Fachbeiträge & Kommentare zu Vollmacht

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Italien1 Der Länderbeitrag ... / 3. Nichteheliches Kind

Rz. 283 Der Status als nichteheliches Kind wird nicht schon durch die biologische Abstammung, sondern durch die Anerkennung[313] nach Art. 250–268 c.c. (Angaben in der Geburtsurkunde) oder durch die gerichtliche Feststellung der Vaterschaft oder der nichtehelichen Abstammung von der Mutter nach Art. 269–279 c.c. begründet.[314] Dies ist nur möglich, wenn das Kind nicht berei...mehr

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Griechenland / I. Abstammung

Rz. 106 Im neuen Familienrecht ist die Unterscheidung zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern abgeschafft worden. Soweit eine entsprechende Differenzierung unvermeidlich erscheint, stellt das Gesetz nunmehr darauf ab, ob die Eltern des Kindes miteinander verheiratet sind oder nicht ("in der Ehe geborene Kinder", "Kinder ohne Ehe ihrer Eltern"). Rz. 107 Die Abstammung al...mehr

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§ 2 Deutsches International... / 2. Feststellung der Ehelichkeit

Rz. 401 Schwierigkeiten ergeben sich, wenn eine ausländische Rechtsordnung weiterhin zwischen ehelichen und nichtehelichen Abkömmlingen differenziert. Da das deutsche Kollisionsrecht für seit dem 1.7.1998 geborene Kinder keine Kollisionsnorm für die Feststellung der ehelichen Abstammung enthält,[484] besteht für diese Fälle eine kollisionsrechtliche Regelungslücke. Insbesond...mehr

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Belgien / c) Zustimmung der Ehegatten

Rz. 6 Die Eheschließung ist nur mit Einwilligung beider Ehegatten möglich.[12] Die Einwilligung muss persönlich,[13] aktuell,[14] wirklich und freiwillig erfolgen, d.h., dass die Zustimmung zur Eheschließung tatsächlich vorhanden sein muss und dass diese Zustimmung nicht mit einem Willensmangel (Gewalt oder Irrtum) behaftet sein darf. Personen, die durch das Gericht unter Sc...mehr

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Katalonien / d) Geltendmachung und Zahlungsmodalitäten

Rz. 25 Sofern die Ausgleichszahlung nicht im Voraus vereinbart wird, muss sie im ersten eherechtlichen Verfahren – sei dies der Trennungs-, Scheidungs- oder Nichtigkeitsprozess – eingeklagt werden, was folgerichtig etwa bedeutet, dass sie bei einer unterlassenen Geltendmachung im Trennungsverfahren im späteren Scheidungsverfahren nicht mehr verlangt werden kann (Art. 232–11 ...mehr

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Frankreich / aa) Verwaltung des Gesamtgutes

Rz. 70 Bezüglich des Gesamtgutes besteht grundsätzlich Einzelverwaltungs- und Einzelverfügungsbefugnis jedes Ehegatten gem. Art. 1421 Abs. 1 CC. Übt jedoch ein Ehegatte allein und selbstständig einen Beruf aus, so ist gem. Art. 1421 Abs. 2 CC nur dieser berechtigt, die damit zusammenhängenden Handlungen vorzunehmen. Umgekehrt ist für bestimmte Geschäfte gesetzlich die Zustim...mehr

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Schweiz / 4. Nicht formbedürftige Vereinbarungen unter den Ehegatten

Rz. 57 Das Eherecht sieht zahlreiche Vereinbarungen und rechtsgeschäftliche Erklärungen der Ehegatten vor, die formfrei wirksam sind. Unabhängig vom anwendbaren Güterstand betrifft dies die Verständigung über den Unterhalt der Familie (Art. 163 ZGB), die Vereinbarung über den Betrag zur freien Verfügung des den Haushalt führenden bzw. im Beruf oder Gewerbe des anderen mithel...mehr

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Katalonien / 1. Vermögensrechtliche Wirkungen während der Dauer des Zusammenlebens

Rz. 52 Die Regelung für feste Paare ist hauptsächlich darauf ausgerichtet, ex post die Folgen eines bereits beendeten Zusammenlebens festzulegen. Deshalb sind die rechtlichen Auswirkungen auf das Zusammenleben, während es noch andauert, sehr gering. Das Gesetz erlaubt den Lebenspartnern, ihre Beziehung, ihre Rechte sowie die gegenseitigen Pflichten selbst zu regeln. Die Part...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / 1. Regelungsgehalt und Mitgliedstaaten

