Fachbeiträge & Kommentare zu Verlustvortrag

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Körperschaften: Besonderhei... / 4.2.3 Ausnahmeregelungen

Um die oftmals gravierenden Auswirkungen des § 8c KStG abzumildern, wurde diese Norm bereits mehrfach geändert. Dabei sind insbesondere folgende Ausnahmefälle aufgenommen worden: Sanierungsklausel Um sanierungsbedürftigen und sanierungsfähigen Betrieben ein Fortbestehen steuerlich nicht zu erschweren, hat der Gesetzgeber die sog. Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG geschaf...mehr

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Organschaft: Körperschaftst... / 1.4.1 Einkommen der Organgesellschaft

Auch wenn es durch die Organschaft letztlich zu einer Zurechnung des Einkommens der Organgesellschaft beim Organträger kommt, wird dennoch zunächst das Einkommen der Organgesellschaft selbstständig und getrennt von der Sphäre des Organträgers ermittelt. Erst im nächsten Schritt wird dieses steuerliche Einkommen dann dem Organträger zugerechnet. Für die Ermittlung ist Ausgangs...mehr

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Organschaft: Körperschaftst... / 1.3 Vor- und Nachteile einer Organschaft

In der Praxis hat eine Organschaft die größte Relevanz bei der Besteuerung eines Konzerns. Dessen einzelne Gesellschaften sind entsprechend der zivilrechtlichen Rechtslage auch ertragsteuerlich jeweils selbstständige Steuersubjekte. Allerdings sind die einzelnen Gesellschaften eines Konzerns wirtschaftlich wie "ein Unternehmen" zu sehen. Diese wirtschaftliche Betrachtungswei...mehr

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Organschaftliche Mehr- bzw.... / 2 Ursachen von Mehr- oder Minderabführungen

Die Ursachen für solche Differenzen zwischen dem Ergebnis der Handelsbilanz bzw. dem der Steuerbilanz können sehr vielfältig sein. Die Fälle mit Mehr- bzw. Minderabführungen sind in den letzten Jahren durch diverse gesetzliche Änderungen, insbesondere durch das BilMoG bzw. das SEStEG, deutlich zahlreicher geworden. Zu nennen sind vor allem folgende Tatbestände: zulässige Bildu...mehr

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Organschaft: Körperschaftst... / 1.2.4 Gewinnabführungsvertrag

Weitere Voraussetzung für eine Organschaft ist ein Gewinnabführungsvertrag (GAV). Darin verpflichtet sich die Organgesellschaft ihren gesamten Gewinn an den Organträger abzuführen. Da dessen Wirkung auch die Übernahme von Verlusten der Organgesellschaft durch den Organträger umfasst,[1] wird oftmals auch von einem Ergebnisabführungsvertrag (EAV) gesprochen. Voraussetzungen Dam...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Der Verlustvortrag

Rz. 28 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Soweit ein Rücktrag nicht ausgeglichener Verluste zB wegen Überschreitens der 1-Mio-EUR-Grenze (10-Mio-EUR-Grenze für 2020 und 2021; > Rz 24) unzulässig oder wegen eines zu niedrigen Einkommens in dem dem Verlustjahr vorangegangenen VZ nicht möglich ist, gilt: Die nicht ausgeglichenen Verluste werden regelmäßig (einschränkend > Rz 20) in den...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Die Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags

Rz. 40 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Für den Vortrag in folgende VZ hat das FA den am Schluss eines VZ verbleibenden Verlustbetrag durch Bescheid gesondert festzustellen (§ 10d Abs 4 Satz 1 EStG). Durch die gesonderte Feststellung sollen Rechtsstreitigkeiten über die Höhe des für die Zukunft verbleibenden Verlustabzugs begrenzt und eine für den Stpfl und die FinVerw bindende En...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Grundsätzliches

