Fachbeiträge & Kommentare zu Wartezeit

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Frik/Just/Neumann-Redlin, A... / 2.1.2 Beginn und Ende der Arbeitszeit

Rz. 24 Die Arbeit beginnt mit der Aufnahme der tatsächlichen Arbeitsleistung oder dem Anbieten der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung gegenüber dem Arbeitgeber[1], sodass diesem die Arbeitskraft des Arbeitnehmers zur Verfügung steht, auch wenn der Arbeitgeber davon keinen Gebrauch macht. Dementsprechend gehören auch betrieblich verursachte Wartezeiten zur Arbeitszeit i... mehr

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Praktikanten / 3.2.2.1 Krankheitsfall

Ziffer 2.2.1 der Praktikums-Richtlinie sieht vor, dass Praktikantinnen und Praktikanten, die infolge einer unverschuldeten Krankheit, einem unverschuldeten Unfall, medizinischen Vorsorgemaßnahmen und sonstigen medizinischen Eingriffen verhindert sind, das Praktikum durchführen zu können, für die Dauer von bis zu 6 Wochen die Vergütung fortgezahlt erhalten. Gem. Ziffer 2.2.1 S... mehr

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Praktikanten / 1.3.2.1 Kündigungsschutzgesetz

Für Praktikanten, für die gem. § 26 BBiG u. a. § 10 Abs. 2 BBiG Anwendung findet, gilt grundsätzlich auch das Kündigungsschutzgesetz. Dies führt dazu, dass sie den Kündigungsschutz in Anspruch nehmen können, soweit nicht einzelne Vorschriften des KSchG wegen der Besonderheiten des Praktikantenverhältnisses nicht zur Anwendung kommen können. Ob das KSchG überhaupt auf den Pra... mehr

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Praktikanten / 3.3 Urlaub

Eine Pflicht zur Urlaubsgewährung besteht grundsätzlich nur im Rahmen eines Praktikumsverhältnisses, auf das über §§ 26, 10 Abs. 2 BBiG die für den Arbeitsvertrag geltenden Rechtsvorschriften wie z. B. das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) Anwendung finden. Bei einem solchen Praktikumsverhältnis handelt es sich in der Regel um ein freiwilliges Praktikum i. S. der Ziffer 1 Buchst. ... mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.5.9 Wartezeit (§§ 1, 3 Abs. 1, 4 BUrlG)

Rz. 67 Beispiel Eine Arbeitnehmerin ist bei einem Arbeitgeber aufgrund eines auf 3 Monate befristeten Probearbeitsvertrags vom 1.2. bis 30.4. beschäftigt. Der anzuwendende Tarifvertrag lautet auszugsweise wie folgt: "Jeglicher Urlaubsanspruch entsteht erstmalig nach mehr als 3-monatiger ununterbrochener Zugehörigkeit zu demselben Betrieb/Unternehmen." Lösung Der Anspruch auf Te... mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 2.1 Beschäftigungserlaubnis

Inhaber einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung benötigen zur Aufnahme einer Beschäftigung eine Erlaubnis der zuständigen Ausländerbehörde. In vielen Fällen ist zudem die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich. Das bedeutet, dass die Beschäftigung nicht sofort aufgenommen werden kann und potenzielle Arbeitgeber sich auf ein mehrwöchiges Prüfverfahren ein... mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.5.6 Rückforderungsverbot (§§ 1, 5 Abs. 3 BUrlG)

Rz. 62 Beispiel Ein Tarifvertrag beinhaltet folgende Regelung: "Kündigt ein Arbeitnehmer, kann der Arbeitgeber die bereits ausgezahlte Urlaubsvergütung, soweit sie die nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses liegende Zeit des Kalenderjahres betrifft, vom Arbeitnehmer zurückverlangen bzw. bei der letzten Lohnzahlung einbehalten." Lösung Problematisch könnte eine solche Regelung... mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 2.2.1 Arbeitsverhältnis

