Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

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Sicherungsabtretung / 2.6 Vertragsinhalt

Zur Vermeidung von Unklarheiten und Streitigkeiten sollten in einem Sicherungsabtretungsvertrag die wichtigsten Punkte ausdrücklich geregelt werden. Dazu zählt zunächst, dass die zu sichernde Forderung möglichst exakt beschrieben wird (Grund und Höhe der Forderung, Schuldner). Dasselbe gilt, soweit im Einzelnen überhaupt schon möglich, für die zur Sicherheit abgetretene Forde...mehr

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AGS 02/2022, Meyer/Goez/Schwamberger, StBV - Praxiskommentar zur Steuerberatervergütungsverordnung

Begründet von Horst Meyer; fortgeführt non Dr. Christoph Goez und Gerald Schwamberger. 10. Aufl., 2021. Verlag Erich Schmidt, Berlin. XVI, 554 S., 69,80 EUR Auch die StBVV ist nicht von Neuerungen verschont geblieben. So sind auch hier die Gebührenbeträge zwischenzeitlich angehoben und den wirtschaftlichen Verhältnissen angepasst worden. Dies hat dazu geführt, dass sämtliche ...mehr

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AGS 02/2022, Einigungsgebüh... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Problem Erstattungsfähigkeit Auch das AG Hannover (AGS 2021, 46) hat eine Einigungsgebühr bei einer vergleichbaren Fallkonstellation angenommen. Es ist allerdings der Auffassung, dass sich aus der konkreten Art der Vereinbarung ergebe, dass nur die bis zur Einigung angefallenen Kosten vom Beklagten zu übernehmen seien und dass hinsichtlich der Einigungsgebühr die Vorschrif...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Brandt, Zur Abgrenzung der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nach § 18 Abs 1 Nr 1 EStG, aus sonstiger selbstständiger Arbeit und aus Gewerbebetrieb, INF 2003, 57; Jahn, Überblick zur steuerlichen Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit, DB 2005, 692. Verwaltungsanweisungen: H 15.6 EStH 2020. Rn. 236 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Hier werden im Folgenden Tä...mehr

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ZErb 02/2022, Zur Prüfung d... / 1 Gründe

I. Der Beteiligte zu 1. erstrebt die Löschung des Nacherbenvermerks, der in Abteilung II Nr. 5 des Grundbuchs von … zugunsten der Beteiligten zu 2. und zu 3. eingetragen ist. Dem Löschungsantrag liegt der folgende Sachverhalt zugrunde: Die Beteiligten zu 2. und zu 3. sind Nacherben nach dem Tod ihres Vaters … Dessen zwischenzeitlich ebenfalls verstorbene Ehefrau … (nachfolgend...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zufluss

Rn. 490 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Einnahmen sind innerhalb des Kj zugegangen, in dem sie zugeflossen sind (§ 11 Abs 1 S 1 EStG). Hierbei bezeichnet Zufluss die Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht (vgl BFH BStBl II 1986, 342). Das gilt auch für Zahlungen an bzw über Dritte (BFH BStBl III 1964, 329; FG BW EFG 2013, 435), auch auf ein (verdecktes) ausländisches Treu...mehr

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ZErb 02/2022, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Bachem, Der Pflichtteil im Steuerrecht, 2021, Nomos, ISBN 978-3-848...mehr

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AGS 02/2022, Auslegung eine... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Praktische Auswirkungen der Entscheidung des BGH Der Beschluss des BGH entspricht der st. höchstrichterlichen Rspr., nach der die Aufhebung oder Abänderung einer vorangegangenen rechtskräftigen Kostenentscheidung in einer Kostenregelung in einem Vergleich dem Vergleichstext regelmäßig eindeutig entnommen werden muss. Enthält der Prozessvergleich keine entsprechende ausdrüc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Allgemeines

Rn. 335 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 § 18 Abs 1 Nr 3 EStG erfasst alle Arten verwaltender Tätigkeit (BFH BStBl II 1988, 266; 2004, 112), soweit die Vergütungen nicht im Rahmen eines Gewerbebetriebes anfallen. Eine selbstständige und eigenverantwortliche Tätigkeit iSd § 18 Abs 1 Nr 3 EStG übt nur derjenige aus, der unmittelbar zur Verwaltung fremden Vermögens berechtigt und ver...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.4.2 Fachliche, zeitliche und örtliche Weisungsgebundenheit

