Fachbeiträge & Kommentare zu Vollmacht

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§ 7 Testamentsvollstreckung / E. Testamentsvollstreckung und post- bzw. transmortale Vollmacht

Rz. 71 Testamentsvollstreckung und trans- bzw. postmortale Vollmacht schließen sich nicht gegenseitig aus, sondern sind nebeneinander möglich. Eine bereits vom Erblasser erteilte Vollmacht über den Tod hinaus (transmortale Vollmacht) bleibt auch mit dessen Ableben grundsätzlich wirksam, solange sie nicht von den Erben widerrufen wird. Eine Vollmacht des Erblassers, die erst ...mehr

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / g) Form der Vollmacht in vermögensrechtlichen Angelegenheiten

Rz. 23 Die Vollmacht in vermögensrechtlichen Angelegenheiten kann grundsätzlich formfrei erteilt werden, für eine Verwendung gegenüber dem Grundbuchamt ist jedoch die Form des § 29 GBO erforderlich, d.h. mindestens notarielle Beglaubigung. Für den Einsatz gegenüber dem Handelsregister ist ebenfalls mindestens notarielle Beglaubigung erforderlich, § 12 HGB. Es empfiehlt sich ...mehr

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§ 11 Der Minderjährige in d... / 3. Ausschluss der Vertretungsmacht

Rz. 7 Gemäß § 1629 Abs. 2 S. 1 BGB können die Eltern das Kind nicht vertreten, wenn nach § 1795 BGB auch der Vormund von der Vertretung des Minderjährigen ausgeschlossen wäre. Dies soll den Minderjährigen vor den Folgen möglicher Interessensgegensätze zwischen ihm und seinem gesetzlichen Vertreter schützen.[2] a) Grundsatz §§ 1629 Abs. 2 S. 1, 1795 BGB Rz. 8 Die Eltern oder de...mehr

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / a) Konkrete Aufzählung der Befugnisse des Bevollmächtigten

Rz. 12 Bei den vermögensrechtlichen Angelegenheiten kann die Vollmacht generell für alle vermögensrechtlichen Angelegenheiten als Generalvollmacht ausgestaltet werden oder es können die Befugnisse konkret benannt werden. Auch wenn die generell formulierte Vollmacht rechtlich ausreichend ist, stößt eine Vollmacht mit konkret ausgestalteten Anwendungsfällen für die einzelnen B...mehr

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / 2. Besonderheiten für persönliche Angelegenheiten

Rz. 25 Seit der Neufassung der §§ 1904 Abs. 2 und 1906 Abs. 5 BGB im Jahre 1998 sowie der Einführung des neuen § 1906a BGB im Jahr 2017 ist anerkannt, dass grundsätzlich auch in persönlichen Angelegenheiten eine Stellvertretung zulässig ist, da diese Vorschriften das Vorhandensein einer entsprechenden Vollmacht voraussetzen. Durch das "1. Betreuungsrechtsänderungsgesetz" sow...mehr

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / b) Sichere Verwahrung der Ausfertigung der Vollmachtsurkunde

Rz. 34 Es bietet sich zudem an, dass die Urschrift der Vollmachtsurkunde bzw. bei einer notariell beurkundeten Vollmacht die Ausfertigung der Vollmachtsurkunde zunächst von dem Vollmachtgeber oder einem engen Vertrauten wie z.B. dem Steuerberater verwahrt wird.[44] Solange der Bevollmächtigte nämlich nicht im Besitz der Urschrift oder der Ausfertigung der Vollmachtsurkunde i...mehr

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / d) Einsetzung eines Kontrollbetreuers gem. § 1896 Abs. 3 BGB

Rz. 37 Verletzt der Bevollmächtigte oder einer der Bevollmächtigten seine Pflichten, kann das Betreuungsgericht gem. § 1896 Abs. 3 BGB zudem einen Kontrollbetreuer bestellen, der dann notfalls auch die Vollmacht widerrufen kann. Eine Vollmachtskontrollbetreuung darf aber nur angeordnet werden, wenn aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls ein konkretes Bedürfnis für die ...mehr