Vor Ablauf der Wartefrist kann kein Arbeitsverhältnis eingegangen werden. Danach ist die Erlaubnis der Ausländerbehörde sowie die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich, die eine Arbeitsbedingungsprüfung durchführt. Ab dem 49. Monat gilt der freie Zugang zur Beschäftigung. Mit einer Beschäftigungsduldung kann bei Bestehen eines Arbeitsverhältnisses der Aufentha... mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 2.2.5.1 Betriebliche Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung

Es handelt sich um einen maximal 6-wöchigen betrieblichen Anteil im Rahmen einer Förderung durch die Arbeitsagentur gemäß § 45 SGB III. Ziele sind die Feststellung der beruflichen Eignung und die Verringerung und Beseitigung berufsfachlicher Vermittlungshemmnisse. Betriebliche Maßnahmen begründen kein Beschäftigungsverhältnis. Sie werden auch nicht analog eines Praktikums dur... mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 3.2.1 Entstehen und Dauer des Urlaubsanspruchs

Rz. 72 Der Urlaub beträgt gem. § 8 Nr. 1.1 BRTV Bau 30 Arbeitstage im Kalenderjahr als Urlaubsjahr, wobei gem. § 8 Nr. 1.3 BRTV Bau Samstage nicht als Arbeitstage gelten. Für schwerbehinderte Menschen erhöht sich der Urlaubsanspruch um 5 Arbeitstage (§ 8 Nr. 1.2 BRTV Bau). Es handelt sich um eine inhaltsgleiche Regelung zu § 208 Abs. 1 Satz 1 SGB IX, sodass durch die tarifli... mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 2.2.2 Ausbildung

Die Aufnahme einer Ausbildung bedarf nicht der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, so dass kommunal zugewiesene Geduldete mit Erlaubnis der Ausländerbehörde theoretisch ab dem ersten Tag ihres Aufenthalts eine Ausbildung aufnehmen können.[1] Für kommunal zugewiesene Inhaber einer Aufenthaltsgestattung gilt dies erst nach Ablauf der Wartefrist von 3 Monaten.[2] Für die Da... mehr

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Arnold/Tillmanns, PflegeZG ... / 8 Sonderkündigungsschutz

Rz. 53 Von der Ankündigung bis zur Beendigung der Pflegezeit, der Betreuung eines minderjährigen pflegebedürftigen nahen Angehörigen oder der Sterbebegleitung genießt der Beschäftigte absoluten Sonderkündigungsschutz. Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis also ab Zugang der Ankündigung nicht mehr kündigen (§ 5 Abs. 1 PflegeZG).[1] Dem jeweiligen Beschäftigten soll dadur... mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.5.5 Abrundung von Teilurlaubstagen (§§ 1, 3 Abs. 1, 5 Abs. 1 BUrlG)

Rz. 61 Beispiel Ein Tarifvertrag beinhaltet u. a. folgende Regelungen: Die Arbeitszeit beträgt 37,5 Stunden in der Woche und ist auf 5 Arbeitstage in der Woche zu verteilen. Urlaubsansprüche von weniger als einem halben Tag werden auf volle Tage abgerundet. Ein Arbeitnehmer arbeitet in der 5-Tage-Woche. Er ist seit dem Jahr 2020 beschäftigt und scheidet zum 28.2.2024 aus. Der A... mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 2.2.2 Günstigkeitsvergleich zwischen Arbeitsvertrag-Betriebsvereinbarung bzw. Arbeitsvertrag-Tarifvertrag

Rz. 15 Im Verhältnis der unter dem Rang des BUrlG stehenden Regelungen in einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung und einem Arbeitsvertrag gilt die Einschränkung des Einzelvergleichs, wie er durch § 13 Abs. 1 Satz 3 BUrlG vorgegeben ist, dann nicht, wenn das Verhältnis dieser Regelungen zueinander und nicht im Verhältnis zum BUrlG zur Prüfung steht (zur speziellen Pro... mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 1... / 3.1 Hintergrund