Rz. 32 Das Merkmal der persönlichen Abhängigkeit wird durch die fachliche Weisungsgebundenheit bei Erbringung der Arbeitsleistung konkretisiert, entsprechend der Rechtsprechung des BAG vor Inkrafttreten des § 611a BGB.[1] Das Gesetz spricht von einem Weisungsrecht bezüglich des Inhalts und der Durchführung der Tätigkeit. Dass der Dienstverpflichtete hinsichtlich seiner Arbei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Felix, Steuerberaterpraxis und Erbauseinandersetzung, DStZ 1990, 620; Groh, Die Erbauseinandersetzung im ESt-Recht, DB 1990, 2135; Herzig/Müller, Wichtige Konsequenzen des Wandels der Rspr zur Erbauseinandersetzung und vorweggenommener Erbfolge, DStR 1990, 359; Söffing, Vererbung eines Mitunternehmeranteils mittels einfacher und qualifizierter Nachfolgeklausel in zivil- und ste...mehr

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AGS 02/2022, Auslegung eine... / II. Grundlagen der Kostenfestsetzung

1. Gesetzliche Regelung Gem. § 103 Abs. 1 ZPO ist Grundlage der Kostenfestsetzung ein zur Zwangsvollstreckung geeigneter Titel. Der im Kostenfestsetzungsverfahren nach § 104 ZPO zu erlassende Kostenfestsetzungsbeschluss füllt lediglich die Kostengrundentscheidung hinsichtlich der Höhe des zu erstattenden Kostenbetrages aus. Der BGH hat darauf hingewiesen, dass der Kostenfests...mehr

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ZErb 02/2022, Die Bindungsw... / b) Feststellung einer konkludenten Wahl deutschen Rechts

Der BGH begründet seine Annahme einer konkludenten Rechtswahl jedoch ausschließlich mit einem Hinweis auf Erwägungsgrund 39 S. 2 EuErbVO,[44] in dem es heißt, "[e]ine Rechtswahl könnte als sich durch eine Verfügung von Todes wegen ergebend angesehen werden, wenn z.B. der Erblasser in seiner Verfügung auf spezifische Bestimmungen des Rechts des Staats, dem er angehört, genomm...mehr

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ZErb 02/2022, Die Bindungsw... / b) Intertemporaler Anwendungsbereich

Gemäß Art. 83 Abs. 1 EuErbVO findet die Verordnung auf die Rechtsnachfolge von Personen Anwendung, die am 17.8.2015 oder danach verstorben sind. Zutreffend stellt der BGH fest, dass die Verordnung auf die Rechtsnachfolge der Erblasserin Anwendung findet, denn die Erblasserin ist 2017 verstorben.[20] Die Anwendbarkeit der EuErbVO auf die Bindungswirkung des Testaments von 1996...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Haas, Zur Einnahme eines RA aus Streitvorteilsvereinbarung, DStZ/A 1982, 308; Degen, Bürgschaftsinanspruchnahme und deren steuerliche Berücksichtigungsfähigkeit, DStR 1996, 1749. Rn. 470 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Nach hM berühren Tätigkeiten eines Freiberuflers, die nach der Verkehrsauffassung seinem Beruf fremd sind, die Einkünfte aus der freiberuflichen Praxis nicht. Diese ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Berufsrecht, Berufsbild

Rn. 196 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Das Berufsrecht, insb die Berufsbezeichnung und die Berufstätigkeit der Ingenieure wird idR durch LandesG geregelt (vgl die Zusammenstellung der LandesG in BFH BStBl II 1981, 118). Hiernach hängt die Befugnis zur Führung der Berufsbezeichnung grundsätzlich von einem Studium an einer Hochschule, Fachhochschule oder privaten Ingenieurschule s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Einbringung ohne Ausgleichszahlungen

Rn. 620 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Bei Einbringung ohne Ausgleichszahlungen in das PV des Einbringenden gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten als tauschähnlicher Vorgang ist § 24 UmwStG anzuwenden (BFH BStBl II 1980, 239; 1984, 518; 1985, 695). Das gilt auch für die Aufnahme weiterer Gesellschafter in eine bestehende PersGes (BFH aaO) oder bei Verschmelzung zweier PersGes...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Gesamtbildwürdigung

