Fachbeiträge & Kommentare zu Werkleistung

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns, Heise, u. a., Be... / 3.1.4 Fremdfirmeneinsatz

Rz. 21 Der Einsatz von Fremdarbeitnehmern, die aufgrund eines Dienst- oder Werkvertrags ihres Vertragsarbeitgebers auf dem Betriebsgelände eines anderen Arbeitgebers tätig sind, führt allein noch nicht zu ihrer Eingliederung und damit zu einer Einstellung i. S. d. § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, selbst wenn die von ihnen zu erbringende Dienst- oder Werkleistung hinsichtlich Art, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.11 Aufzeichnungen bei Ausführung sonstiger Leistungen i. S. d. § 3a Abs. 3 Nr. 3 Buchst. c UStG (§ 22 Abs. 4b UStG)

Rz. 213 Gem. § 22 Abs. 4b UStG hat der Unternehmer körperliche Gegenstände aufzuzeichnen, die ihm von einem Auftraggeber aus einem anderen EU-Mitgliedstaat übergeben wurden, die er im Inland bearbeitet oder begutachtet hat und die anschließend zur Verfügung des Auftraggebers wieder in das übrige Gemeinschaftsgebiet gelangen. Es handelt sich hierbei begrifflich um "Arbeiten an be...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Verwaltervertrag / 3.2.2.3.1.5 Haushaltsnahe Dienstleistungen

Der Verwalter kann sich ein Sonderhonorar für den Ausweis der haushaltsnahen Dienstleistungen ausbedingen.[1] In diesem Zusammenhang wurde es sogar für möglich gehalten, das Zusatzhonorar unter sämtlichen Wohnungseigentümern verteilen zu können, unabhängig davon, ob der Verwalter für alle Sondereigentumseinheiten einen entsprechenden Ausweis vornimmt.[2] Musterklausel: Sonde...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.1 Verstoß gegen die Rechnungsausstellungspflichten (§ 26a Abs. 2 Nr. 1 UStG)

Rz. 101 Der objektive Tatbestand des § 26a Abs. 2 Nr. 1 UStG wird verwirklicht, wenn in den in § 14 Abs. 2 S. 2 UStG [1] genannten Fällen auf die Ausstellung einer Rechnung verzichtet wird. In diesen Fällen legt das Gesetz dem Leistenden eine Verpflichtung zur Ausstellung einer Rechnung auf, deren Verletzung kann durch einen speziellen Bußgeldtatbestand sanktioniert werden. D...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.4.4 Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen und deren Begutachtung (§ 3a Abs. 3a Buchst. b UStG)

Rz. 308 Auch bei den immer noch praxisrelevanten Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen und bei deren Begutachtung werden die Arbeiten gem. § 3a Abs. 3 Nr. 3a Buchst. b UStG grundsätzlich am Tätigkeitsort ausgeführt, mithin dort, wo der leistende Unternehmer die Leistung tatsächlich ausführt.[1] Die Regelung des § 3a Abs. 3 Nr. 3a Buchst. b UStG (früher § 3a Abs. ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Praxisfall Intrahandelsstat... / 12. Reparaturfall

Beispielfall 14: Der in Deutschland ansässige Fleischgroßhändler F bezieht von einem polnischen Unternehmer P eine Verpackungsmaschine. Die Maschine wird von Polen nach Deutschland versendet. Nach Ablauf der Garantiezeit ist ein Getriebe der Maschine defekt. F beauftragt P mit der Reparatur. Zu diesem Zweck reist ein Techniker des P mit dem entsprechenden Ersatzgetriebe nach...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehungsgeschichte

Rz. 1 Die Vorschrift des § 3a UStG regelt die Bestimmung des Orts der sonstigen Leistungen – unionsrechtlich spricht man hier von Dienstleistungen – für die Zwecke der Umsatzbesteuerung seit dem 1.1.1980. Der Ort der Steuerbarkeit sonstiger Leistungen war immer schon anders geregelt als die – einfacher bestimmbare – Ortsbestimmung bei Lieferungen. Die Änderung der bis zu die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.5 Vermittlungsleistungen (§ 3a Abs. 3 Nr. 4 UStG)

