Fachbeiträge & Kommentare zu Werkleistung

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Voraussetzungen.

Rn 12 Das Feststellungsinteresse ist Sachurteilsvoraussetzung und daher in jeder Lage des Verfahrens – auch in der Revisionsinstanz – vAw zu prüfen (BGH MDR 11, 1312 [BGH 07.04.2011 - I ZR 56/09]). Ein rechtliches Interesse an der alsbaldigen Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses besteht, wenn dem Recht oder der Rechtslage des Kl eine gegen... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 27 Die im selbstständigen Beweisverfahren entstandenen Kosten stellen solche des nachfolgenden Hauptsacheverfahrens dar, sofern die Parteien u der Streitgegenstand beider Verfahren identisch oder teilidentisch sind; im selbstständigen Beweisverfahren ergeht grds keine Kostenentscheidung, es ist deshalb über die Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens im Regelfall im H... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelfälle (alphabetisch).

Rn 14 Anlageberatung/-vermittlung. Der Erfüllungsort für die Beratungspflicht liegt dort, wo die Beratung erfolgen soll bzw erfolgt ist (vgl BGH 6.4.2004 – X ARZ 384/03; BayObLG BB 97, 1868; München VersR 09, 1382 f; Köln OLGR 05, 553, 554; Schlesw OLGR 05, 630 f; Karlsr MDR 13, 1108). Das gilt auch für mit der Anlagevermittlung zusammenhängende Auskunftsverträge (vgl Köln V... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Einzelfälle vertretbarer und unvertretbarer Handlungen (alphabetisch).

Rn 23 Abfallbeseitigung: vertretbar (Brandbg 24.3.20 – 3 U 49/16, Rz 61). Abnahme beim Kauf: vertretbar, wenn allein auf Besitzbefreiung gerichtet (aA noch Marienwerder SeuffA 50, 237, 237 f); unvertretbar, wenn mit ihr Prüfung als Erfüllung (Annahme) verbunden (Anders/Gehle/Schmidt ZPO Rz 32). Abrechnung s.u., insb ›Auskunftserteilung und Rechnungslegung‹. Maßnahmen zur Verhin... mehr

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Verwalterhonorar / 3.1.5 Haushaltsnahe Dienstleistungen

Der Verwalter kann sich ein Sonderhonorar für den Ausweis der haushaltsnahen Dienstleistungen ausbedingen.[1] In diesem Zusammenhang wurde es sogar für möglich gehalten, das Zusatzhonorar unter sämtlichen Wohnungseigentümern verteilen zu können, unabhängig davon, ob der Verwalter für alle Sondereigentumseinheiten einen entsprechenden Ausweis vornimmt.[2] Musterklausel: Sonde... mehr

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Reverse-Charge-Verfahren: A... / 5 Beauftragung eines Subunternehmers für Werkleistung – kreditorischer Sachverhalt

Auch zwischen inländischen Unternehmern findet in den gesetzlich abschließend geregelten Fällen das Reverse-Charge-Verfahren Anwendung, z. B. im Fall der Beauftragung eines Subunternehmers, der Bauleistungen im Zusammenhang mit Grundstücken erbringt, durch einen Bauleistenden. Voraussetzung ist, dass der Leistungsempfänger selbst nachhaltig entsprechende Bauleistungen erbrin... mehr

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Reverse-Charge-Verfahren: A... / 2 Werklieferung für privaten Bereich eines deutschen Bauunternehmers

Auch wenn ein im Ausland ansässiger Unternehmer eine Werklieferung oder eine Werkleistung an einen inländischen Unternehmer für dessen privaten Bereich erbringt, geht die Steuerschuld auf den inländischen Unternehmer über. Ein Vorsteuerabzug steht dem inländischen Leistungsempfänger in diesen Fällen nicht zu, weil der Leistungsbezug nicht für das Unternehmen des Leistungsemp... mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.5.4.7.1 Sondervergütung an unmittelbar Beteiligte

Rz. 452 Nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG gehören neben dem Anteil am Gewinn der Personengesellschaft auch Vergütungen, die der Mitunternehmer erhält für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft, die Hingabe von Darlehen, die Überlassung von Wirtschaftsgütern zu seinen Einkünften aus Gewerbebetrieb. Diese sog. Sondervergütungen sind ihrer Art nach ebenfalls Sonderbetriebseinnah... mehr

