Fachbeiträge & Kommentare zu Vertrag

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Datenschutz / VI. Übermittlung von Beschäftigtendaten im Konzern

Rz. 54 In der immer arbeitsteiligeren Welt wird es stetig wichtiger, Beschäftigtendaten zwischen Konzerngesellschaften zu übermitteln. So werden in den flexibleren Wertschöpfungsketten der Industrie 4.0 oft kurzfristig neue organisatorische Einheiten gebildet oder aufgelöst und Entscheidungsprozesse aus dem "klassischen Betrieb" heraus verlagert.[89] Die DSGVO kennt – ebenso...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Grenzüberschreitender ... / b) Erforderlichkeit für Vertragsabschluss oder Vertragserfüllung, Art. 49 Abs. 1 lit. b und lit. c DSGVO

Rz. 71 Die grenzüberschreitende Übermittlung von Daten ist nach Art. 49 Abs. 1 lit. b und lit. c DSGVO auch dann zulässig, wenn sie zum Abschluss oder für die Erfüllung eines Vertrags mit dem Betroffenen oder einem Dritten tatsächlich erforderlich ist. Das Kriterium der "Erforderlichkeit" ist wegen des (in der Norm-Überschrift betonten) Ausnahmecharakters von Art. 49 DSGVO b...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Arbeitsschutz / b) Zivilrechtliche Haftung und Haftungsbeschränkung

Rz. 36 Im Übrigen spielen zivilrechtliche Haftungsrisiken bei Verletzung der Arbeitsschutzvorschriften durch den Arbeitgeber eine große Rolle, allerdings auch Haftungsbeschränkungen nach dem SGB VII. Rz. 37 Erleidet ein Arbeitnehmer infolge eines Arbeitsunfalls einen Gesundheitsschaden, so stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber die unfallbedingten Kosten übernehmen muss. N...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Formerfordernisse im Ar... / a) § 623 BGB: Auflösungsvertrag

Rz. 108 § 623 BGB unterwirft auch den Auflösungsvertrag (Aufhebungsvertrag), also die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses für die Zukunft, dem konstitutiven Schriftformerfordernis. Wird ein solcher Vertrag aufschiebend bedingt geschlossen, berührt dies das Schriftformerfordernis nicht.[77] Ein bloß mündlich oder konkludent durch unwirksame Kündigung geschloss...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Überlassung und Nutzung... / VI. Betriebsvereinbarung: Bring Your Own Device (BYOD)

Rz. 232 Muster 6.6: Betriebsvereinbarung: Bring Your Own Device (BYOD) Muster 6.6: Betriebsvereinbarung: Bring Your Own Device (BYOD) [Rubrum wie Muster 6.4.] Betriebsvereinbarung zwischen der XY-GmbH und dem Betriebsrat der XY-GmbH zum Thema BYOD, also der dienstlichen Nutzung privater Endgeräte § 1 Persönlicher und sachlicher Geltungsbereich Diese Betriebsvereinbarung gilt für...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Grenzüberschreitender ... / b) Standarddatenschutzklauseln, Art. 46 Abs. 2 lit. c, d DSGVO

Rz. 30 Eine geeignete Garantiemaßnahme kann auch darin liegen, dass Datenempfänger und -übermittler sog. Standarddatenschutzklauseln in ihren Vertrag einbeziehen. Letztlich unterwirft sich der Datenempfänger hierdurch zentralen Vorgaben der DSGVO. Für die Annahme eines angemessenen Datenschutzniveaus i.S.v. Art. 46 Abs. 1 DSGVO kommt es maßgeblich auf die tatsächliche Umsetz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Grenzüberschreitender ... / bb) Praktische Bewertung von Standarddatenschutzklauseln als Übermittlungsgrundlage

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Dienstliche und private... / I. Einleitung

Rz. 1 Die Nutzung des Internets ist aus dem heutigen Alltag nicht mehr wegzudenken – weder im dienstlichen noch im privaten Bereich. In Sekundenschnelle lassen sich per Computer oder Smartphone E-Mails und Nachrichten versenden, Dateien austauschen, Recherchen durchführen oder aber auch Einkäufe erledigen. Etliche moderne Geräte sind internetfähig und nach der ersten Einrich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Formerfordernisse im Ar... / a) § 11 BBiG: Abschluss des Berufsausbildungsvertrags

