Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

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§ 10 Selbstständiges Beweis... / 1. Muster: Antrag auf Durchführung des selbstständigen Beweisverfahrens

Rz. 58 Muster 10.1: Antrag auf Durchführung des selbstständigen Beweisverfahrens Muster 10.1: Antrag auf Durchführung des selbstständigen Beweisverfahrens An das Landgericht _________________________ Antrag auf Einleitung des selbstständigen Beweisverfahrens des Herrn _________________________ – Antragsteller – Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________ gege...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Richtige Voreintragung des Berechtigten

Rz. 32 § 39 GBO verlangt zunächst die zutreffende Eintragung des Betroffenen. Dessen Person ist wie bei § 19 GBO zu bestimmen, so dass der Voreintragungsgrundsatz sich auch auf lediglich mittelbar Betroffene bezieht, auf Berechtigte am antragsbetroffenen Recht oder auf zustimmende Personen (Eigentümer bei Grundschuldlöschung). Rz. 33 Bei einer Parzellenverwechslung oder einer...mehr

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§ 7 Baustofflieferung / b) Rücktritt/Minderung/Schadensersatz

Rz. 41 Über die Fälle des § 281 Abs. 2 und des § 323 Abs. 2 BGB hinaus erweitert § 440 BGB die Entbehrlichkeit der Fristsetzung unter bestimmten Voraussetzungen auf den primären Mangelanspruch der Nacherfüllung. Die Fristsetzung kann entfallen, wenn der Verkäufer die Nacherfüllung gem. § 439 Abs. 4 BGB verweigert oder die dem Käufer zustehende Art der Nacherfüllung fehlgesch...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Betriebliche Altersversorgung / 6 Entgeltumwandlung

Bei der sog. Entgeltumwandlung wird vorab ein bestimmter Teil des Entgeltbruttos des Arbeitnehmers als Beitrag für die Versorgungszusage abgeführt. Sie ist für den Arbeitgeber daher zumindest aufkommensneutral und kann faktisch sogar zu Einsparungen aufgrund niedrigerer Sozialversicherungsabgaben führen. Seit dem 1.1.2002 haben Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenvers...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 2. Konkrete Definition von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen (Abs. 2)

Rz. 162 Soweit angemessene Maßnahmen zum Geheimnisschutz auch vertragliche Sicherungsmechanismen umfassen sollen, erfordert dies – gerade unter ergänzender Beachtung des AGB-rechtlichen Transparenzerfordernisses gem. § 307 Abs. 1 S. 2 BGB – regelmäßig auch eine konkretere Benennung der einzelnen Schutzgüter. Denn es wird vor dem Hintergrund von § 2 Abs. 2 GeschGehG und § 307...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / IV. Sonstige Änderungen hinsichtlich dinglicher Rechte

Rz. 68 Durch eine Gesetzesänderung kann sich der Inhalt eines Grundstücksrechts ändern (zum Übergang siehe Rdn 65), z.B. Änderung der Zinsbedingungen für Hypotheken gem. § 3 der VO vom 22.12.1938[157] oder Währungsumstellung von RM-Rechten[158] bzw. Rechten in Mark der DDR[159] – nicht hingegen die Euroumstellung, da hier keine Inhaltsänderung, sondern nur eine (nach § 26a A...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / cc) Beispiele aus der bisherigen Rechtsprechung

Rz. 141 Das Transparenzgebot war schon verschiedentlich Gegenstand arbeitsgerichtlicher Entscheidungen und dabei nicht selten auch einer der ausschlaggebenden Gründe für die Annahme einer Klauselunwirksamkeit. Einzelheiten werden weiter unten in diesem Buch im Zusammenhang mit der Besprechung der einzelnen Klauseltypen erörtert.[297] Allerdings seien bereits hier einige Beis...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fb) Vervielfältigungsregel (§ 3 Nr 63 EStG)

Rn. 2658 Stand: EL 129 – ET: 08/2018 Mit Wirkung ab dem 01.01.2005 wurde in § 3 Nr 63 EStG der S 4 neu aufgenommen, wonach als Kompensation zu der bis dahin geltenden Pauschalierungsmöglichkeit eine Vervielfältigungsregel für Beiträge an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eingeführt wurde. Dies...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 3. Vollmachtsinhalt

