Fachbeiträge & Kommentare zu Werkleistung

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Umsatzsteuer in der Rechnun... / 1.2 Das System der Umsatzsteuer

Rz. 2 Das System des gegenwärtigen Umsatzsteuerrechts wurde zum 1.1.1968 in der Bundesrepublik eingeführt. Die Steuer (mit Verkehrsteuer- wie auch Verbrauchsteuermerkmalen) soll den Endverbrauch von Lieferungen und sonstigen Leistungen belasten. Um das Steueraufkommen zu sichern, wird die Steuer aber nicht lediglich auf der letzten Stufe – bei Übergang der Leistung an den En...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8 Steuerfreie Umsätze, für die § 4 Nr. 3 nicht gilt (§ 4 Nr. 3 S. 2 UStG)

Rz. 113 Nach § 4 Nr. 3 S. 2 UStG ist die Steuerbefreiung – nach dieser Vorschrift – für folgende Leistungen nicht anwendbar, d. h. die Steuerbefreiung bestimmt sich nach den jeweils genannten anderen Vorschriften: Umsätze nach § 4 Nr. 8 UStG (Finanzumsätze, insbesondere die Gewährung von Krediten und Umsätze im Geschäft mit Forderungen), Umsätze nach § 4 Nr. 10 UStG (Versicher...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Steuerfreie Umsätze, für die § 4 Nr. 3 UStG nicht gilt

Rz. 26 § 4 Nr. 3 S. 2 UStG ist für folgende Leistungen nicht anwendbar, d. h. die Steuerbefreiung bestimmt sich nach den jeweils genannten anderen Vorschriften: Umsätze nach § 4 Nr. 8 UStG (Finanzumsätze, insbesondere die Gewährung von Krediten und Umsätze im Geschäft mit Forderungen), Umsätze nach § 4 Nr. 10 UStG (Versicherungsumsätze), Umsätze nach § 4 Nr. 11 UStG (Umsätze au...mehr

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Einfuhrumsatzsteuer als abz... / c) Verfügungsmacht an dem eingeführten Gegenstand

Der Unternehmer muss im Zeitpunkt der Überführung in die Überlassung zum zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr die Verfügungsmacht über den Gegenstand besitzen.[15] Nicht entscheidend ist, wer die EUSt schuldet oder die Ware über die Grenze gebracht bzw. bei der Zollbehörde gestellt hat.[16] Die Frage, wer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, entscheidet sich demnach nach d...mehr

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§ 10 Der Verwalter / 2. Baumängel und unterlassene Erhaltung

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§ 5 Der Kauf vom Bauträger / 3. Der (Nach-)Erfüllungsanspruch

Rz. 34 Im Beispielsfall (→ § 5 Rdn 32) hat A hat aus seinem Vertrag mit dem Bauträger einen eigenen individuellen Anspruch auf mangelfreie Werkleistung, und zwar nicht nur in Bezug auf sein Sondereigentum, sondern auch in Bezug auf das gesamte Gemeinschaftseigentum.[86] Er kann vom Bauträger im Stadium vor der Abnahme Erfüllung gem. §§ 631 Abs. 1, 633 Abs. 1 BGB, im Stadium ...mehr

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Lizenzgebühren (Steuerabzug... / 3 Praxisfragen

Ein besonderes Problem ergibt sich daraus, dass ein Inlandsbezug, der zu inländischen Einkünften und damit zur beschränkten Steuerpflicht und zum Steuerabzug führt, schon gegeben ist, wenn das Recht in ein inländisches Register eingetragen worden ist. Eine Nutzung im Inland ist nach dem Wortlaut des § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f Nr. 6 EStG nicht erforderlich. Das kann zu Probl...mehr

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§ 10 Der Verwalter / I. Allgemeines

Rz. 83 Hinweis Ein Musterverwaltervertrag findet sich im Anhang (→ § 14 Rdn 1). Nach hier vertretener Auffassung (Einheitstheorie → § 10 Rdn 18) formt der Verwaltervertrag das Bestellungsrechtsverhältnis aus; der von der herrschenden Trennungstheorie konstruierte Gegensatz zwischen Bestellung und Vertrag besteht nicht. Vielmehr sind alle Vereinbarungen zwischen der Gemeinscha...mehr

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§ 10 Der Verwalter / c) Fassung und Durchführung des Beschlusses