Rz. 319 Gemäß§ 3a Abs. 3 Nr. 4 UStG wird eine Vermittlungsleistung an dem Ort erbracht, an dem der vermittelte Umsatz als ausgeführt gilt (Rz. 322). Die Bedeutung dieser Vorschrift ist gegenüber ihrer Vorgängerregelung (vor dem Jahr 2010) deutlich abgeschwächt worden, weil sie nunmehr nur noch für Leistungen an einen Empfänger gilt, der weder ein Unternehmer ist, für dessen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Überblick und Gesetzeszweck

Rz. 35 § 3a UStG regelt den Ort der Leistung für die sonstigen Leistungen abweichend von dem der Lieferungen[1], die unionsrechtlichen Vorgaben sprechen hier begrifflich – m. E. klarer – schlicht von Dienstleistungen[2], die beiden Begriffe betreffen aber inhaltlich denselben Sachverhalt; es geht um (grenzüberschreitende) Leistungen, die keine Lieferungen sind. Der wesentlic...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Lieferung von Gegenständen zur Ausrüstung oder Versorgung eines Beförderungsmittels (zu § 6 Abs. 3 UStG)

Kommentar Befördert oder versendet ein Käufer einen Gegenstand zur Ausrüstung oder Versorgung eines Beförderungsmittels in das Drittlandsgebiet, kann eine steuerbefreite Ausfuhrlieferung nur unter besonderen Voraussetzungen vorliegen. Die Finanzverwaltung präzisiert die bisher im UStAE aufgenommenen Regelungen zur Steuerbefreiung in diesen Fällen und nimmt darüber hinaus Abg...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.5.9 Besonderheiten bei Teilleistungen

Rz. 58 Vor dem 1.7.2020 und ab 1.1.2021 ausgeführte Werklieferungen und Werkleistungen unterliegen insgesamt der USt mit 19 % bzw. 7 %. Dagegen unterliegen derartige Leistungen insgesamt der USt mit 16 % bzw. 5 %, wenn sie im zweiten Halbjahr 2020 ausgeführt wurden. Etwas anderes kann gelten, soweit die Werklieferungen und Werkleistungen wirtschaftlich teilbar sind und in Te...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 1.2.3.2 Sicherheiten bei Werkverträgen

Der Bauunternehmer ist zur Kündigung des Bauvertrags berechtigt, wenn der Bauherr innerhalb der ihm gesetzten, angemessenen Frist[1] nur eine Bürgschaft beibringt, die infolge Befristung untauglich ist.[2] Auch nach einer Kündigung des Bauvertrags kann der Unternehmer Sicherheit nach § 650f BGB (§ 648a Abs. 1 BGB a. F. bis 31.12.2017). d. h. eine Bauhandwerkersicherung, verl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.6.5.6 Zeitpunkt der Anwendung der abgesenkten Steuersätze

Rz. 42 Gesetzesänderungen sind – soweit nichts anderes bestimmt ist – auf Umsätze anzuwenden, die ab dem Inkrafttreten der maßgeblichen Änderungsvorschriften ausgeführt werden (§ 27 Abs. 1 S. 1 UStG). Das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz ist weitgehend am Tag nach der Verkündung des Gesetzes, also am 1.7.2020 in Kraft getreten (Rz. 32). Außerdem ist in § 28 Abs. 1 bis 3 UStG ...mehr

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Forderungsmanagement: Der r... / 1.2.2 Vorschuss/Abschlagszahlungen