Rz. 160 Die Vollmacht muss inhaltlich die Bewilligung bzw. Auflassung decken. Der Umfang der Vollmacht ist notfalls durch Auslegung nach den für Grundbucherklärungen geltenden Grundsätzen zu ermitteln.[386] Die Vollmacht kann eine General-, Gattungs-, Spezial-, Einzel- oder Gesamtvollmacht, Haupt- oder Untervollmacht sein. Im letzteren Fall müssen Haupt- und Untervollmacht a...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / (a) Einfache Sicherungsabrede

Rz. 161 Die Vertragserfüllungssicherheit zugunsten des Bestellers sichert im Allgemeinen – insbesondere bei fehlender vertraglicher Konkretisierung in Bezug auf den Sicherungszweck (einfache Sicherungsabrede) – die Ansprüche auf die vollständige, fristgerechte, ordnungsgemäße und – zum Zeitpunkt der Abnahme – mangelfreie Erbringung der vertraglich geschuldeten Werkleistung:mehr

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§ 1 Vergütungsrecht / 1. Muster: Schadensersatzklage wegen falscher Verwendung von Baugeld

Rz. 445 Muster 1.23: Schadensersatzklage wegen falscher Verwendung von Baugeld Muster 1.23: Schadensersatzklage wegen falscher Verwendung von Baugeld An das Landgericht _________________________ Klage der _________________________ Bau-GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn _________________________, geschäftsansässig in _________________________ – Klägerin – Prozessbevol...mehr

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§ 14 Bauvertrag / 1. Vertragsgegenstand

Rz. 243 Der Generalübernehmer übernimmt es gegenüber dem Bauherrn, die Bauleistungen komplett zu erbringen. Im Gegensatz zum Generalunternehmer führt der Generalübernehmer keine Bauleistungen selbst aus, sondern vergibt diese vollständig an Dritte, zumeist an einen Generalunternehmer. Die Funktion des Generalübernehmers besteht ausschließlich im Projektmanagement der Bauleis...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Datenabruf

Rz. 5 Auch insoweit verweist § 99 Abs. 3 GBV wegen der näheren Ausgestaltung des in § 139 Abs. 3 GBO vorgesehenen Verfahrens zum automatisierten Abruf von Daten aus der elektronischen Grundakte auf die §§ 80–84. Neben der ausführlichen Kommentierung (siehe § 80 GBV Rdn 1 ff.) sei hier nur schlagwortartig hervorgehoben: Rz. 6 Die Zulassung zum Abruf berechtigte auch zur Fertig...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / Gesetzestext

(1) In den Fällen der §§ 3, 5 und 6 hat das Grundbuchamt gleichzeitig mit der jeweiligen Eintragung einen Widerspruch gegen die Richtigkeit dieser Eintragung nach Maßgabe der Absätze 2 bis 5 von Amts wegen zugunsten des Eigentümers des zu belastenden oder betroffenen Grundstücks einzutragen, sofern nicht dieser die jeweilige Eintragung bewilligt hat oder ein Vermerk über di...mehr

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§ 1 Vergütungsrecht / aa) Muster: Nachtrag nach § 2 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B

Rz. 392 Muster 1.16: Nachtrag nach § 2 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B Muster 1.16: Nachtrag nach § 2 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B Als die Klägerin am _________________________ – dem Tag, an welchem die Decke über dem 3. OG des streitgegenständlichen Objekts hergestellt werden sollte – auf die Baustelle kam, musste sie feststellen, dass dort nachts eingebrochen worden war. Die Eindringlinge hatten ...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 3. Entbehrlichkeit Verfügungsgrund

Rz. 112 Streiten die Parteien daher über die Rechtmäßigkeit einer Anordnung des Bestellers nach § 650b Abs. 2 BGB (Muss der Unternehmer einer Anordnung nachkommen? Ist die Anordnung für ihn zumutbar?) oder über die Höhe einer Vergütungsanpassung (z.B. bei Streitigkeiten über die Höhe der zu leistenden Abschlagszahlungen, berechnet nach § 650c Abs. 3 BGB bzw. § 650c Abs. 1 un...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Zweite Sondervoraussetzung: Keine Bindung an künftige Gewinne (§ 6a Abs 1 Nr 2 EStG 1. Alt)

