Fachbeiträge & Kommentare zu Werkvertrag

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Werkvertrag / 3.3 Zufälliger Untergang oder zufällige Verschlechterung des Werks

Zu einer Leistungsstörung kommt es auch, wenn der für die Herstellung des Werks vorgesehene Stoff oder das begonnene, teilweise oder vollständig fertig gestellte Werk untergeht oder verschlechtert wird, ohne dass eine der Vertragsparteien dies zu verantworten hat. In diesem Fall liegt ein zufälliger Untergang bzw. eine zufällige Verschlechterung vor. Es stellt sich die Frage...mehr

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Werkvertrag / 3.2 Materielle Werke/Wirtschaftsgüter

3.2.1 Umlaufvermögen Werden Produkte für den Besteller aufgrund eines Werklieferungsvertrags gem. § 650 BGB in echter Auftragsproduktion hergestellt, zählen diese zu dessen Umlaufvermögen, wenn der Besteller diese einem Dritten vollständig und endgültig überlassen will/wird. 3.2.2 Anlagevermögen Lässt sich der Unternehmer für seinen Betrieb aufgrund des Werkvertrags (Bauvertrag...mehr

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Werkvertrag / 1.6 Maklervertrag

Ein Maklervertrag ist hingegen einschlägig, wenn es an der werkvertragstypischen Verpflichtung fehlt, einen Erfolg herbeizuführen.mehr

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Werkvertrag / Umsatzsteuer

1 Umsatzsteuerrechtliche Aspekte des Werkvertrags Der Werkvertrag spielt im umsatzsteuerrechtlichen Kontext an mehreren Stellen eine Rolle. 1.1 Unternehmer Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt (§ 2 Abs. 1 Satz 1 UStG; Abschn. 2.3 Abs. 1 UStAE). Eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit setzt voraus, dass Leistungen im wirtschaftl...mehr

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Werkvertrag / 3.1 Pflichtverletzung durch den Unternehmer

Die wichtigsten Pflichtverletzungen des Unternehmers sind die verspätete Leistungserbringung, die Schlechtleistung sowie die Verletzung von Nebenpflichten. 3.1.1 Verspätete Leistungserbringung Die verspätete Erbringung der Leistung stellt eine Pflichtverletzung i. S. d. § 280 Abs. 1 BGB dar. Stellt der Unternehmer das Werk ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig her, so bleibt zu...mehr

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Werkvertrag / 3.2.1 Umlaufvermögen

Werden Produkte für den Besteller aufgrund eines Werklieferungsvertrags gem. § 650 BGB in echter Auftragsproduktion hergestellt, zählen diese zu dessen Umlaufvermögen, wenn der Besteller diese einem Dritten vollständig und endgültig überlassen will/wird.mehr

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Werkvertrag / 1.7 Garantievertrag

Bei einem Garantievertrag hat der Garant zwar für einen bestimmten Erfolg einzustehen, jedoch keine Tätigkeit zu entfalten und kein Werk herzustellen.mehr

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Werkvertrag / Bürgerliches Recht

1 Rechtliche Einordnung; Abgrenzung Wann es sinnvoll ist, gerade einen Werkvertrag abzuschließen und unter welchen Voraussetzungen ein Vertrag als Werkvertrag zu qualifizieren ist, ergibt sich aus seiner Charakterisierung sowie seiner Abgrenzung zu anderen Vertragstypen. Der Werkvertrag ist zu zahlreichen anderen Vertragstypen abzugrenzen. Eine Abgrenzung erfolgt insbesondere ...mehr

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Werkvertrag / 3 Bilanzierung beim Besteller

Eine spezielle einkommensteuerrechtliche Problematik besteht bei Gewerbetreibenden im Zusammenhang mit der Bilanzierung des erworbenen Werkes. 3.1 Immaterielle Werke/Wirtschaftsgüter Gemäß § 5 Abs. 2 EStG ist für immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens ein Aktivposten nur anzusetzen, wenn sie entgeltlich erworben wurden. Immaterielle Wirtschaftsgüter im Sinne von § 5...mehr

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Werkvertrag / Einkommensteuer

1 Erlöse beim Werkunternehmer/Gewinnrealisierung Entgelte aus Werkverträgen im Rahmen eines Gewerbebetriebs sind als Einkünfte aus Gewerbebetrieb gem. § 15 EStG einkommensteuerpflichtig. Ist der Werkunternehmer nicht buchführungs-bzw. bilanzierungspflichtig, muss er den Werklohn erst im Jahr des Zuflusses versteuern.[1] Beim Werkunternehmer, der buchführungs-bzw. bilanzierungsp...mehr

