Fachbeiträge & Kommentare zu Wartezeit

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Probezeit im Arbeitsverhältnis / 4.2.3.1 Befristung bis zu 6 Monaten

Nach der bis zum Inkrafttreten des TzBfG allein maßgeblichen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Zulässigkeit einer Befristung, bedurfte nur eine über 6 Monate hinausgehende Befristung der besonderen Rechtfertigung durch einen sachlichen Grund. Denn durch eine unterhalb dieser Dauer liegenden Befristung konnte jedenfalls der allgemeine Kündigungsschutz des Kündigung...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Probezeit im Arbeitsverhältnis / 5 Betriebsverfassungsrechtliche Aspekte

Die Einstellung eines Arbeitnehmers "zur Probe" unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrates gemäß § 99 BetrVG. Dies gilt grundsätzlich für alle Gestaltungsvarianten. Allerdings ist zu beachten, dass der Betriebsrat nicht gemäß § 99 Abs. 2 BetrVG berechtigt ist, seine Zustimmung zu verweigern, weil mit dem Arbeitnehmer (nur) ein befristetes Probearbeitsverhältnis geschloss...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.4 Fälligkeit

Rz. 22 Die Pflicht zur Festsetzung des Urlaubsanspruchs durch den Arbeitgeber bei Geltendmachung setzt voraus, dass der Urlaubsanspruch fällig ist. Von den Sonderfällen der Teilurlaubsansprüche nach § 5 Abs. 1 Buchst. a und b BUrlG abgesehen, entsteht der Urlaubsanspruch erstmalig nach Erfüllung der Wartezeit und anschließend jeweils mit Jahresbeginn. Nach § 271 Abs. 1 BGB b...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 3.1.2 Grundsatz

Rz. 122 Der Urlaubsanspruch ist bei Erfüllung der dem Arbeitgeber vorgegebenen Mitwirkungshandlungen (zum Inhalt der Mitwirkungsobliegenheiten oben Rz. 7 ff.) auf das Kalenderjahr zeitlich befristet. Urlaubsjahr ist jeweils das Kalenderjahr. Beispiel Bei einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis vom 1.8. bis zum 31.7. des Folgejahres bestanden hat, wird nicht der Urlaub fü...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 3.2.3 In der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe

Rz. 137 Die in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründe müssen nicht das gleiche Gewicht haben wie die betrieblichen Gründe. Es genügen sachliche Gründe. Dies ist weitgehend anerkannt.[1] Typischer Fall der Übertragung aus einem in der Person des Arbeitnehmers liegenden Grund ist die Arbeitsunfähigkeit, wenn diese der Inanspruchnahme von Urlaub im Urlaubsjahr entgegenste...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.7.4 Zeitpunkt der Festlegung

Rz. 71 Die Tatsache, dass nach Erfüllung der Wartezeit mit Jahresbeginn der Jahresurlaubsanspruch entsteht und fällig ist, klärt nicht, wann der Arbeitgeber die Freistellungserklärung abgeben muss. Dieser Zeitpunkt ist für beide Seiten von entscheidender Bedeutung, wobei die Interessenlagen verschieden sein können. Der Arbeitnehmer benötigt die Freistellungserklärung zur Pla...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 7... / 2.7.3 Leistungsverweigerungsrecht bei Wunsch des Arbeitnehmers

Rz. 49 Urlaubswünschen des Arbeitnehmers hat der Arbeitgeber grundsätzlich zu entsprechen. Der Arbeitgeber ist daher zur Gewährung des Urlaubs durch Abgabe der Freistellungserklärung verpflichtet, wenn ihm kein Leistungsverweigerungsrecht nach § 7 Abs. 1 Satz 1 BUrlG zusteht. Seiner Verpflichtung zur Urlaubsgewährung kann sich der Arbeitgeber im Urlaubsjahr nur und nur so la...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8.3 Verhältnis der Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558) zur Mieterhöhung wegen gestiegener Betriebskosten (§ 560)

Rz. 60 Der Vermieter kann bei einer vereinbarten Grundmiete mit ausgewiesener Betriebskostenpauschale auch dann, wenn die Umlage von Betriebskosten und deren Erhöhung bei einer Erhöhung der Betriebskosten vereinbart worden ist, anstelle der Erhöhung gemäß § 560 von der Mieterhöhungsmöglichkeit gemäß § 558 Gebrauch machen. Der Vermieter ist berechtigt, statt der Umlage der er...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Fre... / 2.1 Begünstigter Personenkreis

