Fachbeiträge & Kommentare zu Werkvertrag

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3 Arbeitnehmeranzahl (Abs. 5)

Rz. 19 Ein weiteres Kriterium für die Bestimmung der Größenklasse ist gem. Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 Nr. 1 HGB die durchschnittliche Anzahl der während des Gj beschäftigten Arbeitnehmer. Der Begriff des Arbeitnehmers orientiert sich an den allgemeinen Grundsätzen des Arbeitsrechts sowie an der Rechtsprechung des BAG.[1] Insofern gilt als Arbeitnehmer jede natürli...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.1.4.3 Weitere als Umsatzerlöse auszuweisende Sachverhalte und Abgrenzungsfragen

Rz. 64 Im Folgenden sind weitere Sachverhalte aufgeführt, bei denen zum einen die Beurteilung schwerfällt, ob es sich bei ihnen um Produkte oder Dienstleistungen handelt und zum anderen, ob für sie ein Ausweis als Umsatzerlöse oder sonstige betriebliche Erträge vorzunehmen ist. Im Weiteren werden hier Posten angeführt, für welche die Möglichkeit einer Erfassung als buchungst...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.4 Sonstige betriebliche Erträge (Abs. 2 Nr. 4)

Rz. 80 Der Posten § 275 Abs. 2 Nr. 4 HGB des GKV "sonstige betriebliche Erträge" stellt einen Sammelposten der GuV dar, in dem alle betrieblichen Erträge auszuweisen sind, die keinem anderen Ertragsposten des Gliederungsschemas zuzuordnen sind. Konkret sind unter den sonstigen betrieblichen Erträgen alle regelmäßigen und unregelmäßigen Erträge auszuweisen, die nicht zu den U...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.3.5.2 Beschaffungsgeschäfte über nicht aktivierungsfähige Leistungen

Rz. 153 Beschaffungsgeschäfte über nicht aktivierungsfähige Leistungen stellen z. B. Werkverträge für Dienstleistungen (z. B. Reparaturen, Beratungsleistungen) dar. Zur Ermittlung eines drohenden Verlusts aus einem derartigen Geschäft ist auf den wirtschaftlichen Wert der Leistung abzustellen. Eine Drohverlustrückstellung ist nur dann zu bilden, wenn der wirtschaftliche Wert...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Grunderwerbsteuer: Besteuer... / 2.1 Kauf- und andere auf Übereignung gerichtete Schuldverträge (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG)

Willenserklärungen maßgebend Von der GrESt erfasst wird das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft, das auf den Eigentumsverschaffungsanspruch an einem inländischen Grundstück gerichtet ist. Dazu zählt in erster Linie der Abschluss eines Grundstückskaufvertrags. Aber auch alle anderen auf Übertragung inländischen Grundstückseigentums gerichteten Verträge, z. B. Tausch-, Über...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 8.3.1 Doppelte Akzessorietät der Haftung des Entleihers

Rz. 104 Wird der Entleiher als Haftungsschuldner in Anspruch genommen, so ist wegen der unterschiedlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen zu unterscheiden, ob er als Arbeitgeber der Leiharbeitnehmer oder als Dritter nach § 42d Abs. 6 EStG neben dem Verleiher als Arbeitgeber der Leiharbeitnehmer haftet.[1] Nach § 42d Abs. 6 EStG haftet der Entleiher beschränkt auf die LSt fü...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 8.3.2 Gründe für einen Ausschluss der Entleiherhaftung

Rz. 108 Ein Entleiher haftet nach § 42d Abs. 6 S. 1 EStG ausnahmsweise nicht in den Fällen einer Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 Abs. 3 AÜG . Hierunter fallen u. a. folgende Sachverhalte: Arbeitgeber desselben Wirtschaftszweigs überlassen untereinander Arbeitnehmer, um Kurzarbeit oder Entlassungen zu vermeiden (§ 1 Abs. 3 Nr. 1 AÜG). Konzernunternehmen i. S. v. § 18 AktG hel...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvertrag: Anforderung... / 2.1 Arbeitnehmer