Rn. 84 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Das JStG 1997 hat § 6a Abs 1 Nr 2 EStG um einen Eingangssatz erweitert, demzufolge für eine Pensionsverpflichtung eine Pensionsrückstellung nur gebildet werden darf, wenn Zitat "die Pensionszusage keine Pensionsleistungen in Abhängigkeit von künftigen gewinnabhängigen Bezügen vorsieht und keinen Vorbehalt enthält ..." Das "und" in jener Formuli...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / 4. Auswirkung der Ehescheidung auf Lebensversicherungsverträge

Rz. 17 § 2077 BGB ist nach herrschender Meinung auf Lebensversicherungen (siehe auch § 3 Rdn 82) und sonstige Rechtsgeschäfte unter Lebenden nicht entsprechend anzuwenden, da dem die Rechtssicherheit und schutzwürdigen Interessen des Versicherers entgegenstehen.[21] Damit steht aber noch nicht fest, dass der aus einem solchen Vertrag zugunsten Dritter auf den Tod begünstigte...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Belastung eines realen Grundstücksteils

Rz. 10 Wird ein realer Grundstücksteil mit Grundpfandrechten, Erbbaurechten, Vorkaufsrechten, Reallasten, Dauerwohn- bzw. Dauernutzungsrechten nach § 31 WEG belastet,[22] so ist dieser Teil grundbuchmäßig zu verselbstständigen, d.h. er ist nach Teilung als ein selbstständiges Grundstück einzutragen. Das Gleiche gilt, wenn ein solches Recht an dem realen Grundstücksteil gelös...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
BAV-Förderbetrag / 5.2 Mindest- und Höchstbeitrag

Der BAV-Förderbetrag wird dem Arbeitgeber gewährt, wenn er Beiträge zur bAV von mindestens 240 EUR im Kalenderjahr leistet. Bei der Ermittlung des Mindestbetrags werden nur solche Beiträge berücksichtigt, bei denen im Zeitpunkt der Beitragsleistung die maßgeblichen Einkommensgrenzen[1] nicht überschritten werden. Außerdem werden nur Beiträge für ungezillmerte Versicherungsta...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a)H. M.: nur deutscher Erbschein

Rz. 383 Wenn § 35 Abs. 1 GBO zum Nachweis der Erbfolge einen Erbschein fordert, so ist nach Rechtsprechung und h.M. nur ein Erbschein eines deutschen Nachlassgerichtes (oder ein Europäisches Nachlasszeugnis, welches dem Erbschein gleichgestellt ist)[1138] genügend,[1139] es sei denn, eine staatsvertragliche Regelung geböte insoweit auch die Anerkennung eines ausländischen Er...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Aushilfen / 2 Sozialversicherungsrecht

Im Sozialversicherungsrecht gibt es keine allgemeingültige Definition des Begriffs "Aushilfe". Als Aushilfe werden im Sozialversicherungsrecht grundsätzlich Personengruppen beschrieben, die eine vorübergehende Beschäftigung ausüben. Da Aushilfen entgeltlich Beschäftigte sind, besteht in der Aushilfsbeschäftigung grundsätzlich Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversic...mehr

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§ 3 Einzelne Vertragsklauseln / 2. Erweiterte Informationspflicht des Arbeitnehmers

Rz. 140 Aufgrund welcher Erkrankung der Arbeitnehmer an der Erbringung der Arbeitsleistung gehindert ist, ist für den Arbeitgeber grundsätzlich nicht von Belang. Der Schutz der Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers geht insoweit dem Informationsinteresse des Arbeitgebers vor. Allerdings muss der Arbeitgeber nicht nur die Persönlichkeitsrechte des bereits erkrankten Arbeitn...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Rechtsbeziehungen zwischen den an der Baulast Beteiligten

Rz. 172 Die Baulast begründet aber als Regelungsinstrument des öffentlichen Rechts öffentlich-rechtliche Verpflichtungen des Eigentümers. Sie wird auch als öffentlich-rechtliche Dienstbarkeit bezeichnet.[684] Anders als die Dienstbarkeit begründet sie ein Dreiecksverhältnis zwischen dem Eigentümer des betroffenen Grundstücks – dem Baulastverpflichteten – demjenigen, welchen ...mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / 5. Lückenschließung durch dispositives Gesetzesrecht (§ 306 Abs. 2 BGB) oder ergänzende Vertragsauslegung