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Tausch und tauschähnliche U... / 6.4 Austauschverfahren bei Altteilen als Werklieferung der Kfz-Werkstatt

Wird an einem Fahrzeug ein funktionsunfähiges Teil (z. B. Motor, Aggregat, Achse, Benzinpumpe, Kurbelwelle, Vergaser) gegen ein aufbereitetes funktionsfähiges Austauschteil ersetzt, liefert der Unternehmer der Kfz-Werkstatt das Ersatzteil im Rahmen einer Werklieferung.[1] Diesem wie eine Lieferung zu behandelnden Umsatz stehen als Gegenleistung eine Geldzahlung und die Liefe... mehr

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Betrachtung zur Differenzbe... / e) Kritische Würdigung der BFH-Entscheidung und Lösungsüberlegungen

Die Lösung des BFH im Besprechungsurteil muss nicht in allen Punkten zutreffend sein. Herleitung der Nichtanwendbarkeit aus EuGH-Urteil fraglich: Insbesondere ist unklar, ob sich aus "Bawaria Motors" wirklich ableiten lässt, dass die Differenzbesteuerung nicht anwendbar ist, wenn ein Teil, das in einen vom Wiederverkäufer gelieferten Gegenstand eingegangen ist, mit Vorsteuera... mehr

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Tausch und tauschähnliche U... / 4.3 Gegenleistung besteht in einer sonstigen Leistung

Grundsätzlich wird der Wert einer sonstigen Leistung danach bemessen, was ein vernünftiger Dritter für die sonstige Leistung berechnen würde. Dienst- und Werkleistungen werden im Rahmen von "Bartering" die gängigsten sonstigen Leistungen sein. Laut BFH gilt bei tauschähnlichen Umsätzen der Wert jedes Umsatzes als Entgelt für den anderen Umsatz. Der Wert des anderen Umsatzes ... mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Gewährung zinsloser, unbesicherter Darlehen an ausländische Tochtergesellschaften

Streitig ist eine Einkünftekorrektur nach § 1 AStG wegen Gewährung eines vorerst tilgungsfreien, unverzinslichen Darlehens gegenüber der ausländischen Tochtergesellschaft, wenn diese gegenüber der Muttergesellschaft dafür Werkleistungen zu einem günstigeren Preis erbringt. Eine grenzüberschreitende, konzerninterne Darlehensgewährung stellt regelmäßig eine Geschäftsbeziehung (... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ac) Gewichtung

Rn. 189g Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die das zivilrechtliche Eigentum verdrängende steuerrechtliche Zurechnung eines beweglichen WG zu einem Nichteigentümer setzt den Übergang der Substanz des WG auf den Nichteigentümer voraus (BFH v 28.05.2015, IV R 3/13, BFH/NV 2015, 1577 zu kundenspezifischen Werkzeugen; BFH v 22.09.2016, IV R 1/14, BStBl II 2017, 171 zu Windkraftanlagen).... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schadensersatzleistung

Rn. 1 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Schadensersatzleistungen sind als BA zu berücksichtigen, wenn das schädigende Ereignis im Bereich der beruflichen Aufgabenerfüllung lag (s BFH BStBl II 1978, 105). Ein privater Zurechnungszusammenhang darf nur von untergeordneter Bedeutung gewesen sein. Wie der Empfänger die Schadensersatzleistungen behandelt und inwieweit ihn ein Verschulden... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. ABC des Bilanzansatzes

Rn. 1499 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abbaurecht s Rn 1405ff Abbruchkosten s § 6 Rn 591ff (Dräger/Dorn/Hoffmann) Abbruchverpflichtung s Rn 885 Abfallentsorgung s Rn 884ff Abfindung Beispiele aus der BFH-Rspr zur Behandlung beim Leistenden: mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Beisse, Gewinnrealisierung – Ein systematischer Überblick über Rechtsgrundlagen, Grundtatbestände und grundsätzliche Streitfragen, DStJG 4 (1981), 13; Lang, Gewinnrealisierung – Rechtsgrundlagen, Grundtatbestände und Prinzipien um Rahmen des Betriebsvermögensvergleichs nach § 4 Abs 1 EStG, in Ruppe (Hrsg): Gewinnrealisierung im Steuerrecht, Theorie und Praxis der Gewinnverwir... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / l) Werkverträge