Rn. 29 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Maßgebend ist eine abwägende Beurteilung des Gesamtbilds der Verhältnisse unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles (BFH BStBl II 1991, 409; 1993, 303; BFH/NV 2011, 585). Namentlich die Unterscheidung allein danach, ob der StPfl dem Dritten lediglich seine Arbeitskraft oder einen Arbeitserfolg schuldet, führt nicht immer zu eine...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 614 BGB regelt die Fälligkeit des Vergütungsanspruchs. Abweichend von § 271 Abs. 1 BGB tritt die Fälligkeit erst nach der Leistung der Dienste ein. Der zur Dienstleistung Verpflichtete ist demnach vorleistungspflichtig. Zum Teil wird der Grundsatz "Ohne Arbeit kein Lohn" aus § 614 BGB abgeleitet.[1] Richtiger dürfte jedoch sein, diesen Rechtssatz aus dem Gegenseitigk...mehr

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ZErb 02/2022, Vermächtnisse... / 1. Einkünftezurechnung an den Vermächtnisnehmer bis zur Erfüllung des Vermächtnisses bei der Erbauseinandersetzung

Nutzungen, z.B. Zinsen auf ein Geldvermächtnis, sind bei der ESt zu erfassen, nicht nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG.[15] Nach der Aufspaltung von Erbfall und Erbauseinandersetzung in zwei selbstständige Vorgänge entschied der BFH,[16] dass auch bei einer Erbauseinandersetzung, die erst mehr als sechs Monate nach dem Erbfall stattfindet, die Zurechnung der Einkünfte an den Übern...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Steuerentstehung bei Vermittlungsleistungen

Leitsatz 1. Die Vereinbarung einer Ratenzahlung begründet keine Uneinbringlichkeit i.S. von § 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG. 2. Die Steuerentstehung gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 1 UStG ist nicht auf bereits fällige Entgeltansprüche beschränkt. 3. Eine Teilleistung i.S. von § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 3 UStG, bei der für bestimmte Teile einer wirtschaftlich teilbaren Leis...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Berufsbild

Rn. 170 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Das Berufsbild des RA wird im Wesentlichen bestimmt von dem in der BRAO niedergelegten Berufsrecht (BFH BStBl II 1981, 193; 1981, 545; 1986, 213; 1990, 534). Das betrifft die Voraussetzungen für die Zulassung und den Gegenstand der Berufsausübung selbst. Der RA ist Organ der Rechtspflege (§ 1 BRAO). Das Berufsbild des RA wird von der Aufgab...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift enthält eine Ausnahme des Grundsatzes "Ohne Arbeit kein Lohn" (§ 326 Abs. 1 BGB). [1] Häufig kann der Dienstverpflichtete seine Arbeitskraft nicht kurzfristig anderweitig verwerten, ist zugleich aber auf die Vergütung als elementare Einkunftsquelle für seinen Lebensunterhalt angewiesen. Hinweis § 615 BGB stellt zwar keine eigenständige Anspruchsgrundlage d...mehr

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Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.4.7 Feststellung und Geltendmachung der Arbeitnehmereigenschaft

Rz. 40 Klagt ein Dienstverpflichteter einen arbeitsrechtlichen Anspruch vor dem ArbG ein, hängt der Klageerfolg von Tatsachen ab, die zugleich für die Bestimmung des Rechtswegs entscheidend sind. Wegen dieser Doppelrelevanz sind die Gerichte für Arbeitssachen zur Entscheidung zuständig, ohne dass es dazu eines Rückgriffs auf § 2 Abs. 3 ArbGG bedürfte.[1] In diesem Fall reich...mehr

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AGS 02/2022, Zeittaktklause... / II. Grundlage der Abrechnung: Vergütungsvereinbarung

Das AG geht von einer wirksam zwischen den Parteien abgeschlossenen Vergütungsvereinbarung aus. Danach sei die Klägerin berechtigt, ihren zeitlichen Aufwand für das Führen des Mandats der Beklagten mit 250,00 EUR netto pro Stunde sowie 1,5 % hieraus an Telefonkosten und anteiligen Kosten für Porti und Telefax für September und Oktober 2017 abzurechnen. Die von der Klägerin a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.3 Verhältnis zu § 2 AO (Treaty Override)

Rz. 3 § 50d EStG regelt, zusammenfassend ausgedrückt, dass bestimmte Vorschriften der DBA bzw. von EU-Richtlinien unter bestimmten Bedingungen und in bestimmtem Ausmaß nicht anzuwenden sind. Dies betrifft den Steuerabzug vom Kapitalertrag und den Steuerabzug nach § 50a EStG, der trotz gegenteiliger Regelungen in DBA oder EU-Richtlinien durchzuführen ist. Daher gehen § 50d Ab...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.1.4.1 Zum Treaty Override durch Abs. 10

