Fachbeiträge & Kommentare zu Werkleistung

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Abnahme stellt eine wichtige zeitliche Zäsur für die Rechtsbeziehungen zwischen den Werkvertragsparteien dar. Sie Markiert den Übergang vom Erfüllungsstadium zu den Mängelrechten (§ 634) mit weit reichenden Auswirkungen auf die Vertragsabwicklung (zu den Rechtswirkungen der Abnahme: Rn 6). Ihre große praktische Relevanz zeigt sich va bei umfangreichen Bauvorhaben un...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Prozessuales/Beweislast.

Rn 13 Der Anspruch auf Abschlagszahlung kann für den Fall, dass die Voraussetzungen des Schlusszahlungsanspruches strittig sind, neben diesem hilfsweise geltend gemacht werden (BGH NJW 00, 2818). Ein Übergang vom Anspruch auf Abschlagszahlung auf den auf Schlusszahlung stellt einen Fall der Klageumstellung nach § 264 ZPO dar und ist damit keine Klageänderung (modifizierte Fo...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines/Nacherfüllungsfrist.

Rn 1 § 636 ergänzt die im allg Leistungsstörungsrecht verankerten Vorschriften betreffend die Mängelrechte des Rücktritts (§§ 634 Nr 3, 323; iE hierzu: § 634 Rn 9 ff) und des Schadensersatzes statt der Leistung (§§ 634 Nr 4, 281 I; iE hierzu: § 634 Rn 14 ff), indem den dort niedergelegten Gründen für die Entbehrlichkeit der Nachfristsetzung weitere, vertragsspezifische hinzu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 6. Erleichterung der Verjährung (Nr 8b ff).

Rn 71 Nr 8b ff schützt den Kunden vor der formularmäßig verkürzten Verjährung seiner gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Bei Mängeln von Bauwerken, Baustoffen und Bauteilen sowie Werkleistungen darf die gesetzliche Mindestfrist von 5 Jahren (§§ 438 I Nr 2, 634a I Nr 2) nicht verkürzt werden. In allen anderen Fällen darf die Verjährungsfrist 1 Jahr nicht unterschreiten. Zum V...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Höhe.

Rn 21 Gem § 641 III aF durfte der Besteller als sog Druckzuschlag ›mindestens‹ das Dreifache der für die Mängelbeseitigung erforderlichen Kosten einbehalten. Von dieser starren Regelung hat der Gesetzgeber für nach dem 1.1.09 geschlossene Werkverträge Abstand genommen. Maßgebend ist nun idR das Doppelte der Mängelbeseitigungskosten. Ein höherer Betrag kann gerechtfertigt sei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Anwendungsbereich.

Rn 6 Statt der Rückgewähr oder Herausgabe kommt nach II 1 Wertersatz in drei Fallgruppen in Betracht (Döll, Rückgewährstörungen beim Rücktritt, 11; Bartels AcP 215, 203): (1.) Die Natur des Erlangten schließt eine Rückgewähr oder Herausgabe aus, Nr 1. Das trifft zB zu für Dienstleistungen, Unterlassungen oder manche Werkleistungen, auch für die bloße Nutzung einer Sache, vgl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Besitz des Unternehmers.

Rn 5 Das Gesetz knüpft die Entstehung des Pfandrechts an den Besitz des Unternehmers, der ebenfalls nach allg Vorschriften (§§ 854 ff) zu beurteilen ist. Mittelbarer Besitz (§ 868) – bspw des Hauptunternehmers an der dem Subunternehmer zur Bearbeitung überlassenen Sache – reicht aus (BRHP/Voit § 647 Rz 6; Grüneberg/Retzlaff § 647 Rz 3). Führt der Unternehmer die Werkleistung...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Vertraglich vorausgesetzten Verwendung (2. Stufe – § 633 II S 2 Nr 1).

Rn 17 Nur soweit keine Beschaffenheitsvereinbarung vorliegt, soll es auf die Eignung des Gewerkes für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung ankommen (§ 633 II 2 Nr 1; näher dazu unten Rn 22). Gemeint ist die bei Vertragsschluss vom Besteller beabsichtigte und dem Unternehmer bekannte und gebilligte Verwendung (NK-BGB/Raab § 633 Rz 26). Das Werk muss sich für die solchera...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Grundlagen und Systematik.

