Fachbeiträge & Kommentare zu Wartezeit

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Jansen, SGB VI § 74 Begrenz... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 41 Freudenberg, Schulische Ausbildungszeiten in der Altersrente, B+P 2023, 777. Julga, Auswirkungen verdrängter Versicherungszeiten auf die Berechnung der zwischenstaatlichen Rente – Anm. zu: LSG Berlin-Brandenburg vom 16.12.2020, L 17 R 354/17, NZS 2022, 150. Lindner, Die rentenrechtliche Bewertung von Fach- und Hochschulausbildungszeiten aus verfassungsrechtlicher Sicht,... mehr

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Sommer, SGB V § 176 Bestand... / 1.1 Solidargemeinschaft im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung

Rz. 2 Die Solidargemeinschaft im Recht der gesetzlichen Krankenversicherung ist ein Zusammenschluss von Versicherten, die nach dem Solidaritätsprinzip handeln, die Risiken, Lasten oder Kosten gemeinschaftlich tragen und so eine alternative Form der Absicherung im Krankheitsfall darstellt. Solidargemeinschaften sind damit eine dritte, eigenständige Absicherungsform neben der ... mehr

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Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 2.3 Sicherungsniveau

Rz. 4 Abs. 1 ist als Leitsatz für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zu verstehen, zugleich aber auch als Wiedergabe des Auftrags der Verfassung. Es handelt sich um einen Programmsatz. Unmittelbare Leistungsansprüche können aus dieser Vorschrift daher nicht abgeleitet werden. Das trifft auch schon auf die Garantie der Menschenwürde im Grundgesetz zu. Das bedeutet aber nic... mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 3 Wartezeit

Rz. 15 Der Anspruch auf Bildungsfreistellung setzt eine bestimmte Dauer des Bestehens des Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnisses voraus. Dieser Zeitraum wird auch als "Wartezeit" bezeichnet. Die bestehenden Gesetze zum Bildungsurlaub sehen generell eine 6-monatige Wartezeit vor, nur das Bildungszeitgesetz in Baden-Württemberg verlangt in § 4 Satz 1 BZG BW eine Wartezeit von ... mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 10.3 Wartezeit (§ 2 Abs. 9 LBZG)

Rz. 70 Der Anspruch wird nach 6-monatigem Bestehen des Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnisses erworben. mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 11.3 Wartezeit (§ 3 Abs. 2 SBFG)

Rz. 79 Der Anspruch wird erstmals nach 6-monatigem Bestehen des Arbeits-, Dienst- oder Ausbildungsverhältnisses erworben. mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 8.3 Wartezeit (§ 2 Abs. 3 NBildUG)

Rz. 52 Der Anspruch kann erstmalig nach 6-monatigem Bestehen des Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnisses geltend gemacht werden. mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 12.3 Wartezeit (§ 2 Abs. 4 BfG ST)

Rz. 88 Der Anspruch wird nach 6-monatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses erworben. mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 4.3 Wartezeit (§ 6 BremBZG)

Rz. 23 Arbeitnehmer erwerben den Freistellungsanspruch erstmalig nach 6-monatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses. mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 9.3 Wartezeit (§ 3 Abs. 3 AWbG NW)

Rz. 61 Der Anspruch wird nach 6-monatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses erworben. mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 13.3 Wartezeit (§ 11 WBG SH)

Rz. 97 Der Anspruch wird nach 6-monatigem Bestehen des Ausbildungs-, Arbeits- oder Dienstverhältnisses erworben. mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 5.3 Wartezeit (§ 6 BiUrlG HH)

Rz. 32 Ein Arbeitnehmer erwirbt den vollen Freistellungsanspruch für den laufenden 2-Jahres-Zeitraum erstmalig nach 6-monatigem Bestehen seines Arbeitsverhältnisses. Teilansprüche können nicht erworben werden. mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 7.3 Wartezeit (§ 6 BfG M-V)

Rz. 43 Der Anspruch kann erstmalig nach 6-monatigem Bestehen des Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnisses geltend gemacht werden, allerdings muss der Anspruch nicht erneut erworben werden, wenn sich ein Arbeitsverhältnis unmittelbar an ein Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnis bei demselben Arbeitgeber anschließt. mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 14.3 Wartezeit (§ 4 ThürBfG)