Rz. 239 Bedenken gegen die Rechtsgültigkeit des § 50d Abs. 10 EStG können sich daraus ergeben, dass es sich um eine Verdrängung der Regelungen eines DBA handelt, also ein Treaty Override (Rz. 3ff.). Die Frage, ob es sich bei der Vorschrift um ein Treaty Override handelt, ist umstritten. Gegen den Charakter als Treaty Override spricht, dass der Vorschrift die charakteristisch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 5.1.4.2 Zur Vereinbarkeit des Treaty Overrides mit höherrangigem Recht

Rz. 246 Da nach den Ausführungen in Rz. 6ff. weder das nationale Recht noch das EU-Recht ein allgemeines Verbot der Doppelbesteuerung enthält, ist eine Vorschrift, die zu einem Treaty Override führt, grundsätzlich wirksam. Sie verstößt allein aus dem Grund, dass sie ein Treaty Override enthält, weder gegen höherrangiges nationales Recht noch gegen EU-Recht. Der gegenteiligen...mehr

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Unternehmensbewertung in de... / 2.4 Der Fortführungswert als Abkürzung

Abgesehen von der Immobilienbranche oder vielleicht noch den Versorgungsbetrieben, in denen über entsprechende Verträge extrem lange Planungszeiträume möglich sind, liegen i. d. R. Planungen für maximal 5 Jahre vor. Allerdings generiert das Unternehmen auch nach diesem Zeitraum noch Einzahlungsüberschüsse und hat damit einen Wert. Die DCF-Methode wird daher in 2 Bereiche unt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 7 Besteuerungsrecht bei Abfindungen anlässlich der Beendigung eines Dienstverhältnisses, Abs. 12

Rz. 324 § 50d Abs. 12 EStG wurde durch G. v. 20.12.2016[1] eingeführt, um aus deutscher Sicht Besteuerungslücken bei Abfindungen anlässlich der Beendigung eines Dienstverhältnisses zu vermeiden, die durch die Rspr. des BFH entstehen können. Nach dieser Rspr. werden Abfindungen anlässlich der Beendigung eines Dienstverhältnisses nicht für die in der Vergangenheit geleisteten ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 2.4.2.5.4 Angemessen eingerichteter Geschäftsbetrieb (S. 1 Nr. 2, bis 31.12.2011: Nr. 3)

Rz. 110 Schließlich steht der ausl. Gesellschaft nach § 50d Abs. 3 S. 1 Nr. 2 EStG (bis 31.12.2011: Nr. 3) die Steuerentlastung nur zu, wenn sie mit einem für ihren Geschäftszweck angemessen eingerichteten Gewerbebetrieb am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt. Nicht einbezogen werden kann ein Geschäftsbetrieb einer anderen konzernangehörigen Gesellschaft. Dazu ist...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.1 Allgemeines

Rz. 188 In Abs. 9 wurde durch G. v. 13.12.2006[1] eine allgemeine Switch-over-Klausel (Nr. 1) bzw. eine spezielle Subject-to-tax-Klausel (Nr. 2) eingeführt.[2] Diese Vorschrift ersetzt aufgrund von zwei Tatbeständen in bestimmten Fällen die Freistellungsmethode durch die Anrechnungsmethode. Zweck der Vorschrift ist es, die Steuerfreistellung in DBA auf die Fälle einer tatsäc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.3 Tatbestand des Abs. 9 S. 1 Nr. 2

Rz. 219 Der Tatbestand des Abs. 9 S. 1 Nr. 2 erfasst die Fälle, in denen die Einkünfte einer im Inland unbeschränkt stpfl. Person nur deshalb nicht im Ausland besteuert werden, weil der ausl. Staat diese Einkünfte im Rahmen der beschr. Steuerpflicht nicht erfasst. Der Gesetzeswortlaut ist nicht an das internationale Begriffsverständnis angepasst; gemeint ist, dass die Einkün...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 3.10.4 Pauschalierung für Freifahrtberechtigungen von Soldaten (Abs. 2 S. 2 Nr. 3, S. 4)

Rz. 40g § 40 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 EStG ermöglicht die Pauschalierung für Freifahrtberechtigungen, die Soldaten nach § 30 Abs. 6 Soldatengesetz erhalten. Die Gewährung der Freifahrtberechtigungen soll dazu dienen, die Soldaten in der Öffentlichkeit sichtbar und erkennbar zu machen, damit sie als "Bürger(innen) in Uniform" Engagement und Verantwortungsbewusstsein zeigen und auf d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 3.10.2 Pauschalierung bei Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (Abs. 2 S. 2 Nr. 1)