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Werkvertrag / 1.2.3 Hauptstoff und Nebenstoff

Ob ein Stoff ein Hauptstoff oder ein Nebenstoff, also eine Zutat bzw. eine sonstige Nebensache ist, hängt von der Bedeutung der einzelnen Stoffe in Bezug auf den herzustellenden Gegenstand ab. Hauptstoffe bestimmen die Eigenart des aus ihnen hergestellten Gegenstandes. Nebenstoffe hingegen sind für die Eigenart nicht mitbestimmend; bei ihrem Fehlen bleibt das Wesen des Gegen...mehr

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Werkvertrag / 1.2.5 Lieferung bei mehreren Hauptstoffen

Häufig besteht das Werk aus mehreren Hauptstoffen. In diesem Fall bewirkt der Werkunternehmer bereits dann eine Werklieferung, wenn er nur einen Hauptstoff oder einen Teil eines Hauptstoffes selbst beschafft hat, während alle übrigen Stoffe vom Besteller beigestellt werden (Abschn. 3.8 Abs. 1 Satz 2 UStAE). Errichtet etwa ein Bauunternehmer auf einem fremden Grundstück ein B...mehr

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Werkvertrag / 3.1 Immaterielle Werke/Wirtschaftsgüter

Gemäß § 5 Abs. 2 EStG ist für immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens ein Aktivposten nur anzusetzen, wenn sie entgeltlich erworben wurden. Immaterielle Wirtschaftsgüter im Sinne von § 5 Abs. 2 EStG sind alle unkörperliche Wirtschaftsgüter, insbesondere Rechte und tatsächliche Positionen von wirtschaftlichem Wert (z. B. ein auf die Bedürfnisse des Bestellers zugesc...mehr

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Werkvertrag / 1.2.1 Herstellung eines Werks

Die Herstellung des Werkes ist eine sonstige Leistung i. S. v. § 3 Abs. 9 Satz 1 UStG, wenn für eine Leistung kein Hauptstoff verwendet wird (z. B. Aushub einer Baugrube). Hat der Unternehmer dagegen die Bearbeitung oder Verarbeitung eines Gegenstandes übernommen und verwendet er hierbei Stoffe, die er selbst beschafft, so ist gem. § 3 Abs. 4 Satz 1 UStG die gesamte Leistung...mehr

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Werkvertrag / 1 Grundsätze

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Unter Gewerbebetrieb ist ein gewerbliches Unternehmen i.S.d. § 15 EStG zu verstehen (§ 2 Abs. 1 GewStG). Unternehmer, die Werkleistungen/Werklieferungen erbringen, sind immer gewerblich tätig (z. B. Bauträger, Inhaber einer Reparaturwerkstatt etc.). Steuerschuldner ist der Unterneh...mehr

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Werkvertrag / 1.2.2 Abgrenzung Werkleistung von Werklieferung

Bei der Abgrenzung der Werkleistung von der Werklieferung ist entscheidend, wer den zu bearbeitenden Stoff beschafft hat und welche Funktion (Haupt- oder Nebenstoff) der Stoff hat. Beschafft ist ein Stoff von demjenigen, der vor einer Be- oder Verarbeitung wirtschaftliches Eigentum am Stoff hat, weil er ihn selbst hergestellt, selbst gewonnen oder selbst erworben hat. Eine We...mehr

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Werkvertrag / 3.1.2.2 Rechte des Bestellers bei Mangelhaftigkeit des Werkes

Die Rechte des Bestellers bei Vorliegen eines Mangels regelt § 634 BGB, der an die kaufrechtliche Vorschrift des § 437 BGB angelehnt ist. Die Gestaltungsrechte und Ansprüche des Bestellers sind gegenüber dem Kaufrecht um die Selbstvornahme erweitert und umfassen im Einzelnen: Nacherfüllung in Form der Mängelbeseitigung oder der Erstellung eines neuen Werkes (§§ 634 Nr. 1 i. V...mehr

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Werkvertrag / 5.2 Verjährung von Gewährleistungsrechten des Bestellers, die nicht als Ansprüche ausgestaltet sind (Rücktritt und Minderung)