Rz. 106 Der Anspruch wird nach 6-monatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses erworben. Schließt sich ein Beschäftigungsverhältnis unmittelbar an ein Beschäftigungsverhältnis oder ein Ausbildungsverhältnis bei demselben Arbeitgeber an, ist für das Entstehen des Anspruchs der Beginn des vorhergehenden Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnisses maßgebend. mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 2.3 Wartezeit (§ 3 BiZeitG)

Rz. 5 Der Anspruch kann erstmalig nach 6-monatigem Bestehen des Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnisses geltend gemacht werden, allerdings muss der Anspruch nicht erneut erworben werden, wenn sich ein Arbeitsverhältnis unmittelbar an ein Ausbildungsverhältnis bei demselben Arbeitgeber anschließt. mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 3.3 Wartezeit (§ 24 BbgEBG)

Rz. 14 Der Anspruch kann erstmalig nach 6-monatigem Bestehen des Beschäftigungs- bzw. Ausbildungsverhältnisses geltend gemacht werden, allerdings muss der Anspruch nicht erneut erworben werden, wenn sich ein Beschäftigungsverhältnis unmittelbar an ein Ausbildungsverhältnis bei derselben Beschäftigungsstelle anschließt. mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 5.1 Grundsätze

Rz. 30 Der Umfang des Bildungsurlaubs beträgt in den Weiterbildungsgesetzen regelmäßig 5 Arbeitstage, wobei grundsätzlich von einer Beschäftigung an 5 Arbeitstagen pro Woche ausgegangen wird. Für Teilzeitarbeitsverhältnisse finden sich teilweise Anpassungsregelungen. So sieht § 3 Abs. 2 AWbG NW vor, dass sich der Anspruch entsprechend erhöht oder verringert, wenn regelmäßig ... mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 5.4 Anrechnung

Rz. 36 In einigen Weiterbildungsgesetzen finden sich Vorschriften über die Anrechnung von Freistellungen zum Zwecke der Weiterbildung durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Einzelverträge. Danach ist teilweise die Anrechnung von betrieblichen Schulungen unter engen Voraussetzungen möglich (vgl. etwa § 4 SBFG, § 5 BzG BW, § 4 Ab... mehr

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Ländergesetze zum Bildungsu... / 6.3.2 Ablehnungsgründe

Rz. 46 Nach den einzelnen Gesetzen zum Bildungsurlaub kann der Arbeitgeber den Antrag auf Freistellung zum Bildungsurlaub nur unter bestimmten Voraussetzungen ablehnen. Dabei ist die Ablehnung aus folgenden Gründen möglich: Bei der Weiterbildungsveranstaltung, für deren Besuch eine Freistellung beansprucht wird, handelt es sich nicht um eine zulässige Veranstaltung i. S. d. j... mehr

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Künstliche Intelligenz und ... / 2.4 Soziale Beziehungen: klarere Kommunikation und niedrigschwellige Unterstützung

KI kann die Kommunikation klarer und weniger missverständlich gestalten. Formulierungsvorschläge, Übersetzungen oder automatisch erstellte Protokolle tragen dazu bei, Missverständnisse zu vermeiden und Abstimmungen zu erleichtern. Gerade in internationalen Teams oder in Arbeitsfeldern mit hohem schriftlichem Kommunikationsaufkommen kann das Konfliktrisiken mindern. Darüber hi... mehr

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§ 198 BewG: Wertermittlungs... / 3. Künftige Änderungen des Grundstückszustands

Nach § 11 Abs. 1 ImmoWertV 2021 sind künftige Änderungen des Grundstückszustandes zu berücksichtigen, wenn sie am Qualitätsstichtag mit hinreichender Sicherheit aufgrund konkreter Tatsachen zu erwarten sind. § 11 Abs. 1 ImmoWertV 2021 verlangt somit, dass die zukünftige Zustandsänderung: mehr

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§ 198 BewG: Wertermittlungs... / 3. Berücksichtigung als künftige Änderung des Grundstückszustands nach § 11 ImmoWertV 2021?