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / II. Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers

Rz. 3 Die Vollmacht muss noch im Zustand der Geschäftsfähigkeit [2] errichtet werden und darf nach Errichtung nicht widerrufen worden sein.[3] Grundsätzlich wird vermutet, dass der Vollmachtgeber bei Errichtung der Vollmacht geschäftsfähig war. Ein bloßer Verdacht, der Vollmachtgeber sei bei Erteilung der Vollmacht geschäftsunfähig gewesen, genügt nicht, um die Vermutung der ...mehr

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / b) Ausdrückliche Regelung zur Zulässigkeit von Schenkungen durch den Bevollmächtigten

Rz. 13 Da insbesondere Schenkungen für den Vollmachtgeber wirtschaftlich nachteilig sind, sollte die Befugnis hierzu besonders erörtert werden.[17] Wird der Bevollmächtigte nicht ausdrücklich zur Vornahme von unentgeltlichen Verfügungen befugt, kommt es auch bei entgeltlichen Geschäften immer wieder zu Problemen im Rechtsverkehr, da manche Grundbuchämter dann z.B. auch bei G...mehr

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / 4. Sicherungsmöglichkeiten gegen Vollmachtsmissbrauch

Rz. 31 Gerade die Vollmacht in vermögensrechtlichen Angelegenheiten birgt eine erhebliche Missbrauchsgefahr in sich und sollte daher nur bei Vorliegen eines ausreichenden Vertrauensverhältnisses zur Person des Bevollmächtigten erteilt werden. Wie bereits dargestellt ist es nicht möglich, die Wirksamkeit der Bevollmächtigung auch im Außenverhältnis davon abhängig zu machen, d...mehr

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / A. Einleitung

Rz. 1 Mindestens genauso wichtig wie effektive testamentarische und gesellschaftsrechtliche Regelungen sind geeignete Vollmachten, um auch im Falle der Krankheit des Vermögensträgers die nötige Handlungsfähigkeit zu gewährleisten. Ohne geeignete Vollmachten muss für bestimmte Entscheidungen erst vom Betreuungsgericht ein Betreuer bestellt werden. Oft sind komplexe Entscheidu...mehr

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / h) Regelungen zur Entgegennahme von analoger Post und Zugang zu digitalen Medien

Rz. 24 Anders als ein Betreuer bedarf der Vorsorgebevollmächtigte keiner ausdrücklichen Ermächtigung zur Entgegennahme der Post des Vollmachtgebers, wenn die Vorsorgevollmacht als Generalvollmacht ausgestaltet ist.[35] Nachdem es teilweise zu praktischen Problemen kam, wenn Vorsorgevollmachten keine ausdrückliche "Postklausel" enthielten, hat nun auch die Rechtsabteilung der...mehr

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / 5. Rechtswahl/Vollmachtsstatut

Rz. 39 Wenn keine Rechtswahl getroffen wurde, richtet sich das auf die Vorsorgevollmacht anwendbare Recht nach Art. 15 des Haager Erwachsenenschutzübereinkommens (ESÜ). Gemäß Art. 15 Abs. 1 ESÜ ist grundsätzlich das Recht des Staates anwendbar, in dem der Vollmachtgeber zum Zeitpunkt der Vollmachtserteilung seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Allerdings gilt als Vorsorgevo...mehr

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / 1. Besonderheiten bei Kapitalgesellschaften

Rz. 66 Für Kapitalgesellschaften sind die Errichtung einer Vorsorgevollmacht und die Ausübung des Stimmrechtes durch einen Vorsorgebevollmächtigten weitgehend unproblematisch. Vorsicht ist hingegen bei der Bevollmächtigung zur Wahrnehmung von Geschäftsführeraufgaben geboten. Nach ständiger Rechtsprechung des BGH ist eine organersetzende bzw. organvertretende Generalvollmacht...mehr