Rn. 456 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Abgrenzung: Der Werkvertrag ist ein gegenseitiges Vertragsverhältnis, in welchem sich der Unternehmer zur Herstellung eines Werks, der Besteller zur Entrichtung der dafür vereinbarten Vergütung verpflichtet (§ 631 Abs 1 BGB). Der Unternehmer schuldet – in Abgrenzung zum Dienstvertrag – nicht nur die Leistung, sondern auch und gerade den Erf... mehr

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Einzelfälle der Land- und F... / 5 Dienst- und Werkleistungen

Dienstleistungen und Nutzungsüberlassungen unter Verwendung von Wirtschaftsgütern des eigenen land- und forstwirtschaftlichen Betriebs gegenüber Dritten sind grundsätzlich gewerblich. Werden diese Wirtschaftsgüter jedoch zu mindestens 10 % auch im eigenen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb eingesetzt, dann wird diese Tätigkeit noch den land- und forstwirtschaftlichen Ei... mehr

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Steuerbefreiungen / 3 Steuerbefreiungen nach § 4 UStG

Ausfuhrlieferungen, [1] Lohnveredelungen, [2] innergemeinschaftliche Lieferungen. [3] Umsätze für die Seeschifffahrt [4] : Es handelt sich (wie bei der Luftfahrt) um eine sog. Vorstufenbefreiung. Steuerfrei sind Lieferungen, Umbauten, Instandsetzungen, Wartungen, Vercharterungen und Vermietungen von Wasserfahrzeugen, die nach ihrer Bauart der Seeschifffahrt oder der Rettung Schiff... mehr

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Forderungen: Wie richtig ge... / 2.1 Bilanzierung von Forderungen

Zum Bilanzstichtag werden nur solche Forderungen gebucht, die bereits entstanden sind. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zu aktivieren, wenn die für die Entstehung wesentlichen wirtschaftlichen Ursachen im abgelaufenen Geschäftsjahr gesetzt worden sind und der Kaufmann mit der künftigen rechtlichen Entstehung des Anspruchs fest rechnen kann.[1] Bei Lieferung vo... mehr

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Forderungen: Wie richtig ge... / 2.2 Umsatzsteuerliche Behandlung einer Forderung

Bei der Sollbesteuerung entsteht die Umsatzsteuer bereits mit Ausführung der entsprechenden (Teil-)Leistung bzw. mit Ablauf des Veranlagungszeitraums, in dem diese tatsächlich ausgeführt wurde.[1] Praxis-Beispiel Umsatzsteuer entsteht bei Lieferung Ein Unternehmer liefert seinem Kunden am 20.12. eine Frankiermaschine. Die Rechnung vom 9.1. lautet über 10.000 EUR zzgl. 1.900 EU... mehr

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Verlängerte Werkbank – ABC ... / 1 Systematische Einordnung

Die Begriffe Auftragsfertigung, Lohnfertigung, Lohnveredelung oder verlängerte Werkbank werden häufig synonym verwendet. Sie dienen als Bezeichnung für eine eingeschränkte Produktionstätigkeit, die als Dienstleistung oder Werkleistung gegenüber einem anderen Unternehmen erbracht wird. Wirtschaftlich betrachtet sind die Zulieferunternehmen nicht selbstständig, sondern Teil de... mehr

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Arbeitnehmer-Entsendung – A... / 3 Praxisfragen

Die wesentliche Frage bei der Arbeitnehmer-Entsendung ist die Abgrenzung zu einem Werkvertrag (§ 631 BGB) zwischen dem entsendenden und dem aufnehmenden Unternehmen. Braucht das aufnehmende Unternehmen z. B. technische Hilfe bei der Reparatur einer Anlage, kann diese Hilfe durch Entsendung von Ingenieuren durch das entsendende Unternehmen (Arbeitnehmer-Entsendung) oder durch... mehr

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Lizenzgebühren (Steuerabzug... / 3 Praxisfragen

Ein besonderes Problem ergibt sich daraus, dass ein Inlandsbezug, der zu inländischen Einkünften und damit zur beschränkten Steuerpflicht und zum Steuerabzug führt, schon gegeben ist, wenn das Recht in ein inländisches Register eingetragen worden ist. Eine Nutzung im Inland ist nach dem Wortlaut des § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f sowie Nr. 6 EStG nicht erforderlich. Das kann zu... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.3.4.1 Steuerliche Prüfung