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Verlustausgleich: Innerhalb desselben VZ ergibt sich bei den Überschusseinkünften (vgl § 2 Abs 2 Satz 1 Nr 2 EStG; > Einkünfte Rz 1) ein Verlust, wenn die abziehbaren > Werbungskosten bei einer Einkunftsart höher sind als die > Einnahmen. Die sich ergebenden negativen Einkünfte werden mit positiven anderen Einkünften ausgeglichen, indem sie d...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Der Verlustrücktrag

Rz. 36 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Über die Höhe des rücktragbaren Verlustes entscheidet das FA grundsätzlich (anders als beim Verlustvortrag; > Rz 40 ff) nicht durch gesonderten Feststellungsbescheid, sondern iRd Veranlagung zur ESt für das Abzugsjahr (BFH 139, 28 = BStBl 1983 II, 710; EFG 1996, 316). Deshalb kann nur die Veranlagung des VZ angefochten werden, in dem sich de...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Grundsätzliches

Rz. 15 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Beim Verlustabzug (§ 10d EStG) werden Verluste, die im Jahr ihrer Entstehung bei der Ermittlung des GdE (§ 2 Abs 3 EStG) nicht ausgeglichen werden können (> Rz 1), in andere Kalenderjahre verlagert. Sie werden bei der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen dieser Jahre abgezogen (> Veranlagung von Arbeitnehmern Rz 165 ff). "Verlustabzug" (> R...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Besonderheiten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

Rz. 10 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Verluste bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit entstehen, wenn die WK höher sind als der stpfl > Arbeitslohn (§ 2 Abs 2 Nr 2 EStG). Zu negativen Einkünften führen zB Aufwendungen eines während des ganzen Kalenderjahres nicht erwerbstätigen (arbeitsuchenden) ArbN, zB für eine > Doppelte Haushaltsführung oder die > Arbeitsuche, wenn...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Der Verlustrücktrag

Rz. 23 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Verluste, die bei der Ermittlung des GdE (§ 2 Abs 3 EStG) nicht mit positiven Einkünften desselben VZ ausgeglichen (verrechnet) werden können, werden regelmäßig (einschränkend > Rz 20) vor SA, AgB usw (> R 2 Abs 1 EStR) vom GdE des dem VZ vorangegangenen VZ abgezogen. Ein Rücktrag auf weiter zurückliegende Jahre ist unzulässig. Der auf dem V...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / A. Grundsätzliches

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Der Eintritt der Verjährung bedeutet Erlöschen der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis durch Zeitablauf (vgl § 47 AO); zu Einzelheiten > Rz 4. Die AO unterscheidet zwischen der Verjährung des Rechts auf Festsetzung der Steuer (Festsetzungsverjährung; §§ 169 bis 171 AO; > Rz 5 ff) und der Verjährung des Anspruchs auf Zahlung (Zahlungsverj...mehr

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Auswirkungen eines Gesellschafterwechsel in doppel- und mehrstöckigen Personengesellschaften auf Fehlbeträge nach § 10a GewStG

Kommentar Nachdem sich die Rechtsprechung mehrfach mit der zutreffenden Feststellung von verbleibenden Verlustvorträgen zur Gewerbesteuer bei einem Gesellschafterwechsel in doppel- bzw. mehrstöckigen Personengesellschaften geäußert hatte, liegt nun auch eine Stellungnahme der Finanzverwaltung dazu vor. Rechtsprechung des BFH zu doppelt- und mehrstöckigen Personengesellschafte...mehr

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"Aktueller Stand" der §§ 8c... / III. Fortführungsgebundener Verlustvortrag (§ 8d KStG)

1. Wirkung des § 8d KStG Durch § 8d KStG kann der Verlustuntergang nach § 8c KStG insbesondere dann vermieden werden, wenn der Geschäftsbetrieb der Körperschaft unverändert bleibt. Die Verluste können dann weiterhin zur Gewinnverrechnung genutzt werden. In § 8d Abs. 2 KStG werden Kriterien bestimmt, die zum "endgültigen" Verlustuntergang führen. 2. Erwerb nach § 8c KStG als Vo...mehr