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / d) Regelung zur Befreiung von § 181 BGB

Rz. 17 Die Vollmacht sollte auch eine Regelung dazu enthalten, ob eine Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB, also vom Verbot des Insichgeschäfts, erteilt wird. Ohne eine solche Befreiung stößt gerade die Vollmacht für Familienangehörige schnell an ihre Grenzen, da hier oft Insichgeschäfte vorgenommen werden müssen. Wie bei der Befugnis zur Vornahme von Schenkungen ...mehr

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / 2. Besonderheiten bei Personengesellschaften

Rz. 67 Bei Personengesellschaften werden zwar widerrufliche Stimmrechtsvollmachten für zulässig erachtet, allerdings ist die ganz herrschende Meinung der Ansicht, dass eine Wirksamkeitsvoraussetzung für die Ausübung dieser Vollmachten darin besteht, dass die Mitgesellschafter der Erteilung einer Vollmacht zustimmen müssen, da die Mitgesellschafter nicht mit einer generellen ...mehr

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / B. Vorsorgevollmacht

Rz. 8 Die Vorsorgevollmacht ist eine gewöhnliche Vollmacht i.S.d. §§ 164 ff. BGB; lediglich der Anlass ist ein anderer. Anders als bei einer normalen Vollmacht, die erteilt wird, weil der Vollmachtgeber z.B. aus Zeitmangel daran gehindert ist ein bestimmtes Rechtsgeschäft zu schließen, kommt die Vorsorgevollmacht bei einer inzwischen eingetretenen Geschäftsunfähigkeit des Vo...mehr

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§ 7 Testamentsvollstreckung / I. Einzelkaufmännisches Unternehmen

Rz. 76 Bei einem einzelkaufmännischen Unternehmen ist eine Verwaltungsvollstreckung nicht zulässig, da die Erben nur auf den Nachlass beschränkbar haften und der Testamentsvollstrecker nicht persönlich haftet (vgl. §§ 2206, 2207 BGB), was der umfassenden Haftung eines Einzelkaufmanns widerspricht.[62] Zulässig ist lediglich eine Abwicklungsvollstreckung.[63] Um das Ergebnis ...mehr

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§ 5 Vermögenserhalt durch l... / b) Vorbehalt von Stimmrechtsvollmacht/Mehrfachstimmrecht

Rz. 42 Ob eine wirtschaftliche Ausgliederung eines Gesellschaftsanteils im Sinne der Rechtsprechung des BGH vorliegt, wenn der Schenker sich durch Vollmacht die Stimmrechte an der übertragenen Gesellschaftsbeteiligung "vorbehält", wird in der Literatur bzw. der Rechtsprechung bislang nicht erörtert. Möglicherweise lassen sich aber die Gedanken der Rechtsprechung zum Vorbehal...mehr

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§ 5 Vermögenserhalt durch l... / 2. Wohnungsrecht

Rz. 55 Möchte der Übergeber den Übertragungsgegenstand oder Teile davon nur selbst bewohnen und nicht vermieten, so bietet sich die Vereinbarung eines Wohnungsrechtes an. Rz. 56 Muster 5.2: Wohnungsrecht Muster 5.2: Wohnungsrecht § _________________________ Wohnungsrecht (1) Der Übergeber behält sich auf seine Lebensdauer das Wohnungsrecht an sämtlichen Räumen des Übertragungsge...mehr

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / F. Notarkosten bei Vorsorgevollmacht mit Betreuungs- und Patientenverfügung

Rz. 71 Der Geschäftswert für die Vorsorgevollmacht ist nach billigem Ermessen anhand des Umfangs der erteilten Vollmacht und des Vermögens des Vollmachtgebers gem. § 98 Abs. 3 GNotKG angemessen zu bestimmen und beträgt 40 % des Aktivvermögens, wenn wie in der Praxis üblich die Ausfertigungen für die Bevollmächtigten dem Vollmachtgeber zur Weitergabe ausgehändigt werden, maxi...mehr