Rz. 274 Über festgestellte Baumängel oder anderweitigen Erhaltungsbedarf muss der Verwalter die Eigentümer informieren, sofern er die erforderlichen Maßnahmen nicht sogleich durchführen lässt. Er darf von einer Information nicht etwa absehen, weil die Wohnungseigentümer selbst davon Kenntnis haben und nach Auffassung des Verwalters "über den Stand der Dinge informiert" sind....mehr

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§ 12 Verschiedenes / I. Gebäudeversicherung

Rz. 46 Gem. § 19 Abs. 2 Nr. 3 WEG gehören die angemessene Versicherung des gemeinschaftlichen Eigentums zum Neuwert sowie eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung zu den Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung.[71] Als derartige "Neuwertversicherung" ist eine verbundene Wohngebäudeversicherung üblich und sinnvoll, die außer Feuer (inkl. Blitzschlag) auch sonstige sog...mehr

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§ 4 Bauliche Maßnahmen / 5. Sonstiges

Rz. 49 Verwalterrechte und -pflichten. Eine gesonderte Beauftragung und Bevollmächtigung des Verwalters zum Abschluss der beschlossenen Verträge ist entbehrlich. Seine Vertretungsmacht ergibt sich aus § 9b Abs. 1 WEG. Zur Umsetzung des Beschlusses ist der Verwalter als Organ der Gemeinschaft ohnehin verpflichtet. Auch eine Ermächtigung zur Abnahme der Werkleistungen muss des...mehr

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§ 10 Der Verwalter / 1. Maßnahmen von untergeordneter Bedeutung (§ 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG)

Rz. 238 Die Maßnahmen, die der Verwalter gem. § 27 Abs. 1 WEG ohne (besonderen) Beschluss durchführen darf, müssen kumulativ beide in der Bestimmung genannten Kriterien erfüllen: sie müssen untergeordnete Bedeutung haben und dürfen nicht zu erheblichen Verpflichtungen führen. Worin allerdings der sachliche Unterschied bestehen soll, ist die Frage; beides wird stets zusammenf...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / 4. Eingliederung in die Betriebsorganisation

Rz. 33 Unklar ist angesichts der erwähnten Unterschiede in der redaktionellen Gestaltung von § 611a Abs. 1 BGB und § 1 Abs. 1 S. 2 AÜG, ob mit Teilen der bisherigen Rechtsprechung weiterhin die Eingliederung in den Betrieb als Indiz für das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses gelten kann.[68] Die Rechtsprechung hat die Eingliederung in den bestellerseitig organisierten Prod...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / 2. Elemente eines Positivkatalogs

Rz. 24 Ein entsprechender Positivkatalog hätte in einem weiteren Absatz des § 1 AÜG aufgenommen werden sollen. Angeboten hätte sich etwa folgende Formulierung: Zitat Absatz 3: Keine Arbeitnehmerüberlassung, sondern eine unbedenkliche Form des Fremdpersonaleinsatzes auf der Grundlage von Werk- oder Dienstverträgen liegt ungeachtet einer Eingliederung in den Betrieb des Auftragg...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / 2. Maßgeblichkeit der tatsächlichen Vertragsdurchführung (§ 12 Abs. 1 S. 2 AÜG, § 611a Abs. 1 S. 6 BGB)

Rz. 31 Entgegen teilweise vertretener Ansicht[63] führt die Formulierung des neu eingefügten § 12 Abs. 1 S. 2 AÜG, nach der "für die rechtliche Einordnung des Vertrages die tatsächliche Durchführung maßgebend" ist, nicht dazu, dass ein als Arbeitnehmerüberlassung gekennzeichneter Vertrag bei fehlender Weisungsabhängigkeit und/oder fehlender Eingliederung als anderweitige Fre...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / III. Prüfung der vorliegenden Umstände nach ihrer Indizwirkung (Bewertungstabelle)

Rz. 36 Für die Prüfung sollten dem Rechtsanwender die Abgrenzungskriterien der Bundesagentur für Arbeit [78] bekannt sein, die nach der Neuregelung in § 611a BGB und § 1 Abs. 1 S. 2 AÜG neugefasst wurden, aber im Wesentlichen den bisherigen Kriterien entsprechen. So sehen die Fachlichen Weisungen folgende Positivkriterien für die Einordnung als Werkvertrag vor:mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / 1. Anforderungen an die Ausgestaltung des Vertrags über die Dienstleistung