Rz. 70 § 13 Abs. 2 BUrlG erlaubt in bestimmten Wirtschaftszweigen über § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG hinaus Abweichungen von den Bestimmungen des BUrlG durch Tarifvertrag. Dies hat zur Folge, dass hier nicht nur von den Bestimmungen der § 3 Abs. 2 bis § 12 BUrlG abgewichen werden darf. Denn ein Abweichen hiervon ist den Tarifvertragsparteien bereits in § 13 Abs. 1 Satz 1 BUrlG ge... mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 2.2.3 Hospitation

Bei der Hospitation handelt es sich nicht um eine Beschäftigung i. S. d. § 7 SGB IV. Deshalb ist weder die Erlaubnis der zuständigen Ausländerbehörde noch die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich. Somit können auch Inhaber einer Aufenthaltsgestattung und einer Duldung während der Wartefrist und Geduldete mit einem Arbeitsverbot in einem Betrieb hospitieren. H... mehr

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Flüchtlinge beschäftigen / 2.2.6 Sonstige Beschäftigungen

Für bestimmte Arten von Beschäftigungen gelten Abweichungen von den Regelungen für die Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses. So bedürfen Geduldete und Gestattete mit einem inländischen Hochschulabschluss für eine dem Abschluss entsprechende Beschäftigung eine Erlaubnis der Ausländerbehörde, jedoch nicht der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Geduldeten ist die Aufnahme e... mehr

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zfs 03/2026, Haftung eines ... / 1 Sachverhalt

I. Der Kläger nimmt das beklagte Autohaus auf materiellen und immateriellen Schadensersatz wegen eines Sturzes auf dessen Betriebsgelände in Anspruch. Der Kläger, ein selbstständiger Handelsvertreter der ("Bausparkasse 01"), stürzte am 12.12.2022 gegen 8:30 Uhr auf dem Betriebsgelände der Beklagten bei winterlichen Witterungsverhältnissen. Der Kläger hat behauptet, er sei nach... mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 5 Rechtsgrundlagen

Der Anspruch auf eine betriebliche Altersversorgung beruht herkömmlich grundsätzlich auf einer freiwilligen Zusage des Arbeitgebers. In Betracht kommen dabei sämtliche arbeitsrechtlichen Anspruchsgrundlagen sowohl individual- als auch kollektivarbeitsrechtlicher Art. Das Gesetz selbst nennt in § 1b Abs. 1 Satz 4 BetrAVG ausdrücklich auch die betriebliche Übung und den allgem... mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 14 Altersgrenze

Arbeitnehmer, die die flexible Altersrente in der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch nehmen, können auch altersrentenbezogene Leistungen ihrer betrieblichen Altersversorgung beanspruchen, wenn sie die Wartezeit und die sonstigen Leistungsvoraussetzungen erfüllt haben.[1] § 6 BetrAVG stellt sicher, dass der Versorgungsanspruch – unabhängig von einer u. U. abweichende... mehr

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Betriebliche Altersversorgung / 9 Unverfallbarkeit

Kernstück des BetrAVG ist die Regelung der sog. "Unverfallbarkeit" der Versorgungsanwartschaften. Ziel ist es, die Gestaltungsmöglichkeiten des Arbeitgebers zu beschränken, die Versorgungsanwartschaft verfallen zu lassen, wenn der Arbeitnehmer vor Erreichen des Versorgungsfalls, z. B. der Altersgrenze, aus dem Unternehmen ausscheidet. Der Begriff der Anwartschaft bezeichnet ... mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4.1 Arbeitsentgelt

