Fachbeiträge & Kommentare zu Verlustvortrag

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Bilanzierung der Höhe nach

Rn. 630 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Sofern Rückstellungen für passive latente Steuern dem Grunde nach zu bilanzieren sind, richtet sich ihre Bewertung nach den allg. Bewertungsvorschriften des § 253. Ausgangspunkt ist gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag. Hierbei handelt es sich um die erwartete Steuermehrbelast...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Steuerliche Betrachtung

Rn. 410 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Für WJ, welche nach dem 31.12.2021 begonnen haben, offeriert § 1a KStG für PersG, PartG und eGbR die Möglichkeit, für Zwecke der Steuern vom Einkommen wie eine KapG behandelt zu werden (vgl. zu weiteren Anwendungshinweisen BMF, Schreiben vom 10.11.2021, IV C 2 – S 2707/21/10001 :004, BStBl. I 2021, S. 2212ff.). Hierzu hat die Gesellschaft bi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / M. Wesentliche Abweichungen nach IFRS

Rn. 775 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Die Konzeption der Steuerabgrenzung des § 274 basiert auf dem international üblichen bilanzorientierten Temporary-Konzept, das auch den Regelungen des IAS 12 (Income Taxes) zugrunde liegt. Der Titel dieses Standards macht deutlich, dass es um die Abbildung von Ertragsteuern im IFRS-Abschluss geht, nicht nur um die Bilanzierung von latenten S...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / J. Wesentliche Abweichungen nach IFRS (Rn. 321–328 kommentiert von Dyck/Hayn/Knop, W./Küting, P./Lorson/Scholz, S.)

Rn. 321 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Nach IAS 1.10(c) respektive ED/2019/7.10(c) hat ein vollständiger IFRS-Abschluss stets eine EK-Veränderungsrechnung zu umfassen. Diese muss ihrerseits nach IAS 1.106 (ED/2019/7.89) folgende Informationen enthalten: Gesamtergebnis der Berichtsperiode; Auswirkungen rückwirkender Anwendungen oder Anpassungen nach IAS 8 für sämtliche EK-Komponente...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Nationale Bedeutung

Rn. 4 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 In früheren Dekaden war die HB über das Maßgeblichkeitsprinzip, das auch heute noch Geltung hat, sowie über die sog. umgekehrte Maßgeblichkeit eng mit der StB verzahnt. Die umgekehrte Maßgeblichkeit stellte sicher, dass das Vorgehen in der HB den steuerlichen Anforderungen genügte. Diese Verknüpfung ermöglichte weitgehend eine einheitliche Beh...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Gesellschafterebene

Rn. 390 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Latente Steuern im Zusammenhang mit PersG können auf Ebene des Gesellschafters nur insoweit zu berücksichtigen sein, wie sich Steuereffekte aus der Beteiligung bei ihm niederschlagen. Dies bedeutet, dass bei einer Beteiligung an einer gewerblichen Mitunternehmerschaft keine latenten GewSt beim Gesellschafter zu bilanzieren sind, da die PersG...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Ausschüttungssperre aus der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

Rn. 259 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Der Gesetzgeber hat im Zuge des BilMoG in § 248 Abs. 2 Satz 1 ein Aktivierungswahlrecht für selbst geschaffene immaterielle VG des AV verankert, nachdem zuvor im HGB ein Aktivierungsverbot bestand (vgl. HdR-E, HGB § 248, Rn. 17ff.). Das Wahlrecht ermöglicht es UN, selbst geschaffene immaterielle VG des AV zu aktivieren, womit ein erheblicher...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
GmbH 2 Go (Teil 23): Wann s... / 1. Gewinnausschüttung

Im Ausgangspunkt steht jedem Gesellschafter aus seiner gesellschaftsrechtlichen Stellung ein mitgliedschaftlicher Anspruch auf Gewinnbeteiligung zu (§ 29 Abs. 1 GmbH). Feststellung des Jahresergebnisses: Zum Abschluss des Geschäftsjahres der Gesellschaft ist das Jahresergebnis von den Gesellschaftern festzustellen (§ 42a Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 GmbHG). Dieses ergibt sich aus...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 4.3 Einkommensermittlung