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / 2. Abgrenzbares, abnahmefähiges und dem Auftragnehmer als eigene Leistung zurechenbares Werk

Rz. 27 Für die Abgrenzung der Leiharbeit vom Werk- oder Dienstvertrag soll nach der Rechtsprechung entscheidend sein, ob ein abgrenzbares, abnahmefähiges und dem Auftragnehmer als eigene Leistung zurechenbares Werk vertraglich vereinbart ist und dies auch der tatsächlichen Durchführung entspricht. Fehle es hieran, so komme ein Werkvertrag kaum in Betracht, weil der "Auftragg...mehr

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§ 2 Regelung des Arbeitsver... / 3. Vermutungsregelung (§ 611a Abs. 3 BGB RefE-I)

Rz. 6 Ebenfalls über das Ziel der Festschreibung der bisherigen Rechtslage weit hinaus ging die im Referentenentwurf angedachte Vermutungsregelung des § 611a Abs. 3 BGB RefE-I. Danach sollte das Bestehen eines Arbeitsvertrages widerleglich vermutet werden, wenn die Deutsche Rentenversicherung Bund nach § 7a SGB IV das Bestehen eines Beschäftigungsverhältnisses festgestellt h...mehr

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§ 3 Abgrenzung der Arbeitne... / I. Unverzichtbare Klarstellung in der Begründung der Beschlussempfehlung

Rz. 42 Während des Gesetzgebungsverfahrens sah es lange Zeit so aus, als würde die geplante Neuregelung die tatsächlichen Probleme, die in der Praxis bei der Durchführung unbedenklicher Werkverträge durchaus bestehen, vollständig ignorieren.[83] Die aktuelle Rechtsprechung, die – wie unter Rdn 27 ff. dargelegt wurde – verlangt, dass bei einem Werkvertrag vorab das "Werk" det...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 3.3.3 Beschreibung der geschuldeten Werkleistung

3.3.3.1 Baubeschreibung Rz. 464 Die vom Bauträger geschuldete Werkleistung sollte so genau wie möglich beschrieben sein. Zur Konkretisierung der Herstellungsverpflichtung wird dazu auch in Bauträgerverträgen in der Regel auf eine – mitzubeurkundende[1] – Baubeschreibung Bezug genommen. Die Baubeschreibung sollte eine detaillierte Beschreibung des zu erstellenden Bauwerks enth...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 3.3 Mangelfreie Werkleistung

3.3.1 Allgemeines Rz. 458 Nach § 633 Abs. 1 Satz 1 BGB muss der Bauträger das Sonder- und das gemeinschaftliche Eigentum frei von Sach- und Rechtsmängeln herstellen.[1] Rz. 459 Sachmängel Sonder- und gemeinschaftliches Eigentum sind frei von Sachmängeln, wenn sie jeweils die zwischen den Vertragsparteien vereinbarte Beschaffenheit haben, § 633 Abs. 2 Satz 1 BGB. Zur vereinbarte...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 3.3.3.2 Leistungsverzeichnis

Rz. 465 Geht es um Teileigentum, etwa eine Ladenpassage oder einen Supermarkt im Erdgeschoss einer im Übrigen als Wohnungseigentum genutzten Anlage, werden zur Beschreibung in aller Regel detaillierte Leistungsverzeichnisse, Pläne und genaue Verzeichnisse genutzt.mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 3.3.3.1 Baubeschreibung

Rz. 464 Die vom Bauträger geschuldete Werkleistung sollte so genau wie möglich beschrieben sein. Zur Konkretisierung der Herstellungsverpflichtung wird dazu auch in Bauträgerverträgen in der Regel auf eine – mitzubeurkundende[1] – Baubeschreibung Bezug genommen. Die Baubeschreibung sollte eine detaillierte Beschreibung des zu erstellenden Bauwerks enthalten, klar und verstän...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 3.3.3.3 Funktionale Baubeschreibung

Rz. 466 Bei Wohnungseigentum wird im Verhältnis zwischen den Vertragsparteien (anders als zwischen dem Bauträger und den ihm verbundenen Werkunternehmern) zum Teil nur eine funktionale Baubeschreibung genutzt. Eine funktionale Baubeschreibung ist in der Regel durch allgemeine Aussagen wie Prospekt und Exposé sowie durch die allgemeinen Regelungen zu ergänzen. Durch Auslegung...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 3.3.3.5 Qualitäts- und Komfortstandards