Die Verjährung des Rücktritts- und des Minderungsrechts regeln § 634a Abs. 4 und Abs. 5 BGB. Wie im Kaufrecht erfolgt im Wesentlichen eine Verweisung auf § 218 BGB. Der Rücktritt wegen einer mangelhaften Werkleistung – "nicht vertragsgemäß" i. S. v. § 218 Abs. 1 Satz 1 BGB – ist unwirksam, wenn der Anspruch auf die Leistung oder der Nacherfüllungsanspruch verjährt ist und der...mehr

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Werkvertrag / 2.1 Pflichten des Unternehmers

Die Hauptpflicht des Unternehmers besteht darin, das Werk mangelfrei und rechtzeitig herzustellen (§§ 631 Abs. 1, 633 Abs. 1 BGB). Zur sachmangelfreien Herstellung gehört unter anderem, dass das Werk die vereinbarte Beschaffenheit hat (§ 633 Abs. 2 BGB). Üblicherweise trägt der Unternehmer im Verhältnis zum Besteller die alleinige Verantwortung für das Gelingen des Werkes. D...mehr

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Werkvertrag / 3 Leistungsstörungen

Zum einen kann die Leistungspflicht des Schuldners ausgeschlossen sein. Das ist der Fall, wenn die Leistung für den Schuldner oder für jedermann unmöglich ist (§ 275 Abs. 1 BGB) oder aber wenn der Schuldner die Leistung persönlich zu erbringen hat und sie ihm unter Abwägung des seiner Leistung entgegenstehenden Hindernisses mit dem Leistungsinteresse des Gläubigers nicht zug...mehr

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Werkvertrag / 3.1.1 Verspätete Leistungserbringung

Die verspätete Erbringung der Leistung stellt eine Pflichtverletzung i. S. d. § 280 Abs. 1 BGB dar. Stellt der Unternehmer das Werk ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig her, so bleibt zunächst der Erfüllungsanspruch des Bestellers bestehen. Er kann dem Unternehmer erfolglos eine Frist zur Nacherfüllung setzen und bei erfolglosem Ablauf gemäß § 323 Abs. 1 BGB vom Vertrag zurü...mehr

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Werkvertrag / 2 Höhe/Freibetrag

Bei der Berechnung der Gewerbesteuer ist von einem Steuermessbetrag auszugehen. Dieser ist durch Anwendung eines Prozentsatzes (Steuermesszahl) auf den Gewerbeertrag zu ermitteln. Der Gewerbeertrag ist auf volle 100 EUR nach unten abzurunden und beim Einzelunternehmen bzw. einer Personengesellschaft (OHG, KG) um einen Freibetrag von 24.500 EUR, höchstens jedoch in Höhe des a...mehr

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Werkvertrag / 3.1.2.1 Wann liegt ein Mangel vor?

Die Mängel eines Werkes können entweder Rechtsmängel oder Sachmängel sein. Die Freiheit von Sach- oder Rechtsmängeln ist Teil der Vertragserfüllung (§ 633 Abs. 1 BGB). Ein Sachmangel liegt vor, wenn dem Werk die vereinbarte Beschaffenheit fehlt (§ 633 Abs. 2 Satz 1 BGB). Ist eine Beschaffenheit nicht vereinbart, so besteht ein Sachmangel, wenn das Werk sich nicht für die vert...mehr

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Werkvertrag / 3.3.1 Leistungsgefahr

Die Leistungsgefahr besteht in dem Risiko, nach Untergang oder Verschlechterung eines Werkes nochmals leisten zu müssen. Bis zur Abnahme des Werks trägt der Unternehmer diese Gefahr (§ 644 Abs. 1 Satz 1 BGB). Nach Abnahme des Werkes bzw. seiner Vollendung (§ 646 BGB) muss der Unternehmer das Werk also nicht nochmals herstellen. Gerät der Besteller schon vorher in Annahmeverz...mehr

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Werkvertrag / 3.2 Pflichtverletzung durch den Besteller

Der Besteller verletzt insbesondere dann eine seiner Pflichten, wenn er den Werklohn nicht bezahlt, das Werk nicht abnimmt oder eine Nebenpflicht verletzt. Die Mitwirkung des Bestellers ist in der Regel keine Hauptpflicht des Bestellers, kann aber ausdrücklich oder konkludent zu einer solchen ausgestaltet sein. Ist bei der Herstellung des Werkes eine Handlung des Bestellers e...mehr