Viele Auftraggeber weigern sich, im Vertrag Vorschussleistungen zugunsten des Auftraggebers zu vereinbaren. Hier ist es sicherlich eine Sache der Argumentation, dem potenziellen Kunden den Sinn und Zweck der Vorschusszahlungen klarzumachen und gegebenenfalls zu erläutern, dass bei den meisten Geschäften des Alltags der Kunde auch sofort leisten muss, um im Gegenzug die zuges...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Erhöhung des allgemeinen Steuersatzes zum 1.1.2007

Rz. 10 Durch Art. 4 des Haushaltbegleitgesetzes 2006 v. 29.6.2006[1] ist der allgemeine Steuersatz mWv 1.1.2007 von bisher 16 auf 19 % erhöht worden. Während bei allen vorherigen Steuersatzanhebungen der allgemeine Steuersatz lediglich um einen Prozentpunkt erhöht wurde, war dies die erste Anhebung um gleich drei Prozentpunkte. Wegen der Gründe der Steuersatzerhöhung s. § 12...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Forderungsmanagement: Der r... / 1.3.3 Zahlungsfristen/Skonto als Anreiz

Sobald ein Unternehmen die vereinbarte Leistung erbracht hat, sollte die Forderung unverzüglich dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Verspätete Rechnungsstellung beeinträchtigt die Liquidität und ärgert manche Kunden zudem. In den meisten Fällen ist es möglich, die Rechnung schon mit Auslieferung der Ware mitzuschicken, oder bei Werkleistungen die Rechnung nach der Abnahme...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Nebenbetriebe

Rz. 220 [Autor/Stand] Ein Nebenbetrieb der Land- und Forstwirtschaft liegt vor, wenn überwiegend im eigenen Hauptbetrieb erzeugte Rohstoffe be- oder verarbeitet werden und die dabei gewonnenen Erzeugnisse überwiegend für den Verkauf bestimmt sind oder ein Land- und Forstwirt Umsätze aus der Übernahme von Rohstoffen[2] erzielt, diese be- oder verarbeitet und die dabei gewonne...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Weilbach/Koll/Faltings, GrE... / 2.1.2 Kaufpreis

Rz. 2f Grunderwerbsteuerrechtlich ist unter Kaufpreis in Übereinstimmung mit dem bürgerlichen Recht das für den Kaufgegenstand (z. B. Grundstück) vereinbarte Entgelt zu verstehen; er muss grundsätzlich in Geld bestehen bzw. auf einen Geldbetrag lauten.[1] Der Kaufpreis stellt damit eine Rechnungsgröße für die zu erbringende Leistung dar. Nicht erforderlich ist, dass die Tilg...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Werkvertragsrecht (ZertVerwV) / 3.8.2 Abgrenzung sachbezogene und bauwerksbezogene Werkleistung

Im Hinblick auf die unterschiedlichen Verjährungsfristen sind die sachbezogenen Werkleistungen (§ 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB) von den bauwerksbezogenen Werkleistungen abzugrenzen (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB). 3.8.2.1 Bauwerksbezogene Werkleistung Werkleistung § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB regelt eine 5-jährige Verjährungsfrist für bauwerksbezogene Werkleistungen und Planungs- oder Überwachun...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Werkvertragsrecht (ZertVerwV) / 3.8.3 Andere Werkleistung

Die übrigen der nach § 634a Abs. 1 Nr. 3 BGB der 3-jährigen Verjährung unterliegenden Werkleistungen haben in hier maßgeblicher Hinsicht kaum praktische Bedeutung, da sie auf ein unkörperliches Arbeitsergebnis gerichtet sind. Hierzu gehören Verträge, die auf Auskunft, Beratung und Gutachtenerstattung gerichtet sind und nicht unter die Vorschrift fallen, weil sie keine Planun...mehr

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Werkvertragsrecht (ZertVerwV) / 3.8.2.2 Sachbezogene Werkleistung

