellung erfolgt; maßgebend ist die Verkehrsauffassung eines mit den Verhältnissen vertrauten objektiven Betrachters (BGHZ 112, 243 mwN). Es kommt somit nicht entscheidend darauf an, wer den Verarbeitungsvorgang tatsächlich vornimmt (Celle ZIP 09, 1386), sond...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Voraussetzung, Begriff.

Rn 63 Die Montage muss als Verpflichtung des Verkäufers im Kaufvertrag vereinbart sein oder vom Käufer vorzunehmen sein (BTDrs 19/31116, 14; ›Soweit eine Montage durchzuführen ist‹); zur Abgrenzung vom Werkvertrag s Vor § 433 ff Rn 2 f. Sie ist wegen § 433 I 2 Hauptleistungspflicht des Verkäufers und umfasst alle Leistungen, die notwendig sind, dass der Käufer als Erg eine g...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Grundregelung (Satz 1)

(4) 1 Eigenes Personal ist jede natürliche Person, die auf Grund einer gesellschaftsvertraglichen oder arbeitsvertraglichen Vereinbarung mit dem Unternehmen für das Unternehmen tätig wird. Rz. 2941 [Autor/Stand] Grundregelung. In § 1 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 wird zur Definition der Personalfunktion auf Funktionen des Unternehmens Bezug genommen, die durch "ihr Per sonal" ausge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Weitere Abgrenzungsfragen.

Rn 8 Weil die werkvertraglichen Sachmängelhaftungsrechte abschließende Sonderregelungen darstellen (s Rn 4), sind eine Anfechtung wegen Eigenschaftsirrtum (§ 119 II) und die Anpassung des Vertrages aus dem Gesichtspunkt einer Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 II) ausgeschlossen, soweit ein dem Bereich der Mängelhaftung unterfallendes Beschaffenheitsmerkmal des Werks in R...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. VOB/B.

Rn 11 Für den VOB/B-Vertrag regelt § 13 V Nr 1 VOB/B die Nachbesserung, die der Auftraggeber im Unterschied zum BGB-Werkvertrag schriftlich verlangen muss. Die Umstände, unter denen der Auftragnehmer die Nachbesserung verweigern darf, ergeben sich mittelbar aus § 13 VI VOB/B, indem der Besteller auf die Minderung verwiesen wird, wenn die Beseitigung des Mangels unmöglich ist...mehr

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ZErb 09/2025, Wer zahlt die... / I. Bestattungskostenpflicht der Erben

Zuvörderst hat der Erbe oder die Erbengemeinschaft für die Bestattungskosten aufzukommen (Nachlassverbindlichkeit nach § 1968 BGB). Mehrere Erben haften gesamtschuldnerisch (§ 2058 BGB). Aus der Gläubigerperspektive ergeben sich daraus vier Alternativen: Der Gläubiger (i.d.R. der Beerdigungsunternehmer, der in Vorleistung getreten ist) kann sich an einen beliebigen Erben halt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Weitere Einzelfälle/Planung und Konstruktion.

Rn 10 Nicht unter 1 zu subsumieren sind sicherlich Arbeiten an Personen (da keine Gegenstände; zB Haarschnitt) und die Herstellung von geistigen Werken (Architektenplanung, Gutachten, Theateraufführungen). Dies gilt selbst dann, wenn diese Werke in einem Gegenstand verkörpert werden (so bei schriftlichen Gutachten, individuellen Softwarelösungen auf Datenträger, künstlerisch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Unangemessenheit.

Rn 51 Die Angemessenheit des Entgelts ist vor dem Hintergrund dessen zu beurteilen, was nach dispositivem Recht typischerweise geschuldet würde (BGH ZIP 05, 493; NJW 91, 2764). Die Prüfung muss sich an den Vorgaben der gesetzlichen Anspruchsgrundlage orientieren (Grüneberg/Grüneberg § 308 Rz 41). In analoger Anwendung von § 309 Nr 5b muss die Klausel der Verwendergegenseite ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Mängel an Bauwerken (lit a).