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Werkvertrag / 5.1 Verjährung von Gewährleistungsrechten des Bestellers, die als Ansprüche ausgestaltet sind (Nacherfüllung, Selbstvornahme, Aufwendungsersatz, Schadensersatz)

In 2 Jahren verjähren als Ansprüche ausgestaltete Rechte des Bestellers bei einem Werk, dessen Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache oder in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht (§ 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB). Ausdrücklich vorbehalten bleibt allerdings die Sonderregel für Bauwerke: In 5 Jahren verjähren als Ansprüche au...mehr

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Werkvertrag / Gewerbesteuer

1 Grundsätze Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Unter Gewerbebetrieb ist ein gewerbliches Unternehmen i.S.d. § 15 EStG zu verstehen (§ 2 Abs. 1 GewStG). Unternehmer, die Werkleistungen/Werklieferungen erbringen, sind immer gewerblich tätig (z. B. Bauträger, Inhaber einer Reparaturwerkstatt etc.). Steuerschuldner ist ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werkvertrag / 3.3.2 Preisgefahr

Die Preis- bzw. Vergütungsgefahr ist die Gefahr, trotz zufälligen Untergangs oder Verschlechterung vor der Abnahme des Werkes für die bisher geleistete Arbeit eine Vergütung entrichten zu müssen. Auch für den Übergang der Preisgefahr ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Abnahme entscheidend. Grundsätzlich trägt der Unternehmer die Preisgefahr bis zur Abnahme. Er besitzt also ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werkvertrag / 5 Verjährung

Die Verjährung der werkvertraglichen Gewährleistungsrechte des Bestellers ist in § 634a BGB geregelt. Dessen Absätze 1 bis 3 normieren die Verjährung solcher Gewährleistungsrechte des Bestellers, die als Ansprüche ausgestaltet sind. Dazu zählen Nacherfüllung (§ 634 Nr. 1 BGB), Selbstvornahme und Aufwendungsersatz (§ 634 Nr. 2 BGB) sowie Schadensersatz (§ 634 Nr. 3 BGB). Die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werkvertrag / 1.3 Liefer- bzw. Leistungszeitpunkt und Liefer- bzw. Leistungsort

Die Abgrenzung zwischen einer Werkleistung und einer Werklieferung ist auch im Hinblick auf den Ort der Leistung bzw. der Lieferung vorzunehmen. Beide Umsatzformen unterscheiden sich nämlich bezüglich der Bestimmung des Liefer- bzw. Leistungsorts. Zeitpunkt und Ort der Werklieferung bestimmen sich nach den für die Lieferung gültigen Regeln (§ 3 Abs. 5a, Abs. 6 bis 8 UStG). Fü...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werkvertrag / 4 Steuerabzug bei Bauleistungen

Ein weiterer einkommensteuerrechtlicher Sonderaspekt des Werkvertrags ist der Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß §§ 48 bis 48d EStG .[1] Bauabzugsteuer i.S.d. § 48 Abs. 1 Satz 1 EStG kann auch für die Errichtung von Freiland-Photovoltaikanlagen anfallen, da die Begriffe Bauwerk und Bauleistung normspezifisch auszulegen sind. Die der Bauabzugsteuer unterliegenden Bauwerke sind...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werkvertrag / 2 Ausgaben beim Auftraggeber

Lässt der Unternehmer z.B. Reparaturen an beweglichem Gegenständen des Betriebsvermögens durchführen, liegen sofort abzugsfähige Betriebsausgaben vor. Lässt der Auftraggeber als Privatperson aufgrund von Werkverträgen z. B. Reparaturen im Haushalt oder an seiner (Mietwohnung oder eigengenutzte Eigentums-) Wohnung durchführen (z. B. Austausch von Bodenbelägen, Türen und Fenste...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werkvertrag / 2.2 Pflichten des Bestellers

Die Hauptpflichten des Bestellers liegen in der Abnahme des Werkes (§ 640 Abs. 1 Satz 1 BGB) sowie in der Entrichtung der vereinbarten Vergütung (§ 631 Abs. 1 BGB). Die Abnahme des vertragsmäßig hergestellten Werkes besteht regelmäßig darin, dass der Besteller das Werk im Wege der Besitzübertragung körperlich entgegennimmt und das Werk als vertragsgemäße Leistung anerkennt. D...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werkvertrag / 1.2.4 Materialbeistellung und Materialgestellung