Anspruch auf die Pflegefreistellung hat grundsätzlich jeder Beschäftigte. Beschäftigte im Sinne des PflegeZG sind nach § 7 Abs. 1 PflegeZG Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbstständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind. Zu diesem Personenkreis gehören insbesondere He...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
E-Mobilität: Förderprogramm... / 2.2 Förderprogramm "Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland"

In dem nun neu aufgelegten Programm stellt das BMDV von Sommer 2021 bis Ende 2025 insgesamt nochmals 500 Millionen EUR zur Verfügung. Ziel ist der Aufbau einer flächendeckenden und bedarfsgerechten Ladeinfrastruktur für batterie-elektrische Fahrzeuge. Das BMDV fördert dabei die Ladesäulenhardware wie auch den Netzanschluss sowie Modernisierungsmaßnahmen an der bestehenden La...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Fre... / 8 Rechtsmissbräuchliche Ausübung

Der Gesetzgeber verfolgte mit dem PflegeZG eine anerkennenswerte Zielsetzung: Rahmenbedingungen zu schaffen, um Beschäftigten die Möglichkeit zu geben, pflegebedürftige nahe Angehörige in häuslicher Umgebung zu pflegen. Insbesondere wegen handwerklicher Mängel eröffnet das Gesetz jedoch weitgehende Möglichkeiten für Beschäftigte, die Ansprüche auf Freistellung von der Arbeit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.5.9 Wartezeit (§§ 1, 3 Abs. 1, 4 BUrlG)

Rz. 67 Beispiel Eine Arbeitnehmerin ist bei einem Arbeitgeber aufgrund eines auf 3 Monate befristeten Probearbeitsvertrags vom 1.2. bis 30.4. beschäftigt. Der anzuwendende Tarifvertrag lautet auszugsweise wie folgt: "Jeglicher Urlaubsanspruch entsteht erstmalig nach mehr als 3-monatiger ununterbrochener Zugehörigkeit zu demselben Betrieb/Unternehmen." Lösung Der Anspruch auf Te...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.5.6 Rückforderungsverbot (§§ 1, 5 Abs. 3 BUrlG)

Rz. 62 Beispiel Ein Tarifvertrag beinhaltet folgende Regelung: "Kündigt ein Arbeitnehmer, kann der Arbeitgeber die bereits ausgezahlte Urlaubsvergütung, soweit sie die nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses liegende Zeit des Kalenderjahres betrifft, vom Arbeitnehmer zurückverlangen bzw. bei der letzten Lohnzahlung einbehalten." Lösung Problematisch könnte eine solche Regelung...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 3.2.1 Entstehen und Dauer des Urlaubsanspruchs

Rz. 72 Der Urlaub beträgt gem. § 8 Nr. 1.1 BRTV Bau 30 Arbeitstage im Kalenderjahr als Urlaubsjahr, wobei gem. § 8 Nr. 1.3 BRTV Bau Samstage nicht als Arbeitstage gelten. Für schwerbehinderte Menschen erhöht sich der Urlaubsanspruch um 5 Arbeitstage (§ 8 Nr. 1.2 BRTV Bau). Es handelt sich um eine inhaltsgleiche Regelung zu § 208 Abs. 1 Satz 1 SGB IX, sodass durch die tarifli...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Hitze am Arbeitsplatz: Was ... / 3 Die Klima-Gefährdungsbeurteilung

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Räume, Vorrichtungen oder Gerätschaften, die er zur Verrichtung der Dienste zu beschaffen hat, so einzurichten und zu unterhalten und Dienstleistungen, die unter seiner Anordnung oder seiner Leitung vorzunehmen sind, so zu regeln, dass der Verpflichtete gegen Gefahr für Leben und Gesundheit so weit geschützt ist, als die Natur der Dienstleis...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.5.5 Abrundung von Teilurlaubstagen (§§ 1, 3 Abs. 1, 5 Abs. 1 BUrlG)

Rz. 61 Beispiel Ein Tarifvertrag beinhaltet u. a. folgende Regelungen: Die Arbeitszeit beträgt 37,5 Stunden in der Woche und ist auf 5 Arbeitstage in der Woche zu verteilen. Urlaubsansprüche von weniger als einem halben Tag werden auf volle Tage abgerundet. Ein Arbeitnehmer arbeitet in der 5-Tage-Woche. Er ist seit dem Jahr 2020 beschäftigt und scheidet zum 28.2.2024 aus. Der A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.2.2 Günstigkeitsvergleich zwischen Arbeitsvertrag-Betriebsvereinbarung bzw. Arbeitsvertrag-Tarifvertrag