Rz. 30 Der Begriff des Arbeitsentgelts in § 6 Abs. 1 EFZG entspricht dem des § 4 Abs. 1 Satz 1 EFZG und erfasst das gesamte Bruttoarbeitsentgelt des Arbeitnehmers, das dieser als Gegenleistung für seine Arbeit erhält.[1] Hierzu gehören nach dem Wortlaut und der Gesetzessystematik der §§ 4, 4a und 6 EFZG nur die regelmäßig zu leistenden Vergütungsbestandteile (z. B. Grundlohn... mehr

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Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 1 Abs. 1 beschreibt den sachlichen Anwendungsbereich des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG): Das Gesetz regelt die Zahlung von Arbeitsentgelt an gesetzlichen Feiertagen sowie die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall an Arbeitnehmer sowie die wirtschaftliche Sicherung im Bereich der Heimarbeit im Fall von Krankheit und für gesetzliche Feiertage. In § 1 Ab... mehr

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Urlaub: Urlaubsgeld / 6 Rückforderung bei Überzahlung

Hat der Arbeitnehmer seinen vollen Urlaubsanspruch bereits ausgeschöpft und stellt sich dann heraus, dass er z. B. aufgrund von Rechen- oder Übertragungsfehlern tatsächlich zu viel Urlaub erhalten hat, oder vermindert sich der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers im Nachhinein auf einen Teilurlaubsanspruch, weil das Arbeitsverhältnis in der ersten Hälfte des Jahrs beendet wird,... mehr

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Urlaub: Teilurlaub / 1.2 Ausscheiden vor Erfüllung der Wartezeit

§ 5 Abs. 1 Buchst. b BUrlG greift den Fall auf, dass ein Arbeitnehmer, der wegen Eintritts in das Arbeitsverhältnis während der ersten Jahreshälfte im laufenden Kalenderjahr noch einen Vollurlaubsanspruch hätte erwerben können, doch noch vor Erfüllung der Wartezeit wieder ausscheidet (z. B. Kündigung während der Probezeit nach Ablauf von 3 Monaten). In diesem Fall entsteht d... mehr

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Urlaub: Teilurlaub / 5 Unterbrechungen der Wartezeit

Lediglich Teilurlaube erwirbt ein Arbeitnehmer auch dann, wenn er im 1. Halbjahr ein Arbeitsverhältnis mit seinem Arbeitgeber beendet und im 2. Halbjahr mit demselben Arbeitgeber ein neues Arbeitsverhältnis eingeht. Für jedes Arbeitsverhältnis ist der Urlaubsanspruch dann je getrennt zu ermitteln. Eine Ausnahme sieht das BAG, wenn das weitere Arbeitsverhältnis nur für kurze Z... mehr

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Urlaub: Teilurlaub / Zusammenfassung

Überblick Der volle Jahresurlaub entsteht erst nach Ablauf der Wartezeit von 6 Monaten. Damit der Arbeitnehmer bei Nichterfüllen der Wartezeit nicht völlig leer ausgeht, sieht das Gesetz in verschiedenen Fällen die Gewährung des anteiligen Urlaubs vor. Ein solcher Teilurlaubsanspruch entsteht, bei Eintritt in der 2. Jahreshälfte, bei Ausscheiden vor Erfüllung der Wartezeit und... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 30 TV... / 8.3 Probezeitkündigungen

Rz. 24 Innerhalb der Probezeit kann ein befristeter Arbeitsvertrag vom Arbeitgeber und vom Beschäftigten ordentlich gekündigt werden. Ob es sich um einen kalendermäßig befristeten oder einen zweckbefristeten Arbeitsvertrag handelt, ist ebenso gleichgültig wie die Frage, ob es sich um einen Vertrag mit Sachgrund oder ohne Sachgrund handelt. Es gilt eine einheitliche Kündigungs... mehr

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Urlaub: Teilurlaub / 1.1 Eintritt in der 2. Jahreshälfte

