Fachbeiträge & Kommentare zu Verlustvortrag

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Sonderausgaben 2024 / 8 [Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung → Zeilen 13 und 14]

Abzugsfähig sind alle Aufwendungen i. Z. m. der Erstausbildung oder dem Erststudium des Steuerpflichtigen oder seines Ehegatten bis maximal 6.000 EUR (pro Person). Aufwendungen im Rahmen eines Arbeits-/Dienstverhältnisses Aufwendungen für eine eigene erstmalige oder wiederholte Berufsausbildung bzw. ein Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses und beruflich veranlasste Weit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 7.4.3.2 Vororganschaftliche Gewerbeverluste

Rz. 90 Gem. § 10a S. 3 GewStG kann die Organgesellschaft den Gewerbeertrag nicht um Fehlbeträge kürzen, die sich vor dem rechtswirksamen Abschluss des Gewinnabführungsvertrags ergeben haben. Damit ist ein Ausgleich organschaftlicher positiver Gewerbeerträge mit vororganschaftlichen negativen Gewerbeerträgen nicht möglich. Im Ergebnis können die vororganschaftlichen negativen...mehr

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Anlage Sonstiges 2024 / 2 Sonstige Angaben und Anträge

[Spendenvortrag → Zeile 16] Liegt Ihnen zum 31.12.2023 ein gesonderter Feststellungsbescheid über vortragsfähige Spenden vor, kreuzen Sie dies bitte hier getrennt für den Steuerpflichtigen bzw. den Ehegatten an. [Verlustabzug, Vorjahresverluste, Verlustrücktrag → Zeilen 17–18] Sind Ihnen in den Vorjahren Verluste entstanden, die bisher nicht ausgeglichen und vom Finanzamt in ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 6 [Veräußerungsverluste → Zeile 62]

Veräußerungsverluste werden zunächst mit Veräußerungsgewinnen saldiert. Ergibt sich danach ein Gesamtverlust, darf dieser nicht mit anderen erzielten Einkünften verrechnet werden. Auch eine Berücksichtigung im Rahmen des allgemeinen Verlustrück- oder -vortrags nach § 10d EStG scheidet aus. Allerdings ist ein einjähriger Verlustrücktrag vorzunehmen, sodass Veräußerungsgewinne ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage SO (Sonstige Einkünf... / 4.1 [Einnahmen aus Leistungen → Zeilen 10–17]

Unter die Vorschrift des § 22 Nr. 3 EStG fallen Einkünfte aus Leistungen, soweit diese nicht zu anderen Einkunftsarten gehören. Eine derartige Leistung können z. B. Einnahmen aus gelegentlichen Vermittlungen, Vermietung beweglicher Gegenstände oder auch Entschädigungen sein. Das gilt auch für ein Entgelt für die Zurverfügungstellung von Sicherheiten (FG Münster, Urteil v. 29...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einleitung zum Hauptvordruc... / 3 Zusätzliche Erklärungsmöglichkeiten

[Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage, Hauptvordruck → Zeilen 1 und 34] Für bestimmte, durch den Arbeitgeber geleistete Vermögensanlagen (vermögenswirksame Leistungen) zahlt der Staat eine Arbeitnehmer-Sparzulage. Begünstigte Anlageformen sind insbesondere die Anschaffung von Wertpapieren, Beteiligungen oder Genussrechten an Wertpapieren sowie Bausparverträge. Es sind folge...mehr

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Einleitung zum Hauptvordruc... / 2 Steuererklärungspflicht

Pflichtveranlagung Nach Ablauf des Kalenderjahres muss der unbeschränkt Steuerpflichtige eine eigenhändig unterschriebene Steuererklärung abgeben (§ 25 Abs. 3 EStG). Wählen Ehegatten die Zusammenveranlagung, müssen sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, die von beiden eigenhändig zu unterschreiben ist. Für die Bearbeitung der Steuererklärung ist das Finanzamt zuständig, ...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 11 Einzelheiten zu Veräußerungsgewinnen

[Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften → Anlage KAP Zeilen 7 und 8 bzw. 18 und 20] Unter die Einnahmen aus Kapitalvermögen und die Abgeltungsteuer fallen seit 2009 auch Vorgänge, die bisher als Spekulationsgewinne bezeichnet wurden. Für diese gilt keine Spekulationsfrist, d. h. Gewinne werden unabhängig von der Behaltenszeit besteuert. Allerdings sind diese Regelu...mehr

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Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 9 Veranlagungsoptionen

[Günstigerprüfung → Anlage KAP Zeile 4] Erträge, die der Abgeltungsteuer unterliegen, bleiben bei der Einkommensteuerveranlagung grds. außer Betracht. Der Steuerpflichtige kann jedoch beantragen, dass diese Einkünfte in die Veranlagung einzubeziehen sind (Günstigerprüfung). Der Antrag muss spätestens mit Abgabe der Einkommensteuererklärung gestellt werden (BFH, Urteil v. 28.7....mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 2... / 7.4.3.1 Organschaftliche Gewerbeverluste

Rz. 89 Der Gewerbeertrag ist nach § 10a GewStG um Gewerbeverluste der vorangegangenen Jahre zu kürzen. Da es sich bei § 10a GewStG um eine Vorschrift zur Ermittlung des Gewerbeertrags handelt, ist sie bei der Ermittlung des Gewerbeertrags jeder einzelnen Gesellschaft des Organkreises anzuwenden. Der für jede Gesellschaft selbstständig zu ermittelnde Gewerbeertrag ist daher d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.2.4 Eigenkapital bei Kapitalgesellschaften und Genossenschaften

Rz. 276 § 272 Abs. 1 S. 1 HGB definiert das "gezeichnete Kapital" als das Kapital, auf das die Haftung der Gesellschafter beschränkt ist. Gezeichnetes Kapital ist bei der AG das Grundkapital, bei der GmbH das Stammkapital. Das gezeichnete Kapital wurde vor den Neuregelungen durch das BilMoG v. 25.5.2009[1] regelmäßig in seinem vollen Zeichnungsbetrag auf der Passivseite ohne...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.2.1 Allgemeines

Rz. 267 Das Eigenkapital kann in verschiedenen Bilanzpositionen ausgewiesen werden, z. B. bei Kapitalgesellschaften nach § 266 Abs. 3 HGB als gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklagen, Gewinnrücklagen, Gewinn- und Verlustvortrag sowie Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag. I. d. R. werden alle Eigenkapitalpositionen auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen und stellen damit das i...mehr

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Der Ertragsteuer-Check 2024... / 3. Gewerbesteuer

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.2.1 Aktivierung immaterieller Wirtschaftsgüter (§ 5 Abs. 2 EStG)

Rz. 168 Für immaterielle Wirtschaftsgüter galt ursprünglich handels- und steuerrechtlich die gleiche Regelung, nämlich ein Aktivierungsverbot für selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter und ein Aktivierungsgebot für derivativ erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter. Durch § 248 Abs. 2 HGB i. d. F. des BilMoG v. 25.5.2009[1], ist das handelsrechtliche Aktivierungsverb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.3.4.3 Forderungen gegen verbundene Unternehmen und gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

Rz. 230 Forderungen gegen verbundene Unternehmen sowie gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind jeweils gesondert auszuweisen. Zu den Begriffen vgl. Rz. 202. Die besondere Ausweispflicht trifft sowohl die Obergesellschaft, die die Beteiligung hält, als auch die Untergesellschaft, an der die Beteiligung besteht, Letzteres jedenfalls dann, wenn dies...mehr

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Erbfall und vorweggenommene... / 1 Vorbemerkung

Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich grundsätzlich auf das Betriebsvermögen. Die Behandlung in der Rechnungslegung hat die Abgrenzung von entgeltlichem und unentgeltlichem Erwerb zum Gegenstand, und zwar ausschließlich aus dem Blickwinkel der Bilanzierung und der sich anschließenden Fragen der Einkommensteuer. Alle anderen Fragen bleiben außer Betracht. So z. B. BFH, B...mehr

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Sanierungserträge: Klarstel... / Das ändert sich

