Abgesehen von der Immobilienbranche oder vielleicht noch den Versorgungsbetrieben, in denen über entsprechende Verträge extrem lange Planungszeiträume möglich sind, liegen i. d. R. Planungen für maximal 5 Jahre vor. Allerdings generiert das Unternehmen auch nach diesem Zeitraum noch Einzahlungsüberschüsse und hat damit einen Wert. Die DCF-Methode wird daher in 2 Bereiche unterteilt: den sog. Detailplanungszeitraum (von t=1 bis t=T), in dem GuV und Bilanz detailliert geplant und auf deren Basis die Free Cashflows ermittelt werden, und den sog. Fortführungswert für die Einzahlungsüberschüsse aus dem Zeitraum danach.

Der Fortführungswert ist quasi ein Platzhalter für den Barwert aller Einzahlungsüberschüsse, die nach dem Detailplanungszeitraum noch erwartet werden. Da dieser Barwert aber erst aus Sicht der Periode T ermittelt wird, ist er auch mit den gewichteten Kapitalkosten zu diskontieren (und zwar für alle Jahre des Detailplanungszeitraums). Zur Ermittlung des Fortführungswerts wird regelmäßig auf das Modell der "ewigen Rente" zurückgegriffen, bei dem – ausgehend vom letzten geplanten Free Cashflow – eine ewige und konstante Wachstumsrate für den Free Cashflow (g) unterstellt wird, die realistischerweise ungefähr der Inflationsrate entspricht (also zwischen 0 und 2 % liegt).

 
Wichtig

Fortführungswert dominiert Gesamtwert

Der Fortführungswert macht regelmäßig zwischen 70 und 90 % des Unternehmensgesamtwerts aus.

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