Fachbeiträge & Kommentare zu Wartezeit

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Versicherungsfreiheit (Land... / 3 Rentenversicherung

Anders als in der allgemeinen Rentenversicherung nach dem SGB VI sind Beginn und Ende der Pflichtversicherung für Landwirte und ihre mitarbeitenden Familienangehörigen von Altersgrenzen abhängig (ab 18. Lebensjahr bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze[1] mit Vollendung des 67. Lebensjahres). Hieraus ergeben sich die für die Versicherungsfreiheit in der landwirtschaftlichen... mehr

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Arbeitsvertrag mit Aushilfen / 3.4 Sonstige Arbeitsbedingungen

Der Anspruch der Aushilfsarbeitskraft auf Fortzahlung der Vergütung im Krankheitsfall richtet sich nach den Vorschriften des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG). Von praktischer Bedeutung ist, dass nach § 3 Abs. 3 EFZG der Anspruch auf Entgeltfortzahlung erst nach 4-wöchiger ununterbrochener Dauer des (Aushilfs-)Arbeitsverhältnisses entsteht (sog. Wartezeit). Dauert die Arbei... mehr

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Beitragserstattung / 6 Beitragserstattung in der Rentenversicherung

Rentenversicherungsbeiträge können für folgende Personenkreise erstattet werden[1]: Versicherte, die nicht versicherungspflichtig sind und nicht das Recht zur freiwilligen Versicherung haben, Versicherte, die die Regelaltersgrenze erreicht und die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt haben, Witwen, Witwer oder Waisen, wenn wegen nicht erfüllter allgemeiner Wartezeit ein Anspruch ... mehr

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Befristeter Arbeitsvertrag:... / 2 Formalien

Soll ein Arbeitsvertrag befristet werden, muss dies ausdrücklich und klar schriftlich vereinbart werden. Darüber hinaus empfiehlt sich die Aufnahme einiger spezieller Vertragsklauseln zur Regelung der aus der Befristungsabrede erwachsenden Besonderheiten, z. B. hinsichtlich der Beendigung des befristeten Arbeitsverhältnisses durch Kündigung usw. Im Hinblick darauf, dass bei b... mehr

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Ferienjobber / 1 Rechtliche Grundlagen

Bei der Beschäftigung von Ferienjobbern handelt es sich um befristete Arbeitsverhältnisse. Die Befristung ist ohne Sachgrund bis zur Dauer von 2 Jahren möglich.[1] Das Beschäftigungsverhältnis endet aufgrund der vertraglichen Regelungen zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Hinweis Schriftform und Nachweisgesetz Auch für Ferienjobs gelten die Vorschr... mehr

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Beitragserstattung / 7.4 Versicherungsfreie oder von der Versicherungspflicht Befreite

Personen, die versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit sind und die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt haben, können eine Erstattung der Beiträge beantragen. Der Anspruch auf Beitragserstattung besteht erst nach einer Wartefrist von 24 Kalendermonaten nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht. Zu den berechtigten Personen gehören unter anderem: Beamt... mehr

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Private Krankenversicherung... / 3 Selbstständige und Beamte

Selbstständige können sich – unabhängig vom Einkommen – entweder freiwillig gesetzlich[1] oder privat krankenversichern. Eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung schließt sich an eine Pflichtversicherung an, wenn diese beendet wurde und der Versicherte nicht innerhalb von 2 Wochen nach Information durch die Krankenkasse einen neuen Versicherungsschutz nachgewiesen hat... mehr

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Rente für Bergleute / 1.2 Anspruch aus Altersgründen

Ein Anspruch auf die Rente für Bergleute besteht auch nach Vollendung des 50. Lebensjahres, wenn eine der bisherigen knappschaftlichen Beschäftigung – bezogen auf den Hauptberuf – wirtschaftlich gleichwertige Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit nicht ausgeübt wird, dadurch eine verminderte Berufsfähigkeit im Bergbau unterstellt wird und die Wartezeit von 25 Jahren mit ... mehr

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Altersrente (für langjährig... / 1.1 Weitere Wartezeitmonate

Auf die Wartezeit von 25 Jahren werden auch Anrechnungszeiten wegen des Bezugs von Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Steinkohlenbergbaus angerechnet, wenn zuletzt vor Beginn dieser Leistung eine Beschäftigung unter Tage ausgeübt worden ist.[1] Sonderregelung für vor 1964 geborene Versicherte Die Wartezeit von 25 Jahren kann für Versicherte, die vor 1964 geboren si... mehr