Ist der Nießbrauch am Qualitätsstichtag kein wertrelevantes Grundstücksmerkmal i.S.d. § 2 Abs. 3 Satz 2 Nr. 12 und § 8 Abs. 3 Satz 2 Nr. 6 ImmoWertV 2021, kann nach § 11 ImmoWertV 2021 die Berücksichtigung einer künftigen Änderung des Grundstückszustandes in Betracht kommen. Die Berücksichtigung hängt davon ab, ob am Qualitätsstichtag mit hinreichender Sicherheit aufgrund ko... mehr

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§ 198 BewG: Wertermittlungs... / V. Fazit

Die obigen Ausführungen verdeutlichen, dass die Berücksichtigung eines noch nicht eingetragenen Nießbrauchs in einem Gutachten zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG hohe Anforderungen an den Sachverständigen stellt. Diese Anforderungen betreffen sowohl den formalen Bezugspunkt des Gutachtens als auch dessen inhaltliche Begründungstiefe. Formal muss das G... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4.2.1 Begriff und Hintergrund des Merkmals der Probezeit

Tz. 616 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Der BFH (s Urt des BFH v 30.09.1992, BFH/NV 1993, 330; s Urt der BFH v 16.12.1992, BStBl II 1993, 455; v 15.10.1997, BStBl II 1999, 316; v 29.10.1997, BStBl II 1999, 318; v 11.02.1998, BFH/NV 1998, 1262; v 04.05.1998, BFH/NV 1998, 1530; v 23.02.2005, BFH/NV 2005, 1203; v 28.04.2010, BStBl II 2013, 41; v 28.02.2024, BStBl II 2024, 713) hat i... mehr

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FF 06/2026, Rechtsprechung ... / 3.1 OLG Frankfurt, Beschl. v. 16.12.2025 – 7 UF 34/25

1. Führt die Abänderung des Versorgungsausgleichs nach § 51 VersAusglG zur Auffüllung von Wartezeiten beim Antragsteller und damit zur Auszahlung von nachehezeitlich erworbenen Anrechten, die isoliert betrachtet wegen der fehlenden Erfüllung der 60-monatigen Wartezeit keinen Rentenzahlungsanspruch bewirken, ist nach § 51 Abs. 5 VersAusglG i.V.m. § 255 Abs. 4 FamFG ein Abände... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4.2.5 Erfordernis einer versorgungsfreien Zeit nach Ablauf der Probezeit?

Tz. 627 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Auch zur Prüfung der Angemessenheit dem Grunde nach werden Pensionszusagen an Ges-GF vom BFH einem Fremdvergleich unterworfen. Hiernach wird vor allem aus der Sicht der Kap-Ges – in der Denkfigur eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters – geprüft, ob diese auch einem nicht am Unternehmen beteiligten GF eine gleichartige Pensio... mehr

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AGS 06/2026, Bemessung der ... / 2. Einzelumstände

Vorab: Für die Anwendung der nachfolgenden Aufzählung ist von Bedeutung, dass es sich nur um eine allgemeine Aufzählung handelt. Die Umstände, die für die Bemessung der Gebühr von Bedeutung sind, sind jeweils von der Gebühr abhängig, um deren Bemessung es geht. So ist z.B. die Dauer eines Hauptverhandlungstermins bei der Bemessung der gerichtlichen Verfahrensgebühr ohne Bela... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3 Einrichtungen zur integrierten Versorgung (§ 4 Nr. 14 Buchst. c UStG)

Rz. 103 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 § 4 Nr. 14 Buchst. c UStG befreit Leistungen nach § 4 Nr. 14 Buchst. a und b UStG von Einrichtungen, mit denen Versorgungsverträge nach § 73b oder § 140a SGB V oder Kooperationsverträge nach § 119b SGB V bestehen, von der Umsatzsteuer. Durch § 4 Nr. 14 Buchst. c UStG werden Abgrenzungsfragen vermieden, ob die im Rahmen solcher Versorgungsver... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Betriebstage (§ 5a Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 50 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Der pauschal zu ermittelnde Gewinn ist in einer Staffelung in Abhängigkeit des Raummaßes der Nettotonnen zu ermitteln. Er beträgt für jeweils volle 100 Nettotonnen: EUR 0,92 bei einer Tonnage bis zu 1 000 Nettotonnen, EUR 0,69 für die 1 000 Nettotonnen übersteigende Tonnage bis zu 10 000 Nettotonnen, EUR 0,46 für die 10 000 Nettotonnen übersteig... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.1 Allgemeine Grundsätze

Tz. 550 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Stliche Fragen im Zusammenhang mit der Anerkennung von Pensionszusagen an den Ges-GF einer GmbH haben in der Praxis große Bedeutung. Zum einen besteht für beherrschende Ges-GF angesichts einer fehlenden ges Altersversorgung ein erhebliches Interesse an einer renditeorientierten Altersabsicherung; zum andern bietet die bivalente, zeitlich ni... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4.4.2 Erdienbarkeit bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern

Tz. 650 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Nach der Rspr des BFH (zum Bsp s Urt des BFH v 21.12.1994, BStBl II 1995, 419; v 05.04.1995, BStBl II 1995, 478; v 19.05.1998, BStBl II 1998, 689; und v 07.02.2018, DStRE 2018, 890) muss der Erdienenszeitraum bei beherrschenden Ges-GF "im Interesse der Rechtssicherheit" mind zehn Jahre ab Erteilung der Pensionszusage betragen. Dies korrespo... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.4.2.3 Folgen einer fehlenden angemessenen Probezeit

Tz. 625 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Negative bilanzielle Folgen können sich bei einer zu früh erteilten Pensionszusage nicht ergeben; § 6a EStG sieht insoweit keine Begrenzung vor. Zuführungen zu einer Rückstellung für eine Pensionszusage, die ohne Beachtung der unter Fremden üblichen Probezeit vereinbart worden ist, werden aber (außerbilanziell) als vGA iSd § 8 Abs 3 S 2 KSt... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3 Einzelfall-ABC

Rz. 93 Stand: 06/03 – 07/2025 Aktivierung und berufliche Eingliederung nach dem dritten Buch Sozialgesetzbuch: BMF vom 01.12.2010, IV D 3 – S 7179/09/10003, 2010/0945930, BStBl I 2010, 1375 und BMF vom 06.07.2011, IV D 3 – S 7179/09/10003, 2011/0530581, BStBl I 2011, 738. Insofern greift jetzt § 4 Nr. 21 S. 2 UStG, wonach diese nur noch nach § 4 Nr. 15b und 15c UStG steuerfre... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Gosch; Zur Dynamisierung v Pensionszusagen, FR 1995, 241; Höfer/Eichholz, Zehnjährige Mindestzusagedauer bei Versorgungszusagen für beherrschende Ges-GF einer GmbH, DB 1995, 1246; Cramer, Ernsthaftigkeit von Pensionszusagen, DB 1995, 919; Ist die Üblichkeit ein Kriterium für Pensionszusagen? BB 1996, 2239; Höfer, Pensionsrückstellungen und angemessenes Versorgungsniveau, BB 199... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Anteilsveräußerung (§ 8b Abs 2 S 1 KStG)

Tz. 161 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Der Grundfall des § 8b Abs 2 KStG ist die Veräußerung von Anteilen an einer anderen Kö oder Pers-Vereinigung, deren Leistungen bei dem Empfänger zu den Kap-Erträgen iSd § 20 Abs 1 Nrn 1, 2, 9 oder 10 Buchst a EStG gehören. In Tz 32ff ist erläutert, welche Leistungen bei den Empfängern zu Kap-Erträgen der genannten Art führen (s Tz 32 ff). W... mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 3 Entwicklung des Arbeitsförderungsrechts nach dem SGB III

Rz. 6 Das 1. SGB III-ÄndG ist zusammen mit dem SGB III am 1.1.1998 in Kraft getreten. Dieses Gesetz enthielt insbesondere Regelungen zur Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Leistungsmissbrauch, datenschutzrechtliche Vorschriften, die Möglichkeit der Untersagung der Berufsberatung durch die Arbeitsverwaltung, die Übernahme privater Versicherungsbeiträge bei Leistungsbe... mehr

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Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 2.2 Bekämpfung von Arbeitslosigkeit (Abs. 1 Satz 1, 2)

Rz. 46 Abs. 1 entspricht inhaltlich weitgehend der bis zum 31.12.2008 gültigen Fassung. Verändert wurde einerseits die Gewichtung der einzelnen Ziele der Arbeitsförderung. Außerdem wurde die Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit neu in Abs. 1 aufgenommen. Beschäftigungsstand und Beschäftigungsstruktur sowie die Einpassung in die Regierungspolitik sind weiterhin wichtige Zi... mehr

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Sauer, SGB III § 368 Aufgab... / 2.7 IT-Anbindung der zugelassenen kommunalen Träger (Abs. 2c)

