Fachbeiträge & Kommentare zu Wartezeit

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Gehalt des GmbH-Geschäftsfü... / 8 Gesetze, Richtlinien und Urteile

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Krankengeld: Hintergründe z... / 1.1.5 Wartezeit

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung entsteht frühestens nach 4-wöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.[1] 2 aufeinanderfolgende rechtlich selbstständige Arbeitsverhältnisse mit demselben Arbeitgeber werden wie ein einheitliches Arbeitsverhältnis behandelt, wenn zwischen diesen Arbeitsverhältnissen ein enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang besteht. Die...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Nachzahlung von freiwillige... / 2.1.5 Erreichen der Regelaltersgrenze und allgemeine Wartezeit nicht erfüllt

Anrechnung von Kindererziehungszeiten Elternteile, denen Kindererziehungszeiten anzurechnen sind und die bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt haben, können auf Antrag freiwillige Beiträge bis zur Erfüllung der allgemeinen Wartezeit nachzahlen. Zur Nachzahlung berechtigt sind auch Elternteile, denen nach der Rechtslage bis 30.6.2014 Ki...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Versorgungsausgleich (Auswi... / 4.2 Wartezeit bei Abänderungsentscheidungen

Ergeht eine Entscheidung zur Abänderung des Wertausgleichs nach der Scheidung und vermindern sich dabei der Zuschlag an Entgeltpunkten und somit die Wartezeitmonate, entfällt dadurch eine bereits von der ausgleichsberechtigten Person im Erstverfahren erfüllte Wartezeit nicht und gilt – trotz geringerer anrechenbarer Monate – weiterhin als erfüllt.mehr

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§ 14 Personalwesen / II. Wartezeit

Rz. 40 Der Anspruch auf den vollen Jahresurlaub wird gem. § 4 BUrlG erst nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben. Während dieser Wartezeit "sammelt" sich ein anteiliger Urlaubsanspruch an.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Entgeltpunkte (aus geringfü... / 1.2 Wartezeit

Der Zuschlag an Entgeltpunkten für versicherungsfreie oder von der Rentenversicherungspflicht befreite Beschäftigungen zählt auch bei der Wartezeit mit. Die errechneten Wartezeitmonate werden zeitlich nicht zugeordnet, also nicht für die Zeit der geringfügigen Beschäftigung in Ansatz gebracht. Praxis-Beispiel Gewerblicher Minijob Für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung mi...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Nachzahlung von freiwillige... / 2.1.8 Erfüllung der allgemeinen Wartezeit aufgrund einer Nachversicherung (Beitragslücken nach dem 31.12.1983)

Personen, die aufgrund einer nach dem 31.12.1983 durchgeführten Nachversicherung für Zeiten vor dem 1.1.1984 die allgemeine Wartezeit erfüllen, können für Beitragslücken nach dem 31.12.1983 Beiträge nachzahlen, um z. B. die Anwartschaft auf eine Erwerbsminderungsrente nach § 241 Abs. 2 SGB VI aufrechtzuerhalten. Eine Antragsfrist besteht nicht.mehr

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Erwerbsminderungsrente / 1.6.1 Allgemeine Wartezeit und 3/5-Belegung

Die Wartezeit ist erfüllt, wenn die versicherte Person die Mindestversicherungszeit von 5 Jahren zurückgelegt hat (allgemeine Wartezeit), bevor die Erwerbsminderung eingetreten ist. Darüber hinaus müssen als versicherungsrechtliche Voraussetzung in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge gezahlt worden sein (sog. 3/5-Belegu...mehr

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Erwerbsminderungsrente / 1.6.2 Besondere Wartezeit von 20 Jahren

Für versicherte Personen, die voll erwerbsgemindert sind, bevor sie die allgemeine Wartezeit erfüllt haben, ist eine besondere Wartezeit von 20 Jahren zu erfüllen. Diese Wartezeit gilt in der Regel für Menschen mit Behinderungen in anerkannten Werkstätten, die per Definition voll erwerbsgemindert sind und während ihrer versicherungspflichtigen Tätigkeit in der Werkstatt weit...mehr