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / 6. Regelung zum Innenverhältnis

Rz. 40 Sinnvoll ist auch eine nähere Ausgestaltung des Innenverhältnisses zwischen dem Vollmachtgeber und den Bevollmächtigten sowie bei mehreren Bevollmächtigten zwischen den Bevollmächtigten untereinander. Um die Wirksamkeit der Vollmacht im Außenverhältnis nicht zu beeinträchtigen, sollten eine nähere Ausgestaltung des Innenverhältnisses besser in einer separaten privatsc...mehr

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / I. Sicherung der Handlungsfähigkeit durch eine Vorsorgevollmacht

Rz. 65 Da eine Betreuung nur dann angeordnet werden kann, wenn der Geschäftsunfähige nicht vorher selbst für den Fall der Geschäftsunfähigkeit einen Dritten mit der Wahrnehmung seiner Rechte beauftragt hat, ist die Vorsorgevollmacht ein geeignetes Mittel zur Vermeidung einer Betreuung und der damit wohl einhergehenden Handlungsunfähigkeit des Unternehmens. Es gelten grundsät...mehr

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§ 5 Vermögenserhalt durch l... / 1. Nießbrauch

Rz. 53 Bei vermieteten Immobilien oder für den Fall, dass der Übergeber auch die Möglichkeit der Vermietung haben möchte, bietet sich die Vereinbarung eines Nießbrauchs an. Der vorbehaltene Nießbrauch berechtigt den Übergeber, die übertragene Immobilie selbst zu bewohnen, aber auch zu vermieten und die Mieterträge für sich zu verwenden. Der Nießbrauch kann nicht nur an einze...mehr

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / a) Anordnung von Gesamtvertretung

Rz. 32 Eine sehr effektive Sicherungsmöglichkeit gegen einen Vollmachtsmissbrauch ist die Anordnung der Gesamtvertretung. Wenn z.B. immer mindestens zwei Bevollmächtigte gemeinsam handeln müssen, dürfte ein Vollmachtsmissbrauch nahezu ausgeschlossen sein. Um trotz angeordneter Gesamtvertretung für nicht so missbrauchsanfällige Rechtsgeschäfte eine alltagstaugliche Abwicklung...mehr

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / 5. Bekanntmachung der Patientenverfügung

Rz. 52 Damit die Patientenverfügung auch zur Kenntnis genommen wird, sollte ein Hinweis darauf in der Brieftasche mitgeführt werden und die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer vorgenommen werden.[59] Am sinnvollsten ist meist die Kombination von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht in einer Urkunde. So ist sichergestellt, dass zumindest der ...mehr

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§ 1 Risiken für das Familie... / IV. Fazit

Rz. 22 Für Familien mit gemeinsamem Vermögen ist Kooperation Voraussetzung für den Vermögenserhalt. Besonders deutlich wird dies am Beispiel von Unternehmerfamilien. Denn ohne Kooperationsbereitschaft und -fähigkeit wird ihr Einfluss kaum positive Kraft im Unternehmen entfalten. Streit gefährdet Kooperation und damit die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit. Er ist häufige ...mehr

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§ 11 Der Minderjährige in d... / b) Ausnahme bei Erfüllung einer Verbindlichkeit

Rz. 11 Eine Vertretungshandlung des gesetzlichen Vertreters ist gem. §§ 1629 Abs. 2, 1795 Abs. 2, 181 BGB jedoch wirksam, wenn das Rechtsgeschäft ausschließlich in der Erfüllung einer Verbindlichkeit besteht.mehr

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§ 14 Familienstrategie und ... / B. Warum Familienstrategie und Familiencharta?

