Fachbeiträge & Kommentare zu Verlustvortrag

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Veranlagungszeitraum 2004–2019

Rn. 10 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Die zeitlichen Anwendungsbestimmungen zu § 10d EStG korrespondieren mit § 52 Abs 2a EStG, der die Aufhebung von § 2 Abs 3 S 2–8 EStG mit Wirkung zum VZ 2004 vorsieht. § 10d EStG idF StEntlG 1999/2000/2002 ist letztmalig anzuwenden auf den VZ 2003; § 52 Abs 25 S 3 EStG. § 10d EStG nF kommt somit erstmalig zur Anwendung für Verluste, die im VZ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Ab Veranlagungszeitraum 2020

Rn. 14 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 IRd Corona-Sofortmaßnahmen des BMF konnten StPfl, die von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich betroffen sind, einen pauschal ermittelten Verlustrücktrag aus 2020 in Anspruch nehmen und so die Vorauszahlungen für den VZ 2019 nachträglich herabsetzen (BMF v 24.04.2020, BStBl I 2020, 496, aufgehoben durch BMF v 22.10.2020, BStBl ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Korrektur gem § 10d Abs 4 S 4 ff EStG

Rn. 87 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Für Fälle, in denen sich enthält § 10d Abs 4 S 4 und 5 EStG eine eigenständige Anpassungs- und Korrekturvorschrift (neu gefasst durch JStG 2010 v 08.12.2010, BGBl I 2010, 1768). Bis zum 13.12.2010 waren Feststellungsbescheide zu er...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entwicklung der Vorschrift

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Gewerbesteuer

Rn. 76 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Die Beschränkung des Verlustvortrags gilt nach § 10a S 1 und 2 GewStG auch für die GewSt. Danach wird der maßgebende Gewerbeertrag bis zu einem Betrag von EUR 1 Mio um die Fehlbeträge (Verluste) aus vorangegangenen Erhebungszeiträumen gekürzt. Auch die darüber hinausgehende Deckelung mit 60 % (VZ 2024–2027: 70 %) des übersteigenden Betrags i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Verhältnis zu §§ 8c, 8d KStG/§ 8 Abs 4 KStG aF

Rn. 31 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Zum Verhältnis von § 8 Abs 4 KStG aF s Vorauflage. Für die Neuregelung ist das Verhältnis der beiden Vorschriften ausdrücklich im Gesetz aufgenommen worden. § 8c KStG ist vorrangig gegenüber § 10d EStG anzuwenden; bis zum schädlichen Beteiligungserwerb entstandene nicht genutzte Verluste sind nicht mehr abziehbar. Zu den Fällen des unterjähri...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verlustabzug

Rn. 32 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Die nach allg Grundsätzen ermittelten negativen Einkünfte, die nicht mit positiven Einkünften des VZ ausgeglichen werden konnten, werden in den Verlustabzug einbezogen. Der Verlustabzug ermöglicht die interperiodische steuerliche Berücksichtigung von Verlusten, indem nicht ausgeglichene negative Einkünfte eines VZ mit den positiven Einkünft...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. (Teil-)Verzicht auf den Verlustrücktrag

Rn. 60 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Nach § 10d Abs 1 S 5 und 6 EStG bestand bis VZ 2022 die Möglichkeit, auf den Verlustrücktrag durch widerruflichen Antrag ganz oder teilweise zu verzichten. In dem Antrag war die Höhe des Verlustrücktrags anzugeben. Der Antrag konnte der Höhe nach und/oder bezogen auf einzelne Einkunftsarten beschränkt werden, s R 10d Abs 3 S 2, 3 EStR 2012; ...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.33 Ergebnisverwendung

Heußner, Welche Relevanz hat das Buchwertprivileg des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 4 EStG für Kapitalgesellschaften? – Anwendungsbereich der verdeckten Gewinnausschüttung wird zum K.-o.-Kriterium, NWB 15/2026, S. 963; Scholz, Berücksichtigung von Gewinnabführungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anrechnung von Nebeneinkommen / 2.2.2 Müheloses Einkommen

Generell nicht zum Einkommen im Sinne der Regelung gehört sog. "müheloses" Einkommen, also Einkommen, das nicht durch die Verwertung der Arbeitskraft erzielt worden ist. Die Anrechnung solcher Einkommen verstieße bei einer beitragsfinanzierten Leistung gegen das Versicherungsprinzip. Hierunter fallen beispielsweise Kapital- bzw. Zinseinnahmen, Schenkungen, Gewinne aus Lotto, T...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Gestaltungsansätze