Rz. 15 Im Verhältnis der unter dem Rang des BUrlG stehenden Regelungen in einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung und einem Arbeitsvertrag gilt die Einschränkung des Einzelvergleichs, wie er durch § 13 Abs. 1 Satz 3 BUrlG vorgegeben ist, dann nicht, wenn das Verhältnis dieser Regelungen zueinander und nicht im Verhältnis zum BUrlG zur Prüfung steht (zur speziellen Pro...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 3.1 Hintergrund

Rz. 70 § 13 Abs. 2 BUrlG erlaubt in bestimmten Wirtschaftszweigen über § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG hinaus Abweichungen von den Bestimmungen des BUrlG durch Tarifvertrag. Dies hat zur Folge, dass hier nicht nur von den Bestimmungen der § 3 Abs. 2 bis § 12 BUrlG abgewichen werden darf. Denn ein Abweichen hiervon ist den Tarifvertragsparteien bereits in § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG ge...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Krankheit des Beschäftigten / 2.1 Entgeltfortzahlung

Ist der Beschäftigte ohne sein Verschulden infolge Krankheit arbeitsunfähig, leistet der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung (§ 22 Abs. 1 TVöD/TV-L/TV-H). Der Anspruch besteht auch in den ersten 4 Wochen des Arbeitsverhältnisses. Im Unterschied zur gesetzlichen Regelung (§ 3 Abs. 3 EFZG) kennen die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes keine Wartezeit. § 22 Abs. 1 TVöD/TV-L/TV-...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schwerbehinderte Menschen a... / 2 Besonderer Kündigungsschutz

Besonderer Kündigungsschutz bedeutet: Möchte der Arbeitgeber einen schwerbehinderten Mitarbeiter entlassen, benötigt er hierfür die Zustimmung des Integrationsamts. Bei einem Betriebsübergang nach § 613a BGB muss sich der Betriebsübernehmer die Kenntnis des Betriebsveräußerers von der Schwerbehinderteneigenschaft eines Arbeitnehmers zurechnen lassen.[1] Der Sonderkündigungss...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Besonderheiten bei ... / 2 Übertragung und Verfall bei Erkrankung im Urlaubsjahr

Der Urlaubsanspruch entsteht auch, wenn der Arbeitnehmer aufgrund von Arbeitsunfähigkeit keine Arbeitsleistung erbringt. Nach der Rechtsprechung des BAG ist für die Entstehung des Urlaubsanspruchs nur der Bestand des Arbeitsverhältnisses und die Erfüllung der 6-monatigen Wartezeit nach § 4 BUrlG Voraussetzung. Auf die Erbringung von Arbeitsleistung im Urlaubsjahr kommt es ni...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Fre... / 1.3 Dauer des Sonderkündigungsschutzes

Das Kündigungsverbot von Beschäftigungsverhältnissen pflegender Angehöriger besteht in den Fällen des § 2 PflegeZG während der Dauer der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung. Es beginnt jedoch frühestens mit der Ankündigung, d. h. dem Zugang der (formlosen) Anzeige gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 PflegeZG beim Arbeitgeber, höchstens jedoch 12 Wochen vor dem angekündigten Beginn bis zur ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Familienpflegezeit: Anspruc... / 7 Kündigungsschutz

Der Arbeitgeber darf das Beschäftigungsverhältnis von der Ankündigung bis zur Beendigung der Familienpflegezeit nicht kündigen. Der Sonderkündigungsschutz besteht aber höchstens 12 Wochen vor dem angekündigten Beginn der Familienpflegezeit. Das Kündigungsverbot ist absolut; es gilt für alle Kündigungen, die der Arbeitgeber ausspricht. Hierunter fallen die ordentliche und auß...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Pflegezeit und sonstige Fre... / 1.1 Inhalt

In § 5 Abs. 1 PflegeZG ist ein besonderer Kündigungsschutz vorgesehen. Danach darf der Arbeitgeber das Beschäftigungsverhältnis von der Ankündigung, höchstens jedoch 12 Wochen vor dem angekündigten Beginn bis zur Beendigung der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung nach § 2 PflegeZG oder der Freistellung nach § 3 PflegeZG nicht kündigen. In Kleinbetrieben beginnt der Kündigungssc...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
E-Health-Lösungen im BGM / 3.5.7 Psychische Erkrankungen und Stress