Rz. 468 Lassen sich zu den Vorstellungen der Vertragsparteien keine Feststellungen treffen, kommt es für eine mangelfreie Werkleistung auch darauf an, ob das Werk so hergestellt ist, dass es nicht mit Fehlern behaftet ist, die die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen Gebrauch aufheben oder mindern. Nach der Rechtsprechung kann der Erwerber dabei redlicherweise erwarten, dass das...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 3.3.3.6 Stand der Technik und Wissenschaft

Rz. 469 Von den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu unterscheiden ist der Stand der Technik und Wissenschaft. Darunter sind die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse zu verstehen, auch wenn sie in die betriebliche Praxis noch keinen Eingang gefunden haben. Etwas anderes ist auch der in § 22 Abs. 2 WEG genannte Stand der Technik. Unter "Stand der Technik" ist das N...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 3.3.3.7 Funktionstaugliches und zweckentsprechendes Werk

Rz. 470 Die Vereinbarungen im Bauträgervertrag sind für die Frage, inwieweit die vereinbarte Beschaffenheit eingehalten ist, nicht allein entscheidend. Eine solche Auslegung des § 633 Abs. 2 Satz 1 BGB führt dazu, eine Leistung des Bauträgers selbst dann als mangelfrei einzuordnen, wenn die im Vertrag vorgesehene Leistung oder Ausführungsart nicht geeignet ist, ein funktions...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 4.4.1.3 Erklärung der Abnahme

Rz. 527 Die rechtsgeschäftliche Abnahme ist eine einseitige, nicht empfangsbedürftige Willenserklärung.[1] Eine Abnahme kann verschieden erklärt werden: Dass der Erwerber eine schriftliche oder/und mündliche Abnahme erklärt hat, ist meist problemlos. Schwieriger ist die Frage, wann eine Abnahme durch schlüssiges (konkludentes) Verhalten vorliegt. Diese setzt ein Verhalten vor...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 3.3.3.8 Schallschutz

Rz. 471 Welchen Schallschutz die Parteien eines Vertrags über den Erwerb einer Eigentumswohnung vereinbart haben, richtet sich in erster Linie nach der im Vertrag getroffenen Vereinbarung. Maßgeblich sind die im Vertrag zum Ausdruck gebrachten Vorstellungen von der Qualität des Schallschutzes, also der Beeinträchtigung durch Geräusche.[1] Vorzunehmen ist eine Gesamtabwägung,...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 3.3.3.4 Werbeunterlagen: Exposé, Prospekt und Modelle

Rz. 467 Was Vertragsinhalt ist, ist durch Auslegung zu ermitteln (§§ 133, 157 BGB). Der Umfang der Herstellungspflicht des Bauträgers kann sich aus einem Exposé [1] oder einem Prospekt ergeben.[2] Dass Raumbuch, Baubeschreibung und Werbematerial eines Bauträgers nur dann Vertragsbestandteil werden, wenn sie notariell beurkundet werden, ist daher unzutreffend.[3] Praxis-Beispi...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 3.3.2.1 Flächendifferenz als Sachmangel

Rz. 462 Unterschreitet die tatsächliche die genau vereinbarte Fläche, stellt die Flächendifferenz einen Sachmangel i. S. d. § 634 BGB dar, sodass der Erwerber die geschuldete Vergütung mindern darf.[1] Ob es eine "Toleranzgrenze" gibt, die eine Minderung ausschließt und wo diese anzusetzen ist, ist unklar. Grundsätzlich sind Abweichungen in der Regel nur bis zu 3 % akzeptabe...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 3.3.1 Allgemeines

Rz. 458 Nach § 633 Abs. 1 Satz 1 BGB muss der Bauträger das Sonder- und das gemeinschaftliche Eigentum frei von Sach- und Rechtsmängeln herstellen.[1] Rz. 459 Sachmängel Sonder- und gemeinschaftliches Eigentum sind frei von Sachmängeln, wenn sie jeweils die zwischen den Vertragsparteien vereinbarte Beschaffenheit haben, § 633 Abs. 2 Satz 1 BGB. Zur vereinbarten Beschaffenheit ...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 3.3.2.2 Berechnung der Minderung