§ 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB umfasst Verträge über Werke, deren Erfolg in der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache besteht oder in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsarbeiten hierfür. Es muss sich also um einen körperlichen Gegenstand i. S. v. § 90 BGB handeln. Erfasst sind Reparaturverträge, Heizungswartungsverträge, Gartengestaltung (z. B. Anlegen eines Tei...mehr

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Werkvertragsrecht (ZertVerwV) / 3.8.2.1 Bauwerksbezogene Werkleistung

Werkleistung § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB regelt eine 5-jährige Verjährungsfrist für bauwerksbezogene Werkleistungen und Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür. Ein Bauwerk ist zunächst eine unbewegliche, durch Verwendung von Arbeit und Material in Verbindung mit dem Erdboden hergestellte Sache.[1] Als Bauwerk gelten nicht nur Häuser, sondern bspw. auch die Anlage eines Schw...mehr

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Rechte und Pflichten des WE... / 3.9 Überwachung und Abnahme von Werkleistungen

3.9.1 Überwachung Im Rahmen der Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum gehört es zu den Pflichten des Verwalters, diese wie ein Bauherr zu überwachen. Bewirkt er Zahlungen an den Werkunternehmer, ist er zur sorgfältigen Prüfung verpflichtet, ob bestimmte Leistungen erbracht und Abschlags- oder Schlusszahlungen gerechtfertigt sind.[1] Leistet er pflichtw...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Erkennen von Mängeln (ZertV... / 2.2 Mängelerfassung im Rahmen einer Maßnahme

Mängelerfassung bei größerer Maßnahme Handelt es sich um eine größere Erhaltungs- bzw. Sanierungsmaßnahme, bei der mehrere Gewerke beauftragt sind, und hat die Gemeinschaft keinen Architekten bzw. Ingenieur mit der Planung und Bauaufsicht beauftragt, sollte spätestens zum Zeitpunkt der Abnahme der Einzelgewerke ein Sachverständiger hinzugezogen werden, der vorhandene Mängel d...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Erkennen von Mängeln (ZertV... / 1 Definition von Mangel und Schaden

Die Verwaltung ist grundsätzlich dazu verpflichtet, Baumängel festzustellen. Werden solche erkannt, sind diese den Eigentümern mitzuteilen und es ist mittels Beschlusses eine Entscheidung der Eigentümerversammlung zum weiteren Vorgehen herbeizuführen (siehe Kap. B.I.9.3.2). Insbesondere bei umfangreicheren Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen am gemeinschaftlichen Eigen...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Erkennen von Mängeln (ZertV... / 2.1.3 Beschlussdurchführung

Zeitnahe Umsetzung Die beschlossene Maßnahme ist zeitnah umzusetzen. Treten infolge zögerlicher Bearbeitung Schäden auf, haftet der Verwalter gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Dies gilt allerdings dann nicht, wenn er zunächst einen Beschluss über eine größere Sanierungsmaßnahme nicht durchführt, weil die Finanzierung dieser Maßnahme nicht gesichert ist[1] ode...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Werkvertragsrecht (ZertVerwV) / 1.4 Vergütung

Insbesondere im Fall von Notmaßnahmen zur Abwendung eines Nachteils gemäß § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG kann der Fall eintreten, dass der Unternehmer seitens des Verwalters spontan gebeten wird, eine bestimmte Maßnahme umzusetzen, weshalb es nur zu einem mündlichen Werkvertrag kommt, in dem auch die Vergütungshöhe nicht ausdrücklich geregelt ist. Für derartige Fälle sieht § 632 Abs. ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Erhaltungsplanung (ZertVerwV) / 3 Planung und Durchführung einer Erhaltungsmaßnahme: Leitfaden für Verwalter

Der nachfolgende Leitfaden führt die Verwaltung durch die Planung und Durchführung einer Erhaltungsmaßnahme.[1]mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Werkvertragsrecht (ZertVerwV) / 4.5.2 Kündigung durch den Besteller