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Rente für Bergleute / 1.1.2 Versicherungs- und wartezeitliche Voraussetzungen

Neben der persönlichen Voraussetzung des Vorliegens von verminderter Berufsfähigkeit im Bergbau müssen Versicherte zudem noch die versicherungs- und wartezeitrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. D. h., in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der im Bergbau verminderten Berufsfähigkeit müssen für mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge zur knappschaftlichen Rentenversicherung gezahlt... mehr

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Unfallversicherung: Freiwil... / 8.3.1 Geldleistungen

Freiwillig Versicherte erhalten z. B. nach einem Arbeitsunfall Verletztengeld sowie Voll- und Teilrente. Hinterbliebene erhalten bei Tod des Versicherten Rente. Alleiniger Maßstab für die Höhe dieser Geldleistungen ist die frei gewählte Versicherungssumme (Ausnahme: freiwillige Versicherung der Ehrenamtsträger). Die folgende Tabelle zeigt die unterschiedlichen Leistungshöhen... mehr

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Beitragserstattung / 7.2 Erreichen der Regelaltersgrenze

Besteht für einen Versicherten nach Erreichen der Regelaltersgrenze kein Anspruch auf Regelaltersrente, kann die Beitragserstattung ebenfalls beantragt werden. Ein Grund dafür kann darin liegen, dass die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren nicht erfüllt ist. Ob die Wartezeit nach Erreichen der Regelaltersgrenze durch Zahlung weiterer Pflichtbeiträge oder freiwilliger Beiträge ... mehr

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Krankengeld (hauptberuflich... / 4 Wahltarife

Die Krankenkasse bietet in ihrer Satzung Wahltarife zum Krankengeld an. Diese können den Anspruch zu dem in § 46 Satz 1 SGB V genannten oder einem späteren Zeitpunkt entstehen lassen. Die Höhe des Anspruchs kann sich nach § 47 SGB V richten oder auch davon abweichen.[1] Hinweis Kombination Wahlerklärung und Wahltarif können miteinander kombiniert werden. Die Wahltarife können a... mehr

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Leistungen zur Teilhabe / 3.2.2 Rentenversicherung

Die Rentenversicherung erbringt für ihre Versicherten Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben, wenn die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Diese sind erfüllt, wenn die Teilhabeleistung auf die Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit ausgerichtet werden kann sowie bestimmte Wartezeiten (Pflichtbeitragszeite... mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / a) Probearbeitsverhältnisse

Rz. 153 Das Probearbeitsverhältnis kann als befristetes oder als unbefristetes Arbeitsverhältnis vereinbart werden. Die Einstellung eines Arbeitnehmers zur Probe unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats gem. § 99 BetrVG. Der Betriebsrat hat aber kein Widerspruchsrecht gem. § 99 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG, wenn ein befristetes anstelle eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses m... mehr

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Saisonarbeitskraft / 5 Urlaubsanspruch

Die Arbeitsverhältnisse von Saisonarbeitskräften fallen zwar unter das Bundesurlaubsgesetz. Aufgrund des kurzfristigen Beschäftigungsverhältnisses erfüllen diese jedoch meist nicht die 6-monatige Wartezeit des § 4 BUrlG. Den Saisonarbeitnehmern steht jedoch gemäß § 5 BUrlG Teilurlaub zu. mehr

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Krankengeld (hauptberuflich... / 3 Regelentgelt

Die Berechnung des Regelentgelts richtet sich nach dem Arbeitseinkommen. Das Arbeitseinkommen kann jedoch nur insoweit berücksichtigt werden, wie es der Beitragsberechnung vor dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit unterliegt. Das Regelentgelt bemisst sich auch dann nach dem tatsächlich erzielten Arbeitseinkommen, wenn dieses geringer ist als das für die Beitragsbemessung maßgebe... mehr

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Nachversicherung / 7 Nachzahlungsmöglichkeit bei Nachversicherung