Rn 13 Der mit der Schuldrechtsmodernisierung neu in das Werkvertragsrecht eingeführte Sachmangelbegriff der § 632 II entspricht – bis auf Marginale Abweichungen im Wortlaut – dem für das Kaufrecht maßgeblichen in § 434 I. Die damit erzwungene Harmonisierung ist ein gesetzgeberischer Missgriff, dessen Ergebnis bei wörtlicher Umsetzung des § 633 II mit zentralen Grundsätzen de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Voraussetzungen.

Rn 2 Im Ausgangspunkt enthält § 637 I eine Selbstverständlichkeit. Natürlich steht es dem Besteller frei, etwaige Mängel des abgenommenen Werks selbst zu beseitigen oder beseitigen zu lassen. Der Regelungsgehalt der Vorschrift betrifft also eigentlich (nur) die Frage, wer die hierdurch bedingten Kosten zu tragen hat. Die allg tatbestandlichen Voraussetzungen für diesen Aufwe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. VOB/B.

Rn 7 Gem § 13 VI VOB/B ist das Minderungsrecht abw von § 638 beschränkt auf die Fälle, in denen die Mängelbeseitigung unmöglich oder dem Besteller nicht zuzumuten ist, darüber hinaus, wenn der Unternehmer die Nacherfüllung wegen unverhältnismäßigen Aufwandes verweigern darf und auch tatsächlich verweigert. Für das Kriterium des ›unverhältnismäßigen Aufwandes‹ gilt ein streng...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Formularklauseln und AGB-Kontrolle.

Rn 20 Nach der Streichung der früheren 5-Jahres-Begrenzung ist genau zu prüfen, ob und ggf inwieweit die formularmäßige Festsetzung langer – sogar 5 Jahre übersteigender – Laufzeiten zulässig ist (Derleder NZM 01, 649, 655). Da § 309 Nr 9a auf Mietverträge nicht anwendbar ist, sind nicht schon wie bei Verträgen über die regelmäßige Erbringung von Dienst- und Werkleistungen F...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Hauptpflichten.

Rn 22 Die Vergütungspflicht des Bestellers als Hauptpflicht korrespondiert im Synallagma mit der Hauptpflicht des Unternehmers, für die rechtzeitige mangelfreie Herstellung und Verschaffung des versprochenen Werks zu sorgen – §§ 631 I, 633 (zu den Anforderungen an eine vertragsgerechte Ausführung: § 633 Rn 10 ff und § 631 Rn 1 f). Der Unternehmer kann hieraus allerdings kein...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Widersprüche.

Rn 11 Nicht selten kommt es dabei vor, dass Bauverträge unbeabsichtigt Widersprüche derart enthalten, dass bestimmte geschuldete Funktionalitäten oder Ergebnisse mit den ebenfalls vereinbarten weiteren Vorgaben (etwa zur Beschaffenheit bestimmter Materialien) nicht erreicht werden können. Das daraus resultierende Problem ließe sich theoretisch mit den Werkzeugen des allgemei...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechtsfolgen.

Rn 6 Macht der Besteller die Minderung geltend, behält er das mangelhafte Werk und die vertraglich geschuldete Vergütung wird mit Zugang der Minderungserklärung um den Minderungsbetrag herabgesetzt. Da die Minderung die ganze Vergütung betrifft, ist der Minderungsbetrag im Prozess nicht notwendig vom eingeklagten Teilbetrag, sondern stets vom letztrangigen Teil der Vergütung...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VI. § 634a III – arglistiges Verschweigen des Mangels.

Rn 11 Arglistiges Verschweigen durch den Unternehmer ist gegeben, wenn dieser ungeachtet seiner Kenntnis von einem Mangel (mindestens bedingter Vorsatz, bewusstes Augenverschließen reicht) diesen dem Besteller nicht offenbart, obgleich ihm bewusst ist, dass der Mangel für den Besteller nicht nur unerhebliche Bedeutung hat. Der unterlassenen Offenbarung bei Kenntnis stehen Er...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Mischkonstellationen.

Rn 4 Treffen den Schuldner neben der Pflicht zur Herausgabe der Sache weitere sachbezogene Verpflichtungen (etwa Reparatur, Bearbeitung etc), entscheidet ihre Bedeutung im Vergleich zur Herausgabe über die Rechtsgrundlage der Vollstreckung (vgl Schuschke/Walker/Walker/Koranyi Rz 3; BGH NJW 16, 645 Rz 13). S als Bsp für Kombination aus Verpfl zur Erbringung von Werkleistungen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines/Anwendungsbereich.