Rz. 40 Die Einkommensermittlung des Betriebs gewerblicher Art richtet sich nach § 8 KStG. Der Betrieb gewerblicher Art hat naturgemäß nur gewerbliche Einkünfte, auch wenn es sich um einen Verpachtungsbetrieb handelt.[1] Die Anwendung der Grundsätze zur Liebhaberei hat der Gesetzgeber durch die Einführung von § 8 Abs. 1 S. 2 KStG ausdrücklich ausgeschlossen. Das Einkommen ist...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 4 B... / 4.7 Kapitalertragsteuer

Rz. 46 Betriebe gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit können im strengen Sinn keine Gewinnausschüttungen vornehmen, weil ihnen im Verhältnis zur Trägerkörperschaft die rechtliche Selbstständigkeit fehlt. Trotzdem werden sie zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen hinsichtlich der Gewinne, die der Trägerkörperschaft zur Verfügung stehen, den privatrechtlichen K...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.4.1.2.3.1.4 Gewinnrücklagen, Gewinnvortrag/Verlustvortrag und Jahresüberschuss/-fehlbetrag

Rz. 314 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Mit den Gewinnrücklagen, dem Ergebnisvortrag und dem Jahresüberschuss/-fehlbetrag sowie mit den kumulierten einbehaltenen und in den Konzernabschluss einzubeziehenden Jahresüberschüssen/-fehlbeträgen der Tochterunternehmen, ist das erwirtschaftete Eigenkapital darzustellen.[1] Es entspricht dem Saldo aller dem Mutterunternehmen zurechenbaren...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 2.2.2.2.2 Verlustvorträge

Rz. 231 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Vorgaben in IAS 12.34 sehen eine Aktivierung aktiver latenter Steuern für noch nicht genutzte steuerliche Verluste (Verlustvorträge) vor, soweit es wahrscheinlich (probable, w > 50 %) ist, dass ein zukünftiger steuerpflichtiger Gewinn zur Verfügung stehen wird, mit dem die Verlustvorträge verrechnet werden können. Für die Bestimmung der ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 2.2.1.2.2 Verlustvorträge

Rz. 210 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Steuerliche Verlustvorträge nehmen im Rahmen der Steuerlatenzierung eine Sonderstellung ein, da sich diese nicht aus den unterschiedlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten in Handels- und Steuerbilanz ergeben. Steuerliche Verlustvorträge beinhalten einen ökonomischen Vorteil, der sich darin wide...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 2.5.1 § 274 HGB

Rz. 259 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 285 Nr. 29 HGB fordert eine Angabe der den latenten Steuern[1] zugrunde liegenden temporären Differenzen oder steuerlichen Verlustvorträgen und mit welchen Steuersätzen diese bewertet wurden. § 285 Nr. 29 HGB bezweckt, dem Adressaten des Jahresabschlusses einen unverzerrten Einblick in den Umfang der vorhandenen latenten Steuern zu gewähre...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 2.5.2 IFRS

Rz. 261 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Gegensatz zum HGB (vgl. Tz. 259 ff.) erhalten die IFRS mit IAS 12.79 ff. umfangreiche Anhangangaben zu Ertragsteuern. Zudem ist, anders als nach HGB, nach IAS 12.88A auch anzugeben, dass die Ausnahme von der Bilanzierung und Bewertung latenter Steuern im Zusammenhang mit dem Mindeststeuergesetz in Anspruch genommen wurde. Für die Praxis e...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.4.1.2.3.1.1 Anwendungsleitlinien und Beispielsgliederungen in DRS 22

Rz. 311 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für den Konzernabschluss enthält DRS 22 eine Interpretation der Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung, die Beispielsdarstellungen einer Konzernkapitalveränderungsrechnung und eines Konzerneigenkapitalspiegels umfasst.[1] DRS 22 sieht vor, dass der Konzerneigenkapitalspiegel gesondert für Mutterunternehmen und Minderheitsgesellsch...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 12: Konzernabschlus... / 7.1.2.1.5 Eigenkapitalspiegel