Personen, die nachversichert worden sind und dadurch die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren in der Rentenversicherung vor dem 1.1.1984 erfüllen, können für Zeiten nach dem 31.12.1983 auf Antrag freiwillige Beiträge nachzahlen.[1] Diese Vorschrift dient der Lückenschließung zur Aufrechterhaltung des Schutzes bei Erwerbsminderung nach § 241 Abs. 2 SGB VI. Verlängerte Nachzahlung... mehr

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Knappschaftsausgleichsleistung / 1 Anspruchsvoraussetzungen

Anspruch auf die Knappschaftsausgleichsleistung besteht für Versicherte, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres oder nach Vollendung des 50. Lebensjahres, wenn bis zum 55. Lebensjahr Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus bezogen wurde, aus einem knappschaftlichen Betrieb ausgeschieden sind und die Wartezeit von 25 Jahren erfüllt haben. Die Knappschaftsausgle... mehr

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Erziehungsrente / 1 Erziehungsrente für geschiedene Ehegatten/frühere Lebenspartner

Geschiedene Ehegatten oder frühere Lebenspartner, deren Lebenspartnerschaft aufgehoben wurde, haben Anspruch auf Erziehungsrente, wenn ihr geschiedener Ehegatte/früherer Lebenspartner verstorben ist und sie ein eigenes Kind oder ein Kind des verstorbenen Ehegatten/Lebenspartners unter 18 Jahren erziehen, nicht wieder geheiratet bzw. keine erneute Lebenspartnerschaft begründet ... mehr

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Altersrente (für langjährig... / 2.1 Personkreis

Die Altersgrenze von 67 Jahren für den abschlagsfreien Rentenbezug gilt erst für Versicherte, die nach dem 31.12.1963 geboren sind. Bei Versicherten der Geburtsjahrgänge 1949 bis 1963 wird die Altersgrenze vom vollendeten 65. Lebensjahr schrittweise auf das vollendete 67. Lebensjahr angehoben. Die Anhebungen erfolgen im Grundsatz in den gleichen Schritten wie bei der Regelal... mehr

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Rente für Bergleute / 3.1 Rentenartfaktor und Rentenabschläge

Der Rentenartfaktor bei der Rente für Bergleute für persönliche Entgeltpunkte in der knappschaftlichen Rentenversicherung beträgt 0,5333 und für persönliche Entgeltpunkte aus zusätzlichen Entgeltpunkten für ständige Arbeiten unter Tage (= Leistungszuschlag nach § 85 SGB VI) 1,3333.[1] Wird die Rente für Bergleute vorzeitig in Anspruch genommen, sind über den verminderten Zuga... mehr

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Freiwillige Weiterversicherung / 3.2 Erwerbsminderung/Altersrente

Auch bei Bezug einer Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung ist die Entrichtung von freiwilligen Beiträgen möglich. Die während dieser Zeit entrichteten Beiträge werden jedoch erst beim nachfolgenden Versicherungsfall angerechnet. Ausnahme: Ist vor dem Antrag auf Erwerbsminderungsrente die besondere Wartezeit von 240 Kalendermonaten zurückgelegt, können die vor ... mehr

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Altersrente (für schwerbehi... / 3.1 Personenkreis

Die Altersgrenzen vom vollendeten 65. Lebensjahr für den abschlagsfreien und vollendeten 62. Lebensjahr für den vorzeitigen Rentenanspruch mit Rentenabschlägen gelten erst für Versicherte, die nach dem 31.12.1963 geboren sind. Bei Versicherten der Geburtsjahrgänge 1952 bis 1963 ohne Vertrauensschutz werden die Altersgrenzen von 63/60 Jahren stufenweise auf das 65./62. Lebensjahr... mehr

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Altersrente (für schwerbehi... / 1 Anspruchsvoraussetzungen

Versicherte haben einen Anspruch auf eine abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen, wenn sie das 65. Lebensjahr vollendet haben, bei Beginn der Altersrente als schwerbehinderte Menschen anerkannt sind und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben. Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen kann vorzeitig bereits nach Vollendung des 62. Lebensjahres in Anspruch... mehr

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Verhinderung der Pflegeperson / 6 Erstattung des Verdienstausfalls bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung

Der Verdienstausfall während der Pflegezeit von bis zu 6 Monaten kann als Aufwand über die Verhinderungspflege abgerechnet werden. Dies ist möglich, wenn der freigestellte Beschäftigte die Verhinderungspflege übernimmt, die Wartezeit von 6 Monaten erfüllt ist, ein naher Angehöriger gepflegt und die Pflege in häuslicher Umgebung durchgeführt wird.[1] Wichtig Anspruch auf Pflegeunte... mehr