Rz. 156 Die "Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 des Rates vom 20.12.2010 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts"[242] (Rom III-VO)[243] ersetzt für Verfahren und Rechtswahlvereinbarungen, die seit dem 21.6.2012 eingeleitet oder abgeschlossen wurden (so die Übergangsregelu...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / b) Materielles Recht

Rz. 409 Die materiell-rechtliche Frage nach der Zuweisung, der Entziehung bzw. der Ausübung der "elterlichen Verantwortung" (i.S.v. Art. 3 KSÜ; zum Begriff siehe Rdn 394) beurteilt sich nach dem Recht des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes (vgl. Art. 16 Abs. 1 und 2 bzw. Art. 17 S. 1 KSÜ – d.h. der Daseinsmittelpunkt des Kindes). Erfolgt ein Statutenwechsel durch Verlegung ...mehr

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Schweden1 Der Länderbeitrag... / III. Ehehindernisse und Ehehindernisprüfung

Rz. 3 Seit dem 1.5.2009 ist in Schweden das Rechtsinstitut der Ehe geschlechtsneutral geregelt, d.h., die Ehe kann nicht nur von Mann und Frau eingegangen werden, sondern ebenfalls von gleichgeschlechtlichen Partnern. Gleichgeschlechtliche Partner, welche zuvor eine sog. registrierte Partnerschaft eingegangen waren, können diese als solche entweder weiter bestehen lassen ode...mehr

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Großbritannien: England und... / 1. Gütertrennung

Rz. 16 Das englische Familienrecht kennt weder gesetzliche noch ehevertragliche Güterstände. Vielmehr gelten auch zwischen Ehegatten die allgemeinen eigentumsrechtlichen Grundsätze, so dass jeder Ehegatte sein vor der Ehe erworbenes Eigentum behält und während der Ehe Eigentum im eigenen Namen neu erwerben oder veräußern kann.[16] Es existieren für Ehegatten weder besondere ...mehr

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Spanien / a) Gemeinsame Regeln für alle Güterstände

Rz. 26 Das spanische Recht des Código Civil geht von der Vertragsfreiheit im Ehegüterrecht aus. Systematisch ist es i.Ü. als Teil des Buches 4 über Obligationen und Verträge behandelt, hier als Erster der im Einzelnen behandelten Verträge. Dem Grundsatz der Privatautonomie auch im Ehegüterrecht folgend, können die Ehegatten ehevertraglich einen bestimmten Güterstand vereinba...mehr

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§ 1 Quellen des Europäische... / 1. Vorgeschichte und Erlass der EUGüVO/EUPartVO

Rz. 87 Die Europäische Union hegte bereits seit langem mit dem Ziel einer Europäisierung des internationalen Familien- und Erbrechts den Wunsch, Rechtsakte betreffend das anwendbare Recht in Güterstandssachen zu schaffen[148] (Aktionsplan des Rates und der Kommission vom 3.12.1998;[149] vgl. auch das Grünbuch der Kommission vom 17.7.2006 zu den Kollisionsnormen im Güterrecht...mehr

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Katalonien / 1. Elterliche Sorge und Aufenthalt des Kindes

Rz. 31 Das katalanische Recht unterscheidet zwischen der Zuweisung der elterlichen Sorge (potestat parental) und der Zuweisung des Rechts und der Pflicht, mit dem Kind zusammenzuleben und seinen Wohnsitz festzusetzen (guarda). Als Grundregel üben die Eltern die elterliche Sorge gemeinsam aus. Der Regelfall der gemeinsamen Ausübung der elterlichen Sorge wird sowohl beim Zusam...mehr

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Schweiz / IV. Eheliche Wohnung und Wohnung der Familie

Rz. 44 Die Ehegatten bestimmen die eheliche Wohnung gemeinsam (Art. 162 ZGB). Darunter fallen sämtliche Räume, in denen die Ehegatten mit einer gewissen Regelmäßigkeit gemeinsam leben, so dass mehrere eheliche Wohnungen denkbar sind. Unabhängig von der dinglichen bzw. obligatorischen Berechtigung an der ehelichen Wohnung sind beide Ehegatten zu deren Benutzung befugt und bei...mehr

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Tarifvertrag, Inhalt / 2 Schuldrechtlicher Teil des Tarifvertrags