Rn 1 § 647 soll im Zusammenspiel mit §§ 648, 648a und 632a das erhebliche Vorleistungsrisiko des Unternehmers abmildern. Die Vorschrift gewährt ihm hierfür ein gesetzliches Pfandrecht an den zur Ausführung der Werkleistungen in seinen Besitz gelangten Sachen des Bestellers und unterscheidet sich ua darin von §§ 648, 648a, die dem Unternehmer schuldrechtliche Ansprüche auf Ge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Vergütung – § 645 I S 1.

Rn 13 Soweit die (Vergütungs-)Gefahr gem § 644 auf den Besteller übergegangen ist, hat der Unternehmer Anspruch auf die volle vertragliche Vergütung nach Maßgabe der §§ 631 I, 632. Anders liegen die Dinge im Regelungsbereich des § 645, dh wenn die Werkleistungen des Unternehmers durch in die Risikosphäre des Bestellers fallende Gründe tangiert sind. Dann steht dem Unternehme...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Voraussetzungen und Inhalt des Schadensersatzes.

Rn 18 Der Besteller kann Schadensersatz statt und/oder neben der Leistung verlangen, wenn die Werkleistungen mit einem Mangel behaftet sind (§§ 633 II, 634 Nr 4) und der Unternehmer diesen Mangel zu vertreten hat. Sein Verschulden wird allerdings vermutet, wie sich aus § 280 I 2 ergibt. Darüber hinaus muss der Schaden nach allg Grundsätzen ursächlich auf eine Pflichtverletzu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rückerstattung der Einlagen.

Rn 6 Nach § 733 II sind den Gesellschaftern die Einlagen (dh die vermögenswerten Beiträge der Gesellschafter, § 706 Rn 1) zurückzuerstatten, soweit sie hiervon nicht nach 3 ausgenommen sind. Nicht zu den Einlagen iSd § 733 zählen die nur dem Wert nach eingebrachten Gegenstände, die nach richtiger Auffassung bereits nach § 732 zurückzugeben sind (§ 732 Rn 2). Rn 7 Nicht nur Ge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Rechtsfolgen der Nichtigkeit des Werkvertrages.

Rn 14 Ist der Werkvertrag nichtig, so bestehen wechselseitig keine vertraglichen Erfüllungs- und/oder Mängelansprüche. Vielmehr hat die Abwicklung der auf unwirksamer Vertragsgrundlage gegründeten Rechtsbeziehungen der Beteiligten nach den Grundsätzen der GoA, sonst bereicherungsrechtlich nach Maßgabe der §§ 812 ff zu erfolgen. Geht es dabei um bereits erbrachte Werkleistung...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Höhe der Abschlagsforderung (Abs 1 S 1).

Rn 9 Die Höhe der Abschlagsforderung hängt nach der Neufassung des Gesetzes nun nicht mehr davon ab, inwieweit der Besteller durch die abgerechneten Leistungen einen Wertzuwachs erlangt hat. Es kommt nur noch auf den Vertragswert der erbrachten Leistungen an (ebenso: Langen/Berger/Dauner-Lieb/Langen; § 632a Rz 11 ff). Rn 10 Jetzt ist durch die Neufassung der Vorschrift klar, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Allgemeines.

Rn 35 § 631 I bestimmt, dass der Unternehmer für die vertragsgerechte Herstellung des Werkes die vereinbarte Vergütung erhält. Welcher Art diese Vergütung ist, ergibt sich hieraus nicht. Sie wird zwar fast immer in einer Geldleistung bestehen; den Parteien steht es allerdings frei, anderes zu vereinbaren (anders gem § 433 II beim Kauf-›Kaufpreis‹). Auch über die Höhe der Ver...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Das Bereicherungsrecht als Ausgleichsordnung.

Rn 1 § 812 ist die zentrale Vorschrift des Bereicherungsrechts. In ihr ist der allen Bereicherungstatbeständen inhärente Grundgedanke verankert, dass die nach den Kriterien der rechtsgeschäftlichen bzw gesetzlichen Güterzuordnung zu Unrecht im Vermögen des Bereicherungsschuldners befindlichen Gegenstände oder Werte an denjenigen herauszugeben sind, dem sie nach eben jenen Kr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Informationspflichten (Abs 2).