Rz. 167 Die durch die Unwirksamkeit oder die Nichteinbeziehung einer Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen verursachte Vertragslücke ist gem. § 306 Abs. 2 BGB durch einen Rückgriff auf die "gesetzlichen Vorschriften" zu schließen. Hierzu gehört zunächst insbesondere das dispositive Gesetzesrecht im Sinne einer konkreten, materiell-rechtlichen Regelung einschließlich se...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / a) Zwangsvollstreckung in körperliche Sachen

Rz. 29 Funktionell zuständig für die Vollstreckung in körperliche Sachen ist nach § 808 Abs. 1 ZPO (§ 753 Abs. 1 ZPO) der Gerichtsvollzieher. Örtlich zuständig ist der Gerichtsvollzieher, dem der Bezirk, in dem die Pfändung erfolgen soll, vom dienstaufsichtsführenden Richter des Amtsgerichts zugewiesen worden ist (§ 154 GVG, §§ 10, 14 ff. GVO). Rz. 30 Der Gerichtsvollzieher wi...mehr

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§ 11 Zwangsvollstreckung / b) Besonderheit: Vollstreckungsabwehrklage des Bauherrn gegen eine Bauträgergesellschaft

Rz. 121 Eine im privaten Baurecht relevante Besonderheit stellt die Vollstreckungsabwehrklage eines Bauherrn gegen eine Bauträgergesellschaft dar. Letztere haben sich in der Vergangenheit in notariellen Verträgen regelmäßig die Möglichkeit einräumen lassen, die Zwangsvollstreckung gegen den Bauherrn ohne einen besonderen Fälligkeitsnachweis betreiben zu können. Üblicherweise...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 1. Muster: Klage auf Auszahlung des Einbehalts und Rückgabe der Bürgschaft (wg. Verbot der Doppelsicherung)

Rz. 200 Muster 4.19: Klage auf Auszahlung des Einbehalts und Rückgabe der Bürgschaft (wg. Verbot der Doppelsicherung) Muster 4.19: Klage auf Auszahlung des Einbehalts und Rückgabe der Bürgschaft (wg. Verbot der Doppelsicherung) An das Landgericht _________________________ Klage In Sachen _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: RAe _________________________ geg...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Materiell-rechtliche Voraussetzungen und Folgen der Verpfändung

Rz. 117 Die Verpfändung des Auflassungsanspruchs des B gegen A erfolgt materiell durch formlos wirksamen Vertrag zwischen B und X;[283] sie ist solange möglich, wie der Anspruch noch nicht (durch Erfüllung oder auf andere Art und Weise) erloschen ist, also auch noch dann, wenn die Auflassung bereits erklärt aber noch nicht vollzogen ist.[284] Die Verpfändung bedarf keiner Gr...mehr

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§ 1 Vergütungsrecht / a) Muster: Werklohnklage bei Globalpauschale

Rz. 340 Muster 1.6: Werklohnklage bei Globalpauschale Muster 1.6: Werklohnklage bei Globalpauschale An das Landgericht _________________________ Klage der _________________________ Bau-GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn _________________________, geschäftsansässig in _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte ________________________...mehr

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§ 2 Sachmangelrecht/Mangelp... / 2. Muster: Klage gegen mehrere Verantwortliche – Gesamtschuldnerschaft

Rz. 130 Muster 2.3: Klage gegen mehrere Verantwortliche – Gesamtschuldnerschaft Muster 2.3: Klage gegen mehrere Verantwortliche – Gesamtschuldnerschaft Landgericht _________________________ Zivilabteilung In Sachen _________________________, _________________________ (Straße), _________________________ (PLZ, Ort), vertreten durch den Geschäftsführer _________________________ – Klä...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / D. Verhältnis der VO zu den allgemeinen Vorschriften

Rz. 10 Die GGV enthält keine direkte Regelung ihres Verhältnisses zu den §§ 22, 116 ff. GBO, die ja gleichfalls die Berichtigung des Grundbuches und die Anlegung von Grundbuchblättern regeln. Dass die §§ 118 ff. GBO nur von "Grundstücken" sprechen, dürfte im Hinblick auf die weitgehende Gleichstellung von Gebäudeeigentum und Grundstück ohne Belang sein. Auch kann die Auffass...mehr