Rn 16 Der Gleichlauf von Kauf- und Werkvertrag ist Normzweck (vgl § 634a I Nr 2). Zum Begriff ›Bauwerk‹ s daher § 634a Rn 6 (BTDrs 14/6040, 227 f; BGH NJW 14, 845 [BGH 09.10.2013 - VIII ZR 318/12] Rz 19; München MDR 14, 1076). Entgegen dem BGH (BGHZ 210, 206 Rz 20 ff; s aber BGH NJW 16, 1575 [BGH 25.02.2016 - VII ZR 156/13]) bestätigt die Norm, dass Verträge über den Erwerb ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Wirkungen der Schuldrechtsmodernisierung.

Rn 2 Durch das SchRModG ist dem Gläubiger die Lösung vom Vertrag teils erheblich erleichtert worden. Außerdem hat die Neufassung der §§ 323 ff sich überwiegend auf den Rücktritt konzentriert und die Regelung von Schadensersatzansprüchen den §§ 280 ff überlassen. In Bezug auf den Rücktritt bestehen die wichtigsten Änderungen in Folgendem: Rn 3 (1.) Nach § 323 setzt das Rücktri...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Bedeutung, Rechtsfolgen.

Rn 24 Die Qualifizierung der mangelfreien Lieferung zu einer Hauptleistungspflicht in I 2 (bei Kauf von Miteigentumsanteil an Grundstück ein insg mangelfreies Grundstück; BGH NJW 20, 2104 [BGH 14.02.2020 - V ZR 11/18]) hat den Kaufvertrag als ein Grundanliegen der Schuldrechtsreform dem Werkvertrag angenähert (s BTDrs 14/6040, 87 f, 267 f; 14/7052, 176; Haas/Medicus/Rolland/...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB E

eBay Vertragsschluss Vor §§ 145 ff BGB 49 eBay, Widerruf § 356 BGB 12 EBV IPR Art 43 EGBGB 13 Echtes Factoring Eigentumsvorbehalt § 449 BGB 23 EC-Karte § 675f BGB 14; § 807 BGB 1 E-commerce Vertragsschluss im ~ § 145 BGB 6 Effet utile Art 1 ROM I 9; Vor ROM I 14 EG-Recht Art 6 EGBGB 3, 11; Art 12 EGBGB 2; Art 11 ROM I 2, 4; Vor ROM I 11 Ehe Auslandsbezug Art 17b EGBGB 1 gleichgeschlechtli...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gesetzliche Regelungen.

Rn 4 Die Leistungszeit ergibt sich für bestimmte Verpflichtungen aus dem Gesetz, wie zB nach § 474 II (Verbrauchsgüterkauf; hierzu Kohler NJW 14, 2817), §§ 556b, 579 (Miete), 608 f (Darlehen), 614 S 2 (Dienstvertrag), 641 (Werkvertrag, allg Krankenhausleistungen allerdings nicht, vgl Oldenburg MDR 10, 370), 695 f (Verwahrung), 718 (Gesellschaft), 760 (Leibrente), 1361 IV 2, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Schlechtleistung.

Rn 7 Für die Schlechtleistung von Beiträgen – insb bei Sachleistungen – gelten die Gewährleistungsvorschriften der einzelnen Schuldverhältnisse, wie Kauf, Miete und Werkvertrag, jedoch gesellschaftsspezifisch ›modifiziert‹ mit der Folge, dass solche Rechtsfolgen ausgeschlossen sind, die das Gesellschafterverhältnis selbst infrage stellen. Während der Gesellschafter damit idR...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gesicherte Forderungen.

Rn 3 Das Pfandrecht sichert alle Forderungen ›aus dem Vertrag‹. Gemeint ist der Vertrag des Unternehmers mit dem Besteller, also der Werkvertrag. Um einen solchen handelt es sich nicht, soweit die Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien nach § 650 dem Kaufrecht unterliegen (s Rn 2, auch zu einer analogen Anwendung des § 647). Der Begriff der ›Forderungen‹ iSd § 647 ist weit z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. VOB/B.