Die Nachweispflicht besteht grundsätzlich nur im Rahmen von Arbeitsverhältnissen. Die Unterscheidung, ob eine Beschäftigung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses[1] oder eines freien Dienstvertrags[2] erfolgt, richtet sich nach den allgemeinen Grundsätzen. Nach § 611a Abs. 1 Satz 1 BGB ist entscheidendes Merkmal für die Arbeitnehmereigenschaft die persönliche Abhängigkeit des...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Werbungskosten – Allgemeines / 1.1 Aufwendungen

Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen.[1] Unter Aufwendungen i. d. S. sind Vermögensabflüsse nicht nur in Geld, sondern auch in Geldeswert zu verstehen, die im Rahmen einer der gesetzlichen Einkunftsarten eintreten und eine Vermögensminderung bewirken.[2] Es muss sich um Aufwendungen handeln, die entstehen, um eine Einkunftsque...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 631 BGB – Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag.

Gesetzestext (1) Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. (2) Gegenstand des Werkvertrags kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein. A. Regelungsgehalt und allgemeine Gru...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Werkvertrag.

Rn 5 In der Praxis bedeutsam ist die Abgrenzung zwischen Dienstvertrag und Werkvertrag (§§ 631–651). Während der Dienstverpflichtete zur Dienstleistung als solcher verpflichtet ist, schuldet der Werkunternehmer als Arbeitsergebnis deren Erfolg (BAG NZA 13, 1348). Daher regelt das Werkvertragsrecht anders als das Dienstvertragsrecht eine verschuldensunabhängige Gewährleistung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Auftrag, Dienstvertrag, Werkvertrag.

Rn 10 Der Maklervertrag und der Auftrag unterscheiden sich einerseits im Hinblick auf die Entgeltlichkeit und andererseits dadurch, dass der Beauftragte fremdnützig tätig wird, während der Makler eigennützig handelt (Bremen OLGZ 65, 1965; Grüneberg/Retzlaff Einf § 652 Rz 5). Zum Ausdruck kommt der Unterschied in der fehlenden Verpflichtung des Maklers zur Tätigkeit; dagegen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 73. Werkvertrag (Abs 1 lit b).

Rn 71 S.o. Art 4 Rn 11. Maßgeblich ist das Recht des gewöhnlichen Aufenthalts (Art 19) des Werkunternehmers (Brandbg Urt v 10.11.22 – 12 U 69/22; Grüneberg/Thorn Art 4 Rz 10; NK-BGB, Bd. 6, Hüßtege/Mansel/Leible Art 4 Rz 138; vgl zu der gleich gebliebenen Rechtslage nach ex Art 28 EGBGB Schlesw NJW-RR 93, 314 [OLG Schleswig 04.06.1992 - 2 U 78/91]; Nürnbg IPRspr 93 Nr 31 379...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Werkvertrag (s generell BGHZ 182, 140) und Verbrauchervertrag über die Herstellung digitaler Produkte.

a) Unbewegliche Sachen. Rn 2 Zwischen folgenden Vertragstypen ist zu differenzieren: (1) Der Bauvertrag, dh die Errichtung eines Bauwerks auf einem Grundstück des Bestellers, unterliegt Werkvertragsrecht, da § 650 nur Verträge über die Herstellung und Lieferung beweglicher Sachen dem Kaufrecht unterstellt. (2) Beim Bauträgervertrag besteht für das Grundstück eine Lieferpflich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Voraussetzung: Wirksamer Werkvertrag.

Rn 3 Aus den obigen Erwägungen folgt, dass die Anwendung des § 632 I das Zustandekommen eines Werkvertrages voraussetzt (BGHZ 136, 33). Die Vertragsparteien müssen sich also mit Ausn der Vergütung über alle vertragswesentlichen Vertragsbedingungen mit Rechtsbindungswillen geeinigt haben. Insoweit ist die Abgrenzung zum Gefälligkeitsverhältnis (s hierzu § 631 Rn 3) und zur un...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Kaufvertrag/Werkvertrag.

