Fachbeiträge & Kommentare zu Werkvertrag

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Bestimmtheit der zu pfändenden Forderung.

Rn 46 Die Grundsätze über die Bestimmtheit der Forderung gelten gleichermaßen für den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nach § 829, die Vorpfändung nach § 845 und den Pfändungsbeschluss nach § 720a (BGH NZI 17, 623 Rz 7). Der Beschl muss die zu pfändende Forderung bzw den zu pfändenden Anspruch und den Rechtsgrund so genau bezeichnen, dass iRe verständigen Auslegung der G...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.2.1 Allgemeines

Rz. 15 Kriterium der Arbeitnehmereigenschaft bleibt nach § 611a Abs. 1 Satz 1 die persönliche Abhängigkeit des zur Dienstleistung Verpflichteten vom Dienstberechtigten. Die Ausfüllung des Begriffs kann an die umfangreiche Rechtsprechung des BAG anknüpfen.[1] In leichter Akzentverschiebung definiert sie den Arbeitnehmer auch als denjenigen Mitarbeiter, der seine Dienstleistun...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / bb) Synallagmatische Abhängigkeit

Rz. 79 [Autor/Stand] Paradebeispiel eines synallagmatischen Zusammenhangs zwischen Leistung und Gegenleistung ist der Kaufvertrag, ein gegenseitiger Vertrag (§§ 320–326 BGB), bei dem die vertragstypischen Hauptleistungspflichten der Beteiligten – des Verkäufers zur Besitzübergabe und Eigentumsverschaffung der Sache (§ 433 Abs. 1 BGB) und des Käufers zur Kaufpreiszahlung (§ 4...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Sachentscheidung.

Rn 10 Für den Gerichtskostenvorschuss in erster Instanz bleibt die Hilfsaufrechnung generell unberücksichtigt. Eine Werterhöhung bei Hilfsaufrechnung setzt die nach § 322 II ZPO der Rechtskraft fähige verneinende Sachentscheidung über eine hilfsweise zur Aufrechnung gestellte, bestrittene Gegenforderung voraus; unerheblich ist, ob die Existenz der Gegenforderung verneint ode...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 1. Anwaltsvertrag

Rz. 4 Der Anwaltsvertrag kommt nach den allgemeinen zivilrechtlichen Regeln über den Vertragsschluss zustande. Vertragspartner sind in der Regel der Mandant und der Rechtsanwalt bzw. die von ihm vertretenen Rechtspersonen. Auch ein Vertrag zugunsten Dritter ist denkbar. Es handelt sich in den meisten Fällen um einen Dienstvertrag nach § 611 BGB. Gerade bei der Prozessvertretu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Gerichtliche Zuständigkeit vor anhängigem Rechtsstreit (Abs 2).

Rn 4 Umfassend zuständig, mithin auch für Ordnungsmittel, Befangenheitsentscheidungen, Beeidigungen u Entscheidungen nach dem JVEG, ist das Gericht der potenziellen Hauptsache, wobei allein der Vortrag des ASt im Zeitpunkt der Antragstellung zugrunde gelegt wird (Schlesw NJW-RR 10, 533 [OLG Schleswig 12.08.2009 - 2 W 98/09]); deshalb scheidet aus, vorweg u allein zur Klärung...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Dienstverhältnis

Tz. 3 Stand: EL 144 – ET: 08/2025 Ein Dienstverhältnis setzt voraus, dass der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft schuldet, also die tätige Person in der Betätigung ihres geschäftlichen Willens unter der Leitung des Arbeitgebers steht oder im geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers dessen Weisungen zu folgen verpflichtet ist (s. § 1 Abs. 2 Satz 1 und 2 LStDV, A...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.2 Arbeitnehmerüberlassung

Rz. 42 Eine andere Möglichkeit, Arbeitnehmer einzusetzen, ohne ein Kündigungsrisiko einschätzen und ggf. tragen zu müssen, ist die Arbeitnehmerüberlassung. Sie definiert sich seit dem 1.4.2017 dadurch, dass Arbeitgeber als Verleiher Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zur Arbeitsleistung überlassen (Arbeitnehmerüber...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einvernehmlichkeit.

