Fachbeiträge & Kommentare zu Vollmacht

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Gewillkürte Prozessstandschaft.

Rn 38 Eine gewillkürte Prozessstandschaft – die Prozessführung im eigenen Namen über einen fremden schuld- oder sachenrechtlichen Anspruch – basiert auf einer von dem Rechtsträger dem Prozessstandschafter erteilten Ermächtigung (analog § 185 BGB) zur Prozessführung und bedarf als weiterer Voraussetzung eines berechtigten Eigeninteresses des Ermächtigten zur Prozessführung. Z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Der Beschluss wird wirksam mit Bekanntgabe an den Beteiligten, für den er seinem wesentlichen Inhalt nach bestimmt ist. (2) Ein Beschluss, der die Genehmigung eines Rechtsgeschäfts zum Gegenstand hat, wird erst mit Rechtskraft wirksam. Dies ist mit der Entscheidung auszusprechen. (3) Ein Beschluss, durch den auf Antrag die Ermächtigung oder die Zustimmung eines anderen zu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, ProdHaftG § 17 ProdHaftG – Erlass von Rechtsverordnungen.

Gesetzestext Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Beträge der §§ 10 und 11 zu ändern oder das Außerkrafttreten des § 10 anzuordnen, wenn und soweit dies zur Umsetzung einer Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften auf der Grundlage der Artikel 16 Abs. 2 und 18 Abs. 2 der Richtlinie des Rates vom 2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Angabe der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse.

Rn 12 Weiterer notwendiger Inhalt des PKH-Antrags ist die Darstellung der wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse. Die Angaben müssen vor Ende der Instanz gemacht werden, es sei denn, das Gericht hat ausnahmsweise die Nachreichung des Formulars und der Belege gestattet (Köln FamFR 11, 227). Von der Ermächtigung zur Einführung von Formularen ist Gebrauch gemacht worden...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Streitbefangen.

Rn 4 Eine Sache ist streitbefangen, wenn die Veräußerung der Sache oder die Abtretung eines Rechts dem Kl die Aktiv-, dem Bekl die Passivlegitimation nimmt (Frankf OLGR 06, 379). IdR geht es um Eigentum und Besitz, aber auch Ansprüche gg Störer (BGHZ 18, 223), auf ein Notwegrecht (BGH MDR 76, 917), Klage auf Duldung der Zwangsvollstreckung nach den §§ 1147, 1192 BGB (Schlesw...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Bei den Oberlandesgerichten werden Zivil- und Strafsenate gebildet. 2Bei den nach § 120 zuständigen Oberlandesgerichten werden Ermittlungsrichter bestellt; zum Ermittlungsrichter kann auch jedes Mitglied eines anderen Oberlandesgerichts, das in dem in § 120 bezeichneten Gebiet seinen Sitz hat, bestellt werden. (2) 1Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Zentralisierte Verwaltung und Drittbeauftragung (Abs 3).

Rn 15 Die im Verordnungswege bestimmten zentralen Vollstreckungsgerichte der Länder (S 1) sind oben (Rn 2) aufgeführt. Satz 2 enthält die Ermächtigung, die Befugnis auch auf die Landesjustizverwaltungen zu übertragen. Rn 16 Satz 3 ermöglicht die Beauftragung und Inanspruchnahme einer anderen Stelle mit der Datenverarbeitung bei der elektronischen Verwaltung. Diese Möglichkeit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 2 Abs 1 zählt die Überschrift des Urteils nicht zu den zwingenden Bestandteilen von Urteilen (Oldbg MDR 91, 159, 160; Frankf OLGR Frankf 96, 11), vgl aber § 311 I. In den Fällen des § 313b (dort Rn 4) ist die Art des Urteils anzugeben; gleiches empfiehlt sich bei besonderen Urteils- und Prozesskonstellationen (zB [Urkunden-]Vorbehaltsurteil, Teilanerkenntnis- und Schlussu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verhältnis zu WEigtümern.

Rn 46 Im Verw-Vertrag können den WEigtümern keine Pflichten oder Lasten auferlegt werden (BGH NJW 12, 1152 Rz 9 = ZMR 12, 461), auch können im Verw-Vertrag dem Verw ggü den WEigtümern obliegende Pflichten, etwa aus § 27 I Nr 1, nicht eingeengt oder konkretisiert werden; vielfach verkannt, vgl etwa unklar BGH ZWE 20, 44 Rz 28 ff; München ZWE 09, 27, 30; LG München I IMR 11, 6...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Bei den Oberlandesgerichten werden ein oder mehrere Zivilsenate für folgende Sachgebiete gebildet:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die gepfändeten Sachen sind von dem Gerichtsvollzieher öffentlich zu versteigern; Kostbarkeiten sind vor der Versteigerung durch einen Sachverständigen abzuschätzen. (2) Eine öffentliche Versteigerung kann nach Wahl des Gerichtsvollziehers erfolgen. (3) 1D...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Zuständigkeitskonzentration, Verordnungsermächtigung, Abs 3.