Rz. 198 In der Praxis bildete die Ankündigung von steuerlichen Ermittlungshandlungen durch die Finanzbehörde den Hauptgrund für die Abgabe der Selbstanzeigeerklärung. Durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz wurde im Jahr 2011 die Bekanntgabe der Prüfungsanordnung als selbstständiger Ausschlussgrund in § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 1a AO eingefügt, sodass der Ausschlussgrund des § 371... mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Grundsätzlich gilt die Vorschrift für alle Arten von Dienstverhältnissen. Nicht erforderlich ist ein dauerndes Dienstverhältnis, wie ein Umkehrschluss aus § 617 BGB zeigt.[1] Auf Arbeitsverhältnisse ist sie nur dann anwendbar, soweit keine Sonderregelungen bestehen. Solche finden sich etwa in § 62 HGB für Handlungsgehilfen und in § 114 SeeArbG für Seeleute. Entsprechen... mehr

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Grenzüberschreitende Leistu... / 4.3 Lösung

L ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist. Er führt im Rahmen seiner Lackierwerkstatt sonstige Leistungen (Werkleistungen) aus, da er keinen Hauptstoff i. S. d. § 3 Abs. 4 UStG verwendet. Die Leistungen gegenüber den Unternehmern aus Frankreich und der Schweiz sind dort ausgeführt, wo die Leistungsempfä... mehr

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Leistungsort bei Messen, Au... / 4.3 Lösung

T ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist. Er führt gegenüber seinen Kunden Leistungen gegen Entgelt aus. Die Leistung gegenüber Ö ist eine Werkleistung, da T dabei nur Nebensachen oder Zutaten verwendet. Die für den Messestand notwendigen Bauteile werden vom Auftraggeber beigestellt. Damit liegt eine s... mehr

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Sonstige Leistungen – der E... / 3.3 Lösung

L ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG. Es handelt sich bei der von L ausgeführten Leistung um eine Werkleistung, da er fremde Stoffe bearbeitet, selbst aber nur Nebensachen oder Zutaten verwendet.[1] Es handelt sich damit um eine sonstige Leistung, deren Ausführungsort zu prüfen ist. Bei Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen muss geprüft werden, ob diese Leistun... mehr

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Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 1 Arbeitgeber im Sinne des MuSchG (§ 2 Abs. 1)

Rz. 1 § 2 Abs. 1 definiert den für das MuSchG geltenden Arbeitgeberbegriff. Nach Satz 1 sind alle natürlichen und juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften, die Personen im Fall von § 1 Abs. 2 Satz 1 MuSchG beschäftigen, Arbeitgeber i. S. d. Gesetzes. § 2 Abs. 1 Satz 2 stellt dem Arbeitgeber verschiedene andere, dem persönlichen Geltungsbereich nach § 1 A... mehr

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Umsatzsteuerliche Betriebss... / 2. FG München

Abgrenzung zu FG Münster: Auch das FG München thematisierte in seinem Urt. v. 16.5.2024 (FG Münster v. 16.5.2024 – 14 K 103/23) die Rspr. des EuGH, differenzierte hierbei jedoch hinsichtlich vollautomatisch erbrachter Leistungen.[46] Sachverhalt: In diesem Fall betrieb die Klägerin, eine Gemeinde, eine Kläranlage und bediente sich hierzu einer Betreiberfirma (Sitz in Österrei... mehr

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Steuerberaterhaftung und Ve... / 1.1 Vertragliche Pflichten und Haftung

Die Hilfeleistung in Steuersachen darf geschäftsmäßig nur von Personen und Vereinigungen ausgeübt werden, die hierzu befugt sind.[1] Es ist Aufgabe der Steuerberater, im Rahmen ihres Auftrags ihre Mandanten in Steuersachen (§ 1 StBerG)[2] zu beraten, sie zu vertreten und ihnen bei der Bearbeitung ihrer steuerlichen Angelegenheiten und bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pfl... mehr

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Stolperfalle Reverse Charge... / 2.3 Lösung