Rn 25 Der für den VOB/B-Vertrag in § 13 I VOB/B niedergelegte Sachmangelbegriff entspricht inhaltlich dem des § 633 II, nennt aber ausdrücklich die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik als Kriterium für die Mangelfreiheit. Der wichtigste Unterschied zum BGB-Werkvertragsrecht besteht in der Regelung des § 4 VII VOB/B , wonach der Auftragnehmer auch solche Leistungen, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / cc) Stundenlohnvertrag.

Rn 43 Beim Stundenlohnvertrag ist nicht der Leistungsumfang, sondern der Aufwand an Zeit und Material maßgebend für die Preisbildung. Solche reinen Aufwandsverträge sind wegen der damit für den Besteller verbundenen Kalkulationsrisiken in der Praxis selten; gebräuchlich sind hingegen Einheits- und Detailpauschalverträge mit sog angehängten Stundenlohnarbeiten, woraus ein Lei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Abgrenzung.

Rn 2 Gegenstand eines Verwahrungsvertrags können nur bewegliche Sachen bzw Tiere (§ 90a) sein. Auf die Eigentumsverhältnisse an der hinterlegten Sache kommt es nicht an. Rechte und Grundstücke werden nicht iSd § 688 verwahrt. Die Obhut über Grundstücke kann aufgrund eines Dienstvertrags (§ 611) oder Auftrags (§ 662) erfolgen (BeckOKBGB/Gehrlein § 688 Rz 2). Im Gegensatz zur ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Obligatorische Gefahrentlastung.

Rn 108 Der Eigentümer oder sonstige Berechtigte, der idR von einer Verletzung seiner Rechtsposition betroffen wird, ist durch ein Schuldverhältnis zu einem Dritten von der Sachgefahr entlastet. Dann soll er den Schaden dieses Dritten geltend machen können. Schulbeispiel ist der Versendungsverkäufer (§ 447), der die Kaufsache ordentlich abgesendet hat; die Sache geht durch da...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 § 618 enthält die allg Pflicht zum Arbeitsschutz als Teil der Fürsorgepflicht des Dienstberechtigten (§ 611 Rn 99) und gilt für alle Dienstverträge, für Arbeitsverhältnisse konkretisiert durch Sonderregelungen (zB §§ 62 HGB, 12 HAG, 80 SeemannsG, Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung oder Arbeitsstättengesetz, SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandards; BAG NZA 04, 927)....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Einzelheiten.

Rn 2 Offenbare Unbilligkeit liegt (wie beim Schiedsgutachten, vgl § 317 Rn 3) nur dann vor, wenn ›die Leistungsbestimmung in grober Weise gg Treu und Glauben verstößt und sich dies bei unbefangener sachkundiger Prüfung sofort aufdrängt‹ (BGH NJW 91, 2761 [BGH 26.04.1991 - V ZR 61/90]). Es muss sich um eine erhebliche Abweichung von dem für richtig gehaltenen Ergebnis handeln...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Steuerberatung.

Rn 19 Verträge mit Steuerberatern können unterschiedliche Pflichten zum Inhalt haben. Nach § 33 StBerG sind typischerweise die Beratung, Vertretung und die Hilfe in steuerlichen Angelegenheiten Gegenstand des Steuerberatervertrags. Darüber hinaus sind Tätigkeiten als Vermögensbetreuer oder Wirtschaftsberater denkbar (§ 57 III StBerG). IdR liegt insoweit ein Dienstvertrag vor...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 Mit den neuen Vorschriften des Untertitels 2 zum Titel 9 des BGB hat der Gesetzgeber einen neuen Vertragstyp ›Architekten- und Ingenieurvertrag‹ geschaffen, der entgegen der bis zum 1.1.18 ganz herrschenden Auffassung kein Werkvertrag mehr ist. Allerdings wollte der Gesetzgeber nicht die werkvertragstypische Erfolgsbezogenheit des Architekten- und Ingenieurvertrages auf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines/Normzweck.