Die Steuerbefreiung für Sanierungserträge gilt auch in den Fällen der Restschuldbefreiung. Eine Änderung soll hier klarstellen, dass auch in diesen Fällen (wie bei Sanierungserträgen) steuerliche Wahlrechte gewinnmindernd auszuüben sind. Ebenfalls analog anzuwenden ist die Regelung, nach der im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten die laufenden Beträge und Verlustvorträg...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Keine AdV bei schädlichem Beteiligungserwerb nach § 8c Abs. 1 KStG

Kommentar Das BMF verfügt einen Nichtanwendungserlass. Entgegen der Rechtsprechung des BFH wird für Fälle mit einem schädlichen Beteiligungserwerb von mehr als 50 % keine Aussetzung der Vollziehung (AdV) gewährt. Aussetzung der Vollziehung Der BFH hat entschieden (Beschluss v. 12.4.2023, I B 74/22 (AdV)), dass die Vollziehung von Steuerbescheiden auszusetzen ist, die sich auf ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Steuerliche Verlustvorträge

Rn. 101 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Steuerliche Verlustvorträge (z. B. für die KSt gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 KStG i. V. m. § 10d Abs. 2 EStG oder für die GewSt gemäß § 10a GewStG) sind gemäß § 274 Abs. 1 Satz 4 bei der Berechnung aktiver latenter Steuern zu berücksichtigen. Dies erfüllt das Informationsinteresse der Abschussadressaten, indem zum einen das den Verlustvorträgen in...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Angabe von Vorjahreszahlen

Rn. 44 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Solange in zwei aufeinander folgenden Jahren keine Ergebnisverwendung unter Nutzung des Ausweiswahlrechts gemäß § 268 Abs. 1 bilanziell erfasst wird, ergibt sich keine Schwierigkeit hinsichtlich der Verpflichtung, VJ-Zahlen angeben zu müssen (vgl. § 265 Abs. 2). Wird jedoch im laufenden Jahr von der bilanziellen Darstellung der Verwendung des...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Gesellschaftsebene

Rn. 370 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Handelsrechtlich sind die der PersG wirtschaftlich zuzurechnenden Aktiva und Passiva nach den allg. Vorschriften des HGB zu bilanzieren. Steuerlich setzt sich die relevante Betrachtungsebene aus der Gesamthandsbilanz und Ergänzungsbilanz(en) sowie Sonderbilanz(en) zusammen (vgl. Schmidt: EStG (2024), § 15, Rn. 401): Die Gesamthandsbilanz weis...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Ausweistechnik

Rn. 34 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Der EK-Bereich kann, sofern die Bilanz nach teilweiser oder vollständiger Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt wird, wie folgt gegliedert werden: Der Posten "IV. Bilanzgewinn/Bilanzverlust" ergibt sich dabei aus folgender Rechnung:...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Zinsvorträge

Rn. 120 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Der Abzug von Zinsaufwendungen als steuerliche BA kann nach deutschem Steuerrecht versagt sein, wenn die Regelungen der sog. Zinsschranke gemäß § 4h EStG (ggf. ergänzt durch § 8a KStG) Anwendung finden. Sofern keine Ausnahmeregelung gemäß § 4h Abs. 2 EStG (ggf. modifiziert durch § 8a Abs. 3 KStG) einschlägig ist, sind Zinsaufwendungen gemäß ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung

Rn. 220 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Werden aktive und/oder passive latente Steuern angesetzt, setzt sich die Steuerposition der GuV aus zwei wesentlichen Bestandteilen zusammen:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Verwendung gemäß § 272 Abs. 4

Rn. 25 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Gemäß § 272 Abs. 4 ist für Anteile an einem herrschenden oder mit Mehrheit beteiligten UN eine Rücklage zu bilden, die nach § 266 Abs. 3 A. III. 2. im EK unter den Gewinnrücklagen auszuweisen ist. Die Höhe der Rücklage hat dem auf der Aktivseite der Bilanz anzusetzenden Betrag für die Anteile an dem herrschenden oder mit Mehrheit beteiligten ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Anhangangaben