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"Aktueller Stand" der §§ 8c... / 12. Folge des § 8d KStG: Feststellung des fortführungsgebundenen Verlustvortrags

Der zum Schluss des VZ des schädlichen Beteiligungserwerbs bestehende Verlustvortrag wird in voller Höhe zum fortführungsgebundener Verlustvortrag (§ 8d Abs. 1 S. 6 KStG). Bei Anwendung des § 8c KStG wird demgegenüber der Verlust nach dem Anteilserwerb nicht einbezogen. Beispiel 18 Die gesamten Anteile an der V-GmbH werden am 1.7.2021 von einer Person erworben. Verlustvortrag...mehr

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"Aktueller Stand" der §§ 8c... / 14. Verrechnung von Neugewinnen

Wenn nach dem Stichtag, zu dem erstmals ein fortführungsgebundener Verlustvortrag festgestellt wird, (erstmals) Gewinne entstehen, wird vorrangig der fortführungsgebundene Verlustvortrag damit verrechnet (§ 8d Abs. 1 S. 8 KStG). Beispiel 20 Die V-GmbH hat zum 31.12.2020 einen fortführungsgebundenen Verlustvortrag (§ 8d KStG) i.H.v. 50.000 EUR und einen "regulären" Verlustvort...mehr

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"Aktueller Stand" der §§ 8c... / 5. Wahl zwischen Stille-Reserven-Klausel und Antrag nach § 8d KStG

Wenn und soweit stille Reserven vorhanden sind (und nachgewiesen werden), geht der Verlust nicht unter (§ 8c Abs. 1 S. 5 ff. KStG). Reichen die stillen Reserven jedoch nicht aus, um die gesamten Verluste zu erhalten, können die "restlichen" Verluste nicht durch einen Antrag nach § 8d KStG fortgeführt werden. Die Gesellschaft hat aber faktisch ein "Wahlrecht" zwischen dem teil...mehr

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"Aktueller Stand" der §§ 8c... / 13. Darstellung von Alt- und Neuverlusten

Wenn nach dem Stichtag, zu dem erstmals ein fortführungsgebundener Verlustvortrag festgestellt wird (§ 8d Abs. 1 S. 7 KStG), neue Verluste entstehen, sind diese als "reguläre" Verluste (zusätzlich) festzustellen. Rechtstechnisch wird der fortführungsgebundene Verlustvortrag "als Teil des verbleibenden Verlustvortrags" gesondert ausgewiesen. Beispiel 19 Die V-GmbH hat zum 31.1...mehr

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"Aktueller Stand" der §§ 8c... / 16. Erneuter Anteilserwerb: Verlustuntergang nach § 8c KStG auch für § 8d KStG

Der fortführungsgebundene Verlustvortrag kann nach Verwaltungsauffassung[38] durch einen "neuen" Anteilserwerb durch § 8c KStG untergehen. Es kann aber wiederum ein erneuter Antrag nach § 8d KStG gestellt werden. In diesem Fall werden die gesamten vorhandenen Verluste (einschließlich des bisherigen fortführungsgebundenen Verlustes) zum neuen fortführungsgebundenen Verlustvor...mehr

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"Aktueller Stand" der §§ 8c... / 15. Verlustuntergang durch ein "schädliches Ereignis"

Der fortführungsgebundene Verlustvortrag geht unter, wenn ein schädliches Ereignis nach § 8d Abs. 2 KStG eintritt (z.B. keine Fortführung des gleichen Geschäftsbetriebs). Stille Reserven verhindern aber nach § 8d Abs. 2 S. 1 Halbs. 2 KStG einen Untergang. Beispiel 21 Die V-GmbH besitzt zum 31.12.2020 einen fortführungsgebundenen Verlustvortrag i.H.v. 200.000 EUR und stille Re...mehr