Der schuldrechtliche (obligatorische) Teil ist unverzichtbarer Inhalt eines Tarifvertrages. Er ist eine besondere Form eines Schuldvertrages zwischen den Tarifvertragsparteien aus Anlass eines Tarifvertragsabschlusses. Der schuldrechtliche Teil des Tarifvertrages wirkt nur im Verhältnis zwischen den abschließenden Verbänden bzw. zwischen der Gewerkschaft und dem einzelnen Arb...mehr

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Arnold/Gräfl, WissZeitVG § ... / 4 Ausnahme: Öffnungsklausel für Tarifverträge

Rz. 25 Die unter dem Geltungsbereich des HRG bereits durch § 57a Abs. 1 Satz 3 HRG vorgesehene Auflockerung der Tarifsperre wird beibehalten. Von den in § 2 Abs. 1 WissZeitVG vorgesehenen Fristen kann für bestimmte Fachrichtungen und Forschungsbereiche durch Tarifvertrag abgewichen werden; außerdem soll die Anzahl der zulässigen Verlängerungen befristeter Arbeitsverträge fes...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Ermächtigung zur Herausgabe von Vordrucken und Mustern (§ 51 Abs 4 Nr 1 EStG)

Rn. 6 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Die Ermächtigung des BMF in § 51 Abs 4 Nr 1 EStG, im Einvernehmen mit den obersten FinBeh der Länder Vordrucke und Muster herauszugeben, soll eine bundeseinheitliche Gestaltung dieser Vordrucke und Muster sicherstellen.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 51 Ermächtigungen

Schrifttum: Böckenförde, Gesetz und gesetzgebende Gewalt, 1981; Tipke, Rechtsetzung durch Steuergerichte und Steuerverwaltungsbehörden?, StuW 1981, 189; Seiler, Der einheitliche Parlamentsvorbehalt (Diss), 2000. I. Allgemeines Rn. 1 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 § 51 EStG enthält Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen (Abs 1 bis 3), zur Herausgabe von Vordrucken und Must...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Ermächtigung zum Erlass von RechtsVO (§ 51 Abs 1–3 EStG)

Rn. 3 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Die Grundlagen der Besteuerung des Einkommens ergeben sich aus dem EStG. Das Gesetz wird ergänzt durch die EStDV und die LStDV. Diese sollen das EStG durchführen und entlasten, aber nicht abändern. Rn. 4 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Derartige Rechtsverordnungen können gemäß Art 80 Abs 1 GG wirksam ergehen, wenn die erlassende Stelle dazu gesetzl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Ermächtigung zur Aufstellung eines Programmablaufplans für die Herstellung von LSt-Tabellen (§ 51 Abs 4 Nr 1a EStG)

Rn. 7 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Weiter ist das BMF in § 51 Abs 4 Nr 1a EStG ermächtigt, im Einvernehmen mit den obersten FinBeh der Länder einen Programmablaufplan für die Herstellung von LSt-Tabellen zur manuellen Berechnung der LSt aufzustellen und bekannt zu machen.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Ermächtigung zur Bestimmung von Vordrucken für die Anmeldung des Steuerabzugs von Vergütungen iSd § 50a Absatz 1 EStG (§ 51 Abs 4 Nr 1d EStG)

Rn. 10 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Durch Art 1 Nr 26 iVm Art 39 Abs 1 des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451 wurde mWv 18.12.2019 § 51 Abs 4 Nr 1d EStG eingefügt. Diese Bestimmung ermächtigt das BMF unter Einbeziehung des für die Durchführung des Steuerabzugs zus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Ermächtigung zur Neubekanntmachung des Gesetzestextes (§ 51 Abs 4 Nr 2 EStG)

Rn. 11 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 In § 51 Abs 4 Nr 2 EStG wird das BFM (ohne erforderliches Einvernehmen mit den obersten FinBeh der Länder) ermächtigt, den Wortlaut des EStG sowie dazu ergangener Rechtsverordnungen, insb nach Änderungen, in der jeweils geltenden Fassung bekannt zu machen. Dabei darf das BMF formale Änderungen vornehmen. Es darf satzweise nummerieren, das Ge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Ermächtigungen im Zusammenhang mit der Einführung der elektronischen Bilanz (§ 51 Abs 4 Nr 1b u 1c EStG)