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Rentensplitting / 3 Durchführung

Das Rentensplitting ist dem Versorgungsausgleich bei Ehescheidung nachgebildet. Es beschränkt sich allerdings ausschließlich auf die in der gesetzlichen Rentenversicherung erworbenen dynamischen Rentenansprüche. Das Rentensplitting wird in 3 Schritten durchgeführt: Zunächst wird der Zeitraum festgestellt, in dem die aufzuteilenden Rentenanwartschaften erworben wurden (Splitti... mehr

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Wehrdienst / 3 Der besondere Kündigungsschutz nach dem ArbPlSchG

Unabhängig von den allgemeinen Regelungen des Kündigungsschutzes regelt § 2 ArbPlSchG ein umfassendes Kündigungsverbot.[1] Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis eines (freiwillig) Wehrdienstleistenden nicht durch ordentliche Kündigung beenden. Der Kündigungsschutz gilt ab dem Tag der Zustellung des Einberufungsbescheids bzw. der Aufforderung zum Antritt des freiwilligen... mehr

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Altersrente (für langjährig... / 1 Anspruchsvoraussetzungen

Auf diese nur in der knappschaftlichen Rentenversicherung vorgesehene Altersrente hat Anspruch, wer das 62. Lebensjahr vollendet hat und die Wartezeit von 25 Jahren (300 Kalendermonate) mit Beitragszeiten aufgrund einer Beschäftigung mit ständigen Arbeiten unter Tage erfüllt hat.[1] Die Rente für Bergleute kann nicht vorzeitig – also nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres – ... mehr

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Beitragserstattung / 7.3 Erstattung an Hinterbliebene

Ist die allgemeine Wartezeit für eine Hinterbliebenenrente nicht erfüllt und gilt sie auch nicht als erfüllt, so kann aus den vom Verstorbenen gezahlten Beiträgen keine Rentenleistung erbracht werden. Die Witwe, der Witwer oder die Waisen haben aber das Recht, sich diese Beiträge erstatten zu lassen. Halbwaisen erhalten die Erstattung nur, wenn eine Witwe oder ein Witwer nic... mehr

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Altersrente (für langjährig... / 1 Anspruchsvoraussetzungen

Versicherte haben Anspruch auf eine abschlagsfreie Altersrente für langjährig Versicherte, wenn sie das 67. Lebensjahr (entspricht der Regelaltersgrenze) vollendet und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben. Die Altersrente für langjährig Versicherte kann bereits nach Vollendung des 63. Lebensjahres vorzeitig in Anspruch genommen werden. Die Rente wird dann um 0,3 % pro Mona... mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / b) Voraussetzungen

Rz. 388 Es müssen nachstehende Voraussetzungen gegeben sein, damit ein vorläufiges Zahlungsverbot rechtmäßig ist: mehr

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Versorgungsausgleich / 5.2 Geringfügigkeit

Haben die Ehepartner fast gleichartige und gleich hohe Anrechte erworben und ist somit die Differenz der Ausgleichswerte gering oder ist der Wert eines auszugleichenden Anrechts gering, soll grundsätzlich kein Versorgungsausgleich stattfinden. Die sog. Bagatellgrenze beträgt bezogen auf das Ende der Ehezeit bei einem Rentenbetrag 1 % der mtl. Bezugsgröße (2026: 39,55 EUR) un... mehr

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Wehrübung / 3 Besonderer Kündigungsschutz

Für die Dauer der Wehrübung besteht ein umfassendes Kündigungsverbot [1] und zwar unabhängig davon, ob das KSchG Anwendung findet.[2] Zeitlich erstreckt sich der Kündigungsschutz auf die Dauer der Wehrübung. Relevant ist dabei der Zugang der Kündigung beim Arbeitnehmer. Während dieser Zeit darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht ordentlich – egal aus welchem Grund – ... mehr

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Pflegezeit / 5 Kündigungsverbot