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"Aktueller Stand" der §§ 8c... / 11. Verluste nach früherer Einstellung oder Ruhendstellung

Die Regelungen zu Verlusten aus der Zeit vor einer Einstellung oder Ruhendstellung sind etwas unübersichtlich. Es gilt zunächst der Grundsatz, dass auch Körperschaften, deren Geschäftsbetrieb in der Vergangenheit ruhte oder eingestellt war, die aber den Geschäftsbetrieb später wieder aufnehmen, einen fortführungsgebundenen Verlustvortrag bilden können. Jedoch werden alle Verl...mehr

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"Aktueller Stand" der §§ 8c... / 8. Stille-Reserven-Klausel

Verluste gehen nicht unter, soweit im Betriebsvermögen (BV) der Kapitalgesellschaft stille Reserven vorhanden sind (§ 8c Abs. 1 S. 5 ff. KStG). Dies ist gerechtfertigt, denn wenn diese stillen Reserven vor dem Anteilserwerb aufgedeckt würden, könnten vorhandene Verluste mit diesen Gewinnen verrechnet werden. Die stillen Reserven ermitteln sich grundsätzlich als Differenz zwis...mehr

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"Aktueller Stand" der §§ 8c... / I. Überblick zum "aktuellen Stand" des §§ 8c und 8d KStG

Wenn innerhalb von fünf Jahre mehr als 50 % der Anteile an einer Körperschaft von einer Person erworben werden, gehen grundsätzlich die vorhandenen Verluste[1] komplett unter (§ 8c Abs. 1 S. 1 KStG). Die Verfassungsmäßigkeit der Regelung wird durch das BVerfG geprüft (Az. des BVerfG: 2 BvL 19/17). Für aktuelle Veranlagungszeiträume sind die Erfolgsaussichten aber unklar, da d...mehr

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"Aktueller Stand" der §§ 8c... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. Jens Herkens[*] Durch § 8c KStG wird im Grundsatz geregelt, dass Verluste von Körperschaften untergehen, wenn bestimmte Anteilserwerbe erfolgen. Es gibt aber auch gesetzliche Ausnahmen, die in § 8c KStG und in § 8d KStG (fortführungsgebundener Verlustvortrag) enthalten sind. Das neue BMF-Schreiben v. 18.3.2021 zum fortführungsgebundenen Verlustvortrag wird zum Anl...mehr

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"Aktueller Stand" der §§ 8c... / 1. Wirkung des § 8d KStG

Durch § 8d KStG kann der Verlustuntergang nach § 8c KStG insbesondere dann vermieden werden, wenn der Geschäftsbetrieb der Körperschaft unverändert bleibt. Die Verluste können dann weiterhin zur Gewinnverrechnung genutzt werden. In § 8d Abs. 2 KStG werden Kriterien bestimmt, die zum "endgültigen" Verlustuntergang führen.mehr

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"Aktueller Stand" der §§ 8c... / 2. Erwerb nach § 8c KStG als Voraussetzung

Um zur Prüfung des § 8d KStG zu gelangen, ist ein "schädlicher" Erwerb nach § 8c KStG erforderlich. Wenn z.B. die Konzernklausel nach § 8c Abs. 1 S. 4 KStG erfüllt ist, gibt es keinen Erwerb, durch den § 8d KStG relevant sein könnte.mehr

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"Aktueller Stand" der §§ 8c... / 6. Voraussetzungen des § 8d KStG (Beobachtungszeitraum)

Die Körperschaft muss seit ihrer Gründung oder zumindest seit dem Beginn des dritten VZ, der dem VZ des Anteilserwerbs vorausgeht, ausschließlich denselben Geschäftsbetrieb unterhalten (§ 8d Abs. 1 S. 1 KStG). Es wird somit drei Jahre "zurückgeschaut" (Beobachtungszeitraum), ob sich die Tätigkeit der Kapitalgesellschaft (wesentlich) geändert hat.mehr