Rn 21 Beim Kaufvertrag besteht die geschuldete Leistung in der Lieferung und Übereignung der Kaufsache und nicht in deren Herstellung (BGHZ 87, 112). Berührungspunkte zum Werkvertragsrecht bestehen zum einen dort, wo der Verkäufer die Kaufsache selber herstellt. Dann gilt: Handelt es sich um bewegliche Sachen, findet gem § 651 Kaufrecht Anwendung, und zwar mit den dort genan...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Miet- Leihvertrag/Werkvertrag.

Rn 23 Beim Miet- oder Leihvertrag schuldet der Leistungsverpflichtete die Überlassung einer Sache zum Gebrauch. Werkvertragsrecht findet allerdings uU dort Anwendung, wo die Verpflichtung zur Gebrauchsüberlassung von weiteren, erfolgsbezogenen Vertragspflichten überlagert ist (zB beim Beförderungsvertrag, Zurverfügungstellung eines Sitzplatzes beim Theaterbesuch; s.a. Rn 1; ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Dienstvertrag/Werkvertrag.

Rn 22 Beim Dienstvertrag ist nicht der Erfolg der Dienstleistung, sondern diese selbst geschuldet. Dementspr erhält der Dienstverpflichtete die – oft turnusmäßig für festgelegte Zeiträume – vereinbarte Vergütung auch dann, wenn der vom Dienstberechtigten mit der ausbedungenen Dienstleistung erstrebte Erfolg ausbleibt. Sichtbarer Ausdruck dessen ist es, dass das Dienstvertrag...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Rechtsfolgen der Nichtigkeit des Werkvertrages.

Rn 14 Ist der Werkvertrag nichtig, so bestehen wechselseitig keine vertraglichen Erfüllungs- und/oder Mängelansprüche. Vielmehr hat die Abwicklung der auf unwirksamer Vertragsgrundlage gegründeten Rechtsbeziehungen der Beteiligten nach den Grundsätzen der GoA, sonst bereicherungsrechtlich nach Maßgabe der §§ 812 ff zu erfolgen. Geht es dabei um bereits erbrachte Werkleistung...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Weitere Einzelfälle.

Rn 32 Die Anwendung des Werkvertragsrechts kommt in Betracht für folgende Vertragsverhältnisse (alphabetisch): Abbruchvertrag (BGH WM 74, 391). Abfallverwertung und -entsorgung (Oldbg NJW-RR 99, 1575, 1576; Schlesw NJW-RR 00, 896, 897). Abschleppvertrag (LG Frankfurt VersR 02, 1260). Abwasserentsorgung (BGH NJW 09, 913). Anlagenvertrag nur bei Errichtung auf bestellereigenem...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 9. Einzelfälle.

Rn 13 Zum Behandlungsvertrag und zu den Krankenhausverträgen vgl die Kommentierung zu §§ 630a–h. Rn 14 Der Vertrag zwischen Bauherrn und Architekten ist ein Werkvertrag, auch wenn Gegenstand nur Bauleitung oder Bauaufsicht ist (BGHZ 82, 100). Nur bei rein überwachender oder beratender Tätigkeit des Architekten ohne Bauführung kommt Dienstvertrag in Betracht. Beratervertrag is...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Anwendbarkeit des Werkvertragsrechts.

Rn 2 Der Regelungsbereich des werkvertraglichen Mängelhaftungsrechts ist in mehrfacher Weise begrenzt. Er umfasst – selbstverständlich – zunächst nur die Fälle, in denen überhaupt Werkvertragsrecht Anwendung findet. Das ist in der Praxis indes nicht immer leicht zu entscheiden, wie die mannigfaltigen Abgrenzungsprobleme gerade bei häufig auftretenden gemischten Verträgen zei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Bewegliche Sachen.

Rn 3 Das Zusammenspiel der §§ 433, 650 führt zu folgenden Abgrenzungen: (1) Reine Lieferverträge, also bes Verträge mit Händlern und über Serienprodukte, sind Kaufverträge (BGHZ 200, 337 Rz 18–20). (2) Bei Verträgen, die neben der Lieferung zur Herstellung, Montage oder zu geistigen Leistungen wie Entwicklungstätigkeit verpflichten, entscheidet, welche Leistung den Vertrag p...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 650 entspricht § 651 in der bis zur Einführung des neuen gesetzlichen Bauvertragsrechts zum 31.12.17 geltenden Fassung. Er wurde inhaltlich durch das SMG neu gefasst. MWv 1.1.22 ist die Vorschrift zur Umsetzung der EU-RL über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen (ABl 2019 L 136/1) um die Abs 2–4 ergän...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Wesen und Begriff.