Rn 16 Diese Variante kommt in der Praxis eher selten vor; idR vereinbaren die an der Beweissicherung interessierten Parteien die Einholung eines privaten Gutachtens u vereinbaren ggf den befristeten Verzicht auf die Erhebung der Verjährungseinrede kommt allerdings Streitverkündung in Betracht, ist die einvernehmliche Durchführung des selbstständigen Beweisverfahrens vorzuzie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Streitwert.

Rn 33 Der Wert des selbstständigen Beweisverfahrens entspricht grds dem eines gleichartigen Hauptsachewertes (BGH NJW 04, 3488; Schlesw OLGR 05, 217; Jena BauR 07, 934, LG Köln NZBau 13, 384). Der v ASt bei der Verfahrenseinleitung geschätzte Wert ist weder bindend noch maßgeblich; das Gericht hat vielmehr nach Erhalt des Gutachtens den ›richtigen‹ Streitwert bezogen auf den...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Rechtsfolge: Bestimmung des zuständigen Gerichts.

Rn 9 Bei der Bestimmung des zuständigen Gerichts muss das Gericht vorrangig prüfen, ob hinsichtlich bereits anhängiger Verfahren Bindungswirkungen gem § 281 II 4 oder Zuständigkeitsverfestigungen nach § 261 III Nr 2 eingetreten sind, die eine Zuständigkeitsbestimmung ausschließen (BGH NJW 06, 699, 700 [BGH 10.01.2006 - X ARZ 367/05]), oder ob eine gesetzliche Beschränkung de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Rechtsverhältnis.

Rn 3 Gegenstand einer Feststellungsklage kann – vom Fall der Urkundenfeststellungsklage abgesehen – grds die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines gegenwärtigen (BGHZ 37, 137; BGH NJW 15, 873) Rechtsverhältnisses sein. Unter Rechtsverhältnis ist eine bestimmte, rechtlich geregelte Beziehung einer Person zu anderen Personen oder einer Person zu einer Sache zu v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Geltungsbereich.

Rn 3 Der wohl überwiegende Bereich der selbstständigen Beweisverfahren im Zivilprozess ist der der Vermeidung bzw Vorbereitung eines Bauprozesses, zB während des Bauens die Prüfung behaupteter Mängel an Vorgewerken oder nach Kündigung die Feststellung eines bestimmten Bautenstandes einschl der Qualität. Ein Mängelbeseitigungsverlangen genügt den Anforderungen, wenn der Auftr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 10.3 Drittaufwand als Betriebsausgaben

Rz. 606 Berechtigt zum Abzug der Betriebsausgaben ist grundsätzlich derjenige, der eigene Aufwendungen im Rahmen der ihm zuzurechnenden betrieblichen Einkunftsquelle macht. Die Aufwendungen müssen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Stpfl. gemindert haben, um im Rahmen der Ermittlung der Nettoeinkünfte abziehbar zu sein. Dies gilt sowohl für die Überschusseinkünfte al...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.8.4.3 Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit

Rz. 801 Nach dem Wortlaut des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b EStG i. d. F. des Gesetzes v. 8.12.2010[1] sind Aufwendungen für ein betrieblich oder beruflich veranlasstes häusliches Arbeitszimmer ab Vz 2007 (Rz. 781) nur noch in voller Höhe abzugsfähig, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit bildet. Rz. 802 Ob das Arbeitszimmer der...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.1 Geschenke (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG)

Rz. 671 Betrieblich veranlasste Geschenke an andere Personen als Arbeitnehmer des Stpfl. sind nach Nr. 1 als Betriebsausgaben nur absetzbar, wenn sie die Grenze (Bagatellgrenze) von 50 EUR (bis 31.12.2023: 35 EUR) pro Kj. und pro Empfänger nicht übersteigen. Außerdem hängt die Abziehbarkeit von der Erfüllung besonderer Aufzeichnungspflichten ab (Rz. 692). Geschenke können Ge...mehr

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Haushaltsnahe Beschäftigung... / 5.1 Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Haushalt