Rz. 10 Die Familie hat und nimmt relevanten Einfluss auf das Vermögen. Dominiert in der ersten Generation[3] der Gründer, so erfolgt regelmäßig ab der zweiten die Einflussnahme durch mehrere Familienmitglieder. Die Beobachtung zeigt, dass Familien üblicherweise in einem ungeregelten Miteinander Entscheidungen treffen. Für Familien ohne bedeutendes Vermögen mögen Regeln entbe...mehr

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / I. Wirkung und Zulässigkeit

Rz. 9 Um die Bestellung eines Betreuers zu verhindern, muss die Vorsorgevollmacht alle Bereiche umfassen, die Aufgabenbereich eines Betreuers sein können, d.h. insbesondere die Besorgung sämtlicher Vermögensangelegenheiten, die Einwilligung in ärztliche Maßnahmen, die Aufenthaltsbestimmung sowie freiheitsbeschränkende Maßnahmen.[9] Rz. 10 Für bestimmte Bereiche ist ein Handel...mehr

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§ 5 Vermögenserhalt durch l... / V. Absicherung des Schenkers durch Widerrufs- und Rückforderungsmöglichkeiten

Rz. 59 Durch den geschickten Einsatz von Widerrufs- und Rückforderungsrechten kann der Schenker auch nach der Übertragung von Vermögenswerten sicherstellen, dass das Familienvermögen auch langfristig in der Familie verbleibt. Rz. 60 Muster 5.4: Widerrufs- und Rückforderungsrecht Muster 5.4: Widerrufs- und Rückforderungsrecht § _________________________ Widerrufs- und Rückforder...mehr

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§ 14 Familienstrategie und ... / II. Fallbeispiel: Familie V

Rz. 6 Beispiel Familie V ist nicht nur vermögend, sondern in der Region auch angesehen. Seit mehreren Generationen trägt sie zum wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wohl der Region bei. Nach dem Tod von Mutter Veronica hat Vater Viktor erkannt, dass er zum Erhalt des Vermögens Vorkehrungen treffen sollte. Mit Anwalt und Steuerberater wurden die notwendigen Dokumente (sein...mehr

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§ 5 Vermögenserhalt durch l... / 3. Leibrente

Rz. 57 Zur Absicherung bzw. Versorgung des Übergebers ist auch die Vereinbarung einer Leibrente denkbar. Für den Übergeber hat dies den Vorteil, dass er auch dann Zahlungen erhält, wenn vorübergehend keine oder nur sehr geringe Mietüberschüsse erzielt werden, da z.B. Mieteinnahmen ausbleiben und/ der Renovierungs- oder Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Für den Überneh...mehr

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§ 7 Testamentsvollstreckung / H. Zusammenfassung

Rz. 111 Checkliste: Regelungen in der letztwilligen Verfügung zur Testamentsvollstreckungmehr

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / III. Sicherung der Handlungsfähigkeit durch Generalhandlungsvollmacht gem. § 54 HGB

Rz. 70 Statt einer unzulässigen organersetzenden bzw. organvertretenden Generalvollmacht kann eine weitgehende Handlungsvollmacht erteilt werden, die all das, was nicht exklusiv dem Organ als Zuständigkeit zugewiesen ist, an einen Dritten delegiert.[74] In einem Urteil vom 18.7.2002 hatte der BGH eine sehr weitgehende Vorsorgevollmacht als zulässige Generalhandlungsvollmacht...mehr

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§ 6 Sicherung der Handlungs... / f) Regelung zur Befugnis der Erteilung von Untervollmachten

Rz. 22 Die Befugnis zur Erteilung von Untervollmachten für einzelne Rechtgeschäfte kann eingeräumt oder ausgeschlossen werden. Gerade bei einer "nur" gemeinschaftlichen Vertretungsbefugnis sollte den Bevollmächtigten aus Praktikabilitätsgesichtspunkten die Möglichkeit gegeben werden, gemeinsam einem der Bevollmächtigten Untervollmacht zu erteilen. Die praktische Abwicklung d...mehr

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§ 11 Der Minderjährige in d... / aa) Insichgeschäft § 181 1. Alt BGB

