Rz. 22

Für Familien mit gemeinsamem Vermögen ist Kooperation Voraussetzung für den Vermögenserhalt. Besonders deutlich wird dies am Beispiel von Unternehmerfamilien. Denn ohne Kooperationsbereitschaft und -fähigkeit wird ihr Einfluss kaum positive Kraft im Unternehmen entfalten. Streit gefährdet Kooperation und damit die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit. Er ist häufige aber keine zwangsläufige Folge von Konflikten. Es lohnt vielmehr, Streit vorzubeugen.

 

Rz. 23

Kooperation braucht Vertrauen und profitiert von einem sachlichen Umgang mit Konflikten und einem Weniger an Konfliktpotential. Die Familienstrategie ist besonders geeignet, gerade den charakteristischen Streitursachen von Familien mit gemeinsamem Vermögen vorzubeugen und das Miteinander zu entlasten, indem sie das Fundament der Familie festigt, die Perspektive für Unternehmen, Vermögen und Familie klärt, die Verantwortlichkeiten ordnet und die Ergebnisse in einer Familiencharta dokumentiert (vgl. hierzu § 14). Sie berücksichtigt die konkrete Situation der Familie und die Rahmenbedingungen des Unternehmens. Im Zentrum steht die Familie – nicht steuerliche Optimierung, nicht rechtliche Beziehungen oder Ansprüche, sondern das gemeinsame Interesse.

 

Rz. 24

Die steuerliche Optimierung und die rechtliche Ausgestaltung der erforderlichen Gesellschaftsverträge, Testamente, Eheverträge, Verzichtsverträge, Vollmachten etc. erfolgen idealerweise im Anschluss.[3] Die rechtssichere Umsetzung leistet ebenfalls einen erheblichen Beitrag zur Streitvermeidung. Sie ist ein wichtiger Pfeiler für Systemvertrauen. Eine Familienstrategie im Vorfeld erleichtert, dass die juristischen Regelungen aufeinander abgestimmt und in ein tragfähiges Gesamtkonzept eingebettet sind, das das gemeinsame Interesse der Familie widerspiegelt. Denn selbst unmissverständlich und mit Weitblick formulierte Verträge und notarielle Urkunden beugen Streitigkeiten meist nur dann vor, wenn die Beteiligten/Betroffenen angemessen einbezogen wurden. Ein anschauliches Beispiel, wie wohlüberlegte Regelungen ins Leere laufen können, ist das Testament, das bei den Unternehmenserben Überraschung auslöst und ihnen damit die erforderliche Kooperation erschwert.

 

Rz. 25

Ist Streit eskaliert, braucht es Verfahren zur Streitbeilegung. Einer Konfrontation vor Gericht mag eine Familie ein Mediationsverfahren vorziehen, das neben der Lösung des punktuellen Streites bewusst auch den Schutz der familiären Beziehungen im Blick behält (vgl. hierzu § 13).

[3] Die rechtliche Gestaltung ist nicht Teil der Familienstrategie und nicht Gegenstand der Familiencharta.

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