Für handwerkliche Tätigkeiten gilt eine eigenständige Steuerermäßigung, deren Höchstbetrag bei 1.200 EUR liegt.[1] Auch im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten nach § 26b EStG ist die Steuerermäßigung des § 35a Abs. 3 Satz 1 EStG bei mehreren von den Ehepartnern tatsächlich genutzten Wohnungen auf den Höchstbetrag von 1.200 EUR begrenzt.[2] Im Unterschied zu anderen För...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.5.4.7.1 Sondervergütung an unmittelbar Beteiligte

Rz. 452 Nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG gehören neben dem Anteil am Gewinn der Personengesellschaft auch Vergütungen, die der Mitunternehmer erhält für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft, die Hingabe von Darlehen, die Überlassung von Wirtschaftsgütern zu seinen Einkünften aus Gewerbebetrieb. Diese sog. Sondervergütungen sind ihrer Art nach ebenfalls Sonderbetriebseinnah...mehr

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Tausch und tauschähnliche U... / 1.2 Barter-Geschäfte: Ohne Verwendung von Geld

Für Tauschgeschäfte wird oft das Wort "Barter" verwendet. "Barter" bedeutet Tausch/Austausch, d. h. der geldlose Austausch von Waren/Dienstleistungen gegen Ware/Dienstleistungen. Im Tauschhandel werden auch die Begriffe "Gegengeschäft" oder "Kompensation" bzw. "buy back" verwendet. Unter Barter-Geschäften versteht man die Abwicklung von Gegengeschäften zwischen 2 oder mehrer...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Umsetzung einer energetisch... / 2 Auswahl und Beauftragung der ausführenden Firmen

Die Auswahl der passenden Unternehmen ist der wesentliche Faktor, was den Erfolg einer energetischen Sanierung angeht. Diese Entscheidung bestimmt maßgeblich über die Qualität der Arbeiten, die Kosten und den Zeitplan des Projekts. Vergabe: Generalunternehmer oder Beauftragung im Einzelfall Bauherren können zwischen zwei Vergabemöglichkeiten wählen. Bei der ersten Option wird ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / l) Werkverträge

Rn. 456 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Abgrenzung: Der Werkvertrag ist ein gegenseitiges Vertragsverhältnis, in welchem sich der Unternehmer zur Herstellung eines Werks, der Besteller zur Entrichtung der dafür vereinbarten Vergütung verpflichtet (§ 631 Abs 1 BGB). Der Unternehmer schuldet – in Abgrenzung zum Dienstvertrag – nicht nur die Leistung, sondern auch und gerade den Erf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 680 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 § 5 Abs 2 EStG verlangt ("ist") einen Bilanzansatz für entgeltlich erworbene – körperlich nicht greifbare – immaterielle WG des AV. Im Umkehrschluss ist bei nicht entgeltlichem Erwerb die Bilanzierung ausgeschlossen. Die Vorschrift hatte bis zur Gültigkeit des BilMoG nur klarstellende Bedeutung, denn über § 5 Abs 1 S 1 EStG aF ("Maßgeblichk...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Rechtliche Einordnung des Prüfungsvertrags

Rz. 191 [Autor/Zitation] Die rechtliche Einordnung des Pflichtprüfungsvertrags zwischen Gesellschaft und Abschlussprüfer ist in den Einzelheiten umstritten. Einigkeit besteht lediglich darüber, dass der Vertrag eine Geschäftsbesorgung gem. § 675 BGB darstellt, auf die ein Teil der Vorschriften über den Auftrag entsprechende Anwendung findet. Umstritten ist dagegen, ob ein die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Negativelemente tatsächlicher Sachherrschaft: Gefahr/Lasten

Rn. 189f Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Gefahrtragung ist die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung. Für den Zeitpunkt des Gefahrenübergangs sind die vertraglichen Vereinbarungen maßgebend. Nur soweit vertragliche Vereinbarungen fehlen, ist auf die (abdingbaren) zivilrechtlichen Regelungen über die Gefahrtragung (§§ 446f BGB (Kaufvertrag), § 644 B...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Blümich/Schreiber, § 5 EStG Rz 480ff. Rn. 794 Stand: EL 80 – ET: 08/2008 Nach der Gliederungssystematik des § 266 HGB zählen zum UV einerseits Vorräte, zum anderen Forderungen verschiedenster Art. Eine Legaldefinition des UV gibt es nicht. Stattdessen ist auch für steuerliche Zwecke (s § 6 Abs 1 Nr 2 S 1 EStG) auf den Umkehrschluss nach Maßgabe des § 247 Abs 2 HGB zurückzugrei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Sauer, Rechnungslegung für Software, DStR 1988, 727; Pensel/Hild, Benutzungsgebühren und HK, DB 1989, 2348; Voss, Steuerbilanzielle Behandlung von PC-Software, FR 1989, 358; von Westphalen, Zivilrechtliche und steuerrechtliche Fragen beim Software-Leasing, DB Beil 3/1989; Stapperfend, Die steuer- und bilanzrechtliche Behandlung von Software, Diss Bochum 1990/91; Welf Müller, DStZ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Forderungen als Zurechnungsobjekt