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Erwerbsminderungsrente / 1.6 Wartezeit/Versicherungsrechtliche Voraussetzung

1.6.1 Allgemeine Wartezeit und 3/5-Belegung Die Wartezeit ist erfüllt, wenn die versicherte Person die Mindestversicherungszeit von 5 Jahren zurückgelegt hat (allgemeine Wartezeit), bevor die Erwerbsminderung eingetreten ist. Darüber hinaus müssen als versicherungsrechtliche Voraussetzung in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 36 Monate Pflichtbe...mehr

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Knappschaftsausgleichsleistung / 1.2 Wartezeit von 25 Jahren

Die Wartezeit von 25 Jahren ist u. a. erfüllt, wenn 300 Kalendermonate an Beitragszeiten aufgrund einer Beschäftigung mit ständigen Arbeiten unter Tage[1] vorliegen. In den Fällen des Ausscheidens aus Gründen, die nicht in der Person des Versicherten liegen, kann die Wartezeit von 25 Jahren auch erfüllt werden mit Beitragszeiten aufgrund einer Beschäftigung unter Tage oder mit...mehr

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Beitragssätze / 1.1.4 Wartezeit zum Entgeltfortzahlungsanspruch

Der allgemeine Beitragssatz[1] gilt für Mitglieder, die bei Arbeitsunfähigkeit mindestens 6 Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung oder auf Weiterzahlung von Sozialleistungen (z. B. Arbeitslosengeld) haben. Dabei spielt es keine Rolle, dass der Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Neuantritt einer Arbeitsstelle erst nach einer 4-wöchigen "Wartezeit" entsteht.[2] Auch in den erst...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / V. Wartefristen

Rz. 81 § 798 ZPO sieht für bestimmte, dort genannte Titel eine Wartefrist von zwei Wochen ab Zustellung vor. Erst nach Ablauf der Wartefrist ist die Zwangsvollstreckung bei diesen Titeln zulässig. Die wichtigsten Titel des § 798 ZPO sindmehr

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§ 4 Arbeitsrecht / mm) Befristung in Kleinbetrieben, während der Wartezeit und bei leitenden Angestellten

Rz. 219 Befristungen in Kleinbetrieben und in den ersten sechs Monaten der Beschäftigung bedürfen eines sachlichen Grundes, wenn nicht eine Ausnahme nach § 14 Abs. 2, Abs. 2a oder Abs. 3 TzBfG greift.[404] Das TzBfG nimmt weder Kleinbetriebe noch private Haushalte von seinem Anwendungsbereich aus.[405] § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG findet auch auf die Befristung eines Arbeitsverhäl...mehr

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Geschäftsführer / 3.4 Kündigungsschutz und Wartezeiten

Das Kündigungsschutzgesetz findet auf einen Geschäftsführerdienstvertrag keine Anwendung, da kein Arbeitsverhältnis vorliegt.[1] Dies wird durch die gesetzliche Regelung in § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG bestätigt, welche im Wege einer negativen Fiktion die Unanwendbarkeit der allgemeinen Kündigungsschutzbestimmungen im ersten Abschnitt des Kündigungsschutzgesetzes für Organvertret...mehr

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Altersrente für besonders l... / 2 Personenkreis

Diese Altersrente ist einem nur eingeschränkten Personenkreis zugänglich. Da auf die Wartezeit von 45 Jahren keine Anrechnungszeiten für einen Schul-, Fachschul- und Hochschulbesuch angerechnet werden, ist z. B. nahezu jeder Akademiker oder Absolvent einer längeren Fachschulausbildung von dieser Altersrente ausgeschlossen. Hinweis Bezug von Arbeitslosengeld/Arbeitslosengeld I...mehr

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Versorgungsausgleich (Auswi... / 4.1 Berechnung

Werden im Rahmen des Versorgungsausgleichs in der Rentenversicherung für einen Ehepartner Rentenanwartschaften übertragen/begründet, d. h. es wurde ein Versorgungsausgleich zugunsten von Versicherten durchgeführt, resultieren aus den Zuschlägen an Entgeltpunkten Wartezeitmonate. Die Wartezeitmonate ergeben sich, indem der Zuwachs an Entgeltpunkten durch die Zahl 0,0313 getei...mehr