Rz. 37a Die Pauschalierung nach § 40 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 EStG gilt nur für Bezüge im Zusammenhang mit Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie Fahrten nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a S. 3 EStG, die nicht nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei sind. § 40 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 EStG entspricht dem bisherigen Regelungsgehalt der Pauschalierung nach § 40 Abs. 2 S. 2 und 3 EStG a...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / I. Vereinbarung über die Überlassung von Arbeitsmitteln

Rz. 227 Muster 6.1: Vereinbarung über die Überlassung von Arbeitsmitteln Muster 6.1: Vereinbarung über die Überlassung von Arbeitsmitteln zwischen _________________________ der XY-GmbH (Bezeichnung des Arbeitgeber, Name und Vorname der Vertretungsberechtigten, Adresse) – Firma – und _________________________ Herrn/Frau (Vorname, Name, Adresse) – Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin – wird n...mehr

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§ 3 Herausforderungen der D... / III. Vereinbarung von Überstunden

Rz. 131 Auch in der Arbeitswelt 4.0 kann die Vereinbarung von Überstunden ein adäquates Instrument darstellen, um kurzfristige Arbeitsschwankungen auszugleichen. 1. Grundsätze Rz. 132 Im Gegensatz zur Arbeit auf Abruf gem. § 12 TzBfG (vgl. Rdn 113 ff.) begründet eine Vereinbarung zur Leistung von Überstunden die Verpflichtung des Arbeitnehmers, nur aufgrund eines besonderen, u...mehr

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§ 3 Herausforderungen der D... / a) Vereinbarung zur Dauer der Arbeitszeit

Rz. 115 Gem. § 12 Abs. 1 S. 2 TzBfG muss in der Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine bestimmte Dauer der wöchentlichen und täglichen Arbeitszeit festgelegt werden. Haben die Parteien eine Vereinbarung über die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht getroffen, gilt gem. § 12 Abs. 1 S. 3 TzBfG eine wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden als vereinbart. We...mehr

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§ 3 Herausforderungen der D... / a) Vereinbarung

Rz. 133 Ein Arbeitnehmer ist zur Leistung von Überstunden grundsätzlich nur dann verpflichtet, wenn sich diese Verpflichtung aus einer der üblichen Anspruchsgrundlagen (einem geltenden Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder aus dem Arbeitsvertrag selbst) ergibt.[156] Rz. 134 Formulierungsbeispiel[157] Der Arbeitnehmer wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auch ü...mehr

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§ 10 Arbeitsrechtliche Aspe... / IV. Vertragliche Vereinbarung als Königsweg?

Rz. 30 Insbesondere in den Fällen, wo die Nutzung von sozialen Netzwerken zur Arbeitsaufgabe gehört, bietet sich eine ausdrückliche arbeitsvertragliche Regelung an. Eine solche arbeitsvertragliche Regelung muss der AGB-Kontrolle standhalten. Insbesondere darf keine unangemessene Benachteiligung im Sinne des § 307 BGB vorliegen. Auch bei einer solchen Regelung ist insbesonder...mehr

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§ 12 Grenzüberschreitender ... / E. Muster "Standarddatenschutzklauseln"

Rz. 77 Muster der Standarddatenschutzklauseln abgedruckt nach Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914 der Kommission vom 4.6.2021 über Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates: Muster 1: Muster Standarddatenschutzklauseln Muster "Standarddatenschutzklauseln" AB...mehr

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / III. Arbeitsvertraglich vereinbarte Form; Schriftformklausel

Rz. 65 Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien gem. § 127 Abs. 1 BGB einen Formzwang, so ist durch Auslegung zu ermitteln, ob dessen Einhaltung tatsächlich Wirksamkeitsvoraussetzung sein soll. Ist dies der Fall, so hat der Mangel der durch Rechtsgeschäft bestimmten Form im Zweifel Nichtigkeit zur Folge, § 125 S. 2 BGB.[31] Häufig dürfte sich aber aus den Umständen ergeben, d...mehr

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§ 7 Homeoffice / I. Muster Rahmenvereinbarung über Telearbeit vom 16.7.2002