Zunächst entsteht ein Teilurlaubsanspruch, wenn der Arbeitnehmer erst in der 2. Jahreshälfte in das Arbeitsverhältnis eintritt und somit die Wartezeit in diesem Urlaubsjahr nicht mehr erfüllen kann.[1] Der Arbeitnehmer erwirbt in diesem Fall lediglich einen Teilurlaubsanspruch. Als Eintritt in der 2. Jahreshälfte gilt auch der Eintritt zum 1.7. eines Jahres. Während der Anspr... mehr

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Urlaub: Teilurlaub / 1.3 Austritt in der 1. Jahreshälfte

Schließlich gilt das Anteilsprinzip, wenn der Arbeitnehmer trotz erfüllter Wartezeit in der 1. Hälfte des Kalenderjahres ausscheidet.[1] Praxis-Beispiel Ausscheiden in der 1. Jahreshälfte Ein Arbeitnehmer ist seit mehreren Jahren bei demselben Arbeitgeber beschäftigt. Genau zum Ablauf des 30.6. scheidet er schließlich aus dem Arbeitsverhältnis aus. In diesem Fall ist zwar die W... mehr

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Urlaub: Teilurlaub / 1 Fallgruppen und Entstehungszeitpunkt des Teilurlaubs

§ 4 BUrlG setzt für einen Anspruch auf Vollurlaub die Erfüllung der 6-monatigen Wartezeit voraus. Für Kalenderjahre, in denen die Wartezeit des Arbeitnehmers nicht erfüllt ist, sieht § 5 BUrlG 3 Fälle vor, in denen ein anteiliger Urlaub in Höhe von 1/12 pro vollem Beschäftigungsmonat entsteht. Einen "echten" Teilurlaub regeln dabei jedoch nur die Buchstaben a und b. Infograp... mehr

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Urlaub: Teilurlaub / 6 Tarifliche Regelung zum gesetzlichen Teilurlaub

§ 13 BUrlG gestattet grundsätzlich tarifliche Regelungen des in § 5 BUrlG geregelten Teilurlaubs, auch zum Nachteil der Arbeitnehmer.[1] So können Ansprüche auf Teilurlaub tariflich modifiziert werden. Es kann also eine andere Regelung der Teilurlaubsansprüche gefunden werden, die keinen vollen Urlaubstag ergeben. Grundsätzlich kann also generell eine Abrundung genauso wie ei... mehr

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Urlaub: Teilurlaub / 2 Berechnung des Teilurlaubs

Für alle Fallgestaltungen des Teilurlaubsanspruchs in § 5 Abs. 1 BUrlG gelten die folgenden Regeln zur Berechnung: Angefangene Monate begründen keinen Anspruch auf einen Teilurlaub. Endet ein Monat mit einem Sonn- oder Feiertag oder einem Tag, an dem für den Arbeitnehmer bei Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses aus anderen Gründen keine Arbeitspflicht bestanden hätte, so ist... mehr

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Prozessmanagement im HR-Ber... / 4.4.4 Waiting

Wenn wir auf Wartezeiten schauen, dann fällt der Blick schnell wieder auf den Recruitingprozess: Wie lange warten Interessenten auf Rückmeldung, wie lang ist ein Hiring-Prozess? Wann bekommen Mitarbeiter Antwort auf Anfragen zu Personalthemen? mehr

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Prozessmanagement im HR-Ber... / 4.4 Verschwendung erkennen: die "Sieben Todsünden der Verschwendung"

Viele unserer Prozesse im Arbeitsalltag sind mehr von Verschwendung als von Wertschöpfung gekennzeichnet. Solange wir nicht „draufschauen,“ bemerken wir das nicht. Die Abläufe sind über die Zeit so gewachsen und werden von niemandem in Frage gestellt. Sie laufen im "Autopilot". Sobald wir die Prozesse aber beobachten, fällt uns auf, wie viel Arbeit wir mit nutzlosen Dingen v... mehr

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Sommer, SGB XI § 129 Wartezeit bei förderfähigen Pflege-Zusatzversicherungen