Rn 13 Bei dem Verfahren nach § 167b handelt es sich um eine Kindschaftssache iSv § 151 Nr 1, sodass sich die örtliche Zuständigkeit nach §§ 152 f richtet. Abs 3 enthält die Ermächtigung zur Konzentration der Zuständigkeit auf das Familiengericht, in dessen Bezirk das OLG seinen Sitz hat, oder auf ein anderes Familiengericht zu übertragen. Auch länderübergreifende Zuständigke...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überblick.

Rn 26 Die Amtszeit des Verw endet mit: Abberufung (Rn 29), Ablauf der Bestellungszeit (Rn 23), erfolgreicher Anfechtung (Rn 17) oder Amtsniederlegung (Rn 43). Auch wenn der aktuelle Amtsträger stirbt oder eine Gesellschaft, die Verw ist, durch Vollbeendigung untergeht, wird das ›Amt Verw‹ frei. Das ›Amt‹ des Verw kann der Amtsträger in Ermangelung einer Kompetenz nicht auf D...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Recht auf Einsicht (§ 24 VII 8).

Rn 30 § 24 VII 8 gibt dem WEigtümer oder einem Ermächtigten ein Recht auf Einsicht (dazu § 18 Rn 39), nicht auf Herausgabe. Ein besonderes berechtigtes wirtschaftliches oder rechtliches Interesse an der Einsicht ist nicht darzulegen. Es besteht idR kein Anspruch auf Fertigung und Aushändigung von Kopien. Wird die Beschl-Sammlung elektronisch geführt, besteht ein Anspruch auf...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Dritte.

Rn 6 Klagebefugt sind ferner der Insolvenz- (LG Düsseldorf ZWE 12, 337; AG Charlottenburg ZMR 10, 644) – solange das Wohnungseigentum nicht freigegeben ist –, der Zwangs- (BayObLG NJW-RR 91, 723 f; KG WuM 90, 324; LG Berlin ZMR 09, 474 f) oder der Nachlassverwalter. Ob die Klagebefugnis dieser Dritten die der WEigtümer des verwalteten Wohnungseigentums verdrängt, ist str (ve...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Für Klagen nach diesem Gesetz ist das Landgericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte seine gewerbliche Niederlassung oder in Ermangelung einer solchen seinen Wohnsitz hat. 2Hat der Beklagte im Inland weder eine gewerbliche Niederlassung noch einen Wohnsitz, so ist das Gericht des inländischen Aufenthaltsorts zuständig, in Ermangelung eines solchen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Beteiligte.

Rn 3 Das Anerkenntnis ist vom Schuldner oder dem, der auf Grund eines Rechtsgeschäfts oder kraft Gesetzes ermächtigt ist, für den Schuldner zu handeln, abzugeben (BGH NJW 12, 1293 [BGH 09.12.2011 - V ZR 131/11] Rz 10). Die Erklärung muss insb von der Ermächtigung umfasst sein. Eine Genehmigung (§ 185) wirkt nicht zurück; sie kann selbst Anerkenntnis sein (MüKo/Grothe Rz 10)....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Vereinbarungen.

Rn 103 Kraft der Vertragsfreiheit kann vereinbart werden, dass ein Vertragspartner einen Schaden Dritter soll geltend machen können. So hat RGZ 170, 246 eine Stadtgemeinde für berechtigt gehalten, die Schäden von Einlagerern geltend zu machen, deren Fleisch durch unsachgemäße Reparaturen in dem Städtischen Kühlhaus verdorben war. Ähnl hat BGH NJW 74, 502 [BGH 15.01.1974 - X ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Systematik.

Rn 1 Die Vorschrift ermöglicht eine Delegation aus Gründen der Prozessökonomie und um einen örtlich bedingten Wissensvorsprung bzgl der SV nutzen zu können. Sie setzt die Anordnung eines Sachverständigenbeweises und die Übertragung der Beweisaufnahme durch das Prozessgericht auf einen beauftragten (§ 361) oder ersuchten Richter (§ 362) voraus. Eine solche Übertragung ist als...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Grundlagen.