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"Aktueller Stand" der §§ 8c... / 10. Zusammenfassung: Verlusterhalt durch § 8d KStG

Wenn folgende drei Voraussetzungen im (i.d.R. dreijährigen) Beobachtungszeitraum erfüllt sind, geht der Verlust durch § 8d KStG – entgegen § 8c KStG – nicht unter: formgerechter Antrag, gleicher Geschäftsbetrieb, kein schädliches Ereignis.mehr

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"Aktueller Stand" der §§ 8c... / 3. Form und Frist des Antrags

Der Antrag ist nach § 8d Abs. 1 S. 5 KStG "in der Steuererklärung für die Veranlagung des Veranlagungszeitraums zu stellen, in den der schädliche Beteiligungserwerb fällt". Der Antrag kann also z.B. nicht als (formloses) Schreiben, sondern nur in Form und innerhalb der Steuererklärung gestellt werden. Der Antrag kann nach Verwaltungsauffassung[17] grundsätzlich bis zur Unanfe...mehr

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"Aktueller Stand" der §§ 8c... / 9. Schädlichkeitskatalog

Das zentrale Kriterium für den Verlusterhalt nach § 8d KStG ist – wie oben dargestellt – der fortgeführte und einheitliche Geschäftsbetrieb. Zusätzlich sind aber auch bestimmte Ereignisse in dem Beobachtungszeitraum nach § 8d Abs. 1 S. 1 i.V.m. Abs. 2 KStG bzw. § 8d Abs. 1 S. 2 Nr. 2 KStG schädlich: Der Geschäftsbetrieb war eingestellt oder ruhend gestellt.[32] Der Geschäftsbe...mehr

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"Aktueller Stand" der §§ 8c... / 8. Mehrere zeitgleiche Geschäftsbetriebe

Nach Ansicht des BMF kann eine Körperschaft zeitgleich mehrere (verschiedene) Geschäftsbetriebe haben, die den Anwendungsbereich des § 8d KStG ausschließen. In eindeutigen Fällen ist dies sofort zu erkennen. Beispiel 13 (Beispiel 4 aus BMF v. 18.3.2021[27]): Die V-GmbH stellt Waschmaschinen sowie Schuhe her und hat damit mehrere Geschäftsbetriebe. Die Anwendung des § 8d KStG ...mehr

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"Aktueller Stand" der §§ 8c... / 4. Rücknahme des Antrags

Der Antrag kann auch wieder (bis zum Eintritt der Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung/Verlustfeststellung) zurückgenommen werden. Dies gilt auch für spätere Änderungen des Bescheids (z.B. nach § 164 Abs. 2 AO). Für die Rücknahme des Antrags gelten nach Verwaltungsauffassung[22] die gleichen Formvorschriften wie für die Antragstellung. Die Rücknahme eines Antrags erfordere...mehr

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"Aktueller Stand" der §§ 8c... / 7. "Derselbe Geschäftsbetrieb" als Einzelfallentscheidung

Die gesetzliche Definition des "Geschäftsbetriebs" in § 8d Abs. 1 S. 3 KStG als die "von einer einheitlichen Gewinnerzielungsabsicht getragenen, nachhaltigen, sich gegenseitig ergänzenden und fördernden Betätigungen", deren qualitative Merkmale "sich in einer Gesamtbetrachtung bestimmen", versucht dies zunächst allgemein zu umschreiben. In § 8d Abs. 1 S. 4 KStG werden als qu...mehr

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"Aktueller Stand" der §§ 8c... / IV. Fazit

Durch die BMF-Schreiben zu § 8c KStG und § 8d KStG schafft die Finanzverwaltung eine Orientierung für den Rechtsanwender in der Gestaltungsberatung. Der Verlustuntergang durch einen Anteilserwerb nach § 8c KStG unterliegt einigen Ausnahmen, auf die das Finanzamt ggf. aktiv hingewiesen werden sollte. Dies sind insbesondere die Stille-Reserven-Klausel, die Konzernklausel und e...mehr