Rz. 1 § 129 wurde durch Art. 1 Nr. 48 des Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz – PNG) v. 23.10.2012 (BGBl. I S. 2246) mit Wirkung zum 1.1.2013 in das Gesetz neu eingefügt. Die Vorschrift wurde seitdem nicht geändert. Rz. 2 Die Vereinbarung von Wartezeiten in privaten Versicherungsverträgen dient regelmäßig dem Zweck, dem Versichere... mehr

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§ 5 Zwangssicherungshypothek / VIII. Wartefristen

Rz. 78 Bei der Vollstreckung aus bestimmten Titeln, z.B. dem Kostenfestsetzungsbeschluss, der nicht auf das Urteil gesetzt ist, oder der notariellen Urkunde, muss der Gläubiger eine festgelegte Zwei-Wochen-Wartefrist einhalten (§ 798 ZPO). Eine Vollstreckung vor Ablauf der Frist führt zur Anfechtbarkeit der Vollstreckungshandlung, nicht zur Nichtigkeit. Der Vollstreckungsran... mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 2.4 Rückausnahme (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 19 Abs. 2 Satz 1 sieht für die generelle Außerachtlassung der Ermittlung von Entgeltpunkten nach Abs. 2 Satz 1 zwei Rückausnahmen vor. So gilt Satz 1 nicht für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, auf die erst nach Erfüllung einer Wartezeit von 20 Jahren ein Anspruch besteht (Nr. 1) und für freiwillige Beiträge, wenn die Minderung der Erwerbsfähigkeit während eines Be... mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.2.1.1 § 51 Abs. 3a Satz 1

Rz. 35 Nach Satz 1 HS 1 sind durch den Verweis auf § 51 Abs. 3a Satz 1 Nr. 1 bis 3 solche Zeiten, die für die Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren bei einem Anspruch auf Rente für besonders langjährig Versicherte nach § 38 Nr. 2, § 236b Abs. 1 Nr. 2 herangezogen werden können, gleichzeitig auch Grundrentenzeiten (vgl. auch GRA der DRV zu § 76g SGB VI, Stand: 10.10.2024, Abs... mehr

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Sommer, SGB XI § 127 Pflege... / 2.2 Fördervoraussetzungen (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 5 Abs. 2 Satz 1 beschreibt im Einzelnen die Förderbedingungen, die die von dem Versicherungsunternehmen angebotene private Pflege-Zusatzversicherung als Voraussetzung für ihre staatliche Förderung (Zulageberechtigung) erfüllen muss. Wesentliches gesetzgeberisches Ziel dieser für die Versicherungsunternehmen zur Ausgestaltung ihrer förderfähigen Versicherungsprodukte in A... mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.2.4 Negativkatalog (Satz 3)

Rz. 42 Pflichtbeitragszeiten oder Anrechnungszeiten wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld sind ausdrücklich von der Berücksichtigung als Grundrentenzeiten ausgenommen (vgl. auch GRA der DRV zu § 76g SGB VI, Stand: 10.10.2024, Abschn. 3.1). Der Gesetzgeber hat dies bewusst anders als bei der Anrechnung auf die Wartezeit von 45 Jahren bei der Rente für besonders langjährig Ver... mehr

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Job Ghosting / 4.2 Ghosting seitens des Arbeitgebers

Bricht der Arbeitgeber im laufenden Arbeitsverhältnis den Kontakt zu einem Arbeitnehmer ab, hängen die Rechtsfolgen von den konkreten Umständen ab. Erfolgt der Kontaktabbruch mit einer Kündigung, gelten nach der Wartezeit zugunsten des Arbeitnehmers die Vorschriften des Kündigungsschutzrechts. Bei einer Kündigung während der ersten 6 Monate greift jedoch der allgemeine Kündig... mehr

Beitrag aus Personal Office Premium Wissen und Weiterbildung
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Job Ghosting / 7 Präventive Maßnahmen