Rz. 225 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Eigenkapitalspiegel ist der fünfte Pflichtbestandteil des Konzernabschlusses. Seine inhaltliche Ausgestaltung ist im HGB nicht näher geregelt. Die Praxis stützt sich auf DRS 22. Der Eigenkapitalspiegel soll durch eine systematische Darstellung der Zusammensetzung und Entwicklung des Konzerneigenkapitals entscheidende Informationen über d...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.2.2.3.3.4.4 Der Buchwert einer CGU als Vergleichsmaßstab

Rz. 277 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Bestimmung des Wertminderungsbedarfs steht unter dem Vorbehalt der Ermittlung sowohl des erzielbaren Betrags als auch des Buchwerts der zu betrachtenden CGU. Die Bestimmung des Buchwerts hängt nicht von der Methodik zur Bestimmung des erzielbaren Betrags ab, d. h., es gibt nur einen richtig ermittelten Buchwert, weshalb eine abweichende ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 10: Anhangangaben / 1.1.2.2 Vorgeschriebene Angaben

Rz. 9 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der materielle Inhalt des Anhangs ergibt sich aus folgenden Rechtsquellen:[1] §§ 284, 285 HGB (explizit genannte Angaben), Angaben, die Vorschriften zu einzelnen Posten der Bilanz oder GuV begleiten (z. B. § 277 Abs. 4 Satz 2 HGB) und Vorschriften, die nicht innerhalb des HGB, sondern in rechtsformspezifischen Gesetzen verankert sind (z. B. GmbH,...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.1.1 Überblick

Rz. 176 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die Vorschrift ist eine Gliederungsvorschrift, die einzelne Posten der Passivgruppe des § 266 Abs. 3A HGB definiert.[1] Nicht alle Posten werden definiert, so fehlen der Gewinn- und Verlustvortrag.[2] Auch Jahresüberschuss und Jahresfehlbetrag sind nicht definiert; deren Definition ergibt sich aus den in § 275 HGB genannten Rechenoperationen...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 12: Konzernabschlus... / 16.1.2.1.2.2 Einzubeziehende Posten des Eigenkapitals

Rz. 550 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Der Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter stimmt mit deren Anteil am konsolidierungspflichtigen Eigenkapital des Tochterunternehmens überein und setzt sich aus den in § 266 Abs. 3 A. HGB aufgeführten Posten – d. h. aus gezeichnetem Kapital, Kapital- und Gewinnrücklagen, Gewinn- bzw. Verlustvortrag sowie Jahresüberschuss bzw. -f...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 3: Besondere Anford... / 4.1.2.2.1 § 264c Abs. 2 Satz 1 HGB

Rz. 137 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 In § 264c Abs. 2 Satz 1 HGB wird die Aufgliederung des Eigenkapitals vorgegeben. So sind die folgenden Posten auszuweisen: Kapitalanteile Rücklagen Gewinnvortrag und Verlustvortrag Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag. Vergleicht man diese Gliederung mit § 266 Abs. 3 A. HGB, fällt auf, dass der Posten Rücklagen statt der in § 272 Abs. 2 und Abs. 3 H...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.2.1 Die gesellschaftsrechtlichen Erwerbsvorgaben

Rz. 203 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 §§ 71ff. AktG und § 33 GmbHG geben restriktiv vor, unter welchen Voraussetzungen eigene Anteile erworben werden dürfen. Für das Bilanzrecht sind § 71 Abs. 2 Satz 2 AktG und § 33 Abs. 2 Satz 1 GmbHG relevant, wonach der Erwerb aus freien, d. h. zur Ausschüttung an den Gesellschafter bestimmten Rücklagen geschehen darf. Nicht verfügbar sind Gr...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.3.11 Gesetzliche Rücklage