Rn. 8 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Nach § 51 Abs 4 Nr 1b EStG kann das BMF im Einvernehmen mit den obersten FinBeh der Länder den Mindestumfang der nach § 5b EStG elektronisch zu übermittelnden Bilanz und GuV-Rechnung bestimmen. Rn. 9 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Nach § 52 Abs 15a EStG aF (jetzt: § 52 Abs 11 EStG) war § 5b EStG erstmals für Wj, die nach dem 31.12.2010 beginnen, a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Allgemeines

Rn. 1 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 § 51 EStG enthält Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen (Abs 1 bis 3), zur Herausgabe von Vordrucken und Mustern (Abs 4 Nr 1), zur Aufstellung eines Programmablaufplans zur Herausgabe von LSt-Tabellen (Abs 4 Nr 1a), im Zusammenhang mit der Einführung der elektronischen Bilanz nach § 5b EStG (Abs 4 Nr 1b u 1c), zur Bestimmung von Vo...mehr

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WEMoG: Erweiterte Kompetenz... / 2.1 Vertretung durch den Verwalter

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WEMoG: Erweiterte Kompetenz... / 2.2 Vertretung durch die Wohnungseigentümer

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WEMoG: Erweiterte Kompetenz... / 3.2.4 Recht zur Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen

Neu: Einsichtsrecht in Verwaltungsunterlagen Gemäß § 18 Abs. 4 WEG n. F. kann jeder Wohnungseigentümer von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Einsicht in die Verwaltungsunterlagen verlangen. Obwohl gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt, war längst anerkannt, dass es sich bei dem Recht der Wohnungseigentümer auf Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen um einen Individ...mehr

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WEMoG: Erweiterte Kompetenz... / 2.3 Vertretung gegenüber dem Verwalter

Nach § 9b Abs. 2 WEG n. F. vertritt der Vorsitzende des Verwaltungsbeirats oder ein durch Beschluss hierzu ermächtigter Wohnungseigentümer die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegenüber dem Verwalter. Praxis-Beispiel Regress gegen den Verwalter Infolge fehlerhafter Beschlussdurchführung ist der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ein Schaden entstanden. Diesen möchte sie nu...mehr

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WEMoG: Erweiterte Kompetenz... / 1.2 Verwaltungsorgane

Die beiden wichtigsten Organe der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sind der Verwalter sowie die Wohnungseigentümer in ihrer Gesamtheit. Die Funktion des Verwaltungsbeirats wird sich nicht mehr nur in der Unterstützung des Verwalters erschöpfen, er hat den Verwalter vielmehr auch zu überwachen, womit ihm durchaus ebenfalls eine Organstellung zukommen dürfte. Die Stellung de...mehr

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Sommer, SGB V § 127 Verträge / 2.17 Hilfsmittel mit Festbeträgen

Rz. 14 Für Hilfsmittel, für die ein Festbetrag festgesetzt wurde, können nach Abs. 4 der Vorschrift in den Verträgen nach Abs. 1 und 3 Preise höchstens in Höhe des Festbetrags vereinbart werden. Die Vertragsfreiheit, nach Abs. 1 (Rahmenvertrag) oder Abs. 3 (Einzelvereinbarung) für Hilfsmittel, die nicht nach § 34 von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung a...mehr

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Sommer, SGB V § 126 Versorg... / 2.2.1 Empfehlungen zu den Voraussetzungen einer Lieferberechtigung (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 6 Die Empfehlungen sind Teil der dem GKV-Spitzenverband zugewiesenen gesetzlichen Aufgaben (vgl. § 217f). Sie dienen nach Abs. 1 Satz 3 dazu, die Anforderungen der Krankenkassen an die Leistungserbringer von Hilfsmitteln zentral vorzugeben und damit eine bundeseinheitliche Anwendung der Anforderungen an die Leistungserbringer durch die Krankenkassen zu gewährleisten. Der...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 1 Grundsätzliches zur Sanierung und Insolvenzverwaltung

Die Anzahl der Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen in den letzten Jahren ist relativ konstant. Mit 19.900 Unternehmensinsolvenzen wurde 2018 der niedrigste Wert seit 1994 (18.820 Fälle) registriert. 12,45 % aller insolventen Unternehmen 2018 firmierten als Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt. Fast 40 % der Insolvenzen entfielen 2018 auf die GmbH.[1] 2019 meldeten ...mehr