Einen dem besonderen Kündigungsschutz während Mutterschutz und Elternzeit entsprechenden Sonderkündigungsschutz regelt § 5 Abs. 1 PflegeZG: Eine Kündigung, die ab dem Zeitpunkt der Ankündigung der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung nach § 2 PflegeZG oder der Inanspruchnahme der Pflegezeit nach § 3 PflegeZG (höchstens jedoch 12 Wochen vor dem angekündigten Beginn) bis zur Beend... mehr

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Wehrübung / 5 Benachteiligungsverbot

Zusätzlich zum Kündigungsschutz schützt das ArbPlSchG den an der Wehrübung teilnehmenden Arbeitnehmer allgemein und umfassend vor Benachteiligungen.[1] Benachteiligung meint dabei alle Schlechterstellungen hinsichtlich rechtlicher und tatsächlicher Arbeitsbedingungen. Es muss eine kausale Verbindung zwischen der konkreten benachteiligenden Maßnahme und der Teilnahme an einer... mehr

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Erwerbsminderungsrente / 1.7 Rentenabschläge

Eine Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung wird über den Zugangsfaktor gekürzt, wenn sie vor dem vollendeten 65. Lebensjahr beginnt. Die Kürzung beträgt für jeden Monat, den die Rente vor dem 65. Lebensjahr in Anspruch genommen wird, 0,3 %. Der Höchstsatz, um den die Rente gekürzt wird, beträgt 10,8 %. Dieser Höchstsatz kommt zustande, wenn die Rente mit dem vo... mehr

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Zeitpunkt des Beschäftigung... / 2.1 Beginn der Versicherungspflicht bei Arbeitsunfähigkeit zu Beginn des Arbeitsverhältnisses

Die Versicherungspflicht beginnt an dem Tag, an dem das entgeltliche Beschäftigungsverhältnis beginnt. Daraus ergibt sich, dass eine Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung in Fällen, in denen bei Beginn des Arbeitsverhältnisses Arbeitsunfähigkeit besteht, nur dann beginnt, wenn der Arbeitnehmer auch einen Anspruch auf Arbeitsentgelt hat. Für die Frage de... mehr

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Witwen-/Witwerrente / 1.2.1 Anspruchsvoraussetzungen

Auf die große Witwen-/Witwerrente besteht Anspruch für Witwen und Witwer, die nicht wieder geheiratet haben, wenn der Verstorbene die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt hat und der hinterbliebene Ehegatte/überlebende Lebenspartner bereits das 47. Lebensjahr vollendet hat oder ein eigenes Kind oder ein Kind des Verstorbenen erzieht oder erwerbsgemindert ist. mehr

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Waisenrente / 1.1 Anspruchsvoraussetzungen

Nach dem Tod einer versicherten Person erhalten dessen Kinder Waisenrente, wenn der Versicherte zum Zeitpunkt des Todes die allgemeine Wartezeit erfüllt hat. Als Kinder der verstorbenen versicherten Person gelten Kinder nach dem BGB, d. h. leibliche Kinder und angenommene (adoptierte) Kinder. Darüber hinaus gehören auch Stiefkinder und Pflegekinder, die der Verstorbene in seinen ... mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / f) Sonstige Teilzeitansprüche

Rz. 260 Schwerbehinderte Menschen haben nach § 164 Abs. 5 SGB IX Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit. Die Geltendmachung des Anspruchs nach § 164 Abs. 5 SGB IX ist an keine Form, Frist, Wartezeit oder Mindestbeschäftigtenzahl gebunden.[473] Das Verlangen des schwerbehinderten Menschen nach § 164 Abs. 5 S. 3 SGB IX bewirkt unmittelbar eine Verringerung der geschuldeten A... mehr

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Entgeltpunkte / 4 Endzeitpunkt für die Ermittlung von Entgeltpunkten

Entgeltpunkte für rentenrechtliche Zeiten werden grundsätzlich nur bis zum Kalendermonat vor Rentenbeginn ermittelt. Ausnahmen bestehen für Entgeltpunkte für eine Zurechnungszeit und für Zuschläge an Entgeltpunkten aus Beiträgen nach Beginn einer Rente wegen Alters.[1] Zeiten bzw. Beiträge nach Eintritt der Erwerbsminderung Beitragszeiten und Anrechnungszeiten, die nach Ablauf... mehr

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Kurzfristige Beschäftigung:... / 3 Besonderheiten bei kurzfristiger Beschäftigung