Rz. 85 Muster 7.1: Rahmenvereinbarung über Telearbeit vom 16.7.2002 Muster 7.1: Rahmenvereinbarung über Telearbeit vom 16.7.2002 1. Allgemeine Erwägungen Der Europäische Rat rief im Rahmen der europäischen Beschäftigungsstrategie die Sozialpartner auf, Vereinbarungen zur Modernisierung der Arbeitsorganisation einschließlich einer flexiblen Arbeitsgestaltung mit dem Ziel auszuh...mehr

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / 1. §§ 14 Abs. 4, 15 Abs. 2 TzBfG: Befristungsvereinbarung

Rz. 123 Die Befristung eines Arbeitsvertrages bedarf nach § 14 Abs. 4 TzBfG zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; diese wirkt konstitutiv. Auch die Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages nach § 14 Abs. 2 S. 1 TzBfG und jede Änderung der Vertragslaufzeit bedürfen der Schriftform. Die Schriftform greift auch in den Fällen der sog. Prozessbeschäftigung, wenn also der Ar...mehr

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§ 6 Überlassung und Nutzung... / V. Vertragsänderung befristeter Heimarbeitsplatz (Homeoffice)

Rz. 231 Muster 6.5: Vertragsänderung befristeter Heimarbeitsplatz (Homeoffice) Muster 6.5: Vertragsänderung befristeter Heimarbeitsplatz (Homeoffice) [Rubrum wie Muster 6.1.] Der Anstellungsvertrag vom _________________________ wird ergänzt und geändert wie folgt: I. Ergänzung des Anstellungsvertrages vom _________________________ § 3a Befristeter Heimarbeitsplatz (Homeoffice) Di...mehr

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§ 4 Nutzung von mobilen Kom... / II. Nutzungsvereinbarung zwischen den Arbeitsvertragsparteien und deren Grenzen

Rz. 27 Die Vereinbarung über die Überlassung des Kommunikationsgerätes sowie zu den Details der Nutzung des Kommunikationsgerätes kann sowohl schriftlich als auch konkludent, durch Individualvereinbarung oder durch Betriebsvereinbarung erfolgen. Zudem kann der Arbeitgeber mittels seines Direktionsrechts aus § 106 GewO festlegen, ob private Telefonate mit dem Diensthandy über...mehr

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§ 8 Formerfordernisse im Ar... / 1. Voraussetzungen der Schriftform

Rz. 9 Die häufigste im Arbeitsverhältnis angeordnete Form ist die Schriftform. Nach § 126 Abs. 1 und 2 BGB muss die jeweilige formbedürftige Erklärung in einer Urkunde niedergelegt werden. "Urkunde" ist die schriftlich verkörperte Willenserklärung in Gestalt einer Sache (in der Regel eines Schriftstückes), die geeignet und bestimmt ist, im Rechtsverkehr Beweis zu erbringen, ...mehr

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§ 12 Grenzüberschreitender ... / a) Internationale Organisation

Rz. 11 Art. 4 Nr. 26 DSGVO definiert die internationale Organisation als "eine völkerrechtliche Organisation und ihre nachgeordneten Stellen oder jede sonstige Einrichtung, die durch eine zwischen zwei oder mehr Ländern geschlossene Übereinkunft oder auf der Grundlage einer solchen Übereinkunft geschaffen wurde". Ein Beispiel hierfür ist die Organisation für wirtschaftliche ...mehr

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§ 7 Homeoffice / VIII. Beendigung der Arbeit im Homeoffice

Rz. 67 Für die Beendigung des Homeoffice-Arbeitsverhältnisses gelten keine Besonderheiten. Endet das gesamte Arbeitsverhältnis, so ist der Beschäftigte verpflichtet, die arbeitgebereigene Hardware und Software herauszugeben. Darüber hinaus verpflichtet ihn der Arbeitsvertrag, alle sonstigen Unterlagen und Daten an seinen Arbeitgeber herauszugeben. Auch hier unterscheidet sic...mehr

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§ 12 Grenzüberschreitender ... / cc) Folgen des Schrems II-Urteils des EuGH

Rz. 61 Besonders seit der Schrems II-Entscheidung des EuGH herrscht in der Praxis große Unsicherheit über die Rechtmäßigkeit von internationalen Datentransfers, insb. in die USA. Große Auswirkungen entfaltet das Schrems II-Urteil des EuGH auch für geeigneten Garantien, da der EuGH in seinem Urteil für einen rechtskonformen Datentransfer auf Basis von geeigneten Garantien ve...mehr