§ 648 BGB verleiht dem Besteller bis zur Vollendung der Werkleistung das jederzeitige Recht zur Kündigung des Werkvertrags. Im Fall der Kündigung ist der Unternehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; er muss sich allerdings dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Werkvertragsrecht (ZertVerwV) / 2.2 Zeitpunkt

Die Abnahme setzt die "Abnahmereife" der Werkleistung voraus. Diese liegt dann vor, wenn das hergestellte Werk vertragsgemäß ist und keine wesentlichen Mängel aufweist. Liegt Abnahmereife vor, ist der Besteller zur Abnahme verpflichtet. Auch wenn es noch an der "Abnahmereife" fehlt, hindert dies den Besteller nicht daran, bereits zu diesem Zeitpunkt die ausdrückliche Abnahme...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Werkvertragsrecht (ZertVerwV) / 2.4.4 Umkehr der Beweislast

Bis zum Zeitpunkt der Abnahme trägt der Unternehmer die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass seine Werkleistung mangelfrei ist. Mit der Abnahme geht eine Umkehr der Beweislast einher: Der Besteller trägt die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Werkleistung.[1] Bereits aus diesem Grund sind alle erkennbaren Mängel im Abnahmeprotokoll aufzuführen. Allerdings ist es vielf...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Werkvertragsrecht (ZertVerwV) / 3.8.1 Grundsätze

§ 634a BGB regelt die Verjährung der Mängelansprüche. § 634a Abs. 1 BGB bezieht sich zunächst auf die Dauer der Verjährung der in § 634 Nr. 1, 2 und 4 BGB bezeichneten Ansprüche, also der Nacherfüllung (Nr. 1), der Selbstvornahme (Nr. 2) und des Schadensersatzes (Nr. 4). Die Dauer der Verjährungsfrist richtet sich daneben nach der Art der Werkleistung und beträgt: 2 Jahre bei eine...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Rechte und Pflichten des WE... / 3.9.2 Abnahme

Im Rahmen seiner Rechte und Pflichten nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG ist der Verwalter auch zur Abnahme von Erhaltungsmaßnahmen bzw. Bauleistungen für die Gemeinschaft berechtigt. Insoweit hat er bei mangelhafter Werkleistung Mängelrügen zu erheben. Ob er Mängelrechte ohne entsprechende Beschlussfassung geltend machen kann, wird im Einzelfall von der Größe und dem Wirtschaftsvol...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Werkvertragsrecht (ZertVerwV) / 2.4.1 Erlöschen des Erfüllungsanspruchs

Hat der Besteller die Abnahme erklärt oder ist die Abnahmefiktion eingetreten, endet das vertragliche Erfüllungsstadium. Die eigentliche Vertragspflicht, nämlich die Erbringung der Werkleistung gilt dann als erfüllt. Hinsichtlich etwaiger Mängel ist der Besteller dann auf die Mängelrechte des § 634 BGB verwiesen.mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Werkvertragsrecht (ZertVerwV) / 2.3.6.1 Grundsätze

Die Voraussetzungen einer fiktiven Abnahme regelt § 640 Abs. 2 BGB. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein: Das Werk muss fertiggestellt sein Von einer Fertigstellung ist dann auszugehen, wenn das Werk nach der vertraglichen Vereinbarung der Parteien als "fertig" anzusehen ist.[1] Dies ist der Fall, wenn die im Vertrag genannten Leistungen abgearbeitet bzw. erbracht sind...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Werkvertragsrecht (ZertVerwV) / 2.4.2 Beginn der Verjährung von Mängelansprüchen

Bis zur Abnahme der Werkleistung können Mängelrechte nicht verjähren. Hier bildet gerade die Abnahme eine wichtige Zäsur. Nach der Abnahme beginnt die Verjährungsfrist für die Mängelrechte des Bestellers gemäß § 634a BGB (siehe vertiefend Kap. B.II.3.3.8).mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Werkvertragsrecht (ZertVerwV) / 2.1 Grundsätze

