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Kapitel 7: Aktiva und Passiva betreffende Fragestellungen / 2.2.2.2.2 Verlustvorträge

Prof. Dr. Thilo Schülke, Dr. Jan Faßhauer
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Rz. 231

Stand: 2. A. – ET: 07/2024

Die Vorgaben in IAS 12.34 sehen eine Aktivierung aktiver latenter Steuern für noch nicht genutzte steuerliche Verluste (Verlustvorträge) vor, soweit es wahrscheinlich (probable, w > 50 %) ist, dass ein zukünftiger steuerpflichtiger Gewinn zur Verfügung stehen wird, mit dem die Verlustvorträge verrechnet werden können. Für die Bestimmung der Wahrscheinlichkeit zukünftiger Gewinne gelten nach IAS 12.36 die gleichen Kriterien wie für den generellen Ansatz aktiver latenter Steuern (vgl. Tz. 227).

 

Rz. 232

Stand: 2. A. – ET: 07/2024

Zur Ermittlung zukünftiger Gewinne verwenden Unternehmen Steuerplanungen, die aufgrund ungewisser zukünftiger Ereignisse zwangsläufig einer Wahrscheinlichkeitsbetrachtung unterliegen.

Ein Ansatz von latenten Steuern auf Verlustvorträge unterliegt starken Restriktionen, zu denen allen voran eine hinreichend realistische Steuerplanung gehört, welche glaubhaft macht, dass zukünftig ausreichend steuerliche Gewinne zur Verrechnung der Verlustvorträge vorliegen werden.[1]

Im Sinne einer Objektivierung liefert IAS 12.36 nachfolgende Kriterien, die bei der Bestimmung der Wahrscheinlichkeit zukünftiger Gewinne zu berücksichtigen sind:

  • Verfügt das Unternehmen über hinreichende steuerpflichtige temporäre Differenzen, die dasselbe Steuersubjekt und dieselbe Steuerbehörde betreffen?
  • Ist das Unternehmen noch vor dem Verfall der steuerlichen Verlustvorträge in der Lage, Gewinne zu erzielen?
  • Sind noch nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge auf Sachverhalte zurückzuführen, deren Wiedereintritt nicht wahrscheinlich ist?
  • Stehen dem Unternehmen Steuergestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung, die noch vor einem etwaigen Verfall der Verlustvorträge zu steuerpflichtigen Gewinnen führen?
 

Rz. 233

Stand: 2. A. – ET: 07/2024

Allerdings weist be...

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