Rn 1 § 648 gestattet es dem Besteller, das Vertragsverhältnis nach Belieben durch eine sog ›freie‹ Kündigung zu beenden. Damit trägt der Gesetzgeber dem für Austauschgeschäfte (insb Kauf) eigentlich systemwidrigen Gedanken Rechnung, dass der Besteller frei darüber entscheiden können soll, ob er die vom Unternehmer nach seinen Wünschen und Vorgaben herzustellende Leistung noc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Einzelfälle.

Rn 34 Ein Verstoß gg ein gesetzliches Verbot ist von der Rspr in den nachfolgenden Einzelfällen geprüft worden. Rn 35 Eine Abtretung von Honorarforderungen der Angehörigen verschwiegenheitspflichtiger Berufe unter Verstoß gg § 203 StGB ist nichtig (BGHZ 115, 130; BGH NJW 95, 2027; 14, 141 Tz 9), auch von Vergütungsansprüchen der Versicherungsvertreter (BGH NJW 10, 2509 [BGH 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Das Recht auf Abschlagszahlungen wurde durch das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen v 30.3.00 in das BGB eingefügt (BGBl I 330; BTDrs 14/1246 1). Der hiermit geschaffene § 632a war in dieser Fassung auf alle seit dem 1.5.00 abgeschlossenen Werkverträge anzuwenden (Art 229 § 1 II, 1 EGBGB). Durch das FoSiG (Vor §§ 631 bis 651 Rn 24) ist § 632a mit Wirkung für a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundlagen.

Rn 20 Die nach obigen Grundsätzen vorzunehmende Abgrenzung des Werkvertrages von anderen Vertragstypen ist wegen der Besonderheiten des Werkvertragsrechts im Bereich der Mängelhaftung, der Mitwirkungspflichten, der Sicherungsrechte, der Kündigung und der Verjährung bedeutsam. Darüber hinaus kennt nur das Werkvertragsrecht die rechtsgeschäftliche Abnahme (§ 640) mit erheblich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 Mit der Vorschrift des § 648a führt der Gesetzgeber die Kündigung des Werkvertrages aus wichtigem Grund ein, die er der für Dauerschuldverhältnisse geltenden Bestimmung des § 314 nachgebildet hat. Deshalb nimmt III ausdrücklich auf § 314 II und III Bezug, womit klargestellt ist, dass für die Kündigung des Werkvertrages aus wichtigem Grund die gesetzlichen Wertungen des ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Annahme eines Angebots unter Abwesenden, § 147 II.

Rn 16 Die gesetzliche Annahmefrist eines Antrags unter Abwesenden, für den keine Fristbestimmung nach § 148 greift, setzt sich zusammen aus der Zeit für die Übermittlung des Antrags an den Empfänger, dessen Bearbeitungs- und Überlegungszeit (zu Umständen, die bei deren Bemessung zu berücksichtigen sind LG Münster BeckRS 13937 Rz 43) sowie aus der Zeit für die Übermittlung de...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (4) Zuordnung des Bau- und Montagevertrags (Abs. 4)

(4) 1 Der Bau- oder Montagevertrag mit dem Auftraggeber ist ein Geschäftsvorfall im Sinne des § 9, der dem übrigen Unternehmen zuzuordnen ist. 2 Diese Zuordnung ist nur dann mit den Rechtsfolgen des § 16 zu ändern, wenn 1. den in der Bau- und Montagebetriebsstätte ausgeübten Personalfunktionen im Zusammenhang mit dem Vertrag eindeutig die größte Bedeutung zukommt, wobe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Zugang u hinreichende Bestimmtheit.