Rn. 288 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Anhangangabe nach § 285 Nr. 28 soll in erster Linie dem Gläubigerschutz dienen (vgl. ­BR-Drs. 344/08, S. 163; sodann HdR-E, HGB §§ 284–288, Rn. 775ff.). Sie verpflichtet den Bilanzierenden zur aggregierten Angabe der Beträge i. S. d. § 268 Abs. 8. Dabei ist eine (Netto-)Aufschlüsselung in folgende drei Kategorien vorzunehmen: Beträge aus ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Ausschüttungssperre und Gewinnverwendung

Rn. 301 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Das Institut der Ausschüttungssperre schränkt als lex specialis die nach gesellschaftsrechtlichen Regelungen zulässigen Gewinnausschüttungen (vgl. §§ 57 Abs. 3, 174 AktG; § 29 Abs. 1 GmbHG) oder aber Entnahmen ein, führt jedoch speziell bei AG, KGaA und SE nicht zu Änderungen hinsichtlich der Thesaurierungskompetenz der Verwaltung. Ausgehend...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 7. Abführungssperre und Gewinnabführungsverträge (§ 301 Satz 1 AktG)

Rn. 306 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Besteht zwischen zwei UN ein GAV, so darf eine Gesellschaft, gleichgültig welche Vereinbarungen über die Berechnung des abzuführenden Gewinns getroffen worden sind, als ihren Gewinn höchstens den ohne die Gewinnabführung entstehenden Jahresüberschuss, vermindert um einen Verlustvortrag, den Zuführungsbetrag zur gesetzlichen Rücklage und den ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Ausschüttungspotenzial

Rn. 285 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Das Ausschüttungspotenzial umfasst die Gewinne, die unter Berücksichtigung der Ausschüttungssperren höchstens ausgekehrt werden dürfen. Die Ausschüttungsobergrenze einer Periode bestimmt sich daher nach dem Überschuss der verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen zzgl. eines Gewinnvortrags und abzgl. eines Verlustvortrags (analoges Vorgehen f...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Analyse des Wortlauts des § 268 Abs. 1

Rn. 33 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Gemäß § 268 Abs. 1 wird bilanzierenden UN (konkret: KapG, PersG i. S. d. § 264a sowie UN, die nach Maßgabe des PublG rechenschaftspflichtig sind (vgl. §§ 1 Abs. 1, 3 Abs. 1, 5 Abs. 1 PublG)) ein Wahlrecht dahingehend eingeräumt, die Bilanz unter Berücksichtigung der vollständigen oder teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufzustellen. ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Beginn und Ende der Organschaft

Rn. 316 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Die dargestellte Konzeption der Bilanzierung von latenten Steuern erfordert an den Übergängen von einer nicht organschaftlich verbundenen Gesellschaft zu einer Organgesellschaft sowie bei deren Ausscheiden aus dem Organkreis eine Prüfung, welcher Rechtsträger in welchem Umfang latente Steuern ansetzt und ob bereits erfasste latente Steuern b...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Steuerrecht

Rn. 481 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Der übertragende Rechtsträger hat auf den steuerlichen Übertragungsstichtag eine Schlussbilanz aufzustellen (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 1 UmwStG). Stichtage der handels- und steuerrechtlichen Schlussbilanz sind somit identisch. Das Vermögen ist mit dem gemeinen Wert oder auf Antrag mit den Buch- bzw. Zwischenwerten anzusetzen (vgl. §§ 3 Abs. 2, 11...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Grundlagen

Rn. 187 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Der Bilanzausweis des gesamten EK erfolgt nach § 266 Abs. 3 A. prinzipiell zusammengefasst auf der Passivseite der Bilanz. Negativposten, so z. B. Jahresfehlbetrag, Verlustvortrag oder Bilanzverlust, sind grds. gliederungstechnisch auf der Passivseite im Bereich des EK abzusetzen. Der Zweck dieser Vorschrift ist darin zu sehen, dem Bilanzles...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Verlust als Entstehungsursache