Rn 2 Der Geschäftsbesorgungsvertrag ist ein Dienst- oder Werkvertrag, der eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat (§ 675 I). Er ist ein gegenseitiger Vertrag, auf den zahlreiche Vorschriften des Auftragsrechts anwendbar sind. Vom Auftrag unterscheidet sich der Geschäftsbesorgungsvertrag nicht nur durch die Entgeltlichkeit (Staud/Martinek/Omlor vor §§ 662 ff Rz 9 ff). Die ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Leiharbeitsverhältnis.

Rn 102 Leiharbeitnehmer werden von ihrem Arbeitgeber (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen (§ 1 I 1 AÜG) (iE BLDH/Lingemann Kap 10 Rz 1f). Zwischen Verleiher und ArbN besteht ein Arbeitsvertrag, zwischen Verleiher und Entleiher ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag (§ 12 I AÜG). Zur Arbeitnehmerüberlassung im Rahmen seiner wirtschaftlichen Tätigk...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Durch den Werkvertrag wird der Unternehmer zur Herstellung des versprochenen Werkes, der Besteller zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. (2) Gegenstand des Werkvertrags kann sowohl die Herstellung oder Veränderung einer Sache als ein anderer durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführender Erfolg sein.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Zustandekommen.

Rn 3 Maßgebend für das Zustandekommen eines wirksamen Werkvertrages sind die allg Grundsätze der Rechtsgeschäftslehre – §§ 104 ff. Unternehmer und Besteller müssen sich also mit Angebot und Annahme (§§ 145 ff) über die wesentlichen Vertragsbedingungen (essentialia negotii, vgl Vor §§ 145 ff Rn 42, § 145 Rn 4) einigen, wozu außer der Bestimmung der werkvertraglichen Leistungs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Der Verweis soll die Einordnung des Behandlungsvertrags als speziellen Unterfall des Dienstvertrags klarstellen (BTDrs 17/10488 S 20). § 630b nimmt damit die bisherige Charakterisierung des Behandlungsvertrags als Dienst- und nicht als Werkvertrag auf (BGHZ 63, 306; 97, 273, 276; Laufs/Kern/Kern § 38 Rz 9, 11 ff; Laufs/Katzenmeier/Lipp/Lipp III Rz 26). Die Qualifikation...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Form.

Rn 8 Der Werkvertrag ist grds formfrei, die Parteien können jedoch anderes bestimmen. Gemischte oder zusammengesetzte Verträge, bei denen Teile formbedürftig sind (zB nach § 311b), unterliegen demgegenüber insgesamt dem Formzwang, soweit ein einheitlicher Vertrag vorliegt oder jedenfalls das formbedürftige Geschäft von dem Werkvertrag abhängig ist (nicht umgekehrt); zeitlich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Unbewegliche Sachen.

Rn 2 Zwischen folgenden Vertragstypen ist zu differenzieren: (1) Der Bauvertrag, dh die Errichtung eines Bauwerks auf einem Grundstück des Bestellers, unterliegt Werkvertragsrecht, da § 650 nur Verträge über die Herstellung und Lieferung beweglicher Sachen dem Kaufrecht unterstellt. (2) Beim Bauträgervertrag besteht für das Grundstück eine Lieferpflicht, für die Kaufrecht gi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundlagen.

Rn 6 Nach wirksamer Kündigung kann der Unternehmer grds die vereinbarte Vergütung beanspruchen – § 648 2 Hs 1. Er muss sich aber hinsichtlich der noch nicht erbrachten Leistungen ersparte Aufwendungen und anderweitigen Erwerb anrechnen lassen – § 648 2 Hs 2. Hieraus ergeben sich für den gekündigten Werkvertrag besondere Anforderungen an eine nachprüfbare, im Prozess schlüssi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Baubetreuung.