Rn. 75 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Gestaltungen zur Vermeidung der Mindestbesteuerung sind im Rahmen der Nutzung der Verluste grds kein Gestaltungsmissbrauch iSd § 42 AO, s zum Stand Rspr Korn/Strahl, KÖSDI 2025, 14 466 Rz 56 f. Sie bieten sich insb an durch eine gezielte Steuerung der Gewinnrealisierung in Folgejahren, sofern in diesen mit Verlusten gerechnet wird, bzw durch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Feststellung der Verluste ab 31.12.2004

Rn. 84 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Für VZ vor 2004 s Vorauflage. Die Feststellung der Verlustvortrages erfolgt ab VZ 2004 grds nicht mehr wie in den Vor-VZ getrennt nach Einkunftsarten, es sei denn, es handelt sich um Verluste aus Einkunftsarten, die besonderen Verrechnungsbeschränkungen unterliegen. Sämtliche Verluste sind somit ab dem 31.12.2004 nach neuem Recht als ein Betra...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Durchführung des Verlustrücktrags

Rn. 53 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Durchgeführt wird der Verlustrücktrag antragslos durch Änderung des ESt-Bescheids des VZ, in den der Verlust zurückgetragen wird. Einer gesonderten Feststellung des Verlustrücktrags wie für den Verlustvortrag, s Rn 77 ff, bedarf es daher nicht. Über die Steuerfestsetzung ist verbindlich im Steuerfestsetzungsverfahren für das Verlustrücktragsj...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Durchführung des vorläufigen Verlustrücktrags für 2020

Rn. 10 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Durchgeführt wird der vorläufige Verlustrücktrag nur auf Antrag des StPfl, § 111 Abs 1 S 1 EStG . Der Antrag kann noch vor dem FG bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung gestellt oder zurückgenommen werden, aber nicht mehr im Revisionsverfahren (s BFH v 17.04.1996, I R 78/95, BFH/NV 1996, 362 mwN; Happe/Lindberg in Frotscher/Geurts, § 111 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Verhältnis zu § 3a EStG

Rn. 31a Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Die Steuerfreiheit von Sanierungserträgen wurde nunmehr durch das "JStG 2019" (v 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451) gesetzlich durch § 3a EStG kodifiziert, nachdem die zuvor bestehende Erlasslage (BMF v 27.03.2003, BStBl I 2003, 240) als mit dem Grundsatz der Gesetzmäßigkeit unvereinbar eingestuft wurde (BFH v 28.11.2016, GrS 1/15, BStBl II 201...mehr

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Literaturauswertung zum HGB / 2.72 Konzernabschlussanalyse

Leitner-Hanetseder/Frenkenberger, Mehr Vergleichbarkeit, neue Herausforderungen: IFRS 18 und die Auswirkungen auf das Betriebs- und Finanzergebnis, KoR 4/2026, S. 141; Zwirner/Busch/Schöffel, Marktkapitalisierung versus Buchwert des Eigenkapitals – Anmerkungen zur Buchwert-Marktwert-Lücke 2024 in der Praxis und Implikationen für den Goodwill, KoR 2/2026, S. 62; Babbel, Praxi...mehr

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Forschungs- und Entwicklung... / 2.3 Ausweis und Ausschüttungssperre

Rz. 22 Ausweis in GuV und Bilanz Sofern Forschungskosten vorliegen und Entwicklungskosten nicht aktiviert werden, sind sie beim Gesamtkostenverfahren in der Gewinn- und Verlustrechnung unter der Position "sonstige betriebliche Aufwendungen" auszuweisen.[1] Beim Umsatzkostenverfahren ist für Forschungs- und Entwicklungskosten kein separater Ausweis gefordert. Dennoch sollte au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Morawitz, Herabsetzung der Vorauszahlungen 2019 mittels pauschalierten Verlustrücktrags zur Stärkung der Liquidität in Zeiten der Corona-Pandemie, DStR 2020, 914; Korn, Gesetzesänderungen sowie Verwaltungsanweisungen für Steuererleichterungen in der Corona-Krise und Handlungsbedarf, KÖSDI 2020, 21 812; Kussmaul/Naumann/Schumann, Hilfsmaßnahmen aufgrund der Corona-Pandemie, StB...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Schwellenwerte