Nach § 640 Abs. 1 Satz 1 BGB ist der Besteller "verpflichtet, das vertragsmäßig hergestellte Werk abzunehmen, sofern nicht nach der Beschaffenheit des Werkes die Abnahme ausgeschlossen ist". Bei der Abnahme handelt es sich also neben der Werklohnzahlung um eine Hauptpflicht des Vertragspartners des Werkunternehmers. Unter der Abnahme wird "die körperliche Entgegennahme der W...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grundstücksrecht (ZertVerwV) / 1.2.6.3 Folgen unwirksamer Abnahmeklauseln

Wurde das Gemeinschaftseigentum aufgrund einer unwirksamen Klausel im Bauträgervertrag abgenommen, fehlt es an einer rechtswirksamen Abnahme. Auch wenn die Wohnungseigentümer bereits in die Wohnungen eingezogen sind bzw. Teileigentümer ihre Sondereigentumseinheiten nutzen, kann in diesen Fällen auch nicht von einer konkludenten Abnahme ausgegangen werden.[1] Denn auch eine k...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Werkvertragsrecht (ZertVerwV) / 4.4.2.2 Keine Einigung über den Zustand

In der Praxis kommt es häufig vor, dass sich Besteller und Unternehmer im Rahmen der gemeinsamen Zustandsfeststellung nicht über den Zustand des Werks einigen können. Zu berücksichtigen ist insoweit, dass die Zustandsfeststellung überhaupt nur dann im Raum steht, wenn der Besteller die Abnahme verweigert hat oder einem vom Unternehmer festgesetzten Termin zur Abnahme unentsc...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Werkvertragsrecht (ZertVerwV) / 3.7 Schadensersatz

Ist die Werkleistung mit einem Mangel behaftet, kann der Besteller Schadensersatz statt der Leistung oder auch neben der Leistung verlangen. Voraussetzung ist, dass den Unternehmer ein Verschulden trifft. Insoweit ist zu beachten, dass sein Verschulden nach § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB vermutet wird, womit der Unternehmer zu beweisen hat, dass ihn kein Verschulden trifft. Weiter ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Werkvertragsrecht (ZertVerwV) / 2.3.6.2 Aufklärungspflicht gegenüber Verbrauchern

Insbesondere im Bereich des Wohnungseigentums ist die Regelung in § 640 Abs. 2 Satz 2 BGB von großer Bedeutung. Diese verpflichtet den Auftragnehmer nämlich zum ausdrücklichen Hinweis in Textform gegenüber Verbrauchern, dass eine fiktive Abnahme dann erfolgt, wenn sich der Besteller nicht innerhalb gesetzter Frist zur Abnahme erklärt oder diese ohne Angabe von Mängeln verwei...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Werkvertragsrecht (ZertVerwV) / 1.1 Auswahlkriterien der Dienstleister

Firmengründung und Referenzen Insbesondere bei größeren Erhaltungsmaßnahmen und solchen der baulichen Veränderung sollte stets im Vorfeld geprüft werden, wie lange das Unternehmen bereits "am Markt" agiert und welche Referenzen es vorweisen kann. Dies kann in aller Regel über das Internet recherchiert werden. Fachunternehmen Es sollte ein auf die erforderliche Werkleistung spez...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Werkvertragsrecht (ZertVerwV) / 2.3.3 Konkludente Abnahme

Findet eine förmliche Abnahme nicht statt, kann eine Abnahme auch durch schlüssiges Verhalten und somit konkludent erfolgen. Dies erfolgt z. B. durch Einzug in die Wohnung, womit der jeweilige Wohnungseigentümer die Werkleistung des Unternehmers körperlich entgegennimmt. Dies ist allerdings nur der erste Bestandteil der Abnahme. Weiterer Bestandteil der Abnahme ist die Billi...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Werkvertragsrecht (ZertVerwV) / 2.4.3.1 Grundsätze