Wiederholt auftauchende, für die Abgrenzung zwischen Werklieferung und Werkleistung allerdings nicht entscheidende Termini sind "Materialbeistellung" und "Materialgestellung". Stammt ein Teil der Stoffe einer Werklieferung vom Besteller, so spricht man von einer Materialbeistellung zur Werklieferung. Beigestellt werden kann ein Teil des Hauptstoffs, aber auch Nebenstoffe oder...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Werkvertrag / 2 Leistungsempfänger als Steuerschuldner

Für bestimmte im Inland ausgeführte Umsätze schulden Unternehmer als Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG.[1] Insbesondere als Auftraggeber ausländischer Dienstleister und Werklieferer müssen sie den Wechsel der Steuerschuldnerschaft beachten. Hinsichtlich der an ihn erbrachten Bauleistungen (§ 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG; Abschnitt 13b.1 Abs. 2 Nr. 6 UStAE; Abschnit...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.2.4 Eigenes Personal (§ 2 Absatz 4 BsGaV)

37 Als "eigenes Personal" des Unternehmens gilt eine natürliche Person,mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 IT-Recht / II. Erläuterungen

Rz. 6 In IT-Projekten entsteht häufig Streit bei einer Überschreitung des Budgets bzw. wenn der Auftraggeber die Leistungen des Auftragnehmers als überteuert erachtet. Dieses Problem besteht umso mehr, wenn der Auftragnehmer seine Leistungen nach Zeitaufwand berechnet. Denn dem Auftraggeber fehlt oft als Laie das Wissen, um die Leistungen des Auftragnehmers und den Preis bew...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 IT-Recht / II. Erläuterungen

Rz. 8 Nach BGH v. 23.1.2008 – VIII ZR 246/06, ITRB 2008, 74 (Lichtrufanlage), stellt ein unberechtigtes Mangelbeseitigungsverlangen nach § 439 Abs. 1 BGB eine zum Schadensersatz verpflichtende schuldhafte Vertragsverletzung dar, wenn der Käufer erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass ein Mangel nicht vorliegt, sondern die Ursache für die von ihm beanstandete Erschein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 24. BMF, Schr. v. 6.2.2012 – IV B 6 - S 1509/07/10001 – DOK 2012/0049930, BStBl. I 2012, 241 (Zentrale Sammlung und Auswertung von Unterlagen über steuerliche Auslandsbeziehungen – Beziehungen eines Steuerinländers zum Ausland und eines Steuerausländers zum Inland –)

2 Anlagen[1] Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den Vertretern der obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die zentrale Sammlung und Auswertung von Unterlagen über steuerliche Auslandsbeziehungen Folgendes: Inhaltsübersichtmehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. ABC der Arbeitnehmerschaft

Rn. 136 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Abgeordneter ist in seiner Eigenschaft als Mitglied des Parlaments kein ArbN. Amateursportler ist dann kein ArbN des Vereins, wenn er nur unregelmäßige Zuschüsse zu den ihm entstandenen Aufwendungen erhält (FG Köln EFG 1987, 524 rkr). Sind die für den Trainings- und Spieleinsatz gezahlten Vergütungen nach dem Gesamtbild der Verhältnisse nicht ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 2.30 Allgemeines zu Bau- und Montagebetriebsstätten (§ 30 BsGaV)

341 Abschnitt 4 der BsGaV (§§ 30 bis 34 BsGaV) ist speziell auf Bau- und Montagebetriebsstätten anzuwenden. Bau- und Montagebetriebsstätten i.S.d. § 30 Satz 1 BsGaV entstehen zur Erfüllung von Bau- und Montageverträgen, die im Regelfall das Bau- und Montageunternehmen abgeschlossen hat. Bau- und Montagebetriebsstätten weisen die Besonderheit auf, dass sie von vornherein zei...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vertretung / 3.1.3 Unternehmensbezogene Geschäfte

Eine wichtige Fallgruppe, bei der konkludentes Handeln in fremdem Namen gegeben ist, bilden die sog. unternehmensbezogenen Geschäfte. Hier tritt die Fremdwirkung selbst dann ein, wenn der Dritte entweder den Vertreter für den Inhaber hält oder wenn er überhaupt keine Vorstellung davon hat, wer Inhaber ist. Praxis-Beispiel Wenn ein Kunde die Geschäftsräume eines Händlers aufsu...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Homepage und Domain / 5.1 Handelsbilanz