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Jung, SGB VII § 165 Nachweise / 2.3 Schätzung (Abs. 3)

Rz. 11 Für Unternehmer, deren Angaben nicht, nicht rechtzeitig, falsch oder unvollständig erfolgen, kann der Unfallversicherungsträger gemäß Abs. 3 eine Schätzung vornehmen. Rz. 12 Das Recht des Unfallversicherungsträgers zur Schätzung ist seitens der Rechtsprechung für rechtmäßig erachtet worden (vgl. zur Rechtmäßigkeit der gesetzlichen Ermächtigung zur Aufstellung der Lohnn...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 5.2.1 Inhalt des § 180 Abs. 2

Rz. 111 § 180 Abs. 2 ist durch das Steuerbereinigungsgesetz 1986 v. 19.12.1985[1] mit Wirkung v. 25.12.1985 eingefügt worden. Die Vorschrift enthält die allgemein gefasste Ermächtigung für das BMF, mit Zustimmung des Bundesrats (bei Einfuhr- und Ausfuhrabgaben und Verbrauchsteuern, außer der Biersteuer, ohne Zustimmung des Bundesrats) durch Rechtsverordnung anzuordnen, dass ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 5.2.3.3.5 Bekanntgabe des Feststellungsbescheids, § 6

Rz. 160 Die Bekanntgabe des Feststellungsbescheids ist in § 6 der VO zu § 180 Abs. 2 AO geregelt, der auf § 180 Abs. 2 Nr. 5 AO beruht. Diese Vorschrift erscheint in wesentlichen Teilen überflüssig, da sie in ihrem Inhalt dem § 183 AO entspricht, der unmittelbar für die Feststellungen nach § 180 Abs. 2 AO gilt. Es kann daher auf folgende Ausführungen zu § 183 AO verwiesen we...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 2 Erklärung zur gesonderten Feststellung

Rz. 11 Abs. 1 S. 2 enthält eine besondere Definition der "Feststellungserklärung". Danach ist "Steuererklärung i. S. d. § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO" die Erklärung zur gesonderten Feststellung. Diese Formulierung ist irreführend, da sie die Interpretation zulässt, die Feststellungserklärung sei nur für die Zwecke der Festsetzungsfrist als Steuererklärung anzusehen. Die Vorschrift i...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 5.1 Rechtslage bis zum 24.12.1985

Rz. 110 Die AO i. d. F. v. 16.3.1976 enthielt in § 180 Abs. 2 AO eine Regelung, wonach Einkünfte festgestellt werden konnten, "wenn an dem Gegenstand der Einkunftserzielung mehrere Personen beteiligt sind und die Einkünfte diesen Personen steuerlich zuzurechnen sind". Bei dieser Formulierung war die Tragweite der Vorschrift umstritten, insbesondere war die Abgrenzung zu § 18...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 5.2.2 Verordnung nach Abs. 2

Rz. 115 Von der Ermächtigung ist durch die "Verordnung über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 2 der Abgabenordnung (VO zu § 180 Abs. 2 AO)" Gebrauch gemacht worden. Die Verordnung ist folgendermaßen geändert worden: durch VO v. 22.10.1990[1] durch Ausdehnung des § 1 Nr. 2 auf Wohnungseigentum, das nicht der Einkunftserzielung dient (also i...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 5.2.3.3.6 Außenprüfungen, § 7

Rz. 164 § 7 der VO zu § 180 Abs. 2 AO, der auf § 180 Abs. 2 Nr. 6 AO beruht, ermöglicht die Außenprüfung bei allen Verfahrensbeteiligten, und zwar sowohl bei den Beteiligten nach § 78 AO als auch den in § 3 Abs. 1 Nr. 2 der VO zu § 180 Abs. 2 AO genannten Personen. Diese Vorschrift tritt selbstständig neben § 193 AO; für eine Außenprüfung brauchen also nicht zusätzlich die V...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 5.2.3.4 Ermessensentscheidungen

Rz. 169 Bei den Feststellungen nach § 1 der VO zu § 180 Abs. 2 AO hat die Finanzverwaltung eine Vielzahl von Ermessensentscheidungen zu treffen: Es liegt im Ermessen, ob überhaupt eine gesonderte Feststellung durchgeführt werden soll. Es liegt im Ermessen der Verwaltung zu entscheiden, welche Besteuerungsgrundlagen für welche Steuerarten festgestellt werden. Es liegt im Ermesse...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 5.2.3.6 Rechtsbehelfsverfahren