Rn. 187 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Eine Forderung ist ein Zahlungs- oder sonstiger Leistungsanspruch eines Gläubigers gegen einen Schuldner aus einem Schuldverhältnis, § 241 BGB. Das Schuldverhältnis setzt nach § 241 Abs 1 BGB mit dem "Schuldner" und dem "Gläubiger" (mindestens) zwei Personen voraus, von denen Letzterer berechtigt ist, von Ersterem insb eine Zahlung zu "ford...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Berechnungsweise und einzubeziehende Leistungserbringer/-empfänger

Rz. 195 [Autor/Zitation] Zur Berechnung der 70%-Grenze werden die Honorare der letzten drei GJ aufaddiert und durch drei geteilt, um den "Durchschnitt" (gemeint ist unstrittig das arithmetische Mittel) zu errechnen. Dieser Durchschnitt wird anschließend mit 70 % multipliziert, um die Honorargrenze für die Nichtprüfungsleistungen zu bestimmen. Die Summe der Honorare für Nichtp...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Verhältnis zwischen Übergang wirtschaftlichen Eigentums und Übergang der Preisgefahr

Rn. 418 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Kriterien-Schnittmenge: Der Übergang wirtschaftlichen Eigentums an beweglichen WG erfordert grundsätzlich den Übergang von Besitz und Nutzungen als Positivelemente sowie von Gefahr und Lasten als Negativelemente tatsächlicher Sachherrschaft (im Einzelnen s Rn 189bff). Die Gefahrtragung verkörpert die wesentliche negative Substanz eines WG. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Pellens/Crasselt, Bilanzierung von Stock Options, DB 1998, 217; Herzig, Steuerliche u bilanzielle Probleme bei Stock Options u Stock-Appreciation-Rights, DB 1999, 1; Vater, ­Bilanzielle u körperschaftsteuerliche Behandlung von Stock Options, DB 2000, 2177;Arbeitsgruppe Stock Options des DSR in www.drsc.de mit Stellungnahmen ua von Haarmann, Schruff; Lange, Rückstellungen für St...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) Gewichtung

Rn. 189g Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die das zivilrechtliche Eigentum verdrängende steuerrechtliche Zurechnung eines beweglichen WG zu einem Nichteigentümer setzt den Übergang der Substanz des WG auf den Nichteigentümer voraus (BFH v 28.05.2015, IV R 3/13, BFH/NV 2015, 1577 zu kundenspezifischen Werkzeugen; BFH v 22.09.2016, IV R 1/14, BStBl II 2017, 171 zu Windkraftanlagen)....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. ABC des Bilanzansatzes

Rn. 1499 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abbaurecht s Rn 1405ff Abbruchkosten s § 6 Rn 591ff (Dräger/Dorn/Hoffmann) Abbruchverpflichtung s Rn 885 Abfallentsorgung s Rn 884ff Abfindung Beispiele aus der BFH-Rspr zur Behandlung beim Leistenden:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften (§ 5 Abs 4a EStG)

Rn. 889 Stand: EL 113 – ET: 12/2015 Die Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften ("Drohverlustrückstellungen", handelsrechtlich ein Muss, s Rn 863) haben lange wenigstens in der praktischen Arbeit ein Schattendasein geführt. Sie galten (und gelten nach hM) als ein Unterfall der Verbindlichkeitsrückstellungen. Zwei Ereignisse der jüngeren Rechtsentwicklu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ab) Konkretisierung des Realisationsprinzips