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§ 14 Personalwesen / III. Teilurlaub

Rz. 41 § 5 BUrlG sieht in folgenden drei Fällen einen Anspruch auf Teilurlaub vor: Rz. 42 In allen o.g. Fällen entsteht 1/12 des Jahresurlaubs je vollen Kalende...mehr

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Rentensplitting / 3.4 Wartezeitmonate bei Splittingzuwachs

In dem o. a. Beispiel hat die Ehefrau durch das Splitting 5 Entgeltpunkte abgegeben und dafür 10 Entgeltpunkte erhalten. Die Summe der Entgeltpunkte hat sich – ohne dass hier nach der Art der Entgeltpunkte zu unterscheiden ist – um 5 Entgeltpunkte erhöht (Splittingzuwachs). Aus dem Splittingzuwachs werden zusätzliche Monate ermittelt, die auf die Wartezeit anzurechnen sind. ...mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / aa) Schwerbehinderte

Rz. 497 Der Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen[899] gilt gem. §§ 168 ff. SGB IX für Schwerbehinderte und über § 151 Abs. 3 SGB IX diesen i.S.d. § 2 Abs. 3 SGB IX gleichgestellte behinderte Menschen. Das Eingreifen des Sonderkündigungsschutzes setzt grundsätzlich voraus, dass im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung entweder die Schwerbehinderung bereits festg...mehr

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Arbeitsvertrag mit Aushilfen / 3.4 Sonstige Arbeitsbedingungen

Der Anspruch der Aushilfsarbeitskraft auf Fortzahlung der Vergütung im Krankheitsfall richtet sich nach den Vorschriften des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG). Von praktischer Bedeutung ist, dass nach § 3 Abs. 3 EFZG der Anspruch auf Entgeltfortzahlung erst nach 4-wöchiger ununterbrochener Dauer des (Aushilfs-)Arbeitsverhältnisses entsteht (sog. Wartezeit). Dauert die Arbei...mehr

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Altersrente für besonders l... / Zusammenfassung

Begriff Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist eine Rente, die seit 1.7.2014 für Jahrgänge bis 1952 nach Vollendung des 63. Lebensjahres in Anspruch genommen werden kann. Für nach 1952 Geborene wird die Altersgrenze jahrgangsweise schrittweise auf das 65. Lebensjahr angehoben. Versicherte, die z. B. im März 1960 geboren wurden, können die Altersrente für be...mehr

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Beitragserstattung / 6 Beitragserstattung in der Rentenversicherung

Rentenversicherungsbeiträge können für folgende Personenkreise erstattet werden[1]: Versicherte, die nicht versicherungspflichtig sind und nicht das Recht zur freiwilligen Versicherung haben, Versicherte, die die Regelaltersgrenze erreicht und die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt haben, Witwen, Witwer oder Waisen, wenn wegen nicht erfüllter allgemeiner Wartezeit ein Anspruch ...mehr

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Versicherungsfreiheit (Land... / 3 Rentenversicherung

Anders als in der allgemeinen Rentenversicherung nach dem SGB VI sind Beginn und Ende der Pflichtversicherung für Landwirte und ihre mitarbeitenden Familienangehörigen von Altersgrenzen abhängig (ab 18. Lebensjahr bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze[1] mit Vollendung des 67. Lebensjahres). Hieraus ergeben sich die für die Versicherungsfreiheit in der landwirtschaftlichen...mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2 Formalien

Soll ein Arbeitsvertrag befristet werden, muss dies ausdrücklich und klar schriftlich vereinbart werden. Darüber hinaus empfiehlt sich die Aufnahme einiger spezieller Vertragsklauseln zur Regelung der aus der Befristungsabrede erwachsenden Besonderheiten, z. B. hinsichtlich der Beendigung des befristeten Arbeitsverhältnisses durch Kündigung usw. Im Hinblick darauf, dass bei b...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beitragserstattung / 7.4 Versicherungsfreie oder von der Versicherungspflicht Befreite