Durch transparente und zeitnahe Kommunikation lassen sich Ghosting-Risiken wirksam reduzieren. Wichtige Maßnahmen sind: Klare Erwartungen kommunizieren: Zu Beginn des Bewerbungsprozesses sollten Recruiter den Ablauf, die nächsten Schritte und die Entscheidungskriterien transparent erklären. Das schafft Orientierung und vermittelt Wertschätzung. Zeitnahe Rückmeldungen: Arbeitgebe... mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.3 Kindererziehungszeiten (Abs. 2)

Rz. 47 Kindererziehungszeiten sind vollwertige rentenrechtliche Zeiten und damit Ausdruck und Dank der Gesellschaft für die Geburt und Erziehung von Kindern, weil und soweit der erziehende Elternteil in dieser Zeit nicht in der Lage war, eine Tätigkeit im Beruf auszuüben. Um diese Lücke zu schließen, hatte der Gesetzgeber bereits im alten Recht (RVO/AVG) durch das HEZG (Hint... mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.2.5 Weitere nicht berücksichtigungsfähige Zeiten

Rz. 45 Nicht berücksichtigungsfähig (vgl. auch GRA der DRV zu § 76g SGB VI, Stand: 10.10.2024, Abschn. 3.) und damit keine Grundrentenzeiten sind auch: Kalendermonate mit freiwilligen Beiträgen, Zeiten der Schulausbildung, Monate mit Arbeitsentgelt aus aufgelösten Wertguthaben nach § 70 Abs. 3, Zurechnungszeiten (fiktiv verlängerter Lebenslauf zur Erhöhung einer Erwerbsminderung... mehr

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Jansen, SGB VI § 6 Befreiun... / 2.3 Nichtdeutsche Besatzungsmitglieder deutscher Seeschiffe (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 23 Die Regelung in Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 geht davon aus, dass die nicht deutschen Besatzungsmitglieder deutscher Schiffe für die Zeit ihrer Beschäftigung im Alterssicherungssystem ihres Heimatstaates versichert sind oder werden. Als deutsche Seeschiffe gelten gemäß § 13 Abs. 2 SGB IV alle zur Seefahrt bestimmten Schiffe, die berechtigt sind, die Bundesflagge zu führen. Die... mehr

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§ 5 Zwangssicherungshypothek / VI. Sicherheitsleistung

Rz. 70 Hängt die Vollstreckung von einer dem Gläubiger obliegenden Sicherheitsleistung ab, muss diese grundsätzlich vor Beginn der Zwangsvollstreckung erbracht und formgerecht nachgewiesen sowie eine Abschrift dieser Nachweisurkunden dem Schuldner vorher zugestellt werden (§ 751 Abs. 2 ZPO). Wegen der Möglichkeit der Sicherungsvollstreckung ist dieser Nachweis in der Praxis ... mehr

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§ 5 Zwangssicherungshypothek / J. Checkliste

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 4... / 2.4 Wartezeit und Betriebsübergang

Rz. 9 Die Wartezeit wird – wie auch die Wartezeit nach § 1 Abs. 1 KSchG – nicht durch einen Betriebsübergang nach § 613a BGB unterbrochen, da das Arbeitsverhältnis in seinem aktuellen Zustand auf den Erwerber übergeht, also auch mit der laufenden Wartezeit. Dem entspricht es auch, dass wegen des Betriebsübergangs keine Urlaubsabgeltungsansprüche entstehen können.[1] mehr

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Arnold/Tillmanns, BUrlG § 4... / 4.3 Das Ende der Wartezeit

Rz. 25 Das Ende der Wartezeit richtet sich nach § 188 BGB, wobei wiederum danach zu differenzieren ist, ob für den Beginn der Frist der erste Tag des Arbeitsverhältnisses mitzählt oder nicht. § 193 BGB findet auf die Berechnung der Wartezeit keine Anwendung. Der Zeitraum von 6 Monaten verlängert sich deshalb nicht, wenn sein letzter Tag auf einen Sonntag, einen allgemeinen F... mehr