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§ 1 Praktische Hinweise zur... / 2. Direktionsrecht des Arbeitgebers

Rz. 7 Ein wesentliches Indiz für das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses stellt es damit nach wie vor dar, wenn der die Dienstleistung Erbringende engen Weisungen hinsichtlich Inhalt, konkreter Durchführung, Zeit und Ort unterliegt (§ 611a Abs. 1 S. 2 und S. 3 BGB). Während es für einen Selbstständigen prägend ist, dass er im Grundsatz (selbstverständlich ebenfalls unter Be...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / K. Verzicht auf die Beschwerde

Rz. 32 Ein Verzicht auf die Beschwerde ist mit unmittelbarer verfahrensrechtlicher Wirkung, die ihre erneute Einlegung hindert, zulässig; ebenfalls ist bei einem teilbaren Verfahrensgegenstand ein Teilverzicht möglich. Der Verzicht führt zum Verlust der Möglichkeit der Einlegung des Rechtsmittels bzw. eines bereits eingelegten Rechtsmittels, was das Gericht von Amts wegen zu...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Sicherungswirkungen der Vormerkung

Rz. 9 Die Sicherungswirkungen der Vormerkung nach § 883 BGB lassen sich in vier Kategorien untergliedern:[9]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Konsequenzen für das Kollisionsrecht

Rz. 60 Die Bedeutung und die Auswirkungen der Rechtsprechung des EuGH für das deutsche internationale Gesellschaftsrecht bleiben freilich umstritten.[230] Natürlich hat der EuGH keine kollisionsrechtliche Aussage zur Ermittlung des maßgeblichen Gesellschaftsrechts getroffen.[231] Die Art. 49 und 54 AEUV verpflichten aber die Mitgliedstaaten dazu, dass ihre Rechtssätze im Erg...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / c) Verbot der Vornahme gewisser Handlungen

Rz. 121 Der Berechtigte hat ein Untersagungsrecht, der Eigentümer des belasteten Grundstückes eine Unterlassungspflicht. Durch das Verbot muss eine bestimmte Art der qualitativen tatsächlichen Nutzung des Grundstücks untersagt werden, die aus dem Eigentum des dienenden Grundstücks heraus grundsätzlich möglich wäre. Bei den Handlungen, die der Eigentümer nicht vornehmen darf,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Gemeinsame Voraussetzungen für § 37b Abs 1 S 1 Nr 1 und 2 EStG

Rn. 18 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Erfasst werden in beiden Tatbestandsalternativen des § 37b Abs 1 S 1 und Abs 2 EStG nur Sachzuwendungen, also Zuwendungen, die "nicht in Geld bestehen", mithin geldwerte Güter. Geldwerte Güter sind zumindest solche Vorteile, die Gegenstand eines entgeltlichen Vertrags sein können bzw Vorteile, die nach objektiven Merkmalen in Geld ausgedrück...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Rückstellungsbildung für aus Entgeltumwandlung finanzierter Pensionszusage vor den Mindestaltern

Rn. 111 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Laut § 6a Abs 2 Nr 1 EStG (Alt 2) darf für eine aus Entgeltumwandlung des ArbN (§ 1 Abs 2 Nr 3 BetriebsrentenG) finanzierte unmittelbare Versorgungszusage eine Rückstellung auch schon vor den Mindestaltern (s Rn 106ff) für das Wj gebildet werden, Zitat "in dessen Verlauf die Pensionsanwartschaft gemäß den Vorschriften des Gesetzes zur Verbess...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VI. Unbedingte und unbefristete Auflassung

Rz. 88 Die Auflassung muss unbedingt im Sinne des § 158 BGB und unbefristet sein, sonst ist sie nichtig (§ 925 Abs. 2 BGB). Ein Erbbaurecht kann gem. § 1 Abs. 4 S. 1 ErbbauRG nicht auflösend bedingt begründet werden; seine Übertragung ist ebenso bedingungsfeindlich (§ 11 Abs. 1 S. 2 ErbbauRG) wie die Einräumung oder Aufhebung von Sondereigentum (§ 4 Abs. 2 S. 2 WEG). Die Auf...mehr