Rn 35 Eine Variante, um Aufgaben im Zusammenhang mit der Errichtung eines Bauwerks zu übertragen, ist der Einsatz eines Baubetreuers. Der Baubetreuer nimmt Aufgaben im Bereich der Planung und Durchführung von Bauprojekten wahr und entlastet den Bauherrn. Nach § 34c I Nr 2b GewO bedarf er für seine Tätigkeit regelmäßig einer Gewerbeerlaubnis. Die Ausübung der Tätigkeit hat im...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Ergänzende Beispiele.

Rn 41 Werden Agenturen für bestimmte Tätigkeiten eingesetzt, liegt regelmäßig eine Geschäftsbesorgung vor. Die Anlageberatung ist nur iRd fremden Vermögensbetreuung als Geschäftsbesorgung anzusehen (BGH NJW 02, 1868 [BGH 04.04.2002 - III ZR 237/01]). Wer sie betreibt, benötigt eine Erlaubnis nach dem KWG. Es handelt sich um eine eigenständige Wertpapierdienstleistung (§ 2 II...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Rechtsnatur.

Rn 15 Die neu eingeführten Sonderregeln für Bauverträge (s § 650a Rn 1 ff) ändern nichts daran, dass es sich insoweit weiterhin um Werkverträge iSd §§ 631 ff handelt. Gleiches gilt für den Verbraucherbauvertrag (s § 650i–650v Rn 1 ff). Demgegenüber hat der Gesetzgeber mit der Definition in § 650p (s dort) für Architekten- und Ingenieurleistungen einen eigenständigen, neuen V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelungsgehalt und allgemeine Grundlagen.

Rn 1 § 631 definiert die im Synallagma stehenden werkvertraglichen Leistungspflichten (zur Rechtsnatur des Werkvertrages iE: Vor §§ 631 bis 651 Rn 1 ff), ohne deren Inhalt näher festzulegen. Die Vorschrift bestimmt solcherart also lediglich den Rahmen, in dem die Vertragsparteien privatautonom darüber entscheiden, worin der geschuldete Werkerfolg bestehen soll und welche Ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Voraussetzungen für die Kündigung aus wichtigem Grund (Abs 1, 3).

Rn 4 Der BGH hat bereits für vor dem 1.1.18 geschlossenen Bauverträge in stRspr entschieden, dass die Vertragsparteien den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen dürfen, wenn ihnen nicht zugemutet werden kann, den Vertrag unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles fortzusetzen (BGH BauR 96, 704; BauR 99, 1469 – Kündigung des Bes...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verbraucherverträge über digitale Produkte (Abs 2–4).

Rn 12 Die neu eingeführten Regelungen in Abs. 2–4 dienen der Umsetzung der DIRL (s.o. Rn 1). Gegenstand der RL sind Verträge zwischen Unternehmern und Verbrauchern über die Bereitstellung digitaler Inhalte und die Erbringung digitaler Dienstleistungen. Hierzu hat der nationale Gesetzgeber nun im neu geschaffenen Titel 2a die Vorschriften in §§ 327–327u eingeführt. Weil der A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Rechtsnatur.

Rn 39 Der Inhalt der bloßen Besitzübernahme bedeutet, dass die Abnahme bei beweglichen Sachen einen reinen Realakt darstellt; bei Grundstücken treten die Erklärungen iRd Auflassung und deren Eintragung im Grundbuch hinzu. Die Abnahme beinhaltet anders als beim Werkvertrag (§ 640 I) keine Billigung der Kaufsache als vertragsgemäß (RG 171, 297, 300; BGH NJW 72, 99 [BGH 30.09.1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Reisevertrag.

Rn 24 Der Reisevertrag ist von seiner Grundstruktur her Werkvertrag, der die Erbringung einer Gesamtheit von Reiseleistungen zum Gegenstand hat (§ 651a). Er stellt mit den Sonderregelungen in §§ 651a ff einen eigenen Vertragstyp dar, auf den die Vorschriften des Werkvertragsrechts nur subsidiär und ggf bei Erbringung von lediglich einzelnen Reiseleistungen Anwendung finden (...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Lieferung mit Einbauverpflichtung.