Rn 1 § 703b I ermöglicht die durchgängig maschinelle Bearbeitung des Mahnverfahrens. Gleichzeitig spart § 703b Zeit. Bedürfte es einer Unterschrift, wäre für sie das maschinelle Verfahren abzubrechen. Anstatt nach dem maschinellen Ausdruck die Beschlüsse usw maschinell zu kuvertieren, zu frankieren und zu versenden, wäre – bei Millionen Mahnverfahren jährlich – der jeweilige...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Echtheitszweifel des Gerichts.

Rn 5 Hat das Gericht Zweifel an der Echtheit der Urkunde, dann muss es gem § 437 II vAw die Behörde oder Urkundsperson, die als Aussteller der Urkunde erscheint, zur Erklärung über die Echtheit auffordern. Bei Zweifeln an der Übereinstimmung von beglaubigter Abschrift und Urschrift wird die Vorschrift entsprechend angewendet (Frankf DNotZ 93, 757, 759 [OLG Frankfurt am Main ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Befähigung zum Urkundsbeamten.

Rn 5 Der gesetzliche Regelfall des Urkundsbeamten gem Abs 2 ist der Beamte des mittleren Justizdienstes. Absolventen der Rechtspflegerprüfung können gem Abs 3 Nr 1 Aufgaben des Urkundsbeamten übertragen werden. Dem Rechtspfleger sind durch die §§ 26, 20 S 1 Nr 12, 21, 24 RpflG folgende Aufgaben der Geschäftsstelle zugewiesen: die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung ...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 5. Bericht zur Übernahmesituation

Tz. 135 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Nach § 315a HGB müssen bestimmte kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen übernahmerechtliche Angaben im Konzernlagebericht machen (sog. Übernahmebericht). Berichtspflichtig sind Mutterunternehmen, die einen organisierten Markt iSd. § 2 Abs. 7 WpÜG durch von ihnen ausgegebene stimmberechtigte Aktien in Anspruch nehmen (vgl. § 315a Satz 1 HG...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Die Vorschriften dieses Abschnitts gelten für die Übermittlung personenbezogener Daten von Amts wegen durch Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit und Staatsanwaltschaften an öffentliche Stellen des Bundes oder eines Landes für andere Zwecke als die des Verfahrens, für die die Daten erhoben worden sind. 2Besondere Rechtsvorschriften des Bundes oder, wenn die Daten a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Vereinbarung (Abs 2 Nr 1).

Rn 4 Gem II Nr 1 kann die externe Teilung zwischen dem Ausgleichsberechtigten und dem Versorgungsträger des Ausgleichspflichtigen frei vereinbart werden. Es handelt sich aber nur um eine ›Abrede über den Ausgleichsweg‹ und nicht über die Höhe (BTDrs 16/10144, 58). Der Versorgungsträger muss berechtigt sein, selbst Regelungen über das auszugleichende und das neu zu begründend...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Antragsberechtigung.

Rn 2 Die Antragsberechtigung ist eine Verfahrensvoraussetzung. Bei ihrem Fehlen ist der Antrag als unzulässig abzuweisen. Die Berechtigung ergibt sich aus den gesetzlichen Vorschriften über das jeweilige Antragserfordernis, ferner aus einer unmittelbaren materiell-rechtlichen Betroffenheit des Antragstellers. Handelt der Antragsteller im eigenen Namen, nimmt dabei aber fremd...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1072 ZPO – Beweisaufnahme in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Gesetzestext Soll die Beweisaufnahme nach der Verordnung (EU) 2020/1783 erfolgen, so kann das deutsche Gerichtmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm ist zwingendes Recht und betrifft nur Genehmigungen, von denen die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäfts abhängt, nicht hingegen solche, die bloße Sollvorschrift sind und deren Ausbleiben die Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts nicht beeinflusst. Die Vorschrift entspricht § 1826 aF. Ausschließlicher Adressat der Genehmigung ist der Betreuer, der unter Berücksichtigung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Geschäftsverteilung.