Rn 7 II erlegt dem Darlehensvermittler ggü dem Verbraucher, nicht auch Dritten, in Umsetzung von Art 5 I 4b, VI u Art 6 I 2 VerkrRL 2008 zur Schaffung von Transparenz zusätzlich zum Darlehensgeber die vollen, rechtzeitig vor Abschluss des Vermittlungsvertrages zu erfüllenden Informations- u Erläuterungspflichten aus § 491a u aus Art 247 § 13 II EGBGB auf, seit dem 30.7.10 au...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Anzeigeverpflichtung – § 649 II.

Rn 5 Der Unternehmer hat den Besteller ohne schuldhaftes Zögern (dh unmittelbar nach Erlangung der Kenntnis von den für die Kostensteigerung maßgeblichen Umständen) von einer zu erwartenden Überschreitung des Kostenanschlags zu unterrichten. Zweck dieser Verpflichtung ist es, dem Besteller die für die Ausübung seines Kündigungsrechts erforderliche Informationen zu vermitteln...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Fallgruppen.

Rn 9 Für die Aufklärungspflichten sind insb folgende Fallgruppen herausgebildet: Auf gezielte Fragen muss grds richtig und vollständig geantwortet werden (BGHZ 74, 392; NJW 77, 1915; WM 87, 138; BAG NJW 94, 1364). Will der Gefragte nicht antworten, darf er keine unvollständigen Angaben machen, sondern muss die Antwort verweigern. Ein konkreter Verdacht hinsichtlich der erfra...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 19 Bei umfangreicheren Projekten (insbes Bauwerken) sind oft mehrere Unternehmer beteiligt. Für das Baugeschäft haben sich im Wesentlichen folgende Unternehmereinsatzformen herausgebildet, wobei die Terminologie nicht immer ganz einheitlich ist: Der vom Bauherrn mit einem oder mehreren Gewerken beauftragte Hauptunternehmer überlässt die Ausführung eines Teils der Leistunge...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beschränkung der Mängelgewährleistung (Nr 8b).

Rn 52 Nr 8b findet nur auf AGB in Lieferungs- und Werkleistungsverträgen über neu hergestellte Sachen Anwendung. Wegen §§ 476, 650 ist der Anwendungsbereich auf Verträge über neu hergestellte unbewegliche Sachen, Werkleistungen außerhalb von § 650 und Verträge zwischen Verbrauchern beschränkt (Grüneberg/Grüneberg § 309 Rz 60). Rn 53 Lieferung einer Sache meint Besitzverschaff...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Abnahmeverweigerung.

Rn 7 Fälligkeit tritt nicht ein bei berechtigter Verweigerung der Abnahme, und zwar auch dann nicht, wenn der Besteller gem §§ 293, 295 in Annahmeverzug gerät, weil er eine vom Unternehmer angebotene taugliche Nachbesserung gerügter Mängel nicht annimmt. Dann kann der Unternehmer allerdings nach § 322 II auf Leistung nach Empfang der Gegenleistung klagen (BGH NJW 02, 1262 [B...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. VOB/B.

Rn 45 Die VOB/B enthält zahlreiche, zT erheblich vom BGB-Werkvertragsrecht abw Bestimmungen zur Ausgestaltung der wechselseitigen vertraglichen Pflichten der Bauvertragsparteien (zusammenfassende Darstellung: NK-BGB/Leupertz, Anh zu §§ 631–651: Der VOB/B-Bauvertrag Rz 15 ff). Die wichtigsten sind: § 1 III VOB/B: einseitiges Leistungsbestimmungsrecht des Auftraggebers durch ba...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Abweichende Vereinbarungen.

Rn 7 Den Vertragsparteien steht es grds frei, individualvertragliche Abreden über Zeitpunkt und Form der Abnahme sowie hinsichtlich des Erfordernisses der Abnahmereife zu treffen (BGHZ 131, 392). Für AGB ergeben sich hingegen aus dem Gesichtspunkt der Inhaltskontrolle und des Transparenzgebots (§ 307 I, II) erhebliche Einschränkungen. Auch in AGB wirksam vereinbart werden ka...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Sicherungsanspruch – § 650f I 1.

Rn 5 Gem I 1 hat der Unternehmer einen eigenständigen, einklagbaren Anspruch auf Sicherheitsleistung. Über ihn kann durch Teilurteil auch dann entschieden werden, wenn der Rechtsstreit zugleich den Vergütungsanspruch betrifft (BGHZ 230, 120 = NJW 21, 2438). Der Anspruch entsteht mit Abschluss des Bauvertrages, muss allerdings gem I 1 nur auf Verlangen des Unternehmers erfüll...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Rechtswirkungen.