Rz. 117 Für den Abschluss des Berufsausbildungsvertrages nach § 11 Abs. 1 BBiG besteht kein Formzwang. Er kann mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden und ist auch ohne Niederschrift wirksam.[96] Rz. 118 Für das Berufsausbildungsverhältnis enthält § 11 Abs. 1 BBiG eine dem § 2 Abs. 1 S. 1 NachwG vergleichbare Regelung. Hiernach hat der Ausbildende unverzüglich nach Abs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Nutzung von mobilen Kom... / A. Allgemeines

Rz. 1 Kommunikationselemente (wie Smartphones, iPad u.ä.) werden dem Arbeitnehmer im Rahmen des Arbeitsvertrages als Eigentum des Arbeitgebers zur Nutzung überlassen. Eine Ausnahme hierzu kann das (Festnetz-)Telefon darstellen, wenn nämlich der Arbeitnehmer, z.B. im Home-Office, sein eigenes Telefon nutzt und ihm die Kosten für den privaten Telefonanschluss ersetzt werden. I...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Herausforderungen der D... / 1. Grundsätze

Rz. 132 Im Gegensatz zur Arbeit auf Abruf gem. § 12 TzBfG (vgl. Rdn 113 ff.) begründet eine Vereinbarung zur Leistung von Überstunden die Verpflichtung des Arbeitnehmers, nur aufgrund eines besonderen, unvorhergesehenen Umstands vorübergehend länger zu arbeiten. Bei der Arbeit auf Abruf geht es hingegen darum, einen plan- und vorhersehbaren, jedoch unter Umständen schwankend...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Herausforderungen der D... / 2. Auswirkungen der Grundsätze zur Überstundenvereinbarung auf Arbeiten 4.0

Rz. 140 Die Vereinbarung von Überstunden ist auch in der Arbeitswelt 4.0 ein Instrument, um auf einen kurzfristigen, ungeplanten und nicht vorhersehbaren Personalmehrbedarf zu reagieren. Es ist ein wirkungsvolles Instrument, um Flexibilisierung bei der Arbeitszeit kurzfristig zu erreichen. Allerdings kann das Instrument nur innerhalb dieses ungeplanten kurzfristigen Einsatzb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Überlassung und Nutzung... / XII. Vereinbarte Privatnutzung

Rz. 59 Der Arbeitgeber kann frei darüber entscheiden, ob und in welchem Umfang er die Privatnutzung von Telekommunikationsanlagen am Arbeitsplatz gestattet.[94] Ob ausschließlich eine dienstliche Nutzung der Arbeitsmittel oder auch deren private Nutzung gestattet ist, hängt von den zwischen den Arbeitsvertragsparteien getroffenen Vereinbarungen ab. Die Vereinbarung einer aus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Homeoffice / III. Arbeitsschutz

Rz. 52 Die Einrichtung eines Homeoffice verlangt nicht nur die Beachtung des Arbeitszeitschutzes, sondern in diesem Zusammenhang sind etwa auch die Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung einschlägig. Die Arbeitsstättenverordnung wurde durch den Gesetzgeber nunmehr an die Bedürfnisse der Telearbeit angepasst – jetzt befinden sich dort eindeutig auf das Homeoffice bezogene ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Dienstliche und private... / V. Muster

Rz. 32 Muster 1.1: Verbot der privaten Nutzung Muster 1.1: Verbot der privaten Nutzung Ergänzung zum Arbeitsvertrag vom _________________________ Zwischen Herrn/Frau _________________________ (Arbeitnehmer) und der Firma _________________________ (Arbeitgeber) wird folgende Vereinbarung getroffen: Eine private Nutzung des betrieblichen Internetanschlusses und des betrieblichen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Überlassung und Nutzung... / VI. Bring Your Own Device (BYOD)

Rz. 161 "Bring Your Own Device" (BYOD)[240] bedeutet den Einsatz privater Geräte der Beschäftigten bei der Arbeitstätigkeit, z.B. im Home-Office. Im Zuge der voranschreitenden Digitalisierung und mobilen Vernetzung verschmelzen zunehmend die Grenzen zwischen beruflicher und privater Sphäre bei der Nutzung moderner Kommunikationsmittel und Medien. (BYOD) ermöglicht es Arbeitn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Überlassung und Nutzung... / VI. Beschädigung und Verlust von Arbeitsmitteln