Rz. 9 Unt gelten gem. § 267a Abs. 1 Satz 1 HGB als KleinstKapG, wenn sie an den Abschlussstichtagen von zwei aufeinander folgenden Gj nicht mehr aufweisen als 450.000 (bis 2022 350.000) EUR Bilanzsumme, 900.000 (bis 2022 700.000) EUR Nettoumsatzerlöse und eine durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter eines Gj von zehn. Rz. 10 Insg. ergeben sich damit aktuell folgende Schwellenwe...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 7 AS... / 2.7.2 § 7 Abs. 4 S. 1 AStG

Rz. 461 Ergänzend zu § 7 Abs. 3 AStG gelten Personen als dem Stpfl. nahestehend, wenn sie mit ihm in Bezug auf die Zwischengesellschaft durch abgestimmtes Verhalten zusammenwirken. Rz. 462 Unbeschadet § 7 Abs. 4 findet unbeschadet des § 7 Abs. 3 AStG (nahestehende Person) Anwendung. Hierdurch wird angezeigt, dass § 7 Abs. 4 den Abs. 3 AStG nicht verdrängt, sondern grundsätzlic...mehr

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Planung und Sicherung der U... / 7.2.2 GmbH-Anteil

Der Gesellschafterwechsel ohne Entgelt führt dazu, dass der neue Gesellschafter in die Fußstapfen des alten Gesellschafters tritt und ihm die Anschaffungskosten zugerechnet werden (bei späterem Verkauf führt das zur Minderung des Veräußerungsgewinns nach § 17 Abs. 2 EStG). Der neue Gesellschafter hat (wie vorher sein Rechtsvorgänger) bei einer Gewinnausschüttung Einkünfte au...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2 Kapitalrücklage

Rz. 10 Die Kapitalrücklage definiert sich im Unterschied zu den Gewinnrücklagen dadurch, dass dem Unt von außen Vermögen zugeführt wird. Die Erfassung der Zuführungen erfolgt dabei ergebnisneutral in dem Bilanzposten "Kapitalrücklage". Welche Beträge bilanzverlängernd i. S. e. Kapitalrücklage wirken, regelt § 272 Abs. 2 HGB (§ 272 Rz. 118 ff.). Praxis-Beispiel Eine AG führt e...mehr

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Zuschreibungen/Wertaufholungen / 3.1.1 Bestimmung des Eigenkapitalanteils einer Wertaufholung

Rz. 55 Eine Dotierung der anderen Gewinnrücklagen darf nur in Höhe des Eigenkapitalanteils der Wertaufholung erfolgen. Der Eigenkapitalanteil einer Wertaufholung ermittelt sich aus der Differenz zwischen dem Umfang der Zuschreibung und der Ertragsteuerbelastung, die durch diese Wertaufholung ausgelöst wird; eine geringere Zuführung ist jedoch zulässig.[1] Als Steuerbelastung...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.2 Mindestbesteuerung und andere steuerliche Restriktionen

Rz. 52 Bei der bilanziellen Berücksichtigung von Vorteilen aus steuerlichen Verlustvorträgen sind bestehende steuerliche Restriktionen in der Nutzung dieser steuerlichen Verlustvorträge zu berücksichtigen. Dies gilt sowohl im Fall der Aktivierung von Vorteilen aus steuerlichen Verlustvorträgen als auch im Fall der Saldierung mit passiven Steuerlatenzen im Zug der Gesamtdiffe...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4 Steuerliche Verlustvorträge

2.4.1 Grundlagen Rz. 47 § 274 Abs. 1 Satz 4 HGB stellt eine gesetzliche Regelung zur Aktivierung steuerlicher Verlustvorträge dar.[1] Das Aktivierungswahlrecht für aktive latente Steuern beinhaltet die Aktivierung zukünftiger Steuerentlastungen aufgrund von steuerlichen Verlustvorträgen. Allerdings wird das Aktivierungswahlrecht für steuerliche Verlustvorträge auf die in den n...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.1 Grundlagen