Die Digitalisierung führt zu einem Verschwimmen von Arbeit und Freizeit. Aufgaben können zeit- und ortsunabhängig erledigt werden, das Zuhause wird zum Büro. Für eine gute Gesundheit ist es ebenfalls wichtig, auch einmal Abstand zum Beruf zu bekommen und, im wahrsten Sinne des Wortes, einmal abzuschalten. Wenn das nicht passiert, kann es zu psychischen Problemen kommen. So ha...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
E-Health-Lösungen im BGM / 3.5.8 Hauterkrankungen

Um die Wartezeiten für Hauterkrankungen und -probleme, wie beispielsweise Kontaktallergien, zu verkürzen, können mittlerweile Gesundheits-Apps verwendet werden. Während im einfachen Fall dem Betriebsarzt Fotos und textuelle Beschreibungen per Mail gesendet werden können, gibt es Apps, über die Hautärzte noch detailliertere Diagnosen stellen. Der Patient wird aufgefordert, aus...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitskampfrecht / 11.1 Weiterarbeit mit alten und neu eingestellten Arbeitnehmern

Nur Arbeitnehmer, die Mitglieder der streikleitenden Gewerkschaft sind, haben Anspruch auf Streikunterstützung, die je nach Inhalt der Gewerkschaftssatzung unterschiedlich große Teile des Lohnausfalls ausgleicht. Deshalb folgen insbesondere unter den Nichtorganisierten in der Regel nicht alle zum Streik aufgerufenen Arbeitnehmer dem Streikaufruf. Der Arbeitgeber kann auf die...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Handwerkerversicherung / 2 Rechtslage vom 1.1.1961 bis 31.12.1991

Das HwVG ordnete die Handwerkerversicherung neu. Diese wurde von der Angestellten- zur Arbeiterrentenversicherung überführt, nicht nur hinsichtlich der zukünftigen Beiträge, sondern auch in Bezug auf die bisher nach dem HVG gezahlten Beiträge. Die Leistungsgewährung erfolgte durch den zuständigen Träger der Arbeiterrentenversicherung, d. h. durch die Landesversicherungsansta...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.1 Kündigung während der Wartezeit (§ 1 Abs. 1 KSchG)

Rz. 7 Der verfassungsrechtlich gebotene Mindestkündigungsschutz, den das BVerfG in seinen beiden Kleinbetriebsbeschlüssen entwickelte, gilt auch für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses in der Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG.[1] Danach ist der Arbeitnehmer während der gesetzlichen Wartezeit lediglich vor einer sitten- oder treuwidrigen Ausübung des Kündigungsrechts des A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.3 Betriebsratsanhörung

Rz. 47 Existiert im Kleinbetrieb ein (aus einer Person bestehender, § 9 BetrVG i. V. m. § 23 Abs. 1 Sätze 2 und 3 KSchG) Betriebsrat (Betriebsobmann, -obfrau), so ist dieser vor der Kündigung zu hören (§ 102 Abs. 1, 2 BetrVG). An die Intensität der Anhörung dürften dieselben Anforderungen zu stellen sein, die im Fall der Kündigung während der Wartezeit (§ 1 Abs. 1 KSchG) gel...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.6 Sonstige Fälle

Rz. 15 Eine Kündigung ist nicht deshalb treuwidrig, weil dafür keine Gründe mitgeteilt werden.[1] Dieses Ergebnis lässt sich auch aus dem Umkehrschluss zu § 626 Abs. 2 Satz 3 BGB, § 17 Abs. 2 Satz 2 MuSchG und § 22 Abs. 3 BBiG herleiten. Denn nur in diesen gesetzlich normierten Fällen besteht eine Pflicht, mit der Kündigung auch die Gründe mitzuteilen (im Fall des § 626 Abs....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.2 Kündigung zur Unzeit

Rz. 9 Eine zur Unzeit ausgesprochene Kündigung, die den Arbeitnehmer gerade wegen des Kündigungszeitpunkts besonders belastet, kann treuwidrig und damit rechtsunwirksam sein; dies setzt jedoch weitere Umstände voraus. Die zu erfüllenden Voraussetzungen sind nicht gering: Es muss eine Beeinträchtigung berechtigter Interessen des Kündigungsgegners, insbesondere auf Achtung sei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Die von § 242 BGB erfassten Fälle lassen sich kaum kategorisch umschreiben. Die dazu ergangene Rechtsprechung ist von einer Kasuistik mit kaum verallgemeinerungsfähigen Besonderheiten geprägt. Dem entspricht, dass das BAG stets betont, es lasse sich nur unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls entscheiden, welche Anforderungen sich aus Treu und Glauben im Ei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.5 Unzureichende Tatsachenermittlung