Rn 6 Problematisch sind die Fälle, bei denen der Unternehmer sowohl Liefer- als auch werkvertragliche Herstellungsverpflichtungen übernimmt. Kaufrecht gilt für Verträge, bei denen der Veräußerer lediglich eine Montageverpflichtung übernommen hat, die als werkvertragliche Nebenpflicht von untergeordneter Bedeutung einzustufen ist, dh den Charakter des Vertrags nicht prägt (BG...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelungsgehalt.

Rn 1 Ist in einem Werkvertrag keine Vereinbarung über die Vergütung getroffen worden, wird gem I unter den dort genannten Voraussetzungen eine stillschweigende Einigung über die Entgeltlichkeit fingiert. Die Auslegungsregel des II füllt in diesen Fällen und bei Vereinbarung einer Vergütung dem Grunde nach eine mangels Regelung der Vergütungshöhe bestehende Vertragslücke. Dab...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / B. Anwalt gegen Mandant

Rz. 7 Unabhängig von der Frage, ob und in welchem Umfang der Unfallgegner bzw. dessen Versicherer für die Anwaltskosten haftet, kann der Anwalt stets die entstandene Vergütung von seinem Mandanten verlangen. Der Vergütungsanspruch ergibt sich aus dem Mandatsvertrag, der als entgeltliche Geschäftsbesorgung oder – im Fall der Gutachtenerstattung – als Werkvertrag anzusehen ist...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Versendung (§ 644 II).

Rn 7 Die Vergütungsgefahr geht in Anlehnung an die Regelung in § 447 auch beim Werkvertrag vor der Abnahme auf den Besteller über, wenn der Unternehmer das Werk auf sein Verlangen an einen anderen Ort als den Erfüllungsort (Ort der Werkherstellung) versendet (s hierzu: § 447 Rn 8 ff).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 § 641 regelt mit Bestimmungen zur Fälligkeit die für den vorleistungspflichtigen Unternehmer besonders wichtige Frage, ab welchem Zeitpunkt er die vertragliche Vergütung vom Besteller verlangen kann. Das ist gem § 641 I 1 der Zeitpunkt der Abnahme (iE Rn 4), ggs auch der Teilabnahme – § 641 I 2. Allerdings wird dieser Grundsatz in nicht wenigen Sonderfällen durchbrochen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Vorrang der Mängelhaftung.

Rn 63 Ausnahmsweise sollen falsche Angaben jedoch nicht als cic behandelt werden können, nämlich im Anwendungsbereich der Mängelhaftung bei Kauf, Werkvertrag und Miete, wohl auch beim Reisevertrag, §§ 651e ff. Denn hier können falsche Informationen durch den Verkäufer, Unternehmer oder Vermieter die Sollbeschaffenheit seiner Leistung bestimmen, so dass dann die §§ 434 ff, 63...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. § 134.

Rn 11 Die Unwirksamkeit des Werkvertrages kann sich aus einem Verstoß gg gesetzliche Verbote iSd § 134 ergeben. Danach ist der Werkvertrag bspw nichtig, wenn beide Seiten gg das Gesetz zur Bekämpfung verbotener Schwarzarbeit verstoßen (BGHZ 85, 39; 111, 308, 311; BGH NJW 90, 2542; Schlesw BauR 13, 826; Brandbg BauR 07, 1586 – keine Mängel- und Bereicherungsansprüche). Das ha...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksammehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Teilzahlungsgeschäfte (Abs 3).

Rn 14 Die Legaldefinition von Teilzahlungsgeschäften in III stellt auf eine ›bestimmte Sache‹ o die ›Erbringung einer bestimmten anderen Leistung‹ ab; auf die Unterscheidung zwischen Stück- u Gattungsschuld (§ 243 I) kommt es gleichwohl nicht an. ›Geliefert‹ werden können nur bewegliche Sachen, so dass unbewegliche Sachen als Gegenstand von Teilzahlungsgeschäften ausscheiden...mehr