Rz. 47 § 274 Abs. 1 Satz 4 HGB stellt eine gesetzliche Regelung zur Aktivierung steuerlicher Verlustvorträge dar.[1] Das Aktivierungswahlrecht für aktive latente Steuern beinhaltet die Aktivierung zukünftiger Steuerentlastungen aufgrund von steuerlichen Verlustvorträgen. Allerdings wird das Aktivierungswahlrecht für steuerliche Verlustvorträge auf die in den nächsten fünf Jah...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.4.3 Zinsvorträge, Steuergutschriften

Rz. 60 Der Gesetzgeber hat erkennen lassen, dass die Aktivierung von Vorteilen aus steuerlichen Verlustvorträgen auch diesen gleichgestellte andere steuerliche Vorteile umfasst.[1] Der aus der sog. Zinsschranke nach § 4h Abs. 1 Satz 5 EStG stammende Zinsvortrag entfaltet ähnliche steuerliche Wirkungen wie der steuerliche Verlustvortrag, sodass dessen Aktivierung bzw. Saldier...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Grundsatz der Gesamtdifferenzenbetrachtung (Abs. 1 Satz 1 und 2)

Rz. 35 Der Grundsatz der Gesamtdifferenzenbetrachtung bedeutet, dass sämtliche aus jeweils zunächst einzeln zu berechnenden temporären Differenzen bzw. steuerlichen Verlustvorträgen resultierenden aktiven und passiven Steuerlatenzen zusammengefasst und nur der Saldo hieraus ausgewiesen wird.[1] Hieran wird deutlich, dass sich das Aktivierungswahlrecht von § 274 Abs. 1 Satz 2...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / Literaturtipps

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5.2.3 Beendigung von Organschaften

Rz. 84 Die Organschaften zugrunde liegenden Ergebnisabführungsverträge sind im Regelfall zeitlich befristet (fünf Jahre) und verlängern sich danach zumeist um ein Jahr, soweit nicht gekündigt wird. Darüber hinaus ist für Sonderfälle regelmäßig ein außerordentliches Kündigungsrecht vorgesehen. Hierzu rechnet als Hauptanwendungsfall die Veräußerung der Gesellschaftsanteile der...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 3.2 Anforderungen an aktive latente Steuern

Rz. 113 Die Unsicherheit bzgl. der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern hat den Gesetzgeber bewogen, lediglich ein Aktivierungswahlrecht für den Aktivüberhang vorzusehen. Insb. bei der Aktivierung von Vorteilen aus steuerlichen Verlustvorträgen zeigen die Erfahrungen aus den IFRS, dass bei der Bilanzierung häufig Fehler auftreten und der Nachweis der Wahrscheinlichkeit zu...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1 Aktivierungswahlrecht und Passivierungspflicht

Rz. 25 Das Temporary-Konzept und die daraus abgeleitete Verbindlichkeitsmethode liegen den Regelungen von § 274 HGB zugrunde. Im Gegensatz zu den international verbreiteten Regelungen (IAS 12) sieht § 274 HGB jedoch für einen Aktivüberhang an latenten Steuern lediglich ein Aktivierungswahlrecht vor. Für einen Passivüberhang latenter Steuern besteht eine Passivierungspflicht....mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5.7 Umwandlungen

Rz. 99 Bei Umwandlungsvorgängen (Verschmelzung, Formwechsel, Spaltung) wird steuerlich regelmäßig zur Vermeidung von Steuerzahlungen die Fortführung der Buchwerte des übertragenden Rechtsträgers vereinbart (§ 11 Abs. 1 und 2 UmwStG). Handelsrechtlich gelten die allgemeinen Ansatz- und Bewertungsgrundsätze (§ 17 Abs. 2 Satz 2 UmwG), sodass grds. der Ansatz zu Anschaffungskost...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.4 Grundlagen der Steuerlatenzen

Rz. 13 Es existieren zwei Konzepte der Abbildung von Steuerlatenzen: das (ältere) Timing-Konzept und das (jüngere) Temporary-Konzept, die sich beide auf die US-amerikanische Bilanzierungspraxis zurückführen lassen. Zur methodischen Umsetzung stehen die Abgrenzungsmethode und die Verbindlichkeitenmethode zur Verfügung. Rz. 14 Das in § 274 HGB angewandte Timing-Konzept ist GuV-o...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5.2.2 Steuerlatenzen bei Organschaft