Mit der Abnahme wird der Vergütungsanspruch des Unternehmers fällig. Er hat dann grundsätzlich Anspruch auf Leistung der Schlusszahlung. Dies hat allerdings nach § 650g Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BGB für den Bauvertrag zur Voraussetzung, dass eine prüffähige Schlussrechnung vorliegt. Prüffähige Schlussrechnung Die Schlussrechnung ist nach § 650g Abs. 4 Satz 2 BGB prüffähig, wenn sie ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Werkvertragsrecht (ZertVerwV) / 3.3.3.2 Ausnahme "Sowieso-Kosten"

Der Unternehmer kann vom Besteller eine Erstattung etwa entstehender "Sowieso-Kosten" verlangen. Hierbei handelt es sich um Kosten, die auch bei ursprünglich mangelfreier Werkleistung entstanden wären. Dies folgt aus dem in § 242 BGB verankerten Grundsatz der Vorteilsausgleichung, nach dem die Sekundäransprüche des Gläubigers nicht zu einer Besserstellung gegenüber der Lage ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Rechte und Pflichten des WE... / 3.9.1 Überwachung

Im Rahmen der Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum gehört es zu den Pflichten des Verwalters, diese wie ein Bauherr zu überwachen. Bewirkt er Zahlungen an den Werkunternehmer, ist er zur sorgfältigen Prüfung verpflichtet, ob bestimmte Leistungen erbracht und Abschlags- oder Schlusszahlungen gerechtfertigt sind.[1] Leistet er pflichtwidrig Abschlagsza...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Werkvertragsrecht (ZertVerwV) / 3.1 Grundsätze

§ 634 BGB regelt die Rechte des Bestellers bei mangelhafter Werkleistung. Im Einzelnen handelt es sich hierbei um den Anspruch auf Nacherfüllung gemäß § 635 BGB (siehe nachfolgend Kap. B.II.3.3.3), das Recht der Selbstvornahme nach § 637 BGB nebst Ersatz- und Vorschussanspruch bezüglich der für die Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen (siehe nachfolgend Kap. B.II.3.3....mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Rechtsdienstleistungsgesetz... / 2.1 Gemeinschaftsbezug

§ 2 Abs. 1 Satz 1 RDG steckt zunächst die Reichweite des Bereichs der Rechtsdienstleistungen ab. Hiernach muss es sich um eine "Rechtsdienstleistung in einer konkreten fremden Angelegenheit" handeln. Rechtskreis der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Nach § 9b Abs. 1 Satz 1 WEG fungiert der Verwalter als gesetzlicher Vertreter der GdWE mit Ausnahme des Abschlusses von Grundst...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Werkvertragsrecht (ZertVerwV) / 1.3 Vertragsabschluss

Der Werkvertrag kommt wie jeder andere Vertrag durch Angebot und Annahme zustande. Eine besondere Formvorschrift besteht für den Verbraucherbauvertrag (siehe hierzu Kap. B.II.3.4.6.1) und den Bauträgervertrag (siehe hierzu Kap. B.II.4.1.2). Der Verbraucherbauvertrag bedarf gem. § 650i Abs. 2 BGB der Textform, der Bauträgervertrag bedarf der notariellen Beurkundung des § 311b A...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Grundstücksrecht (ZertVerwV) / 1.2.1 Grundsätze

Der Bauträgervertrag ist nach § 650u Abs. 1 Satz 1 BGB ein Vertrag, der die Errichtung oder den Umbau eines Hauses zum Gegenstand hat und zugleich die Verpflichtung des Unternehmers enthält, dem Besteller das Eigentum an dem Grundstück zu übertragen oder ein Erbbaurecht zu bestellen oder zu übertragen. Hinsichtlich der Errichtung bzw. des Umbaus finden nach § 650u Abs. 1 Satz...mehr