Personen, die versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind und die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt haben, können eine Erstattung der Beiträge beantragen. Der Anspruch auf Beitragserstattung besteht erst nach einer Wartefrist von 24 Kalendermonaten nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht. Zu den berechtigten Personen gehören unter anderem: Beamt...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Ferienjobber / 1 Rechtliche Grundlagen

Bei der Beschäftigung von Ferienjobbern handelt es sich um befristete Arbeitsverhältnisse. Die Befristung ist ohne Sachgrund bis zur Dauer von 2 Jahren möglich.[1] Das Beschäftigungsverhältnis endet aufgrund der vertraglichen Regelungen zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Hinweis Schriftform und Nachweisgesetz Auch für Ferienjobs gelten die Vorschr...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Rentenversicherung / 4.2 Bezug einer Altersrente als Teilrente/Erwerbsminderungsrente

Wird eine Altersrente als Teilrente bezogen, können zeitlich unbegrenzt – also auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze – freiwillige Beiträge gezahlt werden, die die Altersrente später durch Zuschläge an Entgeltpunkten erhöhen. Hinweis Höhe der Teilrente Die Teilrente kann stufenlos als beliebiger Prozentsatz von der vollen Altersrente gewählt werden, muss aber mindestens 10...mehr

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Private Krankenversicherung... / 3 Selbstständige und Beamte

Selbstständige können sich – unabhängig vom Einkommen – entweder freiwillig gesetzlich[1] oder privat krankenversichern. Eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung schließt sich an eine Pflichtversicherung an, wenn diese beendet wurde und der Versicherte nicht innerhalb von 2 Wochen nach Information durch die Krankenkasse einen neuen Versicherungsschutz nachgewiesen hat...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (hauptberuflich... / 4 Wahltarife

Die Krankenkasse bietet in ihrer Satzung Wahltarife zum Krankengeld an. Diese können den Anspruch zu dem in § 46 Satz 1 SGB V genannten oder einem späteren Zeitpunkt entstehen lassen. Die Höhe des Anspruchs kann sich nach § 47 SGB V richten oder auch davon abweichen.[1] Hinweis Kombination Wahlerklärung und Wahltarif können miteinander kombiniert werden. Die Wahltarife können a...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rente für Bergleute / 1.1.2 Versicherungs- und wartezeitliche Voraussetzungen

Neben der persönlichen Voraussetzung des Vorliegens von verminderter Berufsfähigkeit im Bergbau müssen Versicherte zudem noch die versicherungs- und wartezeitrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. D. h., in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der im Bergbau verminderten Berufsfähigkeit müssen für mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge zur knappschaftlichen Rentenversicherung gezahlt...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Altersrente für besonders l... / 1.1 Rente ab dem 65. Lebensjahr

Versicherte haben Anspruch auf eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte, wenn sie das 65. Lebensjahr vollendet haben und die Wartezeit von 45 Jahren erfüllen. Wer diese Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, kann die Rente ohne Rentenabschlag beziehen. Eine vorzeitige Inanspruchnahme der Rente mit Rentenabschlägen vor Vollendung des 65. Lebensjahres ist nicht möglich, s...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Altersrente (für langjährig... / 1.1 Weitere Wartezeitmonate

Auf die Wartezeit von 25 Jahren werden auch Anrechnungszeiten wegen des Bezugs von Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Steinkohlenbergbaus angerechnet, wenn zuletzt vor Beginn dieser Leistung eine Beschäftigung unter Tage ausgeübt worden ist.[1] Sonderregelung für vor 1964 geborene Versicherte Die Wartezeit von 25 Jahren kann für Versicherte, die vor 1964 geboren si...mehr

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Unfallversicherung: Freiwil... / 8.3.1 Geldleistungen

Freiwillig Versicherte erhalten z. B. nach einem Arbeitsunfall Verletztengeld sowie Voll- und Teilrente. Hinterbliebene erhalten bei Tod des Versicherten Rente. Alleiniger Maßstab für die Höhe dieser Geldleistungen ist die frei gewählte Versicherungssumme (Ausnahme: freiwillige Versicherung der Ehrenamtsträger). Die folgende Tabelle zeigt die unterschiedlichen Leistungshöhen...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Nachzahlung von freiwillige... / 2.1.6 Beurlaubte nach dem Streitkräftepersonalstruktur-Anpassungsgesetz oder dem Bundeswehrbeamtinnen- und Bundeswehrbeamten-Ausgliederungsgesetz