Rz. 76 Die Besonderheiten steuerlicher Organschaften, nämlich das Auseinanderfallen von wirtschaftlicher Verursachung (Organgesellschaft) und zivilrechtlicher Verbindlichkeit (Organträger), führen dazu, dass prinzipiell zwei Methoden der Abbildung von Steuerlatenzen von Organgesellschaften möglich sind, die der formalen und der wirtschaftlichen Betrachtungsweise folgen. Rz. ...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.2 Rechtliche Entstehung bzw. wirtschaftliche Verursachung

Rz. 35 Eine Verbindlichkeitsrückstellung erfordert weiterhin, dass sie am Abschlussstichtag rechtlich entstanden oder wirtschaftlich verursacht ist. Bei Auseinanderfallen der beiden Zeitpunkte ist für die Passivierungspflicht der jeweils frühere maßgeblich.[1] Der Zeitpunkt der Fälligkeit der Verpflichtung ist demgegenüber für die Passivierung ohne Bedeutung. Er spielt aber...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.3 Unsaldierter Ausweis (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 43 Ein unsaldierter Ausweis eröffnet dem Bilanzleser einen besseren Einblick in die Vermögenslage der Ges. als die Anwendung der Gesamtdifferenzenbetrachtung, da es sich um die transparenteste und umfassendste Abbildung von Steuerlatenzen handelt. Dies ist auch die nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften verwendete Ausweismethode,[1] sodass der unsaldierte Ausw...mehr

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Aktuelle Grundsatzentscheid... / b) Zuordnungsfrage mit erheblichen steuerlichen Konsequenzen

Die Zuordnung zu den Einkünften aus privaten Kapitalbeteiligungen nach § 17 EStG oder zu den Kapitaleinkünften gem. § 20 EStG hat erhebliche Konsequenzen: Bei § 17 EStG ist der Verlust infolge des Teileinkünfteverfahrens zu 60 % zu berücksichtigen, ist aber mit sämtlichen Einkünften verrechenbar. Bei Kapitaleinkünften nach § 20 EStG darf der Verlust nur mit Kapitaleinkünften ve...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 1.5.4 Verhältnis zum Verlustausgleich nach § 10 Abs. 3 S. 5 AStG

Rz. 44 Der interperiodische Verlustausgleich gem. § 10 Abs. 3 S. 5 AStG ist vorrangig vor § 9 AStG anzuwenden.[1] Praxis-Beispiel [2] Der unbeschränkt steuerpflichtige A hält 100 Prozent der Anteile am Nennkapital der Zwischengesellschaft in seinem Privatvermögen. Das Wirtschaftsjahr der Zwischengesellschaft entspricht dem Kalenderjahr. Im Jahr 01 erzielt die Zwischengesellsc...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 9 AS... / 2.1.3.2 Absolute (gesellschaftsbezogene) Freigrenze

Rz. 80 Neben dem Unterschreiben der relativen Freigrenze muss seit dem MinStAnpG auch die absolute Freigrenze auf Gesellschaftsebene (bisher auf Gesellschafterebene; vgl. zur alten Rechtslage Rz. 91 ff.) erfüllt sein, damit die Zwischeneinkünfte bei der Ermittlung des Hinzurechnungsbetrags außer Ansatz bleiben, d. h. nicht anzusetzen sind. Diese absolute gesellschaftsbezogene...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3.6.2 Verlustfeststellungsbescheide i. S. des § 10d EStG

Rz. 103 Soweit der Stpfl. bei einer Einkommen- oder Körperschaftsteuerfestsetzung auf 0 EUR entgegen dem vom FA der Festsetzung zugrunde gelegten Besteuerungsgrundlagen seine negativen Einkünfte für nicht ausgeglichen hielt, konnte dies nach bisheriger Rechtsauffassung nur im Verfahren der Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags geltend gemacht werden. D. h. über eine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Besteuerung der GmbH, ihrer... / 1.2.1 Zu versteuerndes Einkommen der GmbH

Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer ist nach § 7 Abs. 1 KStG das zu versteuernde Einkommen der GmbH. Ausgangspunkt für dessen Ermittlung ist der sich aus der Handelsbilanz der GmbH ergebende Jahresüberschuss bzw. -fehlbetrag. Für steuerliche Zwecke muss diese Größe – wie folgendes Schema zeigt – jedoch korrigiert werden.mehr

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Tantieme: Instrument zur Er... / 4.4.1 Gewinnabhängige Tantiemen