Rz. 253 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 272 Abs. 2 Nr. 3 Satz 2 Var. 1, § 266 Abs. 3 A.III.1. HGB sind gesetzlich gebundene Rücklagen auszuweisen. Darunter fällt die gem. § 150 Abs. 1 AktG zu bildende gesetzliche Rücklage.[1] Ihrer bedarf es jedoch nicht, wenn die Kapitalrücklagen der AG zusammen den zehnten Teil (oder einen nach Satzung bestimmten höheren Teil) des Grundka...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 3: Besondere Anford... / 4.1.2.5 § 264c Abs. 5 HGB

Rz. 157 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 264c Abs. 5 HGB stellt zur verkürzten Bilanz für kleine Gesellschaften (§ 267 Abs. 1 HGB) und Kleinstgesellschaften (§ 267a HGB) klar, dass deren Bilanzdarstellung sich ausschließlich nach § 266 Abs. 1 Satz 3, Satz 4 HGB richtet. Jedoch ist für die Ermittlung der Bilanzposten nach wie vor § 264c Abs. 1 bis Abs. 4 HGB maßgebend.[1] Dadurch ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.3.1.2 § 266 HGB

Rz. 384 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 266 Gliederung der Bilanz (1) 1Die Bilanz ist in Kontoform aufzustellen. 2Dabei haben mittelgroße und große Kapitalgesellschaften (§ 267 Absatz 2 und 3) auf der Aktivseite die in Absatz 2 und auf der Passivseite die in Absatz 3 bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge auszuweisen. 3Kleine Kapitalgesellschaften ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 3: Besondere Anford... / 4.1 § 264c HGB

Rz. 124 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 264c Besondere Bestimmungen für offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften im Sinne des § 264a (1) 1Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Regel als solche jeweils gesondert auszuweisen oder im Anhang anzugeben. 2Werden sie unter anderen Posten ausgewiesen, so muss diese Eigensch...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.4.2.2 § 272 Abs. 4 Satz 3 HGB

Rz. 272 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Für eigene Anteile bis zum BilMoG besagten § 71 Abs. 2 Satz 2 AktG a. F. bzw. § 33 Abs. 2 Satz 1 GmbHG a. F., dass eine Rücklage aus freien Mitteln gebildet werden musste, die nicht zu Ausschüttungszwecken zur Verfügung stand. Das muss mangels gesetzlichen Anhaltspunktes für die Neuregelung der Sache nach unterstellt werden.[1] Daraus ergibt...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 10: Anhangangaben / 2.1.2.29 Angaben zur Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB (Nr. 28)

Rz. 100 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Gem. § 285 Nr. 28 HGB ist im Anhang die Angabe des Gesamtbetrags der Beträge i. S. d. § 268 Abs. 8 HGB geboten, aufgegliedert in Beträge aus der Aktivierung selbst geschaffener Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, latenter Steuern und von Vermögensgegenständen des Deckungsvermögens zum beizulegenden Zeitwert. Dies bezweckt, aufzuzeigen, inw...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 2.2.1.4.2 Organschaften

Rz. 217 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Im Falle des Vorliegens einer ertragsteuerlichen Organschaft (§§ 14ff. KStG bzw. 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG) sind während des Organschaftzeitraums die latenten Steuern der Organgesellschaft beim Organträger zu bilanzieren, da die ertragsteuerlichen Vorgänge der Organgesellschaft dem Organträger zugerechnet werden und dieser die Ertragsteuern sch...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 2.6 Synopse

mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 2.1.2.1 Überblick

Rz. 191 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 IAS 12 behandelt die Bilanzierung von Ertragsteuern (income taxes). Daher fallen Substanz- und Verbrauchsteuern nicht in den Anwendungsbereich von IAS 12. Das dem Standard zugrunde liegende Konzept umfasst nach IAS 12.6 folgende Bereiche: Tatsächliche Steuern: Bis zum Bilanzstichtag entstandene Erstattungsansprüche (current tax assets) und Sc...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 12: Konzernabschlus... / 11.2.2.2.5.2 Ausgewählte Besonderheiten und Ausnahmen

Rz. 419 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Immaterielle Vermögenswerte Der Erwerbsmethode folgend sind in der Konzernbilanz alle vom Erwerber im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses erworbenen immateriellen Vermögenswerte gesondert anzusetzen. Dieses Ansatzgebot gilt sowohl für die bereits vor dem Unternehmenszusammenschluss im Abschluss des erworbenen Unternehmens angesetzten Ver...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 2.1.1 § 274 HGB