Rz. 463 Bei zu geringer Wohnfläche einer Eigentumswohnung gilt für die Minderungsberechnung die Formel (linear proportional zum Quadratmeterpreis): Kaufpreis geteilt durch die geschuldete Fläche = Quadratmeterpreis. Dann Quadratmeterpreis x Minderfläche = Minderung.[1] Praxis-Beispiel Berechnung der Minderung Beispiel bei einer Minderfläche von 4 m²: 400.000 EUR (Wohnung) : 80 ...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 2.1.3.1 Allgemeines

Rz. 433 Das Beurkundungsverfahren ist in §§ 6 ff. BeurkG geregelt. Über den Beurkundungsvorgang wird eine Niederschrift aufgenommen, die die Bezeichnung des Notars und der Beteiligten sowie deren Erklärungen enthalten muss.[1] Die Niederschrift muss in Gegenwart des Notars den Beteiligten vorgelesen, von ihnen genehmigt und eigenhändig unterschrieben werden.[2] Danach muss d...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 4.4.5.1 Regelung im Erwerbsvertrag

Rz. 537 Haben Bauträger und Nachzügler eine wirksame Abnahmevollmacht vereinbart, kann die Abnahme von einem Dritten erklärt werden. Dieses ist allerdings eine weitere Abnahme, keine Bindung an eine erfolgte Abnahme. Streitig ist hingegen, ob ein Nachzügler in seinem Erwerbsvertrag auch an die Wirkungen und das Ergebnis einer bereits durchgeführten Abnahme gebunden werden kan...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 3.3.2 Größe (Wohn- oder Nutzfläche)

Rz. 461 Im Bauträgervertrag finden sich in der Regel Angaben zur Wohn- oder Nutzfläche. Die geschuldete Fläche kann sowohl im Vertrag als auch in dessen Anlagen, etwa den Bauplänen, genannt sein. Die Angabe ist ein zentrales Beschaffenheitsmerkmal.[1] Fehlen in einem Bauträgervertrag Angaben zur Wohnfläche, ist die einseitige Vorstellung des Erwerbers für den Inhalt des Vert...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 9.2 Wahlrecht des Insolvenzverwalters (§ 103 InsO)

Rz. 595 Für den Anspruch der Erwerber auf mangelfreie Erstellung des gemeinschaftlichen und des Sondereigentums hat der Insolvenzverwalter ein Wahlrecht, sofern die Vergütung nicht bereits komplett im Voraus, sondern in den entsprechenden Raten nach der Makler- und Bauträgerverordnung gezahlt wurde: Er kann die geschuldete Werkleistung erfüllen. Er kann sie aber auch ablehne...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 4.4.1 Allgemeines

Rz. 523 Der Erwerber eines neu hergestellten oder grundlegend sanierten Wohnungs- oder Teileigentums muss wegen seiner werkvertraglichen Komponente die Werkleistungen des Bauträgers in Bezug auf das gemeinschaftliche und das Sondereigentum gem. § 640 Abs. 1 Satz 1 BGB tatsächlich und rechtlich bei Abnahmereife abnehmen.[1] 4.4.1.1 Begriff Rz. 524 Unter Abnahme versteht man im ...mehr

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Erwerb eines neuen Wohnungs... / 1.1 Überblick

Rz. 400 Ist ein Wohnungs- oder Teileigentum nicht "gebraucht", sondern handelt es sich im Rechtssinne um ein neu errichtetes Gebäude oder jedenfalls um einen grundlegend sanierten Altbau, erfolgt der Erwerb in der Regel aufgrund eines Vertrags mit einem Bauträger, dem Bauträgervertrag (daneben gibt es Bauträgerverträge für Einfamilien-, Doppel- oder Reihenhäuser; die zum Woh...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.2.2 Besonderheiten

Wichtig Interessenkollision droht Berufsrechtlich ist dem Steuerberater die Tätigkeit untersagt – Gefahr der Interessenkollision – wenn er die Gesellschaft in steuerlichen Angelegenheiten vertritt. Zu beachten ist auch nach §§ 114, 113 AktG, dass Beratungsverträge zwischen einer AG und einem Unternehmer, der Mitglied des Aufsichtsrats ist, nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.1 Lieferung