Seitdem der BFH sich in seinem vielfach kritisierten[1] Urteil v. 5.10.1994[2] mit der Angemessenheit von Gewinntantiemen auseinandergesetzt hat, geht die Finanzverwaltung[3] davon aus, dass "der handelsrechtliche Jahresüberschuss vor Abzug der Gewinntantieme und der ertragsabhängigen Steuern" die Bemessungsgrundlage für die Tantiemeberechnung bildet. Die Grundlage dieser A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG Einf... / 3 Wirkung der Steuerbefreiungen

Rz. 8 Ob es sich nun um Einnahmen oder Erträge – und mit ihnen zusammen sind die nach § 3c EStG weder als Betriebsausgaben noch als Werbungskosten abzugsfähigen Ausgaben zu sehen – oder ob es sich um Einkünfte handelt, die Wirkung ihrer Steuerbefreiung ist gleich. Die steuerbefreiten Einnahmen oder Einkünfte, d. h. Einnahmen gem. § 3 EStG abzüglich Ausgaben gem. § 3c EStG, d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konsolidierung von Kapital ... / 2.2.3 Echte Aufrechnungsdifferenzen

Rz. 102 Echte Aufrechnungsdifferenzen sind das Ergebnis unterschiedlicher Ansatz- und Bewertungsgrundsätze für Aktiva und Passiva.[1] So ist z. B. bei einer innerkonzernlichen Forderung aufgrund des für die Aktivseite gültigen Niederstwertprinzips beim Vorhandensein entsprechender Gründe eine Abschreibung vorzunehmen, während das für die Passiva gültige Höchstwertprinzip daz...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konsolidierung von Kapital ... / 2.1.2.4 Ermittlung eines Geschäfts- oder Firmenwertes

Rz. 17 Neben den aus den Einzelabschlüssen übernommenen, aus asset deals stammenden Geschäfts- oder Firmenwerten (GoF) resultiert der GoF in Konzernabschlüssen aus der Kapitalkonsolidierung. Hierbei handelt es sich letztlich um die im Rahmen von share deals bezahlten Mehrbeträge, die im Vergleich von Kaufpreis und anteiligem Wert des erworbenen Eigenkapitals nach Bewertung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.4.1 Verlustvortrag bei der Einkommensteuer/Körperschaftsteuer (§ 10d EStG)

Tz. 198 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Ein verbleibender Verlustvortrag iSd § 10d EStG kann vom Einbringenden nicht auf die Übernehmerin übergehen (ebenso s Fuhrmann, in W/M, § 24 UmwStG Rn 2158). Die aufnehmende Pers-Ges ist weder bei der ESt noch bei der KSt St-Subjekt, so dass sie auch kein Träger eines (estlichen oder kstlichen) Verlustabzugs sein kann (s Heinicke, in Schmid...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Aktivische latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge und Zinsvorträge

Tz. 85 Stand: EL 60 – ET: 06/2026 Während ein steuerlich rücktragbarer Verlust einen unmittelbaren Anspruch auf Steuerrückzahlung beinhaltet und deshalb als Forderung auszuweisen ist, entsteht aus einem vortragsfähigen steuerlichen Verlust insoweit ein ökonomischer Vorteil, wie künftige steuerliche Ergebnisse verfügbar sind, gegen die der Verlustvortrag verrechnet werden kann...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.4 Berücksichtigung von Jahresfehlbeträgen der Vorjahre

Tz. 457 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Ein Verlustvortrag muss dann zwingend tantiememindernd abgezogen werden, wenn sich die vereinbarte BMG der Tantieme auf eine Größe bezieht, die den Verlustvortrag berücksichtigt; s Urt des BFH v 25.04.1990 (BFH/NV 1991, 269). Dies ist insbes bei vertraglicher Verwendung des "Jahresgewinns" als BMG der Fall. Tz. 458 Stand: EL 116 – ET: 12/202...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.2.4 Verluste eines Regiebetriebs

Tz. 319 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Bei einer Kap-Ges stehen Gewinne, die zum Ausgleich von Verlusten aus früheren Wj verwendet werden müssen, für Ausschüttungen nicht mehr zur Verfügung. Insoweit kann es daher nicht zu Eink kommen, die nach dem Teileink-Vrfahren zu versteuern sind. Entspr kann auch bei einem BgA die Verwendung des Gewinns zum Ausgleich der Verluste früherer W...mehr