Versicherte, die nach § 1 Abs. 4 SKPersStruktAnpG (Streitkräftepersonalstruktur-Anpassungsgesetz) oder § 3 Abs. 2 BwBeamtAusglG (Bundeswehrbeamtinnen- und Bundeswehrbeamten-Ausgliederungsgesetz) ohne Bezüge beurlaubt worden sind und bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt haben, sind nachzahlungsberechtigt. Sie können auf Antrag freiwil...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beitragserstattung / 7.2 Erreichen der Regelaltersgrenze

Besteht für einen Versicherten nach Erreichen der Regelaltersgrenze kein Anspruch auf Regelaltersrente, kann die Beitragserstattung ebenfalls beantragt werden. Ein Grund dafür kann darin liegen, dass die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren nicht erfüllt ist. Ob die Wartezeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze durch Zahlung weiterer Pflichtbeiträge oder freiwilliger Beiträge ...mehr

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Praxis-Beispiele: Rentenaus... / 2 Ablehnung der Auskunft wegen nicht erfüllter Voraussetzungen

Praxis-Beispiel Sachverhalt Ein Arbeitnehmer im Alter von 55 Jahren plant vorzeitig mit Abschlägen in Rente zu gehen und beantragt die entsprechende Auskunft. Er möchte die Altersrente für langjährig Versicherte nach Vollendung des 65. Lebensjahres und damit 2 Jahre vorzeitig mit einem Rentenabschlag von 7,2 % in Anspruch nehmen. Die Rentenminderung soll über die hierfür vorg...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Versicherung (L... / 2.2 Ehemalige Landwirte

Landwirte, die aus der Versicherungspflicht (z. B. wegen Hofabgabe) ausscheiden, können die Versicherung in der landwirtschaftlichen Alterskasse freiwillig fortsetzen.[1] Voraussetzungen: Die Wartezeit nach dem ALG mit Beiträgen für 5 Jahre ist bereits erfüllt, während die Wartezeit von 15 Jahren für eine Altersrente noch nicht erfüllt ist. Eine ALG-Rente aus eigener Versicheru...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rente für Bergleute / 1.2 Anspruch aus Altersgründen

Ein Anspruch auf die Rente für Bergleute besteht auch nach Vollendung des 50. Lebensjahres, wenn eine der bisherigen knappschaftlichen Beschäftigung – bezogen auf den Hauptberuf – wirtschaftlich gleichwertige Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit nicht ausgeübt wird, dadurch eine verminderte Berufsfähigkeit im Bergbau unterstellt wird und die Wartezeit von 25 Jahren mit ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Berechnung und... / 5 Versicherte, die nicht Arbeitnehmer sind

Hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige sind vom Krankengeldanspruch ausgeschlossen.[1] Sie können allerdings eine Wahlerklärung abgeben und damit einen Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld erwerben. Der Anspruch kann durch einen Wahltarif ergänzt werden.[2] Hinweis Wartezeit Hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige, die eine Wahlerklärung abgegeben haben, erhalten Kr...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenantrag / 1.2 Rentenbeginn

Leistungsansprüche entstehen, wenn deren materiell-rechtliche Voraussetzungen erfüllt sind. Der Zeitpunkt der Antragstellung bestimmt im Wesentlichen den Rentenbeginn und hat verfahrensrechtliche Bedeutung (Einleitung des Rentenverfahrens). Ob eine rückwirkende Zahlung der Renten in Betracht kommt, ist davon abhängig, wie viel Zeit zwischen der Erfüllung der Anspruchsvorausse...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praxis-Beispiele: Rentenaus... / 6 Nach Auskunft/Beitragszahlung kein vorzeitiger Rentenbezug mehr möglich

Praxis-Beispiel Sachverhalt Eine im Juni 1964 geborene Versicherte hatte im Jahr 2019 nach Vollendung des 55. Lebensjahres eine Auskunft zum Abschlagsausgleich beantragt und im gleichen Jahr erhalten. Die Versicherte beabsichtigte nach Vollendung des 63. Lebensjahres und damit 4 Jahre vorzeitig zum 1.7.2027 mit einem Rentenabschlag von 14,4 % die Altersrente für langjährig Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Saisonarbeitskraft / 5 Urlaubsanspruch