Rn 3 Nach § 130 I wird das Angebot im Moment seines Zugangs wirksam. Der Antrag ist grds formlos möglich und kann daher auch konkludent durch sog Realofferte erfolgen. Insofern liegt in der Zusendung unbestellter Waren grds ein Angebot auf Abschluss eines entspr Kaufvertrags (Vor §§ 145 ff Rn 43). Auch in der Zurverfügungstellung von Leistungen an die Öffentlichkeit wie bei ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Vorbemerkung vor §§ 346 ff BGB

Rn 1 Der Rücktritt bedeutet die Ausübung eines Gestaltungsrechts: Dieses verwandelt den Inhalt eines Vertrages derart, dass dieser in ein Abwicklungsschuldverhältnis übergeht. Die §§ 346 ff regeln va diese Rückabwicklung. Dagegen sagen sie nichts über den Grund des Rücktritts: Dieser kann auf Vereinbarung oder auf Gesetz beruhen. Wichtige gesetzliche Anwendungsfälle finden s...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Kauf-/Werk-/Miet-/Reisevertrag.

Rn 80 Der Verkäufer verletzt seine Pflichten, wenn er eine mangelhafte Sache liefert (§ 433 I 2, Rn 5); der Werkunternehmer, wenn er ein mangelhaftes Werk liefert (§ 633 I, s § 633 Rn 11). Eine Untersuchungspflicht hinsichtlich der Kaufsache trifft den Verkäufer nach hA grds nicht (vgl BGH NJW 68, 2238 [BGH 25.09.1968 - VIII ZR 108/66]; 81, 1269; Ausn: Besonders hochwertige ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Rechtsbeziehungen bei mehreren Unternehmern.

Rn 20 Der Besteller kann anstelle der Beauftragung eines Generalunternehmers/Generalübernehmers nebeneinander verschiedene Unternehmer mit unterschiedlichen Gewerken für die Realisierung seines Bauvorhabens beauftragen. Dann begründet er mehrere, voneinander unabhängige Rechtsbeziehungen zu den von ihm beauftragten Unternehmern, die getrennt nach allg Grundsätzen zu beurteil...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Ausgangspunkt: Geltung des einheitlichen Vertragsstatuts (Synopse).

Rn 13 Das Vertragsstatut bestimmt über die durch den Vertrag begründeten Verpflichtungen: Hauptpflichten, Nebenpflichten, Obliegenheiten. Es regelt, wer, was, wann, wie viel und wo leisten muss (MüKoIPR/Kleinschmidt Art 12 Rz 164; Staud/Magnus Art 12 Rz 33 ff: Gesamtheit der vertraglichen Pflichten; Soergel/v Hoffmann Art 32 EGBGB Rz 14: Rechte und Pflichten aus dem Schuldve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Gegenseitige Verträge.

Rn 3 Gegenseitige Verträge sind unter den Typenverträgen des BGB Kauf, Tausch, Teilzeit Wohnrechteverträge, Miete, Pacht, Dienst- und Werkvertrag mit Reisevertrag, weiter die Geschäftsbesorgungsverträge nach § 675 I sowie Zahlungsdiensteverträge nach 675f ff, bei Entgeltlichkeit auch Darlehen und Verwahrung (weitere Einzelfälle bei Grüneberg/Grüneberg Rz 9). Rn 4 Notwendig ni...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Architektenvertrag/Ingenieurvertrag.

Rn 27 Der Architektenvertrag war bis zur Einführung des neuen gesetzlichen Bauvertragsrecht zum 1.1.18 nach gefestigter Rspr des BGH in aller Regel Werkvertrag, weil die Leistungen des Architekten der Herbeiführung eines Erfolges, nämlich der Herstellung des Bauwerks dienen (grdl: BGH NJW 60, 431). Das galt nicht nur für die Beauftragung mit der Vollarchitektur (Planung, Ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Inhalt, Bedeutung (analoge Anwendung), Abdingbarkeit und Verzicht.

Rn 1 Die Regelung in § 770 ergänzt § 768 (s § 768 Rn 11) und gibt dem Bürgen – auch dem selbstschuldnerischen, Prot II 471 – ggü dem Gläubiger Leistungsverweigerungsrechte (verzögerliche Einreden). I 1 stellt auf das nur dem Hauptschuldner zustehende (RGZ 59, 207, 210; 122, 146, 147) Gestaltungsrecht der Anfechtung ab und ist Ausdruck der Akzessorietät (s Vor § 765 Rn 10). D...mehr