Rn. 190 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Der Begriff "Verlust" ist den RL-Vorschriften fremd; außer in § 268 Abs. 3 wird dieser ­Begriff nicht weiter verwendet. Gemeint sein kann hiermit eigentlich nur der Jahresfehlbetrag bzw. die Aggregation mehrerer Jahresfehlbeträge im Verlustvortrag (vgl. HdR-E, HGB § 268, Rn. 33ff.). Der Tatbestand, dass in den RL-Vorschriften eine Vielzahl v...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Grundlagen der ertragsteuerlichen Organschaft

Rn. 300 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Charakteristisches Merkmal einer ertragsteuerlichen Organschaft ist die Zurechnung des steuerlichen Einkommens der Organgesellschaft zum Einkommen des Organträgers, der als Steuerschuldner die Ertragsteuerzahlungen zu leisten hat. Die Organgesellschaft bleibt dennoch Steuersubjekt der Ertragsbesteuerung (vgl. Beck-HdR, B 235 (2016), Rn. 174)...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Steuerminderungspotenzial nach § 274 Abs. 1 Satz 4

Rn. 100 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Neben der Betrachtung von temporären Differenzen nach § 274 Abs. 1 Satz 1ff. sind auch steuerliche Verlustvorträge sowie weitere Steuerminderungspotenziale für eine umfassende Darstellung zukünftiger Steuermehr- und -minderbelastungen in den Blick zu nehmen (vgl. BT-Drs. 16/10067, S. 67). Da diesen Minderungspotenzialen keine Differenzqualit...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Anhangangaben

Rn. 230 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Große KapG und ihnen qua § 264a gleichgestellte PersG sind verpflichtet, im Anhang anzugeben, auf welchen Differenzen oder steuerlichen Verlustvorträgen die latenten Steuern beruhen und mit welchen Steuersätzen die Bewertung erfolgt ist (vgl. § 285 Nr. 29). Kleine und mittelgroße KapG ebenso wie PersG i. S. d. § 264a sind von dieser Anhangan...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Bilanzierung dem Grunde nach

Rn. 610 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Obwohl weitestgehend Einigkeit darin besteht, dass Rückstellungen für passive latente Steuern Verbindlichkeitsrückstellungen gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1 darstellen, ist der Umfang der Bilanzierung dem Grunde nach streitig (vgl. Pollanz, DStR 2013, S. 58 (61); Pöschke, NZG 2013, S. 646 (647)). Der Gesetzgeber spricht in der RegB zum BilMoG (vgl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Verwendung gemäß der §§ 58, 150 AktG

Rn. 18 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die in den §§ 58 und 150 AktG enthaltenen Vorschriften hinsichtlich der Dotierung von Rücklagen dienen dem Gläubigerschutz. Sämtliche Vorschriften betreffen die Verwendung des Jahresergebnisses. Entweder sind die Dotierungen selbst in Abhängigkeit vom Jahresergebnis definiert (vgl. § 150 Abs. 2 AktG) oder die max. Zuführung wird in Abhängigke...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Ausschüttungs- und Abführungssperre

Rn. 700 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Wird ein Überhang an aktiven latenten Steuern im Abschluss einer Gesellschaft angesetzt, ist zu überprüfen, ob der Bilanzgewinn des GJ unter Beachtung der Regelungen des § 268 Abs. 8 ganz oder teilweise ausschüttungsgesperrt ist und damit einer Verwendung den Anteilseignern nicht zur Verfügung steht (vgl. HdR-E, HGB § 268, Rn. 256ff.). Hande...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Ergebnisabführungsverträge

Rn. 27 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Häufig kommt es vor, dass sich zwei UN vertragsmäßig derart binden, dass sich ein UN verpflichtet, seinen ganzen Gewinn an das andere UN abzuführen. Dieser Vertrag korrespondiert i. d. R. mit einer Verlustübernahmeverpflichtung – für die AG, KGaA bzw. SE gemäß § 302 AktG, während sich das bei anderen KapG i. d. R. daraus ergeben dürfte, dass ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Beschluss über das noch nicht feststehende Jahresergebnis