Rz. 31 Nach § 241 Abs. 2 BGB kann das Schuldverhältnis seinem Inhalt nach jeden Teil zur Rücksichtnahme auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils verpflichten. Aus dem Arbeitsverhältnis ergibt sich die Nebenpflicht des Arbeitnehmers, den Arbeitgeber nicht zu schädigen[47] insbesondere die überlassenen Arbeitsmittel pfleglich zu behandeln und nicht zu besch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Abkürzungsverzeichnis

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Literaturverzeichnis

Anzinger/Koberski, Kommentar ArbZG, 5. Auflage 2021 Bader/Fischermeier/Gallner/Klose/Kreft/Kreutzberg-Kowalczyk, Gemeinschaftskommentar zum ­Kündigungsschutzgesetz, 12. Auflage 2019 (zitiert: KR/Bearbeiter) Baeck/Deutsch, Arbeitszeitgesetz, Kommentar, 4. Auflage 2021 Barlage-Melber u.a., Beschäftigtendatenschutz und Datenschutzgrundverordnung in der Praxis, 1. Auflage 2018 Blank...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Homeoffice / VII. Haftung

Rz. 62 Die Frage nach der Haftung des Arbeitnehmers für Schäden, die an den Rechtsgütern des Arbeitgebers entstehen, stellt sich bei Telearbeitnehmern in besonderem Maße. Dies betrifft zunächst einmal den gesamten Hardwarebereich. Vielfach handelt es sich hier um arbeitgebereigene Geräte, wie PC, Drucker, Monitore, aber auch Notebooks. Die telearbeitsspezifische Erhöhung des...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Überlassung und Nutzung... / 1. Haftung

Rz. 71 Bei beruflicher und erlaubter privater Nutzung des Autotelefons gilt die Haftungsprivilegierung nach den Grundsätzen der betrieblich veranlassten Tätigkeit.[103] Auch insoweit gilt das dreistufige Haftungsmodell (vgl. oben Rdn 31). Da eine grobe Fahrlässigkeit nur anzunehmen ist, wenn eine besonders schwerwiegende und auch subjektiv unentschuldbare Pflichtverletzung v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Homeoffice / I. Allgemeine Grundlagen

Rz. 14 Betrachtet man die Umstände, unter denen Telearbeit geleistet wird, liegt es auf der Hand, die Frage nach der rechtlichen Einordnung dieser Tätigkeit zu stellen. Umgangssprachlich wird üblicherweise jeder, der im Homeoffice arbeitet, also Telearbeit verrichtet, auch als Telearbeitnehmer bezeichnet. Ob es sich jedoch bei den betreffenden Personen tatsächlich um Arbeitn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Datenschutz / II. Verhältnis der DSGVO zum nationalen Recht

Rz. 17 Im zweiten Schritt, wenn im ersten Schritt der Personenbezug bejaht wurde, stellt sich die Frage, welche Folgen sich aus der Anwendbarkeit der DSGVO ergeben. Die DSGVO geht als EU-Verordnung gem. Art. 288 Abs. 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) nationalen Regelungen der Mitgliedsstaaten grundsätzlich vor. Sie ist unmittelbar und direkt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Homeoffice / C. Individualrechtliche Aspekte beim Homeoffice

Rz. 40 Ist der im Homeoffice Beschäftigte, wie in den meisten Fällen, Arbeitnehmer, so gelten für ihn selbstverständlich sämtliche arbeitsrechtlichen Vorgaben, wie sie auch für sonstige Arbeitnehmer gelten würden. Auf Grund der Tätigkeit des Beschäftigten in seiner Wohnung ergeben sich jedoch aus diesem Umstand einige Sonderaspekte, die bei der Vereinbarung von Homeoffice-Ar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Arbeitsschutz / V. Aufgaben und Mitbestimmung des Betriebsrats

Rz. 73 Durch das Betriebsverfassungsgesetz und andere Vorschriften ist der Betriebsrat als Interessenvertretung der Arbeitnehmer mit vielen Aufgaben, Rechten und Pflichten in Bezug auf den betrieblichen Arbeitsschutz ausgestattet worden. Hierbei handelt es sich um Informations-, Anhörungs-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte. Die Ausübung dieser Rechte steht indes nicht i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Homeoffice / II. Arbeitszeit

Rz. 47 Ein besonderes Problem im Zusammenhang mit der Arbeit im Homeoffice, insbesondere wenn sie in den Räumen des Arbeitnehmers geleistet wird, ist die Dauer und Lage der Arbeitszeit.[94] Hier empfiehlt es sich, dass die Parteien hierüber genaue Vereinbarungen treffen.[95] Dabei sind die beiderseitigen Interessen entsprechend zu berücksichtigen. Insofern ist anzuraten, zwi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Formerfordernisse im Ar... / II. Grundsatz der Formfreiheit