Rz. 9 Der gesetzliche Vertreter ist von der Vertretung des Minderjährigen ausgeschlossen, wenn er (oder bei mehreren, insbesondere den Eltern, einer von ihnen) sowohl im eigenen Namen als auch im Namen des Kindes handelt (Insichgeschäft gem. § 181 1. Alt BGB). Ein solches Insichgeschäft liegt beispielsweise vor, wenn die Eltern bei der Gründung einer Gesellschaft unter Betei...mehr

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§ 11 Der Minderjährige in d... / a) Grundsatz §§ 1629 Abs. 2 S. 1, 1795 BGB

Rz. 8 Die Eltern oder der Vormund dürfen gem. § 1795 Abs. 1 Nr. 1 BGB keine Rechtsgeschäfte für den Minderjährigen vornehmen, wenn der jeweilige Ehegatte, Lebenspartner oder ein Verwandter in gerader Linie (z.B. Großeltern etc.) auf der anderen Seite des Rechtsgeschäftes steht. Da die Eltern das Kind gemeinschaftlich vertreten, greifen die Ausschlüsse auch dann, wenn nur ein...mehr

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§ 11 Der Minderjährige in d... / bb) Mehrfachvertretung § 181 2. Alt BGB

Rz. 10 Ein Vertretungsausschluss liegt auch dann vor, wenn der gesetzliche Vertreter im Namen des Minderjährigen und zugleich im Namen eines Dritten Rechtsgeschäfte abschließt (Mehrfachvertretung gem. § 181 2. Alt. BGB). Eine solche kommt beispielsweise in Betracht, wenn der gesetzliche Vertreter bei der Gesellschaftsgründung mehrere Minderjährige vertreten will, zwischen de...mehr

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§ 11 Der Minderjährige in d... / III. Familiengerichtliche Genehmigung, §§ 1821 ff. BGB

Rz. 26 Gem. §§ 1821 f. BGB bedarf der Vormund für die Rechtswirksamkeit bestimmter Rechtsgeschäfte zusätzlich einer Genehmigung des Familiengerichtes. Die Bestimmungen gelten über §§ 1643 Abs. 1, 1915 Abs. 1 BGB ebenso für die Eltern und den Ergänzungspfleger. Die familiengerichtliche Genehmigung schränkt die Vertretungsmacht des gesetzlichen Vertreters zur Wahrung der Vermö...mehr

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§ 14 Familienstrategie und ... / b) "Wer übernimmt welche Aufgabe?"

Rz. 46 Wie will und kann die Familie künftig sich selbst und ihr Unternehmen führen? Wie balanciert sie diesbezüglich die unterschiedlichen Interessen? Was verlangen Fremdmanagement, gemischte Führung oder die operative Führung durch Familienmitglieder an Kooperationsfähigkeit und an Qualifikationen? Oder trifft die Familie diese Entscheidung nach anderen Prinzipien (Präsenz...mehr

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§ 14 Familienstrategie und ... / II. Ungeeignete Entscheidungsmechanismen

Rz. 20 Der erfolgreiche Unternehmer gilt als entscheidungsstark, unbeirrt und umsetzungsfreudig. Und tatsächlich finden wir unter den Gründerunternehmern in dieser Hinsicht außergewöhnliche Persönlichkeiten. Für die Situation des Gründers mag diese Haltung geeignet sein. Vielleicht ist ein robustes Alleinentscheidernaturell für ihn, der viele Entscheidungen mit sich selbst a...mehr

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§ 14 Familienstrategie und ... / 2. Perspektive für Familie und Vermögen

Rz. 38 Die Diskussion der Werte, die Erfahrung der Übereinstimmung sowie der Austausch über gemeinsame Erfahrungen und überlieferte Geschichten verändert den Ton in der Familie und erzeugt Gemeinschaft. Die Formulierung und Konkretisierung der Ziele aber macht den Unterschied. In Familien, in denen die Entfremdung schon fortgeschritten ist, dominiert die Fragestellung: "Was n...mehr

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§ 10 Vermögenserhalt durch ... / c) Stiftungsorganisation