Alle Beteiligten sind Unternehmer, die selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig sind; dass es sich teilweise um ausländische Unternehmer handelt, ist dabei ohne Auswirkung. Die Unternehmer S und D führen gegenüber B Bauleistungen gem. § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG aus, da sie sonstige Leistungen bzw. Werklieferungen an Gebäuden ausführen. B ist ein Leistung... mehr

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Umsatzsteuer und Vorsteuer:... / 4.3 Lösung

Sowohl M als auch U sind Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, die jeweils im Rahmen ihres Unternehmens tätig werden. Da der jeweiligen Leistung eine Gegenleistung gegenüber steht, handelt es sich auch jeweils um einen entgeltlichen Vorgang (Leistungsaustausch). Da zumindest U mit seiner Beratungsleistung eine sonstige Leistung ausführt, handelt es sich um einen tauschähnlichen ... mehr

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Stolperfalle Reverse Charge... / 1 Problematik

Wird in Deutschland eine steuerbare und steuerpflichtige Lieferung oder sonstige Leistung ausgeführt, wird dafür Umsatzsteuer geschuldet. In diesen Fällen muss geprüft werden, wer der Steuerschuldner für die entstehende Umsatzsteuer ist. Die Festlegung des zutreffenden Steuerschuldners hat auch Einfluss auf die Inhalte der Abrechnung, den Zeitpunkt der Steuerentstehung, die ... mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Nebenbetriebe

Rz. 163 [Autor/Stand] Ein Nebenbetrieb der Land- und Forstwirtschaft liegt vor, wenn überwiegend im eigenen Hauptbetrieb erzeugte Rohstoffe be- oder verarbeitet werden und die dabei gewonnenen Erzeugnisse überwiegend für den Verkauf bestimmt sind oder ein Land- und Forstwirt Umsätze aus der Übernahme von Rohstoffen (z.B. organische Abfälle) erzielt, diese be- oder verarbeite... mehr

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Lieferung, Werklieferung oder Werkleistung – Unterschied mit Folgen

Zusammenfassung Führt ein Unternehmer eine Leistung aus, die sowohl Elemente einer Lieferung als auch einer sonstigen Leistung enthält, muss geprüft werden, ob es sich um eine Werklieferung oder eine Werkleistung handelt. Die Abgrenzung hat nicht nur einen Einfluss auf die zutreffende Bestimmung des Orts der Leistung oder eine zu gewährende Steuerbefreiung. Von der Feststellu... mehr

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Lieferung, Werklieferung od... / 3.3 Lösung

W ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da er Leistungen selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht ausführt. Er führt gegenüber R eine Leistung im Rahmen seines Unternehmens gegen Entgelt aus. Die Reparatur des Fahrzeugs ist eine einheitliche Leistung, die nicht in einen Teil "Lieferung" und einen Teil "sonstige Leistung" aufgeteilt werden kann. Es muss nach... mehr

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Lieferung, Werklieferung od... / Zusammenfassung

Führt ein Unternehmer eine Leistung aus, die sowohl Elemente einer Lieferung als auch einer sonstigen Leistung enthält, muss geprüft werden, ob es sich um eine Werklieferung oder eine Werkleistung handelt. Die Abgrenzung hat nicht nur einen Einfluss auf die zutreffende Bestimmung des Orts der Leistung oder eine zu gewährende Steuerbefreiung. Von der Feststellung, ob es sich ... mehr

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Lieferung, Werklieferung od... / 5 Fall: Die Montage

5.1 Sachverhalt Kopiererhersteller K aus Konstanz erhält von einem niederländischen Kunden unter Verwendung von dessen USt-IdNr. den Auftrag, für dessen Betriebsstätte in Bern (Schweiz) einen Großkopierer mit Vollausstattung zu liefern. K stellt den Kopierer mit der gewünschten Ausstattung in seinem Werk in Konstanz aus seinem Lagerbestand zusammen und führt diverse Probeläuf... mehr

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Lieferung, Werklieferung od... / 2.3 Lösung

Alle Beteiligten sind Unternehmer, die selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig sind; dass es sich teilweise um ausländische Unternehmer handelt, ist dabei ohne Auswirkung. Alle Unternehmer handeln im Rahmen ihres Unternehmens. Im ersten Fall liefert Unternehmer S die Wärmepumpe. Da er keine weitere Be- oder Verarbeitung eines fremden Gegenstands vorn... mehr