Rz. 3 Für den Abschluss des Arbeitsvertrages gilt der Grundsatz der Formfreiheit. Der Arbeitsvertrag kann grundsätzlich wirksam mündlich, schriftlich, ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten abgeschlossen werden. Die nachfolgend dargestellten Ausnahmen vom Grundsatz der Formfreiheit bestehen in den Regelungen des Formerfordernisses durch Gesetz, Tarifvertrag, Betriebsv...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Arbeitsschutz / I. Mobile Kommunikationsmittel und Arbeitszeit

Rz. 113 Durch den Einsatz mobiler Kommunikationsmittel sind Arbeitnehmer heutzutage nicht zwingend ortsgebunden. Dementsprechend wird die Arbeitsleistung von mehr und mehr Beschäftigten nicht mehr unbedingt in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers erbracht, sondern zunehmend auch außerhalb der Betriebsstätte. Rz. 114 Beispielmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Arbeitsschutz / II. Muster Betriebsvereinbarung Bildschirmarbeitsplätze I

Rz. 130 Muster 9.2: BV Bildschirmarbeitsplätze I Muster 9.2: BV Bildschirmarbeitsplätze I Zwischen der _________________________ – im Folgenden kurz Arbeitgeber (AG) genannt – und dem Betriebsrat des o.g. Unternehmens – im Folgenden kurz Betriebsrat (BR) genannt – wird folgende Betriebsvereinbarung geschlossen: § 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen (1) Gegenstand dieser B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Homeoffice / VI. Betriebsrisiko

Rz. 61 Aber auch einen anderen Problembereich sollten die Parteien eines Homeoffice-Arbeitsverhältnisses bedenken. So kann es durchaus vorkommen, dass einem im Homeoffice Beschäftigten die Erbringung der Arbeit nicht möglich ist, weil die technische Ausstattung des Homeoffice Mängel aufweist oder sonstige Störungen die Erbringung der Arbeit unmöglich machen. Problematisch hi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Homeoffice / II. Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten

Rz. 75 Auch wenn die Telearbeit im häuslichen Bereich erfolgt, unterliegt diese Tätigkeit der Mitbestimmung des Betriebsrates in sozialen Angelegenheiten. Dabei ist allerdings zu betonen, dass sich der Regelungsbereich des § 87 BetrVG auf kollektive Tatbestände beschränkt. Dort, wo die Arbeitsvertragsparteien einzelvertraglich individuelle Regelungen schaffen, kann ein Mitbe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Homeoffice / V. Arbeitsmittel

Rz. 57 Regelmäßig werden einem Homeoffice-Arbeiter die für die Arbeit im Homeoffice erforderlichen Arbeitsmittel (Computer, sonstige Hardware, Software, etc.) überlassen. Überlässt der Arbeitgeber in dieser Weise die Arbeitsmittel, so bleiben sie weiterhin im Eigentum des Arbeitgebers.[140] Folgerichtig kann auch der Arbeitgeber allein bestimmen, wie der Arbeitnehmer diese A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Nutzung von mobilen Kom... / V. Nutzungszwang/Arbeitszeitproblematik

Rz. 63 Mit der Überlassung von Mobilfunkgeräten wächst die Versuchung, den Arbeitnehmer dauerhaft erreichen zu können und dies auch zu tun. Problematisch kann dies dann sein, wenn die Erreichbarkeit in die Freizeit des Arbeitnehmers hineingreift. Verrichtet der Arbeitnehmer durch Nutzung seines Mobiltelefons Arbeit im Rahmen seines Arbeitsvertrages, so handelt es sich auch a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Homeoffice / I. Begründung von Homeoffice-Arbeitsverhältnissen

Rz. 41 Soll die Begründung eines Homeoffice-Arbeitsverhältnisses im Wege der Neueinstellung erfolgen, ist dies individualarbeitsrechtlich vergleichsweise unproblematisch.[72] Die Arbeitsvertragsparteien müssen lediglich vereinbaren, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit im Homeoffice, etwa von seiner Wohnung aus, zu erbringen hat. In gleicher Weise eher unproblematisch erw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Grenzüberschreitender ... / 2. Geeignete Garantien (Art. 46 DSGVO)