Die – unter Umständen kurze – zeitliche Dauer und der – unter Umständen geringe – Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit ändern allerdings an der grundsätzlichen Qualifikation als Arbeitsverhältnis nichts, können aber dazu führen, dass verschiedene arbeitsrechtliche Regelungen keine Anwendung auf das Arbeitsverhältnis finden. So sind wichtige gesetzliche Regelungen an die Erfü... mehr

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Erziehungsrente / 5 Rentenabschläge

Eine Erziehungsrente wird über den Zugangsfaktor gekürzt, wenn sie vor dem vollendeten 65. Lebensjahr beginnt. Die Kürzung beträgt für jeden Monat, für den die Rente vor dem 65. Lebensjahr in Anspruch genommen wird, 0,3 %. Der Höchstsatz, um den die Rente gekürzt wird, beträgt 10,8 %. Dieser Höchstsatz kommt zustande, wenn die Rente mit dem vollendeten 62. Lebensjahr beginnt... mehr

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§ 4 Arbeitsrecht / o) Beteiligung des Betriebsrats

Rz. 484 Der Betriebsrat[879] hat bei Kündigungen zahlreiche Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte, denen auf Seiten des Arbeitgebers entsprechende Pflichten gegenüberstehen.[880] Nach § 102 Abs. 1 BetrVG muss der Arbeitgeber den Betriebsrat vor jeder Kündigung hören. Im vorliegenden Zusammenhang ist dabei zu beachten, dass die Rechtsprechung streng danach unterscheidet, ob de... mehr

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bAV: Einführung in die Entg... / 3 Abfindung von Versorgungsanwartschaften

Die Möglichkeit, eine Versorgungsanwartschaft abzufinden, z. B. zu einem bestimmten Zeitpunkt oder bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, spricht gegen das Vorliegen von betrieblicher Altersversorgung, weil dann ein biometrisches Risiko nicht mehr abgesichert wird. Unschädlich sind jedoch Abfindungen in den nachfolgenden Fällen: Abfindung kleinerer, gesetzlich unverfallbare... mehr

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Altersrente / 2 Anspruchsvoraussetzungen

Für einen Anspruch auf eine Altersrente müssen immer 2 Voraussetzungen erfüllt sein: persönliche Voraussetzungen (z. B. ein bestimmtes Lebensalter wird vollendet oder Vorliegen einer Schwerbehinderung), eine bestimmte Mindestversicherungszeit wurde zurückgelegt.[1] Teilweise ist für den Anspruch auch vorausgesetzt, dass zusätzlich noch besondere versicherungsrechtliche Vorausse... mehr

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Waisenrente / 1.2.3 Abschläge

Eine Waisenrente wird – unabhängig von der Inanspruchnahme der Rente – über den Zugangsfaktor gekürzt, wenn die versicherte Person vor Vollendung des 65. Lebensjahres verstorben ist. Die Kürzung beträgt für jeden Monat, den die versicherte Person vor dem 65. Lebensjahr verstorben ist, 0,3 %. Der Höchstsatz, um den die Rente gekürzt wird, beträgt 10,8 %. Dieser Höchstsatz kom... mehr

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Beitragszeiten im Beitritts... / 3 Pflichtbeitragszeiten bei voller Erwerbsminderung

Ohne dass tatsächlich Beiträge nach den Rechtsvorschriften des Beitrittsgebiets gezahlt worden sind, gelten Zeiten des gewöhnlichen Aufenthalts im Beitrittsgebiet nach der Vollendung des 16. Lebensjahres und nach dem Eintritt von voller Erwerbsminderung in der Zeit vom 1.7.1975 bis 31.12.1991 als Pflichtbeitragszeiten. Voraussetzung dafür ist, dass der Versicherte vor der Er... mehr

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Witwen-/Witwerrente / 1.4 Rentenabschläge

Eine Witwen-/Witwerrente wird – unabhängig von der Inanspruchnahme der Rente – über den Zugangsfaktor gekürzt, wenn die versicherte Person vor Vollendung des 65. Lebensjahres verstorben ist. Die Kürzung beträgt für jeden Monat, den die versicherte Person vor dem 65. Lebensjahr verstorben ist, 0,3 %. Der Höchstsatz, um den die Rente gekürzt wird, beträgt 10,8 %. Dieser Höchst... mehr