Rz. 174 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 274 Latente Steuern (1) 1Bestehen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen Differenzen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, so ist eine sich daraus insgesamt ergebende Steuerbelastung als passive latente Steu...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 2.1.1.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 181 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Die in § 274 HGB enthaltenen Vorgaben zur Abgrenzung latenter Steuern wurde im Jahre 1987 durch Art. 43 Abs. 1 Nr. 11 der 4. EG Richtlinie eingeführt. Durch die Einführung des BilMoG im Jahre 2009 wurde die Bilanzierung latenter Steuern nach § 274 HGB umfassend neu geregelt und an die internationalen Vorgaben des IAS 12 Income Taxes angeglich...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 17: Fehlerhafte Bil... / 1.6 Wesentlichkeit eines Bilanzierungsfehlers

Rz. 45 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Ein Bilanzierungsfehler führt nur dann zu Konsequenzen, wenn er wesentlich ist. Es handelt sich dabei wohl nicht um ein Merkmal der Fehlerdefinition, sondern es geht um die Frage, wann eine Fehlerfolge ausgelöst wird. Woraus der Grundsatz der Wesentlichkeit im Zusammenhang mit fehlerhaften Bilanzen als rechtliches Prinzip deduziert wird, ist ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 10: Anhangangaben / 2.1 § 285 HGB

Rz. 21 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 285 Sonstige Pflichtangaben Ferner sind im Anhang anzugeben:mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 6: Ansatz, Bewertun... / 2.3.1.2.2.1.9 Kapitalherabsetzungen

Rz. 196 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Bei der ordentlichen Kapitalherabsetzung (§§ 222ff. AktG, § 58 GmbHG) vermindert die Gesellschaft ihre Grund- bzw. Stammkapitalziffer, um frei werdendes Kapital anderweitig zu verwenden. Ab der Eintragung der Kapitalherabsetzung im Handelsregister ist die niedrigere Nennkapitalziffer zu bilanzieren.[1] Auf die Durchführung der Kapitalherabse...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 2: Allgemeine Vorsc... / 3.1.2.1 Inventar, Inventur, Inventarpflicht, Eröffnungsinventar

Rz. 55 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Zur Buchführungspflicht eines jeden Kaufmanns gehört die Inventarpflicht. Konsequent gilt die durch BilMoG eingeführte Befreiung des § 241a HGB für "kleine" Kaufleute auch hier. Inventar ist das genaue Verzeichnis aller Vermögensgegenstände und Schulden mit Angabe ihrer Werte (Abs. 1). Das Gesetz spricht vom Anfangs- oder Eröffnungsinventar, ...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 5: Ansatz, Bewertun... / 1.2.1.2 § 253 HGB

Rz. 118 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 § 253 Zugangs- und Folgebewertung (1) 1Vermögensgegenstände sind höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um die Abschreibungen nach den Absätzen 3 bis 5, anzusetzen. 2Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag und Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsb...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 8: Gewinn- und Verl... / 1.3.2.1.7 Abweichende Mustergliederung bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens für die GuV-Gliederung

Rz. 74 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Das Umsatzkostenverfahren unterscheidet sich lediglich bezügl. der Darstellung des Betriebsergebnisses vom Gesamtkostenverfahren. In der Folge werden zunächst die einzelnen Pos...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 2.2.1.4.1 Personengesellschaften

Rz. 213 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Nach den deutschen (ertrag)steuerrechtlichen Vorschriften sind Personengesellschaften nur Schuldner der Gewerbesteuer. Schuldner der Körperschaftsteuer (bzw. der Einkommensteuer im Fall von natürlichen Personen) sind die Mitunternehmer, welchen die von der Personengesellschaft erzielten Einkünfte zugerechnet werden.[1] Folglich ist auf Ebene...mehr

Beitrag aus Merkt, Rechnungslegung nach HGB und IFRS (Schäffer-Poeschel)
Kapitel 7: Aktiva und Passi... / 2.2.1.4.3 Betriebsprüfungsrisiken