Rn 4 Ist von der Ermächtigung nach Abs 1 S 1 Gebrauch gemacht worden, entscheidet über die Verteilung der Bereitschaftsdienste für einen LG-Bezirk das Präsidium des LG im Einvernehmen mit den Präsidien der betroffenen Amtsgerichte. Der sprachlich missglückte Abs 1 S 4 ist dahingehend zu deuten, dass auch bei einer Erstreckung auf mehrere LG-Bezirke Einvernehmen nicht nur zwi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Aus dem Urteil eines ausländischen Gerichts findet die Zwangsvollstreckung nur statt, wenn ihre Zulässigkeit durch ein Vollstreckungsurteil ausgesprochen ist. (2) Für die Klage auf Erlass des Urteils ist das Amtsgericht oder Landgericht, bei dem der Schuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, und sonst das Amtsgericht oder Landgericht zuständig, bei dem nach § 23 geg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, GVG § 157 GVG – [Rechtshilfegericht].

Gesetzestext (1) Das Ersuchen um Rechtshilfe ist an das Amtsgericht zu richten, in dessen Bezirk die Amtshandlung vorgenommen werden soll. (2) 1Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Erledigung von Rechtshilfeersuchen für die Bezirke mehrerer Amtsgerichte einem von ihnen ganz oder teilweise zuzuweisen, sofern dadurch der Rechtshilfeverkehr erleic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 260 FamFG – Bestimmung des Amtsgerichts.

Gesetzestext (1) Die Landesregierungen werden ermächtigt, die vereinfachten Verfahren über den Unterhalt Minderjähriger durch Rechtsverordnung einem Amtsgericht für die Bezirke mehrerer Amtsgerichte zuzuweisen, wenn dies ihrer schnelleren und kostengünstigeren Erledigung dient. Die Landesregierungen können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die Landesjustizverwaltu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1In Verfahren nach § 1631e Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs erteilt das Gericht die Genehmigung im schriftlichen Verfahren, sofern die Eltern eine den Eingriff befürwortende Stellungnahme vorlegen und keine Gründe ersichtlich sind, die einer Genehmigung entgegenstehen. 2Wenn das Gericht im schriftlichen Verfahren entscheidet, soll es von der Anhörung des Jugendamts...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Prozessstandschaft.

Rn 7 Der wahre Berechtigte kann einen Dritten zur Geltendmachung des Berichtigungsanspruchs im eigenen Namen, und zwar im Wege der Prozessstandschaft auch durch schlüssiges Handeln ermächtigen (RGZ 112, 265; BGH WM 87, 1407). In der Erklärung der Auflassung liegt zugunsten des Auflassungsempfängers regelmäßig eine solche Ermächtigung (RGZ 112, 265 f). Fehlt die nach § 1365 e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Verwaltungsakte, die im Bereich der Justizverwaltung beim Vollzug des Gerichtskostengesetzes, des Gesetzes über Kosten in Familiensachen, des Gerichts- und Notarkostengesetzes, des Gerichtsvollzieherkostengesetzes, des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes oder sonstiger für gerichtliche Verfahren oder Verfahren der Justizverwaltung geltender Kostenvorschriften...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Umschreibung.

Rn 5 Der GV gibt anstelle des Schuldners die für die Übertragung des Wertpapiers erforderlichen Erklärungen ab und bezieht sich dabei auf die gerichtliche Ermächtigung. Ist das Papier durch Indossament zu übertragen, wird dieses vom GV auf die Urkunde gesetzt. Bei Übertragung durch Abtretung wird die Abtretungserklärung dem Wertpapier beigefügt und dies auf dem Papier vermer...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Vor die Zivilkammern, einschließlich der Kammern für Handelssachen, gehören alle bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, die nicht den Amtsgerichten zugewiesen sind. (2) Die Landgerichte sind ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes ausschließlich zuständigmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 959 ZPO – Verordnungsermächtigung.

Gesetzestext (1) Die Landesregierungen können die Aufgaben nach Artikel 10 Absatz 2, Artikel 23 Absatz 3, 5 und 6, Artikel 25 Absatz 3, Artikel 27 Absatz 2, Artikel 28 Absatz 3 sowie Artikel 36 Absatz 5 Unterabsatz 2 und 3 der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 einem Amtsgericht für die Bezirke mehrerer Amtsgerichte durch Rechtsverordnung zuweisen. (2) Die Landesregierungen können...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio.

Rn 1 § 758a I ergänzt § 758 insofern, als die Durchsuchung der Wohnung, sofern nicht Gefahr im Verzug ist, nur aufgrund einer richterlichen Durchsuchungsanordnung stattfinden darf, die bei der Durchführung der Vollstreckungsmaßnahme vorgezeigt werden muss (Abs 3). Die Vorschrift setzt die verfassungsrechtliche Rspr zu Art 13 II GG in das einfache Recht um (BVerfGE 51, 97 = N...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Beglaubigungszuständigkeit.