Rz. 13 Eine (Tat-) Kündigung ist nicht schon dann wegen mangelnder Aufklärungsbemühungen im Hinblick auf § 242 BGB als treuwidrig anzusehen, wenn der Arbeitgeber sie nicht etwa nur auf eine Mitteilung vom Hörensagen, sondern auf 2 unabhängig voneinander ihm von seinen Mitarbeitern gemachte Bekundungen stützt, die inhaltlich übereinstimmen.[1] Andererseits hat das BAG entschi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5 Einzelfälle

Rz. 8 Fälle, in denen die Rechtsprechung eine Kündigung für sittenwidrig gehalten hat, sind vergleichsweise selten. Es finden sich zumeist Entscheidungen, in denen die Nichtigkeit nach § 138 BGB verneint wurde, sodass sich in der Gesamtschau zumindest ein "negativer Maßstab" erkennen lässt.[1] Selbstverständlich sind stets alle Umstände und Besonderheiten des Einzelfalls zu ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.3 Gerichtliche Geltendmachung

Rz. 27 Dass eine Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen § 138 BGB rechtsunwirksam sei, ist stets innerhalb der Frist des § 4 Satz 1 KSchG durch Kündigungsschutzklage gerichtlich geltend zu machen, andernfalls gilt die Kündigung als rechtswirksam (§ 7 KSchG). Dies gilt sowohl dann, wenn die Kündigung in der Wartezeit erklärt wird, als auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Als Rechtsgeschäft kann eine Kündigung gegen § 138 BGB verstoßen und nichtig sein.[1] Auch wenn die Kündigung als eine auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gerichtete Willenserklärung ihrem Inhalt nach wertfrei ist, kann sie mit Rücksicht auf ihr Motiv oder ihren Zweck sittenwidrig sein.[2] Jedenfalls folgt aus der gesetzlichen Regelung des § 13 Abs. 2 KSchG, da...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4 Kündigung im Kleinbetrieb (§ 23 Abs. 1 Satz 2 und 3 KSchG)

Rz. 21 Besondere Bedeutung erlangt § 242 BGB bei der Frage der (Un-)Wirksamkeit der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses, für das der allgemeine Kündigungsschutz der §§ 1 ff. KSchG nicht gilt, also während der Wartezeit (§ 1 Abs. 1 KSchG; vgl. Rz. 7 ff.) oder im Kleinbetrieb (§ 23 Abs. 1 Satz 2, 3 KSchG). In seinen beiden Kleinbetriebsbeschlüssen vom 27.1.1998[1] äußerte sic...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 49 Der Verteilung der Darlegungs- und Beweislast kommt im Prozess erhebliche und häufig fallentscheidende Bedeutung zu. Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen derjenigen Tatsachen, aus denen sich die Treuwidrigkeit ergibt, liegt grds. beim Arbeitnehmer. Die Regel des § 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG, wonach der Arbeitgeber die Tatsachen zu beweisen hat, die die Kündigun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3 Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 4 Bei der Abgrenzung der Sittenwidrigkeit zur Sozialwidrigkeit nach § 1 KSchG gilt im Grundsatz, dass nicht jede Kündigung, die im Fall der Anwendbarkeit des KSchG i. S. d. § 1 KSchG als sozial ungerechtfertigt beurteilt werden müsste, deshalb schon sittenwidrig ist. Das trifft selbst für eine willkürliche, d. h. für eine ohne erkennbaren sinnvollen Grund ausgesprochene ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.3 Verwirkung

Rz. 10 Gegen § 242 BGB verstößt eine Kündigung, wenn ihr Grund verwirkt ist. Das Recht des Arbeitgebers zur ordentlichen Kündigung verwirkt, wenn er in Kenntnis eines Kündigungsgrunds längere Zeit untätig bleibt, d. h. die Kündigung nicht erklärt, obwohl ihm dies möglich und zumutbar wäre (sog. Zeitmoment), wenn er dadurch beim Arbeitnehmer das berechtigte Vertrauen erweckt,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / IV. Wartezeit

1. Beschäftigungsdauer von mehr als sechs Monaten Rz. 46 Nach § 1 Abs. 1 KSchG besteht Kündigungsschutz, wenn das Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen länger als sechs Monate bestanden hat. Die Wartezeit soll dem Arbeitgeber die Möglichkeit eröffnen, den Arbeitnehmer für einen Zeitraum von sechs Monaten zu erproben, bevor das KSchG eingreift.[90] Die Wartez...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Beendigung durch Befri... / XI. Befristung in Kleinbetrieben, während der Wartezeit und bei leitenden Angestellten