Rn. 411 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Grundprinzip vorsichtiger bilanzieller Gewinnermittlung: Eine gläubigerschutzorientierte Gewinnermittlung ist an das Vorsichtsprinzip gebunden (Moxter, StuW 1983, 304; Beisse, StuW 1984, 7; Beisse, BFuP 1990, 500f). Für eine leistungsfähigskeitsabbildende steuerliche Gewinnermittlung gilt dies gleichermaßen. Das deutsche Bilanzrecht prägend...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Gewichtung

Rn. 170m Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Wie der Rspr-Befund zeigt, sind in kritischen Zurechnungsfällen höchst selten alle Kriterien – Übergang von Besitz (in Erwartung des Eigentumserwerbs), Nutzung (periodisch/aperiodisch/Übergang Wertsteigerungschance), (Wertminderungs-)Gefahr, Lasten – erfüllt. Da es für die Zurechnung unbeweglicher WG auch insoweit auf das Gesamtbild der ta...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Verkürzung des Zahlungsweges/Vertragsweges

Rn. 1644 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Aufwendungen eines Dritten können auch im Falle der sog Abkürzung des Zahlungsweges als Aufwendungen des StPfl zu werten sein. Hierfür ist aber Voraussetzung, dass der zahlende Dritte eine Schuld des StPfl im Einvernehmen mit dem StPfl tilgen will, statt ihm den Geldbetrag unmittelbar zu überlassen (BFH BStBl II 1999, 782; 2000, 314; 2006,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.9.1 Lohnschiebung (§ 850h Abs. 1 ZPO)

Rz. 43 Bei einer sog. Lohnschiebung verpflichtet sich der Arbeitgeber, einen Teil des dem Schuldner zustehenden Lohns an einen Dritten auszuzahlen. Bei einem nach der damaligen Pfändungsfreigrenze sog. 1.500 DM-Vertrag verpflichtet sich der Arbeitgeber typischerweise, dasjenige Arbeitsentgelt, das über der Pfändungsfreigrenze liegt, an den Ehegatten oder die Kinder des Schul...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungen: Wie richtig ge... / 2 Entstehung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Der Zeitpunkt der Entstehung von Forderungen ist sowohl in ertrag- als auch in umsatzsteuerlicher Hinsicht bedeutsam. Grundsätzlich entsteht eine Forderung aus dem Kauf-, Dienst- oder Werkvertrag erst mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Lieferung/Leistung (z. B. nach Abnahme beim Bauvertrag gem. §§ 650a, 650g Abs. 4 BGB).[1] Wenn z. B. ein Unternehmen Gerüste b...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungen: Wie richtig ge... / 1 Was eine Forderung ist

Forderungen im engeren Sinne sind Ansprüche eines Unternehmens, die auf schuldrechtlichen Vereinbarungen basieren (u. a. auf Kauf-, Dienst- oder Werkverträgen gem. § 433 ff. BGB bzw. §§ 611 und 631 ff. BGB). Sie gehören zum Umlaufvermögen.[1] Die Forderungen gegenüber Kunden ergeben sich aus dem Konto "Debitoren". Auf der Aktivseite der Bilanz sind Forderungen je nach Anlass...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 4.9 Betriebsstätten-ABC

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Beitrag aus TVöD Office Professional
Zuweisung einer anderen Bes... / 3.1 Reichweite des allgemeinen Direktionsrechts

Das Direktionsrecht (auch Weisungsrecht) gestattet es dem Arbeitgeber, einseitig verhaltenslenkende Anordnungen zu treffen, die sich auf die Tätigkeit selbst oder der damit zusammenhängenden Verhaltensweisen beziehen. Eines solchen Direktionsrechts bedarf es, weil die einzelnen Dienstverpflichtungen meist nicht genau vertraglich festgelegt sind. Diese Verpflichtungen müssen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Energetische Maßnahmen gem.... / 1. Vollständige Zahlung erforderlich

Keine Gleichstellung: Der Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung kann der vollständigen Zahlung nicht gleichgestellt werden. Bei Ratenzahlungen kann die Steuerermäßigung erst nach Zahlung der letzten Rate für den Veranlagungszeitraum des Maßnahmenabschlusses beantragt werden[21]. Abschluss eines Darlehensvertrages: Zwar kann ein Werklohnanspruch im Wege der Novation grunds...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitnehmerüberlassung: Re... / 5 Abgrenzung der Arbeitnehmerüberlassung zu anderen Rechtsbeziehungen