Rz. 25 Sollte kein Angemessenheitsbeschluss vorliegen, dürfen Beschäftigtendaten gemäß Art. 46 Abs. 1 DSGVO in ein Drittland übermittelt werden, sofern geeignete Garantien mit durchsetzbaren Rechten und Rechtsbehelfen für die betroffenen Personen vorgesehen wurden. Die im Folgenden beschriebenen Garantien sollen in erster Linie sicherstellen, dass das hohe EU-Datenschutznive...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Formerfordernisse im Ar... / c) Keine Anwendung von § 623 BGB auf Abwicklungsvertrag, Nichtverlängerungsmitteilung und Ausgleichsquittung

Rz. 112 Beim Abwicklungsvertrag ergeht zunächst eine formbedürftige Kündigung seitens des Arbeitgebers. Sodann wird im Abwicklungsvertrag vereinbart, dass der Arbeitnehmer die ausgesprochene Kündigung "hinnimmt", keine Klage erhebt, eine ggf. erhobene Klage zurücknimmt oder im Kündigungsschutzprozess nichts vorträgt. Der Arbeitgeber verpflichtet sich häufig zur Abfindungslei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Dienstliche und private... / 4. Rücknahme der Erlaubnis

Rz. 28 Die Erlaubnis der privaten Nutzung des Internetanschlusses wie des E-Mail-Systems ist eine freiwillige Leistung und kann daher grundsätzlich auch zurückgenommen werden.[34] Soweit die Privatnutzung ausdrücklich vereinbart wurde, steht dem Widerruf einer Erlaubnis der privaten Nutzung in der Regel der Arbeitsvertrag bzw. die Betriebsvereinbarung entgegen, in der die Re...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Arbeitsrechtliche Aspe... / II. Firmeninterne Social-Media-Plattformen

Rz. 24 Angesichts der steigenden Nutzerzahlen im Bereich Social Media bieten auch immer mehr Arbeitgeber firmeninterne soziale Netzwerke an. Über solche Plattformen können sich Mitarbeiter fachlich und ggf. auch privat austauschen sowie sich selbst präsentieren. Rz. 25 Solche Systeme sind in Betrieben, in denen es einen Betriebsrat gibt, mitbestimmungspflichtig nach § 87 Abs....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Herausforderungen der D... / b) Vergütung

Rz. 137 Der Arbeitgeber wird regelmäßig ein Interesse daran haben sicherzustellen, dass Überstunden mit dem vereinbarten Gehalt abgegolten sind. Insofern besteht allerdings die Gefahr, dass es zu einer unangemessenen Benachteiligung des Arbeitnehmers gem. § 307 BGB kommt, da diese Vertragsgestaltung dem Arbeitgeber das Recht einräumen könnte, das Verhältnis der Hauptleistung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Homeoffice / F. Vertragsgestaltung und Muster

Rz. 82 Der Homeoffice-Beschäftigte ist keine eigene Kategorie des Arbeitsrechts. Vielmehr finden auf das Homeoffice-Arbeitsverhältnis die gewöhnlichen arbeitsrechtlichen Vorschriften Anwendung. Lediglich der Umstand, dass der im Homeoffice Tätige vielfach nicht in den Betriebsräumen des Arbeitgebers tätig ist, sondern zu Hause arbeitet, führt dazu, dass sich das Rechtsverhäl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Arbeitsrechtliche Aspe... / H. Social Media Richtlinien

Rz. 85 Nicht zuletzt wegen der Unbekümmertheit vieler Mitarbeiter im Umgang mit Social Media und der fehlenden Kenntnis damit verbundener Risiken bietet es sich an, den Umgang mit sozialen Netzwerken im Unternehmen durch verbindliche Richtlinien festzulegen. Es empfiehlt sich dabei, gleichzeitig die Nutzung internettauglicher Geräte zu regeln (näheres dazu siehe § 1 Rdn 1 ff...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Formerfordernisse im Ar... / I. Tarifliche Form

Rz. 61 Durch Tarifvertrag kann die Schriftform, die elektronische Form oder eine sonstige Form für den Abschluss von Arbeitsverträgen vorgesehen werden. Allerdings haben solche Vorschriften keine konstitutive Funktion, denn die Tarifvertragsparteien wollen bei Formverstößen nicht die Unwirksamkeit des Arbeitsvertrages.[28] Rz. 62 Demgegenüber haben andere tarifvertragliche Fo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Nutzung von mobilen Kom... / I. Grundmuster einer Überlassungsvereinbarung und deren Varianten