Rn. 11 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Grds. sind zwei Arten solcher Beschlüsse denkbar. Zum einen kann durch die Schaffung einer Satzungsklausel bzw. einer Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag die Verwendung der Jahresergebnisse künftiger Jahre festgeschrieben werden und zum anderen kann eine Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresergebnisses bereits während des laufenden...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Steuersatz

Rn. 150 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Der wesentliche Zweck der Steuerabgrenzungskonzeption besteht darin, künftige Steuerbe- und -entlastungen zu antizipieren. Demgemäß regeln die gesetzlichen Bestimmungen die Ermittlung von latenten Steuern unter Verwendung der UN-individuellen Steuersätze im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen (vgl. § 274 Abs. 1 Satz 1). Da der Steuerlatenzi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Sachlicher Geltungsbereich

Rn. 20 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 § 274 ist im JA von KapG und bestimmten, in § 264a Abs. 1 definierten PersG, die keine natürliche Person als persönlich haftenden Gesellschafter haben (sog. haftungsbeschränkte PersG), anzuwenden. Weitere UN, welche unter das PublG fallen, haben § 274 sinngemäß anzuwenden (vgl. § 5 Abs. 1 Satz 2 PublG). Kleine KapG ebenso wie haftungsbeschrän...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Auswirkung der Optionsausübung auf latente Steuern

Rn. 420 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Die Option zur Besteuerung wie eine KapG nach § 1a KStG ist ein rein steuerlicher Vorgang. Handelsrechtlich ergeben sich aus der Option zunächst keine Änderungen (weiterhin liegt hier unverändert eine PersG vor). Aus diesem Grund sind die Auswirkungen der Optionsausübung auf latente Steuern als laufender Geschäftsvorfall zu erfassen. Dies be...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Überblick

Rn. 301 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Die Konzeption und der Wortlaut in § 274 gehen von einer Personenidentität aus, wonach die Ursache für den Ansatz von latenten Steuern (Entstehen einer temporären Differenz) sowie die künftige Wirkung (Steuerbe- oder -entlastung) durch einen Rechtsträger verwirklicht werden (vgl. Herzig/Liekenbrock/Vossel, Ubg 2010, S. 85 (86); Lüdenbach/Fre...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Überblick über die Norm

Rn. 30 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 § 274 definiert zwei Sachverhaltsgruppen, welche den Ansatz latenter Steuern auslösen können:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Auswirkung der Rückoption

Rn. 440 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Eine PersG, welche in der Vergangenheit die Option zur Besteuerung als KapG nach § 1a Abs. 1 KStG ausgeübt hat, kann gemäß § 1a Abs. 4 Satz 1 KStG beantragen, dass sie wieder zum "normalen" Besteuerungsregime von Mitunternehmerschaften nach dem Transparenzprinzip zurückkehren will (Rückoption). Für den Antrag zur Rückoption gelten die Voraus...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / K. Bedeutung latenter Steuern in der Bilanzierungspraxis

Rn. 750 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Steuerlatenzen nach § 274 wurden während des Gesetzgebungsprozesses und nach Inkrafttreten des BilMoG kontrovers diskutiert. Denn die HGB-Bilanzierungspraxis im JA, in welcher latente Steuern vormals kaum eine Rolle gespielt hatten (vgl. Herzig/Vossel, BB 2009, S. 1174), sah sich einer Vorschrift gegenüber, die durch Anwendung des Temporary-...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Ausschüttungssperrre und Anhangangaben im Zusammenhang mit dem Aktivierungswahlrecht des § 248 Abs. 2 Satz 1

Rn. 26 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Um dem Gläubigerschutzgedanken Rechnung zu tragen, ist das Aktivierungswahlrecht für KapG (bzw. PersG i. S. d. § 264a) an eine Ausschüttungssperre (vgl. § 268 Abs. 8) sowie Abführungssperre (vgl. § 301 Satz 1 AktG) geknüpft (vgl. HdR-E, HGB § 268, Rn. 251ff.; ­Coenenberg/Haller/Schultze (2021), S. 20). Nach § 268 Abs. 8 dürfen Gewinne nur aus...mehr