Rz. 175 Der Feststellungsbescheid sowie der Nichtfeststellungsbescheid nach § 4 der VO zu § 180 Abs. 2 AO sind mit dem Einspruch anzufechten. Anfechtungsberechtigt sind nach § 352 Abs. 2 AO alle Mitberechtigten, d. h. alle Personen, bei denen nach dem Feststellungsbescheid Besteuerungsgrundlagen mit steuerlicher Wirkung zu erfassen sind, sowie diejenigen Personen, deren Mitb...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 18... / 5.2.3.2 Geltungsbereich der Feststellungen

Rz. 137 Der persönliche Geltungsbereich der Feststellungen nach § 1 VO zu § 180 Abs. 2 AO umfasst die Personen, die die Wirtschaftsgüter, Anlagen oder Einrichtungen betreiben, nutzen oder unterhalten bzw. denen die einzelnen Wirtschaftsgüter des Gesamtobjekts zuzurechnen sind. Es sind dies diejenigen Personen, denen die festgestellten Besteuerungsgrundlagen steuerlich zuzure...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 1.3 Zulässigkeit der gesonderten Feststellung

Rz. 13 Zulässig ist die gesonderte Feststellung nur, soweit dies in der AO oder anderen Gesetzen bestimmt ist. Steuergesetz kann dabei nach § 4 AO jede Rechtsnorm, also auch eine Rechtsverordnung, sein.[1] Zu den einzelnen gesetzlichen Vorschriften außerhalb der AO, die eine gesonderte Feststellung zulassen, Frotscher, in Schwarz/Pahlke, AO/FGO, Vor § 179 AO Rz. 8ff. Da die g...mehr

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FF 10/2020, Übertragung der... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten zu 1 und 2 sind die nicht miteinander verheirateten Eltern des im November 2012 geborenen Sohnes N. L. Sie streiten über das Sorgerecht. [2] Die 1974 geborene Kindesmutter ist kroatische Staatsangehörige, der 1956 geborene Kindesvater besitzt die Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina. Beide leben seit geraumer Zeit in Deutschland und s...mehr

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ZErb 10/2020, Vertretung des Nacherben durch den Vorerben aufgrund einer trans- oder postmortalen Vollmacht

1 Post- und transmortale Vollmachten sind ein wichtiges Instrument der Vermögensnachfolge. Sie sichern die Handlungsfähigkeit des Nachlasses unmittelbar nach dem Versterben des Erblassers. Umstritten ist allerdings ob und inwieweit im Fall der Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft insbesondere dem Vorerben eine trans- oder postmortale Vollmacht eingeräumt werden kann. Inso...mehr

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ZErb 10/2020, Vertretung de... / VIII. Missbrauch der Vertretungsmacht

Dies bedeutet allerdings nicht, dass der Vorerbe auf diesem Weg von den Beschränkungen, die sich aufgrund einer durch den Erblasser angeordneten Vor- und Nacherbfolge ergeben, freigestellt wäre. Ebenso wie im Fall einer Testamentsvollstreckung verlagert sich der Nacherbenschutz bis zum Widerruf der Vollmacht durch den Nacherben auf das Innenverhältnis.[47] Aufgrund der im In...mehr

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FF 10/2020, Übertragung der... / Leitsatz

1. Dem sich aus der gesetzlichen Gesamtvertretung des minderjährigen Kindes durch gemeinsam sorgeberechtigte Eltern ergebenden Bedürfnis für eine Autorisierung eines Elternteils zur alleinigen Wahrnehmung elterlicher Vertretungsbefugnisse kann durch Erteilung einer Vollmacht entsprochen werden. (Rn 19) (Rn 28) 2. Das Grundverhältnis für diese Vollmacht ist regelmäßig das sich...mehr

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ZErb 10/2020, Vertretung de... / IV. Postmortale Vertretung des Nacherben

Fraglich ist allerdings, ob ein post- oder transmortal Bevollmächtigter vor Eintritt des Nacherbfalls auch den Nacherben vertreten kann. Insoweit wird vertreten, dass der Nacherbe vor Eintritt des Nacherbfalls mangels seiner Beteiligung an dem der Vollmacht zugrunde liegenden Rechtsverhältnis den Vorerben nicht wirksam vertreten werden könne.[20] Tatsächlich können Vollmacht...mehr