Nicht jede Form des Fremdpersonaleinsatzes ist eine Arbeitnehmerüberlassung i. S. d. AÜG. So ist der Einsatz von Arbeitnehmern unterschiedlicher Unternehmen in einem gemeinsamen Betrieb z. B. keine Arbeitnehmerüberlassung. Er unterliegt daher nicht den Restriktionen des AÜG. Gleiches gilt bei dem Einsatz von Arbeitnehmern im Rahmen von Dienst- oder Werkverträgen oder bei Die...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Vorsteueraufteilung / 2 Maßgebende Verhältnisse

Nach der Rechtsprechung[1] gilt als vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer bereits, wer die durch objektive Anhaltspunkte belegte Absicht hat, eine unternehmerische Tätigkeit auszuüben und erste Investitionsausgaben für diesen Zweck tätigt. Leistet ein solcher Unternehmer eine Anzahlung, bevor die angezahlte Leistung an ihn bewirkt ist, ist für den Vorsteuerabzug auf seine ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vermögensauseinandersetzung... / 8.4.2 Anspruchsgrundlage und rechtliche Behandlung

Rz. 210 Anspruchsgrundlage für die Ausgleichsansprüche ist letztlich wieder § 313 BGB, da der stillschweigend geschlossene Kooperationsvertrag sehr stark an die Rückabwicklung der ehebezogenen Zuwendung angelehnt ist. Unmittelbar kann jedoch keine ehebezogene Zuwendung angenommen werden, weil die Arbeitsleistungen gerade nicht als Vermögenszuwendungen anzusehen sind. Dennoch...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Arbeitnehmer-Entsendung – A... / 3 Praxisfragen

Die wesentliche Frage bei der Arbeitnehmer-Entsendung ist die Abgrenzung zu einem Werkvertrag (§ 631 BGB) zwischen dem entsendenden und dem aufnehmenden Unternehmen. Braucht das aufnehmende Unternehmen z. B. technische Hilfe bei der Reparatur einer Anlage, kann diese Hilfe durch Entsendung von Ingenieuren durch das entsendende Unternehmen (Arbeitnehmer-Entsendung) oder durch...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Arbeitnehmer-Entsendung – A... / 4 Beratungshinweise

Den Unternehmen steht in vielen Fällen die Möglichkeit offen, durch eine entsprechende Vertragsgestaltung zwischen Arbeitnehmer-Entsendung und Werkvertrag/Dienstleistungsvertrag zu wählen. Die Arbeitnehmer-Entsendung wird zu Kosten abgerechnet, der Werkvertrag/Dienstleistungsvertrag zu Marktbedingungen, also regelmäßig zuzüglich eines Gewinnaufschlags. Von dieser Wahl hängt ...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 16 Andere unfertige Leistungen

Unter dieser Kontengruppe sind Posten aus der betrieblichen Leistungserstellung zu buchen, die Betreuungscharakter haben und daher nicht zu den Kontengruppen 10 bis 15 gehören, andererseits jedoch noch nicht den Forderungen zuzurechnen sind. Der...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 4.2.6.2.2 Arbeitsverhältnis

Rz. 343 Nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG steht eine Vorbeschäftigung einer sachgrundlosen Befristung nur entgegen, wenn sie im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses erfolgt ist. Ein Berufsausbildungsverhältnis ist kein Arbeitsverhältnis i. S. v. § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG.[1] Andere berufsvorbereitende Beschäftigungen, z. B. Praktika oder Volontariate, stehen einer späteren sachgrund...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 3.2.1.3.5 Künftiger Minderbedarf

Rz. 94 Ein nur vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung kann sich auch daraus ergeben, dass in Zukunft voraussichtlich weniger Arbeitsaufgaben zu erledigen sein werden (künftiger Minderbedarf). Dies kommt z. B. bei anstehenden Rationalisierungsmaßnahmen oder bei einer beabsichtigten Betriebsschließung in Betracht. Dazu ist erforderlich, dass bei Abschluss des befristete...mehr