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"Aktueller Stand" der §§ 8c... / 3. Billigkeitsregel bei (vorweggenommener) Erbfolge

Nach einer Billigkeitsregelung des BMF[8] ist die Übertragung von Anteilen durch Erbfall, Erbauseinandersetzung und vorweggenommene Erbfolge unschädlich, soweit die Übertragung unter nahen Angehörigen (§ 15 AO) erfolgt und unentgeltlich ist. Unklar ist, welche Voraussetzungen für die Billigkeitsregelung[9] gelten. Vermutlich reicht es nicht aus, wenn z.B. die Mutter der Tocht...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 10 Abstandnahme vom Steuerabzug für Dauerüberzahler (Abs. 5)

Rz. 92 § 44a Abs. 5 EStG sieht für Kapitalerträge i. S. d. § 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 2 5 bis 7 und 8 bis 12 sowie S. 2 EStG die Abstandnahme vom Steuerabzug als Sonderregelung für die Fälle vor, in denen die Kapitalerträge beim Gläubiger Betriebseinnahmen sind, wegen der besonderen Art der Geschäfte die insgesamt einbehaltene KapESt aber auf Dauer die bei der Veranlagung für i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verhältnis von Verlustvortrag und Verlustrücktrag

Rn. 41 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Nach § 10d Abs 2 S 3 EStG können Verluste nur vorgetragen werden, wenn kein Verlustrücktrag erfolgt ist, so dass ein Verlustvortrag grds nachrangig gegenüber dem Verlustrücktrag ist. Folglich kann es zu einem Verlustvortrag nur kommen, wenn der nicht ausgeglichene Verlust den Höchstbetrag für den Verlustrücktrag überschreitet oder ein Verlus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Verlustvortrag ab VZ 2004

Rn. 68 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die durch das StEntlG 1999/2000/2002 eingeführte vertikale Beschränkung der Verlustverrechnung wurde mit dem Korb-II-G durch eine Begrenzung der horizontalen Verlustverrechnung ersetzt. Nicht ausgeglichene negative Einkünfte, die nicht als Verlustrücktrag abgezogen worden sind, sind in den folgenden VZ nur noch bis zu einem Gesamtbetrag der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verlustvortrag in VZ 1999–2003

Rn. 67 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Der Verlustvortrag innerhalb einer Einkunftsart ist in VZ 1999–2003 unbeschränkt möglich, § 10d Abs 1 S 2, Abs 2 S 2 EStG aF. Der vortragsfähige Verlust zwischen den Einkünften unterliegt dagegen den Beschränkungen des § 10d Abs 2 S 3 EStG aF und ist nur möglich bis EUR 51 500 ab VZ 2002 bzw DM 100 000 bis VZ 2001 uneingeschränkt und darüber...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Verlustvortrag

1. Systematik des Verlustvortrags Rn. 66 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Können Verluste in einem VZ nicht ausgeglichen bzw rückgetragen werden oder werden sie auf Antrag des StPfl nicht rückgetragen, sind sie zwingend in den folgenden VZ vorzutragen, § 10d Abs 2 EStG. Die Möglichkeit der Nichtnutzung wird dabei nicht verfahrensrechtlich, sondern materiell-rechtlich verstanden, BF...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Systematik des Verlustvortrags

Rn. 66 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Können Verluste in einem VZ nicht ausgeglichen bzw rückgetragen werden oder werden sie auf Antrag des StPfl nicht rückgetragen, sind sie zwingend in den folgenden VZ vorzutragen, § 10d Abs 2 EStG. Die Möglichkeit der Nichtnutzung wird dabei nicht verfahrensrechtlich, sondern materiell-rechtlich verstanden, BFH v 15.05.2013, IX R 5/11, BStBl ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Feststellung des Verlustvortrags