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Lieferung, Werklieferung od... / 2.2 Fragestellung

Die beteiligten Unternehmer möchten wissen, wie die Leistungen unter den genannten Möglichkeiten abzurechnen sind. S unterhält in Deutschland neben dem Auslieferungslager[1] keine feste Niederlassung. mehr

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Lieferung, Werklieferung od... / 2 Fall: Die neue Wärmepumpe

2.1 Sachverhalt Investor I besitzt in Stuttgart ein größeres Immobilienobjekt, in dem er ausschließlich steuerfreie Wohnungsvermietung betreibt. Da die vorhandene Zentralheizung nicht mehr den ökologischen Ansprüchen genügt, möchte er eine neue Wärmepumpe in dem Objekt einbauen lassen. Nach intensiven Recherchen hat sich I für die Komponenten eines Schweizer Anbieters entschi... mehr

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Lieferung, Werklieferung od... / 3 Fall: Die Autoreparatur

3.1 Sachverhalt Rentner R aus der Schweiz ist während seines Urlaubs in Deutschland in einen Unfall verwickelt worden und muss sein Fahrzeug in der Kfz-Werkstatt des W in Wuppertal reparieren lassen. Bei der Reparatur verwendet W auch Materialien. In seiner Rechnung weist er für verwendetes Material 4.000 EUR und für die Arbeitsleistung 3.000 EUR aus. 3.2 Fragestellung W möchte... mehr

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Lieferung, Werklieferung od... / 3.2 Fragestellung

W möchte wissen, wie er die Abrechnung gegenüber R vornehmen muss. Alternativ möchte er wissen, welche Rechtsfolgen sich für ihn ergeben hätten, wenn er statt eines Austauschs von Teilen die Altteile nur gerichtet und neu lackiert hätte und neben seiner Arbeitsleistung von 3.000 EUR nur Lack und Kleinmaterial von 500 EUR berechnet hätte. mehr

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Lieferung, Werklieferung od... / 4 Fall: Die Spezialanfertigung

4.1 Sachverhalt Unternehmer E aus Essen erhält den Auftrag von seinem Kunden K aus Karlsruhe, 200 Schaltkästen zu liefern, die eine bestimmte, von K benötigte Verdrahtung aufweisen sollen. E bestellt die Schaltkästen bei seinem Zulieferer, der Z-AG aus Zürich (Schweiz). Die Z-AG besorgte die Schaltkästen, verdrahtete diese entsprechend den Angaben des E und übergab sie einem ... mehr

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Lieferung, Werklieferung od... / 4.2 Fragestellung

Die beteiligten Unternehmer möchten wissen, wie die Leistungen untereinander abzurechnen sind. Darüber hinaus möchte E wissen, welche Veränderungen sich ergeben, wenn die spezielle Verdrahtung erst durch Mitarbeiter seines Unternehmens bei dem Kunden in Karlsruhe erfolgt und die Schaltkästen dann dort auch von ihm eingebaut werden. mehr

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Lieferung, Werklieferung od... / 5.2 Fragestellung

K möchte wissen, wie die von ihm ausgeführte Leistung umsatzsteuerrechtlich zu beurteilen ist und welche Nachweise er zu führen hat. mehr

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Lieferung, Werklieferung od... / 3.1 Sachverhalt

Rentner R aus der Schweiz ist während seines Urlaubs in Deutschland in einen Unfall verwickelt worden und muss sein Fahrzeug in der Kfz-Werkstatt des W in Wuppertal reparieren lassen. Bei der Reparatur verwendet W auch Materialien. In seiner Rechnung weist er für verwendetes Material 4.000 EUR und für die Arbeitsleistung 3.000 EUR aus. mehr

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Lieferung, Werklieferung od... / 1 Problematik

Führt ein Unternehmer eine Leistung aus, muss für die Prüfung der Steuerbarkeit zuerst festgestellt werden, ob es sich um eine Lieferung oder um eine sonstige Leistung handelt. Abhängig vom jeweiligen Leistungstatbestand ergeben sich Unterschiede in der Festlegung des Orts der Leistung und für die Prüfung einer evtl. zu gewährenden Steuerbefreiung. Besondere Probleme ergeben... mehr