Rn 4 Die Abschriftsbeglaubigung muss von einer zuständigen Stelle unter Beachtung des für die Abschriftsbeglaubigung vorgesehenen Verfahrens erfolgen (vgl § 415 I). Inhaltlich beschränkte Beglaubigungskompetenzen sind in verschiedenen Verfahrensgesetzen geregelt (zB § 13 III 2 FamFG, § 12 II GBO). Allgemein zuständig für die Beglaubigung von Abschriften sind Notare (§ 20 BNo...mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Christian Orth, Rechnungsle... / aa. Standards der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Tz. 103 Stand: EL 50 – ET: 06/2023 Durch die CSRD ist die Bilanzrichtlinie um ein Kapitel 6a erweitert worden. In diesem Kapitel werden durch die Art. 29b und Art. 29c der modifizierten Bilanzrichtlinie neue Regelungen zur Einführung von Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung geschaffen. Danach kann die EU-Kommission durch delegierte Rechtsakte zur Ergänzung der B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Oberlandesgericht, das in der Schiedsvereinbarung bezeichnet ist oder, wenn eine solche Bezeichnung fehlt, in dessen Bezirk der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens liegt, ist zuständig für Entscheidungen über Anträge betreffendmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Geltungsbereich.

Rn 3 Der wohl überwiegende Bereich der selbstständigen Beweisverfahren im Zivilprozess ist der der Vermeidung bzw Vorbereitung eines Bauprozesses, zB während des Bauens die Prüfung behaupteter Mängel an Vorgewerken oder nach Kündigung die Feststellung eines bestimmten Bautenstandes einschließlich der Qualität. Ein Mängelbeseitigungsverlangen genügt den Anforderungen, wenn de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 1068 ZPO – Elektronische Zustellung.

Gesetzestext An Adressaten in der Bundesrepublik Deutschland dürfen gerichtliche elektronische Schriftstücke nur nach Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2020/1784 elektronisch zugestellt werden. Rn 1 Mit der Neuregelung wird die elektronische Zustellung gem Art 19 EuZVO umgesetzt. Diese lässt in Art 19 I EuZVO zwei Zustellwege zu (s Art 19 EuZVO Rn 1), eröff...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Das Schiedsgericht hat die Streitigkeit in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften zu entscheiden, die von den Parteien als auf den Inhalt des Rechtsstreits anwendbar bezeichnet worden sind. 2Die Bezeichnung des Rechts oder der Rechtsordnung eines bestimmten Staates ist, sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben, als unmittelbare Verweisu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Mitgliederversammlung ist zu berufen, wenn der durch die Satzung bestimmte Teil oder in Ermangelung einer Bestimmung der zehnte Teil der Mitglieder die Berufung schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt. (2) 1Wird dem Verlangen nicht entsprochen, so kann das Amtsgericht die Mitglieder, die das Verlangen gestellt haben, zur Berufung der Versammlung ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Eigentümer.

Rn 3 Der Eigentümer ist als Inhaber des umfassenden Rechts an einer Sache (= dingliches Vollrecht) Anspruchsgläubiger. Eine gestufte, dem Besitzrecht ähnliche, Hierarchie iSv unmittelbarer, mittelbarer Besitzer bzw Besitzdiener besteht dabei nicht. Wirtschaftliche bzw steuerrechtliche Zuordnungsfragen – zB Leasinggeber oder Sicherungsnehmer – spielen keine Rolle. Zu untersch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die ROM I-Verordnung geht als EU-VO dem nationalen Kollisionsrecht des EGBGB vor. Dies gilt insb für Art 7 I ROM I, welcher bestimmt, dass lediglich diejenigen Versicherungsverträge unter die Norm fallen, deren versichertes Risiko in einem Mitgliedstaat belegen ist. Im Gegenzug kommt auch IV für Verträge über im nicht europäischen Ausland belegene Risiken nicht zur Anwe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gerichtsorganisation.

Rn 12 Der Zweite Titel ist nicht einschlägig, soweit es um die Errichtung, Änderung oder Aufhebung von Gerichten geht; für diese besteht der Vorbehalt des formellen, in den Fällen ausdrücklicher formell-gesetzlicher Ermächtigung jedenfalls des materiellen Gesetzes (Rechtsverordnung). Hieran ist die geschäftsverteilende Verwaltung gem Art 20 III GG gebunden, mithin zur eigene...mehr