Rz. 221 Stand: 2. A. – ET: 07/2024 Eine Rückstellung für pauschale Betriebsprüfungsrisiken ist nicht erlaubt, sondern das Risiko muss im konkreten Einzelsachverhalt begründet sein. Anders als im Steuerrecht, muss für eine Passivierung die Außenprüfung jedoch noch nicht begonnen und der Prüfer einen Sachverhalt beanstandet haben.[1] (Rückstellungen) für Betriebsprüfungsrisiken...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.9.3 Verlustabzug, Verlustvortrag

2.1.9.3.1 503 Zu beachten ist § 15a EStG.[1] Danach "darf der einem Kommanditisten zuzurechnende Anteil am Verlust der KG weder mit anderen Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden, soweit ein negatives Kapitalkonto des Kommanditisten entsteht oder sich erhöht. Soweit hiernach der Verlustausgleich ausgeschlossen ist, kan...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ergebnisverwendung / 4.3.2.1 Ergebnisanspruch der Gesellschafter

Rz. 76 Überblick Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung durch die Satzung haben die Gesellschafter der GmbH jeweils Anspruch auf einen Anteil am Jahresergebnis des abgelaufenen Geschäftsjahrs. Konkret bedeutet dies, dass – in Abhängigkeit von der Ergebnisdarstellung in der Bilanz gemäß § 268 Abs. 1 HGB – die Gesellschafter entweder einen Anspruch auf den Jahresüberschuss [...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.9.3.1 503

Zu beachten ist § 15a EStG.[1] Danach "darf der einem Kommanditisten zuzurechnende Anteil am Verlust der KG weder mit anderen Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden, soweit ein negatives Kapitalkonto des Kommanditisten entsteht oder sich erhöht. Soweit hiernach der Verlustausgleich ausgeschlossen ist, kann der Verlust...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ergebnisverwendung / 4.3.2.3 Ergebnisverwendungsarten

Rz. 82 Verteilung an die Gesellschafter Soweit das für die Ergebnisverwendungsentscheidung zuständige Organ keine andere Verwendung des ausschüttungsfähigen Jahresergebnisses insgesamt oder in Teilen vorsieht und insbesondere keine Ergebnisverwendungsbeschränkungen gemäß § 29 Abs. 1 Satz 1 GmbHG vorliegen, kann es die Voll- oder Teilausschüttung an die Gesellschafter beschlie...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
V Laufender Geschäftsbetrie... / 2.1.7.2.6 479

Mit Urteil v. 14.5.1991[1] hat der BFH entschieden, dass bei der Ermittlung des Kapitalkontos i. S. d. § 15a EStG das – positive und negative – Sonderbetriebsvermögen des Kommanditisten außer Betracht zu lassen ist. Nach dem Urteil ist für die Anwendung des § 15a EStG das Kapitalkonto nach der Steuerbilanz der KG unter Berücksichtigung etwaiger Ergänzungsbilanzen maßgeblich....mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ergebnisverwendung / 4.2.2.2 Rücklagendotierung bei der Feststellung des Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung

Rz. 62 Stellt die Hauptversammlung den Jahresabschluss fest,[1] was in der Praxis die Ausnahme darstellt, ist sie im Rahmen der Ergebnisverwendung nur dann zu einer Dotierung der Gewinnrücklagen berechtigt, wenn dies durch eine Gesetzesvorschrift oder eine Satzungsbestimmung legitimiert ist.[2] Die Grundlage eines solchen Hauptversammlungsbeschlusses bildet der Jahresübersch...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Immaterielles Vermögen nach... / 5 Ausschüttungssperre

Rz. 77 Das Wahlrecht zur Aktivierung selbst erstellter immaterieller Anlagewerte geht mit der Implementierung einer Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8 HGB einher, um so dem Gläubigerschutzgedanken des HGB gerecht zu werden, da diesen Vermögensgegenständen oftmals nur schwer ein objektiver Wert beizumessen ist.[1] Demnach dürfen Kapitalgesellschaften, die selbst erstellte ...mehr