Rz. 12w Abs. 2c liegt die übergreifende Überlegung zugrunde, Grundlagen für den Datenaustausch zwischen der Bundesagentur für Arbeit und den anderen Sozialleistungsträgern zu schaffen und damit die digitale Zusammenarbeit erheblich zu verbessern, die Digitalisierung voranzutreiben und die Digitalisierungsstrategie des Bundes zu unterstützen und im Regelungsbereich zu realisi... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / VIII. Unzureichende Vorbereitung des Urkundsgeschäfts, Wartefristen

Rz. 32 Zu den Amtspflichten des Notars gehört auch die ausreichende Vorbereitung des Urkundsgeschäfts. Der Notar darf sich von den Beteiligten nicht zu Amtshandlungen drängen lassen, wenn er das Gefühl hat, dass sie noch sorgfältigerer Vorbereitung bedürften. Überlastung oder Ermüdung entschuldigen Fehler des Notars regelmäßig nicht.[72] Unter solchen Umständen ist der Notar... mehr

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Aufhebungsvertrag: Vorausse... / 1.4 Aufhebungsvertrag während Probezeit

Sieht der Arbeitgeber die Probezeit als nicht bestanden an, will er dem Arbeitnehmer aber eine weitere Bewährungschance einräumen, lässt sich eine faktische Verlängerung der Probezeit dadurch erreichen, dass der Arbeitsvertrag mit einer überschaubaren, längeren Frist einvernehmlich aufgehoben und dem Mitarbeiter für den Fall der Bewährung in der "Nachspielzeit" eine bedingte... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / V. Rechtsfolgen von Verstößen gegen Abs. 2a

Rz. 257 Die in Abs. 2a geregelte Hinwirkungspflicht zählt zu den Amtspflichten des Notars (siehe Rdn 1, 202). Zwar berührt eine Verletzung dieser Pflicht nicht die Wirksamkeit der Beurkundung (allg. siehe Rdn 16).[786] Ein Verstoß kann jedoch dienstrechtliche Folgen bis hin zur Amtsenthebung nach sich ziehen. Abs. 2a S. 2 Nr. 2 ist im Zuge der Novellierung sogar in den Katal... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / bb) Inhaltliche Änderungen des Entwurfs

Rz. 233 Bisweilen ergeben sich bis zur Beurkundung inhaltliche Änderungen gegenüber dem Entwurf, den der Verbraucher zur Verfügung gestellt bekommen hat.[717] In solchen Fällen ist zu klären, ob der Notar den Beteiligten vor der Beurkundung den geänderten Entwurf zur Verfügung stellen muss. Er kann sich nicht auf einen Passus in der Angebotsurkunde verlassen, der Verbraucher... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 3. Verbot von Sammelanderkonten

Rz. 10 Für jede Verwahrungsmasse muss ein gesondertes Anderkonto eingerichtet werden. Diese Bestimmung ist zwingend. Sammelanderkonten sind unzulässig (Abs. 2 S. 3 und 4). Ein Verstoß gegen diese Regelung stellt eine schwere Dienstpflichtverletzung dar und ist streng zu ahnden.[16] Die Praxis des Notarversicherungsfonds in den 1990er Jahren belegt, dass im Zusammenhang mit s... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / b) Gleichwertigkeit ausländischer Beurkundungen bei deutschem Formstatut

Rz. 66 Wenn nach den Regeln des IPR deutsches Recht anzuwenden ist und dieses die Wahrung einer bestimmten Form zur Wirksamkeitsvoraussetzung des Rechtsgeschäfts macht, so ist zunächst zu prüfen, ob die Formvorschrift zwingend die Beurkundung durch einen deutschen Notar verlangt. Dies ist keineswegs bereits dann der Fall, wenn das deutsche Recht von "Notar" spricht; insoweit... mehr

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Teil I: Opferentschädigung,... / 10 Ansprüche, Zivilrecht, Regress der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung [Rdn 179]

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Teil J: Vergütung und Kosten / 10 Gerichts- und Verfahrenskosten, Auslagen [Rdn 114]

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Teil B: Vollstreckung von S... / 15 BtM-Verfahren, Zurückstellung, Widerruf [Rdn 226]

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Teil J: Vergütung und Kosten / 3 Allgemeine Gebührenfragen, Wahlverteidiger [Rdn 26]

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Teil A: Bewährung, Fahrerla... / 16 Bewährung, Weisungen [Rdn 249]

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Teil I: Opferentschädigung,... / 23 StrEG-Entschädigung, Deliktsspezifika [Rdn 471]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 472 Literaturhinweise: Siehe die Hinweise bei →... mehr