Ein Webserver-Rechner ist die technische "Hardwarebasis" für eine Homepage-Software. In der Regel verfügen nur Unternehmen mit eigener IT-Abteilung über die internen Ressourcen zum Betrieb eines "Webservers "- bestehend aus Webserver-Rechner und Webserver-Software –, da der sichere Betrieb eines Webservers im Internet einiges an technischem Know-how voraussetzt. Daher bezieh...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 25 Verjährung / 2.6.1 Hemmung der Verjährung aufgrund einer Prüfung beim Arbeitgeber

Rz. 10 Mit der durch das 4. Euro-Einführungsgesetz vorgenommenen Ergänzung des Abs. 2 um die Sätze 2 bis 6 wurde ein weiterer Grund für die Hemmung der Verjährung eingeführt. Nunmehr ist die Verjährung der Beitragsforderungen auch für die Zeit der Prüfung beim Arbeitgeber durch die Träger der Rentenversicherung bis spätestens 6 Monate nach Abschluss der Prüfung gehemmt. Diese...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Heimarbeit: Arbeitsrechtlic... / 1 Allgemeine Vorschriften/Begriffsbestimmungen

Zu den in Heimarbeit Beschäftigten zählen Heimarbeiter und Hausgewerbetreibende. Heimarbeiter ist nach der Legaldefinition in § 2 Abs. 1 HAG, wer in selbstgewählter Arbeitsstätte (eigene Wohnung oder selbstgewählte Betriebsstätte) allein oder mit seinen Familienangehörigen im Auftrag von Gewerbetreibenden oder Zwischenmeistern erwerbsmäßig arbeitet[1], jedoch die Verwertung d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Allgemeine Geschäftsbedingu... / 4.2.1 Die Klauselverbote, §§ 308, 309 BGB

Die beiden Verbotskataloge unterscheiden sich untereinander dadurch, dass im ersten Katalog "Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit" aufgeführt sind. Er zählt Verbote auf, die nicht per se unwirksam sind, sondern eine richterliche Wertung im Einzelfall verlangen (§ 308 BGB). Solche Verbote enthalten unbestimmte Begriffe wie "unangemessen", "nicht hinreichend bestimmt" oder "...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vertragsschluss: Rechtsfrag... / 2.1 Übereinstimmung von Angebot und Annahme (= Konsens)

Die Willenserklärungen beider Seiten müssen sich inhaltlich vollständig decken. Es muss also über alle Punkte, die Vertragsinhalt werden sollen, Konsens erzielt werden. Die fehlende Einigung führt grundsätzlich zur Nichtigkeit des Vertrags, ob bewusst (offener Dissens, § 155 BGB) oder unbewusst (versteckter Dissens, § 155 BGB). Nur ausnahmsweise kann ein wirksamer Vertrag zu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 217b Organe / 2.4 Dienst- und Werkverträge (Abs. 1c)

Rz. 12g Dienst- oder Werkverträge, die von Mitgliedern des Verwaltungsrats mit dem GKV-Spitzenverband geschlossen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des Verwaltungsrats (Satz 1). Die Zustimmung ist auf "Tätigkeiten höherer Art" beschränkt. Dazu gehören Tätigkeiten, die ein überdurchschnittliches Maß an Fachkenntnissen, Kunstfertigkeit oder wissenschaftliche...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 1. Rechtliche Grundlagen – Abgrenzung Arbeits-/Dienst-/Werkvertrag

a) Persönliche Abhängigkeit und Weisungsgebundenheit Rz. 768 Weder die arbeitsrechtlichen Spezialgesetze noch das BGB trafen bis zur Einfügung des § 611a BGB in das BGB klare Regelungen zu freien Mitarbeitern oder Solo-Selbstständigen. Lediglich im HGB fand sich recht allgemein die Formulierung in § 84 Abs. 1 S. 2 HGB , dass "selbstständig ist, wer im Wesentlichen frei seine T...mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Maßgeblichkeit der tatsächlichen Durchführung/(unzutreffende) Vertragsbezeichnung als Werkvertrag o.ä. und Rechtsformenzwang – Fleischindustrie

Rz. 776 Vielfach wird davon ausgegangen, dass durch die Bezeichnung als freier Mitarbeiter, Solo-Selbstständiger oder Solounternehmer (vgl. zur Bezeichnung: LAG Baden-Württemberg v. 1.8.2013 – 2 Sa 6/13 Rn 104) oder die entsprechende Ausformulierung als freier Mitarbeiter im Vertrag die nötige Konkretisierung erreicht wird, um rechtlich die erstrebten Wirkungen einer selbsts...mehr