A. Grundlagen Rn. 77 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Bis VZ 1989 wurde die Höhe des abziehbaren Verlustes im Entstehungsjahr grundsätzlich nicht festgestellt, sondern erst im Abzugsjahr. § 10d Abs 4 EStG normiert seit VZ 1990 ein gesondertes Feststellungsverfahren. Der nicht ausgeglichene Verlust ist von Amts wegen durch VA gesondert festzustellen. Bei ArbN ist die zweijährige Fris...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundlagen

Rn. 77 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Bis VZ 1989 wurde die Höhe des abziehbaren Verlustes im Entstehungsjahr grundsätzlich nicht festgestellt, sondern erst im Abzugsjahr. § 10d Abs 4 EStG normiert seit VZ 1990 ein gesondertes Feststellungsverfahren. Der nicht ausgeglichene Verlust ist von Amts wegen durch VA gesondert festzustellen. Bei ArbN ist die zweijährige Frist des § 46 Ab...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Besondere Verrechnungskreise

Rn. 27 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 §§ 2b, 15 Abs 4 S 1ff EStG, § 22 Nr 2 u 3 und § 23 EStG sehen besondere Verlustverrechnungsbeschränkungen (besondere Verrechnungskreise) vor. Die Regelungen bestimmen jeweils, dass die negativen Einkünfte nach Maßgabe des § 10d EStG die positiven Einkünfte mindern. Dabei findet der Höchstbetrag von § 10d Abs 1 S 1 EStG in Höhe von 1 Mio. EUR...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Seithel, Die Problematik der systematischen Einordnung des Verlustabzugs nach § 10d EStG, DStR 1965, 353; Eitel-Dreiss/Dreiss, Steuerliche Verlustbehandlung und Sanierung, DB 1980, 1858; Schult/Hundsdoerfer, Optimale Nutzung des geplanten Wahlrechts beim Verlustrücktrag nach § 10d EStG, DStR 1993, 525; Dötsch, StandortsicherungsG: Wahlweiser Verzicht auf den Verlustrücktrag bei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verfassungsrechtliche Fragen

Rn. 4 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Der VZ-übergreifende Verlustabzug (wegen des vorrangigen einkünfteübergreifenden Verlustausgleichs im VZ selbst s § 2 Abs 3 EStG) ist seit längerem Gegenstand einer intensiv geführten verfassungsrechtlichen Debatte. Im Beschluss BFH v 29.04.2005, XI B 127/04, BStBl II 2005, 609 hatte der BFH keine ernsthaften Bedenken gegen die Verfassungsmäß...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verlustabzug bei Ehegatten

Rn. 46 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Bei getrennt veranlagten Ehegatten erfolgt gemäß § 26a EStG eine getrennte Ermittlung und Zurechnung der Verluste. Es ergeben sich insoweit keine Unterschiede zur Einzelveranlagung. Folglich können Verluste des einen Ehegatten nicht beim anderen Ehegatten berücksichtigt werden; zum Wechsel der Veranlagung s Rn 17. Ein Ehegatte kann bei getre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Wirkung der Feststellung

Rn. 85 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Der Feststellungsbescheid entfaltet als selbstständiger VA Doppelwirkung. Die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrag erfolgt als selbstständige Besteuerungsgrundlage, § 157 AO, durch Grundlagenbescheid iSd § 171 Abs 10 AO und entfaltet damit Bindungswirkung für die folgenden Steuerbescheide (nächsten ESt-Bescheid und nächst...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Persönlicher Anwendungsbereich

Rn. 15 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Zum Verlustabzug berechtigt sind neben unbeschränkt StPfl iSv § 1 Abs 1 EStG im Grundsatz auch beschränkt StPfl. Bei diesen waren bis zum VZ 2008 allerdings die Einschränkungen nach § 50 Abs 1 u 2 aF EStG zu beachten; bei Wechsel zwischen beschränkter StPfl und unbeschränkter StPfl gilt § 2 Abs 7 S 3 EStG. § 50 Abs 1 S 2 aF EStG machte die A...mehr