Rz. 53 Nach ganz h.M.[106] ist durch das Regel-Ausnahmeverhältnis in § 14 TzBfG und mangels anderer als der in § 14 Abs. 2 und 3 TzBfG normierten Ausnahmen vom Sachgrunderfordernis des § 14 Abs. 1 TzBfG das Erfordernis eines sachlichen Grundes von seinen richterrechtlichen Ursprüngen gelöst worden. Deshalb ist auch in einem Kleinbetrieb im Sinne des § 23 Abs. 1 KSchG und bei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 1. Beschäftigungsdauer von mehr als sechs Monaten

Rz. 46 Nach § 1 Abs. 1 KSchG besteht Kündigungsschutz, wenn das Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen länger als sechs Monate bestanden hat. Die Wartezeit soll dem Arbeitgeber die Möglichkeit eröffnen, den Arbeitnehmer für einen Zeitraum von sechs Monaten zu erproben, bevor das KSchG eingreift.[90] Die Wartezeit kann wegen des einseitig zwingenden Charakter...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 35 Kündigung und betriebl... / II. Vertragliche Unverfallbarkeit

Rz. 59 Wie bereits dargelegt, ist Voraussetzung für ein Fortbestehen der erteilten Versorgungszusage, dass die Voraussetzungen der gesetzlichen Unverfallbarkeitsregeln erfüllt sind. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber im Laufe des Arbeitsverhältnisses eine Versorgungszusage mit vertraglicher Unverfallbarkeit versprochen hat. Dies kann z.B. dann der F...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 2. Berechnung

Rz. 48 Die Frist beginnt grundsätzlich mit dem Tag der Arbeitsaufnahme durch den Arbeitnehmer.[96] Dies gilt auch, wenn der Arbeitsvertrag erst nach der Arbeitsaufnahme unterzeichnet wird.[97] Maßgeblich für den Ablauf der Sechs-Monats-Frist ist der kalendermäßig feststellbare rechtliche Bestand des Arbeitsverhältnisses.[98] Wird ein Arbeitnehmer z.B. am 1.1.2023 eingestellt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Allgemeiner Kündigungss... / 3. Soziale Gesichtspunkte

Rz. 144 Nach § 1 Abs. 3 S. 1 KSchG sind im Rahmen der Sozialauswahl die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, die Unterhaltspflichten und die Schwerbehinderung des Arbeitnehmers zu berücksichtigen. Keinem dieser Kriterien kommt ein genereller und absoluter Vorrang zu.[359] Es bestehen bzgl. der Gewichtung keine abstrakten Vorgaben.[360] Auf eine Heranziehung zusä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Sonderkündigungsschutz / I. Geltungsbereich und gesetzliche Ausnahmen

Rz. 55 Der Kündigungsschutz der §§ 168 ff. SGB IX besteht in allen Betrieben, unabhängig von der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer. Er besteht auch dann, wenn der schwerbehinderte Arbeitnehmer über die in § 154 SGB IX vorgeschriebene Pflichtzahl hinaus beschäftigt wird. Vom besonderen Kündigungsschutz erfasst sind grundsätzlich alle Kündigungen, also ordentliche und außero...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 19... / 2.1 Arbeitgeber

Rz. 4 Die unentgeltliche oder verbilligte Übertragung der Vermögensbeteiligung im Rahmen des § 19a Abs. 1 S. 1 EStG wird grundsätzlich dem Arbeitgeber zugewiesen; ausreichend ist m. E. jedoch auch, wenn diese Übertragung auf Veranlassung oder im Auftrag des Arbeitgebers erfolgt. Dies wohl deshalb, da der Arbeitgeber nicht Rechtsinhaber der zu überlassenden Vermögensbeteiligu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Kündigungsschutz außerh... / C. Vertragliche Kündigungsbeschränkungen

Rz. 28 Ungeachtet der gesetzlich sowie nach der Rechtsprechung geltenden Kündigungseinschränkungen können die Parteien vertragliche Regelungen treffen, die die Kündigungen erschweren oder gar ausschließen. Zu differenzieren ist nach den den Arbeitnehmer und den den Arbeitgeber treffenden Bestimmungen. Rz. 29 Soweit es den Arbeitnehmer angeht, stehen § 622 Abs. 6 und § 624 BGB...mehr