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§ 9 Prozessuales / VI. Checkliste: Berufungsbegründung

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§ 5 Architektenrecht / 1. Akquisitionsbereich

Rz. 5 Dem Akquisitionsbereich zuzuordnen waren nach der Rechtsprechung etwa:mehr

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§ 4 Arbeitsvertragsgestaltu... / b) KAPOVAZ-Abrede

Rz. 68 Unter einer KAPOVAZ-Abrede in ihrer klassischen Form wird eine Vereinbarung über eine variable Lage der Arbeitszeit innerhalb eines Bezugszeitraums verstanden, wobei der Arbeitsumfang im Gegensatz zu Bandbreitenregelungen festgeschrieben ist.[107] KAPOVAZ-Abreden können bei entsprechender Ausgestaltung als Alternative zu rechtlich riskanten Nullstundenverträgen dienen...mehr

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§ 4 Sicherheiten am Bau / 1. Einfache Sicherungsabrede

Rz. 125 Der Inhalt der Sicherheit wird regelmäßig im Bauvertrag durch die vertragliche Sicherungsabrede getroffen, dies meist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Sicherungsabrede legt fest, welche Risiken bzw. Ansprüche abgesichert sein sollen. Fehlt es an einer Konkretisierung in Bezug auf den Sicherungszweck, weil z.B. nur die Art der Sicherheitsleistung (z.B. Bezeich...mehr

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§ 7 Baustofflieferung / I. Rügepflichten

Rz. 7 Im Rahmen der kaufvertraglichen Pflichten ist nun von allen Gewerkeunternehmern/Käufern zu berücksichtigen, dass es sich bei ihren Kaufverträgen um Handelskäufe handelt. Waren vor Novellierung des § 1 Abs. 2 HGB a.F. im Jahr 1998 lediglich die im zweiten Absatz beschriebenen Tätigkeiten kaufmännische Tätigkeiten, nicht jedoch das klassische Bauhandwerk, so unterfallen ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Prüfung der Gemeinschaftsordnung durch das Grundbuchamt

Rz. 124 Eine Inhaltsprüfung obliegt dem Grundbuchamt für die Regelungen, die gem. § 10 Abs. 3 WEG durch Grundbucheintragung verdinglicht werden sollen.[575] Verstöße gegen zwingendes Recht, die die Nichtigkeit zur Folge hätten (§ 134 BGB), sind zu beanstanden.[576] Ist auch nur eine Regelung der Gemeinschaftsordnung unwirksam, so kann die Eintragung insgesamt nicht vorgenomm...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Zustimmung der dinglich Berechtigten zur Begründung von WE

Rz. 60 Die Zustimmung dinglich Berechtigter am Grundstück ist nur notwendig, soweit die dinglich Berechtigten davon betroffen werden oder möglicherweise nachteilig berührt werden können.[235] Wurde die Zustimmung erteilt und vorgelegt, so wirkt sie gegen Sonderrechtsnachfolger; jedoch ist deren gutgläubiger Erwerb im Vertrauen auf den Rechtszustand des Grundbuchs möglich.[23...mehr

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Zuschläge und Zulagen in de... / 2.3 Zuschläge bei Gesellschafter-Geschäftsführern

Nach dem Wortlaut der Lohnsteuer-Richtlinien zählen sämtliche Steuerpflichtige, die aus lohnsteuerlicher Sicht als Arbeitnehmer zu beurteilen sind, zu dem Personenkreis, der steuerfreie Lohnzuschläge nach der Vorschrift des § 3b EStG erhalten kann. Die Rechtsprechung hat entschieden, dass dies nicht für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH gilt.[1] Mit dem Aufgabenbild d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Als Pfandobjekt geeignete Grundstücksrechte, Grundlage der Pfandhaftung

Rz. 29 Das von der Übertragung betroffene Pfandrecht an dem im Grundbuch eingetragenen Recht kann ursprünglich entweder rechtsgeschäftlich – durch Verpfändung nach §§ 1273 ff. BGB – oder im Wege der Zwangsvollstreckung – durch Pfändung (§§ 857 Abs. 3, 6, 828 ff. ZPO) – begründet worden sein, wobei die zuletzt genannte Möglichkeit einen wesentlich größeren Anwendungsbereich h...mehr