Rz. 119 Muster 4.1: Überlassungsvereinbarung nur zu dienstlichen Zwecken Muster 4.1: Überlassungsvereinbarung nur zu dienstlichen Zwecken Vereinbarung zwischen _________________________ – im Weiteren: Arbeitgeber – und _________________________ – im Weiteren: Arbeitnehmer – Präambel Zwischen den Parteien besteht seit dem _________________________ ein Arbeitsvertrag. Im Zusammenhan...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Dienstliche und private... / 1. Ausdrückliche und konkludente Erlaubniserteilung

Rz. 7 Der Arbeitgeber kann die Erlaubnis zur Nutzung des Internets und des E-Mail-Systems zu privaten Zwecken ausdrücklich erteilen. Die ausdrückliche Erlaubniserteilung kann durch entsprechende Klauseln in den einzelnen Arbeitsverträgen oder in Betriebsvereinbarungen geschehen. Eine ausdrückliche Erlaubnis wird auch dadurch erteilt, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer neb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Beteiligungsrechte des ... / a) Persönlichkeitsschutz

Rz. 20 Für den Bereich der modernen Kommunikation ist dabei vor allem der grundgesetzlich gewährleistete Persönlichkeitsschutz der Arbeitnehmer zu beachten, der auch in den §§ 2 Abs. 1, 75 Abs. 2 BetrVG seinen Niederschlag gefunden hat. Arbeitgeber und Betriebsräte haben danach "die freie Entfaltung der Persönlichkeit der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer zu schützen und...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Formerfordernisse im Ar... / c) § 11 AÜG: Leiharbeitsverhältnis

Rz. 85 Im Rahmen einer gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung kommt zwar der Abschluss des Leiharbeitsverhältnisses formlos wirksam zustande. Der Verleiher ist aber gemäß § 11 Abs. 1 AÜG verpflichtet, den wesentlichen Inhalt des Leiharbeitsverhältnisses, ergänzend zum NachwG (Rdn 83), mit zu dokumentieren. Ergänzend hat er gemäß § 11 Abs. 2 AÜG ein Merkblatt auszugeben. Rz. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Dienstliche und private... / 7. Ankündigung der Sanktionen erforderlich

Rz. 152 Wird die Nutzung der Kommunikationseinrichtungen nur teilweise erlaubt, für bestimmte Bereiche eingeschränkt oder aber gänzlich verboten, sollte es der Arbeitgeber bei diesen Regelungen nicht belassen. Vielmehr sollte er ausdrücklich regeln, welche Sanktionen im Falle eines Verstoßes drohen und vorgesehen sind. Neben den üblichen Sanktionen (Abmahnung, ordentliche un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Beteiligungsrechte des ... / b) Datenschutzrechtliche Besonderheiten

Rz. 21 Weitere Schranken der Mitbestimmung des Betriebsrats können sich unmittelbar aus datenschutzrechtlichen Vorschriften ergeben. Vor Einführung der DSGVO galt gemäß § 4 BDSG a.F., dass die Schutzbestimmungen des BDSG von Betriebsvereinbarungen (und Tarifverträgen) überlagert werden können, in denen die Verarbeitung personenbezogener Daten der Arbeitnehmer geregelt sind. ...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Zweiradmechatroniker (Profe... / 6 Aufgaben des Betriebsarztes

Beratung bei Auswahl und Einsatz von Arbeitsstoffen, Mitwirkung bei Erstellung des Gefahrstoffverzeichnisses, Beratung bei Auswahl und Einsatz von Körperschutzmitteln (z. B. Isolierhandschuhe bei elektrotechnischen Arbeiten an Hochvoltsystemen und Schutzhelm mit Visier an E-Bikes) und Hautschutzmitteln, Beratung zur Erarbeitung eines Hautschutz- und Hygieneplans einschließlich ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Arbeitsschutz / 1. Verpflichtungen des Arbeitgebers

Rz. 10 Die innerbetriebliche Organisation des technischen Arbeitsschutzes obliegt dem Arbeitgeber gem. den §§ 3–14 ArbSchG. Er muss einerseits auf die Einhaltung der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und andererseits auf die Durchführung der Unfallverhütungsvorschriften der für den Betrieb zuständigen Berufsgenossenschaft achten. Im Falle der Nichteinhaltung dieser Vorsc...mehr