Rz. 17 Als letztes wesentliches Element der Stiftung ist die Stiftungsorganisation zu nennen. Durch sie wird der Stiftung die notwenige Handlungsfähigkeit ermöglicht.[42] Der Begriff der Stiftungsorganisation findet sich nicht expressis verbis in den §§ 80–89 BGB wieder, gleichwohl ist die Organisation einer Stiftung von fundamentaler Bedeutung. Rz. 18 In erster Linie bestimm...mehr

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§ 11 Der Minderjährige in d... / 1. Beschlussfassung/Stimmabgabe

Rz. 103 Das Stimmrecht stellt das wichtigste Instrument des Gesellschafters bei der internen Willensbildung der Gesellschaft dar. Der geschäftsunfähige Minderjährige ist bei der Stimmabgabe stets durch den gesetzlichen Vertreter zu vertreten. Für einen beschränkt geschäftsfähigen Minderjährigen besteht jedoch unter Umständen auch die Möglichkeit sein Stimmrecht selbst auszuü...mehr

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§ 11 Der Minderjährige in d... / H. Eintritt der Volljährigkeit des minderjährigen Gesellschafters

Rz. 153 Mit Eintritt der Volljährigkeit ist für den bisher minderjährigen Gesellschafter einer Personengesellschaft sein Sonderkündigungsrecht nach § 723 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 BGB zu beachten. Dieses Kündigungsrecht ist unabdingbar und kann nicht im Gesellschaftsvertrag ausgeschlossen werden.[211] Der Eintritt der Volljährigkeit ist dabei als "wichtiger Grund" für eine außerorde...mehr

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§ 11 Der Minderjährige in d... / c) Ausnahme bei lediglich rechtlichem Vorteil

Rz. 12 Eine weitere Ausnahme von den oben dargestellten Grundsätzen des §§ 1795, 181 BGB liegt zudem vor, wenn das Rechtsgeschäft dem vertretenen Kind einen lediglich rechtlichen Vorteil verschafft.[4] Ist das Rechtsgeschäft für das Kind somit lediglich rechtlich vorteilhaft oder zumindest rechtlich neutral, ist der Schutzzweck der Vertretungsbeschränkungen nicht erforderlic...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 118 Psychia... / 2.1.2 Besondere Form der Ermächtigung

Rz. 2b Die Vorschrift regelt als Besonderheit die Teilnahme einer fachärztlich geleiteten psychiatrischen Einrichtung und einer fachärztlich geleiteten psychosomatischen Einrichtung an der vertragsärztlichen Versorgung. Die auf Abs. 1 Satz 1 beruhende spezielle Ermächtigung als Teilnahmeform an der ambulanten Versorgung hebt wegen der Versorgung eines besonderes definierten ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 118a Geriat... / 2.1 Ermächtigung zur Teilnahme an der ambulanten Versorgung (Abs. 1)

Rz. 4 Die Rechtskonstruktion der psychiatrischen und psychosomatischen Institutsambulanzen (vgl. § 118) ist in die Rechtsvorschrift für die Einbeziehung der geriatrischen Institutsambulanzen in die ambulante Versorgung übernommen worden. Die Ermächtigungen geriatrischer Institutsambulanzen sind allerdings anders als die Ermächtigung einer psychiatrischen Institutsambulanz vo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 120 Vergütu... / 2.1 Vergütung ermächtigter Krankenhausärzte bzw. ermächtigter Heimärzte und ermächtigter ärztlicher Einrichtungen

Rz. 7 Krankenhausärzte sind Angestellte des Krankenhauses bzw. des Krankenhausträgers und ihnen obliegt als Hauptaufgabe, die stationäre/teilstationäre Versorgung der Patienten im Krankenhaus sicherzustellen. Im Rahmen einer Nebentätigkeitsgenehmigung des Krankenhauses/Krankenhausträgers können angestellte Krankenhausärzte, die über eine abgeschlossene Weiterbildung verfügen...mehr