Die Arbeitsverhältnisse von Saisonarbeitskräften fallen zwar unter das Bundesurlaubsgesetz. Aufgrund des kurzfristigen Beschäftigungsverhältnisses erfüllen diese jedoch meist nicht die 6-monatige Wartezeit des § 4 BUrlG. Den Saisonarbeitnehmern steht jedoch gemäß § 5 BUrlG Teilurlaub zu.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Witwen-/Witwerrente / 1.2.1 Anspruchsvoraussetzungen

Auf die große Witwen-/Witwerrente besteht Anspruch für Witwen und Witwer, die nicht wieder geheiratet haben, wenn der Verstorbene die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt hat und der hinterbliebene Ehegatte/überlebende Lebenspartner bereits das 47. Lebensjahr vollendet hat oder ein eigenes Kind oder ein Kind des Verstorbenen erzieht oder erwerbsgemindert ist.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Arbeitsrecht / a) Probearbeitsverhältnisse

Rz. 153 Das Probearbeitsverhältnis kann als befristetes oder als unbefristetes Arbeitsverhältnis vereinbart werden. Die Einstellung eines Arbeitnehmers zur Probe unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats gem. § 99 BetrVG. Der Betriebsrat hat aber kein Widerspruchsrecht gem. § 99 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG, wenn ein befristetes anstelle eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses m...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Leistungen zur Teilhabe / 3.2.2 Rentenversicherung

Die Rentenversicherung erbringt für ihre Versicherten Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben, wenn die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Diese sind erfüllt, wenn die Teilhabeleistung auf die Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit ausgerichtet werden kann sowie bestimmte Wartezeiten (Pflichtbeitragszeite...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Lohnabrechnung im Baugewerbe / 1.7 Zusatzrente im Baugewerbe

Grundlage ist der Tarifvertrag über eine Zusatzrente im Baugewerbe (TV TZR) vom 15.5.2001 in der Fassung vom 31.3.2005. Gesetzliche Grundlage ist das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG). Die Arbeitnehmer haben danach zur Finanzierung ihrer Altersversorgungsleistungen Anspruch auf einen Arbeitgeberanteil i. H. v. 30,68 EUR für jeden Kalendermon...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verhinderung der Pflegeperson / 6 Erstattung des Verdienstausfalls bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung

Der Verdienstausfall während der Pflegezeit von bis zu 6 Monaten kann als Aufwand über die Verhinderungspflege abgerechnet werden. Dies ist möglich, wenn der freigestellte Beschäftigte die Verhinderungspflege übernimmt, die Wartezeit von 6 Monaten erfüllt ist, ein naher Angehöriger gepflegt und die Pflege in häuslicher Umgebung durchgeführt wird.[1] Wichtig Anspruch auf Pflegeunte...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Rentenminderung/Rentenabsch... / 1.1.1 Absichtserklärung

Die Erklärung, dass der Versicherte beabsichtigt, vorzeitig Altersrente zu beziehen, kann formlos erfolgen. Sie erfolgt in der Regel im Zuge der Beantragung der erforderlichen Rentenauskunft beim Rentenversicherungsträger. Als Formantrag dient der Vordruck V0210. Ob die Altersrente tatsächlich zum beabsichtigten Zeitpunkt beansprucht wird, ist für die Rechtswirksamkeit gezahl...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Minijob: Pauschalbeiträge / 3.1.1 Geringfügig entlohnte Beschäftigung

Der Arbeitgeber hat bei einer versicherungsfreien geringfügig entlohnten Beschäftigung einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung zu zahlen. Der vom Arbeitgeber zu tragende Beitrag beträgt 15 % des Entgelts. Für Beschäftigte im Privathaushalt trägt der Arbeitgeber 5 % des Arbeitsentgelts aus dieser Beschäftigung. Hinweis Rentenvorteile durch Zahlung der Pauschalbeiträge Durc...mehr