Rn 11 Wenn die unter Rn 8 ff genannten Voraussetzungen erfüllt sind, begründet III eine widerlegliche Vermutung, dass in der Zustandsfeststellung nicht angegebene Mängel nach der Zustandsfeststellung entstanden und vom Besteller zu vertreten sind. Dadurch wird der Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorverlegt. Gem § 644 I trägt der Unternehmer die Vergütungsgefahr grds bis zur Ab...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. §§ 281 II, 323 II.

Rn 5 § 323 II nennt für den Rücktritt drei Tatbestände, nach denen die Bestimmung einer Nacherfüllungsfrist ausnahmsweise entbehrlich ist. Entsprechendes gilt über § 637 II 1 und § 638 I 1 auch für Selbstvornahme und Minderung. Der wichtigste ist in § 323 II Nr 1 niedergelegt und findet sich für den Schadensersatz statt der Leistung in § 281 II wieder. Danach ist eine Frists...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VIII. Verjährungsfrist.

Rn 13 Die Fristen des § 634a I Nr 1, 2 beginnen mit der Abnahme, auch beim gekündigten Vertrag (BGH BGHZ 153, 244 = NJW 03, 1450, 1452 = BauR 03, 689) und soweit der Besteller sich die Rechte wegen erkannter Mängel vorbehält – § 640 II (AnwK/Raab § 634a Rz 30; aA Staud/Peters/Jacoby § 634a Rz 34). Bei fiktiver Abnahme gem § 640 I 3 ist der Zeitpunkt des Fristablaufs maßgeben...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Wertsicherungsklauseln außerhalb des Anwendungsbereichs des Verbots.

Rn 23 Nach § 1 II Nr 1 PrKG gilt das Verbot des I nicht für Leistungsvorbehaltsklauseln. Diese Klauseln lassen nach der in der Vorschrift enthaltenen Definition hinsichtlich des Ausmaßes der Änderung des geschuldeten Betrages einen Ermessensspielraum, der es ermöglicht, die neue Höhe der Geldschuld nach Billigkeitsgrundsätzen zu bestimmen (BGH NJW 12, 2187 Rz 19). Bei diesen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Begriff und Rechtnatur.

Rn 2 Die Abnahme ist die körperliche Hinnahme der Leistungen des Unternehmers, verbunden mit der – auch konkludenten (Hamm BauR 01, 1914) – Anerkennung (Billigung) des Werkes durch den Besteller als im Wesentlichen vertragsgerecht (BGH BauR 94, 242, 243; NJW 93, 1972). Sie ist vertragliche Hauptleistungspflicht und selbstständig einklagbar (BGH BauR 96, 386). Daran ändert au...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / J. Laufzeit bei Dauerschuldverhältnissen (Nr 9).

Rn 75 Entgegen seiner zu weiten Überschrift erfasst Nr 9 nicht alle Dauerschuldverhältnisse, sondern nur Kauf-, Werk- und Dienstverträge, die auf regelmäßige Erbringung von Leistungen durch den Verwender gerichtet sind (Stoffels Rz 719). Der Umfang der Leistung und ihr zeitlicher Abstand können variieren (BGH NJW 93, 1133 [BGH 10.02.1993 - XII ZR 74/91]; KG NJW-RR 94, 1267 [...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift ist durch Art 1 Nr 25 BauVtrRRefuaG (BGBl I 2017, 969) eingefügt worden. Sie gilt gem Art 229 § 39 EGBGB für alle nach dem 31.12.17 geschlossenen Schuldverhältnisse. Sie ist weitgehend inhaltsgleich mit § 648 I aF, der für alle zuvor geschlossenen Verträge fortgilt (vgl hierzu 12. Aufl). Der sachliche Anwendungsbereich hat sich jedoch teilweise geändert: ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Voraussetzungen.

Rn 9 Zum bereicherungsrechtlichen Wertersatz kommt es gem § 818 II nur, soweit das Erlangte wegen seiner Beschaffenheit nicht herausgegeben werden kann oder der Empfänger aus anderen Gründen zur Herausgabe außerstande ist. Im ersten Fall ist die vorrangig geschuldete Herausgabe in Natur objektiv unmöglich (so insb bei Dienst- und Werkleistungen sowie hinsichtlich herausgabep...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Vertragsgemäß erbrachte Leistung/Leistungsverweigerungsrecht (Abs 1 S 1–4).