Rz. 32 Nur "Lieferungen" genießen die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 1 Buchst. a UStG. Lieferungen sind Leistungen, durch die dem Abnehmer die Verfügungsmacht über einen Gegenstand verschafft wird.[1] Das bedeutet, dass der Abnehmer mit dem Liefergegenstand nach Belieben verfahren, insbesondere ihn wie ein Eigentümer nutzen und veräußern kann.[2] Damit verbunden ist der endgül...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Ausrüstung und Versorgung von Beförderungsmitteln (§ 6 Abs. 3 UStG)

Rz. 220 Die Steuerbefreiung für Lieferungen von Gegenständen, die zur Ausrüstung und Versorgung eines Beförderungsmittels bestimmt sind, unterliegt nach § 6 Abs. 3 UStG besonderen Voraussetzungen. Betroffen sind die Fälle, in denen ein ausländischer Abnehmer den Liefergegenstand abholt[1] oder der Unternehmer oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in ein in § 1 Abs. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.2.2.4 Ausfuhrnachweis nach vorheriger Bearbeitung oder Verarbeitung (§ 11 UStDV)

Rz. 350 Der Gegenstand der Lieferung kann durch einen Beauftragten oder mehrere Beauftragte vor der Ausfuhr sowohl im Inland als auch in einem anderen EU-Mitgliedstaat be- oder verarbeitet worden sein. Es kann sich nur um Beauftragte des Abnehmers oder eines folgenden Abnehmers handeln (Rz. 150). Der Unternehmer hat den Ausfuhrnachweis nach vorheriger Bearbeitung oder Verarb...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4 Bearbeitung und Verarbeitung vor der Ausfuhr (§ 6 Abs. 1 S. 2 UStG)

Rz. 145 Die Anerkennung einer steuerfreien Ausfuhr wird nicht dadurch beeinträchtigt, dass der Gegenstand der Lieferung durch Beauftragte vor der Ausfuhr be- oder verarbeitet wird.[1] Diese Vorschrift war erforderlich, weil nach einer durch den Beauftragten vorgenommenen Be- oder Verarbeitung der ausgeführte Gegenstand und der Liefergegenstand nicht mehr identisch sind. Rz. ...mehr

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Finanzverwaltung der Wohnun... / 1.2.4 Zahlungsverkehr

Auf Grundlage von § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG ist der Verwalter berechtigt und verpflichtet, alle Zahlungen und Leistungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die mit der laufenden Verwaltung des Gemeinschaftseigentums zusammenhängen. Der Verwalter hat also nach Prüfung der Voraussetzungen Zahlungen zu leisten, soweit diese mit der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zusammen...mehr

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Werklieferung oder Werkleistung – Unterschied mit Folgen

Zusammenfassung Führt ein Unternehmer eine Leistung aus, die sowohl Elemente einer Lieferung als auch einer sonstigen Leistung enthält, muss geprüft werden, ob es sich um eine Werklieferung oder eine Werkleistung handelt. Die Abgrenzung hat nicht nur einen Einfluss auf die zutreffende Bestimmung des Orts der Leistung oder eine zu gewährende Steuerbefreiung. Von der Feststellu...mehr

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Werklieferung oder Werkleis... / 3.3 Lösung

W ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da er Leistungen selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht ausführt. Er führt gegenüber R eine Leistung im Rahmen seines Unternehmens gegen Entgelt aus. Die Reparatur des Fahrzeugs ist eine einheitliche Leistung, die nicht in einen Teil "Lieferung" und einen Teil "sonstige Leistung" aufgeteilt werden kann. Es muss nach...mehr

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Werklieferung oder Werkleis... / Zusammenfassung

Führt ein Unternehmer eine Leistung aus, die sowohl Elemente einer Lieferung als auch einer sonstigen Leistung enthält, muss geprüft werden, ob es sich um eine Werklieferung oder eine Werkleistung handelt. Die Abgrenzung hat nicht nur einen Einfluss auf die zutreffende Bestimmung des Orts der Leistung oder eine zu gewährende Steuerbefreiung. Von der Feststellung, ob es sich ...mehr

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Werklieferung oder Werkleis... / 2 Fall: Die neue Heizung

2.1 Sachverhalt Investor I besitzt in Stuttgart ein größeres Immobilienobjekt, in dem er ausschließlich steuerfreie Wohnungsvermietung betreibt. Da die vorhandene Zentralheizung nicht mehr den ökologischen Ansprüchen genügt, möchte er eine neue Heizung in dem Objekt einbauen lassen. Nach intensiven Recherchen hat sich I für die Heizungskomponenten eines Schweizer Anbieters en...mehr