Rn 7 Gem § 632a I 1 steht dem Unternehmer ein Anspruch auf Abschlagszahlung für die nach dem Vertag geschuldeten und erbrachte Leistungen zu. Das sind grds alle Leistungen, die der Unternehmer zum vertraglich vereinbarten Preis schuldet einschließlich etwaiger Mehr- bzw Zusatzleistungen, für die er eine gesonderte Vergütung beanspruchen kann (Grüneberg/Retzlaff § 632a Rz 5 f...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Bedeutung.

Rn 1 § 243 enthält Regelungen für die häufig vorkommende Gattungsschuld als Gegenbegriff zur das Grundmodell des Schuldrechts bildenden Stückschuld. Ergänzende Vorschriften finden sich in §§ 300 II, 524 II, 2155, 2182 f und für das Handelsrecht in §§ 360, 373 ff HGB. Ihre Funktion erhält diese Begrifflichkeit insbes bei der Verteilung der Leistungsgefahr nach § 275: Diese tr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Verträge über dingliche Rechte sowie Miete und Pacht unbeweglicher Sachen (Abs 1 lit c).

Rn 12 Maßgebliches Anknüpfungskriterium nach lit c ist der Belegenheitsort der unbeweglichen Sache (vgl BGH NJW-RR 96, 1034 [BGH 10.05.1996 - V ZR 154/95]; Ddorf NJW-RR 98, 1159; Celle IPRspr 99 Nr 31 76; Frankf NJW-RR 93, 182 [OLG Frankfurt am Main 24.06.1992 - 9 U 116/89]). Der Begriff des Vertrags, der ein dingliches Recht an unbeweglichen Sachen zum Gegenstand hat ist un...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 § 641 regelt mit Bestimmungen zur Fälligkeit die für den vorleistungspflichtigen Unternehmer besonders wichtige Frage, ab welchem Zeitpunkt er die vertragliche Vergütung vom Besteller verlangen kann. Das ist gem § 641 I 1 der Zeitpunkt der Abnahme (iE Rn 4), ggs auch der Teilabnahme – § 641 I 2. Allerdings wird dieser Grundsatz in nicht wenigen Sonderfällen durchbrochen...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Voraussetzungen/Nacherfüllungsverlangen.

Rn 2 Der Nacherfüllungsanspruch des Bestellers setzt einen wirksamen Werkvertrag (§ 631n 3 ff) und das Vorliegen eines Mangels (§ 633 Rn 13 ff) voraus. Dann ist der Unternehmer gem § 635 I zur Nacherfüllung verpflichtet, wenn der Besteller sie verlangt. Dieses Nacherfüllungsverlangen ist eine geschäftsähnliche Handlung, auf welche die allg Regeln über Willenserklärungen ents...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. § 134.

Rn 11 Die Unwirksamkeit des Werkvertrages kann sich aus einem Verstoß gegen gesetzliche Verbote iSd § 134 ergeben. Danach ist der Werkvertrag bspw nichtig, wenn beide Seiten gegen das Gesetz zur Bekämpfung verbotener Schwarzarbeit verstoßen (BGHZ 85, 39; 111, 308, 311; BGH NJW 90, 2542; Schlesw BauR 13, 826; Brandbg BauR 07, 1586 – keine Mängel- und Bereicherungsansprüche). ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Fälligkeit bei Abnahme – § 641 I S 1.

Rn 4 Der Vergütungsanspruch des Unternehmers wird fällig mit der Abnahme seiner Werkleistungen (Begriff und Rechtsnatur der Abnahme s § 640 Rn 2). Das gilt grds auch bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages durch Kündigung für den Vergütungsanspruch aus § 649 (BGH BauR 06, 1294; dagegen: Peters BauR 12, 11, 15). Die Abnahme kann ausdrücklich oder konkludent erfolgen (s iE § ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelfälle vertretbarer und unvertretbarer Handlungen (alphabetisch).

Rn 23 Abfallbeseitigung: vertretbar (Brandbg 24.3.20 – 3 U 49/16 Rz 61). Abnahme beim Kauf: vertretbar, wenn allein auf Besitzbefreiung gerichtet (aA noch Marienwerder SeuffA 50, 237, 237f); unvertretbar, wenn mit ihr Prüfung als Erfüllung (Annahme) verbunden (Anders/Gehle/Schmidt ZPO Rz 20). Abrechnung s.u., insb ›Auskunftserteilung und Rechnungslegung‹. Absage einer Gesellsch...mehr